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DE202008000644U1 - Rucksack - Google Patents

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DE202008000644U1
DE202008000644U1 DE200820000644 DE202008000644U DE202008000644U1 DE 202008000644 U1 DE202008000644 U1 DE 202008000644U1 DE 200820000644 DE200820000644 DE 200820000644 DE 202008000644 U DE202008000644 U DE 202008000644U DE 202008000644 U1 DE202008000644 U1 DE 202008000644U1
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Germany
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backpack
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guide rail
molding
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Vaude Sport GmbH and Co KG
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Vaude Sport GmbH and Co KG
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Abstract

Rucksack (1), bestehend aus einem Packsack (2) und einem mit diesem verbundenen als Platte ausgebildeten Traggestell (3), an dem zwei Tragegurte (4) sowie ein Hüftgurt (5) angebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggestell (3) als starres, entsprechend der Rückenpartie des Trägers S-förmig gekrümmtes Formteil (11) ausgebildet ist, dass das Formteil (11) an einem oder beiden Längsseiten in den Randbereichen mit in Richtung des Packsackes (2) abstehenden, vorzugsweise durchgehenden Abkantungen (12, 13) versehen ist und dass in das Formteil (11) eine Mehrzahl von Rippen und/oder eine Mehrzahl von Sicken (16, 16', 17, 17', 18, 18') eingeprägt sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Rucksack, der aus einem Packsack und einem mit diesem verbundenen als Platte ausgebildeten Traggestell besteht, an dem zwei Tragegurte sowie ein Hüftgurt angebracht sind.
  • Rucksäcke dieser Art sind in einer großen Anzahl unterschiedlicher Ausgestaltungen, wie beispielsweise durch das DE G 87 16 869.3 U1 bekannt. Das Traggestell ist hierbei durch eine flexible mit Unterbrechungen versehene Kunststoffplatte gebildet, an der mittels lösbarer Verbindungsmittel Packtaschen unterschiedlicher Größen auswechselbar zu befestigen sind. Das Fassungsvermögen des Rucksackes kann somit zwar an den jeweiligen Verwendungszweck angepasst werden bedingt durch die flexible Platte werden die Rucksäcke unter Last aber mehr oder weniger, insbesondere im mittleren Bereich, deformiert. Durch diese ungünstigen Lastverteilungen, die von dem Rucksackträger aufzunehmen sind und unterschiedliche Trageverhältnisse hervorrufen, können Druckstellen ausgelöst werden, so dass ein zufriedenstellender Tragekomfort oftmals nicht gegeben ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Rucksack der vorgenannten Gattung in der Weise auszugestalten, dass Deformierungen nahezu ausgeschlossen sind, und dass für den Rucksackträger unabhängig von der Gewichtskraft der aufgenommenen Last stets gleiche Trageverhältnisse gegeben sind. Der Rucksack soll vielmehr immer an den gleichen Anlagepunkten abgestützt werden, so dass unabhängig von den aufgenommenen Lasten ein gleichmäßiges Trageverhalten gegeben ist. Der Bauaufwand, mittels dem dies zu erreichen ist, soll gering gehalten werden. Dennoch soll bei einfacher Handhabung und gleichbleibender Anordnung des Rucksackes auf dem Rücken des Rucksackträgers ein Ausgleich der Pendelbewegungen von Schultern und Hüften des Rucksackträgers gewährleistet sein.
  • Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, dass das Traggestell als starres, entsprechend der Rückenpartie des Trägers als S-förmig gekrümmtes Formteil ausgebildet ist, dass das Formteil an einem oder beiden Längsseiten in den Randbereichen mit in Richtung des Packsackes abstehenden, vorzugsweise durchgehenden Abkantungen versehen ist, und dass in das Formteil Sicken und/oder Rippen eingeprägt sind.
  • Zweckmäßig ist es hierbei, des Weiteren das Formteil mit einer mittig angeordneten und in dessen Längsrichtungen verlaufenden Aufnahmenut für eine Führungsschiene zur Befestigung der Tragegurte zu versehen und die Tragegurte mittels eines durch einen Seilzug oder ein Band verstellbaren Schiebers an der Führungsschiene höhenverstellbar abzustützen, wobei am unteren Ende der Führungsschiene ein vorzugsweise dreieckförmig ausgebildetes Verbindungsglied angebracht sein sollte, an dem der Hüftgurt befestigt ist.
  • Ferner sollte zur Steigerung der Beweglichkeit die Führungsschiene und das Verbindungsglied über ein Drehgelenk seitlich begrenzt verschwenkbar miteinander verbunden sein, das durch einen an der Führungsschiene angeformten zylindrischen Ansatz sowie einem diesen und das Verbindungsglied durchgreifenden Gelenkbolzen, zum Beispiel in Form einer Spannschraube, gebildet sein kann.
  • Bei dieser Ausgestaltung ist es angebracht, das Verbindungsglied in einem an dem Formteil befestigten und konzentrisch zu dem Drehgelenk gekrümmten und im Querschnitt verzweigt U-förmig gestalteten Führungssglied, zum Beispiel mittels eines Kulissensteines, verschwenkbar abzustützen, das mit einem achssenkrecht zu dem Führungsglied gerichteten Freigang an diesem gehalten ist und das Führungsglied in einer an dieses angepassten in dem Formteil vorgesehenen Aussparung einzusetzen oder unmittelbar an dem Formteil zu befestigen.
  • Das Formteil kann des Weiteren im unteren Randbereich mit einer in Richtung des Packsackes abstehenden Abkantung versehen sein.
  • Vorteilhaft ist es auch, den Packsack auf den beiden Außenseiten mit in Längsrichtung verlaufenden Ansatzstücken auszustatten, die als Rückenpolster ausgebildet und mittels Klettverschlüssen an dem Formteil befestigt sind.
  • Außerdem sollte der Packsack mittels mindestens zweier diesen umgreifenden Haltegurten, vorzugsweise über an dem Formteil angebrachter Klemmschnallen, an diesem befestigt sein, wobei das Formteil auf beiden Seiten zwischen der Aufnahmenut für die Führungsschiene und den Abkantungen in Längsrichtung verlaufende Sicken aufweisen sollte, in denen die Enden der Klemmschnallen angeschraubt sind. Auch kann das Formteil im oberen Endbereich mit einer Griffmulde versehen sein.
  • Wird ein Rucksack gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist für den Träger dieses Rucksackes stets ein hoher Tragekomfort gegeben. Durch die Ausgestaltung des Traggestelles als stabiles Formteil, ist nämlich die Gewähr gegeben, dass die Anlagepunkte am Rücken des Trägers unabhängig von der jeweils aufgenommen Last immer gleich bleiben, so dass Deformationen nicht auftreten und auch das Trageverhalten nicht verändert wird.
  • Des Weiteren ist von Vorteil, dass durch die pendelnde Aufhängung des Hüftgurtes die Relativbewegungen zwischen der Schulter und den Hüften des Rucksackträgers ausgeglichen und somit dadurch ausgelöste Druckstellen vermieden werden. Mit geringen Fertigungsaufwand wird somit ein Rucksack geschaffen, der für den Träger einen hohen Tragekomfort ermöglicht, zumal das Formteil an die Rippenpartie des Trägers leicht anzupassen ist und der bei einfacher Handhabung vielseitig auch für unterschiedlich große Rucksackträger verwendbar ist.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des gemäß der Erfindung ausgebildeten Rucksackes dargestellt, das nachfolgend im einzelnen erläutert ist. Hierbei zeigt
  • 1 den aus einem Packsack und einem mit Gurten versehenen Traggestell in einer Explosionsdarstellung,
  • 2 das Formteil nach 1 mit Führungsschiene und Verbindungsglied in einem Längsschnitt und
  • 3 und 4 jeweils einen Ausschnitt aus 2 in unterschiedlichen Betriebslagen und vergrößerten Wiedergaben.
  • Der in 1 in isometrischer Darstellung gezeigte und mit 1 bezeichnete Rucksack besteht im wesentlichen aus einem Packsack 2 und einem Traggestell 3, an dem zwei Tragegurte 4 höhenverstellbar sowie ein Hüftgurt 5 angebracht sind. Das Traggestell 3 ist hierbei als S-förmig gekrümmtes an die Rückenpartie des Rucksackträgers anpassbares Formteil 11 ausgebildet, das zur Erhöhung der Stabilität an den beiden Längsseiten mit Abkantungen 12 und 13 versehen ist. Außerdem weist auch der untere Bereich des Formteils 11, wie dies der 2 zu entnehmen ist, eine Abkantung 14 auf.
  • In das Formteil 11, das aus Kunststoff, aus Spritzguss oder als Tiefzieh- oder Pressteil hergestellt ist, ist des Weiteren mittig einer Aufnahmenut 15 für eine Führungsschiene 21 eingeformt. Außerdem weist das Formteil 11 zwischen der Aufnahme 15 und den Abkantungen 12 und 13 mehrere Sicken 16, 16', 17, 17', 18 und 18' auf. An die Aufnahmenut 15 schließt sich eine Freisparung 19 an, die zur Aufnahme eines mit der Führungsschiene 21 gekoppelten Führungsgliedes 31 dient.
  • Auf die Führungsschiene 21, die mittels Bohrungen 26 durch Greifen der Schrauben 25 an dem Formteil 11 befestigt ist, ist ein Schieber 22 in der Höhe verstellbar gelagert, an dem die beiden Tragegurte 4, von denen nur einer dargestellt ist, befestigt sind. Mittels eines Seilzuges 23, der in den Bereich des Hüftgurtes 5 geführt und durch ein Band 24 sowie eine Klemmschnalle 24' an diesem arretiert ist, ist eine Höhenverstellung zu bewerkstelligen. Durch die von dem Formteil 11 und insbesondere von dem befüllten Packsack 2 ausgeübte Gewichtskraft, wird der Rucksack 1 vertikal nach unten gezogen, durch eine auf den Schieber 22, mittels des Seilzuges 23 ausgeübte Zugkraft, kann jedoch der Rucksack 1 vertikal nach oben verstellt werden, so dass leicht die optimale Lage für den jeweiligen Rucksackträger erreichbar ist.
  • Der Hüftgurt 5 ist mittels Schrauben 6 an dem Verbindungsglied 27 befestigt, das über ein Drehgelenk 28 an der Führungsschiene 21 abgestützt ist. Das Drehgelenk 28 besteht hierbei aus einem an der Führungsschiene 21 angeformten Ansatz 29 und einem Gelenkbolzen 30, der in dem Formteil 11 drehbar gelagert ist. Auf diese Weise kann der Rucksack 1 gegenüber dem Hüftgurt 5 geringfügig verschwenkt werden, um Pendelbewegungen, die beim Gehen verursacht werden, auszugleichen.
  • Der Rucksack 1 kann aber auch in horizontaler Lager geringfügig gegenüber dem Hüftgurt 5 bewegt werden. Dazu ist das Verbindungsglied 27, wie dies insbesondere den 3 und 4 zu entnehmen ist, mit geringem Spiel an dem Führungsglied 31 abgestützt, das in einer in dem Formteil 11 vorgesehenen Freisparung 20 angeordnet und in dem ein Kulissenstein 32 eingesetzt ist, in den eine U-förmige Klammer 33 eingreift. Über eine Spannfeder 35 ist die Klammer 33, die in die Führungsschiene 31 eingearbeitete Bohrungen eingesteckt und mittels Muttern 34 gesichert ist, an dem Formteil 11 federnd abgestützt, so dass auch Kippbewegungen des Rucksackes 1 federnd gedämpft auf den Hüftgurt 5 übertragen werden.
  • Der Packsack 2 ist des Weiteren mit zwei klappbaren Ansatzstücken 41 ausgestattet, die als Rückenpolster 42 ausgebildet sind. Mittels Klettbändern 43 sind die Ansatzstücke 41, die die Abkantungen 12 und 13 umgreifen, an dem Formteil 11 vorgesehenen Flauschbändern 44 im zusammengesetzten Zustand des Rucksackes 1 an dem Formteil 11 zu befestigen.
  • Der Rucksack 1 ist ferner mit zwei Haltegurten 45 ausgestatten, die mittels Klemmschnallen 46 an dem Formteil 11 zu befestigen sind. Mittels Schrauben 47 sind die Klemmschnallen 46, die in den Sicken 17 und 17' angeordnet sind, an dem Formteil 11, das im oberen Bereich außerdem eine Griffmulde 48 aufweist, angebracht.
  • Für den Träger des Rucksackes ist somit ein optimaler Tragekomfort gegeben, das Deformierungen des Formteiles 11 in Abhängigkeit von dem in dem Packsack 2 aufgenommenen Last nahezu ausgeschlossen sind und stets die gleichen Anlagepunkte am Rücken des Trägers gegeben sind. Außerdem werden durch die Hüft- und Schulterbewegungen bedingte Pendelbewegungen ausgeglichen, ein hoher Tragekomfort ist demnach stets gegeben.

Claims (15)

  1. Rucksack (1), bestehend aus einem Packsack (2) und einem mit diesem verbundenen als Platte ausgebildeten Traggestell (3), an dem zwei Tragegurte (4) sowie ein Hüftgurt (5) angebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Traggestell (3) als starres, entsprechend der Rückenpartie des Trägers S-förmig gekrümmtes Formteil (11) ausgebildet ist, dass das Formteil (11) an einem oder beiden Längsseiten in den Randbereichen mit in Richtung des Packsackes (2) abstehenden, vorzugsweise durchgehenden Abkantungen (12, 13) versehen ist und dass in das Formteil (11) eine Mehrzahl von Rippen und/oder eine Mehrzahl von Sicken (16, 16', 17, 17', 18, 18') eingeprägt sind.
  2. Rucksack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (11) mit einer mittig angeordneten und in dessen Längsrichtung verlaufenden Aufnahmenut (15) für eine Führungsschiene (21) zur Befestigung der Tragegurte (4) versehen ist.
  3. Rucksack nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragegurte (4) mittels eines durch einen Seilzug (23) oder ein Band verstellbaren Schiebers (22) an der Führungsschiene (21) höhenverstellbar abgestützt sind.
  4. Rucksack nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende der Führungsschiene (21) ein vorzugsweise dreieckförmig ausgebildetes Verbindungsglied (27) angebracht ist, an dem der Hüftgurt (5) befestigt ist.
  5. Rucksack nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (21) und das Verbindungsglied (22) über ein Drehgelenk (28) seitlich begrenzt verschwenkbar miteinander verbunden sind.
  6. Rucksack nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (28) durch einen an der Führungsschiene (21) angeformten zylindrischen Ansatz (29) sowie einem diesen und das Verbindungsglied (27) durchgreifenden Gelenkbolzen (30), zum Beispiel in Form einer Spannschraube, gebildet ist.
  7. Rucksack nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (27) in einem an dem Formteil (11) befestigten und konzentrisch zu dem Drehgelenk (28) gekrümmten und im Querschnitt verzweigt U-förmig gestalteten Führungsglied (31), zum Beispiel mittels eines Kulissensteines (32), verschwenkbar abgestützt ist.
  8. Rucksack nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsglied (27) mit einem achssenkrecht zu dem Führungsglied (31) gerichteten Freigang an diesem gehalten ist.
  9. Rucksack nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsglied (31) in einer an dieses angepassten in dem Formteil (11) vorgesehenen Aussparung (20) eingesetzt oder unmittelbar an dem Formteil befestigt ist.
  10. Rucksack nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (11) im unteren Randbereich mit einer in Richtung des Packsackes (2) abstehenden Abkantung (14) versehen ist.
  11. Rucksack nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (11) aus Kunststoff als Spritzguss-, Tiefzieh- oder Pressteil hergestellt ist.
  12. Rucksack nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Packsack (2) auf den beiden Außenseiten mit in Längsrichtung verlaufenden Ansatzstücken (41) versehen ist, die als Rückenpolster (42) ausgebildet und mittels Klettverschlüssen (43, 44) an dem Form-Teil (11) befestigt sind.
  13. Rucksack Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Packsack (2) mittels mindestens zweier diesen umgreifenden Haltegurte (45), vorzugsweise über an dem Formteil (12) angebrachter Klemmschnallen (46), an diesem befestigt ist.
  14. Rucksack nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (11) auf beiden Seiten zwischen der Aufnahmenut (15) für die Führungsschiene (21) und den Abkantungen (12, 13) mit in Längsrichtung verlaufenden Sicken (17, 17') versehen ist, in denen die Enden der Klemmschnallen (46) angeschraubt sind.
  15. Rucksack nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (11) im oberen Endbereich mit einer Griffmulde (48) versehen ist.
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