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Die Erfindung betrifft ein elektronisches
Bauteil mit einer Gehäusepackung
aus mehreren Kunststofflagen mit mindestens einer vergrabenen Leiterbahn
und mit mindestens einem Halbleiterchip sowie ein Verfahren zur
gleichzeitigen Herstellung von mehreren derartigen elektronischen
Bauteilen gemäß der Gattung
der unabhängigen
Ansprüche.
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Die Verkleinerung von Baugruppen
in vielen Elektronikbereichen erfordert eine immer höhere Integrationsdichte
von Bauelementen sowohl auf Leiterplatten als auch in einer Gehäuseverpackung.
Jedoch nimmt die Kontaktierung der Kontaktflächen des Halbleiterchips mit
entsprechenden Kontaktanschlußflächen auf
einer Umverdrahtungsplatte oder einem Schaltungsträger in der
Gehäusepackung
einen erheblichen Raum ein, weil Drahtverbindungen den sogenannten
Bondverbindungen zwischen den Kontaktflächen und den Kontaktanschlußflächen geschaffen
werden müssen.
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Bei einer Flip-Chip-Verbindung wird
zwar die Verbindungstechnik in einer Gehäusepackung durch auf den Halbleiterchip
aufgebrachte ballförmigen
Außenkontakten
ohne jedes Drahtbonden gelöst,
weil die Außenkontakte
unmittelbar auf eine Umverdrahtungsplatte oder auf einen Schaltungsträger aufgelötet werden
können,
jedoch ergibt sich ein erheblicher Zwischenraum zwischen dem Halbleiterchip
und entweder der Umverdrahtungsplatte oder einem Schaltungsträger, der
nachträglich
durch sogenannten Underfill aufgefüllt werden muss, so dass zwar
eine Flächenersparnis
gegenüber
den Drahtverbindungstechnologien auftritt, jedoch eine relativ komplexe Verbin dungstechnik
zwischen den Außenkontakten des
Halbleiterchips und einer Umverdrahtungsplatte oder eines Schaltungsträgers erforderlich
wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein
elektronisches Bauteil zu schaffen, das kostengünstig herstellbar und eine
verbesserte Packungsdichte von Halbleiterchips in einer Gehäusepackung
ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand
der unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen
Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein elektronisches Bauteil
mit einer Gehäusepackung
aus mehreren Kunststofflagen angegeben, das mindestens eine vergrabene
Leiterbahnlage aufweist und mit mindestens einem Halbleiterchip
versehen ist. Dieser Halbleiterchip weist auf seiner Außenseite
verteilte, spitzkegelige Außenkontakte
auf. Diese spitzkegeligen Außenkontakte
durchdringen in der Gehäusepackung
eine der Kunststofflagen und bilden Durchkontakte zu der mindestens
einen vergrabenen Leiterbahnlage.
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Unter "spitzkegelig" wird in diesem Zusammenhang ein Körper verstanden,
der eine Grundfläche
und eine Höhe
aufweist, wobei sich seine Außenkontur
von der Grundfläche
aus mit zunehmender Höhe
verjüngt.
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Ein derartiges erfindungsgemäßes Bauteil
ist kostengünstig
durch Einlaminieren von Halbleiterchips in eine Kunststofflage zu
realisieren, ohne dass aufwendige Durchkontakte in der Kunststofflage
vorher vorzuhalten sind. Damit können
sehr flache Bauhöhen
realisiert werden, da die Kontaktierung zu der vergrabenen Leiterbahnlage
praktisch nicht zur Bauteilhöhe
beiträgt,
weil Außenkontakte
in der Kunststofflage wie vorgesehen verschwinden. Darüber hinaus
entfällt
die Notwendigkeit eine sogenannte "Underfill"-Schicht zum nachträglichen Auffüllen von
Zwischenräumen
zwischen dem Halbleiterchip und einer außenliegenden Leiterbahnlage
vorzusehen. Mit dem Durchdringen einer Kunststofflage mittels der spitzkegeligen
Außenkontakte
des Halbleiterchip sind automatisch zumindest die Unterseite des
Halbleiterchips und die spitzkegeligen Außenkontakte von einer Kunststoffmasse
umgeben. Somit bilden sich keine unerwünschten Hohlräume.
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Andererseits ist es möglich, wahlweise
erwünschte
Hohlräume
definiert herzustellen, indem in der Kunststofflage zwischen den
spitzkegeligen Außenkontakten,
welche die Kunststofflage durchdringen, Vertiefungen vorgesehen
sind, so dass sich flache Hohlgehäuse ausbilden, die insbesondere
für die Sensortechnik
von Vorteil sind. Dazu weist die Gehäusepackung eine entsprechend
strukturierte Kunststofflage auf.
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Das elektronische Bauteil kann ein
Multichipmodul mit mehreren vergrabenen Leiterbahnlagen und mehreren
Halbleiterchips, die spitzkegelige Außenkontakte aufweisen, sein.
Dabei können
die spitzkegeligen Außenkontakte
der Halbleiterchips in der Gehäusepackung
des Multichipmoduls unterschiedliche Kunststofflagen durchdringen
und Durchkontakte zu unterschiedlichen vergrabenen Leiterbahnlagen
bilden. Diese mögliche
Ausführungsform der
Erfindung zeigt die hohe Flexibilität dieser neuen Technik, die
es ermöglicht,
Gehäusepackungen
und elektronische Bauteile mit derartigen Gehäusepackungen darzustellen,
bei denen Halbleiterchips in die Gehäusepackung eingebettet sind
und/oder die Gehäusepackung
zusätzlich
mit Halbleiterchips bestückt
ist.
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Somit schafft die Erfindung die Möglichkeit, dass
das elektronische Bauteil vergrabene Halbleiterchips aufweist. Ein
vergrabenes Halbleiterchip in einer derartigen Gehäusepackung
aus mehreren Kunststofflagen kann allein dadurch realisiert werden,
dass über
einen Halbleiterchip, dessen spitzkegelige Außenkontakte eine Kunststofflage
durchdringen und eine vergrabene Leiterbahnlage kontaktieren, eine
weitere Kunststofflage angeordnet ist.
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Der Vorteil der Raumersparnis kann
dadurch vergrößert werden,
dass als Halbleiterchips gedünnte
Halbleiterchips mit kegelstumpfförmigen
Außenkontakten
eingesetzt werden. Derartige gedünnte Halbleiterchips
können
eine Dicke zwischen 30 und 100 Mikrometern als vergrabene Halbleiterchips
aufweisen und sind durch eine abdeckende äußere Kunststofflage vor Beschädigungen
gesichert.
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Ein Multichipmodul kann zusätzlich auf
seiner Oberseite und/oder seiner Unterseite Außenkontaktflächen aufweisen,
die mit einer übergeordneten Schaltungsplatine
elektrisch verbunden werden können
oder auf die Außenkontakte
in Form von Lotbällen
oder Lothöcker
aufgebracht sind. Grundsätzlich besteht
auch die Möglichkeit,
dass mit der neuen Technik ein Multichip auf seiner Oberseite Halbleiterchips
aufweist, die mit ihren spitzkegeligen Außenkontakten die oberste Kunststofflage
durchdringen und Durchkontakt zu einer darunter liegenden vergrabenen
Leiterbahnlage bilden. Auch in dieser Ausführungsform der Erfindung kann
auf vorher vorbereitete Durchkontakte durch eine Kunststofflage
zu der vergrabenen Leiterbahnlage verzichtet werden, da die spitzkegeligen
Außenkontakte
beim Durchdringen der obersten Kunststofflage Durchkontakte ausbilden.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann das Multichipmodul auf seiner Oberseite zusätzlich passive
Bauelemente aufweisen, die dann über
gesonderte Durchkontakte in der obersten Kunststofflage mit einer
der vergrabenen Leiterbahnlagen oder über Durchkontakte durch mehrere Kunststofflagen
mit den Außenkontaktflächen auf
der Unterseite des Multichipmoduls verbunden sind.
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Eine weitere Anwendungsmöglichkeit
der erfindungsgemäßen Gehäusepackung
besteht darin elektronische Bauteile mit einer Hohlgehäusepackung
zu schaffen, wobei diese Hohlgehäusepackung
sowohl die Kunststofflagen, die vergrabene Leiterbahnlage als auch
den mindestens einen Halbleiterchip mit spitzkegeligen Kontakten
aufweist. Die Kunststofflage, die sich unmittelbar an den Halbleiterchip
anschließt
und durch welche die spitzkegeligen Außenkontakte hindurchragen,
bildet dabei einen Rahmen des Hohlgehäuses aus und weist innerhalb des
Rahmens eine Vertiefung auf. Dazu ist diese Kunststofflage, durch
welche die spitzkegeligen Außenkontakte
des Halbleiterchips hindurchdringen, eine strukturierte Kunststofflage.
Eine weitere Kunststofflage kann eine Abdeckung der Vertiefungen
bilden und dabei Durchkontakte aufweisen, die mit den spitzkegeligen
Außenkontakten
des Halbleiterchips elektrisch verbunden sind.
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Im einfachsten Fall der Realisierung
einer Hohlgehäusepackung
mit Hilfe des erfindungsgemäßen Aufbaus
besteht die Hohlgehäusepackung
lediglich aus zwei Kunststofflagen. Dabei bildet eine den Hohlgehäuserahmen
mit durchdrungenen spitzkegeligen Außenkontakten des Halbleiterchips
und eine weitere Kunststofflage dient der Abdeckung des Hohlgehäuses beziehungsweise
der Vertiefung, die von dem Rahmen umgeben ist. In dieser Ausführungsform
der Erfindung bildet der Halbleiterchip eine zweite Abdeckung der
Hohlgehäusepackung,
so dass in vorteilhafter Weise unmittelbarer Zugriff zu einer Oberseite
des Halbleiterchips besteht, womit Berührungssensoren realisierbar
sind.
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Die Hohlgehäusepackung kann auch dazu dienen,
Drucksensoren zu realisieren. Dazu kann die abdeckende Kunststofflage
eine zentrale Öffnung aufweisen,
durch die eine Verbindung zum Umgebungsdruck und zum Druckaustausch
mit dem halbleitenden Sensorchip über den gebildeten Hohlraum möglich ist.
Ferner kann die erfindungsgemäße Hohlgehäusepackung
auch als Lichtsensorgehäuse
oder Chipkameragehäuse
dienen, wenn die abdeckende Kunststofflage aus transparentem Kunststoff,
wie Acrylglas, hergestellt ist, so dass eine Belichtung des Halbleiterchips
möglich
wird. Darüber
hinaus kann die Hohlgehäusepackung
auch als Gassensorgehäuse
dienen, wobei die abdeckende Kunststofflage eine zentrale Öffnung zum
Gasaustausch aufweist. Zur Realisierung von Mikrokopfhörern und/oder
von Mikrophonen kann die Hohlgehäusepackung
als Schallsensor ausgebildet sein, wobei die Abdeckung eine zentrale Öffnung zur
Schallaufnahme oder Schallabgabe aufweist.
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Um das Durchdringen der spitzkegeligen
Außenkontakte
des Halbleiterchips durch eine Kunststofflage zu erleichtern, ist
mindestens eine Kunststofflage aus einem vorvernetzten Kunststoff
vorgesehen, der erst nachträglich
durch thermische Behandlung in eine vernetzte und damit gehärtete Kunststofflage übergeht.
Eine derartige vorvernetzte Kunststofflage kann Glasfasern oder
Kohlefaserverstärkungen
aufweisen, um die Formstabilität
der Kunststofflage zu gewährleisten,
obwohl die eigentliche Vernetzung und Aushärtung noch nicht erfolgt ist.
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Die Erfindung bezieht sich nicht
nur auf Einzelbauteile sondern auch auf Nutzen, die mehrere Bauteilpositionen
aufweisen, wobei der Nutzen mehrere Kunststofflagen und mindestens
eine vergrabene Leiterbahnlage aufweist und wobei jede Bauteilposition
mindestens einen Halbleiterchip mit auf einer Außenseite verteilten spitzkegeligen
Außenkontakten
aufweist. Die spitzkegeligen Außenkontakte
in dem Nutzen durchdringen eine der Kunststofflagen und bilden Durchkontakte
zu der vergrabenen Leiterbahnlage. Ein derartiger Nutzen hat den
Vorteil, dass gleichzeitig und parallel sämtliche Verfahrensschritte für mehrere
elektronische Bauteile in den mehreren Bauteilpositionen durchgeführt werden
können
und dient auch als Handelsware, da mit dem fertigen Nutzen eine
Vielzahl von Bauteilen an den Zwischenkunden geliefert werden können, die
erst nach erfolgreichem Funktionstest und nach erfolgreichem Transport
zu Einzelbauteilen getrennt werden.
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In dem Nutzen kann jede Bauteilposition
ein Multichipmodul mit mehreren vergrabenen Leiterbahnlagen und
mit mehreren Halbleiterchips, die spitzkegelige Außenkontakte
aufweisen, besitzen. Die spitzkegeligen Außenkontakte der Halbleiterchips
können
in dem Nutzen unterschiedliche Kunststofflagen durchdringen und
als Durchkontakte zu unterschiedlichen vergrabenen Leiterbahnlagen
dienen. Darüber
hinaus kann der Nutzen auch vergrabene Halbleiterchips aufweisen,
die gedünnte
Halbleiterchips mit einer Dicke zwischen 30 und 100 Mikrometern
sein können.
Somit lässt
sich der Nutzen äußerst flach
darstellen und kann als dünne
Platte ausgeliefert werden.
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Auf der Oberseite des Nutzens können in
jeder Bauteilposition zusätzliche
Halbleiterchips angeordnet sein, die mit ihren spitzkegeligen Außenkontakten
die oberste Kunststofflage des Nutzens durchdringen und Durchkontakt
zu einer vergrabenen Leiterbahnlage bilden oder mit Durchkontakten
verbunden sind, welche durch die übrigen Kunststofflagen bis
hin zu Außenkontaktflächen auf
der Unterseite des Nutzens dringen. Auch kann der Nutzen bereits alle
passiven Bauelemente eines Multichipmoduls in jeder der Bauteilpositionen
tragen, so dass der Nutzen nicht vom Abnehmer erst bestückt werden
muss. Derartige passive Bauelemente können mit einer der vergrabenen
Leiterbahnen über
entsprechend vorgesehene Durchkontakte in den Kunststofflagen verbunden
sein oder auch mit Durchkontakten, die durch sämtliche Kunststofflagen durchgehen
und mit den Außenkontaktflächen auf
der Unterseite des Nutzens verbunden sind.
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Ein derartiger Nutzen kann auch in
jeder der Bauteilpositionen eine Hohlgehäusepackung aufweisen, die einerseits
eine Kunststofflage aufweist, die in jeder Bauteilposition eine
Vertiefung für
eine Hohlgehäusepackung
aufweist und die derart strukturiert ist, dass sie in jeder Bauteilposition
den Rahmen der Hohlgehäusepackung
bildet. Dabei weist die Hohlgehäusepackung
in jeder Bauteilposition mindestens eine vergrabene Leiterbahnlage
und mindestens einen Halbleiterchip auf, der mit seinen spitzkegeligen Außenkontakten
die rahmenbildende Kunststofflage durchdringt und mit der vergrabenen
Leiterbahnlage Durchkontakt bildet. Eine weitere Kunststofflage kann
als Abdeckung mit Durchkontakten versehen sein, um die Hohlgehäusepackung
abzuschließen.
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Die Kunststofflagen, die für ein Durchdringen von
spitzkegeligen Außenkontakten
eines Halbleiterchips vorgesehen sind, können vorvernetzbare Kunststofflagen
aufweisen, was den Vorteil hat, dass die vorvernetzbaren Kunststofflagen
erst nach Durchdringen der spitzkegeligen Außenkontakte des Halbleiter chip
in einem thermischen Prozess zu gehärteten Kunststofflagen oder
Duroplasten vernetzt werden. Dabei können insbesondere die vorvernetzbaren
Kunststofflagen, sogenannte "prepacks" Glasfasern oder
Kohlfaserverstärkungen
aufweisen, um auch im vorvernetzten Zustand eine begrenzte Formstabilität zu gewährleisten.
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Ein Verfahren zur Herstellung mindestens
eines elektronischen Bauteils mit einer Gehäusepackung aus mehreren Kunststofflagen
mit mindestens einer vergrabenen Leiterbahnlage und mindestens einem
Halbleiterchip, der auf einer Außenseite verteilt spitzkegelige
Außenkontakte
aufweist, weist folgende Verfahrensschritte auf:
Zunächst wird
ein Schaltungsträger
mit Außenkontaktflächen auf
der Unterseite des Schaltungsträgers und
mit einer Leiterbahnlage auf der Oberseite des Schaltungsträgers hergestellt,
wobei die Außenkontaktflächen und
die Leiterbahnlage über
Durchkontakte durch den Schaltungsträger elektrisch verbunden werden.
Unabhängig
von dem Herstellen eines Schaltungsträgers können Halbleiterchips mit spitzkegeligen
Außenkontakten
auf Halbleiterwafern hergestellt werden, um sie nach dem Auftrennen
des Halbleiterwafers zu einzelnen Halbleiterchips mit spitzkegeligen
Außenkontakten
für die
Herstellung eines elektronischen Bauteils mit einer Gehäusepackung
zu verwenden.
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Auf den Schaltungsträger beziehungsweise auf
die Leiterbahnlage auf der Oberseite des Schaltungsträgers wird
eine vorvernetzte Kunststofflage aufgebracht. Diese vorvernetzte
Kunststofflage kann in einen zähviskosen
Zustand überführt werden,
so dass in vorteilhafter Weise bei minimaler Druckbelastung die
Halbleiterchips auf die vorvernetzte Kunststoff lage aufgebracht
werden können.
Dabei durchdringen die spitzkegeligen Außenkontakte mindestens eines
Halbleiterchips die vorvernetzte Kunststofflage bis sie Durchkontakte
zu der Leiterbahnlage auf der Oberseite des Schaltungsträgers bilden
und sich der Halbleiterchip selbst in die vorvernetzte Kunststofflage
einprägt.
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In einem weiteren Schritt wird die
vorvernetzte Kunststofflage zu einer Kunststofflage ausgehärtet und
vernetzt. Nach diesem Arbeitsschritt kann der Funktionstest des
elektronischen Bauteils über
die Außenkontaktflächen des
Schaltungsträgers
durchgeführt
werden. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass sich äußerst kostengünstig elektronische
Bauteile herstellen lassen, zumal jeder Drahtbondvorgang entfällt. Gegenüber einer
Flip-Chip-Technologie, die auch ohne Drahtbonden auskommt, hat dieses
Verfahren den Vorteil, daß die
Außenkontakte
eines Halbleiterchips nicht nachträglich und kostenintensiv in
eine sogenannte "Underfill-Schicht" eingebettet werden
müssen,
da die spitzkegeligen Außenkontakte
des Halbleiterchips eine vorvernetzte Kunststofflage durchdringen
und mit einer vergrabenen Leiterbahnlage Kontakt aufnehmen, wobei
der Halbleiterchip gleichzeitig in diese Kunststofflage eingeprägt wird.
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Vor dem Aushärten und Vernetzen der vorvernetzten
Kunststofflage kann eine weitere vorvernetzte Kunststofflage auf
dem Halbleiterchip aufgebracht werden. Diese Kunststofflage deckt
den Halbleiterchip ab und geschützt
ihn vor mechanischer Beschädigung.
Daraus ergibt sich eine Gehäusepackung
aus mehreren Kunststofflagen mit einem vergrabenen Halbleiterchip.
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Auf dem Schaltungsträger können mehrere Folgen
von Leiterbahnlagen und Kunststofflagen mit Durchkontakten und einge betteten
Halbleiterchips aufgebracht werden, wobei die spitzkegeligen Außenkontakte
der Halbleiterchips jeweils eine der Kunststofflagen durchdringen
und damit Durchkontakte zu einer der vergrabenen Leiterbahnlagen
bilden, so dass ein Multichipmodul entsteht, das selbst auf seiner
obersten Kunststofflage noch obere Leiterbahnlagen aufweisen kann,
die mit Halbleiterchips und/oder passiven Bauelementen bestückt wird.
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Diese vorbeschriebenen Verfahrensschritte können auch
zur Herstellung eines Nutzens mit mehreren Bauteilpositionen zur
Herstellung von mehreren elektronischen Bauteilen durchgeführt werden, wobei
der Nutzen bereits als Handelsprodukt verkauft werden kann. Von
dem jeweiligen Abnehmer wird er abschließend zu einzelnen elektronischen Bauteilen
aufgetrennt. Die Herstellung und der Versand eines Nutzens haben
den Vorteil, dass funktionstüchtig
getestete Bauteile des Nutzens gekennzeichnet sind, so dass nur
geprüfte
Bauteile dem Nutzen vom Abnehmer entnommen werden.
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass
die Kontaktflächen
von Halbleiterchips mit spitzkegeligen Außenkontakten versehen werden.
Diese spitzkegeligen Außenkontakte
werden zur Kontaktierung durch eine Kunststofflage hindurch gepresst. Auf
der dem Halbleiterchip gegenüberliegenden
Seite der Kunststofflage treffen die spitzkegeligen Außenkontakte
auf eine Metallisierung eines Schaltungsträgers, mit dem ein elektrischer
Kontakt gebildet wird. Mit dieser Technik können auch elektronische Bauteile
realisiert werden, die neben vergrabenen Leiterbahnlagen auch vergrabene
Halbleiterchips aufweisen, indem mindestens eine weitere Kunststofflage über dem
Halbleiterchips angeordnet wird.
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Der erfindungsgemäße Gegenstand und das erfindungsgemäße Verfahren
haben folgende Vorteile:
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- 1. Ein kostengünstiges Einlaminieren von Chips zwischen
Gehäusepackungen
in Form von Kunststofflagen wird ohne aufwendige Durchkontakttechnik
erreicht.
- 2. Es können
Gehäusepackungen
analog zu Flip-Chip-Packungen realisiert werden, ohne die Notwendigkeit
von sogenannten "Underfill-Schichten".
- 3. Es können
sehr flache Bauhöhen
realisiert werden, zumal die Kontaktierung praktisch nicht zur Bauhöhe beiträgt. Durch
ultradünne
Halbleiterchips, die ihrerseits eine verbesserte Flexibilität aufweisen,
ist eine Einlagerung dieser Halbleiterchips zwischen Substratlagen
möglich,
was die Bauhöhe
dadurch minimiert, dass die Außenkontakte
nicht die Bauteilhöhe
beeinträchtigen,
weil die spitzkegeligen Außenkontakte
in der Kunststofflage des Substrats verschwinden können.
- 4. Es ist die Realisierung einer flachen Hohlgehäusepackung
möglich,
indem die Kombination der erfindungsgemäßen Verdrahtung des Halbleiterchips
durch seine spitzkegeligen Kontakte mit Vertiefungen in einer Kunststofflage
kombiniert werden können.
Derartige Gehäuse
mit einem flachen Hohlraum, der die aktive Halbleiteroberfläche umgibt,
kann insbesondere in der Sensorik bei Druck- und Gassensoren eingesetzt
werden, in der Akustik bei der Herstellung von Mikrophonen, Kopfhörern und
Hörgeräten, in
der Optik für Chipkameras
und Leuchtdioden sowie in der Filtertechnik für Hochfrequenzfilter im Mobilfunk.
- 5. Es können
komplexe Multichipmodule mit der erfindungsgemäßen Technik realisiert werden,
die auf beiden Seiten, nämlich
auf der Oberseite und/oder der Unterseite Kontakte aufweisen können und
die mit zusätzlichen
Halblei terchips und/oder passiven Bauelementen auf ihrer Ober- oder/und Unterseite
bestückt
sein können.
- 6. Es lassen sich mit der erfindungsgemäßen Technik auch flachleiterfreie
Gehäusepackungen mit
entsprechenden Umverdrahtungsebenen darstellen.
- 7. Die durch das Einpressen der spitzkegeligen Kontakte in eine
Kunststofflage entstehenden Kontakte sind derart zuverlässig, dass
sie in Anwendungen der "High
Performancevergrabe",
wie zum Beispiel in der Hochfrequenztechnik eingesetzt werden können.
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Im Fall, dass eine Montage eines
Nutzens vorgesehen ist, kann dieser Nutzen im Standard PCB-Format 18" x 24" ausgeführt sein.
Für eine Oberflächenmontage
kann der PCB-Nutzen in mehrere Montagenutzen vereinzelt werden und
einer derartigen Oberflächenmontage
kann durch anschließendes
Singulieren mittels Sägen
oder Brechen das finale elektronische Bauteil mit einer Gehäusepackung
erzeugt werden.
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Zum Ausbilden zuverlässiger elektrischer Kontakte
zwischen den spitzkegeligen Außenkontakten
und der vergrabenen Leiterbahnschicht, kann beim Aushärten der
vorvernetzten Kunststofflagen eine zusätzliche Wärmebehandlung eventuell gleichzeitig
unter Druck auf die Gesamtgehäuseverpackung
durchgeführt
werden.
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Die Erfindung wird nun anhand von
Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die beigefügten
Figuren näher
erläutert.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung,
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung,
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils einer
fünften Ausführungsform
der Erfindung,
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6 bis 12 zeigen schematische Querschnitte
durch Komponenten eines Nutzens nach Verfahrensschritten zur Herstellung
eines elektronischen Bauteils gemäß der ersten Ausführungsform der
Erfindung,
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6 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Schaltungsträger eines
Nutzens mit einer Leiterbahnlage auf seiner Oberseite, mit Außenkontaktflächen auf
seiner Unterseite und mit Durchkontakten zu den Außenkontaktflächen in
einer Bauteilposition des Nutzens.
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7 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Schaltungsträger eines
Nutzens nach Aufbringen einer vorvernetzten Kunststofflage auf die
Oberseite des Schaltungsträgers,
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8 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Halbleiterchip mit spitzkegeligen Außenkontakten
nach einem Ausrichten in einer Bauteilposition des Nutzens,
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9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Bauteilposition eines
Nutzens nach Durchdringen der vorvernetzten Kunststofflage mit den
spitzkegeligen Außenkontakten
des Halbleiterchips und nach Kontaktieren der spitzkegeligen Außenkontakte
mit einer vergrabenen Leiterbahnlage,
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10 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine weitere vorvernetzte
oberste Kunststofflage eines Nutzens nach einem Positionieren über einer
Bauteilposition mit Halbleiterchip,
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11 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Nutzen nach Aufbringen
der weiteren vorvernetzten obersten Kunststofflage und Aushärten der
Kunststofflagen des Nutzens unter elektrischem Verbinden der spitzkegeligen
Außenkontakte
des Halbleiterchips mit der vergrabenen Leiterbahnlage,
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12 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein elektronisches Bauteil
nach dem Trennen des Nutzens in einzelne elektronische Bauteile.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils 1 einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Das Bezugszeichen 2 kennzeichnet eine Gehäusepackung,
die sich aus drei Kunststofflagen 3 zusammensetzt. Zwischen den
Kunststofflagen 3 ist mindestens eine vergrabene Leiterbahnlage 4 angeordnet.
Diese Leiterbahnlage 4 liegt auf der Oberseite 27 eines
Schaltungsträgers 26,
der die Gehäusepackung
trägt.
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Der Schaltungsträger 26 dieser Ausführungsform
der Erfindung weist eine Kunststofflage 3 auf, auf deren
Oberseite 27 die vergrabene Leiterbahnlage angeordnet ist
und die über
Durchkontakte 8 mit auf der Unterseite 28 des
Schaltungsträgers 26 angeordneten
Außenkontaktflächen 14 elektrisch verbunden
ist. Auf den Außenkontaktflächen 17 sind in
dieser ersten Ausführungsform
der Erfindung Außenkontaktbälle 29 des
elektronischen Bauteils 1 angeordnet.
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Das Bezugszeichen 22 kennzeichnet
einen vorvernetzbaren Kunststoff einer Kunststofflage 3 auf dem
Schaltungsträger 26,
der von spitzkegeligen Außenkontakten 7 eines
Halbleiterchips 5 durchdrungen ist, die mit ihren Kegelspitzen
elektrische Verbindungen zu der vergrabenen Leiterbahnlage 4 herstellen.
Der Halbleiterchip 5 ist mit seiner Außenseite 6, welche
die spitzkegeligen Außenkontakte 7 aufweist, in
die Kunststofflage 3 aus vorvernetztem Kunststoff 22 eingeprägt. Die
Gehäusepackung 2 wird
von einer obersten Kunststofflage 15 abgeschlossen, die
ebenfalls aus einem vorvernetzten Kunststoff 22 besteht und
eine Rückseite 30 des
Halbleiterchips 5 abdeckt, so dass der Halbleiterchip 5 ein
vergrabener Halbleiterchip 10 ist.
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Die Gehäusepackung 2 aus den
drei Kunststofflagen 3 mit der einen vergrabenen Leiterbahnstruktur 4 kann
nicht nur äußerst preiswert
hergestellt sondern auch sehr kompakt und somit mit äußerst geringer
Bauhöhe
realisiert werden, insbesondere dann, wenn der Halbleiterchip 5 ein
gedünnter Halbleiterchip
11 ist,
der eine Dicke zwischen 30 bis 100 Mikrometer aufweist und in Extremfällen eine
Dicke unter 30 Mikrometern einnehmen kann. Somit kann die gesamte
Bauteilhöhe,
die sich aus den Schichtdicken der drei Kunststofflagen im wesentlichen
ergibt, zwischen der Unterseite 12 und der Oberseite 13 zwischen
100 und 500 Mikrometern liegen.
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils 1 einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Die zweite Ausführungsform der Erfindung stellt
ein Multichipmodul im schematischen Querschnitt dar, das in dieser
Ausführungsform
und in diesem Querschnitt drei Halbleiterchips 31, 32 und 33 aufweist,
die in unterschiedlichen Lagen in oder auf der Gehäusepackung 2 des
Multichipmoduls 9 angeordnet sind. Zwischen drei Kunststofflagen 3 sind
in dieser Ausführungsform
der Erfindung zwei vergrabene Leiterbahnlagen 34 und 35 angeordnet.
Der Schaltungsträger 26 ist
in dieser Ausführungsform der
Erfindung ebenfalls aus einem vorvernetzbaren Kunststoff 22 hergestellt,
so dass der Halbleiterchip 31 mit seiner passiven Rückseite 30 in
den vorvernetzten Kunststoff 22 eingeprägt werden kann, bevor eine
vollständige
Vernetzung der Kunststofflagen 3 durchgeführt wird.
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Die aktive Oberseite des Halbleiterchips 31 weist
spitzkegelige Außenkontakte 7 auf,
die als Durchkontakte 8 die mittlere Kunststofflage 3 des Multichipmoduls
durchdringen und mit der Leiterbahnlage 35 zwischen den
obersten beiden Kunststofflagen verbunden sind. Der Halbleiterchip 32 ist als
vergrabener Halbleiterchip 10 analog zur ersten Ausführungsform der
Erfindung angeordnet und kontaktiert die untere Leiterbahnlage 35 der
vergrabenen Leiterbahnlagen 4, wobei seine spitzkegeligen
Außenkontakte
ebenfalls die mittlere Kunststofflage der Gehäusepackung 2 durchdringen.
Der dritte Halbleiterchip 33 ist bei diesem Multichipmodul
9 auf dessen Oberseite 13 angeordnet und durchdringt mit
seinen spitzkegeligen Außenkontakten 7 die
oberste Kunststofflage 15 des Multichipmoduls.
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Das Multichipmodul kann sowohl mit
weiteren Halbleiterchips 5 als auch mit passiven Bauelementen 16 auf
seiner Oberseite 13 bestückt sein, während seine Unterseite 12 Außenkontaktflächen 14 aufweist,
die mit nicht gezeigten Außenkontaktbällen ausgestattet
sein können.
Die passiven Bauelemente 16 können sowohl mit ihren Elektroden über Durchkontakte
mit den einzelnen vergrabenen Leiterbahnlagen 34 oder 35 als
auch direkt mit den Außenkontaktflächen 8 verbunden
sein. Ein derartiges erfindungsgemäßes elektronisches Bauteil 1 zeichnet sich
dadurch aus, dass keinerlei Bondverbindungen vorzusehen sind und
auch die vorzubereitenden Durchkontakte in den einzelnen Kunststofflagen 3 minimiert
werden können,
zumal die spitzkegeligen Außenkontakte 7 der
Halbleiterchips unmittelbar Durchkontakte 8 durch die einzelnen
Kunststofflagen 3 bilden.
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Die 3 bis 5 zeigen Sonderformen der elektronischen
Bauteile, wie sie insbesondere in der Sensorik, der Akustik, der
Optik oder in der Filtertechnik, beispielsweise für Hochfrequenzfilter
und für
die Mobilfunktechnik vorgesehen werden können. Dabei ist allen drei
Ausführungsformen
gemeinsam, dass sie eine Hohlgehäusepackung
realisieren. Komponenten der 3 bis 5, welche gleiche Funktionen wie
in den vorhergehenden Figuren aufweisen, werden mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils 1 einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung, womit eine erste Hohlgehäusepackung 17 realisiert
wird, die einen äußerst flachen
Hohlraum 36 aufweist. Die Gehäusepackung 2 dieser
Hohlraumgehäusepackung 17 weist im
wesentlichen zwei Kunststofflagen auf. Einerseits eine strukturierte
Kunststofflage 37, die den Rahmen 19 für die Hohlraumgehäusepackung
bildet, wobei der Rahmen 19 von spitzkegeligen Außenkontakten 7 des
Halbleiterchips 5 durchdrungen wird. Der Halbleiterchip 5 bildet
gleichzeitig mit einer seiner Oberflächen die Oberseite 13 des
elektronischen Bauteils 1.
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Die Vertiefung 25 in der
strukturierten Kunststofflage 37 wird durch eine geschlossene
Kunststofflage in Form einer Abdeckung 18 abgedeckt, die ähnliche
Funktionen aufweist wie der Schaltungsträger 26 in den vorhergehenden
Ausführungsbeispielen, denn
die Abdeckung 18 trägt
gleichzeitig eine vergrabene Leiterbahnlage 4, welche über Durchkontakte 8 mit
Außenkontaktflächen 14 auf
der Abdeckung 18 in Verbindung steht. Eine derartige Hohlraumgehäusepackung 17,
wie sie in 3 gezeigt
wird, kann für Kontaktsensoren
eingesetzt werden, wie sie in Notebooks, Rechnern oder Bankomaten
vorgesehen sind, zumal eine Oberseite des Halbleiterchips 5 gleichzeitig
die Oberseite 13 des Sensors bildet, während die Abschirmung 18 des
Hohlraumes 36 die Unterseite 12 dieser Hohlraumgehäusepackung
aufweist.
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils 1 einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung. Diese vierte Ausführungsform
der Erfindung unterscheidet sich von der dritten Ausführungsform
der Erfindung nach 3 dadurch,
dass der Halbleiterchip 5 als vergrabener Halbleiterchip 10 ausgebildet
ist, indem eine obere Kunststofflage 15 den Halbleiterchip 5 abdeckt
und gleichzeitig vor Berührung
schützt.
Ein derartiges elektronisches Bauteil mit flachem Hohlraum 36 kann insbesondere
für präzise Hochfrequenzfilter
eingesetzt werden, wobei die Filterstruktur auf der aktiven Oberseite 6 des
Halbleiterchips 5 angeordnet ist und über die spitzkegeligen Außenkontakte 7 des
Halbleiterchips 5 mit Durchkontakten 8 durch die
Abdeckung 18 der Hohlraumgehäusepackung 17 mit
Außenkontaktflächen 14 auf
der Unterseite 12 der Gehäusepackung 2 verbunden
ist. In dieser vierten Ausführungsform
der Erfindung besteht die Gehäusepackung
aus drei Kunststofflagen 3 mit einer vergrabenen Leiterbahnlage 4,
während
die Gehäusepackung 2 in
der dritten Ausführungsform
der Erfindung lediglich zwei Kunststofflagen 3 mit dazwischenliegender
vergrabener Leiterbahnlage 4 aufweist.
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauteils 1 einer
fünften Ausführungsform
der Erfindung. Diese fünfte
Ausführungsform
der Erfindung unterscheidet sich von der vierten Ausführungsform
dadurch, dass die Abdeckung 18 eine zentrale Öffnung 21 zum
Hohlraum 36 aufweist. Diese zentrale Öffnung dient der Gaskopplung
beispielsweise eines Gassensors oder kann auch der Schallkopplung
eines Schallsensors, wie eines Mikrophons oder eines Mikrohörers dienen.
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6 bis 12 zeigen schematische Querschnitte
durch Komponenten eines Nutzens 24 nach einzelnen Verfahrensschritten
zur Herstellung eines elektronischen Bauteils 1 gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten der 6 bis 12, die gleiche Funktionen
wie in den vorhergehenden Fi guren erfüllen, werden mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet.
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6 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Schaltungsträger 26 eines
Nutzens 24 mit einer Leiterbahnlage 4 auf seiner
Oberseite 27, mit Außenkontaktflächen 14 auf
seiner Unterseite 28 und mit Durchkontakten 8 zu
den Außenkontakten 14 in
einer Bauteilposition 23. Ein derartiger Schaltungsträger 26 kann
zur Verstärkung
der Formstabilität
mit Glasfasern oder Kohlenstoff-Fasern verstärkt sein. Die punktierten Linien 38 kennzeichnen
die Grenzen einer Bauteilposition 23 des Nutzens 24.
Der Schaltungsträger
kann bereits aus vernetztem Kunststoff bestehen und auf seiner Oberseite
eine strukturierte Kupferschicht als Leiterbahnlage 4 aufweisen.
Diese Leiterbahnlage 4 ist über Durchkontakte 8 aus
Kupfer oder einer Kupferlegierung mit Außenkontaktflächen 14 verbunden,
die auf der Unterseite 28 des Schaltungsträgers 26 vorgesehen
sind.
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7 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Schaltungsträger 26 eines
Nutzens 24 nach Aufbringen einer vorvernetzten Kunststofflage 22 auf
die Oberseite 27 des Schaltungsträgers 26. Eine derartige
vorvernetzte Kunststofflage 22 ist im Verhältnis zum
bereits vernetzten und ausgehärteten
Kunststoff des Schaltungsträgers 26 relativ
weich und kann folglich ohne Aufwand allzu großer Kräfte verformt werden. Diese
Verformbarkeit eines vorvernetzten Kunststoffs wird in dem nächsten Schritt,
der mit den 8 und 9 gezeigt wird, verwendet,
um die Herstellungskosten von elektronischen Bauteilen zu vermindern.
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8 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Halbleiterchip 5 oder
einen gedünnten
Halbleiterchip 11 mit spitzkegeligen Außenkontakten 7 nach
einem Ausrichten des Halbleiterchips 5, 11 über einer
Bauteilposition 23 des Nutzens 24. Dieser Halbleiterchip 5, 11 ist
mit seinen spitzkegeligen Außenkontakten 7 über der
Kunststofflage 3 aus vorvernetztem Kunststoff 22 angeordnet
und wird nach der Positionierung, die in 8 gezeigt wird, in 9 die Kunststofflage 3 mit seinen
spitzkegeligen Außenkontakten
durchdringen.
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9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Bauteilposition 23 eines
Nutzens 24 nach Durchdringen der vorvernetzten Kunststofflage 22 mit
den spitzkegeligen Außenkontakten
des Halbleiterchips 5, 11 und nach Kontaktieren
der spitzkegeligen Außenkontakte 7 des
Halbleiterchips 5,11 mit einer vergrabenen Leiterbahnlage 4.
Durch das Aufbringen der vorvernetzbaren Kunststofflage 22 in 7 wird die ursprünglich auf
der Oberseite 27 des Schaltungsträgers 26 angeordnete
Leiterbahnlage zu einer vergrabenen Leiterbahnlage 4. In 9 wird diese vergrabene
Leiterbahnlage 4 nach Durchdringen der Kunststofflage 3 mit
Hilfe der spitzkegeligen Außenkontakte 7 des
Halbleiterchips 5 mit dem Halbleiterchip 5 kontaktiert.
Dabei prägt
sich die Außenseite 6 des
Halbleiterchips 5, welche die spitzkegeligen Außenkontakte 7 trägt, in die
vorvernetzte Kunststofflage 22 ein.
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10 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine weitere vorvernetzte
oberste Kunststofflage 15 eines Nutzens 24 nach
einem Positionieren über
einer Bauteilposition 23 mit Halbleiterchip 5.
Mit dieser obersten Kunststofflage 15, die in 10 positioniert wird, kann,
wie es die 11 zeigt,
der Halbleiterchip 5 vollständig abgedeckt werden.
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11 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Nutzen 24 nach
Aufbringen der weiteren vorvernetzten obersten Kunststofflage 15 und
Aushärten
der Kunststofflagen 15 und 22 des Nutzens 24 unter
elektrischem Verbinden der spitzkegeligen Außenkontakte 7 des
Halbleiterchips 5 mit der vergrabenen Leiterbahnlage 4. 11 zeigt somit das Ergebnis
von zwei Verfahrensschritten, nämlich
einmal dem Aufbringen der positionierten obersten Kunststofflage 15 in
Pfeilrichtung A, wie sie in 10 gezeigt
wird, auf den Nutzen 24 und zusätzlich den weiteren Schritt
des Aushärtens
und Vernetzens der Kunststofflagen 15 und 22 unter
gleichzeitigem elektrischem Verbinden der Spitzen der spitzkegeligen
Außenkontakte 7 zu
der vergrabenen Leiterbahnlage 4, so dass die spitzkegeligen
Außenkontakte 7 praktisch
zu Durchkontakten 8 durch die mittlere der drei Kunststofflagen 3 werden.
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Mit dem in 11 fertiggestellten Nutzen werden gleichzeitig
mehrere elektronische Bauteile in den Bauteilpositionen 23 des
Nutzens hergestellt. Dazu kann der Nutzen in einem Standard-PCB-Format
von 18" x 24" ausgeführt sein.
Für eine
Oberflächenmontage
von zusätzlichen
Bauteilen auf dem Nutzen kann der Nutzen in mehrere Montagenutzen vereinzelt
werden und nach einer Oberflächenmontage
von zusätzlichen
Bauteilen kann ein Singulieren durch Sägen, Fräsen oder durch Brechen des
Nutzens zu einzelnen Multichipmodulen erfolgen.
-
In der hier gezeigten Ausführungsform
wird jedoch ein einzelnes elektronisches Bauteil 1 mit
lediglich einem einzelnen elektronischen Halbleiterchip 5, 11 ohne
Bestückung
der Oberseite 13 mit weiteren Bauteilen gezeigt, wie es
der ersten Ausführungsform
der Erfindung entspricht.
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12 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein elektronisches Bauteil 1 nach
dem Trennen des Nutzens 24 in einzelne elektronische Bauteile 1.
Der schematische Querschnitt, wie er in 12 gezeigt wird, entspricht somit dem
schematischen Querschnitt, wie er bereits aus 1 bekannt ist. Die Außenkontaktbälle 29, die hier erst
nach dem Vereinzeln der elektronischen Bauteile 1 gezeigt
werden, können
auch während
der Herstellung des Nutzens auf die Außenkontaktflächen 14 des
Nutzens aufgebracht werden, bevor der Nutzen durch Sägen, Fräsen oder
Brechen in einzelne elektronische Bauteile 1 getrennt wird.
-
- 1
- elektronisches
Bauteil
- 2
- Gehäusepackung
- 3
- Kunststofflage
- 4
- vergrabene
Leiterbahnlage
- 5
- Halbleiterchip
- 6
- Außenseite
des Halbleiterchips
- 7
- spitzkegelige
Außenkontakte
- 8
- Durchkontakte
- 9
- Multichipmodul
- 10
- vergrabener
Halbleiterchip
- 11
- gedünnter Halbleiterchip
- 12
- Unterseite
- 13
- Oberseite
- 14
- Außenkontaktflächen
- 15
- oberste
Kunststofflage
- 16
- passive
Bauelemente
- 17
- Hohlgehäusepackung
- 18
- Abdeckung
- 19
- Rahmen
- 20
- transparente
Kunststofflage
- 21
- zentrale Öffnung
- 22
- vorvernetzter
Kunststoff
- 23
- Bauteilposition
- 24
- Nutzen
- 25
- Vertiefung
- 26
- Schaltungsträger
- 27
- Oberseite
des Schaltungsträgers
- 28
- Unterseite
des Schaltungsträgers
- 29
- Außenkontaktbälle des
elektronischen Bauteils
- 30
- Rückseite
des Halbleiterchips
- 31,
32 33
- Halbleiterchips
eines Multichipmoduls
- 34,
35
- vergrabene
Leiterbahnlagen eines Multichipmoduls
- 36
- flacher
Hohlraum
- 37
- strukturierte
Kunststofflage
- 38
- punktierte
Linie