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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Aufbringen von flüssigen
Hautpflegemitteln auf die Haut einer Person. – Hautpflegemittel meint im
Rahmen der Erfindung insbesondere ein Sonnenschutzmittel.
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Wenn der menschliche Körper beim
Sonnenbaden und/oder an Stränden
bzw. in Schwimmbädern
der direkten Sonneneinwirkung ausgesetzt wird, ist es ratsam und
zweckmäßig die
von Kleidungsstücken
unbedeckten Hautpartien mit einem Sonnenschutzmittel einzureiben.
Das Aufbringen des Sonnenschutzmittels ist häufig unbequem, zumal einige Hautbereiche
mit der Hand nur schwierig erreichbar sind. Das führt oft
dazu, dass manche Hautbereiche bzw. Hautstellen nicht oder nicht
ausreichend mit Sonnenschutzmittel bedeckt werden.
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Demgegenüber liegt der Erfindung das
technische Problem zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufbringen von
flüssigen
Hautpflegemitteln anzugeben, mit der einerseits ein sehr bequemes
und andererseits auch ein sehr effektives und funktionssicheres Aufbringen
des Hautpflegemittels, insbesondere eines Sonnenschutzmittels möglich ist.
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Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt
die Erfindung eine Vorrichtung zum Aufbringen von flüssigen Hautpflegemitteln
auf die Haut einer Person, wobei eine Kabine mit zumindest zwei
Kabinenwänden
zur Aufnahme der Person vorgesehen ist, wobei an zumindest einer
Kabinenwand Verteilervorrichtungen für das Hautpflegemittel vorgesehen sind,
wobei
die Verteilervorrichtungen über
die vertikale Höhe
der Kabinenwand verteilt angeordnet sind, wobei die Verteilervorrichtungen
an zumindest einen Aufnahmebehälter
für das
Hautpflegemittel angeschlossen sind
und wobei durch Betätigung einer
Aktivierungsvorrichtung das Hautpflegemittel aus dem Aufnahmebehälter zu
den Verteilervorrichtungen überführbar ist und
aus den Verteilervorrichtungen in die Kabine bzw. auf die Haut der
in der Kabine befindlichen Person ausstoßbar ist. – Nach sehr bevorzugter Ausführungsform,
der im Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, handelt
es sich bei dem flüssigen
Hautpflegemittel um ein Sonnenschutzmittel.
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Die Kabine weist außer den
Kabinenwänden auch
eine Kabinentür
auf. Vorzugsweise sind drei Kabinenwände vorgesehen und die Kabinentür bildet gleichsam
die vierte Kabinenwand. Außer
den Kabinenwänden
und der Kabinentür
ist eine Kabinendecke und ein Kabinenboden vorgesehen. Die Verteilervorrichtungen
für das
Hautpflegemittel sind zweckmäßigerweise
lediglich an den Kabinenwänden
vorgesehen und vorzugsweise nicht an der Kabinentür.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung,
dass zumindest einer Kabinenwand eine Außenwand zugeordnet ist, die
unter Ausbildung eines Zwischenraumes mit Abstand zu der Kabinenwand
angeordnet ist. Vorzugsweise ist allen Kabinenwänden, bevorzugt also allen
drei Kabinenwänden,
jeweils eine Außenwand
unter Ausbildung eines Zwischenraumes zugeordnet. Zweckmäßigerweise
ist der zumindest eine Aufnahmebehälter für das Hautpflegemittel und/oder sind
Zuführungseinrichtungen
für das
Hautpflegemittel in dem Zwischenraum zwischen Außenwand und Kabinenwand angeordnet.
Zuführungseinrichtung meint
hier insbesondere Zuführungsleitungen
für das Hautpflegemittel,
die an den Aufnahmebehälter
einerseits und an die Verteilervorrichtungen andererseits angeschlossen
sind.
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Nach sehr bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung wird das Hautpflegemittel unter Einwirkung von Treibgas
den Verteilervorrichtungen zugeführt. Treibgas
meint hier Druckgas, vorzugsweise Druckluft (komprimierte Luft).
Es versteht sich, dass ein entsprechender Druckgas- bzw. Druckluftbehälter vorgesehen
ist. Zweckmäßigerweise
ist auch dieser Druckgas- bzw. Druckluftbehälter in dem Zwischenraum zwischen
Außenwand
und Kabinenwand angeordnet. Grundsätzlich liegt es aber auch im
Rahmen der Erfindung, dass das Hautpflegemittel mit Hilfe einer
Pumpe den Verteilervorrichtungen zugeführt werden kann.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist
eine Mehrzahl von Aufnahmebehältern
vorgesehen und enthalten diese Aufnahmebehälter Hautpflegemittel mit unterschiedlichen
Eigenschaften. Zweckmäßigerweise
enthalten die Aufnahmebehälter
Sonnenschutzmittel mit jeweils unterschiedlichen Lichtschutzfaktoren.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Mehrzahl von Aufnahmebehältern in einem
Zwischenraum zwischen Kabinenwand und Außenwand angeordnet ist. Es
liegt fernerhin im Rahmen der Erfindung, dass eine Auswahl vorrichtung,
beispielsweise eine Taste oder dgl. vorgesehen ist, mit welcher
Auswahlvorrichtung die gewünschte Eigenschaft,
beispielsweise der gewünschte
Lichtschutzfaktor des Hautpflegemittels ausgewählt werden kann.
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Nach sehr bevorzugter Ausführungsform, der
im Rahmen der Erfindung ganz besondere Bedeutung zukommt, ist eine
Verteilervorrichtung als Sprühdüse ausgebildet.
Das Hautpflegemittel, insbesondere das Sonnenschutzmittel wird dann
also über eine
Mehrzahl von Sprühdüsen auf
den Körper
der Person aufgebracht. Zweckmäßigerweise
sind die Sprühdüsen über die
Flächen
der Kabinenwände verteilt
angeordnet, vorzugsweise über
die Flächen von
drei Kabinenwänden
verteilt angeordnet. Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung
sind die Sprühdüsen justierbar
und ist insbesondere der Sprühwinkel
einer Sprühdüse einstellbar.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass an jede Verteilervorrichtung,
bevorzugt an jede Sprühdüse zumindest
eine Zuführungsleitung
für dass
Hautpflegemittel angeschlossen ist und dass vorzugsweise jeder Zuführungsleitung
ein elektrisch gesteuertes Ventil zugeordnet ist. Sind nach einer
Ausführungsform
der Erfindung mehrere Aufnahmebehälter für Hautpflegemittel mit unterschiedlichen
Eigenschaften vorgesehen, so ist zweckmäßigerweise jeder Aufnahmebehälter über eine
gesonderte Zuführungsleitung
mit einer Verteilervorrichtung, bevorzugt mit einer Sprühdüse verbunden.
Dann ist jeder Zuführungsleitung vorzugsweise
ein elektrisch gesteuertes Ventil zugeordnet. Nach sehr bevorzugter
Ausführungsform
dir Erfindung sind die elektrisch gesteuerten Ventile mittels Solarenergie
betreibbar. Dazu sind zweckmäßigerweise
Solarzellen vor gesehen, die bevorzugt an der Kabinendecke bzw. am
Kabinendach vorgesehen sind. Grundsätzlich können die elektrisch gesteuerten
Ventile auch mit einer Batterie betrieben werden.
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Nach sehr bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung weist der Boden der Kabine eine Auffangwanne für das Hautpflegemittel
auf und ist über
der Auffangwanne ein als Standfläche
für die
Person dienendes Gitter angeordnet. Durch das Gitter kann also überschüssiges Hautpflegemittel
bzw. überschüssiges Sonnenschutzmittel
in die Auffangwanne abfließen.
Auf diese Weise ist eine sehr umweltgerechte Entsorgung des überschüssigen Hautpflegemittels möglich.
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Es liegt fernerhin im Rahmen der
Erfindung, dass die Kabine Belüftungsöffnungen
aufweist. Vorzugsweise sind solche Belüftungsöffnungen über der Kabinentür vorgesehen. – Dass durch
Betätigung
einer Aktivierungsvorrichtung Hautpflegemittel aus dem Aufnahmebehälter zu
den Verteilervorrichtungen überführbar ist
meint im Rahmen der Erfindung insbesondere, dass ein entsprechendes
Aktivierungselement, beispielsweise ein Schalter, ein Knopf oder
ein Hebel betätigt
wird und dass dadurch die Überführung des
Hautpflegemittels zu den Verteilervorrichtungen und das Ausstoßen des
Hautpflegemittels aus den Verteilervorrichtungen bewirkt wird. Durch
Betätigen
des Aktivierungselementes werden zweckmäßigerweise die elektrisch gesteuerten
Ventile geöffnet,
die in den den Verteilervorrichtungen zugeordneten Zuführungsleitungen
vorgesehen sind. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Zuführung bzw.
der Ausstoß des
Hautpflegemittels durch den Einwurf einer Münze bzw. Geldmünze oder
eines Chips in eine entsprechende Vorrichtung aktiviert wird. Es
liegt weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass die Aktivierung durch
Einstecken einer geeigneten Chipkarte erfolgt.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein einerseits
sehr bequemes und andererseits sehr effektives und funktionssicheres
Aufbringen von flüssigem Hautpflegemittel
auf die Haut einer Person möglich ist.
Dabei können
ausnahmslos alle Hautpartien erfasst werden und ausreichend mit
dem Hautpflegemittel bedeckt werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
eignet sich insbesondere zum Aufstellen an Stränden bzw. in Schwimmbädern. Hervorzuheben ist,
dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
mit relativ einfachen und kostengünstigen Komponenten realisierbar
ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen in schematischer Darstellung:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2:
eine Frontansicht (teilweise aufgebrochen) auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
(ohne Kabinentür),
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3:
eine Draufsicht auf den Gegenstand nach 1.
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4:
den Gegenstand nach 3 aus Richtung
des Pfeiles A im Schnitt und
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5:
eine Sprühdüse der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Die Figuren zeigen eine Vorrichtung
zum Aufbringen von flüssigen
Hautpflegemitteln, insbesondere von Sonnenschutzmittel, auf die
Haut einer Person. Im Ausführungsbeispiel
weist die Vorrichtung eine Kabine 1 mit drei Kabinenwänden 2 und
einer Kabinentür 3 auf.
Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel
ist jeder Kabinenwand 2 eine Außenwand 4 zugeordnet,
die unter Ausbildung eines Zwischenraumes 5 mit Abstand
zu der Kabinenwand 2 angeordnet ist.
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Im Ausführungsbeispiel nach den Figuren sind
an allen drei Kabinenwänden 2 als
Sprühdüsen 6 ausgebildete
Verteilervorrichtungen für
das Hautpflegemittel bzw. Sonnenschutzmittel vorgesehen. Die Sprühdüsen 6 sind
sowohl horizontal als auch über
die vertikale Höhe
der Kabinenwände 2 verteilt angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel
ist jede Sprühdüse 6 an
drei Aufnahmebehälter 7, 8, 9 angeschlossen,
wobei jeder Aufnahmebehälter 7, 8, 9 Sonnenschutzmittel
mit einem bestimmten Lichtschutzfaktor enthält. Vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel wird
das Sonnenschutzmittel unter Einwirkung von Druckgas, insbesondere
Druckluft den Sprühdüsen 6 zugeführt. In 4 ist ein entsprechender
Druckluftbehälter 10 erkennbar,
der mit allen drei Aufnahmebehältern 7, 8, 9 verbunden
ist. Jeder Aufnahmebehälter 7, 8, 9 ist
im Ausführungsbeispiel
an eine zugeordnete Hauptleitung 11, 12, 13 angeschlossen
und diese Hauptleitungen 11, 12, 13 sind
ihrerseits über Zuführungs leitungen 14, 15, 16 mit
jeder Sprühdüse 6 verbunden.
In jeder Zuführungsleitung 14, 15, 16 ist ein
elektrisch gesteuertes Ventil 17, 18, 19 vorgesehen
(5). Wenn ein solches
elektrisch gesteuertes Ventil 17, 18, 19 geöffnet wird,
so wird Sonnenschutzmittel aus dem zugeordneten Aufnahmebehälter 7, 8, 9 über die
entsprechende Hauptleitung 11, 12, 13 in
die zugeordnete Zuführungsleitung 14, 15, 16 überführt und
dann aus der Sprühdüse 6 ausgestoßen bzw.
ausgesprüht.
Die elektrisch gesteuerten Ventile 17, 18, 19 werden
vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel
mittels Solarenergie betrieben. Dazu sind zweckmäßigerweise an der Kabinendecke bzw.
am Kabinendach nicht näher
dargestellte Solarzellen vorgesehen, die an einem Solarenergiegenerator 20 (4) angeschlossen sind. Der
Solarenergiegenerator 20 ist seinerseits mit den elektrisch
gesteuerten Ventilen 17, 18, 19 verbunden.
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In der 2 ist
im Übrigen
erkennbar, dass der Kabinenboden 21 eine Auffangwanne 22 für überschüssiges Sonnenschutzmittel
aufweist. Die Auffangwanne 22 ist zweckmäßigerweise
entnehmbar, so dass das überschüssige Sonnenschutzmittel umweltgerecht
entsorgt werden kann. Über
der Auffangwanne 22 ist vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel
ein als Standfläche
für eine
in der Kabine befindliche Person dienendes Gitter 23 angeordnet. Das überschüssige Sonnenschutzmittel
kann also durch das Gitter 23 in die Auffangwanne 22 abfließen. – In 2 ist weiterhin erkennbar,
dass oberhalb der in 2 nicht
dargestellten Kabinentür 3 eine
Belüftungsblende 24 mit
Belüftungsöffnungen 25 vorgesehen
ist.
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Durch Betätigung einer Aktivierungsvorrichtung
wird Sonnenschutzmittel aus dem gewünschten Aufnahmebehälter 7, 8, 9 zu
den Sprühdüsen 6 überführt und
aus den Sprühdüsen 6 in
die Kabine 1 bzw. auf die Haut der in der Kabine 1 befindlichen
Person ausgesprüht.
Nach einer Ausführungsform
der Erfindung weist die Aktivierungsvorrichtung eine nicht dargestellte
Münzeinwurfeinrichtung
auf und durch Einwerfen einer Münze
bzw. Geldmünze
erfolgt die Aktivierung bzw. die Betätigung der Aktivierungsvorrichtung.
Zweckmäßigerweise
wird vorzugsweise und im Ausführungsbeispiel
eine Auswahltaste betätigt,
mit der der gewünschte
Lichtschutzfaktor des Sonnenschutzmittels ausgewählt wird. Entsprechend dieser
Auswahl werden dann die zugeordneten elektrisch gesteuerten Ventile 17, 18, 19 der
Sprühdüsen 6 geöffnet und
das gewünschte
Sonnenschutzmittel wird aus dem entsprechenden Aufnahmebehälter 7, 8, 9 zu
den Sprühdüsen 6 überführt und
ausgesprüht.