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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Auftragen eines bereitgestellten Desinfektionsmittels auf Hände von Personen oder andere Gegenstände, wobei ein Fluid aus einem Vorratsbehälter zu einem Entnahmebereich der Einrichtung gefördert wird.
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Seit langem sind Desinfektionseinrichtungen in unterschiedlichen Ausführungen bekannt, wobei unterschiedliche Formen von Spendern genutzt werden. In
DE 202 11 602 U1 ist die Ausleitung eines Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittels aus einem Spender mit dem Einsatz von in dessen Nahbereich verfügbaren Putztüchern kombiniert. Ein Vorschlag gemäß
US 6,508,383 B2 zeigt eine Vorrichtung, die einen unmittelbar an einer Verbindungstür gehaltenen Spender und einen Auffangbehälter aufweist. Auch bei einer Lösung gemäß
DE 20 2012 101 538 U1 werden Desinfektionstücher im Bereich einer Desinfektionseinrichtung bereitgestellt und können in einem Aufnahmebehältnis entsorgt werden.
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Allgemein bekannt sind auch Vorrichtungen, mit denen ein automatisches Waschen bzw. Desinfizieren von Körperteilen, insbesondere den Händen, möglich ist. Diese Konstruktionen sind jedoch konstruktiv aufwändig und können nur in wenigen Einsatzbereichen effektiv installiert werden. Eine derartige automatische Einrichtung wird in
DE 10 2017 122 779 A1 zum Desinfizieren der Hände vorgeschlagen. Auch die Einrichtung gemäß
DE 20 2020 000 617 U1 weist ein System auf, bei dem eine sensorunterstützte Sprühdüse zum Ausbringen von flüssigem Desinfektionsmittel genutzt wird. Diese Einrichtung kann ebenfalls mit einer Ausgabevorrichtung für Papiertücher kombiniert werden.
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Ausgehend von den bekannten Einrichtungen zum Auftragen eines Desinfektionsmittels besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine an variablen Einbauorten einsetzbare Konstruktion bereitzustellen, die kostengünstig herstellbar ist und durch einen einfachen Systemaufbau auch geringe Folgekosten verursacht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Einrichtung zum Auftragen eines Desinfektionsmittels mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Weitere Ausgestaltungen und vorteilhafte Erweiterungen der Einrichtung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 23.
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Ausgehend von den bekannten Einrichtungen zum Auftragen eines Desinfektionsmittels zeichnet sich die erfindungsgemäß weiterentwickelte Einrichtung dadurch aus, dass diese als eine den Vorratsbehälter und zumindest eine manuell bedienbare Fördereinheit aufnehmende Desinfektionsstation ausgebildet ist. Dabei ist die kompakte Konstruktion mit hochliegendem Bedienbereich so aufgebaut, dass deren für eine zumindest teilweise Aufnahme eines zu desinfizierenden Elementes vorgesehener Entnahmebereich eine einseitig offene Sprühkammer aufweist. Diese wird als eine Baugruppe vorgefertigt und danach in einen einen funktionalen Bodenabstand definierenden und weitgehend geschlossen geformten Funktionskorpus so integriert, dass ein geschlossenes System als „Standeinheit“ für variable Einsatzorte bereitgestellt wird.
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Das geschlossene System des Funktionskorpus sieht dabei vor, dass die manuell gesteuerte Zuführung und/oder die Dosierung des Desinfektionsmittels im Bereich der Sprühkammer mittels einer einfachen Handbedienung oder Fußbedienung eingeleitet werden kann. Dabei ist ein Ausfördern des Desinfektionsmittels darauf abgestellt, dass dieses vorzugsweise nur auf eine Hand gelangt. Danach kann das dosierte Desinfektionsmittel gleichmäßig auf beiden Händen verteilt werden und damit „zwangsweise“ die zur Desinfektion notwendige Einwirkzeit ausgelöst werden.
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Die Ausbildung im Bereich der Sprühkammer sieht vor, dass diese mit einem beim Ausfördern als überschüssig abtropfendes Desinfektionsmittel aufnehmenden Ausleitkanal versehen ist. Damit ist ein sparsamer Einsatz des Desinfektionsmittels möglich.
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Eine besonders einfache Ausführung der Fördereinheit sieht vor, dass mit dieser eine bei deren manueller Bedienung unter Schwerkraftwirkung einsetzende Zuführung des Desinfektionsmittels möglich ist.
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Eine vorteilhafte Ausführung der Desinfektionsstation sieht vor, dass die Fördereinheit mit einer das Desinfektionsmittel mittels einer Pumpe in die Sprühkammer einleitenden Zuführung versehen ist. Vorzugsweise ist dabei eine elektrisch angetriebene Pumpe vorgesehen, die mit einem am Funktionskorpus vorgesehenen Bedienteil zur Handbedienung zusammenwirkt.
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Die kompakte Ausführung der Desinfektionsstation sieht vor, dass deren Funktionskorpus ausgehend von seiner eine Eingriffsöffnung für die Sprühkammer bildenden Vorderwand zwei parallel zu dieser abgewinkelte Seitenwände aufweist. Damit wird es möglich, dass diese Wände als ein U-förmig abgekantetes Halbzeug zur Aufnahme der innenliegenden Einzelteile bereitgestellt werden kann. In vorteilhafter Ausführung kann dieses U-förmige Halbzeug mit einer abnehmbaren Rückwand versehen werden.
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Die weitere Gestaltung der Desinfektionsstation sieht vor, dass der Funktionskorpus eine obere Dachplatte aufweist, in deren Bereich das mit dem System der Fördereinheit verbundene Bedienteil in Form eines Druckknopfes vorgesehen ist. Damit kann im einfachsten Falle ein entsprechender Pump-Stoß auf das Desinfektionsmittel ausgeübt werden. In zweckmäßiger Ausführung wird mittels des Druckknopfes ein mit der Pumpe verbundenes Relais so aktiviert, dass eine optimale Förderung des Desinfektionsmittels erfolgt.
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Die Konstruktion im Bereich der Sprühkammer sieht vor, dass diese als ein schräger, zum Ableitkanal hin geneigt eingebauter Fangtopf ausgebildet ist, dessen vorderer Entnahmebereich mit variabler Kontur, beispielsweise eckig oder kreisrund, ausgeführt werden kann.
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Die optimale Ausrüstung der Desinfektionsstation sieht vor, dass im bodenseitigen Innenraum des Funktionskorpus sowohl der Vorratsbehälter für das Desinfektionsmittel als auch ein mit dem Ableitkanal verbundener Sammelbehälter vorgesehen sind. Dabei ist vorgesehen, dass ausgehend vom Vorratsbehälter eine über die Pumpe geführte Versorgungsleitung für das Desinfektionsmittel in den oberen Bereich des Funktionskorpus zur jeweiligen Oberseite der Sprühkammer geführt ist.
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Das Steuerkonzept der Desinfektionsstation sieht vor, dass die über den Druckknopf manuell aktivierbare Pumpe so eingestellt werden kann, dass über ein Zeitrelais o. dgl. Steuerteil die Förderzeit und/oder das Fördervolumen des zuzuführenden Desinfektionsmittels regelbar ist/sind.
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Eine zweite Ausführung des erfindungsgemäßen Konzepts sieht vor, dass die als Desinfektionsstation ausgebildete Einrichtung optional auch mit einem bodenseitigen Entnahmebereich versehen werden kann. Dabei ist denkbar, dass die Desinfektionsstation sowohl im oberen Bereich des Funktionskorpus die hier vorgesehene Sprühkammer aufweist und zusätzlich der bodenseitige Entnahmebereich ausgebildet wird.
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Die Konstruktion sieht dabei vor, dass der bodenseitige Entnahmebereich zumindest eine Sprühvorrichtung aufweist, die im Bereich eines Einführtunnels zur Desinfektion von Schuhsohlen o. dgl. Elementen vorgesehen ist.
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Die Ausführung der Station mit „Doppelfunktion“ sieht vor, dass der Funktionskorpus im Bereich der Dachplatte mit einem zweiten Bedienteil versehen werden kann. Mit diesem kann dann eine zweite Pumpe im Bereich einer zweiten Fördereinheit so aktiviert werden, dass im Einführtunnel ein im Wesentlichen horizontaler Sprühstrahl erzeugt und auf das entsprechende Element gerichtet werden kann.
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Der bodennahe Entnahmebereich zeichnet sich dadurch aus, dass die bodenseitige Sprühvorrichtung mit einer in den Einführtunnel ragenden Auflagerampe versehen ist. Damit wird „zwangsweise“ erreicht, dass der auf der Auflagerampe befindliche Schuh schräggestellt wird und damit von unten besprüht werden kann. Für eine optimale Bedienung im unteren Entnahmebereich ist vorgesehen, dass die bodenseitige Sprühvorrichtung mit einer von Abstreifbürsten begrenzten Sammelwanne zusammenwirkt, so dass nach dem Besprühen überflüssiges Desinfektionsmittel abgestreift werden kann und damit vor Ort verbleibt.
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Denkbar ist auch, dass die Desinfektionsstation in ihren jeweiligen Entnahmebereichen für das Fluid auch mit zumindest einer UV-Licht-Einheit kombiniert wird. Insbesondere ist vorgesehen, dass im bodenseitigen Bereich zur Desinfektion der Schuhsohlen an Stelle der Fluid-Zuführung eine UV-Licht-Einheit in die Baugruppen des Einführtunnels integriert wird.
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Aus der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnungen zweier Ausführungen der erfindungsgemäßen Einrichtung ergeben sich weitere Vorteile und Einzelheiten im Umfange des erfindungsgemäßen Grundkonzepts. Dazu zeigen die Zeichnungen:
- 1 eine perspektivische Darstellung der auf dem Boden abgestellten Desinfektionsstation,
- 2 eine Seitenansicht der Desinfektionsstation gemäß 1 mit innenliegenden Bauteilen,
- 3 eine perspektivische Rückansicht der Desinfektionsstation gemäß 1, wobei die Rückwand abgenommen ist,
- 4 eine perspektivische Ansicht der Desinfektionsstation ähnlich 1 mit einem zusätzlichen unteren Entnahmebereich,
- 5 eine Seitenansicht der Desinfektionsstation gemäß 4 mit innenliegenden Bauteilen,
- 6 eine Perspektivdarstellung ähnlich 4 mit Verdeutlichung der Bauteile im Bereich des unteren Einführtunnels,
- 7 eine perspektivische Rückansicht der Desinfektionsstation gemäß 4 mit abgenommener Rückwand, und
- 8 eine Seitenansicht einer dritten Ausführung der Desinfektionsstation mit einer bodenseitigen UV-Licht-Einheit.
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In 1 bis 3 ist eine erste Ausführung einer Einrichtung zum Auftragen eines Desinfektionsmittels in Form eines Fluids F dargestellt. Dieses Fluid F wird dabei aus einem Vorratsbehälter 1 entnommen und zu einem von einer Person P (hier nicht dargestellt; 5) erreichbaren Entnahmebereich 2 gefördert. Das erfindungsgemäße Konzept sieht nunmehr vor, dass die Einrichtung als eine den Vorratsbehälter 1 und zumindest eine manuell bedienbare Fördereinheit 3 aufnehmende Desinfektionsstation 4 ausgebildet ist. Deren für eine zumindest teilweise Aufnahme eines zu desinfizierenden Elementes (hier: Hand 5) vorgesehener Entnahmebereich 2 weist eine zumindest einseitig offene Sprühkammer 6 auf. Diese ist als kompakte Baugruppe in einen einen Bodenabstand H zur Stellfläche 7 definierenden und weitgehend geschlossenen Funktionskorpus 8 integriert (3).
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Damit wird insgesamt ein von einer Nutzerperson P optimal erreichbarer Entnahmebereich 2 vorgegeben, wobei die funktionale Höhe H an individuelle Anforderungen unterschiedlicher Einrichtungen angepasst werden kann.
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Es versteht sich, dass die manuelle Zuführung und/oder die Dosierung des Desinfektionsmittels F im Bereich der Sprühkammer 6 wahlweise mittels einer Handbedienung oder einer Fußbedienung eingeleitet werden kann. Die vorzugsweise Ausführung des Systems sieht vor, dass das Ausfördern des Desinfektionsmittels F mit nur einer Hand aktiviert wird und die andere Hand 5 in die Sprühkammer 6 eingeführt ist (2). Die Sprühkammer 6 ist dabei so konzipiert, dass diese mit einem beim Ausfördern überschüssiges Desinfektionsmittel F aufnehmenden Ausleitkanal 9 versehen wird.
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Eine denkbare Ausführung des Systems sieht vor, dass die Fördereinheit 3 eine bei deren manueller Bedienung einsetzende Zuführung des Desinfektionsmittels F unter Schwerkraftwirkung aufweist. Diese Ausführung ist nicht näher dargestellt.
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In zweckmäßiger Ausführung ist vorgesehen, dass die Fördereinheit 3 einer das Desinfektionsmittel F mittels einer Pumpe 10 in die Sprühkammer 6 einleitenden Zuführung versehen ist. Es versteht sich, dass dabei eine elektrisch antreibbare Pumpe 10 installiert wird. Zu deren Aktivierung ist vorgesehen, dass die Pumpe 10 mit einem am oberen Bereich des Funktionskorpus 8 vorgesehenen Bedienteils 11 zur Handbedienung zusammenwirkt.
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Der kompakte Aufbau der Desinfektionsstation 4 sieht vor, dass deren Funktionskorpus 8 ausgehend von seiner eine Eingriffsöffnung 12 für die Sprühkammer 6 bildenden Vorderwand 13 zwei parallel zu dieser abgewinkelte Seitenwände 14, 15 aufweist. Damit wird deutlich, dass mit dieser Wandgestaltung der Funktionskorpus 8 insgesamt als ein U-förmig abgekantetes Halbzeug zur Aufnahme der dargestellten Einzelteile bereitgestellt werden kann. Die effektive Gestaltung dieses Funktionskorpus 8 sieht vor, dass das U-förmige Halbzeug mit einer abnehmbaren Rückwand 16 versehen ist. Dazu weist diese entsprechende Halter 17, 18 (2) auf.
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Aus den Darstellungen wird ebenfalls deutlich, dass der Funktionskorpus 8 eine obere Dachplatte 19 aufweist. In deren Bereich ist das mit dem System der Fördereinheit 3 verbundene Bedienteil 11 in Form eines Druckknopfes 20 vorgesehen. Aus der Seitenansicht gemäß 2 wird ebenfalls deutlich, dass die Sprühkammer 6 als ein Fangtopf 21 ausgebildet ist, der eine schräge, zum Ableitkanal 9 hin geneigte Einbaulage (Winkel E, 2) aufweist.
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Die auch optisch ansprechende Gestaltung der Desinfektionsstation 4 sieht vor, dass im bodenseitigen Innenraum 21 des Funktionskorpus 8 sowohl der Vorratsbehälter 1 als auch ein mit dem Ableitkanal 9 verbundener Sammelbehälter 22 vorgesehen sind. Diese Systemteile sind bei geöffneter Rückwand (3) einfach zugänglich. Dabei wird auch deutlich, dass ausgehend vom Vorratsbehälter 1 eine über die darüber liegende Pumpe 10 geführte Versorgungsleitung 24 für das Desinfektionsmittel F bis in den oberen Bereich des Funktionskorpus 8 zur Oberseite 23 der Sprühkammer 6 geführt ist.
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Für die Funktion der Desinfektionsstation 4 ist vorgesehen, dass die über den Druckknopf 20 manuell aktivierte Pumpe 10 so eingestellt werden kann, dass über ein Zeitrelais o. dgl. Steuerteil 23' die jeweilige Förderzeit und/oder das Fördervolumen des zuzuführenden Desinfektionsmittels F regelbar sind/ist.
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In 4 bis 7 ist eine zweite Ausführung der erfindungsgemäßen Einrichtung dargestellt, wobei die bereits in 1 bis 3 beschriebenen Einzelteile nicht in jeder Einzelheit nochmals erwähnt sind. Deutlich wird dabei, dass die hier dargestellte Desinfektionsstation als kombinierte Einheit im Funktionskorpus 8 die Sprühkammer 6 und einen bodenseitigen Entnahmebereich 25 aufweist. Ebenso ist denkbar, dass die Einrichtung nur den unteren Entnahmebereich 25 aufweist (nicht dargestellt).
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Die Desinfektionsstation 4' zeichnet sich dadurch aus, dass der bodenseitige Entnahmebereich 25 zumindest eine weitere Sprühvorrichtung 26 aufweist. Diese Sprühvorrichtung 26 ist so ausgebildet, dass im Bereich eines Einführtunnels 27 ein zur Desinfektion vorgesehenes Element in Form einer Schuhsohle 28 o. dgl. platziert werden kann und in dieser Nutzposition das Desinfektionsmittel in Pfeilrichtung F' zugeführt wird.
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Dazu ist die Desinfektionsstation 4' so ausgeführt, dass der Funktionskorpus 8 im Bereich der oberen Dachplatte 19 ein weiteres Bedienteil 11' aufweist und mit diesem eine zweite Pumpe 10' im Bereich einer zweiten Fördereinheit 3' aktivierbar ist. Damit wird erreicht, dass im Einführtunnel 27 ein im Wesentlichen horizontaler Sprühstrahl F' wirksam wird.
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Die konstruktive Umsetzung dieses unteren Entnahmebereichs 25 sieht auch vor, dass die bodenseitige Sprühvorrichtung 26 mit einer von einer Person P erreichbaren Auflagerampe 29 versehen ist. Damit wird deutlich, dass der auf der Auflagerampe 29 schräggestellte Schuh im Bereich seiner Sohle 28 von unten besprüht wird und damit ein die Desinfektion erfordernder Bereich sicher betreten werden kann.
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Die weitere konstruktive Gestaltung im Bereich der bodenseitigen Sprühvorrichtung 26 sieht vor, dass in deren Bereich vorteilhaft eine von seitlichen Abstreifbürsten 30, 31 begrenzte Sammelwanne 32 vorgesehen ist.
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Eine vorteilhafte Ausführung der Desinfektionsstationen 4, 4' sieht vor, dass zum Antrieb und zur Steuerung der jeweiligen Pumpen 10, 10' ein in den Funktionskorpus 8 integrierter Akku 33 genutzt wird und damit das System insgesamt eine autarke Einheit bildet, die problemlos an unterschiedlichen Einsatzorten in Gebäuden, auf Flughäfen, in Betriebsstätten o. dgl. Einrichtungen platziert werden kann.
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In 8 ist eine weitere Ausführung des Desinfektionssystems dargestellt. Dabei ist eine Desinfektionsstation 4" im bodennahen Bereich an Stelle der Sprühvorrichtung 26 (7) mit einer unterhalb der Auflagerampe 29 schräggestellten UV-Licht-Einheit 34 versehen. In Zusammenschau mit dem in 5 gezeigten Schuh P wird deutlich, dass dessen auf der Auflagerampe 29 befindliche Schuhsohle 28 von den UV-Strahlen eines entsprechenden Leuchtmittels 35 erreichbar ist. Dazu weist die rostartige Auflagerampe 29 entsprechende Durchlässe 36 auf.
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Die mittels nicht näher dargestellter Verbindungsleitungen 37 mit einem elektrischen Steuerteil 38 verbundene UV-Licht-Einheit 34 ist mit einem im Bereich der oberen Dachplatte 19 vorgesehenen Schalter 39 versehen. Damit kann gleichzeitig mit der Aktivierung des Systems im Entnahmebereich 2 auch die Desinfektion im Bereich der Schuhsohle 28 durchgeführt werden. Diese beiden Vorgänge können mittels der Steuerungen 23' (3) und 38 synchronisiert werden. Ebenfalls ist denkbar, dass in diesem Bereich eine entsprechende Ablaufreihenfolge oder eine entsprechende Zeitvorgabe eingestellt werden.
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Für einen sicheren Betrieb des Systems mit der UV-Licht-Einheit 34 ist in deren Bereich ein den Austritt von UV-Licht vermeidender Schutz 40 im Nahbereich der Auflagerampe 29 vorgesehen. Dieser Schutz 40 kann dabei von jeweiligen an den Seitenplatten 41, 41' des Einführtunnels 27 vorgesehenen Bürsten o. dgl. flexiblen Strukturen (nicht näher dargestellt) gebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20211602 U1 [0002]
- US 6508383 B2 [0002]
- DE 202012101538 U1 [0002]
- DE 102017122779 A1 [0003]
- DE 202020000617 U1 [0003]