DE10209032A1 - Taschenlampe mit Lichtquelle an dessen Längsseite - Google Patents
Taschenlampe mit Lichtquelle an dessen LängsseiteInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Taschenlampe mit zumindest zwei Lichtquellen, die es ermöglicht, neben der normalen Benutzung der Taschenlampe diese auch zu einer Raumausleuchtung einsetzen zu können. Zu diesem Zweck befindet sich im Haltegriff der Taschenlampe eine zweite Lichtquelle, die diffuses Licht bei Bedarf aussenden kann.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Taschenlampe mit zumindest zwei Lichtquellen, insbesondere eine Taschenlampe, die es ermöglicht, eine Raumausleuchtung vorzunehmen.
- Taschenlampen werden in aller Regel dazu verwendet, um kurzzeitig bestimmte Punkte oder Gegenstände zu beleuchten oder um zum Beispiel Reparaturen an schlecht ausgeleuchteten Orten vornehmen zu können. Des weiteren finden Taschenlampen in der freien Natur Anwendung um zum Beispiel Wanderern abends die Streckenfindung zu erleichtern. Zu diesen Zwecken werden Lichtquellen benötigt, deren Lichtkegel relativ schmal ist und einen begrenzten Radius ausleuchtet. Um diesen Radius herum zeigt die Taschenlampe keine Wirkung und es dringt nur wenig Streulicht in die weitere Umgebung. Oftmals befinden sich jedoch Wanderer mehrere Tage oder gar Wochen im freien Gelände und benötigen somit abends im Zelt oder in nicht elektrifizierten Hütten eine Lichtquelle, die es ermöglich, ein Zelt oder einen Raum als Ganzes auszuleuchten. Dafür sind allerdings die herkömmlichen Taschenlampen ungeeignet, da sie nur einen begrenzten Radius ausleuchten und wenig Streustrahlung besitzen. Insofern gelingt es einer normalen Taschenlampe nicht einen Raum zu erhellen.
- Aufgabe ist es daher, eine Taschenlampe bereitzustellen, die es ermöglicht, als normale Taschenlampe zu wirken und zusätzlich als Lichtquelle dienen kann um damit in geeigneter Weise Räume zu erhellen.
- Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe durch eine Taschenlampe gelöst werden kann, die neben der normalen Lichtquelle eine zweite Lichtquelle zum Erhellen von Räumen besitzt.
- Demgemäß stellt die vorliegende Erfindung eine Taschenlampe bereit, die zumindest zwei Lichtquellen aufweist, wobei eine Lichtquelle an der Längsseite der Taschenlampe angebracht ist. Der Vorteil einer solchen Taschenlampe liegt darin, dass neben der normalen Funktion der Taschenlampe, nämlich das Beleuchten bestimmter Punkte oder Gegenstände, diese Taschenlampe zusätzlich als herkömmliche Lichtquelle für die Raumausleuchtung benutzt werden kann. Dies ermöglicht dem Wanderer auf den Transport einer weiteren Lichtquelle verzichten zu können, die er sonst benötigen würde um sein Zelt oder einen Raum nachts zu erhellen.
- Der Begriff "Längsseite" ist nicht eng auszulegen. Unter Längsseite ist die Fläche zu verstehen, die sich der ersten Lichtquelle anschließt und als Behälter des Energiespeichers dient. Im Falle einer Stabtaschenlampe, wie in den Figuren gezeigt, ist die zweite Lichtquelle am Stab der Taschenlampe untergebracht.
- Vorzugsweise werden die beiden Lichtquellen von einem gemeinsamen Energiespeicher gespeist. Die Verwendung nur eines Energiespeichers hat den Vorteil, dass wenig Platz benötigt wird für die Unterbringung dieser Energiespeicher und dadurch die Taschenlampe klein und handlich gehalten werden kann.
- Vorzugsweise werden Batterien als Energiespeicher verwendet, wobei in diesem Zusammenhang die Batterien als alle Energiespeicher verstanden werden, die es erlauben, Energie für längere Zeit zu speichern. Denkbar sind für Energiespeicher die herkömmlichen Einwegbatterien oder die wiederaufladbaren Akkumulatoren. Untergebracht sind diese Batterien vorzugsweise im Haltegriff der Taschenlampe. Damit ein Austausch der Batterien vorgenommen werden kann, lässt sich vorzugsweise der Haltegriff für den Austausch öffnen und schließen. Werden Akkumulatoren verwendet, können diese vorzugsweise herausgenommen werden, in einer separaten Vorrichtung geladen und anschließend wieder in die Taschenlampe zurückgegeben werden. Als Ladevorrichtung können die herkömmlichen Ladegeräte dienen, die über Steckdosen die Akkumulatoren aufladen oder aber vorzugsweise ein Ladegerät, welches Solarpanele aufweist, wodurch die Akkumulatoren regeneriert werden können. Solche mit Solarpanelen ausgestatteten Ladegeräte haben den Vorteil, dass eine Regenerierung der Akkumulatoren auch durchgeführt werden kann, wenn keine herkömmliche Energiequellen, wie Steckdosen vorhanden sind, das heißt, eine Aufladung ist auch abseits der Zivilisation in der Natur möglich. Denkbar ist aber auch, dass der Akkumulator in der Taschenlampe verbleiben kann und dafür die Taschenlampe eine Vorrichtung aufweist, die es ermöglicht, den Akkumulator über eine Steckfunktion wieder aufzuladen, wobei die Taschenlampe dadurch mit externen Energiequellen, wie zum Beispiel Generatoren, Steckdosen oder Solarpanelen in Verbindung gebracht wird.
- Vorzugsweise besitzen die Lichtquellen unabhängige Stromkreise. Dies hat den Vorteil, dass die Lichtquellen unabhängig voneinander betrieben werden können und dadurch der Energiespeicher vor unnötigem Energieverlust geschützt wird. Vorzugsweise besitzt jeder Stromkreis seinen eigenen Schalter zum Ein- und Ausschalten dieses Stromkreises, wobei vorzugsweise Flächenschaltelemente verwendet werden.
- Für die erste Lichtquelle, die die herkömmliche Taschenlampenfunktion erfüllt, das heißt, das Anleuchten eines Punktes oder Gegenstandes, werden vorzugsweise ein oder mehrere LED's verwendet. Dabei sind diese LED's vorzugsweise kreisförmig am vorderen Ende der Taschenlampe angebracht. Die Verwendung von LED's hat den Vorteil, dass diese energiesparend und langlebig sind.
- Des weiteren ist bevorzugt, dass die einzelnen ersten Lichtquellen unabhängig voneinander zugeschaltet werden können. Diese einzelne Zuschaltung erlaubt es, die Lichtintensität den tatsächlichen Lichtverhältnissen optimal anzupassen. Darüber hinaus wird bevorzugt, dass einzelne der ersten Lichtquellen vermehrt Blaulicht aussenden. Ein Verwenden von nur verstärkt blauemitierenden ersten Lichtquellen erlaubt es, angeleuchtete Tiere schwitzen zu sehen, was bei der Tierbeobachtung oft von großer relevanz ist. Somit ist bevorzugt, dass alle verstärkt blauemitierenden ersten Lichtquellen gesondert ein- und ausgeschaltet werden können, neben den anderen gesondert ein- und ausschaltbaren ersten Lichtquellen.
- Vorzugsweise werden diese ersten Lichtquellen von einer Abdeckplatte geschützt. Diese Abdeckplatte hat den Vorteil, dass die Lichtquellen gegen Feuchtigkeit und Stoss abgesichert werden. Vorzugsweise handelt es sich bei der Abdeckplatte um Polycarbonat.
- An den Stellen, an denen die Abdeckplatte die ersten Lichtquellen, vorzugsweise LED's, abschirmt, ist die Abdeckplatte solcher Natur, dass das Licht gesammelt wird. Die Sammlung ist vor allem für LED's notwendig, da diese extrem stark streuen. Um diesen starken Streueffekt zu kompensieren ist eine Sammlung des Lichts notwendig.
- Die zweite Lichtquelle, die an der Längsseite der Taschenlampe angebracht ist, ist vorzugsweise als Lichtleiste die längs der Längsachse entlang läuft, ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass die Lichtquelle nicht nur punktförmig ist, und dadurch nicht nur ein Lichtkegel ausgebildet wird, sonder ein breites Streulicht zur Verfügung steht.
- Denkbar ist aber auch, dass die Lichtquelle als Lichtleiste senkrecht zur Längsachse verläuft und einen Kreis bildet. Denkbar ist des weiteren, dass als Lichtquelle in beiden Fällen (längs bzw. senkrecht der Längsachse) keine relativ schmale Lichtleiste verwendet wird, sondern eine breite Lichtfläche. Dadurch würde im Falle der senkrechten Anordnung der Lichtquelle zur Längsachse eine geschlossene Mantelfläche entstehen.
- Vorzugsweise handelt es sich bei der Lichtquelle um eine Leuchtstoffröhre, vorzugsweise mit niedrigem Energieverbrauch. Dies wiederum hat den Vorteil, dass diese Lichtquelle über einen längeren Zeitraum verwendet werden kann ohne dass der Energiespeicher unnötig belastet wird.
- Vorzugsweise tritt die zweite Lichtquelle zumindest partiell aus dem Gehäuse der Taschenlampe heraus um dadurch die Lichtquelle, die in alle Richtungen strahlt, besser nutzen zu können.
- Vorzugsweise ist die zweite Lichtquelle ebenfalls durch eine Abdeckplatte geschützt, um sie so gegen Feuchtigkeit und Stoß zu sichern. Vorzugsweise besteht die Abdeckung aus Polycarbonat.
- Vorzugsweise sind hinter beiden Lichtquellen Reflektoren vorgesehen um die Lichtquelle effektiver ausnützen zu können.
- Vorzugsweise können alle Lichtquellen einzeln ausgetauscht werden, um dadurch die Lebenszeit der Taschenlampe deutlich erhöhen zu können.
- Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel unter den Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
- Fig. 1 ist eine Explosionszeichnung der Taschenlampe (1).
- Fig. 2 ist eine perspektivische Seitenansicht der Taschenlampe (1).
- Fig. 3 ist eine perspektivische Oberansicht der Taschenlampe (1).
- Fig. 4 ist eine Innenansicht der Taschenlampe (1).
- Taschenlampe (1) besitzt am vorderen Ende der Taschenlampe Lichtquellen (2), vorzugsweise LED's, die kreisförmig um eine zentrale Lichtquelle (2) angeordnet sind. Diese Lichtquellen werden von einer Abdeckplatte (5) geschützt. In diese Abdeckplatte (5) sind Sammellinsen (6) eingearbeitet, die an den Stellen angebracht sind, die den Lichtquellen (2) gegenüber liegen. Dadurch kann das Streulicht gesammelt werden, so dass eine gute Beleuchtung von Gegenständen oder Punkten möglich ist. An der Längsseite der Taschenlampe befindet sich die Lichtquelle (3), die als Lichtleiste ausgebildet ist. Diese Lichtleiste wird durch eine Abdeckplatte (nicht eingezeichnet) geschützt. Die Lichtquellen (2; 3) können durch die Flächenschaltelemente (7; 8) jeweils unabhängig voneinander ein- und ausgeschaltet werden. Des weiteren besitzt die Taschenlampe (1) eine abnehmbare Abdeckung (9), unter dem sich die Energiespeicher (4) befinden und somit herausgenommen werden können. Denkbar ist auch, dass statt der Abdeckung (9) ein Drehverschluss (10) vorhanden ist, der aufgeschraubt werden kann und aus dem dann die Energiespeicher (4), vorzugsweise Batterien, entnommen werden können.
Claims (14)
1. Taschenlampe (1) mit mindestens zwei Lichtquellen (2; 3), dadurch
gekennzeichnet, dass eine Lichtquelle (3) an der Längsseite der
Taschenlampe angebracht ist.
2. Taschenlampe (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Lichtquellen (2; 3) durch einen gemeinsamen Energiespeicher (4)
gespeist werden.
3. Taschenlampe (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (4) aus zumindest einer Batterie
besteht.
4. Taschenlampe (1), nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (2; 3) voneinander unabhängige
Stromkreise besitzen.
5. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lichtquelle (2) ein oder
mehrere LED sind.
6. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Lichtquellen (2)
unabhängig voneinander ein- und ausgeschaltet werden können.
7. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Teil der ersten Lichtquellen (2) verstärkt
blauemitierendes Licht aussenden und diese unabhängig von dem anderen Teil der
ersten Lichtquellen (2) ein- und ausgeschaltet werden können.
8. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die ersten Lichtquellen (2) von einer Abdeckplatte (5)
geschützt sind.
9. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (5) an den Stellen, an welcher sie
die ersten Lichtquellen (2) abdeckt, Sammellinsen (6) aufweist.
10. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (3) als Lichtleiste ausgebildet ist.
11. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (3) zumindest partiell aus dem
Gehäuse der Taschenlampe herausragt.
12. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (3) durch eine Abdeckung geschützt
ist.
13. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (3) eine Leuchtstoffröhre ist.
14. Taschenlampe (1) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass hinter den Lichtquellen (2; 3) Reflektoren vorgesehen
sind.
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Legal Events
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