DE29919537U1 - Taschenlampe - Google Patents
TaschenlampeInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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- F21L—LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
- F21L4/00—Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells
- F21L4/08—Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells characterised by means for in situ recharging of the batteries or cells
- F21L4/085—Pocket lamps
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Description
• ·
Beschreibung
Taschenlampe
Die Erfindung betrifft eine Taschenlampe mit einem stabförmigen Lampengehäuse und einem Lampenkopf mit einem Hohlreflektor, in dessen Brennpunkt eine Lichtquelle angeordnet ist, deren erzeugtes Licht in längsaxialer Richtung des Lampengehäuses abgestrahlt wird.
Taschenlampen der genannten Art gehören seit langem zum Stand der Technik. Das Lampengehäuse ist als Zylinderhohlraum ausgeführt und dient als Schubfach für Batterien, welche die beim Taschenlampenbetrieb erforderliche Stromversorgung gewährleisten. Je nach Leistungsaufnahme der vorhandenen Glühbirne erschöpft die Batteriekapazität mehr oder weniger schnell.
Die EP 0 921 345 A2 beschreibt eine Taschenlampe mit einer in einem Hohlreflektor angeordneten Glühbirne als Strahlungsquelle, die zwei getrennt schaltbare Lichtwendel aufweist, durch die je nach Schaltzustand unterschiedliche Lichtkegel und/oder unterschiedliche Strahlungsleistungen erzeugbar sind. Durch die eine geringere Leistungsaufnahme erfordernde zweite Glühwendel, mit der vornehmlich ein Nahbereich ausgeleuchtet werden soll, wird gegenüber der Fernausleuchtung bei Umschaltung auf den zweiten, eine größere Leistungsaufnahme erfordernden Glühfaden im Bedarfsfall Energie eingespart. Bei einigen Anwendern besteht jedoch das Bedürfnis, die Taschenlampe auch extern mit Spannung bzw. Strom zu versorgen, beispielsweise über einen mit einer Autobatterie verbundenen Zigarettenanzünderanschluß oder auch unter Nutzung anderer Batteriequellen in tragbaren Radios, CD-Playern, Walkman oder ähnlichen Geräten, bei denen über einen vorhandenen Stromanschluß Strom abgezweigt werden kann.
In den Unterlagen der deutschen Gebrauchsmusteranraeldung 299 15 505.6 wird daher vorgeschlagen, am Lampenkopf eine Buchse für einen externen Stromanschluß vorzusehen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die eingangs genannte Taschenlampe dahingehend weiterzuentwickeln, daß diese wahlweise mit oder ohne einer Vorbereitung für eine externe Spannungsversorgung betrieben werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 beschriebene Taschenlampe gelöst, die durch einen zylinderförmigen Körper mit einer Buchse zur Aufnahme eines Klinkensteckers zur externen Spannungsversorgung und mit Stromabnehmern, die über elektrischen Kontaktschluß mit dem Lampenkopf lösbar verbunden sind, gekennzeichnet ist; dieser zylinderförmige Körper ist zwischen dem Lampenkopf und dem stabförmigen Lampengehäuse lösbar eingesetzt. Der zylinderförmige Körper ist als Modul ausgebildet, das nicht nur bei etwaigen Defekten austauschbar ist, sondern auch ggf. fortgelassen werden kann. In diesem Fall wird der Lampenkopf mit den entsprechenden Kontakten mit dem Lampengehäuse direkt verbunden, so daß die notwendige Betriebsspannung den im Lampengehäuse angeordneten Batterien entnommen wird. Soll zusätzlich die Möglichkeit gegeben sein, auch Strom geeigneter Spannung von externen Stromquellen zu entnehmen, wird der Lampenkopf von dem Lampengehäuse entfernt und anschließend unter Zwischenbefestigung des modulartigen Zylinderkörpers wieder zusammengesetzt. Der zylinderförmige Körper mit entsprechenden Stromabnehmern ist derart aufgebaut, daß alternativ unmittelbar den im Lampengehäuse vorhandenen Batterien Strom entnommen werden kann oder unmittelbar, insbesondere bei erschöpfter Batteriekapazität, über die Buchse als Anschluß für eine externe Spannungsversorgung. Wie grundsätzlich beispielsweise bei Hand-Diktiergeräten bekannt, können die
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Batterien als (wiederaufladbare) Akkumulatoren ausgebildet sein, die dann bei externem Spannungsanschluß wieder aufgeladen werden.
Grundsätzlich sind zwischen Lampenkopf, zylinderförmigen Körper und Lampengehäuse alle nach dem Stand der Technik bekannten und leicht handhabbaren Verbindungen wählbar, also auch lösbare Rastverbindungen. Bevorzugt wird jedoch der zylinderförmige Körper über jeweilige Gewindeverbindungen mit dem Lampenkopf und dem Lampengehäuse verbunden. Die Wahl des Innen- bzw. Außengewindes ist entsprechend abgestimmt, so daß der Lampenkopf entweder direkt an dem Lampengehäuse oder unter der erfindungsgemäßen Zwischenschaltung des zylinderförmigen Körpers mit dem Lampengehäuse verbunden werden kann.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besitzt der zylinderförmige Körper zusätzlich einen Schalter, der vorzugsweise als Umschalter vom Dauerlichtbetrieb auf einen intermittierenden Betrieb (Blinken) ausgebildet ist. Durch diese Maßnahme kann über das Zusatzmodul, welches der zylinderförmige Körper darstellt, eine weitere Funktionswahl bereitgestellt werden, die beim Taschenlampen-Grundmodell, bestehend aus Lampengehäuse und Lampenkopf, nicht vorhanden ist.
Von besonderem Vorteil ist der genannte Umschalter insbesondere dann, wenn die Taschenlampe nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weitere, von der Lichtquelle im Hohlreflektor getrennt schaltbare Lichtquellen besitzt, deren Licht in einer anderen Richtung abgestrahlt wird. Beispielsweise kann eine zweite Lichtquelle als Hochleistungsleuchtdiode vorgesehen sein, die am Ringaußenmantel des Lampenkopfes angeordnet ist und deren Lichtkegel im wesentlichen in radialer Richtung zum Lampenkopf abgestrahlt wird. Das durch die Hochleistungsdiode abgestrahlte Licht ist nicht nur für eine Nahausleuchtung aus-
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reichend, sondern vermeidet auch die zum Teil bei lichtstarken Beleuchtungsquellen störenden Blendeffekte durch rückgestreutes Licht. Durch die Abstrahlung in im wesentlichen radialer Richtung, also senkrecht zur Taschenlampenlängsachse oder unter einem Winkel zur genannten Längsachse, der bezüglich der Lichtkegelachse größer als 70° ist, kann die Taschenlampe horizontal getragen werden, was der natürlichen Handhaltung beim Gehen entspricht. Durch die Hochleistungsleuchtdiode wird die dem Benutzer bereichsnahe Bodenfläche ausgeleuchtet, wofür nur relativ geringe Leistung von 6 bis 8 mA gegenüber 500 mA, die eine Glühbirne verbraucht, benötigt wird. Im Bedarfsfall kann die Taschenlampe auf die erste, im Hohlreflektor angeordnete Lichtquelle umgeschaltet werden. Auch diese Glühbirne kann als Einfaden-Glühlampe oder Zweifaden-Glühlampe der in der EP 0 921 345 A2 beschriebenen Art ausgebildet sein. Wird eine größere Ausleuchtung gewünscht, kann in diesem Fall durch Umschaltung vom ersten auf den zweiten Glühfaden ein schmaler, weit leuchtender Lichtkegel hoher Lichtintensität oder ein schwächerer leuchtender Lichtkegel mit großen Kegelwinkel erzeugt werden.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 6 bis 8 beschrieben.
So ist vorzugsweise zumindest der Schalter für die Hochleistungsdiode diametral der zweiten Lichtquelle gegenüberliegend angeordnet. Aus Gründen der besseren Handhabung befindet sich dieser Schalter in der Nähe des Lampenkopfes am Lampengehäuse. Bevorzugt werden in diesem Bereich jedoch alle vorhandenen Schalter diametral gegenüberliegend der zweiten Lichtquelle angeordnet. Durch diese Maßnahme kann die zweite, nach unten abstrahlende Lichtquelle durch Daumendruck "von oben" auf den betreffenden dort am Lampengehäuse angeordneten Schalter eingeschaltet werden, so daß der Benutzer nicht durch die zweite
Lichtquelle geblendet werden kann. Die Taschenlampe wird bequem in natürlicher Handhaltung mit waagerechter Ausrichtung der Taschenlampenlängsachse getragen, so daß jeder zu betätigende Schalter oben liegt und somit bei Bedarf jegliches durch die Schalter mögliche Umschaltung von der ersten auf die zweite Lichtquelle oder auf verschiedene zusätzliche Lichtfunktionen, auf die später nach eingegangen wird, auch im Dunkeln ohne Blendgefahr möglich ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besitzt das Lampengehäuse einen ersten Schalter zum Ein-/Ausschalten der Stromversorgung für die Lichtquellen bzw. für eine der Lichtquellen und einen Umschalter, mit dem alternativ die erste oder die zweite Lichtquelle eingeschaltet wird. Der separate Umschalter verhindert im Gegensatz bei nur einem einzigen Schalter, über den sämtliche Funktionen eingestellt werden müssen, daß versehentlich alle Lichtquellen ausgeschaltet werden oder beim Übergang von dunklen in helle Räume versehentlich lediglich auf eine schwach leuchtende Lichtquelle umgeschaltet wird, obwohl sämtliche Lichtquellen ausgestaltet werden sollten.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Hochleistungsdiode am Lampenkopf derart angeordnet, daß die zentrale Achse des von der Diode abgestrahlten Lichtkegels um 70° bis 80° gegenüber der Längsachse der Taschenlampe geneigt ist. Der Lichtkegel strahlt somit bei horizontaler Ausrichtung der Taschenlampe leicht nach vorne geneigt, so daß der volle Lichtkegel komplett vor dem Benutzer der Taschenlampe liegt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind am Lampenkopf ringmantel weitere Lichtquellen, vorzugsweise monochromes Licht abstrahlende Leuchtdioden geringer Leistungsaufnahme
angeordnet. Insbesondere sind diese Leuchtdioden unabhängig von der ersten und der zweiten Lichtquelle (Hochleistungsdiode) schaltbar.
Nach der bereits vorerwähnten Ausgestaltung der Erfindung ist in dem zylinderförmigen Körper ein Umschalter angeordnet, der vorzugsweise als mehrstufiger Schalter ausgebildet ist und durch den sich die genannten Leuchtdioden entweder auf Dauerlichtbetrieb bei geringer Leistungsaufnahme oder auf einen intermittierenden Betrieb (Blinkfunktion) schalten lassen. Durch die Ausgestaltung als Mehrstufenschalter ist eine Schaltungsvariante möglich, bei der ggf. alternative Schaltstufen vorgesehen sind, in denen nur die im Hohlreflektor angeordnete erste Lichtquelle oder die weiteren, am Lampenkopf vorgesehenen Leuchtdioden blinkend geschaltet werden können.
Die vorbeschriebene Ausgestaltung erweitert das Anwendungsspektrum der Taschenlampe hin zu einer Warn- oder Signallampe. Wird die Taschenlampe bei Dämmerung mitgeführt, kann der Taschenlampenträger von Verkehrsteilnehmern, insbesondere Autofahrern, von weitem leicht erkannt werden. Entsprechendes gilt auch, wenn die Taschenlampe von Zweiradfahrern benutzt wird, insbesondere Lenkern von solchen Zweirädern, die keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung besitzen oder deren Beleuchtungseinrichtung defekt ist. Auch als auf dem Boden abgestellte Signalleuchte bei Autopannen oder Verkehrsunfällen kann die Taschenlampe zusätzliche Dienste leisten.
Vorzugsweise sind die Stromabnehmer (sowohl für die Lichtquellen als auch für die Wiederaufladung der Batterien auf ringförmigen Platinen angeordnet, die anders als gelötete Draht-Kontaktverbindungen defektunanfälliger sind.
Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 und 2 jeweilige Seitenansichten der erfindungsgemäßen
Taschenlampe und
Fig. 3 eine Querschnittsansicht eines zylinderförmigen
Körpers mit Buchse und Stromabnehmer.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Taschenlampe besitzt einen stabförmigen Lampenkörper 10, der einen inneren Hohlraum als Batterieschubfach besitzt und am rückseitigen Ende durch einen Deckel 11 verschlossen ist. Vorderseitig ist der Lampenkopf 12 angeordnet, dessen Innenraum zur Aufnahme der gesamten schaltbaren Beleuchtungseinrichtung, entsprechender elektrischer Kontakte und Halterungen dient.
Zwischen dem Lampenkopf 12 und dem Lampengehäuse 10 ist ein zylinderförmiger Körper 13 lösbar eingesetzt.
Neben der in dem (nicht dargestellten) Hohlreflektor angeordneten ersten Lichtquelle, deren Lichtkegel frontseitig abgestrahlt wird, sind am Lampenringmantel 2, im vorliegenden Fall monochromes rotes Licht abstrahlende Leuchtdioden 14 und 15 sowie eine Hochleistungsdiode 16, die "weißes Licht" aussendet, vorgesehen. Der Umschalter 17 ist als Mehrstufenschalter ausgebildet, durch den die Taschenlampe von einer Fernausleuchtung auf eine Nahausleuchtung durch entsprechendes Umschalten von der ersten Lichtquelle auf die Leuchtdioden geschaltet werden kann. Schalter 18 ist als Ein-/Aus-Schalter ausgebildet. Der Schalter 19 am Zwischenring dient dazu, von einer Dauerlichtfunktion, je nach Stellung des Schalters 17 der ersten bzw. der weiteren Lichtquellen auf eine Blinkfunktion der eingeschalteten Lichtquellen oder in einer weiteren Stufe auf eine Blinkfunktion aller vorhandenen Lichtquellen umzuschalten. Der zylinderförmige Körper 13 besitzt ferner eine Buchse 20 zur Aufnahme eines Klinkensteckers, über den eine Anschluß zu einer externen Spannungsquelle hergestellt werden kann.
Wie im einzelnen Fig. 3 zu entnehmen, kann in die genannte Buchse 20 ein Klinkenstecker 21 eingesteckt werden, der dann den vorhandenen Stromabnehmern 22 bzw. 23 die für den Lampenbetrieb bzw. die Batteriewiederaufladung notwendige Spannung liefert. Die Stromabnehmer 22 und 23 können auf Platinen angeordnet sein.
Der Zylinderkörper besitzt jeweilige Gewindeanschlüsse, von denen das Gewinde 24 als Innengewinde und das Gewinde 25 als Außengewinde ausgebildet sind. Das Gewinde 24 übergreift ein entsprechendes Innengewinde des Lampenkopfes, während das Außengewinde 25 in ein entsprechendes Innengewinde des Lampengehäuses eingreifen kann. Durch entsprechendes Auf- bzw. Einschrauben des Zylinderkörpers bis zum Anschlag werden automatisch vorhandene elektrische Kontakte geschlossen.
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Claims (11)
1. Taschenlampe mit einem stabförmigen Lampengehäuse (10) und einem Lampenkopf (12) mit einem Hohlreflektor, in dessen Brennpunkt eine Lichtquelle angeordnet ist, deren erzeugtes Licht in längsaxialer Richtung des Lampengehäuses (10) abgestrahlt wird, gekennzeichnet durch einen zwischen dem Lampenkopf (12) und dem stabförmigen Lampengehäuse (11) lösbar eingesetzten zylinderförmigen Körper (13) mit einer Buchse (20) zur Aufnahme eines Klinkensteckers (21) zur externen Spannungsversorgung und mit Stromabnehmern (22, 23), die über elektrischen Kontaktschluß mit dem Lampenkopf (12) lösbar verbunden sind.
2. Taschenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Körper (13) über jeweilige Gewindeverbindungen (24, 25) mit dem Lampenkopf (12) und dem Lampengehäuse (10) verbunden ist.
3. Taschenlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Körper (13) einen Schalter (19) aufweist, der vorzugsweise als Umschalter vom Dauerlichtbetrieb auf einen intermittierenden Betrieb (Blinken) ausgebildet ist.
4. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch mindestens eine weitere, von der Lichtquelle im Hohlreflektor getrennt schaltbare Lichtquelle (14, 15, 16), deren Licht in eine andere Richtung abgestrahlt wird.
5. Taschenlampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Lichtquelle (16) eine Hochleistungsleuchtdioden ist, die am Ringaußenmantel des Lampenkopfes (12) angeordnet ist, und deren Lichtkegel im wesentlichen in radialer Richtung zum Lampenkopf abgestrahlt wird.
6. Taschenlampe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalter (17, 18), die zur Betätigung der Hochleistungsdiode vorgesehen sind, diametral der Hochleistungsdiode gegenüberliegend angeordnet sind.
7. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Schalter (18) zum Ein- und Ausschalten der Stromversorgung für die Lichtquellen und ein Umschalter (17) vorgesehen sind, mit dem alternativ die im Hohlreflektor angeordnete Lichtquelle oder die übrigen Lichtquellen eingeschaltet werden.
8. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Achse des Lichtkegels der Hochleistungsleuchtdiode um 70° bis 80° gegenüber der Längsachse der Taschenlampe geneigt ist.
9. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Lichtkopfringmantel neben der Hochleistungsleuchtdiode weitere monochromes Licht abstrahlende Leuchtdioden (14, 15) vorhanden sind.
10. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im zylinderförmigen Körper ein Umschalter angeordnet ist, über den je nach Schaltstellung nur die im Hohlreflektor angeordnete Lichtquelle oder nur die weiteren Lichtquellen am Lampenkopfringmantel oder alle vorhandenen Lichtquellen auf Dauerlichtbetrieb oder einen intermittierenden Betrieb (Blinkfunktion) umschaltbar sind.
11. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderkörper (13) Stromabnehmer auf austauschbaren ringförmigen Platinen besitzt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29919537U DE29919537U1 (de) | 1999-11-06 | 1999-11-06 | Taschenlampe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29919537U DE29919537U1 (de) | 1999-11-06 | 1999-11-06 | Taschenlampe |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29919537U1 true DE29919537U1 (de) | 2000-02-24 |
Family
ID=8081277
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29919537U Expired - Lifetime DE29919537U1 (de) | 1999-11-06 | 1999-11-06 | Taschenlampe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29919537U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102019004044A1 (de) * | 2019-06-08 | 2020-12-10 | ProcServ GmbH | Lampe |
-
1999
- 1999-11-06 DE DE29919537U patent/DE29919537U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE102019004044A1 (de) * | 2019-06-08 | 2020-12-10 | ProcServ GmbH | Lampe |
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Effective date: 20060601 |