DE20109706U1 - Außenleuchte - Google Patents
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Description
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PATENTANWÄLTE "··* ··* *..**..* Te*efon*(0?C>4e)9728-0-Telefax(07042)9728-11 und9728-22
Mark Wutschik
Lerchenstr. 6
Lerchenstr. 6
70825 Korntal-Münchingen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Außenleuchte mit einem an einem Mastfuß gehaltenen Mast, einem an dessen oberem Abschnitt angebrachten Leuchtenkörper, der als Lichtquellen in einem Gehäuse angeordnete Leuchtdioden aufweist, und mit einer eine Solarzellenanordnung sowie eine elektrische Energiespeichereinheit aufweisenden Energieversorgungseinheit.
Eine Außenleuchte dieser Art ist in der WO 98/30834 angegeben. Hierbei sind in einem seitlich lichtdurchlässigen, mit einer prismatischen Linsenstruktur für die Lichtabstrahlung umgebenen Gehäuse eines Leuchtenkörpers drei Leuchtdioden um 120° versetzt angeordnet. In dem Gehäuse des Leuchtenkörpers sind desweiteren eine Solarzellenanordnung sowie eine elektrische Energiespeichereinheit und eine elektronische Steuerungseinrichtung vorgesehen. Der Leuch-
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tenkörper ist auf einem Mast angeordnet, der im Boden oder an einer Hauswand verankert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Außenleuchte der eingangs genannten Art bereit zu stellen, die bei relativ hoher Lichtausbeute umweltfreundlich betreibbar und einfach handhabbar ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Maßnahmen, dass die Leuchtdioden mit ihrer mit dem Licht abgebenden Element verbundenen Elektrode an dem zumindest im Anordnungsbereich der Leuchtdioden metallischen Gehäuse an einer Kontaktierstelle elektrisch angeschlossen sind, ergeben eine günstige Kühlung der Leuchtdioden, so dass diese auch auf engem Raum angeordnet werden können und eine relativ hohe Leuchtdichte im Bereich der Austrittsfläche der Leuchte erzielt werden kann. Auch ein relativ kleiner, platzsparender Aufbau des Leuchtenkörpers sowie ein einfacher Aufbau werden dadurch ermöglicht.
Eine für die Lichtabgabe und die Herstellung günstige Ausgestaltung wird dadurch erzielt, dass das Gehäuse einen Gehäuseboden und diesen begrenzende Seitenwände aufweist und dass die Leuchtdioden auf dem Gehäuseboden angeordnet sind und das Gehäuse mit dem Gehäuseboden bei am Mast angebrachtem Leuchtenkörper nach oben gekehrt ist. Die Seitenwände können für einen einfachen Herstellungsprozess durch Stanzen und Biegen dabei an dem Gehäuseboden einstückig angebracht sein. Ist weiterhin vorgesehen, dass der Gehäuseboden flach oder gewölbt ausgebildet ist und dass die Seitenwände schräg oder gerundet das Gehäuse nach außen erweiternd ausgebildet sind, so kann die Lichtabstrahlung durch die Anordnung der Leuchtdioden geeignet be-
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stimmt werden. Hierbei kann die Lichtbündelung der einzelnen Leuchtdioden, die je nach Diodentyp unterschiedlich sein kann, geeignet zur Ausleuchtung des gewünschten Raumbereiches, insbesondere Bodenbereiches, berücksichtigt werden. Die Seitenwände des Gehäuses sind dabei vorteilhaft so ausgelegt, dass sie anfallendes seitliches Streulicht der Leuchtdioden durch Reflexion in die gewünschte Richtung lenken.
Die Maßnahmen, dass das Gehäuse aus mehreren Gehäuseabschnitten mit einem jeweiligen Gehäuseboden und diesen umgebenden Seitenwänden zusammengesetzt ist, erlauben es, den Leuchtenkörper modulartig aufzubauen.
Ist dabei weiter vorgesehen, dass die Gehäuseabschnitte gegeneinander elektrisch isoliert sind und in den einzelnen Gehäuseabschnitten angeordnete Gruppen von Leuchtdioden elektrisch hintereinander geschaltet sind, so lässt sich die gesamte Leuchte mit erhöhter Spannung betreiben und eine günstige Anpassung an die Energieversorgung vornehmen.
Eine für die Aufstellung und Handhabung günstige Ausbildung besteht darin, dass die Energiespeichereinheit in dem Mastfuß angeordnet ist.
Die Basiseinheit mit dem daran angebrachten Mast, den Rädern und der Handhabe ergibt eine mobile Außenleuchte, die aufgrund ihrer Konstruktion mit den Leuchtdioden und der Solarzellenanordnung zum einen einen robusten und leichten Aufbau besitzt und zum anderen wegen der autonomen Energieversorgung mittels der Solarzellenanordnung und der elektrischen Energiespeichereinheit ohne Weiteres an unterschiedlichen Orten in Betrieb genommen werden
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kann. Die erfindungsgemäße Merkmalskombination ergibt somit gerade für die Mobilität eine vorteilhafte Ausgestaltung.
Für die Aufstellbarkeit an unterschiedlichen Orten ist es günstig, dass der Mast höhenverstellbar ist, da z.B. Leuchten für einen Garten, einen Park oder eine Straße entsprechend unterschiedlicher Anforderungen an die Ausleuchtung in der Regel unterschiedliche Anordnungshöhen des Leuchtenkörpers besitzen. Auch kann eine Verringerung der Masthöhe günstig sein für die Aufbewahrung der Außenleuchte. Eine vorteilhafte Ausbildung besteht dabei darin, dass der Mast mindestens zwei teleskopartig ineinander verschiebbare Abschnitte aufweist.
Eine die Aufnahme von möglichst viel Sonnenlicht günstige Gestaltung wird dadurch erhalten, dass die Solarzellenanordnung an einem Mastabschnitt oberhalb des Leuchtenkörpers getrennt von diesem angebracht ist. Die exponierte Anordnung der Solarzellenanordnung lässt es zu, das zur Verfügung stehende Sonnenlicht möglichst weitgehend auszunutzen, wobei die getrennte Anordnung von dem Leuchtenkörper eine optimale Ausrichtung unabhängig von der Ausrichtung des Leuchtenkörpers ermöglicht. Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht dabei darin, dass der mindestens eine Leuchtenkörper mittels einer den Mast umfassenden Halterung seitlich an diesem angebracht ist, während die Solarzellenanordnung auf dem Mast an einem Aufnahmekopf angebracht ist.
Die Ausrichtung der Solarzellenanordnung lässt sich auf einfache Weise dadurch vornehmen, dass die Solarzellenanordnung gegenüber der Vertikalen und/oder in einer horizontalen Ebene verschwenkbar ist.
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Ist vorgesehen, dass die Energiespeichereinheit in der als Aufnahmebehältnis ausgebildeten Basiseinheit untergebracht ist, so ist zum einen die Energiespeichereinheit einfach zugänglich und handhabbar und dabei geschützt untergebracht; zum anderen trägt sie wegen der in der Regel relativ großen Masse bei entsprechendem Speichervolumen zur Standfestigkeit der gesamten Außenleuchte bei. Auch für den Transport ist diese Anordnung der Energiespeichereinheit günstig.
Eine für die Standfestigkeit und Mobilität weitere günstige Maßnahme besteht darin, dass die Basiseinheit eine mit Wasser befüllbare, mit einer verschließbaren Einfüllöffnung und einer verschließbaren Auslassöffnung versehene Kammer aufweist.
Für die Handhabung sind die Maßnahmen von Vorteil, dass die Räder auf einer Seite seitlich (vor oder neben) oder unter der Basiseinheit angebracht sind, während die Handhabe auf der gegenüberliegenden Seite der Basiseinheit angeordnet ist. Auf der Seite der Handhabe kann dabei die Basiseinheit mit geeigneten Stützfüßen versehen sein. Sind die Räder auf der der Handhabe gegenüber liegenden Seite der Basiseinheit angeordnet, so können diese mit ihrem untersten Punkt oberhalb des Bodens der Basiseinheit liegen, da die Basiseinheit beim Hochschwenken mit der Handhabe auf den Rädern abgestützt wird und verfahren werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme besteht darin, dass die Basiseinheit auf ihrer Oberseite als Sitzgelegenheit ausgestaltet ist. Die Sitzbank ist dadurch zweckmäßigerweise stets im Bereich der Außenleuchte angeordnet.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1
eine Außenleuchte in Seitenansicht,
Fig. 2 einen oberen Abschnitt der Außenleuchte nach Fig. 1 in Sei
tenansicht bei unterschiedlicher relativer Drehstellung von Leuchtenkörper und Solarzellenanordnung,
Fig. 3A einen Leuchtenkörper mit Leuchtdiodenanordnung in seitlicher Darstellung,
Fig. 3B einen Ausschnitt eines Leuchtkörpers mit Anordnung einer
Leuchtdiode,
Fig. 3C ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Anordnung von
Leuchtdioden in dem Leuchtenkörper und
Fig. 3D ein aus zwei Gehäuseabschnitten zusammengesetztes Gehäuse.
Eine in Fig. 1 dargestellte Außenleuchte 1 weist als Hauptbestandteile eine verfahrbare Basiseinheit 5, einen daran befestigten, teleskopartig höhenverstellbaren Mast 4, einen am oberen Abschnitt des Mastes befestigten, seitlich angesetzten Leuchtenkörper 2 und eine elektrische Energieversorgung mit einer oben auf den Mast 4 aufgesetzten Solarzellenanordnung 3.1 sowie einer elektri-
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sehen Energiespeichereinheit 3.3 (z.B. Akkumulator bzw. wieder aufladbare Batterie) auf, die mittels einer im Inneren des Mastes 4 geführten elektrischen Leitung 3.4 mit der Solarzellenanordnung verbunden ist. Die Leitung 3.4 ist auch an den Leuchtenkörper 2 angeschlossen.
Die Basiseinheit 5 besitzt eine seitliche, integrierte oder abnehmbare Handhabe 5.1 und auf der gegenüberliegenden Seite der Handhabe 5.1 Räder 5.2, mit denen sie verfahrbar ist. Der Mast 4 ist beispielsweise in eine zentrale Aufnahme der Basiseinheit 5 gesteckt und darin festgelegt. Die Basiseinheit 5 kann z.B. als in Draufsicht runder oder in Form eines regelmäßigen Vielecks, insbesondere rechteckig bzw. quadratisch ausgebildeter Aufnahmebehälter ausgestaltet sein, in dem die elektrische Energiespeichereinheit 3.3 geschützt, z.B. für den Transport vorteilhaft in der Nähe der Räder untergebracht, und über eine geeignete, verschließbare Öffnung gut zugänglich ist. Auch kann eine Steuereinrichtung für den Betrieb der Außenleuchte in der Basiseinheit 5 untergebracht sein. Die Basiseinheit 5 kann außerdem über eine mit einem Verschluss versehene Einfüllöffnung 5.3 mit Wasser oder einem geeigneten Schüttgut befüllt werden, um die Standfestigkeit zu erhöhen, wozu auch die Energiespeichereinheit 3.3 beiträgt. Das Wasser bzw. Schüttgut kann zum einfachen Transport der Basiseinheit 5 über eine Auslassöffnung abgelassen werden.
Der Mast 4 ist aus mehreren Abschnitten, die teleskopartig ineinander verschiebbar und aneinander arretierbar ode festklemmbar sind, höhenverstellbar ausgebildet.
Der Leuchtenkörper 2 ist mit einer Halterung 2.6 unterhalb der Solarzellenanordnung am oberen Abschnitt des Mastes z.B. horizontal und/oder in einer
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vertikalen Richtung verschwenkbar angebracht. Oberhalb des Leuchtenkörpers 2 ist auf dem Mast 4 die Solarzellenanordnung 3.1 an einem Aufnahmekopf 3.2 angebracht, der beispielsweise ebenfalls in einer horizontalen Drehrichtung und/oder einer vertikalen Schwenkebene verstellbar ist. Der Leuchtenkörper 2 und die Solarzellenanordnung 3.1 können unabhängig voneinander verstellt werden, so dass der Leuchtenkörper 2 und die Solarzellenanordnung 3.1 jeweils in eine geeignete Stellung gebracht werden können, wie die Fig. 1 und 2 erkennen lassen.
Der Leuchtenkörper 2 weist zur Aufnahme von Lichtquellen in Form von Leuchtdioden 2.3 ein Gehäuse 2.1 mit einem Gehäuseboden 2.11 und diesen umgebenden Seitenwänden 2.12 auf, die von dem Gehäuseboden 2.11 abgebogen sein können. Dem Gehäuseboden 2.11, der im montierten Zustand des Leuchtenkörpers 2 oben liegt, gegenüberliegend ist das Gehäuse 2.1 mit einer lichtdurchlässigen Abdeckung 2.2 versehen. Die Seitenwände 2.12 des Gehäuses 2.1 sind schräg derart ausgerichtet, dass sich das Gehäuse 2.1 zur Abdeckung 2.2 hin erweitert.
Auf dem Gehäuseboden 2.11 sind die Leuchtdioden 2.3 angeordnet, wobei die mit dem Licht abgebenden Element verbundene Elektrode, bzw. die sich stärker erwärmende Elektrode mit dem metallischen Gehäuseboden 2.11 an einer Kontaktierstelle 2.4 verbunden, z.B. verlötet ist, wobei der Gehäuseboden 2.11 ein gemeinsames Bezugspotential, insbesondere das Massenpotential, bildet. Die andere Elektrode ist über Durchführöffnungen 2.5 durch den Gehäuseboden 2.11 geführt und an das entsprechende Versorgungspotential gelegt.
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Die schräg angeordneten Seitenwände 2.12 richten von den Leuchtdioden 2.3 seitlich ausfallendes Streulicht in eine einem gewünschten Abstrahlkegel der
Leuchte entsprechende Richtung und tragen damit zur Verbesserung des Leuchtenwirkungsgrades bei. Der von der Leuchte abgestrahlte Lichtkegel kann neben der Wahl von Leuchtdioden 2.3 mit gewünschter Abstrahlcharakteristik zusätzlich durch Formung des Gehäusebodens 2.11 bestimmt werden, auf dem die Leuchtdioden 2.3 angeordnet sind, wie die Fig. 3A und 3C erkennen lassen. Für die Lichtfarbe und die Farbwiedergabe der Leuchte können die Leuchtdioden 2.3 der Leuchtdiodenanordnung geeignet zusammengestellt werden, wozu die relativ dichte Anordnung der Leuchtdioden 2.3, die durch die Wärmeabfuhr mittels des Gehäusebodens 2.11 begünstigt wird, vorteilhaft beiträgt.
Leuchte entsprechende Richtung und tragen damit zur Verbesserung des Leuchtenwirkungsgrades bei. Der von der Leuchte abgestrahlte Lichtkegel kann neben der Wahl von Leuchtdioden 2.3 mit gewünschter Abstrahlcharakteristik zusätzlich durch Formung des Gehäusebodens 2.11 bestimmt werden, auf dem die Leuchtdioden 2.3 angeordnet sind, wie die Fig. 3A und 3C erkennen lassen. Für die Lichtfarbe und die Farbwiedergabe der Leuchte können die Leuchtdioden 2.3 der Leuchtdiodenanordnung geeignet zusammengestellt werden, wozu die relativ dichte Anordnung der Leuchtdioden 2.3, die durch die Wärmeabfuhr mittels des Gehäusebodens 2.11 begünstigt wird, vorteilhaft beiträgt.
Zur Lichtlenkung können zusätzlich eine oder mehrere Streuscheiben, Linsenanordnungen, Farbfilter oder Spiegelanordnungen auch in geeigneter Kombination miteinander im Lichtweg nach den Leuchtdioden 2.3 eingesetzt werden.
Entsprechend Fig. 3D können mehrere Gehäuseabschnitte zu einem Gesamtgehäuse 2.1 zusammengesetzt werden. Bei diesem Aufbau können die einzelnen Gehäuseabschnitte gegeneinander isoliert und die Gruppen der den einzelnen Gehäuseabschnitten zugeordneten Leuchtdioden 2.3 hintereinander geschaltet werden. Auf diese Weise lässt sich eine Energiespeichereinheit 3.3 mit höherer Spannung als sie der Betriebsspannung der einzelnen Leuchtdioden 2.3 entspricht, günstig ausnutzen.
Die beschriebenen Maßnahmen ergeben gerade für eine mobile Außenleuchte günstige Eigenschaften.
Claims (16)
1. Außenleuchte (1) mit einem an einem Mastfuß gehaltenen Mast (4), einem an dessen oberem Abschnitt angebrachten Leuchtenkörper (2), der als Lichtquellen in einem Gehäuse (2.1) angeordnete Leuchtdioden (2.3) aufweist, und mit einer eine Solarzellenanordnung (3.1) sowie eine elektrische Energiespeichereinheit (3.3) aufweisenden Energieversorgungseinheit, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (2.3) mit ihrer mit dem Licht abgebenden Element verbundenen Elektrode an dem zumindest im Anordnungsbereich der Leuchtdioden (2.3) metallischen Gehäuse (2.1) an einer Kontaktierstelle (2.4) elektrisch angeschlossen sind.
2. Außenleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2.1) einen Gehäuseboden (2.11) und diesen begrenzende Seitenwände (2.12) aufweist und dass die Leuchtdioden (2.3) auf dem Gehäuseboden (2.11) angeordnet sind und das Gehäuse (2.1) mit dem Gehäuseboden (2.11) bei am Mast (4) angebrachtem Leuchtenkörper (2) nach oben gekehrt ist.
3. Außenleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseboden (2.11) flach oder gewölbt ausgebildet ist und dass die Seitenwände (2.12) schräg oder gerundet das Gehäuse (2.1) nach außen erweiternd ausgebildet sind.
4. Außenleuchte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2.1) aus mehreren Gehäuseabschnitten mit einem jeweiligen Gehäuseboden (2.11) und diesen umgebenden Seitenwänden (2.12) zusammengesetzt ist.
5. Außenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseabschnitte gegeneinander elektrisch isoliert sind und in den einzelnen Gehäuseabschnitten angeordnete Gruppen von Leuchtdioden (2.3) elektrisch hintereinander geschaltet sind.
6. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiespeichereinheit (3.3) in dem Mastfuß angeordnet ist.
7. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mastfuß als verfahrbare Basiseinheit (5) mit Rädern (5.2) und einer Handhabe (5.1) ausgebildet ist.
8. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mast (4) höhenverstellbar ist.
9. Außenleuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mast (4) mindestens zwei teleskopartig ineinander verschiebbare Abschnitte aufweist.
10. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Solarzellenanordnung (3.1) an einem Mastabschnitt oberhalb des Leuchtenkörpers (2) getrennt von diesem angebracht ist.
11. Außenleuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Leuchtenkörper (2) mittels einer den Mast (4) umfassenden Halterung (2.6) seitlich an diesem angebracht ist, während die Solarzellenanordnung (3.1) auf dem Mast (4) an einem Aufnahmekopf (3.2) angebracht ist.
12. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Solarzellenanordnung (3.1) gegenüber der Vertikalen und/oder in einer horizontalen Ebene verschwenkbar ist.
13. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiespeichereinheit (3.3) in der als Aufnahmebehältnis ausgebildeten Basiseinheit (5) untergebracht ist.
14. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (5) eine mit Wasser befüllbare, mit einer verschließbaren Einfüllöffnung (5.3) und einer verschließbaren Auslassöffnung versehene Kammer aufweist.
15. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Räder (5.2) auf einer Seite seitlich oder unter der Basiseinheit (5) angebracht sind, während die Handhabe (5.1) auf der gegenüberliegenden Seite der Basiseinheit (5) angeordnet ist.
16. Außenleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (5) auf ihrer Oberseite als Sitzgelegenheit ausgestaltet ist.
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