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DE10208475A1 - Abzugshaube und Verfahren zum Wechseln oder Einsetzen von Filtern - Google Patents

Abzugshaube und Verfahren zum Wechseln oder Einsetzen von Filtern

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DE10208475A1
DE10208475A1 DE10208475A DE10208475A DE10208475A1 DE 10208475 A1 DE10208475 A1 DE 10208475A1 DE 10208475 A DE10208475 A DE 10208475A DE 10208475 A DE10208475 A DE 10208475A DE 10208475 A1 DE10208475 A1 DE 10208475A1
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DE
Germany
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filter
hood
extractor hood
filter cassette
frame
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DE10208475A
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Kurt Boesen
Martin Kornberger
Norbert Mayer
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2035Arrangement or mounting of filters

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)
  • Ventilation (AREA)
  • Extraction Or Liquid Replacement (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abzugshaube zum Absaugen von Dunst sowie ein Verfahren zum Wechseln oder Einsetzen von Filtern in einer derartigen Abzugshaube. Dabei wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter dem Begriff "Dunst" jede Form von gasförmigem Trägermaterial verstanden, der mit fesen oder flüssigen Stoffen geringer Partikelgröße kontaminiert ist. DOLLAR A Um eine Abzugshaube zu schaffen, bei der Sicherungsvorrichtungen gegen ein Herunterfallen einer Filterkassette im Zuge eines Wechselvorganges mit dem Ziel einer Vereinfachung der Herstellung sowie der Handhabung weitergebildet sind, wird vorgeschlagen, dass die Lasche (6) an dem Rahmen (4) der Filterkassette (3) zur Ausbildung einer gelenkartigen Verbindung mit der jeweils zugehörigen Ausnehmung (7) des Gehäuses (8) der Abzugshaube (1) im Wesentlichen hakenförmig ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abzugshaube zum Absaugen von Dunst sowie ein Verfahren zum Wechseln oder Einsetzen von Filtern in einer derartigen Abzugshaube. Dabei wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter dem Begriff "Dunst" jede Form von gasförmigem Trägermaterial verstanden, der mit festen oder flüssigen Stoffen geringer Partikelgröße kontaminiert ist.
  • Ihren wesentlichen Einsatzbereich finden Abzugshauben in Küchen, wo sie zum Absaugen und/oder Reinigen von Kochdünsten verwendet werden, die an einer Kochstelle entstehen. So sind Abzugshauben heute Bestandteil jeder modernen Küche, wobei die Verwendung von Abzugshauben nicht auf den Bereich der Küchentechnik beschränkt ist. Auch in Reinsträumen, über industriellen Arbeitsstellen, wie z. B. über Werkzeugmaschinen mit Kühlmitteleinsatz, aber auch in Raucherecken werden Dunstabzugshauben in jeweils angepasster Weise eingesetzt. In allen vorgenannten Fällen bildet eine jeweilige Raumluft den gasförmigen Trägerstoff, der beispielsweise durch Staub, Rauch, Wasser, Fett, Öl etc. belastet ist.
  • Im Bereich der Küchentechnik, als dem am weitest verbreiteten Einsatzgebiet von Abzugshauben, werden an derartige Vorrichtungen aus lebensmitteltechnischen oder gesundheitlichen Gründen sehr hohe Anforderungen gestellt, wobei auch ästhetische Gesichtspunkte für ein Absaugen von Kochdünsten sowie ein sicheres Auffangen und Zurückhalten der in den Kochdünsten enthaltenen Stoffe sprechen. Für die vorstehend beispielhaft genannten Inhaltsstoffe von Dünsten wird im Bereich der Küchentechnik der Terminus "Wrasen" als Sammelbegriff verwendet.
  • Abzugshauben umfassen in einer Grundform ein Gebläse, eine sich in Abzugsrichtung verjüngend ausgebildete Haube und einen den Gebläseeingang abdeckenden Fettfilter. Eine verbesserte Absaugung von Kochdünsten bewirkte den Einsatz zunehmend größerer Fettfilter. In modernen Abzugshauben werden zudem kombinierte oder kaskadierte Fettfilter eingesetzt. Zur leichteren Handhabung, aber auch zur mechanischen Stabilisierung, werden Fettfilter in der Regel in Form von Filterkassetten ausgeführt. Derartige Filterkassetten werden in der Regel im Bereich eines Gebläseeinganges an einem Gehäuse der Dunstabzugshaube fixiert. Dabei sind die Filterkassetten auch zu einer Entnahme durch einen Anwender zu Wartungs- bzw. Reinigungszwecken ausgebildet. Im Zuge dieser Wechselarbeiten tritt das Problem auf, dass das Fettfilter oder die gesamte Filterkassette bei einer Entnahme und auch beim Wiedereinsetzen an dem Abzugshauben- Gehäuse zum Schutz für Mensch und Material gegen ein versehentliches Herunterfallen zu sichern sind. Filterkassetten moderner Dunstabzugshauben weisen aufgrund ihrer Größe und der jeweils eingesetzten Filtertechnologie ein relativ hohes Eigengewicht auf. Gerade bei Design-Essen bzw. Design-Abzugshauben können Filterkassetten bei der Entnahme zwecks Reinigung durch den Benutzer durch ihr Gewicht und ihre Form beim Herunterfallen Schäden und/oder Verletzungen verursachen. Da sich in dieser Hinsicht von Hand betätigender Verschraubungen als unzureichend herausgestellt haben, sind in bekannten Dunstabzugshauben Klappgriffe im Bereich einer Filterkassette angeordnet worden. Derartige zusätzliche Elemente wirken sich jedoch bei einer Anpassung an Design-Anforderungen oder sonstige Vorgaben hinsichtlich einer äußeren Gehäuseabmessung und Gehäusegestaltung sehr störend aus.
  • Alternativ sind Sicherungsmaßnahmen in Form von Sicherungsketten vorgeschlagen worden, die beispielsweise im Bereich von Schieberiegeln an einer dem Anwender zugewandten Seiten der Filterkassette vorgesehen sind. Auch in der vereinfachten und verbesserten Form eines Knotenbandes bzw. eines flexiblen Halteelements mit endseitiger Verdickung zum Einhängen und Aushängen an einer gehäuseseitig vorgesehenen, ungefähr Schlüsselloch-förmigen Ausnehmung erweist sich diese Lösung mindestens in der Fertigung als zusätzlicher Aufwand. Das Sicherungselement ist als getrenntes Teil in Kunststoff- oder Metallausführung an einem Rahmen der Filterkassette zu befestigen, wobei mindestens eine angepasste Ausnehmung zur Aufnahme eines freien und verdickt ausgeführten Endbereiches des Sicherungselementes an dem Gehäuse der Abzugshaube vorzusehen ist.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abzugshaube zu schaffen, bei der Sicherungsvorrichtungen gegen ein Herunterfallen einer Filterkassette im Zuge eines Wechselvorganges mit dem Ziel einer Vereinfachung der Herstellung sowie der Handhabung weitergebildet sind.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Auch der Gegenstand des unabhängigen Verfahrensanspruchs nach Anspruch 9 stellt eine Lösung für diese Aufgabe dar. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Dunstabzugshaube zeichnet sich dementsprechend dadurch aus, dass sie eine Filterkassette aufweist, die nach einem ersten Fixieren in Form eines Einhängens mindestens einer mit einem Rahmen der Filterkassette verbundenen Lasche an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube zum Schließen im Zuge einer Schwenkbewegung ausgebildet ist, wobei die Lasche an dem Rahmen der Filterkassette im Wesentlichen hakenförmig ausgebildet ist.
  • Ausgangspunkt für eine erfindungsgemäße Vorrichtung bildet also eine bekannte Dunstabzugshaube, bei der die Filterkassette an im Wesentlichen gegenüberliegenden Seiten eines Rahmens mindestens eine feststehende Lasche und einen Schieberiegel als Fixierungselement bzw. Schloss aufweist. Auch nach einem erfindungsgemäßen Verfahren wird beim Einsetzen der Filterkassette zuerst die mindestens eine Lasche in eine entsprechend ausgebildete Ausnehmung an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube eingeführt. Im Unterschied zu bekannten Dunstabzugshauben ist diese Lasche jedoch nun aufgrund ihrer hakenförmigen Ausformung zur Ausbildung einer gelenkartigen Verbindung in der Lage. Durch diese gelenkartige Verbindung ist die Filterkassette nun bereits in einem frühen Stadium der Schließbewegung derart an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube fixiert, dass das Fettfilter selbst bei höherem Eigengewicht nicht mehr aus dieser Lage heraus- und herunterfallen kann. Eine anschließende, einhändig durchführbare Schwenkbewegung ist dementsprechend bei stark vermindertem Kraftaufwand durchzuführen, da die gelenkartige Verbindung zwischen der Lasche und dem Gehäuse der Dunstabzugshaube bereits die Gewichtskraft der Filterkassette aufnimmt. Auch bei einem versehentlichen Loslassen der Filterkassette wirkt sich eine erfindungsgemäße Anordnung sehr vorteilhaft aus, da hier nun die Filterkassette um die gelenkartige Verbindung herum nur noch pendeln, jedoch die Filterkassette nicht herunterfallen kann.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist die gelenkartige Verbindung zwischen der hakenförmigen Lasche des Rahmens der Filterkassette zusammen mit einer entsprechenden Ausnehmung an dem Gehäuse der Dunstabzugshaube derart ausgebildet, dass die Filterkassette nur in einem Bereich einer vorbestimmten Winkelstellung entnommen werden kann. Vorzugsweise kann eine Entnahme nur durch leichtes Anheben der Filterkassette in dieser Stellung herbeigeführt werden.
  • In eine bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die mindestens eine hakenförmig ausgebildete Lasche als einstückiger Bestandteil eines entsprechenden Teils des Rahmens der Filterkassette ausgebildet. Alternativ dazu wird die hakenförmige Lasche als Einzelteil gefertigt und an einer entsprechenden Stelle des Rahmens der Filterkassette durch Vernieten fixiert und/oder verschweißt.
  • Insgesamt betrachtet sind im Gegensatz zu bekannten Lösungen, die mit Sicherungsketten und angepassten Ausnehmungen etc. arbeiten, in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung keine zusätzlichen und manuell separat zu lösenden Elemente vorhanden. Dennoch wird auch bei einem erfindungsgemäßen Sicherungs- und Befestigungskonzept das Entfernen einer Filterkassette aus der Dunstabzugshaube stets ein bewusstes Lösen der Filterkassette erforderlich machen, die einen Anwender zur Minderung der Gefahr eines Herunterfallens auf eine erhöhte Kraftaufwendung vorbereitet, die aufgrund des Gewichts der Filterkassette erforderlich ist.
  • Weitere Vorteile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung mit Ausführungsbeispielen der Erfindung dargestellt und beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 einen Ausschnitt einer perspektivischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube während des Abschlusses eines Einsetz- Vorganges mit einer Detaileinblendung zur Verdeutlichung eines Verfahrensablaufes;
  • Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung eines Rahmenteils einer Filterkassette mit einer Lasche zur Ausbildung einer gelenkartigen Verbindung und
  • Fig. 3 eine alternative Ausführungsform einer gelenkartigen Verbindung eines Rahmenteils mit einer Filterkassette.
  • Die Abbildungen von Fig. 1 zeigen eine erfindungsgemäße Abzugshaube 1 als Ausschnitt einer perspektivischen Darstellung. Zur besseren Beschreibung der Bestandteile und gleichzeitiger Erläuterung eines erfindungsgemäßen Verfahrens ist die dargestellte Ansicht vereinfacht wiedergegeben. Die Verfahrensschritte werden durch eine überblendete Ausschnittsvergrößerung mit Darstellung eines vorangehenden Verfahrensschrittes und die jeweils eingeblendeten Pfeile in der Abbildung von Fig. 1 angedeutet.
  • Von einer nicht weiter dargestellten Kochstelle aus werden Kochdämpfe über einen Abluftstrom von einem Radiallüfter angesaugt, der in der Abzugshaube 1 angeordnet ist. Auf einem Weg zu dem Radiallüfter hin durchdringt der Abluftstrom zuerst jedoch ein Fettfilter 2, in dem der in dem Abluftstrom enthaltene Wrasen im wesentlichen aufgehalten bzw. abgefangen wird.
  • Zur Verbesserung der Reinigungswirkung bzw. der effektiveren Entnahme des enthaltenen Wrasens aus dem Abluftstrom heraus ist der Fettfilter 2 relativ großflächig ausgebildet und kaskadiert in Form mehrerer, von dem Abluftstrom nacheinander zu durchlaufender Filterschichten. Aus Gründen der Optik, wie aber auch aus Gründen der relativ einfachen Reinigung werden in dem Fettfilter gerne Flächenfilter aus Streckmetall und/oder Wirbelstrom- sowie Labyrinthfilter einzeln oder in Kombination eingesetzt, insbesondere in Schichtung übereinander. Derartige Filter können als Reinmetallfilter aus Edelstahl hergestellt werden, sodass sie nach Ablauf einer Einsatzphase bzw. bei hinreichender Aufnahme von Wrasen von einem Anwender ohne Kundendiensteinsatz ausgewechselt und durch Einsatz in einer handelsüblichen Geschirrspülmaschine wieder vollständig gereinigt werden können. Bei ausreichendem Wirkungsgrad zeichnen sich die vorstehend genannten und aktuell vermehrt eingesetzten Lösungen jedoch durch ein relativ hohes Eigengewicht aus. Der Fettfilter 2 wird daher in der in Fig. 1 dargestellten Weise als Filtermatrix mit auch mehrschichtigem Innenaufbau in Form einzelner Segmente ausgeführt, die ihrerseits zur Erhöhung der mechanischen Stabilität, dem Unterbinden zusätzlicher Klappergeräusche etc. als Filterkassetten 3 ausgeführt sind. Die dargestellte sichtbare Außenfläche besteht aus vorstehend genannten Gründen der Erhöhung der mechanischen Stabilität aus einem Edelstahl-Streckmetall, dem an innen fortschreitend weitere Filterschichten folgen, auf die an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingegangen wird, da der Aufbau des Fettfilters 2 selber nicht als erfindungswesentlich anzusehen ist.
  • Ein erster Schritt beim Einsetzen einer derartigen Filterkassette 3 ist in der vergrößerten Ausschnittszeichnung von Fig. 1 dargestellt. Die Filterkassette 3 wird mit einem nicht näher dargestellten inneren Filteraufbau durch einen Rahmen 4 aus metallischen Strangprofilen begrenzt. An einer dem Anwender abgewandten Längskante 5 sind an dem Rahmen 4 zwei hakenförmig ausgebildete Laschen 6 angeordnet. In der durch die beiden Pfeile in dem Ausschnitt von Fig. 1 illustrieren Weise werden die Laschen 6 jeweils in zugehörige Ausnehmungen 7 eines Gehäuses 8 der Abzugshaube 1 eingeführt. Aufgrund der hakenförmigen Ausbildung der Laschen 6 ergibt sich im Zusammenspiel mit den Ausnehmungen 7 eine jeweils gelenkartige Verbindung zwischen der Filterkassette 3 und dem Gehäuse 8 der Abzugshaube 1. Diese gelenkartige Verbindung ist zur Aufnahme der Gewichtskraft der Filterkassette 3 ausgebildet. Damit ist sichergestellt, dass die Kassette 3 sicher und ohne Zutun eines Anwenders hängen und nachfolgend in Form einer durch den großen Pfeil von Fig. 1 angedeuteten Drehbewegung bis in eine Schließstellung hinein bewegt werden kann. Ein Fixierungselement 9 in Form eines Schlosses oder eines bekannten Schieberiegels ist mit einer Art von Griffteil ausgerüstet an der Kassette in einem Bereich nahe des Rahmens 4 so angeordnet, dass eine zum Schließen der Kassette an der Abzugshaube 1 notwendige Kraft unter günstiger Hebelwirkung von Hand in der dargestellten Weise um einen definierten Drehpunkt herum aufgebracht und automatisch zum sicheren Verriegeln der Kassette 3 an der Abzugshaube 1 genutzt wird.
  • Bei einem Öffnen der Abzugshaube 1 wird das Fixierungselement 9 von Hand betätigt, wobei durch die erfindungsgemäße gelenkartige Verbindung zwischen der Kassette 3 und der Abzugshaube 1 bzw. deren Gehäuse 8 die Filterkassette 3 auch in diesem Fall nicht mit der Folge einer möglichen Verletzung der Bedienperson oder einer Beschädigung der Dunstabzugshaube 1 oder einer darunter angelegten Kochstelle herunterfallen kann. Das Entfernen der Kassette 3 aus der Abzugshaube 1 heraus muss vielmehr bewusst und absichtlich herbeigeführt werden. Hierzu ist eine Aufhebung der vorstehend beschriebenen gelenkartigen Verbindung der Filterkassette 3 mit dem Gehäuse 8 der Abzugshaube 1 herbeizuführen. Dabei ist der hakenförmige Teil der Lasche 6 aus einer jeweiligen Ausnehmung 7 des Gehäuses 8 durch Anheben der Kassette 3 zu entnehmen. Durch Ausbildung der hakenförmig gekrümmten Abschnitte der Laschen 6 sowie der zugehörigen Ausnehmungen 7 kann diese Entnahme der Kassette 3 nur in einen Bereich eines vorgegebenen Neigungswinkels der Kassette 3 gegenüber dem Gehäuse 8 der Abzugshaube 1 in für einen Anwender bequemer Weise erfolgen. Diese Situation ist für den Einbauvorgang in der Ausschnittszeichnung von Fig. 1 angedeutet und kann auch für den Fall eines Ausbaus in analoger Weise herangezogen werden.
  • In der Abbildung von Fig. 2 ist in vergrößerter Darstellung der Teil des Rahmens 4 der Filterkassette 3 als Schnitt skizziert, an dem in der vorliegenden Ausführungsform zwei Laschen 6 zur Ausbildung einer gelenkartigen Verbindung zwischen der Kassette 3 und dem Gehäuse 8 der Abzugshaube 1 in der vorstehend beschriebenen Art und Weise vorgesehen sind. Der Rahmen 4 ist als Strangprofil aus Metall hergestellt. Die beiden Laschen 6 sind in der vorliegenden Ausführungsform einstückig mit dem Rahmen 4 verbunden.
  • Wie auch in den Strangprofilen der übrigen Teile des Rahmens 4 der Filterkassette 3 sind in fertigungstechnisch einfacher Weise zusätzliche Halteschienen 10 einstückig in den Rahmen 4 integriert, die einer Fixierung von Filtermaterialien 2 in einfacher oder kaskadierter Form dienen. Zudem bewirken die Halteschienen 10 eine zusätzliche Versteifung und mithin eine Erhöhung der Biegesteifigkeit des gesamten Rahmens 4.
  • Eine Kantenabsaugung des anfallenden Dunstes wird im vorliegenden Fall auch im Bereich des Rahmens 4 dadurch bewirkt, dass in das Strangprofil eines jeweiligen Rahmenabschnittes Ausnehmungen 11 eingebracht worden sind, hier durch Ausstanzung und/oder Bohrungen. Zur Gewährleistung einer höheren Strömungsgeschwindigkeit in diesen Kantenbereichen ist das hier jeweils hinter den Ausnehmungen 11 angeordnete Filtermaterial 2 von geringerer Mächtigkeit als das Filtermaterial, das die eigentliche Oberfläche der Kassette 3 bildet.
  • In einer nicht weiter dargestellten alternativen Ausführungsform werden die Laschen 6 an vorbestimmter Stelle als Einzelteile durch Nieten an dem Rahmen 4 fixiert. Weiter werden in einer anderen Ausführungsform die Teile des Rahmens 4 als Stanz-Biegeteile aus Blech hergestellt, wobei als metallische Materialien vorzugsweise Edelstahl oder Aluminium eingesetzt werden.
  • In den Abbildungen der Fig. 3a und 3b ist eine alternative Form einer gelenkartigen Verbindung zwischen einer Kassette 3 und einem Gehäuse 8 der Abzugshaube 1 dargestellt. In dieser Ausführungsform ist eine im Wesentlichen T-förmige Ausnehmung 7 an dem Gehäuse 8 vorgesehen, in das ein nun im Wesentlichen eben ausgebildeter und in der Draufsicht doppel-hakenförmiger Kopfteil 13 einer jeweiligen Lasche 6 eingeführt wird. Wie in der Darstellung von Fig. 3b durch die beiden eingezeichneten Pfeile angedeutet, ergibt sich auch nach dem Einführen der Lasche 6 in die Ausnehmung 7 und Absenkung entlang des die Schwerkrafteinwirkung repräsentierenden Pfeils bis hin zum Ende der T- förmigen Ausnehmung 7 ein gebogener Pfeil für die sich für den Fachmann in verständlicher Weise ergebende Drehbeweglichkeit der unter der Einwirkung der Gewichtskraft der Kassette 3 sicher haltenden gelenkartigen Fixierung.
  • Eine in der Abbildung der Fig. 3a eingezeichnete Länge l eines beidseitig des Kopfteils 13 vorgesehenen Ausnehmung 14 dient eine Einstellung eines Winkels, unter dem sich die Kassette 3 in gelenkartiger Verbindung mit dem Gehäuse 8 der Abzugshaube 1 unter federelastischer Verspannung in einer dauerhaften Ruhelage auch im geöffneten Zustand befinden kann. Diese Öffnungslage kann beispielsweise zur Auswechslung von Bauteilen genutzt werden, die in nicht weiter in der Zeichnung dargestellter Weise hinter den Kassetten 3 in einem Innenraum des Gehäuses 8 der Abzugshaube 1 angeordnet sind.
  • Auch in weiteren Abwandlungen der gelenkartigen Verbindung zwischen einer Kassette und dem Gehäuse 8 wird gemäß vorliegenden Erfindung stets ohne den Einsatz zusätzlicher Elemente ein sehr effektive und stets zuverlässige Sicherung einer Kassette 3 gegen Herabfallen in einem Auswechslungsstadium zur Wartungszwecken etc. bewirkt. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dabei neben deutlich vereinfachter Fertigung auch durch eine in vorstehend beschriebener Weise einfache und in jeder Hinsicht anwenderfreundliche Handhabung aus.

Claims (11)

1. Abzugshaube (1) zum Absaugen von Dunst mit einer Haube deren Absaugöffnung mit einer Filteranordnung bevorzugt einer Filterkassette (3) abgedeckt ist, wobei an der Filterkassette (3) mindestens eine Lasche angeordnet ist, die in eine in einem Gehäuse (8) der Abzugshaube (1) vorgesehene Ausnehmung (7) eingreift, um die Filterkassette (3) am Gehäuse (8) lösbar zu fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (6) der Filterkassette (3) zur Ausbildung einer gelenkartigen Verbindung mit der jeweils zugehörigen Ausnehmung (7) des Gehäuses (8) der Abzugshaube (1) im Wesentlichen hakenförmig ausgebildet ist.
2. Abzugshaube (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterkassette einen Rahmen (4) hat, an dem die Lasche (6) angeordnet ist und dass die Lasche (6) mit dem Rahmen (4) der Filterkassette (3) einstückig verbunden ist.
3. Abzugshaube (1) nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (6) als separates Teil hergestellt und mit dem Rahmen (4) durch eine Vernietung und/oder Verschweißung verbunden ist.
4. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) aus Strangprofil-Teilen hergestellt ist.
5. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) aus Stanz-Biegeteilen hergestellt ist, die vorzugsweise aus Edelstahl bestehen.
6. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausnehmung (7) des Gehäuses (8) der Abzugshaube (1) im wesentlichen T-förmig ausgebildet ist.
7. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterkassette (3) an im Wesentlichen gegenüberliegenden Seiten des Rahmens (4) mindestens eine feststehende Lasche (6) und einen Schieberiegel (9) als Fixierungselement bzw. Schloss aufweist.
8. Abzugshaube (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gelenkartige Verbindung zwischen der hakenförmigen Lasche (6) des Rahmens (4) der Filterkassette (3) zusammen mit einer entsprechenden Ausnehmung (7) an dem Gehäuse (8) der Dunstabzugshaube (1) derart ausgebildet ist, dass die Filterkassette (3) nur in einem Bereich einer vorbestimmten Winkelstellung entnommen werden kann, vorzugsweise durch leichtes Anheben der Filterkassette (3) in dieser Stellung.
9. Verfahren zum Wechseln oder Einsetzen von Filtern, die über einer Absaugöffnung einer Abzugshaube (1) angeordnet werden, insbesondere einer Abzugshaube (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
beim Einsetzen der Filterkassette (3) zuerst die mindestens eine Lasche (6) in eine entsprechend ausgebildete Ausnehmung (7) an dem Gehäuse (8) der Dunstabzugshaube (1) eingeführt wird,
wodurch nachfolgend durch eine gelenkartige Verbindung die Filterkassette (3) nun bereits derart an dem Gehäuse (8) der Dunstabzugshaube (1) fixiert wird, dass die Filteranordnung bevorzugt die Filterkassette (3) nicht mehr aus dieser Lage heraus- und herunterfallen kann und
eine anschließende, insbesondere einhändig durchführbare Schwenkbewegung mit Verriegelung so durchgeführt wird, dass die Absaugöffnung mindestens teilweise durch die Filterkassette (3) abgedeckt wird.
10. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterkassette (3) nur in einem Bereich einer vorbestimmten Winkelstellung entnommen wird.
11. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterkassette (3) durch leichtes Anheben in dieser Stellung unter Auflösung der gelenkartigen Verbindung entnommen wird.
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