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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abzug von Kochdünsten in vertikal unterhalb einer Kochfeldebene weisender Richtung.
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Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen zum Abzug von Kochdünsten bekannt, bei welchen die auf einem Kochfeld entstehenden Kochdünste in vertikaler Richtung nach unten abgesaugt werden. Dort werden die vom Kochfeld abgesaugten Kochdünste in einem rohrförmigen Abluftkanal geführt, der sich vertikal durch das die dortige Abzugsvorrichtung aufnehmende Küchenmöbel erstreckt. Derartige Vorrichtungen zum Abzug von Kochdünsten sind beispielsweise bekannt aus der
US 3 756 217 A , der
JP S57-74 524 A und der
US 3 002 513 A .
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Diese bekannten Absaugvorrichtungen sind insbesondere deswegen nachteilig, weil bei ihrer Integration in ein Küchenmöbel der unverbaute, für Schubladen, Fächer oder Abstellzwecke zur Verfügung stehende Küchenmöbel-Innenraum insbesondere durch den vertikal ausgerichteten Abluftkanal in nicht mehr für Schubladen oder Fächer nutzbarer Art und Weise verbaut ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zum Abzug von Kochdünsten in vertikal unterhalb einer Kochfeldebene weisender Richtung, welche den für Schubladen, Fächer oder Abstellzwecke nutzbaren Innenraum des die erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung aufnehmenden Küchenmöbels weitgehendst unverbaut lässt und somit besonders platzsparend und nutzraumschonend in Küchenmöbel integrierbar ist, welche Geruchsbelästigungen zuverlässig vermeidet und einen besonders geringen Strömungswiderstand aufweist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
- 1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher der Anfangsabschnitt eines Abluftkanals von schräg links unten an eine Kochdunst-Eintrittseinrichtung ansetzt, wobei das Verschließelement der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf dessen Drehachse in die 4-Uhr-Position zur Seite geschwenkt ist;
- 2 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher der Anfangsabschnitt eines Abluftkanals von schräg rechts unten an einer Kochdunst-Eintrittseinrichtung ansetzt und das Verschließelement der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf dessen Drehachse in die 8-Uhr-Position zur Seite geschwenkt ist;
- 3 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher der Anfangsabschnitt eines Abluftkanals von schräg links unten an einer Kochdunst-Eintrittseinrichtung ansetzt, die verwirbelungsfreie Umlenkung der eintretenden Kochdünste durch die konkav gewölbte Wandung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in 3-Uhr-Position von der Drehachse des Verschließelements erfolgt und wobei das Verschließelement der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf dessen Drehachse in die 9-Uhr-Position zur Seite geschwenkt ist;
- 4 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher der Anfangsabschnitt eines Abluftkanals von schräg rechts unten an eine Kochdunst-Eintrittseinrichtung ansetzt, wobei die verwirbelungsfreie Umlenkung der eintretenden Kochdünste durch die konkav gewölbte Wandung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in 9-Uhr-Position von der Drehachse des Verschließelements erfolgt und wobei das Verschließelement der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf dessen Drehachse in die 3-Uhr-Position zur Seite geschwenkt ist;
- 5 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung mit einem als Überlaufschutz ausgebildeten Einbaurahmen, welcher die obenliegende Eintrittsöffnung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung umlaufend umfasst und eine seitliche Aussparung für das Drehrad für das Verschließelement aufweist;
- 6 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher ein drehbares Verschließelement die Eintrittsöffnung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf die Drehachse in einer 12-Uhr-Position verschließt;
- 7 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Abzugsvorrichtung von schräg links oben mit einem verkürzt dargestellten Anfangsabschnitt und einem weiterführenden Abschnitt eines Abluftkanals;
- 8 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher der Verlauf der isobaren, laminaren Strömungslinien eingezeichnet ist;
- 9 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher das drehbare Verschließelement die Eintrittsöffnung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf die Drehachse in 12-Uhr-Position verschließt, während sich das Gegengewicht zum Ausgleich des Eigengewichtes des Verschließelements in Bezug auf die Drehachse in 6-Uhr-Position befindet und in dieser Position durch einen an dem Gegengewicht angebrachten, ersten Positionierungs-Magneten in Wechselwirkung mit einem gehäuseseitigen Positionierungs-Magneten magnetisch arretiert ist;
- 10 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher das drehbare Verschließelement die Eintrittsöffnung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf die Drehachse in 3-Uhr-Position freigibt, während sich das Gegengewicht zum Ausgleich des Eigengewichtes des Verschließelements in Bezug auf die Drehachse in 9-Uhr-Position befindet und in dieser Position durch einen an dem Gegengewicht angebrachten, ersten Positionierungs-Magneten in Wechselwirkung mit einem gehäuseseitigen Positionierungs-Magneten magnetisch arretiert ist;
- 11 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung, bei welcher das drehbare Verschließelement die Eintrittsöffnung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung in Bezug auf die Drehachse in 9-Uhr-Position freigibt, während sich das Gegengewicht zum Ausgleich des Eigengewichtes des Verschließelements in Bezug auf die Drehachse in 3-Uhr-Position befindet und in dieser Position durch einen an dem Gegengewicht angebrachten, ersten Positionierungs-Magneten in Wechselwirkung mit einem gehäuseseitigen Positionierungs-Magneten magnetisch arretiert ist.
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Wie bereits aus 1 hervorgeht, handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung insbesondere um eine Vorrichtung zum Abzug von Kochdünsten in vertikal unterhalb einer Kochfeldebene 1 weisender Richtung.
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Die erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung weist zumindest eine reversibel öffenbare und verschließbare Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 auf. Diese reversible Verschließbarkeit der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 führt zu dem bedeutsamen Vorteil, dass Geruchsbelästigungen durch abgestandenes Fett im Fettfilter bei ausgeschaltetem Lüftungsmotor und damit bei Nicht-Betrieb der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung sicher vermieden werden. Durch die konkav gewölbte Ausbildung der Wandung 4 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 wird eine möglichst laminare Umlenkung des eintretenden Kochdunststroms in Richtung des Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 gewährleistet, wodurch der Strömungswiderstand der Abzugsvorrichtung besonders gering ist.
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Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung ferner mindestens einen in Bezug auf eine durch die Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 gedachte vertikale Linie 12 schräg links oder schräg rechts mittelbar oder unmittelbar an der stromabwärtigen Unterseite der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 stromabwärts ansetzenden Abluftkanal 3, wodurch sich eine besonders flache Raumforderung der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung ergibt.
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Die Längsachse 8 des Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 schließt in der Regel mit der Kochfeldebene 1 einen Winkel α ein, welcher beispielsweise im Bereich von 20° bis 70°, vorzugsweise im Bereich von 30° bis 60°, insbesondere im Bereich von 40° bis 45°, liegen kann.
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In einer ersten alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abzugsvorrichtung kann die zur Verringerung des Strömungswiderstandes möglichst laminare Umlenkung des eintretenden Kochdunststroms in Richtung des schräg ansetzenden Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 durch eine schräge oder konkav gewölbte Ausbildung der dem Anfangsabschnitt 9 des Abluftkanals 3 gegenüberliegenden Wandung 4 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 erfolgen.
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In einer zweiten alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abzugsvorrichtung kann die zur Verringerung des Strömungswiderstandes möglichst laminare Umlenkung des eintretenden Kochdunststroms in Richtung des schräg ansetzenden Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3, alternativ oder zusätzlich zur Wölbung oder Schrägstellung der Wandung der Kochdunst-Eintrittseinrichtung, durch ein gegenüberliegend zum Ansetzort des Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 an der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 zur Seite gedrehtes oder geschwenktes oder geklapptes, im Querschnitt gerades oder konkav gewölbtes Verschließelement 7 erfolgen.
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Die zur Verringerung des Strömungswiderstandes möglichst laminare, verwirbelungsfreie seitliche Umlenkung des in die Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 eintretenden Kochdunststroms (siehe 8) in Richtung des schräg ansetzenden Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 führt insbesondere zu den Vorteilen, dass ein schwächerer und kleinerer Lüftungsmotor ausreichend ist, dessen Leistungsaufnahme und Betriebsgeräuschentwicklung gering sind. Außerdem werden durch diese möglichst laminare Umlenkung die Strömungsgeräusche innerhalb der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung erheblich reduziert.
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Ein besonders bedeutsames Merkmal der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung ist darin zu sehen, dass ein weiterführender Abschnitt 10 des Abluftkanals 3 an den schrägen Anfangsabschnitt 9 des Abluftkanals 3 stromabwärts anschließen kann, wobei dieser weiterführende Abschnitt 10 des Abluftkanals 3 gegebenenfalls zumindest teilweise oder abschnittsweise parallel oder schräg zur Kochfeldebene 1 ausgerichtet ist.
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In der Regel liegt der Abstand A zwischen der Oberfläche des Kochfeldes und der Unterseite des weiterführenden, horizontalen Abschnitts 10 des Abluftkanals 3 beispielsweise im Bereich von 70 mm bis 205 mm, vorzugsweise im Bereich von 80 mm bis 200 mm, insbesondere im Bereich von 90 mm bis 150 mm.
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Insbesondere aufgrund dieses mit der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung erstmals zu realisierenden, sehr geringen Abstandes A können nunmehr auch ohne nennenswertem Verlust an für Schubladen oder Fächer nutzbarem Innenraum von Küchenmöbeln, welche die erfindungsgemäße Kochdunst-Abzugsvorrichtung tragen, Küchenmöbel mit einer Kochdunst-Abzugsvorrichtung ausgestattet werden.
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Wie insbesondere aus den 1 bis 4 hervorgeht, weist die erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung in der Regel eine in vertikaler Hinsicht nach oben weisende Eintrittsöffnung 5 und eine dieser gegenüberliegende, nach unten weisende Austrittsöffnung 11 auf.
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Im Allgemeinen ist die vertikal nach oben ausgerichtete Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 durch ein um eine horizontale Drehachse 6 drehbares und/oder schwenkbares und/oder klappbares Verschließelement 7 reversibel verschließbar und öffenbar.
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Vorzugsweise ist das Verschließelement 7 im Querschnitt - in Bezug auf seine horizontale Drehachse 6 - reversibel zumindest zwischen einer die Eintrittsöffnung 5 verschließenden 12-Uhr-Position und einer die Eintrittsöffnung 5 freigebenden 2-Uhr-Position, 3-Uhr-Position, 4-Uhr-Position oder 5-Uhr-Position einerseits oder 10-Uhr-Position, 9-Uhr-Position, 8-Uhr-Position oder 7-Uhr-Position andererseits, hin und her drehbar oder schwenkbar.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung kann zum vollständigen oder teilweisen Ausgleich des Eigengewichtes des um seine Drehachse 6 drehbaren oder schwenkbaren oder klappbaren Verschließelements 7 ein anderseitig von der Drehachse 6 wirkendes Gegengewicht 15 vorgesehen sein.
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Das Vorsehen des Gegengewichtes 15 zum Ausgleich des Eigengewichtes des Verschließelements 7 führt insbesondere zu dem Vorteil, dass bereits sehr geringe Kräfte zur Drehung oder Schwenkung des Verschließelements 7 um seine Drehachse 6 ausreichend sind. Insbesondere sind die auf das manuell antreibbare Drehrad 13 dann aufzubringenden rotatorischen Kräfte sehr niedrig.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können eine oder mehrere Einrichtungen zum mittelbaren oder unmittelbaren Einrasten oder Einschnappen oder Festklemmen des drehbaren oder schwenkbaren Verschließelements 7 in seiner die Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 verschließenden Position und/oder in seinen die Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 freigebenden Positionen vorgesehen sein.
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Insbesondere aus den 1 bis 4 geht hervor, dass im Querschnitt durch die Drehachse 6 des Verschließelements 7 beispielsweise ein gerader oder gekrümmter Arm verlaufen kann, welcher an einem freien Ende das Verschließelement 7 und an seinem gegenüberliegenden freien Ende zum Ausgleich des Eigengewichtes des Verschließelements 7 ein Gegengewicht 15 trägt.
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Ebenfalls in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung können an dem drehbaren oder schwenkbaren oder klappbaren Verschließelement 7 und/oder an dem Gegengewicht 15 hierzu und/oder zwischen dem Gegengewicht 15 und der Drehachse 6 mindestens ein erster Positionier-Magnet 16 reversibel oder irreversibel angebracht sein.
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Vorzugsweise ist dann gehäuseseitig mindestens ein zweiter, gegenpolig ausgerichteter Positionier-Magnet 17 reversibel oder irreversibel vorgesehen.
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Die Anbringung dieser Positionier-Magneten 16, 17 führt zu dem Vorteil, dass das Verschließelement 7 in seiner die Eintrittsöffnung 5 verschließenden Stellung und/oder in seiner die Eintrittsöffnung 5 freigebenden Stellung und/oder in seiner die eintretenden Kochdünste laminar umlenkenden Stellung magnetisch sicher und die jeweilige Position selbstfindend arretierbar ist. Vorzugsweise ist die entsprechende Stellung des Verschließelements 7 manuell über unterschiedliche Drehwiderstände erfühlbar.
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Anstelle des Vorsehens von einem gehäuseseitigen Positionier-Magnet 17 und einem weiteren verschließelementseitigen oder gegengewichtseitigen Positionier-Magnet 16 kann selbstverständlich lediglich einseitig ein Positionier-Magnet 16, 17 vorgesehen sein, während das anderseitige Gegenstück aus einem beispielsweise ferromagnetischen Material hergestellt ist.
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Insbesondere aus den 9 bis 11 folgt, dass der mindestens eine gehäuseseitige Positionier-Magnet 17 bei Betrachtung eines Querschnitts in Bezug auf die Drehachse 6 in der 2-Uhr-Position, 3-Uhr-Position oder 4-Uhr-Position und/oder in der 5-Uhr-Position, 6-Uhr-Position oder 7-Uhr-Position und/oder in der 8-Uhr-Position, 9-Uhr-Position oder 10-Uhr-Position vorgesehen sein kann.
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Wie 8 in eindrucksvoller Art und Weise zeigt, kann das Verschließelement 7 in die Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 freigebender, zur Seite geschwenkter Stellung eine seitwärtige, laminare Ausrichtung des durch die Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 strömenden Kochdunstes in Richtung der Längsachse 8 des schräg an die Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 von unten ansetzenden Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 bewirken.
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Das schwenkbare oder drehbare oder klappbare Verschließelement 7 zum Verschließen der Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 kann in seinem verschließenden Bereich im Querschnitt plattenförmig gerade oder beispielsweise konkav gekrümmt sein.
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So kann der Krümmungsradius für eine konkave Krümmung des gekrümmten, plattenförmigen Verschließelements 7 beispielsweise im Bereich von 20 mm bis 150 mm, vorzugsweise im Bereich von 25 mm bis 80 mm, insbesondere im Bereich von 30 mm bis 60 mm, liegen.
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Im Allgemeinen kann also das Verschließelement 7 von seiner die Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 verschließenden, im Bezug auf die Drehachse 6 in 12-Uhr-Position befindlichen Schließstellung in eine hierzu um einen Winkel β in die eine oder die anderer Richtung gedrehte oder geschwenkte Öffnungsstellung reversibel drehbar oder schwenkbar oder klappbar sein.
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Der Winkel β kann dabei beidseitig von einer durch die Drehachse 6 gedachten, die 12-Uhr-Position markierenden Vertikallinie 12 im Bereich von 30° bis 70°, vorzugsweise im Bereich von 35° bis 65°, insbesondere im Bereich von 40° bis 60°, liegen.
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In der Regel setzt der Anfangsabschnitt 9 des Abluftkanals 3 im Querschnitt von links oder von rechts in schräger Ausrichtung und von unten an der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 an. Dabei befindet sich die zur Seite geschwenkte oder gedrehte Öffnungsstellung des drehbaren oder schwenkbaren Verschließelements 7 zur Freigabe der Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 im Querschnitt vorzugsweise auf derjenigen Seite, welche der Seite des Anschlusses des Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 an der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 gegenüberliegt.
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Vorzugsweise ist die Passage der durchströmenden Küchendünste durch die Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 und deren Umlenkung durch das zur Seite gedrehte oder geschwenkte Verschließelement 7 oder durch die anstelle dessen schräge oder konkav gekrümmte Wandung 4 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 in den schräg ansetzenden Anfangsabschnitt 9 des Abluftkanals 3 verwirbelungsfrei und/oder laminar.
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Wie insbesondere aus der 5 hervorgeht, kann im Falle der erfindungsgemäßen Abzugsvorrichtung die vertikal nach oben weisende Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 in der Draufsicht in der Form beispielsweise eines Rechtecks, eines Längslochs oder eines Schlitzes ausgebildet sein.
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Ebenfalls aus 5 ist deutlich ersichtlich, dass das Verschließelement 7 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 in der Regel um eine Drehachse 6 drehbar oder schwenkbar oder klappbar ist, welche in der Draufsicht in etwa parallel zur Längsachse der Eintrittsöffnung 5 und in der Draufsicht in etwa mittig von der Eintrittsöffnung 5 verläuft und im Querschnitt in Höhe oder knapp unterhalb von der Kochfeldebene 1 liegt.
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Das Verschließelement 7 kann um die Drehachse 6 beispielsweise mittels eines Motores reversibel hin und her drehbar oder schwenkbar oder klappbar sein.
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Alternativ hierzu kann das Verschließelement 7 um die Drehachse 6 mechanisch beispielsweise mittels eines Drehrades 13 reversibel hin und her drehbar oder schwenkbar oder klappbar sein.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung kann die Drehachse 6 in Form beispielsweise eines durchgängigen, im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Stabes ausgebildet sein.
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Ebenfalls in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung kann die Drehachse 6 in Form beispielsweise von zwei in etwa horizontal gegenüberliegenden Aufhängungspunkten für das drehbare oder schwenkbare oder klappbare Verschließelement 7 ausgebildet sein, so dass der abgesaugte Küchendunststrom in gesamter Breite ungeteilt verwirbelungsfrei in die Eintrittsöffnung 5 einströmen und durch diese hindurch strömen kann.
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Das Verschließelement 7 kann im Längsschnitt beispielsweise die Form eines Buchstabens U aufweisen, wobei die beiden freien Enden jeweils mit der Drehachse 6 in Verbindung stehen und der mittlere, horizontale Abschnitt sich über die Länge der Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 horizontal erstreckt.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung kann seitlich außerhalb der vertikalen nach oben weisenden Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 umlaufend oder abschnittsweise ein ein- oder mehrteiliger Überlaufschutz beziehungsweise Einbaurahmen 14 fest oder herausnehmbar vorgesehen sein. In der Regel ist der der Eintrittsöffnung 5 zugewandte Randbereich des Überlaufschutzes und Einbaurahmens 14 gegenüber der Kochfeldebene 1 zur Realisierung eines Überkochschutzes in vertikaler Hinsicht zumindest etwas erhaben.
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Im Allgemeinen schließt die erfindungsgemäße Kochdunst-Abzugsvorrichtung sowohl im geöffneten Betriebszustand als auch im verschlossenen Zustand im Wesentlichen flächenbündig mit der Oberfläche der Kochfeldebene 1 und/oder mit der Oberfläche der dieses aufnehmenden Arbeitsplatte ab.
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Das im Wesentlichen flächenbündige Abschließen mit der Oberfläche des Kochfeldes führt zu dem gravierenden Vorteil, dass im Falle der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung die bei Abzugsvorrichtungen des Standes der Technik als besonders störend empfundene Einschränkung des Hantierungsraums im Bereich des Kochfeldes durch das Kochfeld vertikal und/oder horizontal überragende Abzugsvorrichtungsbauteile selbst im Funktionszustand sicher unterbleibt.
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Alternativ hierzu kann lediglich der Überlaufschutz und Einbaurahmen 14 die Oberfläche der Kochfeldebene 1 oder die Oberfläche der dieses aufnehmenden Arbeitsplatte im Bereich von 0,5 mm bis 5,0 mm, vorzugsweise im Bereich von 1,0 mm bis 4,0 mm, insbesondere im Bereich von 1,5 mm bis 3,0 mm, überragen.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung kann das Verschließelement 7 mit oder ohne sein Gegengewicht 15 sowie mit oder ohne Drehrad 13 für die manuelle Drehung oder Schwenkung des Verschließelements 7 um seine Drehachse 6 werkzeuglos zu Reinigungszwecken aus der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 einfach, leicht, mühelos und schnell entnehmbar sein.
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Aufgrund dieses Merkmales einer besonders einfachen und schnellen Entfernbarkeit kann gegebenenfalls das Verschließelement 7 mit Gegengewicht 15 und Drehrad 13 mühelos häufigen Reinigungsvorgängen in einer Spülmaschine zugeführt werden.
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In der Regel sind die Abmessungen des Verschließelements 7, seines Gegengewichts 15 und seines manuell antreibbaren Drehrades 13 sowie deren räumliche Zuordnung zueinander derart gewählt, dass eine schnelle, einfache und mühelose Entnehmbarkeit des Verschließelements 7, des Gegengewichts 15 und des Drehrades 13 aus der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 ohne vorherige Entfernung des Überlaufschutzes und Einbaurahmens 14 möglich ist.
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In der Regel liegt im Falle der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung der Abstand zwischen der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 einerseits und dem oder den Lüftungsmotoren andererseits im Bereich von 0,5 m bis 100 m, vorzugsweise im Bereich von 1 m bis 80 m, insbesondere im Bereich von 1,5 m bis 15 m.
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Insbesondere aufgrund des durch die laminare, verwirbelungsfreie Umlenkung bedingten geringen Strömungswiderstands ist es im Falle der erfindungsgemäßen Kochdunst-Abzugsvorrichtung erstmals möglich, den Lüftungsmotor in einer derartig großen Entfernung von einer Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 vorzusehen. Der Lüftungsmotor kann daher problemlos außerhalb des die erfindungsgemäße Kochdunst-Abzugsvorrichtung aufnehmenden Küchenmöbels positioniert werden, beispielsweise im Keller oder auf dem Speicher eines Hauses.
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In einer alternativen Ausführungsform kann bei einer Querschnittsbetrachtung die Schwenkachse 6 des Verschließelements 7 in vertikaler Hinsicht etwa auf Höhe der Oberseite der Kochfeldebene 1 und in horizontaler Hinsicht im seitlichen Randbereich der Eintrittsöffnung 5 der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 liegen.
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In diesem Falle kann das Verschließelement 7 bei Betätigung des Lüftermotors automatisch unter Freigabe der Eintrittsöffnung 5 nach unten wegdrehen. Nach dem Abschalten des Lüftermotors kann dann aufgrund einer Federwirkung das nach unten geklappte Verschließelement 7 wieder in seine die Eintrittsöffnung 5 verschließende Stellung nach oben zurückschwingen.
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In der Regel liegt die Drehachse 6 in diesem Falle in horizontaler Hinsicht in demjenigen seitlichen Randbereich der Eintrittsöffnung 5, welcher im Querschnitt der Seite des Anschlusses des Anfangsabschnitts 9 des Abluftkanals 3 an der Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 gegenüberliegt.
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Ebenfalls in einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung können die Kochdunst-Eintrittseinrichtung 2 und der Anfangsabschnitt 9 des Abluftkanals 3 und der weiterführende Abschnitt 10 des Abluftkanals 3 im Querschnitt stufenlos, übergangslos, kantenlos, knicklos und kontinuierlich zur Sicherstellung einer laminaren, verwirbelungsfreien Weiterleitung der abgesaugten Kochdünste ineinander übergehen oder einstückig ausgebildet sein.
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Küchenabzugsvorrichtung bereitgestellt wird, welche trotz eines Abzuges der Küchendünste vertikal unterhalb der Kochfeldebene 1 den Innenraum des die erfindungsgemäße Abzugsvorrichtung aufnehmenden Küchenmöbels in vertikaler Hinsicht weitgehendst unverbaut und daher für Schubladen, Einbauten oder Abstellzwecke nutzbar beläßt.