DE102011111510A1 - Umschlagvorrichtung zum Umschlagen von Schüttgut - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Umschlagvorrichtung zum Umschlagen von Schüttgut von einer in einem Gewässer schwimmenden Barge in wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung und ein Verfahren hierzu.
- STAND DER TECHNIK
- Aus der
EP 0 161 054 A1 ist eine gattungsbildende Umschlagvorrichtung zum Umschlagen von Schüttgut bekannt. Die gezeigte Barge wird über eine Auflagefläche abgewälzt, so dass die Barge einen Drehwinkel erreicht, unter dem das Schüttgut von der Barge in eine Ausnahmeeinrichtung gelangt, beispielsweise in eine Bunkeranlage. Um die Wälzbewegung in die Barge einzubringen, wird eine Krananlage verwendet, und die Barge wird über ein Zugmittel zunächst leicht angehoben, um diese dann in die Wälzbewegung über der Auflagefläche zu überführen. Nachteilig ist dabei die Ausbildung der Umschlagvorrichtung als Trockendock, und Bargen der hier interessierenden Art können etwa eine Länge von beispielsweise 100 Metern und mehr erreichen und gemeinsam mit dem Schüttgut beispielsweise ein Gewicht von über 25.000 Tonnen aufweisen. Ist die Umschlagvorrichtung als Trockendock ausgeführt, muss das Trockendock mit entsprechenden Dimensionen ausgelegt sein. Folglich ergibt sich ein erheblicher baulicher Aufwand, um ein entsprechendes Trockendock zu bauen. Zusätzlich muss die Barge in die Aufnahmeeinrichtung eingefahren werden und zunächst trocken gelegt werden, um anschließend gekippt zu werden. - Aus der
US 4,659,275 A1 ist eine weitere Umschlagvorrichtung zum Umschlagen von Schüttgut aus einer im einem Gewässer schwimmenden Barge bekannt, wobei die Umschlagvorrichtung selbst schwimmend ausgeführt ist und durch einen Zylinder gebildet ist, in den die Barge eingefahren werden kann. Dabei ergeben sich erhebliche Nachteile beim Abdichten des Zylinders und beim Abfordern des Schüttgutes aus der Aufnahmeeinrichtung, das zunächst zwischengelagert werden muss, um anschließend weiter gefördert zu werden, beispielsweise an Land oder auf ein Schiff. Auch eine derartige Anlage ist für Bargen mit vorstehend beschriebenen Dimensionen und einem vorstehend beschriebenen Gewicht nicht nutzbar, insbesondere entsteht der Nachteil, dass die Aufnahmeeinrichtung das Schüttgut weit unterhalb der Barge aufnimmt und das Schüttgut muss über entsprechende Fördermittel wieder auf ein höheres Niveau gefördert werden. - OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
- Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Umschlagvorrichtung zum Umschlagen von Schüttgut von einer Barge in eine Aufnahmeeinrichtung zu schaffen, die die Nachteile des vorstehend beschriebenen Standes der Technik überwindet, die einfach ausgeführt ist und die den Bau eines Trockendocks vermeidet.
- Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Umschlagvorrichtung zum Umschlagen von Schüttgut gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass wenigstens eine Hebeschleuse vorgesehen ist, mit der die Barge schwimmend auf eine Kipphöhe über der Gewässeroberfläche anhebbar ist und dass wenigstens eine Kippvorrichtung vorgesehen ist, mit der die Barge kippbar ist, sodass das Schüttgut von der Barge in die Aufnahmeeinrichtung geschüttet wird.
- Mit der erfindungsgemäßen Umschlagvorrichtung wird durch das Anheben der Barge über die Gewässeroberfläche erreicht, dass die Umschlagvorrichtung nicht in die Tiefe gebaut werden muss. Würde, wie aus dem Stand der Technik bekannt, die Umschlagvorrichtung als Trockendock ausgeführt werden, muss dieses mit entsprechenden Dimensionen ausgelegt sein, wodurch bei Anordnung der Umschlagvorrichtung in einem Gewässer nachteilhafterweise große hydrostatische Auftriebskräfte entstehen. Insbesondere müsste die Umschlagvorrichtung weit unterhalb der Gewässeroberfläche in die Tiefe gebaut werden, wodurch erhebliche Auftriebskräfte entstehen würden, wenn die Umschlagvorrichtung als Trockendock ausgeführt wird. Erst durch das erfindungsgemäße Anheben der Barge über die Gewässeroberfläche ist kein Trockendockbau mehr erforderlich und es wird erreicht, dass das Schüttgut, das aus der Barge entleert wird, lediglich auf ein Höhenniveau entsprechend der Gewässeroberfläche oder leicht unterhalb der Gewässeroberfläche in die entsprechende Aufnahmeeinrichtung geschüttet werden kann. Durch das einfache Schütten des Schüttgutes in die Aufnahmeeinrichtung von einem Höhenniveau, das oberhalb der Gewässeroberfläche liegt, gestaltet sich der Weitertransport des Schüttgutes aus der Aufnahmeeinrichtung ebenfalls einfacher und es ist zur Weiterförderung des Schüttgutes keine große Höhendifferenz zu überwinden.
- Mit Vorteil kann zum Anheben der Barge eine Hebeschleuse verwendet werden, sodass die Barge schwimmend auf die Kipphöhe angehoben werden kann. Derartige Schleusen sind grundsätzlich in fließenden Gewässern bekannt, und Wasser kann in die Schleuse eingelassen werden, um ein Schiff von einem Gewässer mit einer niedrigen Gewässeroberfläche auf ein Gewässer mit einer höheren Gewässeroberfläche anzuheben oder um ein Schiff von einem Gewässer mit einer hohen Gewässeroberfläche in ein Gewässer mit einer niedrigeren Gewässeroberfläche abzulassen. Erfindungsgemäß wird diese vorteilhafte Möglichkeit zum Anheben der Barge genutzt, die schwimmend auf die Kipphöhe angehoben wird, indem die Hebeschleuse entsprechend mit Wasser gefüllt wird. Durch ein anschließendes Überführen in die Kippvorrichtung kann die Barge bereits durch die Hebeschleuse auf die notwendige Kipphöhe gefördert werden, sodass das Entleeren der Barge durch die anschließende Kippvorrichtung in sehr kurzer Zeit erfolgen kann.
- Vorteilhafterweise ist die Kippvorrichtung angrenzend an die Hebeschleuse angeordnet, wobei insbesondere die Hebeschleuse und/oder die Kippvorrichtung bodenstehend ausgeführt ist, insbesondere auf dem Boden des Gewässers stehend oder aufliegend ausgeführt ist. Die Umschlagvorrichtung ist im Wesentlichen aufgebaut aus der Hebeschleuse und aus der Kippvorrichtung, und entweder die Hebeschleuse oder die Kippvorrichtung, bevorzugt jedoch beide Vorrichtungen, können bodenstehend ausgeführt werden. Trotz der bodenstehenden Ausführung ist der Bau eines Trockendocks nicht erforderlich, da die Barge erfindungsgemäß über die Gewässeroberfläche angehoben wird, bevor das Schüttgut aus der Barge geschüttet wird. Die Umschlagvorrichtung kann aber ein Fundament aufweisen, auf dem die Hebeschleuse und/oder die Kippvorrichtung aufgebaut ist. Grundsätzlich kann die Umschlagvorrichtung auch angrenzend an ein Gewässerufer angeordnet werden, sodass wenigstens auch ein Teil der Umschlagvorrichtung an Land angeordnet sein kann.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Umschlagvorrichtung ist wenigstens eine Pumpe vorgesehen, mit der Wasser in die Hebeschleuse pumpbar ist, um die Barge durch Einpumpen des Wassers in die Hebeschleuse schwimmend auf die Kipphöhe zu heben. Auf gleiche Weise kann Wasser wieder aus der Hebeschleuse abgelassen werden, um die entleerte Barge wieder von der Kipphöhe auf die Gewässeroberfläche des Gewässers abzulassen. Insbesondere können mehrere Pumpen vorgesehen sein, mit denen Wasser in die Hebeschleuse gepumpt werden kann, um die Pumpkapazität zu erhöhen und um die Zeit, die benötigt wird, um die Barge auf die Kipphöhe anzuheben, zu verkürzen. Die wenigstens eine Pumpe kann dabei als elektrisch betriebene Pumpe ausgeführt sein.
- Die Hebeschleuse kann eine Grundstruktur aufweisen, in der ein Schleusentor eingebracht ist, durch das die Barge in die Hebeschleuse einfahrbar und aus dieser ausfahrbar ist, wobei die Grundstruktur und insbesondere das Schleusentor derart wasserdicht ausgeführt sind, dass Wasser wenigstens bis auf eine Höhe in der Grundstruktur aufnehmbar ist, in der die Barge im Wasser schwimmend auf die Kipphöhe gebracht werden kann. Die Hebeschleuse kann beispielsweise zwei beabstandet zueinander vorgesehene Wände umfassen, wobei eine weitere stirnseitige Wand mit den beiden parallel zueinander angeordneten Wänden dichtend abschließt. Auf einer offenen Seite der Hebeschleuse kann das Schleusentor angeordnet sein, das beispielsweise zweiflügelig ausgeführt ist, und die Flügel des Schleusentors können an den Seitenwänden verschwenkbar angeordnet sein. Alternativ kann das Schleusentor als Schiebetor ausgeführt sein, und das Schleusentor kann auch nach dieser Ausführungsform mit den Seitenwänden wasserdicht ausgeführt sein.
- Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Hebeschleuse kann ein Speicherbecken zur Aufnahme von Wasser vorgesehen sein, wobei Wasser aus der Hebeschleuse in das Speicherbecken führbar und Wasser vom Speicherbecken in die Hebeschleuse führbar ist. Dabei kann das Speicherbecken benachbart zur Hebeschleuse angeordnet sein, wobei zwischen der Hebeschleuse und dem Speicherbecken eine gemeinsame Trennwand vorhanden sein kann. Dabei kann die wenigstens eine Pumpe im Speicherbecken und/oder in der Hebeschleuse angeordnet werden, wodurch die Pumpen auch als Unterwasser-Pumpen ausgeführt sein können.
- In der wenigstens einen Trennwand kann zumindest ein Kanal eingebracht sein, durch den insbesondere mit der Pumpe Wasser zwischen der Hebeschleuse und dem Speicherbecken hin und her bewegbar ist. Ist beispielsweise die Hebeschleuse mit Wasser gefüllt, sodass die Barge auf die Kipphöhe gebracht ist, so kann das Speicherbecken entleert sein. Wird die entleerte Barge mit dem Wasser in der Hebeschleuse wieder auf die Höhe der Gewässeroberfläche abgelassen, so kann bei Ablassen des Wassers aus der Hebeschleuse das Wasser in das Speicherbecken gefüllt werden. Das Füllen des Wassers von der Hebeschleuse in das Speicherbecken erfolgt wenigstens solange, bis der Wasserspiegel in der Hebeschleuse mit dem Wasserspiegel im Speicherbecken übereinstimmt. Nachdem die Barge auf die Höhe der Gewässeroberfläche abgelassen wurde, kann zum Anheben einer weiteren, befüllten Barge das Wasser aus dem wenigstens zur Hälfte gefüllten Speicherbecken wieder in die Hebeschleuse geleitet werden, wodurch sich der gesamte notwendige Energieaufwand zum Anheben der Bargen reduziert.
- Zwischen der Hebeschleuse und der Kippvorrichtung kann eine bewegliche Schleusenwand eingerichtet sein, und die Schleusenwand kann öffenbar sein, um die Barge zwischen der Hebeschleuse und der Kippvorrichtung zu überführen. Weiterhin kann die Kippvorrichtung eine Grundstruktur aufweisen, die insbesondere mit der Grundstruktur der Hebeschleuse benachbart und/oder einteilig und/oder ineinander übergehend ausgebildet ist. Die Grundstruktur der Kippvorrichtung und/oder die Grundstruktur der Hebeschleuse kann eine Stahlkonstruktion oder eine Stahl-Betonkonstruktion aufweisen, die auf dem Boden des Gewässers mit einem Fundament aufgesetzt wird. Dabei müssen weder die Grundstruktur der Kippvorrichtung noch die Grundstruktur der Hebeschleuse als Trockendock ausgeführt werden und alternativ zu einem Fundament können die Grundstrukturen auch über Pfeiler oder Säulen im Gewässerboden verankert werden.
- Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann insbesondere ein Kippboden in der Kippvorrichtung vorgesehen sein, der durch ein Kippgelenk in der Grundstruktur der Kippvorrichtung kippbar aufgenommen ist. Der Kippboden kann dabei insbesondere gemeinsam mit der Barge einen Schwerpunkt aufweisen, der so angeordnet ist, dass die Schwerkraftrichtung und der Drehpunkt des Kippgelenkes einen seitlichen Versatz zueinander aufweisen. Damit kann der Kippboden mit der Barge im nicht gekippten Zustand eine stabile Lage in der Grundstruktur einnehmen. Der seitliche Versatz zwischen dem Schwerpunkt beziehungsweise der Schwerkraftrichtung der beladenen Barge und des Kippbodens relativ zum Kippgelenk kann so gewählt sein, dass zum Kippen des Kippbodens zunächst der gemeinsame Schwerpunkt leicht angehoben werden muss, bis der Schwerpunkt der beladenen Barge und des Kippbodens mit dem Drehpunkt des Kippgelenkes übereinander liegen.
- Die Kippvorrichtung kann eine Antriebseinheit zum Kippen des Kippbodens insbesondere mit der beladenen Barge aufweisen, wobei die Antriebseinheit wenigstens ein angetriebenes Ritzel umfassen kann, das mit einem am Kippboden angeordneten Zahnkranz kämmt. Der Kippboden kann ein sich vorzugsweise um den Drehpunkt erstreckendes Bogensegment aufweisen, und der Zahnkranz kann am Bogensegment angeordnet sein, wobei das angetriebene Ritzel in der Grundstruktur der Kippvorrichtung aufgenommen sein kann. Damit ist die Antriebseinheit mit dem Ritzel fest in der Grundstruktur angeordnet und das Bogensegment kann durch das Kippen des Kippbodens an der Antriebseinheit vorbeilaufen. Aufgrund der großen Masse des Kippbodens und der beladenen Barge können mehrere Antriebseinheiten mit jeweiligen Ritzeln und jeweils zugeordneten Zahnkränzen vorgesehen sein, wobei beispielsweise mehrere Ritzel in einer gemeinsamen Drehachse drehbar in der Grundstruktur der Kippvorrichtung aufgenommen sein können.
- Die Kippvorrichtung kann zusätzlich, jedoch auch alternativ zur Antriebseinheit eine Wasserkammer aufweisen, die in der Grundstruktur der Kippvorrichtung eingebracht ist und die teilweise vom Kippboden beweglich begrenzt ist. Wird die in der Wasserkammer vorhandene Menge des Wassers verändert, beispielsweise durch eine Pumpe oder durch ein Ablassventil, so kann durch die Veränderung der Wassermenge in der Wasserkammer eine Kippbewegung in den Kippboden um das Kippgelenk eingeleitet werden. Dabei ist es erforderlich, die Wasserkammer druckdicht auszuführen, wobei gemäß diesem Ausführungsbeispiel der Versatz zwischen dem resultierenden Schwerpunkt des Kippbodens und der Barge mit dem Schüttgut und der Drehpunkt des Kippgelenkes so ausgeführt sein muss, dass bereits durch ein Ablassen des Wassers unterhalb eines Teilbereiches des Kippbodens der Kippboden die Kippbewegung beginnt. Dadurch kann der Kippboden in der horizontalen Anordnung, in der die Barge auf den Kippboden überführt und vom Kippboden wieder entnommen werden kann, ein labiles Gleichgewicht aufweisen und es kann beispielsweise eine mechanische Verriegelung vorgesehen werden, um zu vermeiden, dass der Kippboden ungewollt kippt.
- Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Aufnahmeeinrichtung kann diese wenigstens einen Bunker aufweisen, in den das Schüttgut schüttbar ist, wobei wenigstens eine Fördervorrichtung vorgesehen ist, durch die das Schüttgut aus dem Bunker förderbar ist. Aufgrund der Länge der Barge können mehrere Bunker nebeneinander angeordnet die Aufnahmeeinrichtung bilden und aus jedem Bunker kann eine Fördereinrichtung, beispielsweise in Form eines Förderbandes, das Schüttgut auf ein weiteres gemeinsames Band befördern, um das Schüttgut schließlich aus der Aufnahmeeinrichtung abzutransportieren.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird ferner gelöst durch ein Verfahren zum Umschlagen von Schüttgut von einer in einem Gewässer schwimmenden Barge in wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung mittels einer Umschlagvorrichtung, wobei ein Anheben der Barge mit einer Hebeschleuse vorgesehen ist, mit der die Barge schwimmend auf eine Kipphöhe über der Gewässeroberfläche angehoben wird und wobei ein Kippen der Barge mit einer Kippvorrichtung vorgesehen ist, sodass das Schüttgut von der Barge in die Aufnahmeeinrichtung geschüttet wird. Ist die Barge entleert, kann die Kippvorrichtung die Barge wieder in die horizontale Lage zurückkippen, und die Barge kann wieder an die Hebeschleuse zurückgeführt und in das Gewässer abgelassen werden, um die Barge wieder schwimmend aus der Hebeschleuse herauszuführen. Anschließend kann eine nächste Barge in die Hebeschleuse eingeführt und auf gleiche Weise entleert werden.
- Nach dem Anheben der Barge durch die Hebeschleuse kann diese in die Kippvorrichtung überführt werden, wobei eine Schleusenwand aus einer die Hebeschleuse von der Kippvorrichtung trennenden Anordnung heraus gefahren wird. Die Schleusenwand befindet sich zwischen der Hebeschleuse und der Kippvorrichtung in einem oberen Bereich, der sich insbesondere oberhalb des Kippbodens der Kippvorrichtung befindet. Da die Barge schwimmend bis auf die Kipphöhe angehoben wurde, kann durch die Schleusenwand eine zusätzliche Menge an Wasser in der Hebeschleuse aufgenommen sein, um die Barge schwimmend auf die Kipphöhe zu heben und auf dieser Höhe zu halten. Anschließend können verschiedene Möglichkeiten vorgesehen sein, die Barge von der Hebeschleuse in die Kippvorrichtung zu überführen.
- Eine erste Möglichkeit zur Überführung der Barge von der Hebeschleuse in die Kippvorrichtung erfordert eine Kippvorrichtung mit einem Kippboden, der zur Aufnahme von Wasser ausgebildet ist, sodass nach Herausfahren der Schleusenwand die Hebeschleuse und die Kippvorrichtung einen zueinander gleichen Wasserstand aufweisen, sodass die Barge schwimmend von der Hebeschleuse in die Kippvorrichtung überführt werden kann. Dabei kann die Wassermenge, die im Kippboden aufgenommen ist, nach dem Herausführen der Barge auf dem Kippboden verbleiben, um eine nachfolgende, beladene Barge wieder schwimmend über den Kippboden zu führen.
- Nach einer weiteren Möglichkeit zur Überführung der Barge von der Hebeschleuse in die Kippvorrichtung kann in die Hebeschleuse ein Tragboden eingebracht werden, auf den die Barge in ihrer schwimmend erreichten Kipphöhe durch das Ablassen einer bestimmten Menge an Wasser aufgesetzt wird, wobei der Tragboden eine Höhe aufweisen kann, die der Höhe des Kippbodens entspricht, sodass die Barge mittels einem Antriebsmittel vom Tragboden auf den Kippboden überführt wird, insbesondere nachdem die Schleusenwand geöffnet wurde. Der Tragboden kann seitlich in die Hebeschleuse einfahren oder innenseitig an der Hebeschleuse angeordnet sein und entsprechend unter die Barge geschwenkt oder auf sonstige Weise unter die Barge bewegt werden. Wird ein Teil des Wassers aus der Hebeschleuse insbesondere in das niedriger gelegene Speicherbecken abgelassen, so kann die Barge geringfügig absinken, um auf dem Tragboden aufzusetzen. Dabei kann der Tragboden, insbesondere jedoch auch der Kippboden der Kippvorrichtung, Rollelemente aufweisen, mit denen die Barge über dem Tragboden und über dem Kippboden abrollen kann. Damit ist das Überführen der Barge von der Hebeschleuse in die Kippvorrichtung mittels dem Antriebsmittel erleichtert.
- Mit weiterer Verbesserung kann die Umschlagvorrichtung zwei Hebeschleusen aufweisen, wobei die Bargen beidseitig von den Hebeschleusen an die Kippvorrichtung wechselseitig überführt werden. Gemäß diesem Verfahren wird die Umschlagkapazität der Umschlagvorrichtung weiter erhöht. Dabei kann vorgesehen sein, dass das Heben der wenigstens einen Barge mit der zumindest einen Hebeschleuse und das Kippen der zumindest einen Barge mit wenigstens einer Kippvorrichtung zeitgleich erfolgt.
- BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSBEISPIELE DER ERFINDUNG
- Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigt:
-
1 ein Ausführungsbeispiel einer Umschlagvorrichtung mit einer Hebeschleuse und einer Kippvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, -
2 die Umschlagvorrichtung gemäß1 , wobei sich eine Barge in der Hebeschleuse in einer angehobenen Position befindet, -
3 eine Draufsicht auf die Umschlagvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel in1 und2 , -
4 eine Querschnittsansicht durch die Hebeschleuse und durch ein seitlich an der Hebeschleuse angeordnetes Speicherbecken, wobei in der Hebeschleuse einer Barge in einem nicht angehobenen Zustand gezeigt ist, -
5 die Querschnittsansicht gemäß4 , wobei die Hebeschleuse mit Wasser gefüllt ist und die Barge auf eine Kipphöhe angehoben ist, -
6 eine Querschnittsansicht durch die Kippvorrichtung der Umschlagvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, -
7 eine Querschnittsansicht der Kippvorrichtung gemäß6 mit einem Kippboden und einer Barge mit Schüttgut, die sich in einem gekippten Zustand befindet, -
8 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Kippvorrichtung mit einem Kippboden in einem nicht gekippten Zustand und -
9 das Ausführungsbeispiel der Kippvorrichtung gemäß8 mit einem Kippboden einem gekippten Zustand. - Die
1 und2 zeigen jeweils eine Umschlagvorrichtung1 mit den Merkmalen der vorliegenden Erfindung in einer Seitenansicht. Die Umschlagvorrichtung1 ist bodenstehend in einem Gewässer11 angeordnet, sodass die Umschlagvorrichtung1 in das Gewässer11 hinein unter die Gewässeroberfläche16 reicht. - Die Umschlagvorrichtung
1 weist eine Hebeschleuse14 auf, mit der eine Barge12 von einer Schwimmhöhe auf eine Kipphöhe15 angehoben werden kann. - Die Umschlagvorrichtung
1 weist ferner und eine Kippvorrichtung17 auf, und die Kippvorrichtung17 ist angrenzend an die Hebeschleuse14 angeordnet. In1 sind beispielhaft drei Bargen12 dargestellt, die jeweils mit Schüttgut10 beladen sind. Im Betrieb der Umschlagvorrichtung1 kann jeweils jedoch nur eine Barge12 durch die Umschlagvorrichtung1 entleert werden. Die dargestellten drei Bargen12 zeigen dabei lediglich Stationen, die die Bargen12 bis zur Kippposition in der Kippvorrichtung17 durchlaufen. - In der Hebeschleuse
14 befindet sich eine erste Barge12 schwimmend im Gewässer11 , und die Barge12 ist durch ein Schubschiff39 in die Hebeschleuse14 gefahren worden. Um die Barge12 mit dem Schubschiff39 in die Hebeschleuse14 einzufahren, besitzt Hebeschleuse14 ein Schleusentor21 , das im entleerten Zustand der Hebeschleuse14 geöffnet werden kann, um die Barge12 mit dem Schubschiff39 in die Hebeschleuse14 einzufahren. Anschließend wird das Schleusentor21 wieder geschlossen und Wasser19 kann in die Hebeschleuse14 eingepumpt werden. - Die in
1 gezeigte Barge12 befindet sich auf der Höhe der Gewässeroberfläche16 , und kann, wie in2 gezeigt, durch das Fluten der Hebeschleuse14 mit Wasser19 auf die Kipphöhe15 gebracht werden, nachdem das Schubschiff39 aus der Hebeschleuse14 wieder herausgefahren wurde.2 zeigt die Barge12 mit dem Schüttgut10 auf der Kipphöhe15 , in der die Barge12 in die angrenzend and die Hebeschleuse14 vorhandene Kippvorrichtung17 überführt werden kann. Zum Fluten der Hebeschleuse14 mit Wasser19 sind Pumpen18 gezeigt, und die Hebeschleuse14 wird mit einer Menge an Wasser19 geflutet, bis die Barge12 auf die gezeigte Kipphöhe15 aufschwimmt. Um anschließend die auf die Kipphöhe15 angehobene Barge12 in die Kippvorrichtung17 zu überführen, bieten sich erfindungsgemäß mehrere Möglichkeiten, die nachfolgend aufgeführt werden. - Nach einer ersten Möglichkeit zur Überführung der Barge
12 in die Kippvorrichtung17 kann in die Hebeschleuse14 ein Tragboden36 eingebracht werden oder in sonstiger Weise unter die Barge bewegt werden, auf dem die Barge12 in ihrer schwimmend erreichen Kipphöhe15 durch Ablassen von Wasser19 aus der Hebeschleuse14 anschließend aufgesetzt wird. Der Tragboden36 kann unter die Barge12 gefahren oder geschwenkt werden, wenn die Barge12 die Kipphöhe15 erreicht hat. Ist das Wasser19 auf ein Höhenniveau abgelassen worden, sodass die Barge12 auf dem Tragboden36 trocken steht, so kann anschließend eine Schleusenwand34 geöffnet werden, die sich in der Wand zwischen der Hebeschleuse14 und der Kippvorrichtung17 befindet. In1 ist die Schleusenwand34 im geschlossenen Zustand gezeigt, und in2 ist die Schleusenwand34 in einem geöffneten Zustand gezeigt, nachdem das Wasser19 bis auf ein Höhenniveau unterhalb der Kipphöhe15 und damit unterhalb des Tragbodens36 abgelassen wurde. Damit steht die Barge12 trocken auf dem Tragboden36 und kann durch die geöffnete Schleusenwand34 auf einen Kippboden23 der Kippvorrichtung17 überführt werden. Anschließend kann die Barge12 mit dem Schüttgut10 durch eine Kippbewegung des Kippbodens23 in eine Schräglage gekippt werden, sodass das Schüttgut10 in eine in2 gezeigte Aufnahmeeinrichtung13 gelangen kann. - Die Aufnahmeeinrichtung
13 weist eine Vielzahl von Bunkern31 auf, in die das Schüttgut10 gelangt, wenn die Barge12 mit dem Kippboden23 gekippt wird, und aus den Bunkern31 der Aufnahmeeinrichtung13 kann das Schüttgut10 anschließend abtransportiert werden. - Gemäß einer weiteren Möglichkeit der Überführung der mit Schüttgut
10 befüllten Barge12 von der Hebeschleuse14 in die Kippvorrichtung17 kann vorgesehen sein, den Kippboden23 so auszugestalten, dass dieser zur Aufnahme von Wasser geeignet ist. Somit kann der Kippboden23 mit Wasser19 mit einer Füllhöhe gefüllt werden, die mit der Füllhöhe des Wassers19 in der Hebeschleuse14 übereinstimmt, wenn die Barge12 auf die Kipphöhe15 angehoben wurde. Wird bei einem gleichen Wasserstand in der Hebeschleuse14 und über dem Kippboden23 die Schleusenwand34 geöffnet, kann die Barge12 schwimmend auf den Kippboden23 überführt werden. Anschließend kann das Wasser19 aus dem Kippboden23 abgelassen werden, und die Barge12 ist trockengelegt und kann mit dem Kippboden23 gekippt werden, um das Schüttgut10 in die Aufnahmeeinrichtung13 zu schütten. - Zur Überführung der Barge
12 vom Tragboden36 auf den Kippboden23 beziehungsweise zur Beförderung der im Wasser19 schwimmenden Barge12 von der Hebeschleuse14 in die Kippvorrichtung17 ist ein Antriebsmittel37 vorgesehen, das die Barge12 über ein Zugmittel38 aus der Hebeschleuse14 in die Kippvorrichtung17 ziehen kann. Wird die Barge12 auf dem Tragboden36 aufliegend auf den Kippboden23 gezogen, kann sowohl der Tragboden36 als auch der Kippboden23 Rollelemente40 aufweisen, wie diese in2 gezeigt sind. - Auf den Rollelementen
40 kann die Barge12 abrollen, um die bis zu 25.000 t wiegende Barge12 mit dem Schüttgut10 durch das Antriebsmittel37 in die Kippvorrichtung17 zu befördern. Auf nicht näher gezeigte Weise kann die Barge12 durch das Antriebsmittel37 oder ein entsprechend weiteres Antriebsmittel wieder aus der Kippvorrichtung17 in die Hebeschleuse14 zurückbefördert werden. -
3 zeigt eine Draufsicht auf die Umschlagvorrichtung1 mit der Hebeschleuse14 und der Kippvorrichtung17 . Die Hebeschleuse14 weist eine Grundstruktur20 auf, und die Kippvorrichtung17 weist eine Grundstruktur25 auf, wobei beide Grundstrukturen20 und25 in Längsrichtung angrenzend aneinander angeordnet sind. Zwischen den beiden Grundstrukturen20 und25 befindet sich die Schleusenwand34 . Angrenzend an die Längsseite der Hebeschleuse14 ist ein Speicherbecken22 gezeigt, und zwischen dem Speicherbecken22 und der Hebeschleuse14 befindet sich eine Trennwand26 . - Mit Blick auf die Hebeschleuse
14 ist erkennbar, dass die Grundstruktur20 der Hebeschleuse14 aus zwei parallel zueinander angeordneten Schleusenwänden besteht, die stirnseitig mit einer weiteren Wand geschlossen sind, an die die Kippvorrichtung17 angrenzt. Zum Ein- und Ausfahren der Barge12 mit dem Schüttgut10 weist die Hebeschleuse14 vorderseitig ein Schleusentor21 auf, das im geschlossenen Zustand gezeigt ist und das aus zwei Flügeln aufgebaut ist, die an den Schleusenwänden schwenkbar angeordnet sind. - Um die Hebeschleuse
14 mit Wasser zu füllen, sind die Pumpen18 im Speicherbecken22 angeordnet und können Wasser zwischen dem Speicherbecken22 und der Hebeschleuse14 hin- und herpumpen. Hierzu befinden sich in der Trennwand26 Kanäle33 , durch die das Wasser zwischen der Hebeschleuse14 und dem Speicherbecken22 hin- und herbefördert werden kann, Die Kanäle33 grenzen dabei jeweils an die Pumpen18 an, und beispielhaft sind vier Pumpen18 mit jeweils zugeordneten Kanälen33 im Speicherbecken22 angeordnet gezeigt. - Zwischen der Hebeschleuse
14 und der Kippvorrichtung17 kann die Schleusenwand34 eingefahren werden, die im geöffneten Zustand gezeigt ist. Im geöffneten Zustand befindet sich die Schleusenwand34 auf einer Wand des Speicherbeckens22 und die Schleusenwand34 kann in Pfeilrichtung bewegt werden, um zwischen die Hebeschleuse14 und die Kippvorrichtung17 zu gelangen. - In der Kippvorrichtung
17 ist eine weitere Barge12 beispielhaft auf einem Kippboden23 aufliegend gezeigt, und der Kippboden23 besitzt einen Rollenboden mit einer Vielzahl von Rollelementen40 , auf denen die Barge12 aufliegt. Ist die Barge mit den gezeigten Antriebsmitteln37 und den zugehörigen Zugmitteln38 in die Position auf den Kippboden23 gezogen worden, so kann der Kippboden23 mit der Barge12 und dem Schüttgut10 in Richtung einer Aufnahmeeinrichtung13 gekippt werden, sodass das Schüttgut in eine Vielzahl von Bunkern31 gelangen kann, die die Aufnahmeeinrichtung13 bilden. Ist das Schüttgut10 in die Aufnahmeeinrichtung13 überführt worden, kann dieses anschließend mit einer Fördereinrichtung32 aus den Bunkern31 abtransportiert werden. Die Fördereinrichtung32 ist aus jedem Bunker31 zugewiesenen Förderbändern32 aufgebaut, die das Schüttgut10 auf ein weiteres die Fördereinrichtung32 bildendes Förderband32 befördern, um das Schüttgut10 aus der Aufnahmeeinrichtung13 zu transportieren. - In den
4 und5 ist jeweils eine Querschnittsansicht der Hebeschleuse14 und dem benachbart zur Hebeschleuse14 angeordneten Speicherbecken22 gezeigt. In der Hebeschleuse14 ist jeweils eine Barge12 mit Schüttgut10 dargestellt, und in4 ist die Hebeschleuse14 entleert, und in5 ist die Hebeschleuse14 mit Wasser19 gefüllt. In der entleerten Schleuse befindet sich die Barge12 auf der Höhe der Gewässeroberfläche16 des Gewässers11 , und mit Füllen der Hebeschleuse14 mit Wasser19 wird die Barge12 auf eine Kipphöhe15 angehoben, in der die Barge12 der Kippvorrichtung17 überführt werden kann. - Gezeigt ist die Schleusenwand
34 , die sich im geschlossenen Zustand befindet, wenn die Hebeschleuse14 nicht mit Wasser19 gefüllt ist, und die Schleusenwand34 wird in Richtung zum Speicherbecken22 durch eine seitliche, durch einen Pfeil angedeutete Bewegung geöffnet. Wird die Barge12 mit dem Schüttgut10 auf die Kipphöhe15 angehoben, so wird die Schleusenwand34 geöffnet, um die Barge in die Kippvorrichtung17 überführt zu werden. - Zum Füllen der Hebeschleuse
14 mit dem Wasser19 ist eine Pumpe18 gezeigt, die sich im Speicherbecken22 befindet, und das Wasser19 kann durch einen Kanal33 in der Trennwand26 zwischen dem Speicherbecken22 und der Hebeschleuse14 hin- und herbefördert werden. - Wird das in
5 gezeigte Wasser19 in der Hebeschleuse14 wieder abgelassen, so kann dieses zurück in das Speicherbecken22 überführt werden. Beispielsweise kann das Wasser19 aus der Hebeschleuse14 in das Speicherbecken22 überführt werden, bis der Wasserspiegel des Wassers19 in der Hebeschleuse14 und im Speicherbecken22 die gleiche Höhe aufweist. Anschließend kann das restliche Wasser19 aus der Hebeschleuse14 abgelassen werden, sodass die potentielle Energie, die im Wasser19 im Speicherbecken22 gespeichert ist, zum erneuten Befüllen der Hebeschleuse14 Verwendung finden kann. -
6 zeigt eine Querschnittsansicht durch die Kippvorrichtung17 mit dem Kippboden23 , auf den eine Barge12 mit dem Schüttgut10 gefahren wurde. Der Kippboden23 ist über ein Kippgelenk24 in der Grundstruktur25 der Kippvorrichtung17 kippbar aufgenommen. - Die Barge
12 weist mit dem Schüttgut10 einen Schwerpunkt S auf, und das Kippgelenk24 bildet einen seitlich zur gezeigten Resultierenden des Schwerpunktes S gelegenen Drehpunkt D. Dabei liegt der Schwerpunkt S auf der der Aufnahmeeinrichtung13 abgewandten Seite des Drehpunktes D des Kippgelenkes24 , sodass der Kippboden13 mit der Barge12 und dem Schüttgut10 ein stabiles Gleichgewicht einnimmt und sodass der Kippboden23 auf einem Auflagevorsprung42 aufliegen kann. - Um den Kippboden
23 mit der Barge12 und dem Schüttgut10 zu kippen, sodass das Schüttgut10 in den Bunker31 der Aufnahmeeinrichtung13 gelangt, ist eine Antriebseinheit27 vorgesehen, die in der Grundstruktur25 der Kippvorrichtung17 fest eingerichtet ist. Die Antriebseinheit27 wirkt dabei mit dem Kippboden23 zusammen, und dreht diesen mit der Barge12 und mit dem Schüttgut10 um den Drehpunkt D des Kippgelenkes24 , wie in7 näher dargestellt. -
7 zeigt einen Querschnitt durch die Kippvorrichtung17 mit einem Kippboden23 und einer Barge12 mit Schüttgut10 , wobei der Kippboden23 mit der Barge12 und dem Schüttgut10 in einer gekippten Position dargestellt ist, sodass das Schüttgut10 in den Bunker31 der Aufnahmevorrichtung13 gelangen kann. Anschließend kann das Schüttgut10 aus dem Bunker31 über die Förderbänder32 abtransportiert werden. - In den
8 und9 ist schließlich ein weiteres Ausführungsbeispiel zur Ausführung der Kippvorrichtung17 mit einem Kippboden23 gezeigt, der in der Grundstruktur25 der Kippvorrichtung17 im Kippgelenk24 kippbar angeordnet ist, um das Schüttgut10 aus der Barge12 in den Bunker31 der Aufnahmeeinrichtung13 zu kippen. - Unterhalb eines Teils des Kippbodens
23 befindet sich eine Wasserkammer35 , die mit Wasser, beispielsweise mit Wasser aus dem Gewässer11 , gefüllt werden kann. - Durch die Begrenzung der Wasserkammer
35 mit dem beweglichen Kippboden23 kann das Volumen der Wasserkammer35 verändert werden, wenn der Kippboden23 um das Kippgelenk24 gekippt wird. Dabei ist die Wasserkammer35 druckdicht ausgeführt, und das Wasser kann in die Wasserkammer35 eingepumpt und aus der Wasserkammer35 abgelassen werden. Zum Befüllen der Wasserkammer35 ist eine Pumpe43 vorgesehen und beispielhaft in einer Speicherkammer44 angeordnet, und Wasser kann aus der Speicherkammer44 in die Wasserkammer35 unter gleichzeitigem Rückkippen des Kippbodens23 in die horizontale Lage gepumpt werden. Durch das Öffnen eines Ventils oder durch einen entsprechenden Leerbetrieb der Pumpe43 kann das Wasser aus der Wasserkammer35 in die Speicherkammer44 zurückgeführt werden, sodass der Kippboden23 um das Kippgelenk24 kippt, und um das Schüttgut10 zu entladen. - Das Kippen des Kippbodens
23 mit der Barge12 und dem Schüttgut10 kann beispielsweise durch einen Schwerpunkt des Kippbodens23 hervorgerufen werden, der mit einem seitlichen Versatz zur Aufnahmeeinrichtung13 in Bezug auf das Kippgelenk24 angeordnet ist. Befindet sich der Kippboden23 in der in9 gezeigten gekippten Position, kann das Schüttgut10 in die Aufnahmeeinrichtung13 gelangen, wobei das Rückkippen des Kippbodens23 in die in8 gezeigte horizontale Lage durch ein erneutes Befüllen der Wasserkammer35 mit Wasser hervorgerufen werden kann. Das Fördern von Wasser in die Wasserkammer35 erfolgt unter Energieaufwendung, sodass beispielhaft die Pumpe43 in Betrieb genommen werden kann, um das Wasser aus der Speicherkammer44 durch einen Kanal41 in der Grundstruktur25 wieder zurück in die Wasserkammer35 zu befördern. Dabei nimmt das Volumen der Wasserkammer35 wieder zu, indem der Kippboden23 wieder zurück in die horizontale Lage bewegt wird. Somit kann die Kippbewegung aus der horizontalen Lage in die Kipplager und die Rückführbewegung des Kippbodens23 zurück in die horizontale Lage durch ein Ablassen und ein erneutes Einpumpen von Wasser in die Wasserkammer35 gesteuert werden. - Hierzu ist es erforderlich, dass das Bogensegment
30 , das am Kippboden23 angeformt ist, gegen den gegenüberliegenden ebenfalls bogenförmigen Bereich der Grundstruktur25 der Kippvorrichtung17 entsprechend abgedichtet ist. - Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Insbesondere kann die in den
6 und7 , jedoch auch die in den8 und9 gezeigte Kippvorrichtung17 in Verbindung mit der Umschlagvorrichtung1 jeweils Verwendung finden, die in den1 bis3 gezeigt ist. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Umschlagvorrichtung
- 10
- Schüttgut
- 11
- Gewässer
- 12
- Barge
- 13
- Aufnahmeeinrichtung
- 14
- Hebeschleuse
- 15
- Kipphöhe
- 16
- Gewässeroberfläche
- 17
- Kippvorrichtung
- 18
- Pumpe
- 19
- Wasser
- 20
- Grundstruktur Hebeschleuse
- 21
- Schleusentor
- 22
- Speicherbecken
- 23
- Kippboden
- 24
- Kippgelenk
- 25
- Grundstruktur Kippvorrichtung
- 26
- Trennwand
- 27
- Antriebseinheit
- 28
- Ritzel
- 29
- Zahnkranz
- 30
- Bogensegment
- 31
- Bunker
- 32
- Fördereinrichtung, Förderband
- 33
- Kanal
- 34
- Schleusenwand
- 35
- Wasserkammer
- 36
- Tragboden
- 37
- Antriebsmittel
- 38
- Zugmittel
- 39
- Schubschiff
- 40
- Rollelement
- 41
- Kanal
- 42
- Auflagevorsprung
- 43
- Pumpe
- 44
- Speicherkammer
- D
- Drehpunkt
- S
- Schwerpunkt
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0161054 A1 [0002]
- US 4659275 A1 [0003]
Claims (19)
- Umschlagvorrichtung (
1 ) zum Umschlagen von Schüttgut (10 ) von einer in einem Gewässer (11 ) schwimmenden Barge (12 ) in wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung (13 ), gekennzeichnet durch – wenigstens eine Hebeschleuse (14 ), mit der die Barge (12 ) schwimmend auf eine Kipphöhe (15 ) über der Gewässeroberfläche (16 ) anhebbar ist und – wenigstens eine Kippvorrichtung (17 ), mit der die Barge (12 ) kippbar ist, sodass das Schüttgut (10 ) von der Barge (12 ) in die Aufnahmeeinrichtung (13 ) geschüttet wird. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippvorrichtung (17 ) angrenzend an die Hebeschleuse (14 ) angeordnet ist und/oder dass die Hebeschleuse (14 ) und/oder die Kippvorrichtung (17 ) bodenstehend ausgeführt ist, insbesondere auf dem Boden des Gewässers (11 ) stehend oder aufliegend ausgeführt ist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Pumpe (18 ) vorgesehen ist, mit der Wasser (19 ) in die Hebeschleuse (14 ) pumpbar ist, um die Barge (12 ) durch Einpumpen des Wassers (19 ) in die Hebeschleuse (14 ) schwimmend auf die Kipphöhe (15 ) zu heben. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeschleuse (14 ) eine Grundstruktur (20 ) aufweist, in der ein Schleusentor (21 ) eingebracht ist, durch das die Barge (12 ) in die Hebeschleuse (14 ) einfahrbar und aus dieser ausfahrbar ist, wobei die Grundstruktur (20 ) und insbesondere das Schleusentor (21 ) derart wasserdicht ausgeführt sind, dass Wasser (19 ) wenigstens bis auf eine Höhe in der Grundstruktur (20 ) aufnehmbar ist, in der die Barge (12 ) im Wasser (19 ) schwimmend auf die Kipphöhe (15 ) gebracht ist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Speicherbecken (22 ) zur Aufnahme von Wasser (19 ) vorgesehen ist, wobei Wasser (19 ) aus der Hebeschleuse (14 ) in das Speicherbecken (22 ) führbar und Wasser (19 ) vom Speicherbecken (22 ) in die Hebeschleuse (14 ) führbar ist, - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Speicherbecken (22 ) benachbart zur Hebeschleuse (14 ) angeordnet ist und wobei zwischen der Hebeschleuse (14 ) und dem Speicherbecken (22 ) eine insbesondere gemeinsame Trennwand (26 ) vorhanden ist, wobei die wenigstens eine Pumpe (18 ) im Speicherbecken (22 ) und/oder in der Hebeschleuse (14 ) angeordnet ist und wobei in der Trennwand (26 ) wenigstens ein Kanal (33 ) eingebracht ist, durch den insbesondere mit der Pumpe (18 ) Wasser (19 ) zwischen der Hebeschleuse (14 ) und dem Speicherbecken (22 ) hin und her bewegbar ist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Hebeschleuse (14 ) und der Kippvorrichtung (17 ) eine bewegliche Schleusenwand (34 ) eingerichtet ist und die öffenbar ist, um die Barge (12 ) zwischen der Hebeschleuse (14 ) und der Kippvorrichtung (17 ) zu überführen. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippvorrichtung (17 ) eine Grundstruktur (25 ) aufweist, die insbesondere mit der Grundstruktur (20 ) der Hebeschleuse (14 ) benachbart und/oder einteilig und/oder ineinander übergehend ausgebildet ist, wobei in der Kippvorrichtung (17 ) insbesondere ein Kippboden (23 ) vorgesehen ist, der durch wenigstens ein Kippgelenk (24 ) in der Grundstruktur (25 ) der Kippvorrichtung (17 ) kippbar aufgenommen ist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kippboden (23 ), insbesondere gemeinsam mit der beladenen Barge (12 ), einen Schwerpunkt (S) aufweist und dass das Kippgelenk (24 ) einen Drehpunkt (D) bildet, wobei der Schwerpunkt (S) und der Drehpunkt (D) einen seitlichen Versatz aufweisen, derart, dass der Kippboden (23 ) insbesondere mit der Barge (12 ) im nicht gekippten Zustand eine stabile Lage aufweist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippvorrichtung (17 ) eine Antriebseinheit (27 ) zum Kippen des Kippbodens (23 ) insbesondere mit der beladenen Barge (12 ) aufweist, wobei die Antriebseinheit (27 ) wenigstens ein angetriebenes Ritzel (28 ) umfasst, das mit einem am Kippboden (23 ) angeordneten Zahnkranz (29 ) kämmt. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kippboden (23 ) ein sich vorzugsweise um den Drehpunkt (D) erstreckendes Bogensegment (30 ) aufweist, wobei der Zahnkranz (29 ) am Bogensegment (30 ) angeordnet ist und wobei das angetriebene Ritzel (28 ) in der Grundstruktur (25 ) der Kippvorrichtung (17 ) aufgenommen ist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippvorrichtung (17 ) eine Wasserkammer (35 ) aufweist, die in der Grundstruktur (25 ) der Kippvorrichtung (17 ) eingebracht ist und die teilweise vom Kippboden (23 ) beweglich begrenzt ist, wobei die in der Wasserkammer (35 ) vorhandene Wassermenge veränderbar ist, sodass durch die Veränderung der Wassermenge in der Wasserkammer (35 ) eine Kippbewegung in den Kippboden (23 ) einleitbar ist. - Umschlagvorrichtung (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (13 ) wenigstens einen Bunker (31 ) aufweist, in den das Schüttgut (10 ) schüttbar ist, wobei wenigstens eine Fördereinrichtung (32 ) vorgesehen ist, durch die das Schüttgut (10 ) aus dem Bunker (31 ) förderbar ist. - Verfahren zum Umschlagen von Schüttgut (
10 ) von einer in einem Gewässer (11 ) schwimmenden Barge (12 ) in wenigstens eine Aufnahmeeinrichtung (13 ) mittels einer Umschlagvorrichtung (1 ), gekennzeichnet durch wenigstens die folgenden Schritte: – Anheben der Barge (12 ) mit einer Hebeschleuse (14 ), mit der die Barge (12 ) schwimmend auf eine Kipphöhe (15 ) über der Gewässeroberfläche (16 ) angehoben wird und – Kippen der Barge (12 ) mit einer Kippvorrichtung (17 ), sodass das Schüttgut (10 ) von der Barge (12 ) in die Aufnahmeeinrichtung (13 ) geschüttet wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Barge (
12 ) nach dem Anheben durch die Hebeschleuse (14 ) in die Kippvorrichtung (17 ) überführt wird, wobei eine Schleusenwand (34 ) aus einer die Hebeschleuse (14 ) von der Kippvorrichtung (17 ) teilweise trennenden Anordnung herausgefahren wird. - Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippvorrichtung (
17 ) einen Kippboden (23 ) aufweist, der zur Aufnahme von Wasser ausgebildet ist, sodass nach Herausfahren der Schleusenwand (34 ) die Hebeschleuse (14 ) und die Kippvorrichtung (17 ) einen zueinander gleichen Wasserstand aufweisen, sodass die Barge (12 ) schwimmend von der Hebeschleuse (14 ) in die Kippvorrichtung (17 ) überführt wird. - Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in die Hebeschleuse (
14 ) ein Tragboden (36 ) eingebracht wird, auf den die Barge (12 ) in ihrer schwimmend erreichen Kipphöhe (15 ) durch Ablassen von Wasser (19 ) aufgesetzt wird, wobei der Tragboden (36 ) vorzugsweise eine Höhe aufweist, die der Höhe des Kippbodens (23 ) entspricht, sodass die Barge (12 ) mittels einem Antriebsmittel (37 ) vom Tragboden (36 ) auf den Kippboden (23 ) überführt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Hebeschleusen (
14 ) vorgesehen sind, wobei die Bargen (12 ) beidseitig von den Hebeschleusen (14 ) an die Kippvorrichtung (17 ) wechselseitig überführt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Heben wenigstens einer Barge (
12 ) mit der wenigstens einen Hebeschleuse (14 ) und das Kippen wenigstens einer Barge (17 ) mit der wenigstens einen Kippvorrichtung (17 ) zeitgleich erfolgt.
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