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Die Erfindung betrifft ein Rad-Halterungssystem für ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrades nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 der Erfindung. Die Erfindung betrifft auch einen Lastenträger, insbesondere Lasten-Innenträger, für ein Fahrzeug mit einem derartigen Rad-Halterungssystem gemäß Anspruch 9 der Erfindung. Die Erfindung betrifft schließlich auch ein Fahrzeug mit einem derartigen Rad-Halterungssystem oder mit einem derartigen Lastenträger gemäß Anspruch 10 der Erfindung.
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Aus der
DE 38 90 701 C2 bzw. aus der hierzu korrespondierenden
DE 38 90 701 T1 ist ein Rad-Halterungssystem für am Fahrrad an einem Lastenträger eines Fahrzeugs bekannt. Das Fahrrad ist dabei in einer aufrechten Stellung auf dem Dach des Fahrzeugs mit Hilfe von Rad-Lagerschienen befestigbar. Den Rad-Lagerschienen sind Rad-Befestigungselemente zugeordnet. Die Rad-Befestigungselemente verfügen über einen an der Rad-Lagerschiene festlegbaren Grundkörper, dem seinerseits eine endlose Schlaufe aus einem Draht zugeordnet ist. Ein Endabschnitt der Schlaufe wird in einem bewegbar am Grundkörper gelagerten Schließknebel gehalten, wogegen ein entgegengesetzt angeordneter Endabschnitt der Schlaufe lösbar am Grundkörper befestigbar ist. Im Haltezustand des Fahrrades ist das betreffende Vorder- oder Hinterrad in eine schalenförmige Ausformung des Grundkörpers eingesetzt und wird mittels der besagten Schlaufe am Grundkörper gehalten, indem die Schlaufe die Felge des Vorder- oder Hinterrades übergreift. Aus der
DE 10 2005 058 861 A1 ist des Weiteren ein Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug bekannt, welcher Aufnahmemittel für die teilweise Aufnahme mindestens eines Reifens eines Fahrrades sowie Befestigungsmittel zur Befestigung des Reifens am Fahrradträger aufweist. Die Befestigungsmittel umfassen wenigstens ein schwenkbares Befestigungselement, das aus einer ersten Position, in der der Reifen in das Aufnahmemittel einbringbar ist, in eine zweite Position überführbar und in dieser festlegbar ist. In der der Reifen von dem Befestigungselement in oder an dem Aufnahmemittel gehalten wird. In diesem Zustand wird der Reifen mittels des Befestigungselementes von oben gegen das Aufnahmemittel gedrückt. Aus der
DE 82 26 078 U1 ist weiterhin eine Haltevorrichtung zum Transport von Fahrrädern, insbesondere für Kraftfahrzeug-Dachträger, mit einer Rahmenstütze und arretierbaren Einstellhalterungen für die Räder der Fahrräder bekannt. Die besagte Einstellhalterung umfasst eine im Wesentlichen trapezförmige Einstellrinne, an der oben ein die Radfelge übergreifender Bügel einseitig derart angelenkt ist und in eine Ausnehmung des Gegenschenkels einhakbar ist, dass der Bügel beim Herunterdrücken gegen die Kraft einer ihn in die Arretierstellung nach oben drückenden Feder zwangsläufig in Längsrichtung aus der Einhakverrastung herausgedrückt wird. Insoweit ist die Lagerachse des Bügels innerhalb von mit Langlöchern versehenen Lagerstegen der Einstellrinne verschiebbar gelagert.
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Weiter sind in Fahrzeuglängsrichtung teleskopierbare und/oder klapp- bzw. schwenkbare Fahrradträger für Fahrzeuge bekannt, die ihrerseits von einer sogenannten Staulage im Inneren der Fahrzeugkarosserie oder unmittelbar am Heckende des Fahrzeugs in eine Funktionsstellung hinter dem Fahrzeugheck und zurück überführbar sind (vgl. z. B.
DE 40 41 085 A1 ,
DE 195 38 266 A1 ,
DE 10 2005 041 540 A1 ,
DE 10 2005 054 059 B3 ). Bezüglich der Festlegung der zu transportierenden Fahrräder werden hier zum Teil allgemein Auflagen und verstellbare Schlaufen für die Räder der Fahrräder sowie Rahmenstützen vorgeschlagen. Aus der
DE 203 08 871 U1 und der
DE 296 08 955 U1 sind des Weiteren teleskopierbare Lastenträger für ein Fahrzeug bekannt, die ihrerseits zwischen einer außerhalb des Laderaumes befindlichen Be- und Entladeposition und einer innerhalb des Laderaumes befindlichen Transportposition verlagerbar sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein zum Stand der Technik, insbesondere zur gattungsbildenden
DE 82 26 078 U1 alternatives Rad-Halterungssystem für ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrades zu schaffen, welches weiter vereinfacht und im Hinblick auf seine Handhabung weiter verbessert ist.
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Ausgehend von einem Rad-Halterungssystem für ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrades, mit einer schalenförmigen Rad-Aufnahme für das Vorder- oder Hinterrad und mit zumindest einem Fixiermittel in Form eines Fahrradfelgen-Halters, welcher einen einseitig schwenkgelagerten Überwurf-Riegel aufweist, der seinerseits in einem Zustand, bei dem das Vorder- oder Hinterrad in die Rad-Aufnahme eingesetzt ist, eine ringförmige Felge des Vorder- oder Hinterrads oberhalb der Innenkontur der Felge übergreift und mittels eines an seinem freien Ende angeordneten ersten Verschlussmittels mit einem zu demselben korrespondierenden zweiten Verschlussmittel in schließende Wirkverbindung tritt, wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass der Fahrradfelgen-Halter einen federelastisch ausgebildeten, bügelförmigen Grundkörper aufweist, der seinerseits mit der Rad-Aufnahme verbunden ist und eine Öffnung ausbildet, in die das Vorder- oder Hinterrad des Fahrrades zur Halterung eingeführt wird, wobei an einem freien Ende des bügelförmigen Grundkörpers mittel- oder unmittelbar der Überwurf-Riegel einseitig schwenkgelagert ist und dessen erstes Verschlussmittel mit dem zu demselben korrespondierenden sowie am anderen freien Ende des Grundkörpers angeordneten zweiten Verschlussmittel in schließende Wirkverbindung tritt.
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Durch diese Maßnahme ist vorteilhaft eine minimierte Bauteileanzahl des Rad-Halterungssystems mit einer verbesserten Handhabung desselben kombiniert. Sind die Verschlussmittel durch Formschlussmittel, beispielsweise Verrastungsmittel gebildet, ist es gestattet, allein durch händische Betätigung zumindest eines der freien Enden des federelastisch ausgebildeten, bügelförmigen Grundkörpers entgegen der Verrastungsrichtung den Formschluss des Überwurf-Riegels wider zu lösen.
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Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
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Danach kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper in den von der schalenförmigen Rad-Aufnahme gebildeten Innenquerschnitt eingesetzt und mit der Rad-Aufnahme verbunden, insbesondere fest verbunden ist. Der Grundkörper ist demgemäß als separates Bauteil ausgebildet und kann vorteilhaft zur Nachrüstung bestehender Rad-Aufnahmen vorgesehen werden. Demgegenüber kann auch vorgesehen sein, dass der Grundkörper einstückig mit der schalenförmigen Rad-Aufnahme ausgebildet ist, was sich insbesondere dann anbietet, wenn die Radaufnahme und der Grundkörper aus einem Kunststoff hergestellt werden, beispielsweise nach einem an sich bekannten Spritzgießverfahren. Hierdurch ist die Bauteileanzahl des Rad-Halterungssystems noch weiter minimiert. In Weiterbildung dieser Ausführungsform kann bei weiterer Minimierung der Bauteilezahl der Grundkörper samt Überwurf-Riegel einstückig mit der schalenförmigen Rad-Aufnahme ausgebildet sein. Zur Gewährleistung der Schwenkbarkeit des Überwurf-Riegels kann zwischen demselben und dem Grundkörper ein Filmscharnier, beispielsweise in Form einer Materialausdünnung, vorgesehen sein, sofern das gewählte Material infolge eigener Elastizität eine Schwenkbarkeit des Überwurf-Riegels nicht im gewünschten Maße zulässt. Weiterhin kann es sich anbieten den Grundkörper derart federelastisch auszubilden, dass das in die Rad-Aufnahme eingesetzte Vorder- oder Hinterrad eine Spannkraft in Querrichtung desselben erfährt. D. h., schon beim Einsetzen des Vorder- oder Hinterrades in die Rad-Aufnahme sowie die vom bügelförmigen Grundkörper gebildete Öffnung wird das Rad bereits vorteilhaft geklemmt und erfährt somit eine bestimmte Fixierung sowohl quer zum Rad als auch in Hochrichtung desselben durch Form- und/oder Reibschluss. Wie die Erfindung noch vorsieht, kann an den freien Enden des bügelförmig ausgebildeten Grundkörpers jeweils ein, gegebenenfalls drehbar gelagertes Formschluss- und Schutzelement angeordnet sein. Ein derartiges Formschluss- und Schutzelement verbessert den Halt des betreffenden Rades in der Rad-Aufnahme bzw. innerhalb der Öffnung des bügelförmigen Grundkörpers und schützt die Felge vor Beschädigung. So kann besagtes Formschluss- und Schutzelement vorteilhaft durch einen Formkörper aus vorzugsweise einem Elastomer gebildet sein.
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Die Erfindung betrifft auch einen Lastenträger, insbesondere Lasten-Innenträger für ein Fahrzeug, mit einem Rad-Halterungssystem der vorstehend beschriebenen Art.
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Die Erfindung betrifft überdies ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einem Rad-Halterungssystem oder mit einem Lastenträger der vorstehend beschriebenen Art.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein Fahrzeug in einer perspektivischen Ansicht von hinten mit einem Lasten-Innenträger nach Art eines Fahrradträgers, der das erfindungsgemäß ausgebildete Rad-Halterungssystem aufweist und sich in einer Be- und Entladeposition befindet sowie mit drei darauf angebrachten Fahrrädern bestückt ist,
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2 das Fahrzeug nach 1 mit dem Lasten-Innenträger, welcher sich in einer Transportposition innerhalb des Fahrzeugs befindet,
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3 eine perspektivische Einzelteilansicht des Rad-Halterungssystems mit einer Rad-Aufnahme und einem Fahrradfelgen-Halter,
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4 das Rad-Halterungssystem nach 3 in Funktion.
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Die 1 und 2 zeigen zunächst die Heckansicht eines Fahrzeugs 1, vorliegend eines Kraftfahrzeugs nach Art eines an sich bekannten Kastenwagens, der eine niedrige Ladekante 2 aufweist. Der Einfachheit halber wurde auf die Darstellung der Heckklappe verzichtet, die vorzugsweise nach oben klappbar ist.
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Im Laderaum 3 des Fahrzeugs 1 ist ein Lasten-Innenträger 4 angeordnet, der drei Fahrräder 5 trägt. Der Lasten-Innenträger 4 ist derart in Fahrzeuglängsrichtung gesehen teleskopierbar ausgebildet, dass derselbe, ausgehend von einer ersten Betriebsstellung, welche einer Transportposition entspricht (vgl. 1), in eine zweite Betriebsstellung, welche einer Be- und Entladeposition entspricht (vgl. 2), über das Heckende des Fahrzeugs 1 hinaus verschiebbar ist.
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Dem Lasten-Innenträger 4 ist ein Halterungssystem zur Halterung der Fahrräder 5 zugeordnet, welches in Abhängigkeit von der Anzahl der zu tragenden Fahrräder 5, vorliegend drei Fahrräder 5, geeignete Fixier- und Halterungsmittel umfasst.
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Die besagten Fixiermittel sind je Fahrrad 5 durch zwei am Lasten-Innenträger 4 befestigte schalenförmige Rad-Aufnahmen 10 gebildet, die ihrerseits geeignet sind, das Vorderrad 5a bzw. Hinterrad 5b des betreffenden Fahrrades 5 derart formschlüssig aufzunehmen, dass dasselbe sowohl in Fahrzeuglängsrichtung als auch in Fahrzeugquerrichtung fixiert ist. Insoweit verfügt besagte Rad-Aufnahme 10 über eine an das Vorderrad 5a bzw. Hinterrad 5b angepasste gekrümmte Stützkontur (vgl. insbes. 4).
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Gemäß den Zeichnungsfiguren 1 und 2 sind die jedem Fahrrad 5 zugeordneten Rad-Aufnahmen 10 in Fahrzeuglängsrichtung gesehen hintereinander, vorliegend leicht schräg und in Fahrzeugquerrichtung gesehen versetzt zueinander angeordnet, wodurch auch Fahrräder 5, die geringfügig länger als die maximale Längserstreckung des Laderaums 3 ausgebildet sind, verstaut und transportiert werden können. Demgegenüber kann es sich, sofern der zur Verfügung stehende Laderaum 3 es gestattet, auch anbieten, die Rad-Aufnahmen 10 je Fahrrad 5 exakt parallel zur Fahrzeugmittenachse oder auch in Fahrzeugquerrichtung gesehen hintereinander anzuordnen, so dass die Fahrräder 5 in Fahrzeugquerrichtung ausgerichtet sind (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Um die Fahrräder 5 auch in Fahrzeughochrichtung ausreichend fixieren zu können, ist jeder schalenförmigen Rad-Aufnahme 10 zumindest ein Fixierungsmittel in Form eines Fahrradfelgen-Halters 14 zugeordnet (vgl. insbes. 3 und 4). Die Fahrradfelgen-Halter 14 weisen jeweils einen mittel- oder unmittelbar an der jeweiligen Rad-Aufnahme 10 einseitig schwenkgelagerten Überwurf-Riegel 15 auf, der seinerseits in einem Zustand, bei dem das Vorder- oder Hinterrad 5a, 5b in die Rad-Aufnahme 10 eingesetzt ist, die ringförmige Feige 16 des Vorder- oder Hinterrades 5a, 5b oberhalb der Innenkontur der Felge 16 durchdringt und mit einem an seinem freien Ende angeordneten ersten Verschlussmittel 17 mit einem zu demselben korrespondierenden und fest mit der Rad-Aufnahme 10 verbundenen zweiten Verschlussmittel 18 in schließende Wirkverbindung tritt.
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Erstes und zweites Verschlussmittel 17, 18 können dabei als Formschlussmittel in Form von an sich bekannten Verrastungsmitteln ausgebildet sein. Denkbar sind auch an sich bekannte kraftschlüssige Verschlussmittel 17, 18 und demgemäß durch die Erfindung mit erfasst.
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Gemäß den 3 und 4 sind vorliegend besagte Verschlussmittel 17, 18 Bestandteile einer Anbaueinheit, die ihrerseits zunächst einen Grundkörper 19 aufweist, der seinerseits im Querschnitt V-förmig bzw. bügelförmig ausgebildet ist. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Grundkörper 19 lediglich beispielgebend durch ein flaches Blech gebildet. Als Blech wird dabei nicht nur Metallblech, sondern auch ein entsprechend ausgebildeter Grundkörper 19 aus einem an sich bekannten geeigneten Kunststoff oder Verbundwerkstoff verstanden. Der Grundkörper 19 respektive das Blech ist in den von der schalenförmigen Rad-Aufnahme 10 gebildeten Innenquerschnitt eingesetzt und mit der Rad-Aufnahme 10 fest verbunden, vorliegend vermittels an sich bekannter mechanischer Befestigungselemente (Schrauben 19a).
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Der bügelförmige Grundkörper 19 ist vorteilhaft durch ein federelastisch ausgebildetes Blech gebildet, in dessen ausgebildeter Öffnung das Vorder- bzw. Hinterrad 5a, 5b des Fahrrades 5 während des Beladens des Lasten-Innenträger 4 eingeführt wird. Durch die federelastische Ausbildung des Grundkörpers 19 erfährt das in die Rad-Aufnahme 10 eingesetzte Vorder- bzw. Hinterrad 5a, 5b vorteilhaft eine Spannkraft in Querrichtung desselben.
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Der oben bereits erwähnte Überwurf-Riegel 15 ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel durch ein im Querschnitt überwiegend U-Profil-förmiges Blechbiegeteil gebildet und einenends mittels eines beispielgebend dargestellten Achsbolzens 39 an einem freien Ende des besagten Grundkörpers 19, welches korrespondierend zum Überwurf-Riegel 15 ebenfalls einen U-Profil-förmigen Querschnitt aufweist, schwenkgelagert und mittels beidenends auf dem Achsbolzen 39 geschraubter Muttern 40 axial fixiert. Statt besagter Achsbolzen 39 kann gleichwirkend auch ein an sich bekannter und demgemäß hier nicht zeichnerisch dargestellter Stift mit Sicherungsringen zur Anwendung kommen. Die Erfindung beschränkt sich ferner nicht auf die U-Profilform des Überwurf-Riegels 15, sondern erfasst auch jedwede anderen an sich bekannten im Querschnitt offenen oder geschlossenen Hohlprofilformen oder Vollprofile.
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Am freien Ende des Überwurf-Riegels 15, vorliegend im Bereich der beiden abgestellten Flansche des besagten U-Profils ist jeweils des erste Verschlussmittel 17 in Form von Ausnehmungen vorgesehen, die ihrerseits während des Schließens des Überwurf-Riegels 15 das am anderen freien Ende des Grundkörpers 19 angeordnete zweite Verschlussmittel 18, vorliegend in Form eines mit dem freien Ende des Grundkörpers 19 mittels Muttern 41 axial fixierten Befestigungsbolzens, formschlüssig durch Verrastung und/oder durch Kraftschluss infolge einwirkender Federkraft des federelastisch ausgebildeten Grundkörpers 19 aufnehmen. Auch dieses freie Ende des Grundkörpers 19 verfügt über einen U-Profil-förmigen Querschnitt, dessen abgestellte Flansche von besagtem zweiten Verschlussmittel 18 in Form des an den Flanschen fixierten Befestigungsbolzens durchsetzt sind. Der besagte Befestigungsbolzen kann ebenfalls durch einen hier nicht zeichnerisch dargestellten Stift mit Sicherungsringen ersetzt sein.
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Im Bereich der freien Enden des Grundkörpers 19 ist überdies jeweils ein Formschluss- und Schutzelement 20 für die gehaltene Felge 16 vorgesehen, welches durch einen Formkörper aus einem Elastomer, beispielsweise Gummi, gebildet ist. Je ein Formkörper ist vorteilhaft auf dem Achsbolzen 39 bzw. auf dem als Befestigungsbolzen ausgebildeten zweiten Verschlussmittel 18 drehbar am jeweiligen freien Ende des Grundkörpers 19 gelagert und gestattet durch seine Drehbarkeit eine einfache Beschickung der Rad-Aufnahme 10 und des Grundkörpers 19 mit dem Vorder- oder Hinterrad 5a, 5b des Fahrrades 5 (vgl. 3)
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Das vorstehende Ausführungsbeispiel stellt auf ein Rad-Fixierungsmittel zur Fixierung eines Rades, insbesondere Vorder- oder Hinterrades 5a, 5b, eines Fahrrades 5 in Form eines Fahrradfelgen-Halters 14 ab, welches/r als Anbauteil ausgebildet ist. Denkbar ist es auch und demgemäß durch die Erfindung mit erfasst, zumindest die feststehenden Bestandteile des Fahrradfelgen-Halters 14, wie insbesondere den Grundkörper 19, einstückig mit der Rad-Aufnahme 10 auszubilden. Diese Maßnahme bietet sich insbesondere dann an, wenn die Rad-Aufnahme 10 beispielsweise aus einem Kunststoff besteht und nach einem an sich bekannten Spritzgießverfahren hergestellt ist. Was den schwenkbaren Überwurf-Riegel 15 an sich anbelangt, kann auch dieser einstückig mit der Rad-Aufnahme 10 respektive dem Grundkörper 19 ausgebildet sein, wobei dann dessen Schwenkbarkeit beispielsweise durch ein Filmscharnier gewährleistet sein kann (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Insbesondere 1 ist des Weiteren je Fahrrad 5 ein im Bereich einer Tretkurbel 21 des Fahrrades 5 angeordnetes und dieselbe form- und/oder kraftschlüssig aufnehmendes Fahrrad-Halterungsmittel zu entnehmen, das am Lasten-Innenträgers 4 zur Anwendung kommt. Das Fahrrad-Halterungsmittel besteht aus einem am Lasten-Innenträgers 4 festgelegten Anlagebock 22, dem wiederum ein separater, weitestgehend U-förmig ausgebildeter Befestigungsbügel 23 für die Tretkurbel 21 zugeordnet ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung in Ihrer Funktion näher beschrieben:
Gesetzt den Fall, das oben beschriebene Fahrzeug 1 soll mit Fahrrädern 5 beladen werden, so wird zunächst der Lasten-Innenträgers 4 beispielsweise per Hand an vorbereiteten Griffelementen 35 (vgl. 1 und 2) gegriffen und nach Fahrzeug-hinten herausgezogen. Im Anschluss daran werden die Fahrräder 5 angehoben sowie mittels ihrer Vorder- und Hinterräder 5a, 5b in die jeweils zugeordneten schalenförmigen Rad-Aufnahmen 10 eingesetzt und kann die Tretkurbel 21 eines jeden Fahrrades 5 bestimmungsgemäß benachbart zum zugeordneten Anlagebock 22 angeordnet werden.
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Danach erfolgt die Halterung eines jeden Fahrrades 5 zum einen dadurch, dass der Überwurf-Riegel 15 eines jeden Fahrradfelgen-Halters 14 über die zugeordnete Felge 16 geschwenkt und entsprechend form- und/oder kraftschlüssig verriegelt wird. Zur Sicherung der Verschlussstellung des Überwurf-Riegels 15 kann dem freien Ende desselben ein Sicherungsstift zugeordnet sein, der sowohl die abgestellten Flansche des U-Profil-Querschnitts. besagten freien Endes des Überwurf-Riegels 15 als auch die von denselben überdeckten abgestellten Flansche des U-Profil-Querschnitts des betreffenden freien Endes des Grundkörpers 19 durch eine gemeinsame Axialbohrung hindurch durchsetzt (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Zum anderen wird jeweils ein separater Befestigungsbügel 23 des Fahrrad-Halterungssystems über die zugeordnete Tretkurbel 21 geführt, mit dem Anlagebock 22 form- und/oder kraftschlüssig verbunden und dann verspannt. Sind die Fahrräder 5 ausreichend gehaltert, kann der Lasten-Innenträgers 4 in den Laderaum 3 des Fahrzeugs 1 zurückgeschoben werden.
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Das Entladen des Fahrzeugs 1 erfolgt zweckmäßigerweise in umgekehrter Reihenfolge. Sind die Verschlussmittel 17, 18 des Fahrradfelgen-Halters 14 durch Formschlussmittel, beispielsweise Verrastungsmittel gebildet, ist es gestattet, allein durch händische Betätigung zumindest eines der freien Enden des federelastisch ausgebildeten, bügelförmigen Grundkörpers 19 entgegen der Verrastungsrichtung den Formschluss wider zu lösen, nachdem der gegebenenfalls vorgesehene Sicherungsstift entfernt wurde. In 3 sind beispielhaft geeignete Druckpunkte 37, 38 an den freien Enden des elastisch ausgebildeten Grundkörpers 19 sowie die entsprechenden Kraftrichtungen „F” gezeigt. Zur besseren Handhabung kann besagten Druckpunkten 37, 38 jeweils eine Elastomerauflage, beispielsweise ein mit dem Grundkörper 19 fest verbundener Gummikörper zugeordnet sein (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Die Kontur der gemäß diesem Ausführungsbeispiel das erste Verschlussmittel 17 bildenden Ausnehmung/en kann dabei so gewählt sein, dass bei Betätigung zumindest eines oder beider freien Enden des federelastisch ausgebildeten, bügelförmigen Grundkörpers 19 an besagten Druckpunkten 37, 38 der Überwurf-Riegel 15 selbsttätig aus seiner Formschlussstellung austritt. D. h., das Öffnen der Verriegelung kann einfach und komfortabel allein mit einem oder mit zwei Fingern einer Hand erfolgen (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Unter „Fahrrad” 5 im Sinne der vorliegenden Erfindung werden allgemein alle Typen von Fahrrädern 5 verstanden, unabhängig davon ob diese rein durch Muskelkraft bewegt werden, dauernd oder zeitweilig durch motorische Mittel (zum Beispiel Elektromotoren oder Verbrennungskraftmotoren) motorunterstützt bewegt werden können (zum Beispiel sogenannte Pedelecs oder Elektrofahrräder), oder für eine dauerhafte alleinige motorgetriebene Fortbewegung ausgelegt sind (zum Beispiel sogenannte Mofas oder Kleinkrafträder).
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Ladekante
- 3
- Laderaum
- 4
- Lasten-Innenträger
- 5
- Fahrräder
- 5a
- Vorderrad
- 5b
- Hinterrad
- 10
- Rad-Aufnahmen
- 14
- Fahrradfelgen-Halter
- 15
- Überwurf-Riegel
- 16
- Felge
- 17
- erstes Verschlussmittel (Fahrradfelgen-Halter 14)
- 18
- zweites Verschlussmittel (Fahrradfelgen-Halter 14)
- 19
- Grundkörper
- 19a
- Schrauben
- 20
- Formschluss- und Schutzelement
- 21
- Tretkurbel
- 22
- Anlagebock
- 23
- Befestigungsbügel
- 35
- Griffelement
- 37
- Druckpunkt
- 38
- Druckpunkt
- 39
- Achsbolzen
- 40
- Mutter
- 41
- Mutter
- „F”
- Kraftrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3890701 C2 [0002]
- DE 3890701 T1 [0002]
- DE 102005058861 A1 [0002]
- DE 8226078 U1 [0002, 0004]
- DE 4041085 A1 [0003]
- DE 19538266 A1 [0003]
- DE 102005041540 A1 [0003]
- DE 102005054059 B3 [0003]
- DE 20308871 U1 [0003]
- DE 29608955 U1 [0003]