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DE102005054059B3 - Lastenträger für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Lastenträger für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE102005054059B3
DE102005054059B3 DE102005054059A DE102005054059A DE102005054059B3 DE 102005054059 B3 DE102005054059 B3 DE 102005054059B3 DE 102005054059 A DE102005054059 A DE 102005054059A DE 102005054059 A DE102005054059 A DE 102005054059A DE 102005054059 B3 DE102005054059 B3 DE 102005054059B3
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Wojciech Dipl.-Ing. Wezyk
Emil Dipl.-Ing. Schnell
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Magna Car Top Systems GmbH
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Magna Car Top Systems GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Ein Lastenträger, insbesondere in der Ausgestaltung als Fahrradträger, weist ein Traggestell auf, dessen bezogen auf die Fahrtrichtung vorderer, in der ausgezogenen Lage des Lastenträgers zum Fahrzeug führender Teil in seiner Länge durch Zusammenfalten zu verkürzen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere einen heckseitig ausziehbaren Lastenträger für Pkw gemäß dem Anspruch 1.
  • Aus der DE 40 41 085 A1 sind Lastenträger bekannt, und zwar mit längsseitlich verlaufenden Führungen für teleskopisch ausziehbare, längsseitliche Tragstrukturen eines Traggestelles, das in der nach hinten ausgezogenen Funktionsstellung des Lastenträgers eine Lastaufnahme bildet und das in eine Staulage zu überführen ist, in der die im Bereich der Lastaufnahme Teleskopabschnitte aufweisenden Tragstrukturen zusammengefahren sind. In dieser zusammengefahrenen Lage liegen die den Teleskopabschnitten zugeordneten Tragteile der Lastaufnahme, zum Beispiel Abstützungen für die Räder von Fahrrädern, dicht gepackt heckseitig zum Fahrzeug innerhalb einer durch einen Stoßfänger gebildeten Verkleidung, die in der Funktionsstellung des Lastenträgers als Bestandteil der Tragstruktur des Traggestells entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeuges nach hinten ausgezogen eine Umrahmung für den Lastenträger bildet. Der segmentierte Aufbau der Tragstrukturen für den in der Funktionsstellung die Lastenaufnahme bildenden Teil des Traggestelles schränkt die Möglichkeit einer in den Fahrzeugumriss integrierten Anordnung des Lastenträgers ein.
  • Dies gilt auch bei einer weiteren in dieser Druckschrift aufgezeigten Ausführungsform, bei der der Lastenträger im Bereich der Tragteile der Lastaufnahme den Tragstrukturen zugehörige Tragabstützungen aufweist, die längsgeteilt und heckseitig zum Fahrzeug um aufrechte Achsen schwenkbar sind, derart, dass die Tragabstützungen harmonikaartig faltbar und in der Staulage des Lastenträgers jeweils gegen die Rückseite des Fahrzeuges eingeschwenkt sind.
  • Ferner ist aus der DE 42 31 568 A1 ein Lastenträger für Fahrzeuge bekannt, und zwar als Bestandteil einer heckseitig zum Fahrzeug ausziehbaren Stoßfängereinheit. Der Stoßfänger bildet dabei mit seinen seitlichen, über ein mittleres Stegteil verbundenen Schenkeln eine Umrahmung für eine Lastaufnahme, welche auf zu den Schenkeln parallel verlaufenden Tragstrukturen abgestützt ist, die längsverschieblich zum Fahrzeug angeordnet sind. Die Schenkel des Stoßfängers schließen in Fahrzeuglängsrichtung an die Fahrzeugkontur über in Fahrzeuglängsrichtung sich erstreckende, ziehharmonikaartig ausziehbare Verkleidungsteile an, die in der Staulage des Lastenträgers zusammengefahren sind und in dessen Funktionsstellung einen geschlossenen Übergangsabschnitt zwischen der Fahrzeugstruktur und den Schenkeln des Stoßfängers bilden.
  • Des Weiteren ist es aus der DE 296 15 884 U1 bekannt, für einen Lastenträger fahrzeugfeste, längsseitlich liegende und im Querschnitt gegeneinander offene, U-förmige Führungsschienen vorzusehen, in denen die längsseitlichen Tragstrukturen eines Traggestelles geführt sind, das durch die Tragstrukturen und diese verbindende Querelemente gebildet ist, wobei der ausgezogene Teil des Traggestelles als Lastaufnahme dient und wobei das Traggestell in seiner ein- und in seiner ausgezogenen Lage verriegelbar ist.
  • Einen Lastenträger in das Fahrzeug integriert darzustellen ist auch Gegenstand der DE 296 14 667 U1 , bei der der Lastenträger aus seiner heckseitig über den Fahrzeugumriss hinausragenden Funktionsstellung in eine Staulage zu überführen ist. In dieser Staulage ist der Lastenträger zusammengeklappt und an das Heck des Fahrzeuges heran oder in das Heck des Fahrzeuges eingeschoben, bei entsprechender Verriegelung der jeweiligen Stelllagen. Da für den Lastenträger bezüglich seiner Lastaufnahme in der Staulage und in der Funktionsstellung die gleiche Struktur und die gleichen Abmessungen gegeben sind und bei längsverschieblicher Gestaltung des Lastenträgers dessen längsseitliche Tragstrukturen einen frontseitigen, der Lastaufnahme vorgelagerten, lediglich der Führung dienenden Bereich aufweisen müssen, ergibt sich für den Lastenträger eine relativ große Einschubtiefe, ausgehend vom Heck des Fahrzeuges.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lastenträger der eingangs genannten Art dahingehend auszugestalten, dass ungeachtet des Beibehalts der Grundstruktur des Lastenträgers im Bereich von dessen Lastaufnahme eine große Ausfahrlänge bei minimierter Einschubtiefe in der Staulage realisiert werden kann.
  • Gemäß der Erfindung wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1 erreicht, demzufolge die längsseitlichen Tragstrukturen des vorderen Teiles des Traggestelles, also des der Lastaufnahme vorgelagerten Teiles des Traggestelles zusammenzufalten sind, so dass, bezogen auf gleiche Größe der Lastaufnahme in der Funktionsstellung und in der Staulage, die Einschubtiefe reduziert wird, gleichzeitig aber durch das Auseinanderfalten beim Herausziehen des Lastenträgers eine gewünscht große Führungslänge für den Lastenträger in dessen Funktionsstellung gegeben ist.
  • Zusätzlich wird für den Lastenträger eine sehr kompakte Bauform ohne negative Beeinflussung seiner Tragfähigkeit erreicht, und dies bei Verschwenkbarkeit der Lastaufnahme zum fahrzeugseitig geführten Teil des Lastenträgers, so dass, beispielsweise bei Fahrzeugen mit Heckklappe oder Hecktür, die Lastaufnahme mit den von ihr getragenen Gegenständen, wie Fahrrädern, aus dem Zugangsbereich zur Hecktür oder Heckklappe verschwenkt werden kann. Die Verschwenkbarkeit ist durch die Auftrennung der Tragstrukturen in einen fahrzeugseitig geführten und einen der Lastaufnahme zugeordneten Teil realisiert, wobei die Verbindung der Teile der Tragstrukturen für die eine Tragstruktur über eine Schwenkverbindung mit aufrechter Schwenkachse erfolgt. Die Schwenkverbindung ist derartig gestaltet, dass sich in Verbindung mit der Schwenkbewegung eine Verlängerung des auszuschwenkenden Teiles der die Schwenkverbindung enthaltenden Tragstruktur ergibt.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist eine solche Lösung bei Längsteilung der Tragstrukturen des Traggestelles im Übergang zwischen dessen vorderen und hinteren Bereich dadurch in einfacher Weise zu realisieren, dass die eine Tragstruktur eine über eine Schlossverbindung zu schließende Trennstelle aufweist und dass in der anderen Tragstruktur eine nach Art eines Flügelscharniers gestaltete Schwenkverbindung vorgesehen ist. Bei einer solchen nach Art eines Flügelscharniers für Schwenktüren gestalteten Schwenkverbindung ist im Übergang zum ausschwenkbaren Teil der Tragstruktur ein Zwischenglied vorgesehen, das an beiden Enden schwenkbar angelenkt ist und das bei gestreckter Lage der die Schwenkverbindung enthaltenden Tragstruktur sich in Richtung der Tragstruktur erstreckt und zwischen den gegeneinander gefalteten Teilen der Tragstruktur liegt.
  • Eine derartige Faltlage der Schwenkverbindung ist in einfacher Weise über eine Arretierung zu sichern, die durch eine quer spannende Schraubverbindung oder auch durch eine auf einen der Schwenkzapfen wirkende Verriegelung gebildet sein kann.
  • Die analog zur Schwenkverbindungen in der einen Tragstruktur in der korrespondierenden anderen Tragstruktur vorgesehene Schlossverbindung lässt sich in einer robusten und einfachen Ausführung durch den Teilen der Tragstruktur zugeordnete Steckbuchsen verwirklichen, die in ihrer Anschlusslage für die über die Schlossverbindung miteinander zu verkuppelnden Teile der Tragstruktur über ein Brückenglied mit in die Steckbuchsen einzuführen Schenkeln zu verbinden sind.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Ferner wird die Erfindung nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:
  • 1 perspektivisch in Draufsicht eine isolierte Darstellung eines Lastenträgers gemäß der Erfindung, ausgestaltet als Fahrradträger, wobei der Lastenträger isoliert von dem nur in seinem heckseitigen Umriss angedeuteten Fahrzeug dargestellt ist, dem der Lastenträger heckseitig ein- und ausfahrbar zugeordnet ist,
  • 2 eine Draufsicht auf den Lastenträger gemäß 1, wobei bezüglich des Fahrzeuges lediglich dessen Umriss und die im Bodenbereich des Fahrzeuges liegenden, sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungen für den Lastenträger gezeigt sind,
  • 3 eine der 2 entsprechende Darstellung bei in seine Funktionslage aus dem Fahrzeug herausgezogenem Lastenträger und einer Darstellung der Lastenaufnahme bei ausgeschwenkten Radabstützungen,
  • 4 eine der 3 entsprechende Darstellung, bei der zusätzlich eine Tragstütze für die auf der Lastenaufnahme aufzustellenden Fahrräder gezeigt ist,
  • 5 eine schematisierte Darstellung des als Fahrradträger ausgestalteten Lastenträgers mit auf dessen Lastenaufnahme aufgestellten Fahrrädern,
  • 6 eine der 5 entsprechende Darstellung, wobei die Lastenaufnahme mit den auf ihr abgestellten Fahrrädern aus der Transportlage für die Fahrräder gemäß
  • 5 in eine zur Fahrtrichtung seitlich ausgeschwenkte Lage versetzt dargestellt ist, die die Zugangslage zu einer nicht dargestellten Hecktür oder Heckklappe veranschaulicht,
  • 7 und 8 vergrößerte Darstellungen der in der einen Tragstruktur vorgesehenen Schwenkverbindung und deren Verriegelung, und
  • 9 und 10 vergrößerte und vereinfachte Darstellungen der Schlossverbindung, die der anderen Tragstruktur zugeordnet ist.
  • Die Figuren zeigen einen Lastenträger 1, wie er bevorzugt in Personenkraftwagen und deren Abwandlungen, zum Beispiel SUV's zum Einsatz kommt, und zwar als im Bodenbereich des Fahrzeuges 2 längsmittig angeordneter und heckseitig ausziehbarer Lastenträger 1. Das Fahrzeug 2 ist in den Zeichnungen nur im Umriss angedeutet, und eine Längsmittelachse desselben mit 3 bezeichnet.
  • Fahrzeugfest umfasst der Lastenträger Führungen 4, 5, die sich parallel zur Längsmittelachse 3 erstrecken und in denen die längsseitlichen Tragstrukturen 6, 7 des Traggestelles 8 des Lastenträgers 1 geführt und abgestützt sind. Das Traggestell 8 mit den längsseitlichen Tragstrukturen 6, 7 weist, bezogen auf die Fahrtrichtung F, einen vorderen Bereich 9 und einen hinteren Bereich 10 auf. Der vordere Bereich 9 ist längenveränderlich ausgebildet und in der Staulage des Lastenträgers 1, also bei in das Fahrzeug 2 eingeschobenem Lastenträger, zusammengefahren (1) und in der Funktionsstellung des Lastenträgers 1, also bei nach hinten ausgezogenem Lastenträger 1 (2) derart auseinander gezogen, dass die Tragstrukturen 6, 7 gleiche Erstreckung wie die Führungen 4, 5 aufweisen. Der hintere Bereich 10 des Traggestelles 8 ist als Lastaufnahme ausgebildet, in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ausgerüstet für den Transport von Fahrrädern. Die diesbezüglichen Ausrüstungsteile sind, unter anderem, im Ausführungsbeispiel für zwei Fahrräder 11, 12, quer zur Längsachse 3 ausschwenkbare Aufnahmen 13, 14 für die Laufräder sowie eine zentrale Tragstütze 15, die bevorzugt als umsteckbare Teleskopstütze gestaltet und auf einer Querstrebe 16 des Traggestelles 8 zu befestigen ist und die mit Rahmenhalterungen 17, 18 für die Fahrräder 11, 12 versehen ist, welche entgegengesetzt ausgerichtet rückseitig quer zum Fahrzeug 2 liegend zum Traggestell 8 festgelegt sind. Die Figuren zeigen die diesbezüglichen Ausrüstungsteile sowohl in ihrer Ablagestellung zur Lastaufnahme (1 und 2), in Übergangsstellungen (3 und 4) sowie auch in ihrer Montagestellung für die Fahrräder 11, 12 (5 und 6).
  • Der hintere, die Lastaufnahme bildende Bereich 10 des Traggestelles 8 ist in sich formsteif und mit dem vorderen Bereich 9 des Traggestelles 8 sowohl in der Staulage wie auch in der Funktionsstellung des Lastenträgers 1 starr verbunden. Aufgebaut ist der vordere Bereich 9 des Traggestelles 8 im Wesentlichen, für jede der Tragstrukturen 6, 7, aus zwei über jeweils ein Scharnier 19, 20 verbundenen Lenkern 21 bis 24, die ihrerseits an ihren von dem Scharnier 19, 20 bzw. von der durch dieses Scharnier bestimmten Faltachse abgelegenen Enden in den Führungen 4, 5 längsverschieblich gehalten sind. Hierzu sind die Lenker 21 bis 24 jeweils um eine aufrechte Achse schwenkbar zur Tragstruktur 6 bzw. 7 an ihrem von den Scharnieren 19, 20 abgelegenen Enden mit der Tragstruktur 6 bzw. 7 verbunden, wobei die den bezogen auf die Fahrtrichtung F vorderen Enden der Lenker 21 bzw. 23 zugeordneten aufrechten Schwenkachsen 25, 26 bevorzugt lagefest zu einer Querabstützung 51 des Traggestelles sind, die ihrerseits zu den Führungen 4, 5 längsverschieblich geführt ist. Die den hinteren Enden der hinteren Lenker 22 bzw. 24 zugeordneten, aufrechten Schwenkachsen 27, 28 sind zu den Führungen 4, 5 längsverschieblich über Stützelemente 29, 30 festgelegt, die Teil der Verbindung zwischen dem jeweils vorderen Bereich 9 und hinteren Bereich 10 der jeweiligen Tragstruktur 6, 7 sind, welche im Übergangsbereich derartig gestaltet sind, dass der hintere, die Lastaufnahme bildende Bereich 10 gegenüber dem vorderen Bereich 9 in eine nach außen gegenüber der Längsmittelachse 3 abgesetzte Schwenklage zu überführen ist, in der die Fahrräder 11, 12 sich in Längsrichtung des Fahrzeuges 2 erstrecken und die Heckseite des Fahrzeuges zumindest im Überdeckungsbereich zu einer etwaigen Heckklappe oder Hecktür freigeben.
  • Der Übergangsbereich zwischen vorderem Bereich 9 und hinterem Bereich 10 der Tragstrukturen 7, 8 liegt bei ausgezogenem Lastenträger 1 im Wesentlichen angrenzend zur Rückseite des Fahrzeuges, so dass der vordere Bereich 9 des Traggestelles 8 mit den entsprechenden Teilen der Tragstrukturen 6, 7 in den fahrzeugfesten Führungen 4, 5 liegt, während der hintere Bereich 10 des Traggestelles 8, und damit der Bereich der Lastaufnahme über das Fahrzeug nach hinten auskragt, so dass die Tragstrukturen 6, 7 dieses Bereiches außerhalb der Führungen 5, 6 liegen.
  • Zur Überführung des die Lastenaufnahme enthaltenden hinteren Bereiches 10 in seine seitlich ausgeschwenkte Lage sind die Tragstrukturen 6, 7 längsgeteilt, und der dem vorderen Bereich 9 und dem hinteren Bereich 10 zugeordnete Teil der Tragstruktur 6 sind über eine Schwenkverbindung aneinander gekoppelt, die insgesamt mit 31 bezeichnet ist und die durch eine nach Art eines Flügelscharnieres ausgebildete Anlenkung gestaltet ist, welche eine vergrößerte seitliche Ausladung für die Lastaufnahme ermöglicht.
  • Die der Tragstruktur 6, die die Schwenkverbindung 31 enthält, gegenüberliegende Tragstruktur 7 weist eine Schlossverbindung 32 auf, die zum Ausschwenken des hinteren, die Lastaufnahme bildenden Bereiches 10 geöffnet wird.
  • Die Schwenkverbindung 31 schließt an ein Stützelement 30 an, über das der Lenker 24 über die Schwenkachse 28 längsverschieblich in der Führung 4 geführt ist, wobei als Stützelement 30 wie gezeigt auch ein die Schwenkachse 28 verkörpernder Schwenkzapfen dienen kann. Über die Schwenkachse 28 ist ein Scharnierarm 33 der Schwenkverbindung 31 mit dem Lenker 24 verbunden, und am anderen Ende des Scharnierarmes 33 ist als Zwischenglied 34 ein weiterer Scharnierarm über eine Schwenkachse 35 angelenkt. Über eine Schwenkachse 36 erfolgt der Anschluss an einen Längsarm 37 der Tragstruktur 7, der sich in der Staulage und in der Funktionsstellung des Lastenträgers fluchtend zur entsprechenden Führung 5 erstreckt. Die geschlossene Lage des in der Schwenkverbindung 31 vorgesehenen Flügelscharnieres kann, wie in 7 gezeigt, durch Querverspannung über eine Schraubverbindung 38 erfolgen, oder auch, wie in 8 gezeigt, über einen Riegelschieber 39, der längs des Scharnierarmes 33 verschiebbar ist. Der Riegelschieber 39 übergreift in seiner Verriegelungslage mit seinem Riegel 40 eine Flachseite des Scharnierauges 41 des Zwischengliedes 34, das über die Achse 35 mit dem Scharnierarm 33 verbunden ist. Bei Freigabe der Verriegelung zwischen dem Scharnierarm 33 und dem Zwischenglied 34 kann das die Schwenkverbindung 31 bildende Flügelscharnier ausgefaltet werden, wobei sich in der nach außen geklappten Schwenklage für die Lastaufnahme eine vergrößerte Ausladung dadurch ergibt, dass der Längsarm 37 über den Scharnierarm 33 und das Zwischenglied 34 an die Führung 5 angeschlossen ist. Die Zeichnung, so insbesondere 6 veranschaulicht, dass über die jeweiligen Scharnierverbindungen der Schwenkweg in der ausgeschwenkten Lage anschlagbegrenzt ist.
  • Eine robuste und einfache Schlossverbindung ist, wie 9 und 10 zeigen, dadurch realisiert, dass auslaufend auf die Trennstelle zwischen vorderen Bereich 9 und hinteren Bereich 10 der Tragstruktur 7 einerseits das Stützelement 29 und andererseits der Seitenarm 42 jeweils mit einer Steckbuchse 43 bzw. 44 versehen sind, deren Achse parallel zur Schwenkachse 27 liegt, über die das Stützelement 29 mit dem Lenker 22 verbunden ist. Jede der Steckbuchsen 43, 44 ist auskragend mit einer weiteren Steckbuchse 45 bzw. 46 verbunden, die axial kürzer ist als die tragende Steckbuchse 43, 44, wobei die Steckbuchsen 45, 46 – als Halbsteckbuchsen – in ihrer axialen Länge aufeinander abgestimmt sind – bevorzugt halb so lang wie die Steckbuchsen 43, 44 sind – und in eine koaxiale, einander überlappende Lage einzuführen sind, die der Schließlage der Schlossverbindung 32 entspricht. Diese Schließlage wird dadurch fixiert, dass die einander überlappenden, koaxial zueinander liegenden Halbsteckbuchsen 45, 46 gegeneinander fixiert werden, und zwar mithilfe eines Brückengliedes 47, das bei U-förmiger Grundform parallel zueinander liegende Schenkel 48, 49 in Form von Steckbolzen aufweist. Von diesen Schenkeln 48, 49 weist der Schenkel 48 eine Länge auf, die zumindest größer ist als die Länge einer der axial in Überdeckungslage zueinander zu fixierenden Halbsteckbuchsen 45, 46, während der andere Schenkel 49 kürzer ist als die oben liegende Steckbuchse 46. In Verbindung damit, dass das Stützelement 29 zur Führung 4 längsverschieblich ist, beispielsweise also als Gleitstein ausgebildet, und dass die Steckbuchse 43 sowie die Halbsteckbuchse 45 dem als Gleitstein geführten Stützelement 29 zugeordnet sind, ergibt sich über das Brückenglied 47 eine Längs- und Querverriegelung, wenn über den längeren Schenkel 48 die Halbsteckbuchsen 45 und 46 in ihrer koaxialen Lage zueinander fixiert sind (10) und der kürze re Schenkel 49 in eine der anderen Steckbuchsen 43, 44 eingesetzt wird. Durch Umsetzen des Brückengliedes 47 (9) kann die Verriegelung aufgehoben werden und die Schlossverbindung 32 geöffnet werden. Im Rahmen der Erfindung können selbstverständlich auch andere Schlossverbindungen Verwendung finden, wobei allerdings die vorliegende sich durch große Einfachheit und Robustheit auszeichnet und eine Sicherung des Brückengliedes 47 auch in entriegelter Lage durch Aufnahme in zwei Steckbuchsen gesichert werden kann.
  • 1 zeigt den Lastenträger 1 in seiner Staulage, das heißt eingeschoben in das Fahrzeug, wobei der vordere Bereich 9 des Traggestelles 8 des Lastenträgers 1 dadurch verkürzt wird, dass dessen die seitlichen Tragstrukturen 6, 7 bildende Lenker 21, 22 bzw. 23, 24 harmonikaartig gefaltet sind und jeweils gleichschenklige, gegeneinander gerichtete Dreiecke bilden. Diese können auch dazu genutzt werden, den Einschubweg zu begrenzen, und zwar dadurch, dass bei einer vorgegebenen Einschublänge die Scheitel der durch die Lenker 21, 22 bzw. 23, 24 gebildeten Dreiecke aneinander stoßen und damit eine weitere Einschubbewegung verhindern. In gestreckter Lage der Lenker 21, 22 bzw. 23, 24 der jeweiligen Tragstruktur 6, 7 enden die jeweils rückwärtigen Lenker 23, 24 im Bereich der rückwärtigen Fahrzeugbegrenzung, so dass bei Öffnen der Tragstruktur in diesem Bereich der hintere Bereich des Traggestelles 8 aus seiner Funktionsstellung gemäß 2 in eine seitlich ausgeschwenkte Lage, zum Beispiel gemäß 6 überführbar ist. Die Auszugbewegung des Lastenträgers 1 kann in einfacher Weise dadurch anschlagbegrenzt sein, dass das Traggestell mit seiner hinteren Querabstützung 51 gegen seitens der Führungen 4, 5 vorgesehene Anschläge 50 anläuft (2). Nach Öffnen der Verbindung zwischen dem vorderen Bereich 9 und dem hinteren Bereich 10 kann die Überführung der vom hinteren Bereich 10 im Wesentlichen gebildeten Lastaufnahme in die seitlich ausgeschwenkte Lage gemäß 6 erfolgen, wobei bevorzugt auch diese Ausschwenklage anschlagbegrenzt ist, insbesondere durch entsprechende Ausgestaltung der Schwenkverbindung durch Anschlagbegrenzungen. Die Rückführung aus der ausgeschwenkten Lage in die zu verriegelnde Funktionsstellung wird durch die erfindungsgemäße Schlossverbindung 32 erleichtert, die es ermöglicht, bei Fixierung der Überdeckungslage zwischen den Halbsteckbuchsen 45, 46 durch Einführen des einen langen Schenkels 48 des Brückengliedes 47, die Ausrichtung auf die gestreckte, der Funktionsstellung entsprechende Endlage vorzunehmen. Hierbei greift der kurze Schenkel 49 bevorzugt in die Steckbuchse 43 ein, die dem Stützelement 29 zugeordnet ist. Geöffnet ist die Schlossverbindung 32 nur, wenn der lange Schenkel 48 in die zum Längsarm 42 lagefeste Steckbuchse 44 eingreift, bei Eingriff des kurzen Schenkels 49 in die zur Steckbuchse 44 lagefeste Halbsteckbuchse 46, die, bezogen auf die geschlossene Schlossverbindung 32, über der zum Stützelement 29 lagefesten Halbsteckbuchse 45 und benachbart zum die Schenkel 48, 49 tragenden Steg des Brückengliedes 47 liegt.

Claims (11)

  1. Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere heckseitig ausziehbarer Lastenträger für Pkw, der aus einer zum Fahrzeug (2) eingeschobenen Staulage in eine Funktionsstellung ausziehbar ist, mit zwei aufbauseitigen, beabstandet zueinander und parallel verlaufenden Führungen (4, 5) und mit einem längsseitliche, den Führungen (4, 5) zugeordnete Tragstrukturen (6, 7) aufweisenden Traggestell (8), dessen Tragstrukturen (6, 7), bezogen auf die Funktionsstellung des Lastenträgers (1), einen vorderen, über die Führungen (4, 5) geführten und einen hinteren, über die Führungen (4, 5) hinausragenden und der Lastaufnahme zugehörigen Teil aufweisen sowie im Übergang zwischen dem vorderen Bereich (9) und dem hinteren Bereich (10) des Traggestelles (8) längsgeteilt und, in der Staulage des Lastenträgers (1), in ihrem vorderen, dem vorderen Bereich (9) des Traggestelles (8) entsprechenden Teil zusammengefaltet sind, wobei, bezogen auf die Funktionsstellung des Lastenträgers (1), der hintere Teil der einen Tragstruktur (7) gegenüber deren vorderem Teil über eine den Abstand zwischen diesen Teilen vergrößernde Schwenkverbindung (31) mit aufrechter Schwenkachse (28) seitlich ausschwenkbar ist.
  2. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zur die Schwenkverbindung (31) enthaltenden Tragstruktur (7) gegenüberliegende Tragstruktur (6) eine die Trennstelle zwischen ihrem vorderen und ihrem hinteren Teil überbrückende Schlossverbindung (32) aufweist und dass die Schwenkverbindung (31) nach Art eines Flügelscharnieres ausgebildet ist.
  3. Lastenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkverbindung (31) einen zwischen dem vorderen Teil und dem hinteren Teil der einen Tragstruktur (7) liegenden Scharnierarm (34) als Zwischenglied aufweist, das an beiden Enden schwenkbar mit dem jeweiligen Teil der Tragstruktur (7) verbunden ist und das bei gestreckter Lage der die Schwenkverbindung (31) enthaltenden Tragstruktur (7) sich in Richtung der Tragstruktur (7) erstreckt und zwischen den gegeneinander eingefalteten Teilen der Tragstruktur (7) liegt.
  4. Lastenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkverbindung (31) über Schwenkachsen (28, 36) am vorderen Teil und am hinteren Teil der Tragstruktur (7) angelenkte Scharnierarme (33, 34) umfasst, die über eine Schwenkachse (35) verbunden sind und die zwischen einer dem geschlossenen Zustand der Tragstruktur (7) entsprechenden Lage und einer ausgeklappten, den Abstand zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil der Tragstruktur (7) vergrößernden Verlängerungslage zu verschwenken sind.
  5. Lastenträger nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass im geschlossenen Zustand der die Schlossverbindung (32) enthaltenden Tragstruktur die Schwenkverbindung (31) zwischen dem vorderen Teil und dem hinteren Teil der die Schwenkverbindung (31) enthaltenden Tragstruktur verriegelbar ist.
  6. Lastenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossverbindung (32) vom vorderen Teil zum hinteren Teil der Tragstruktur (6), zum jeweils anschließenden Teil der Tragstruktur (6) starr zugeordnet, jeweils eine aufrechte Aufnahme (Steckbuchse 43, 44) für ein einsteckbares, bügelförmiges Brückenglied (47) aufweist und dass die aufeinander folgenden Teile der Tragstruktur (6) längs- und quersteif aneinander über die Schlossverbindung (32) anzuschließen sind.
  7. Lastenträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufnahme jeweils eine Steckbuchse (43, 44) umfasst, dass die Steckbuchsen (43, 44) umfangsseitig und höhenversetzt jeweils mit einer weiteren Steckbuchse (45, 46) starr verbunden sind, dass die höhenversetzt zueinander liegenden Steckbuchsen (45, 46) bei geschlossener Trennstelle einander koaxial überdecken und durch einen Schenkel (48) des Brückengliedes (47) aufeinander ausgerichtet sind, dessen anderer Schenkel (49) in eine der anderen Steckbuchsen eingreift.
  8. Lastenträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (48, 49) des bügelförmigen Brückengliedes (47) unterschiedliche Länge aufweisen und dass die Länge des kürzeren Schenkels (49) gleich oder kleiner ist als die Einstecklänge der dem Brückenglied (47) in der Einstecklage benachbart liegenden Steckbuchse (46) der koaxial zueinander liegenden Steckbuchsen (45, 46).
  9. Lastenträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lastenträger (1) als Fahrradträger ausgebildet ist.
  10. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitlichen Tragstrukturen (6, 7) des vorderen Bereiches (9) des Traggestelles (8) harmonikaartig gefaltet sind.
  11. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstrukturen (6, 7) im vorderen Bereich (9) des Traggestelles (8) jeweils gegeneinander faltbar und im Bereich ihrer jeweils zur Faltachse abgelegenen Enden in den Führungen (4, 5) längsverschiebbar geführte Lenker (21 bis 24) aufweisen.
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