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Die
Erfindung betrifft einen Lastenträger für Fahrzeuge, insbesondere einen
heckseitig ausziehbaren Lastenträger
für Pkw
gemäß dem Anspruch
1.
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Aus
der
DE 40 41 085 A1 sind
Lastenträger bekannt,
und zwar mit längsseitlich
verlaufenden Führungen
für teleskopisch
ausziehbare, längsseitliche
Tragstrukturen eines Traggestelles, das in der nach hinten ausgezogenen
Funktionsstellung des Lastenträgers
eine Lastaufnahme bildet und das in eine Staulage zu überführen ist,
in der die im Bereich der Lastaufnahme Teleskopabschnitte aufweisenden Tragstrukturen
zusammengefahren sind. In dieser zusammengefahrenen Lage liegen
die den Teleskopabschnitten zugeordneten Tragteile der Lastaufnahme,
zum Beispiel Abstützungen
für die
Räder von Fahrrädern, dicht
gepackt heckseitig zum Fahrzeug innerhalb einer durch einen Stoßfänger gebildeten Verkleidung,
die in der Funktionsstellung des Lastenträgers als Bestandteil der Tragstruktur
des Traggestells entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeuges nach
hinten ausgezogen eine Umrahmung für den Lastenträger bildet.
Der segmentierte Aufbau der Tragstrukturen für den in der Funktionsstellung
die Lastenaufnahme bildenden Teil des Traggestelles schränkt die
Möglichkeit
einer in den Fahrzeugumriss integrierten Anordnung des Lastenträgers ein.
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Dies
gilt auch bei einer weiteren in dieser Druckschrift aufgezeigten
Ausführungsform,
bei der der Lastenträger
im Bereich der Tragteile der Lastaufnahme den Tragstrukturen zugehörige Tragabstützungen
aufweist, die längsgeteilt
und heckseitig zum Fahrzeug um aufrechte Achsen schwenkbar sind,
derart, dass die Tragabstützungen
harmonikaartig faltbar und in der Staulage des Lastenträgers jeweils
gegen die Rückseite
des Fahrzeuges eingeschwenkt sind.
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Ferner
ist aus der
DE 42 31
568 A1 ein Lastenträger
für Fahrzeuge
bekannt, und zwar als Bestandteil einer heckseitig zum Fahrzeug
ausziehbaren Stoßfängereinheit.
Der Stoßfänger bildet
dabei mit seinen seitlichen, über
ein mittleres Stegteil verbundenen Schenkeln eine Umrahmung für eine Lastaufnahme,
welche auf zu den Schenkeln parallel verlaufenden Tragstrukturen
abgestützt
ist, die längsverschieblich
zum Fahrzeug angeordnet sind. Die Schenkel des Stoßfängers schließen in Fahrzeuglängsrichtung
an die Fahrzeugkontur über
in Fahrzeuglängsrichtung
sich erstreckende, ziehharmonikaartig ausziehbare Verkleidungsteile
an, die in der Staulage des Lastenträgers zusammengefahren sind
und in dessen Funktionsstellung einen geschlossenen Übergangsabschnitt
zwischen der Fahrzeugstruktur und den Schenkeln des Stoßfängers bilden.
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Des
Weiteren ist es aus der
DE
296 15 884 U1 bekannt, für einen Lastenträger fahrzeugfeste, längsseitlich
liegende und im Querschnitt gegeneinander offene, U-förmige Führungsschienen
vorzusehen, in denen die längsseitlichen
Tragstrukturen eines Traggestelles geführt sind, das durch die Tragstrukturen
und diese verbindende Querelemente gebildet ist, wobei der ausgezogene
Teil des Traggestelles als Lastaufnahme dient und wobei das Traggestell
in seiner ein- und in seiner ausgezogenen Lage verriegelbar ist.
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Einen
Lastenträger
in das Fahrzeug integriert darzustellen ist auch Gegenstand der
DE 296 14 667 U1 ,
bei der der Lastenträger
aus seiner heckseitig über
den Fahrzeugumriss hinausragenden Funktionsstellung in eine Staulage
zu überführen ist. In
dieser Staulage ist der Lastenträger
zusammengeklappt und an das Heck des Fahrzeuges heran oder in das
Heck des Fahrzeuges eingeschoben, bei entsprechender Verriegelung
der jeweiligen Stelllagen. Da für
den Lastenträger
bezüglich
seiner Lastaufnahme in der Staulage und in der Funktionsstellung
die gleiche Struktur und die gleichen Abmessungen gegeben sind und
bei längsverschieblicher
Gestaltung des Lastenträgers
dessen längsseitliche
Tragstrukturen einen frontseitigen, der Lastaufnahme vorgelagerten,
lediglich der Führung
dienenden Bereich aufweisen müssen,
ergibt sich für
den Lastenträger
eine relativ große
Einschubtiefe, ausgehend vom Heck des Fahrzeuges.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lastenträger der
eingangs genannten Art dahingehend auszugestalten, dass ungeachtet
des Beibehalts der Grundstruktur des Lastenträgers im Bereich von dessen
Lastaufnahme eine große
Ausfahrlänge bei
minimierter Einschubtiefe in der Staulage realisiert werden kann.
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Gemäß der Erfindung
wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1 erreicht, demzufolge die
längsseitlichen
Tragstrukturen des vorderen Teiles des Traggestelles, also des der
Lastaufnahme vorgelagerten Teiles des Traggestelles zusammenzufalten
sind, so dass, bezogen auf gleiche Größe der Lastaufnahme in der
Funktionsstellung und in der Staulage, die Einschubtiefe reduziert
wird, gleichzeitig aber durch das Auseinanderfalten beim Herausziehen
des Lastenträgers
eine gewünscht
große Führungslänge für den Lastenträger in dessen
Funktionsstellung gegeben ist.
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Zusätzlich wird
für den
Lastenträger
eine sehr kompakte Bauform ohne negative Beeinflussung seiner Tragfähigkeit
erreicht, und dies bei Verschwenkbarkeit der Lastaufnahme zum fahrzeugseitig
geführten
Teil des Lastenträgers,
so dass, beispielsweise bei Fahrzeugen mit Heckklappe oder Hecktür, die Lastaufnahme
mit den von ihr getragenen Gegenständen, wie Fahrrädern, aus
dem Zugangsbereich zur Hecktür
oder Heckklappe verschwenkt werden kann. Die Verschwenkbarkeit ist durch
die Auftrennung der Tragstrukturen in einen fahrzeugseitig geführten und
einen der Lastaufnahme zugeordneten Teil realisiert, wobei die Verbindung
der Teile der Tragstrukturen für
die eine Tragstruktur über
eine Schwenkverbindung mit aufrechter Schwenkachse erfolgt. Die
Schwenkverbindung ist derartig gestaltet, dass sich in Verbindung mit
der Schwenkbewegung eine Verlängerung
des auszuschwenkenden Teiles der die Schwenkverbindung enthaltenden
Tragstruktur ergibt.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist eine solche Lösung bei Längsteilung der Tragstrukturen
des Traggestelles im Übergang
zwischen dessen vorderen und hinteren Bereich dadurch in einfacher
Weise zu realisieren, dass die eine Tragstruktur eine über eine
Schlossverbindung zu schließende
Trennstelle aufweist und dass in der anderen Tragstruktur eine nach
Art eines Flügelscharniers
gestaltete Schwenkverbindung vorgesehen ist. Bei einer solchen nach Art
eines Flügelscharniers
für Schwenktüren gestalteten
Schwenkverbindung ist im Übergang
zum ausschwenkbaren Teil der Tragstruktur ein Zwischenglied vorgesehen,
das an beiden Enden schwenkbar angelenkt ist und das bei gestreckter
Lage der die Schwenkverbindung enthaltenden Tragstruktur sich in
Richtung der Tragstruktur erstreckt und zwischen den gegeneinander
gefalteten Teilen der Tragstruktur liegt.
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Eine
derartige Faltlage der Schwenkverbindung ist in einfacher Weise über eine
Arretierung zu sichern, die durch eine quer spannende Schraubverbindung
oder auch durch eine auf einen der Schwenkzapfen wirkende Verriegelung
gebildet sein kann.
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Die
analog zur Schwenkverbindungen in der einen Tragstruktur in der
korrespondierenden anderen Tragstruktur vorgesehene Schlossverbindung lässt sich
in einer robusten und einfachen Ausführung durch den Teilen der
Tragstruktur zugeordnete Steckbuchsen verwirklichen, die in ihrer
Anschlusslage für
die über
die Schlossverbindung miteinander zu verkuppelnden Teile der Tragstruktur über ein
Brückenglied
mit in die Steckbuchsen einzuführen Schenkeln
zu verbinden sind.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Ferner wird
die Erfindung nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es
zeigen:
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1 perspektivisch
in Draufsicht eine isolierte Darstellung eines Lastenträgers gemäß der Erfindung,
ausgestaltet als Fahrradträger,
wobei der Lastenträger
isoliert von dem nur in seinem heckseitigen Umriss angedeuteten
Fahrzeug dargestellt ist, dem der Lastenträger heckseitig ein- und ausfahrbar zugeordnet
ist,
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2 eine
Draufsicht auf den Lastenträger gemäß 1,
wobei bezüglich
des Fahrzeuges lediglich dessen Umriss und die im Bodenbereich des Fahrzeuges
liegenden, sich in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckenden Führungen
für den
Lastenträger gezeigt
sind,
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3 eine
der 2 entsprechende Darstellung bei in seine Funktionslage
aus dem Fahrzeug herausgezogenem Lastenträger und einer Darstellung der
Lastenaufnahme bei ausgeschwenkten Radabstützungen,
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4 eine
der 3 entsprechende Darstellung, bei der zusätzlich eine
Tragstütze
für die
auf der Lastenaufnahme aufzustellenden Fahrräder gezeigt ist,
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5 eine
schematisierte Darstellung des als Fahrradträger ausgestalteten Lastenträgers mit auf
dessen Lastenaufnahme aufgestellten Fahrrädern,
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6 eine
der 5 entsprechende Darstellung, wobei die Lastenaufnahme
mit den auf ihr abgestellten Fahrrädern aus der Transportlage
für die
Fahrräder
gemäß
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5 in
eine zur Fahrtrichtung seitlich ausgeschwenkte Lage versetzt dargestellt
ist, die die Zugangslage zu einer nicht dargestellten Hecktür oder Heckklappe
veranschaulicht,
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7 und 8 vergrößerte Darstellungen der
in der einen Tragstruktur vorgesehenen Schwenkverbindung und deren
Verriegelung, und
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9 und 10 vergrößerte und
vereinfachte Darstellungen der Schlossverbindung, die der anderen
Tragstruktur zugeordnet ist.
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Die
Figuren zeigen einen Lastenträger 1,
wie er bevorzugt in Personenkraftwagen und deren Abwandlungen, zum
Beispiel SUV's zum
Einsatz kommt, und zwar als im Bodenbereich des Fahrzeuges 2 längsmittig
angeordneter und heckseitig ausziehbarer Lastenträger 1.
Das Fahrzeug 2 ist in den Zeichnungen nur im Umriss angedeutet,
und eine Längsmittelachse
desselben mit 3 bezeichnet.
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Fahrzeugfest
umfasst der Lastenträger
Führungen 4, 5,
die sich parallel zur Längsmittelachse 3 erstrecken
und in denen die längsseitlichen Tragstrukturen 6, 7 des
Traggestelles 8 des Lastenträgers 1 geführt und
abgestützt
sind. Das Traggestell 8 mit den längsseitlichen Tragstrukturen 6, 7 weist,
bezogen auf die Fahrtrichtung F, einen vorderen Bereich 9 und
einen hinteren Bereich 10 auf. Der vordere Bereich 9 ist
längenveränderlich
ausgebildet und in der Staulage des Lastenträgers 1, also bei in das
Fahrzeug 2 eingeschobenem Lastenträger, zusammengefahren (1)
und in der Funktionsstellung des Lastenträgers 1, also bei nach
hinten ausgezogenem Lastenträger 1 (2) derart
auseinander gezogen, dass die Tragstrukturen 6, 7 gleiche
Erstreckung wie die Führungen 4, 5 aufweisen.
Der hintere Bereich 10 des Traggestelles 8 ist
als Lastaufnahme ausgebildet, in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ausgerüstet für den Transport
von Fahrrädern.
Die diesbezüglichen
Ausrüstungsteile
sind, unter anderem, im Ausführungsbeispiel
für zwei
Fahrräder 11, 12,
quer zur Längsachse 3 ausschwenkbare
Aufnahmen 13, 14 für die Laufräder sowie eine zentrale Tragstütze 15,
die bevorzugt als umsteckbare Teleskopstütze gestaltet und auf einer
Querstrebe 16 des Traggestelles 8 zu befestigen
ist und die mit Rahmenhalterungen 17, 18 für die Fahrräder 11, 12 versehen
ist, welche entgegengesetzt ausgerichtet rückseitig quer zum Fahrzeug 2 liegend
zum Traggestell 8 festgelegt sind. Die Figuren zeigen die
diesbezüglichen
Ausrüstungsteile
sowohl in ihrer Ablagestellung zur Lastaufnahme (1 und 2),
in Übergangsstellungen
(3 und 4) sowie auch in ihrer Montagestellung
für die
Fahrräder 11, 12 (5 und 6).
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Der
hintere, die Lastaufnahme bildende Bereich 10 des Traggestelles 8 ist
in sich formsteif und mit dem vorderen Bereich 9 des Traggestelles 8 sowohl
in der Staulage wie auch in der Funktionsstellung des Lastenträgers 1 starr
verbunden. Aufgebaut ist der vordere Bereich 9 des Traggestelles 8 im
Wesentlichen, für
jede der Tragstrukturen 6, 7, aus zwei über jeweils
ein Scharnier 19, 20 verbundenen Lenkern 21 bis 24,
die ihrerseits an ihren von dem Scharnier 19, 20 bzw.
von der durch dieses Scharnier bestimmten Faltachse abgelegenen
Enden in den Führungen 4, 5 längsverschieblich
gehalten sind. Hierzu sind die Lenker 21 bis 24 jeweils
um eine aufrechte Achse schwenkbar zur Tragstruktur 6 bzw. 7 an
ihrem von den Scharnieren 19, 20 abgelegenen Enden
mit der Tragstruktur 6 bzw. 7 verbunden, wobei
die den bezogen auf die Fahrtrichtung F vorderen Enden der Lenker 21 bzw. 23 zugeordneten
aufrechten Schwenkachsen 25, 26 bevorzugt lagefest
zu einer Querabstützung 51 des
Traggestelles sind, die ihrerseits zu den Führungen 4, 5 längsverschieblich
geführt
ist. Die den hinteren Enden der hinteren Lenker 22 bzw. 24 zugeordneten,
aufrechten Schwenkachsen 27, 28 sind zu den Führungen 4, 5 längsverschieblich über Stützelemente 29, 30 festgelegt,
die Teil der Verbindung zwischen dem jeweils vorderen Bereich 9 und
hinteren Bereich 10 der jeweiligen Tragstruktur 6, 7 sind,
welche im Übergangsbereich derartig
gestaltet sind, dass der hintere, die Lastaufnahme bildende Bereich 10 gegenüber dem
vorderen Bereich 9 in eine nach außen gegenüber der Längsmittelachse 3 abgesetzte
Schwenklage zu überführen ist,
in der die Fahrräder 11, 12 sich
in Längsrichtung
des Fahrzeuges 2 erstrecken und die Heckseite des Fahrzeuges
zumindest im Überdeckungsbereich
zu einer etwaigen Heckklappe oder Hecktür freigeben.
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Der Übergangsbereich
zwischen vorderem Bereich 9 und hinterem Bereich 10 der
Tragstrukturen 7, 8 liegt bei ausgezogenem Lastenträger 1 im Wesentlichen
angrenzend zur Rückseite
des Fahrzeuges, so dass der vordere Bereich 9 des Traggestelles 8 mit
den entsprechenden Teilen der Tragstrukturen 6, 7 in
den fahrzeugfesten Führungen 4, 5 liegt,
während
der hintere Bereich 10 des Traggestelles 8, und
damit der Bereich der Lastaufnahme über das Fahrzeug nach hinten
auskragt, so dass die Tragstrukturen 6, 7 dieses
Bereiches außerhalb
der Führungen 5, 6 liegen.
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Zur Überführung des
die Lastenaufnahme enthaltenden hinteren Bereiches 10 in
seine seitlich ausgeschwenkte Lage sind die Tragstrukturen 6, 7 längsgeteilt,
und der dem vorderen Bereich 9 und dem hinteren Bereich 10 zugeordnete
Teil der Tragstruktur 6 sind über eine Schwenkverbindung aneinander
gekoppelt, die insgesamt mit 31 bezeichnet ist und die
durch eine nach Art eines Flügelscharnieres
ausgebildete Anlenkung gestaltet ist, welche eine vergrößerte seitliche
Ausladung für
die Lastaufnahme ermöglicht.
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Die
der Tragstruktur 6, die die Schwenkverbindung 31 enthält, gegenüberliegende
Tragstruktur 7 weist eine Schlossverbindung 32 auf,
die zum Ausschwenken des hinteren, die Lastaufnahme bildenden Bereiches 10 geöffnet wird.
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Die
Schwenkverbindung 31 schließt an ein Stützelement 30 an, über das
der Lenker 24 über
die Schwenkachse 28 längsverschieblich
in der Führung 4 geführt ist,
wobei als Stützelement 30 wie
gezeigt auch ein die Schwenkachse 28 verkörpernder Schwenkzapfen
dienen kann. Über
die Schwenkachse 28 ist ein Scharnierarm 33 der
Schwenkverbindung 31 mit dem Lenker 24 verbunden,
und am anderen Ende des Scharnierarmes 33 ist als Zwischenglied 34 ein
weiterer Scharnierarm über
eine Schwenkachse 35 angelenkt. Über eine Schwenkachse 36 erfolgt
der Anschluss an einen Längsarm 37 der
Tragstruktur 7, der sich in der Staulage und in der Funktionsstellung
des Lastenträgers
fluchtend zur entsprechenden Führung 5 erstreckt.
Die geschlossene Lage des in der Schwenkverbindung 31 vorgesehenen
Flügelscharnieres
kann, wie in 7 gezeigt, durch Querverspannung über eine
Schraubverbindung 38 erfolgen, oder auch, wie in 8 gezeigt, über einen
Riegelschieber 39, der längs des Scharnierarmes 33 verschiebbar
ist. Der Riegelschieber 39 übergreift in seiner Verriegelungslage
mit seinem Riegel 40 eine Flachseite des Scharnierauges 41 des
Zwischengliedes 34, das über die Achse 35 mit
dem Scharnierarm 33 verbunden ist. Bei Freigabe der Verriegelung
zwischen dem Scharnierarm 33 und dem Zwischenglied 34 kann
das die Schwenkverbindung 31 bildende Flügelscharnier ausgefaltet
werden, wobei sich in der nach außen geklappten Schwenklage
für die
Lastaufnahme eine vergrößerte Ausladung
dadurch ergibt, dass der Längsarm 37 über den
Scharnierarm 33 und das Zwischenglied 34 an die
Führung 5 angeschlossen
ist. Die Zeichnung, so insbesondere 6 veranschaulicht,
dass über die
jeweiligen Scharnierverbindungen der Schwenkweg in der ausgeschwenkten
Lage anschlagbegrenzt ist.
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Eine
robuste und einfache Schlossverbindung ist, wie 9 und 10 zeigen,
dadurch realisiert, dass auslaufend auf die Trennstelle zwischen vorderen
Bereich 9 und hinteren Bereich 10 der Tragstruktur 7 einerseits
das Stützelement 29 und andererseits
der Seitenarm 42 jeweils mit einer Steckbuchse 43 bzw. 44 versehen
sind, deren Achse parallel zur Schwenkachse 27 liegt, über die
das Stützelement 29 mit
dem Lenker 22 verbunden ist. Jede der Steckbuchsen 43, 44 ist
auskragend mit einer weiteren Steckbuchse 45 bzw. 46 verbunden,
die axial kürzer
ist als die tragende Steckbuchse 43, 44, wobei
die Steckbuchsen 45, 46 – als Halbsteckbuchsen – in ihrer
axialen Länge
aufeinander abgestimmt sind – bevorzugt
halb so lang wie die Steckbuchsen 43, 44 sind – und in
eine koaxiale, einander überlappende
Lage einzuführen
sind, die der Schließlage
der Schlossverbindung 32 entspricht. Diese Schließlage wird
dadurch fixiert, dass die einander überlappenden, koaxial zueinander
liegenden Halbsteckbuchsen 45, 46 gegeneinander
fixiert werden, und zwar mithilfe eines Brückengliedes 47, das
bei U-förmiger Grundform
parallel zueinander liegende Schenkel 48, 49 in
Form von Steckbolzen aufweist. Von diesen Schenkeln 48, 49 weist
der Schenkel 48 eine Länge auf,
die zumindest größer ist
als die Länge
einer der axial in Überdeckungslage
zueinander zu fixierenden Halbsteckbuchsen 45, 46,
während
der andere Schenkel 49 kürzer ist als die oben liegende
Steckbuchse 46. In Verbindung damit, dass das Stützelement 29 zur
Führung 4 längsverschieblich
ist, beispielsweise also als Gleitstein ausgebildet, und dass die
Steckbuchse 43 sowie die Halbsteckbuchse 45 dem
als Gleitstein geführten
Stützelement 29 zugeordnet
sind, ergibt sich über
das Brückenglied 47 eine
Längs-
und Querverriegelung, wenn über
den längeren
Schenkel 48 die Halbsteckbuchsen 45 und 46 in
ihrer koaxialen Lage zueinander fixiert sind (10)
und der kürze re
Schenkel 49 in eine der anderen Steckbuchsen 43, 44 eingesetzt
wird. Durch Umsetzen des Brückengliedes 47 (9)
kann die Verriegelung aufgehoben werden und die Schlossverbindung 32 geöffnet werden.
Im Rahmen der Erfindung können
selbstverständlich
auch andere Schlossverbindungen Verwendung finden, wobei allerdings
die vorliegende sich durch große
Einfachheit und Robustheit auszeichnet und eine Sicherung des Brückengliedes 47 auch
in entriegelter Lage durch Aufnahme in zwei Steckbuchsen gesichert
werden kann.
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1 zeigt
den Lastenträger 1 in
seiner Staulage, das heißt
eingeschoben in das Fahrzeug, wobei der vordere Bereich 9 des
Traggestelles 8 des Lastenträgers 1 dadurch verkürzt wird,
dass dessen die seitlichen Tragstrukturen 6, 7 bildende
Lenker 21, 22 bzw. 23, 24 harmonikaartig
gefaltet sind und jeweils gleichschenklige, gegeneinander gerichtete Dreiecke
bilden. Diese können
auch dazu genutzt werden, den Einschubweg zu begrenzen, und zwar dadurch,
dass bei einer vorgegebenen Einschublänge die Scheitel der durch
die Lenker 21, 22 bzw. 23, 24 gebildeten
Dreiecke aneinander stoßen
und damit eine weitere Einschubbewegung verhindern. In gestreckter
Lage der Lenker 21, 22 bzw. 23, 24 der
jeweiligen Tragstruktur 6, 7 enden die jeweils
rückwärtigen Lenker 23, 24 im
Bereich der rückwärtigen Fahrzeugbegrenzung,
so dass bei Öffnen
der Tragstruktur in diesem Bereich der hintere Bereich des Traggestelles 8 aus
seiner Funktionsstellung gemäß 2 in
eine seitlich ausgeschwenkte Lage, zum Beispiel gemäß 6 überführbar ist.
Die Auszugbewegung des Lastenträgers 1 kann
in einfacher Weise dadurch anschlagbegrenzt sein, dass das Traggestell
mit seiner hinteren Querabstützung 51 gegen
seitens der Führungen 4, 5 vorgesehene
Anschläge 50 anläuft (2).
Nach Öffnen
der Verbindung zwischen dem vorderen Bereich 9 und dem
hinteren Bereich 10 kann die Überführung der vom hinteren Bereich 10 im
Wesentlichen gebildeten Lastaufnahme in die seitlich ausgeschwenkte
Lage gemäß 6 erfolgen,
wobei bevorzugt auch diese Ausschwenklage anschlagbegrenzt ist,
insbesondere durch entsprechende Ausgestaltung der Schwenkverbindung
durch Anschlagbegrenzungen. Die Rückführung aus der ausgeschwenkten
Lage in die zu verriegelnde Funktionsstellung wird durch die erfindungsgemäße Schlossverbindung 32 erleichtert,
die es ermöglicht,
bei Fixierung der Überdeckungslage zwischen
den Halbsteckbuchsen 45, 46 durch Einführen des
einen langen Schenkels 48 des Brückengliedes 47, die
Ausrichtung auf die gestreckte, der Funktionsstellung entsprechende
Endlage vorzunehmen. Hierbei greift der kurze Schenkel 49 bevorzugt in
die Steckbuchse 43 ein, die dem Stützelement 29 zugeordnet
ist. Geöffnet
ist die Schlossverbindung 32 nur, wenn der lange Schenkel 48 in
die zum Längsarm 42 lagefeste
Steckbuchse 44 eingreift, bei Eingriff des kurzen Schenkels 49 in
die zur Steckbuchse 44 lagefeste Halbsteckbuchse 46,
die, bezogen auf die geschlossene Schlossverbindung 32, über der zum
Stützelement 29 lagefesten
Halbsteckbuchse 45 und benachbart zum die Schenkel 48, 49 tragenden Steg
des Brückengliedes 47 liegt.