DE102011087378A1 - Steuereinheit für eine Schmiermitteldosiervorrichtung - Google Patents
Steuereinheit für eine Schmiermitteldosiervorrichtung Download PDFInfo
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Abstract
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die Erfindung betrifft eine Steuereinheit für eine Schmiermitteldosiervorrichtung zum Steuern der Befüllung und der Abgabe einer in der Schmiermitteldosiervorrichtung einstellbaren Menge von Schmiermittel.
- Hintergrund der Erfindung
- Schmiermitteldosiervorrichtungen werden eingesetzt, um eine bestimmte Menge Schmiermittel, insbesondere Schmierfett, in Bauteilen, Komponenten oder Baugruppen etc. zu dosieren. Bekannte Schmiermitteldosiervorrichtungen, wie z.B. in der
DE 20 02 730 A1 , weisen einen Dosierteil und einen Steuerteil auf. Das Schmiermittel gelangt mittels Pumpen über Schläuche oder Rohre in den Dosierteil. Hier wird die zu verarbeitende Menge Schmiermittel für das zu schmierende Bauteil eingestellt. Im Steuerteil wird das Schmiermittel über einen Steuerschieber und Kolben aus der Schmiermitteldosiervorrichtung zum Bauteil gepresst. Um die genaue Menge an Schmiermittel prozesssicher abgeben zu können, sind der Kolben und der Steuerschieber mit mehreren kostenintensiven Dichtungen bestückt, die notwendig sind, um einen unkontrollierten Schmiermittelaustritt aus den Anschlussbohrungen oder Schmiermittelkanälen zu vermeiden. Da der Steuerschieber in der Regel bei jedem Arbeitstakt eine lineare Bewegung vollzieht werden die Dichtungen über Querbohrungen hin und her bewegt und sind so einer großen mechanischen Belastung ausgesetzt. Der dadurch je nach Arbeitstaktung der Schmiermitteldosiervorrichtung bedingte schnelle Verschleiß der Dichtungen führt zu Undichtigkeiten, wodurch die Werkzeuge, Maschinen und die zu schmierenden Bauteile unkontrolliert mit Schmiermittel verschmiert werden. Außerdem kann nicht mehr garantiert werden, dass die Bauteile mit der genauen Schmiermittelmenge prozesssicher geschmiert werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Dichtungen nach geringer Standzeit aus der Schmiermitteldosiervorrichtung ausgebaut und durch neue ersetzt werden. Dies gilt umso mehr für Schmiermittel mit abrasiven Elementen, wie z.B. Schmierfette mit Kupfer- oder Rußpartikeln. - Aufgabe der Erfindung
- Ausgehend von den dargelegten Nachteilen des bekannten Standes der Technik liegt der Erfindung deshalb die Aufgabe zu Grunde, bei einer Schmiermitteldosiervorrichtung der vorgenannten Art den Verschleiß zu verringern und die Standzeiten zu erhöhen.
- Beschreibung der Erfindung
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Schmiermitteldosiervorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart gelöst, dass eine in einer Aufnahme verdrehbar angeordnete Steuerwelle vorgesehen ist. Diese weist zumindest eine Befüllöffnung zum Befüllen der Schmiermitteldosiervorrichtung und zumindest eine Abgabeöffnung zur Abgabe von Schmiermittel aus der Schmiermitteldosiervorrichtung auf. Durch einfaches Verdrehen der Steuerwelle in der Aufnahme gelangt jeweils eine Befüllöffnung oder eine Abgabeöffnung mit einer Schmiermittelverbindung an der Aufnahme zur Deckung, wodurch ein Schmiermittelfluss in die Schmiermitteldosiervorrichtung bzw. aus der Schmiermitteldosiervorrichtung herstellbar und auf diese Weise ein Befüllzustand oder ein Abgabezustand der Schmiermitteldosiervorrichtung einstellbar ist. Gleichzeitig ist die jeweils andere Öffnung der Steuerwelle, die nicht zur Deckung mit einer Schmiermittelverbindung an der Aufnahme gelangt, von der Aufnahme abgedeckt und dadurch abgedichtet. Da Außenmantel der Steuerwelle und Aufnahme hierbei jeweils eine Dichtfläche bilden, sind keine durch die Stellbewegung einem Verschleiß unterliegende Dichtungen zur Abdichtung von Befüllöffnung, Abgabeöffnung und Schmiermittelverbindung erforderlich.
- In einer besonders einfach aufgebauten Steuereinheit sind am radialen Außenmantel der Steuerwelle eine Befüllöffnung und eine Abgabeöffnung in einem vorbestimmten Drehwinkelabstand zueinander angeordnet. Hierbei liegen Befüllöffnung und Abgabeöffnung mit einer Schmiermittelverbindung an der Aufnahme auf einer Umfangslinie, d.h. in Umfangsrichtung hintereinander. Dadurch ist an der Schmiermittelverbindung der Aufnahme im Bereich der Umfangslinie durch Verdrehen oder Hin- und Herdrehen der Steuerwelle entlang der Umfangslinie, je nachdem, ob die Befüllöffnung oder die Abgabeöffnung mit der Schmiermittelverbindung übereinander gelangt, der Befüll- oder der Abgabezustand an der Steuereinheit einfach einstellbar.
- Um hohe Taktzeiten einerseits und eine gute Abdichtung zwischen Befüll- und Abgabeöffnung am Außenmantel der Steuerwelle und dem Innenmantel der Aufnahme zu erreichen, beträgt der Drehwinkelabstand zwischen Befüll- und Abgabeöffnung am Außenmantel der Steuerwelle vorzugsweise weniger als 90°.
- Eine einfache Ausbildung von Befüllöffnung und Abgabeöffnung in der Steuerwelle wird ermöglicht, wenn die Befüllöffnung in der Steuerwelle, zumindest an ihrem Endabschnitt zum Außenmantel der Steuerwelle hin, zur Querschnittsebene der Steuerwelle geneigt verläuft.
- Es ist von Vorteil, wenn die Befüllöffnung an einer axialen Stirnseite der Steuerwelle einen zentralen Schmiermitteleintritt zur Beaufschlagung mit Schmiermittel aufweist.
- Vorzugsweise ist die Abgabeöffnung als einfache radiale Durchgangsbohrung an der Steuerwelle ausgebildet. Dabei kann die Befüllöffnung an einem Eingangsabschnitt ausgehend von einer Stirnseite der Steuerwelle als zentral verlaufende Axialbohrung ausgebildet werden, die geringfügig beabstandet von der radialen Durchgangsbohrung der Abgabeöffnung endet. Vorzugsweise ist dort eine Anschlussbohrung vorgesehen, an der die Befüllöffnung an ihrem Endabschnitt um den Drehwinkelabstand zur Durchgangsbohrung der Abgabeöffnung und zugleich in axiale Richtung um einen Winkel zur Axialbohrung geneigt zum Außenmantel der Steuerwelle hin ver-läuft, um dort auf einer Umfangslinie mit der Abgabeöffnung liegend auszutreten.
- Bevorzugt ist die Steuerwelle an ihrem von der Befüllöffnung abgewandten axialen Endbereich an einem Mitnehmerabschnitt von einem Antrieb drehend antreibbar. Zum Antrieb der Steuerwelle kann beispielsweise ein pneumatischer Drehzylinder vorgesehen sein. Denkbar ist aber auch ein Elektromotor, insbesondere ein elektrischer Schrittmotor.
- Eine einfache Antriebsverbindung zwischen Steuerwelle und Antrieb kann durch eine Welle-Nabe-Verbindung erreicht werden. Hierzu weist der Mitnehmerabschnitt eine Nabe zur Aufnahme einer vom Antrieb antreibbaren Mitnehmerwelle auf. Vorzugsweise ist an der Nabe radial außen zur Aufnahme eines formschlüssigen Welle-Nabe-Verbindungselements, beispielsweise einer Passfeder oder eines Verbindungsstifts, eine radiale Öffnung vorgesehen.
- Die Steuerwelle ist vorzugsweise gehärtet ausgeführt. Beispielsweise kann eine Beschichtung, insbesondere mit Titan-Nitrit (TiN 3) vorgesehen sein. Diese Beschichtung weist eine große Härte und Verschleißfestigkeit auf. Zugleich kann sie in mikrometerdünnen Schichten aufgetragen werden, wodurch eine große Genauigkeit in der Herstellung erreicht wird.
- Vorzugsweise ist die die Aufnahme als ein Gehäuse mit einer Aufnahmebohrung ausgeführt ist, in die die Steuerwelle drehbar aufgenommen ist.
- Eine gute Verdrehbarkeit und zugleich eine gute Abdichtung der Steuerwelle in der Aufnahmebohrung wird erreicht, wenn das Radialspiel zwischen Steuerwelle und Aufnahmebohrung zwischen ca. 2 μm und ca. 4 μm beträgt
- Es ist von Vorteil, wenn das Gehäuse zwei diametral gegenüberliegende radiale Durchgangsöffnungen aufweist, die im Bereich einer Umfangslinie angeordnet sind, auf der am Außenmantel der Steuerwelle die Befüllöffnung und die Abgabeöffnung liegen. Vorzugsweise bildet dabei eine als radiale Durchgangsbohrung ausgeführte erste Durchgangsöffnung eine Schmiermittelverbindung zu der Schmiermitteldosiervorrichtung und die zweite Durchgangsöffnung einen Schmiermittelabgabeanschluss zum Anschließen von Verteilungsmitteln zur Verteilung von Schmiermittel an eine oder mehrere Schmierstellen. Auf einfache Weise ist hierdurch im Abgabezustand an einer Seite der Steuereinheit eine dosierte Menge von Schmiermittel einleitbar und an der gegenüberliegenden Seite zur Schmierung abgebbar.
- Am Außenmantel des Gehäuses kann im Bereich der Schmiermittelverbindung ein Befestigungsabschnitt vorgesehen sein, an dem eine Dosiereinheit der Schmiermitteldosiervorrichtung an die Schmiermittelverbindung angeschlossen ist.
- Es ist vorteilhaft, wenn das Gehäuse an einem stirnseitigen axialen Ende im Bereich der Aufnahmebohrung einen Anschlussflansch zum Anschließen einer Schmiermittelverbindung zum Beaufschlagen des Eingangsabschnitts der Befüllöffnung an der Steuerwelle mit Schmiermittel aus einem Schmiermittelreservoir aufweist.
- Zum Befestigen eines Antriebsblocks zum Antrieb der Steuerwelle kann am Gehäuse an seinem antriebsseitigen axialen Ende einen Befestigungsflansch vorgesehen sein.
- In Hinblick auf eine Vereinfachung von Herstellung und Montage kann zur Aufnahme der Steuerwelle in der Steuereinheit zumindest eine Hülse vorgesehen sein, die die Steuerwelle zumindest abschnittsweise umschließt, wobei die Steuerwelle in der Hülse verdrehbar ist. Bevorzugt bildet die Hülse an ihrem Innenmantel, ähnlich einer Gleitbuchse, eine Gleitfläche. Dabei ist die Steuerwelle mit der Hülse in einem oder mehreren weiteren Bauteil/en zur Aufnahme einsetzbar, die aus einfach zu verarbeitenden Werkstoffen, beispielsweise Aluminium, und ohne hohe Genauigkeitsanforderungen hergestellt werden können. Da die Hülse in großen Stückzahlen mit großer Genauigkeit einfach herstellbar und bearbeitbar, insbesondere einfach zu Härten oder zu Beschichten ist, können so die Herstellungskosten deutlich gesenkt werden. Außerdem sind Hülse und Steuerwelle einfach vormontierbar. Zudem sind Steuerwelle und Hülse zur Montage paarweise sortierbar, wobei durch Gruppensortierung die Anforderungen an die Fertigungstoleranzen reduziert und die Herstellungskosten weiter deutlich gesenkt werden können. Ferner ist die Hülse nach Montage in der Steuereinheit einfach auswechselbar.
- Bevorzugt weist die Hülse zumindest eine radiale Durchgangsöffnung auf, die im Bereich einer Umfangslinie angeordnet ist, auf der am Außenmantel der Steuerwelle eine Befüllöffnung und eine Abgabeöffnung liegen. Dabei kommuniziert die Durchgangsöffnung am Außenmantel der Hülse mit der Schmiermittelverbindung an der Aufnahme.
- Die Hülse kann in der Aufnahmebohrung des Gehäuses zwischen diesem und der Steuerwelle angeordnet werden. Vorzugsweise sind dabei zwei diametral gegenüberliegende Durchgangsöffnungen an der Hülse vorgesehen, wobei eine erste Durchgangsöffnung der Hülse mit der Schmiermittelverbindung am Gehäuse und eine zweite Durchgangsöffnung der Hülse mit dem Schmiermittelabgabeanschluss am Gehäuse fluchtet.
- Zur Fixierung der Hülse in der Aufnahmebohrung des Gehäuses ist vorzugsweise eine quer zur Aufnahmebohrung verlaufende deren Innenwand schneidende Fixierungsbohrung im Gehäuse vorgesehen. Diese korrespondiert mit einer am Außenmantel der Hülse sich quer zur Längsachse der Hülse erstreckenden Nut. Ein in der Fixierungsbohrung angeordnetes Fixierungselement, beispielsweise ein Passstift, kann so im Bereich der Aufnahmebohrung einerseits in die Fixierungsbohrung an der Innenwand der Aufnahmebohrung und andererseits in die Nut am Außenmantel der Hülse formschlüssig eingreifen. Auf diese Weise ist die Hülse in der Aufnahmebohrung beidseitig axial gesichert und zugleich verdrehgesichert.
- Vorzugsweise ist die Hülse gehärtet ausgeführt. Beispielsweise kann eine Beschichtung, insbesondere mit Titan-Nitrit (TiN) vorgesehen sein. Denkbar ist auch, die Hülse in Blech auszuführen.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den Zeichnungen, in denen zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung vereinfacht dargestellt ist. Es zeigen:
-
1 in einer Schnittdarstellung eine erfindungsgemäße Steuereinheit in einem ersten Ausführungsbeispiel in einer Schmiermitteldosiervorrichtung angeordnet, -
2 eine weitere Schnittdarstellung der Steuereinheit aus1 , -
3 bis6 Einzeldarstellungen der Steuerwelle der Steuereinheit aus1 in verschiedenen Ansichten, -
7 und8 Einzeldarstellungen des Gehäuses der Steuereinheit aus1 in verschiedenen Ansichten, -
9 in einer Schnittdarstellung eine erfindungsgemäße Steuereinheit in einem zweiten Ausführungsbeispiel angeordnet, -
10 bis12 Einzeldarstellungen einer erfindungsgemäßen Hülse der Steuereinheit aus9 in verschiedenen Ansichten, -
13 bis15 Einzeldarstellungen des Gehäuses der Steuereinheit aus9 in verschiedenen Ansichten. - Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
- In
1 ist eine erfindungsgemäße Steuereinheit für eine beispielhaft zur Dosierung von Schmierfett ausgeführte Schmiermitteldosiervorrichtung dargestellt. Die Steuereinheit weist eine Steuerwelle1 auf, die drehbar in einer Aufnahmebohrung eines eine Aufnahme bildenden Gehäuses6 angeordnet ist. Die Steuerwelle1 ist an einem Mitnehmerabschnitt durch einen Antrieb5 drehend antreibbar. Die Schmiermitteldosiervorrichtung weist eine Dosiereinheit8 zum Einstellen einer abzuführenden Menge von Schmierfett auf. Zum Befüllen einer nicht dargestellten Dosierkammer der Dosiereinheit8 ist in der Steuerwelle1 eine durchgehende Befüllöffnung2 ausgebildet. Diese ist an einem Eingangsabschnitt am vom Antrieb5 abgewandten stirnseitigen Ende der Steuerwelle1 mit Schmiermittel aus einem nicht dargestellten Schmiermittelreservoir beaufschlagbar ist. Hierzu ist am eingansseitigen Ende der Steuerwelle1 stirnseitig ein Fettrohr15 am Eingansabschnitt der Befüllöffnung2 angeschlossen. Dieses ist am eingangsseitigen axialen Ende des Gehäuses an einem stirnseitigen Anschlussflansch befestigt. Der Anschluss ist über einen statischen Dichtring16 , hier ein O-Ring, abgedichtet. Das Fettrohr15 bildet an seinem freien Ende einen weiteren Anschluss, an dem eine Schmiermittelverbindung zu einem nicht dargestellten Schmiermittelreservoir anschließbar ist. Aus dem Schmiermittelreservoir kann Schmierfett über das Fettrohr15 und die Befüllöffnung2 der Steuerwelle1 in die Dosierkammer der Dosiereinheit8 gefördert werden. - Der Eingangsabschnitt der Befüllöffnung
2 ist als eine zentrale Axialbohrung ausgeführt. Diese geht von einem stirnseitigen Ende der Steuerwelle1 aus und endet geringfügig axial beabstandet von einer als radiale Durchgangsbohrung ausgeführten Abgabeöffnung3 . Eine sich am inneren Ende der Axialbohrung anschließende zweite Bohrung, bildet den Endabschnitt der Befüllöffnung2 . Dieser verläuft außerhalb der Bildebene von1 zum radialen Außenmantel der Steuerwelle1 hin, schräg geneigt zur Querschnittsebene der Steuerwelle1 und tritt dann am radialen Außenmantel der Steuerwelle1 auf einer Umfangslinie mit der Abgabeöffnung3 liegend aus. Die Abgabeöffnung3 dient zur Abgabe einer in der Dosiereinheit8 einstellbaren Menge von Schmierfett. - Das Gehäuse
6 weist zwei an der Aufnahmebohrung diametral gegenüberliegende Durchgangsöffnungen auf. Eine erste Durchgangsöffnung zwischen Außenmantel des Gehäuses6 und dem Innenmantel der Aufnahmebohrung ist als eine Durchgangsbohrung ausgeführt und bildet eine Schmiermittelverbindung4 zur Dosiereinheit8 . Die Schmiermittelverbindung4 steht am Außenmantel des Gehäuses6 mit der Dosierkammer der Dosiereinheit8 in unmittelbarer Verbindung. Der Schmiermittelverbindung4 diametral gegenüberliegend ist eine zweite Durchgangsöffnung am Gehäuse6 ausgeführt, die einen Schmiermittelabgabeanschluss7 bildet, an dem Werkzeuge zur Verteilung des Schmierfetts an eine oder mehre Schmierstellen, beispielsweise an ein Wälzlager, am Gehäuse6 anschließbar sind. - In
1 ist die Steuereinheit im Abgabezustand dargestellt, bei dem die Abgabeöffnung3 am Außenmantel der Steuerwelle1 mit der Schmiermittelverbindung4 am Innenmantel der Aufnahmebohrung und mit dem Schmiermittelabgabeanschluss7 des Gehäuses6 jeweils fluchtend zur Deckung gebracht und auf diese Weise ein Schmiermittelfluss ermöglicht wird. Im Abgabezustand kann so die in der Dosiereinheit8 eingestellte Schmierfettmenge aus der Dosierkammer über die Schmiermittelverbindung4 in die Abgabeöffnung3 der Steuerwelle1 und von dort in den Schmiermittelabgabeanschluss7 am Gehäuse6 gepresst werden. - Am von der Befüllöffnung
2 abgewandten axialen Ende der Steuerwelle1 ist der Antrieb5 der Steuerwelle1 , hier als ein pneumatischer Drehzylinder ausgeführt, über eine Mitnehmerwelle17 und eine Welle-Nabe-Verbindung mit dem Mitnehmerabschnitt der Steuerwelle1 verbunden. Hierzu weist der Mitnehmerabschnitt eine Nabe auf, in die die Mitnehmerwelle17 am Ende der Steuerwelle1 eingreift. Über ein formschlüssiges Verbindungselement18 , hier eine Passfeder, die in eine Passfedernut an der Nabe eingreift, ist die Mitnehmerwelle17 mit der Steuerwelle1 drehfest verbunden. Über den Antrieb5 ist die Steuerwelle1 in der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 in beide Richtungen hin- und herverdrehbar. Der Innenmantel der Aufnahmebohrung bildet eine Gleitfläche, an der die Steuerwelle1 in der Aufnahmebohrung leicht verdrehbar ist. Zur Befestigung des Antriebsblocks bildet das Gehäuse6 an seinem antriebsseitigen Ende einen Befestigungsflansch. Am Ende der Aufnahmebohrung ist ein statischer Dichtring20 , hier ein O-Ring, angeordnet, der den Anschluss der Mitnehmerwelle17 zwischen Antriebsblock, Aufnahmebohrung und Steuerwelle1 abdichtet. - Die Aufnahmebohrung im Gehäuse
6 kann beispielsweise durch Koordinatenschleifen mit großer Genauigkeit ausgeführt werden. -
2 zeigt die Schmiermitteldosiervorrichtung mit der Steuereinheit in einem Querschnitt entlang der Linie C-C aus1 . Am Außenmantel der Steuerwelle1 sind Befüllöffnung2 und Abgabeöffnung3 auf einer Umfangslinie mit einem Drehwinkelabstand α beabstandet zueinander angeordnet. In der dargestellten Abgabeposition der Steuereinheit fluchtet die Abgabeöffnung3 am Außenmantel der Steuerwelle1 mit der Schmiermittelverbindung4 am Gehäuse6 und mit dem Schmiermittelabgabeanschluss7 des Gehäuses6 . Gleichzeitig ist die zur Abgabeöffnung3 um den Drehwinkelabstand α am Außenmantel der Steuerwelle1 versetzt angeordnete Befüllöffnung2 durch Abdeckung vom Innenmantel der Aufnahmebohrung am Gehäuse6 abgedichtet. Außenmantel der Steuerwelle1 und Innenmantel der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 bilden dabei eine Dichtfläche. In Befüll- und Abgabeposition sind so Befüllöffnung2 und Abgabeöffnung3 am Außenmantel der Steuerwelle sowie Schmiermittelverbindung4 an der Aufnahmebohrung ohne den Einsatz von Dichtungen verschleißfrei abdichtbar. Der Drehwinkelabstand α entspricht am Innenmantel der Aufnahmebohrung und am Außenmantel der Steuerwelle1 einer zwischen Befüllöffnung2 und Abgabeöffnung3 liegenden Dichtfläche. Der Drehwinkelabstand α bestimmt somit zum einen die Größe der wirksamen Dichtfläche zwischen Befüllöffnung2 und Abgabeöffnung3 am Außenmantel der Steuerwelle1 sowie Innenmantel der Aufnahmebohrung am Gehäuse6 und zum anderen die Taktzeit zum Hin- und Herschalten zwischen Befüll- und Abgabeposition der Steuerwelle1 . Der im Ausführungsbeispiel gewählte Drehwinkelabstand α von ca. 45° stellt ein Optimum hinsichtlich Abdichtung und Arbeitstaktung dar. So kann im Ausführungsbeispiel eine Arbeitstaktung von ca.100 Hub/Minute bei verschleißfreier Abdichtung mit einer Standzeit von mehreren Millionen Befettungsvorgängen erreicht werden. - Zum Umschalten aus der dargestellten Abgabeposition in die Befüllposition wird die Steuerwelle
1 um den Drehwinkelabstand α, hier ca. 45°, entgegen dem Uhrzeigersinn in der Aufnahmebohrung verdreht. Dadurch kommt die Befüllöffnung2 am Außenmantel der Steuerwelle1 zur Deckung mit der Schmiermittelverbindung4 in der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 . Zugleich wird dabei die Abgabeöffnung3 durch Abdeckung vom Innenmantel der Aufnahmebohrung abgedichtet. Somit kann Schmiermittel, hier Schmierfett, aus dem Fettrohr15 über den Eingangsabschnitt der Befüllöffnung2 und deren Austritt am Außenmantel der Steuerwelle1 in die Schmiermittelverbindung4 am Gehäuse6 und in die mit dieser in unmittelbarer Schmiermittelverbindung stehende Dosierkammer der Dosiereinheit8 geleitet werden. Durch ein Verdrehen der Steuerwelle1 im Uhrzeigersinn in der Aufnahmebohrung um ca. 45° gelangt die Abgabeöffnung3 wieder in Deckung mit der Schmiermittelverbindung4 , wodurch wieder die Abgabeposition erreicht wird, in der die während des Befüllvorgangs über Befüllöffnung2 und Schmiermittelverbindung4 in die Dosierkammer geleitete Schmierfettmenge über die Abgabeöffnung3 der Steuerwelle1 in den Schmiermittelabgabeanschluss7 der zweiten Durchgangsöffnung gepresst werden kann. Auf diese Weise ist der Befüll- oder der Abgabezustand der Schmiermitteldosiervorrichtung durch einfaches Hin- und Herverdrehen der Steuerwelle1 wechselweise einstellbar, je nachdem, ob am Außenmantel der Steuerwelle1 die Befüllöffnung2 oder die Abgabeöffnung3 mit der Schmiermittelverbindung4 in der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 zu Deckung kommt. - Das Radialspiel ∆r zwischen Steuerwelle
1 und Aufnahmebohrung ist im Ausführungsbeispiel auf ca.2 µm eingestellt. Dieser Wert stellt in Hinblick auf die Verdrehbarkeit der Steuerwelle1 in der Aufnahmebohrung einerseits und der Abdichtung zwischen dieser und der Steuerwelle1 andererseits ein Optimum dar. -
3 zeigt die Steuerwelle1 in einem Querschnitt im Bereich der Abgabeöffnung3 aus antriebsseitiger Ansicht. Die als radiale Durchgangsbohrung ausgeführte Abgabeöffnung3 verläuft in der Querschnittsebene, während von der schräg geneigt zur Querschnittsebene verlaufenden Befüllungsöffnung2 nur der Austritt am Außenmantel der Steuerwelle1 sichtbar ist. Befüllöffnung2 und Abgabeöffnung3 sind am radialen Außenmantel der Steuerwelle1 mit einem Drehwinkelabstand α, hier ca. 45°, zueinander angeordnet. - In dem in
4 dargestellten Längsschnitt entlang der Linie A-A aus3 ist der Verlauf der Befüllöffnung2 in der Steuerwelle1 sichtbar gemacht. Am Ende der zentralen Axialbohrung des Eingangsabschnitts der Befüllöffnung2 schließt sich der als Anschlussbohrung ausgeführte Endabschnitt der Befüllöffnung2 an, der zum Austritt am Außenmantel der Steuerwelle1 führt. Die Anschlussbohrung der Befüllöffnung2 verläuft in axiale Richtung um den Winkel β, hier beispielhaft ca. 50°, zur Axialbohrung bzw. der Längsachse der Steuerwelle1 geneigt, die der Drehachse der Steuerwelle1 entspricht. Dabei ist die Anschlussbohrung um den Drehwinkelabstand α, hier ca. 45°, zur Durchgangsbohrung der Abgabeöffnung3 geneigt, so dass Befüllöffnung2 und Abgabeöffnung3 am Außenmantel der Steuerwelle1 auf einer Umfangslinie liegen. - In der Axialbohrung des Eingangsabschnitts der Befüllöffnung
2 ist ausgehend von der Stirnseite ein Gewindeabschnitt21 ausgebildet, an dem ein Gewindestift als Montagehilfe zur Montage der Steuerwelle1 eingeschraubt werden kann. Am antriebsseitigen Mitnehmerabschnitt ist ausgehend vom Ende der Steuerwelle1 die Nabe zur Aufnahme der Mitnehmerwelle ausgebildet. -
5 zeigt am Außenmantel der Steuerwelle1 die Abgabeöffnung3 und die Befüllöffnung2 auf einer Umfangslinie22 angeordnet. Dabei ist der nicht sichtbare Teil des Endabschnitts der Befüllöffnung2 durch eine Stich-Punkt- Linie angedeutet. - In
6 ist die Steuerwelle1 gegenüber der Ansicht in4 um 180° gedreht dargestellt. Am antriebsseitigen Mitnehmerabschnitt der Steuerwelle1 ist im Bereich der Nabe die durchgehende Passfedernut ausgebildet, die am Außenmantel der Steuerwelle1 mit der Abgabeöffnung3 axial fluchtet. -
7 zeigt in einer perspektivischen Einzelansicht den die Aufnahme bildenden Gehäuse6 mit der Aufnahmebohrung zur Aufnahme der Steuerwelle1 . Das Gehäuse6 bildet an einem an seiner der Dosiereinheit8 zugewandten Längsseite vorgesehenen Befestigungsabschnitt eine annähernd quadratische Anschlussplatte, in deren Zentrum die als Durchgangsbohrung ausgeführte Schmiermittelverbindung4 liegt. An der Anschlussplatte kann die Dosiereinheit8 mit der Dosierkammer unmittelbar an der Schmiermittelverbindung4 angeschlossen werden. Hierzu sind Befestigungsöffnungen, beispielsweise für Schraubverbindungen, an der Anschlussplatte vorgesehen. An seinem eingangsseitigen axialen Ende ist am Gehäuse6 der Anschlussflansch9 zum Anschluss des Fettrohres15 am Eingangsabschnitt der Befüllöffnung2 vorgesehen. Zur Befestigung des Fettrohres15 sind im Bereich der Aufnahmebohrung vier Befestigungsöffnungen vorgesehen. An seinem antriebsseitigen axialen Ende bildet das Gehäuse6 den Befestigungsflansch19 zum Anschluss des Antriebsblocks. - In
8 ist eine antriebsseitige Ansicht des Gehäuses dargestellt. Im Bereich des Befestigungsflansches19 ist an jeder Seite des Gehäuses eine Befestigungsöffnung zum Anschluss des Antriebsblocks ausgebildet. Am Mitnehmerabschnitt der Steuerwelle1 ist die Nabe zur Aufnahme der Mitnehmerwelle17 koaxial zur Aufnahmebohrung des Gehäuses6 angeordnet. Der Gehäuse6 weist im Bereich der Aufnahmebohrung die Querschnittsform eines gleichschenkligen Trapezes auf, dessen parallelen Grundseiten einerseits der Dosiereinheit8 und andererseits der Schmiermittelabgabeseite zugewandt sind. Die Schenkel der Trapezform, hier beispielhaft beidseitig mit ca. 30°, abgewinkelt, laufen zur Schmiermittelabgabeseite hin aufeinander zu. Auf diese Weise ist der Bauraum der Schmiermitteldosiervorrichtung zur Schmiermittelabgabeseite hin minimiert. -
9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem eine Hülse10 in der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 zwischen diesem und der Steuerwelle1 fixiert angeordnet ist und diese umschließt. In der Hülse10 ist die Steuerwelle1 wie in einer Gleitbuchse verdrehbar angeordnet. Die Hülse10 weist zwei diametral gegenüberliegende als Durchgangsbohrungen ausgeführte radiale Durchgangsöffnungen11 ,12 auf. Eine erste Durchgangsöffnung11 fluchtet mit der Durchgangsbohrung der Schmiermittelverbindung4 am Gehäuse6 und eine zweite Durchgangsöffnung12 mit dem Schmiermittelabgabeanschluss7 . In dieser Position ist die Hülse10 in der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 formschlüssig beidseitig axial gesichert und zugleich verdrehgesichert. In9 ist die Steuereinheit im Befüllzustand dargestellt. Die Befüllungsöffnung2 ist dabei am Außenmantel der Steuerwelle1 mit der ersten Durchgangsöffnung11 am Innenmantel der Hülse10 fluchtend zur Deckung gebracht und steht über die Schmiermittelverbindung4 am Außenmantel des Gehäuses6 mit der in9 nicht dargestellten Dosierkammer der Dosiereinheit8 in Strömungsverbindung. Im Befüllzustand der Steuereinheit ist am Außenmantel der Steuerwelle1 die Abgabeöffnung3 durch Abdeckung vom Innenmantel der Hülse10 abgedichtet. - Zum Umschalten aus der Befüllposition in die Abgabeposition der Steuereinheit wird die Steuerwelle
1 am Mitnehmerabschnitt durch die nicht dargestellte Mitnehmerwelle um den Drehwinkelabstand α, hier ca. 45°, mit dem Uhrzeigersinn in der Hülse10 verdreht. Dadurch kommt die Abgabeöffnung3 am Außenmantel der Steuerwelle1 zur Deckung mit den Durchgangsöffnungen11 ,12 gebracht. Zugleich wird die Befüllöffnung2 durch Abdeckung vom Innenmantel der Hülse10 abgedichtet. - Die Draufsicht der Hülse
10 in10 zeigt eine Nut14 am Außenmantel der Hülse10 , die zwischen eingangsseitigem Ende und den Durchgangsöffnungen11 ,12 quer zur Längsachse verläuft. In die Nut14 kann ein nicht dargestellter Passstift zur Fixierung der Hülse10 in der Aufnahmebohrung am Gehäuse6 formschlüssig eingreifen. - Im Längsschnitt der Hülse
10 in11 und im Querschnitt der Hülse10 in12 ist der Verlauf der verdeckten Nut14 durch eine Strich-Punkt-Linie angedeutet. Die Nut14 verläuft parallel zu den radialen Durchgangsöffnungen11 ,12 . -
13 zeigt eine Draufsicht am Befestigungsabschnitt des Gehäuses6 mit der Anschlussplatte für die nicht dargestellte Dosiereinheit8 . Zwischen der zentralen Schmiermittelverbindung4 und dem eingangsseitigen Anschlussflansch9 ist eine Fixierungsbohrung13 zur Aufnahme des nicht dargestellten Passstiftes ausgeführt. Dabei tangiert die Mittellinie der Fixierungsbohrung13 die Innenwand der durch gestrichelte Linien angedeutete verdeckt im Gehäuse6 verlaufenden Aufnahmebohrung. - Im Längsschnitt des Gehäuses
6 in14 schneidet die Fixierungsbohrung13 den Innenmantel der Aufnahmebohrung. In diesem Bereich greift der in der Fixierungsbohrung13 montierte Passstift einerseits in die Innenwand der Aufnahmebohrung und andererseits in die Nut14 am Außenmantel der Hülse10 formschlüssig ein. Dadurch ist die Hülse10 in der Aufnahmebohrung des Gehäuses6 beidseitig axial gesichert und zugleich verdrehgesichert. In14 und in der eingangsseitigen Ansicht am Anschlussflansch9 des Gehäuses6 in15 ist der Verlauf der verdeckten Fixierungsbohrung13 durch deren Mittellinie angedeutet. Die Fixierungsbohrung13 verläuft quer zur Aufnahmebohrung sowie parallel zur Schmiermittelverbindung4 und zum Schmiermittelabgabeanschluss7 . - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Steuerwelle
- 2
- Befüllöffnung
- 3
- Abgabeöffnung
- 4
- Schmiermittelverbindung
- 5
- Antrieb
- 6
- Gehäuse
- 7
- Schmiermittelabgabeanschluss
- 8
- Dosiereinheit
- 9
- Anschlussflansch
- 10
- Hülse
- 11
- Durchgangsöffnung
- 12
- Durchgangsöffnung
- 13
- Fixierungsbohrung
- 14
- Nut
- 15
- Fettrohr
- 16
- Dichtring
- 17
- Mitnehmerwelle
- 18
- Verbindungselement
- 19
- Befestigungsflansch
- 20
- Dichtring
- 21
- Gewindeabschnitt
- 22
- Umfangslinie
- α
- Drehwinkelabstand
- β
- Winkel
- ∆r
- Radialspiel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 2002730 A1 [0002]
Claims (18)
- Steuereinheit für eine Schmiermitteldosiervorrichtung zum Steuern der Befüllung und der Abgabe einer in der Schmiermitteldosiervorrichtung einstellbaren Menge von Schmiermittel, dadurch gekennzeichnet, dass eine in einer Aufnahme verdrehbar angeordnete Steuerwelle (
1 ) mit zumindest einer Befüllöffnung (2 ) zum Befüllen der Schmiermitteldosiervorrichtung und zumindest einer Abgabeöffnung (3 ) zur Abgabe von Schmiermittel aus der Schmiermitteldosiervorrichtung sowie an der Aufnahme zumindest eine Schmiermittelverbindung (4 ) vorgesehen ist, wobei durch Verdrehen der Steuerwelle (1 ) in der Aufnahme jeweils eine Befüllöffnung (2 ) oder eine Abgabeöffnung (3 ) an der Steuerwelle (1 ) mit einer Schmiermittelverbindung (4 ) an der Aufnahme zur Deckung gelangt, wobei im ersten Fall die Abgabeöffnung (3 ) bzw. im zweiten Fall die Befüllöffnung (2 ) durch Abdeckung von der Aufnahme abgedichtet ist. - Steuereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am radialen Außenmantel der Steuerwelle (
1 ) eine Befüllöffnung (2 ) und eine Abgabeöffnung (3 ) in einem vorbestimmten Drehwinkelabstand (α) zueinander auf einer Umfangslinie mit einer Schmiermittelverbindung (4 ) an der Aufnahme angeordnet sind. - Steuereinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllöffnung (
2 ) in der Steuerwelle (1 ), zumindest an ihrem sich zum Außenmantel der Steuerwelle (1 ) hin erstreckenden Endabschnitt, zur Querschnittsebene der Steuerwelle (1 ) geneigt verläuft. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllöffnung (
2 ) an einer axialen Stirnseite der Steuerwelle (1 ) einen zentralen Schmiermitteleintritt zur Beaufschlagung mit Schmiermittel aufweist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgabeöffnung (
3 ) als radiale Durchgangsbohrung an der Steuerwelle (1 ) ausgeführt ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllöffnung (
2 ) an einem Eingangsabschnitt ausgehend von einer Stirnseite der Steuerwelle (1 ) als zentrale Axialbohrung ausgeführt ist, die geringfügig beabstandet von der radialen Durchgangsbohrung der Abgabeöffnung (3 ) endet und an einer Anschlussbohrung um den Drehwinkelabstand (α) zur Durchgangsbohrung der Abgabeöffnung (3 ) und zugleich in axiale Richtung um einen Winkel (β) zur Axialbohrung geneigt zum Außenmantel der Steuerwelle (1 ) hin verläuft und dort auf einer Umfangslinie mit der Abgabeöffnung (3 ) liegend austritt. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerwelle (
1 ) an ihrem von der Befüllöffnung (2 ) abgewandten axialen Endbereich an einem Mitnehmerabschnitt von einem Antrieb (5 ) drehend antreibbar ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerwelle (
1 ) mit einer Beschichtung aus Titan-Nitrit ausgeführt ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme als ein Gehäuse (
6 ) mit einer Aufnahmebohrung ausgeführt ist, in die die Steuerwelle (1 ) drehbar aufgenommen ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Radialspiel (∆r) zwischen Steuerwelle (
1 ) und Aufnahme zwischen ca. 2 μm und ca. 4 μm beträgt. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
6 ) zwei an der Aufnahmebohrung diametral gegenüberliegende Durchgangsöffnungen aufweist, die im Bereich einer Umfangslinie angeordnet sind, auf der am Außenmantel der Steuerwelle (1 ) die Befüllöffnung (2 ) und die Abgabeöffnung (3 ) liegen, wobei eine als radiale Durchgangsbohrung ausgeführte erste Durchgangsöffnung eine Schmiermittelverbindung (4 ) am Gehäuse (6 ) zur Schmiermitteldosiervorrichtung und die zweite Durchgangsöffnung einen Schmiermittelabgabeanschluss (7 ) am Gehäuse (6 ) zum Anschließen von Verteilungsmitteln zur Verteilung von Schmiermittel an eine oder mehrere Schmierstellen bildet. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenmantel des Gehäuses (
6 ) im Bereich der Schmiermittelverbindung (4 ) ein Befestigungsabschnitt vorgesehen ist, an dem eine Dosiereinheit (8 ) der Schmiermitteldosiervorrichtung an die Schmiermittelverbindung (4 ) angeschlossen ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse an einem stirnseitigen axialen Ende im Bereich der Aufnahmebohrung ein Anschlussflansch (
9 ) zum Anschließen einer Schmiermittelverbindung zum Beaufschlagen des Eingangsabschnitts der Befüllöffnung (2 ) an der Steuerwelle (1 ) mit Schmiermittel aus einem Schmiermittelreservoir vorgesehen ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme der Steuerwelle (
1 ) zumindest eine Hülse (10 ) vorgesehen ist, die die Steuerwelle (1 ) zumindest abschnittsweise umschließt, wobei die Steuerwelle (1 ) in der Hülse (10 ) verdrehbar ist. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (
10 ) zumindest eine radiale Durchgangsöffnung (11 ,12 ) aufweist, die im Bereich einer Umfangslinie, auf der am Außenmantel der Steuerwelle (1 ) die Befüllöffnung (2 ) und die Abgabeöffnung (3 ) liegen, angeordnet ist und die Durchgangsöffnung (11 ) am Außenmantel der Hülse (10 ) mit der Schmiermittelverbindung (4 ) an der Aufnahme kommuniziert. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (
10 ) in der Aufnahmebohrung des Gehäuses (6 ) zwischen diesem und der Steuerwelle (1 ) fixiert angeordnet ist und zwei diametral gegenüberliegende radiale Durchgangsöffnungen (11 ,12 ) aufweist, wobei eine erste Durchgangsöffnung (11 ) mit der Schmiermittelverbindung (4 ) am Gehäuse (6 ) und eine zweite Durchgangsöffnung (12 ) mit dem Schmiermittelabgabeanschluss (7 ) am Gehäuse (6 ) fluchtet. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zur Fixierung der Hülse (
10 ) in der Aufnahmebohrung eine quer zu dieser verlaufende die Innenwand der Aufnahmebohrung schneidende Fixierungsbohrung (13 ) im Gehäuse (6 ) vorgesehen ist, die mit einer am Außenmantel der Hülse (10 ) sich quer zu deren Längsachse erstreckenden Nut (14 ) korrespondiert, wobei ein in der Fixierungsbohrung (13 ) angeordnetes Fixierungselement im Bereich der Aufnahmebohrung einerseits in die Fixierungsbohrung (13 ) an der Innenwand der Aufnahmebohrung und andererseits in die Nut (14 ) am Außenmantel der Hülse (10 ) formschlüssig eingreift. - Steuereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (
10 ) mit einer Beschichtung aus Titan-Nitrit ausgeführt ist.
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