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DE102011053454A1 - Verkleidungsteil - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verkleidungsteil für ein Karosserieteil (18) mit einem winkelförmigen Bereich, dessen auseinanderlaufende Schenkel (4, 5) einen Winkel (α) einschließen, wobei in dem winkelförmigen Bereich ein Ausschnitt (20) vorgesehen ist, wobei der Ausschnitt (20) mit einem Verschlussteil zumindest teilweise verschließbar ist, dessen auseinanderlaufende Schenkel (6, 7) einen Winkel (β) einschließen, wobei zumindest ein Schenkel (4) des winkelförmigen Bereichs mit einem Schenkel (6) des winkelförmigen Verschlussteils in Überdeckung liegt, wodurch sich eine flächenbündige Sichtseite ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) des winkelförmigen Bereichs größer als der Winkel (β) des Verschlussteils ist, wobei der zweite Schenkel (5) des winkelförmigen Bereichs mit dem zweiten Schenkel (7) des Verschlussteils nicht in Überdeckung liegt, wodurch sich eine Freisparung (15) mit einem Differenzwinkel (φ) ergibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verkleidungsteil für ein Karosserieteil gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus dem Serienfahrzeugbau ist es bekannt, dass Verkleidungsteile an Karosserieteilen befestigt werden und diese zum Fahrzeuginnenraum hin verkleiden. Dabei ist es üblich, dass an den Karosserieteilen befestigte Funktionsteile auch durch die Verkleidungsteile abgedeckt werden, so dass Insassen die Funktionsteile nicht sehen können. Für etwaige Reparaturen oder besondere Einstellungen der Funktionsteile ist es dann nötig, das Verkleidungsteil zu entfernen, d.h. von dem Karosserieteil zu demontieren.
  • Um dafür den Aufwand zu reduzieren, ist es bekannt geworden, Einzelteile, wie beispielsweise Ausstiegsleuchten, demontierbar zu halten, um mit Werkzeugen an die dahinter angeordneten Funktionsteile zu gelangen. Der Aufwand zur Demontage besteht dennoch.
  • Es besteht daher die Aufgabe der Erfindung darin, einen Zugang zu hinter einem Verkleidungsteil angeordneten Funktionsteil zu schaffen, ohne die Demontage des Verkleidungsteils oder Teilen davon.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen der nachgeordneten Ansprüche.
  • Der Kern der Erfindung liegt darin, ein Verschlussteil derart auszugestalten und so in das Verkleidungsteil einzusetzen, dass sozusagen ein unsichtbarer, mehr oder minder verdeckter Zugang zu dem hinter dem Verkleidungsteil angeordneten Funktionsteil entsteht. Dies wird dadurch erreicht, indem das Verschlussteil in einem Ausschnitt eines winkelförmigen Bereichs des Verkleidungsteils angeordnet ist. Der winkelförmige Bereich ist durch zwei auseinanderlaufende Schenkel definiert, die einen Winkel α einschließen. Das Verschlussteil ist ebenfalls winkelförmig mit zwei Schenkeln versehen, die einen Winkel β einschließen. Wenn nun – wie erfindungsgemäß vorgesehen – der Schenkel des winkelförmigen Bereichs und der Schenkel des Verschlussteils – im Querschnitt gesehen – in Überdeckung zueinander liegen, ergibt sich eine flächenbündige Seite, die vorzugsweise in Blickrichtung des Insassen liegt und daher im folgenden als flächenbündige Sichtseite bezeichnet wird. Die beiden sichtseitigen Schenkel erstrecken sich zumindest bis zum Scheitelpunkt des Winkels in der gleichen Fläche. Die beiden anderen Schenkel erstrecken sich aufgrund der unterschiedlichen Winkellagen α und β in jeweils anderen Flächen. Dadurch dass der Winkel β des Verschlussteils kleiner als der Winkel α des winkelförmigen Bereichs des Verkleidungsteils ist, bildet sich auf der für einen Insassen unsichtbaren Seite der Verkleidung ein Segment mit einem Differenzwinkel φ aus. Über dieses Segment kann zumindest in diesem Bereich dann ein Werkzeug hinter die Verkleidung eingeführt werden, um an das dahinter liegende Funktionsteil zu gelangen. Die Erfindung besteht sozusagen darin, mit dem Verschlussteil nur einen für den Insassen sichtbaren Bereich eines Ausschnitts in einer Verkleidung abzudecken, also zu verschließen. In einem für den Insassen nicht sichtbaren Bereich des Ausschnitts bleibt ein Teilbereich davon frei, der für den Zugang durch ein Werkzeug genutzt werden kann. Die Geometrie dieses freien Teilbereichs richtet sich nach der Lage des Funktionsteils bzw. dessen Einstellvorrichtung.
  • Das Verschlussteil kann beispielsweise eine in eine Türverkleidung integrierte Ausstiegsleuchte sein. Das hinter der Türverkleidung angeordnete Funktionsteil kann dann eine Fensterheberschiene sein. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese bevorzugte Ausgestaltung beschränkt.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltungsform der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Kraftfahrzeugtür vom Fahrzeuginnenraum aus,
  • 2 eine Schnittdarstellung gemäß Linie II-II in 1,
  • 3 eine Schnittdarstellung gemäß Linie III-III in 1,
  • 4 eine Schnittdarstellung gemäß Linie IV-IV in 1 sowie
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Ausschnitts in 1 ohne eingesetzte Ausstiegsleuchte.
  • Obwohl sich der Kern der Erfindung auf verschiedenste Verkleidungsteile bzw. Verschlussteile anwenden lässt, ist das Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis 5 zur Veranschaulichung auf eine Türverkleidung mit einer integrierten Ausstiegsleuchte bezogen. Dabei stellt die Türverkleidung 1 das erfindungsgemäße Verkleidungsteil, die Ausstiegsleuchte 2 das Verschlussteil und die Fensterheberschiene 3 das Funktionsteil dar. Die in 1 dargestellte Türverkleidung 1 verdeckt demnach die sich im wesentlichen vertikal erstreckende Fensterheberschiene 3.
  • Gemäß 3 ist die Türverkleidung 1 im Bereich der Türunterkante, sozusagen neben bzw. außerhalb der Ausstiegsleuchte 2 durch zwei im Querschnitt unter dem Winkel α auseinanderlaufende Schenkel 4 und 5 gekennzeichnet, wobei der Schenkel 5 im wesentlichen horizontal, d. h. in y-Richtung im Fahrzeugkoordinatensystem, verläuft.
  • Gemäß 2 weist das lichtdurchlässige Segment der Ausstiegsleuchte 2 im Querschnitt zwei Schenkel 6 und 7 auf, die unter dem Winkel β auseinanderlaufen. Weiterhin ist der Winkel α zwischen den Schenkeln 4 und 5 an der Unterkante der Türverkleidung 1 größer als der Winkel β zwischen den Schenkeln 6 und 7 im Querschnitt des lichtdurchlässigen Segments der Ausstiegsleuchte 2.
  • Im Bereich der Ausstiegsleuchte 2 ist die Unterkante der Türverkleidung 1 mit einem Ausschnitt 20 für die Ausstiegsleuchte 2 versehen, so dass die Schenkel 4 und 5 der Türverkleidung 1 dort im Querschnitt verkürzt bzw. gar nicht mehr miteinander verbunden sind. Außerdem liegt der Schenkel 6 im Querschnitt des lichtdurchlässigen Segments der Ausstiegsleuchte 2 auf einer gedachten Verlängerungslinie des Schenkels 4 im Querschnitt der Türverkleidung 1, die in 2 als Punktlinie 8 dargestellt ist. Denkbar ist auch ein lediglich geringer Abstand zwischen dem Verlauf des Schenkels 4 der Türverkleidung 1 und des Schenkels 6 der Ausstiegsleuchte 2. Letztendlich liegen die beiden Schenkel 4 und 6 – im Querschnitt gesehen – in Überdeckung zu einander, so dass sich in der Draufsicht der Türverkleidung 1 eine Flächenbündigkeit des lichtdurchlässigen Segments der Ausstiegsleuchte 2 mit den die Ausstiegsleuchte 2 umgebenden Flächen der Türverkleidung 1 ergibt. Je besser die Flächen bündig zueinander ausgerichtet sind, desto vorteilhafter gestaltet sich die Lichtqualität, weil Abweichungen von dieser Flächenbündigkeit störende Schatten auf den benachbarten Flächen der Türverkleidung 1 am Umriss der Ausstiegsleuchte 2 hervorrufen. Im Kontaktbereich zur Ausstiegsleuchte 2 ist der Schenkel 4 im Querschnitt außerdem mit einem Konvex-Konkav-Schlag 9 versehen. Infolge der Differenz zwischen dem Winkel α und dem Winkel β wird am Ende des gekürzten und horizontal verlaufenden Schenkels 5 dem Differenzwinkel φ mit α – β = φ gegenüberliegend ein im wesentlichen lotrecht zum Schenkel 5 abgestellter Flansch 10 vorgesehen, dessen Kontaktbereich mit der Ausstiegsleuchte 2 im Querschnitt durch eine Abwinklung 11 gekennzeichnet ist. Die Schenkel 6 und 7 des lichtdurchlässigen Segments liegen auf der Abwinklung 11 sowie auf dem Konvex-Konkav-Schlag 9 auf, wobei sich formschlüssige und zurückfedernde Befestigungsabschnitte 12 am Ausstiegsleuchtengehäuse 13 an der Rückseite der Abwinklung 11 und an der Rückseite des Konvex-Konkav-Schlags 9 abstützen und die Ausstiegsleuchte 2 dadurch an ihrer Position in der Türverkleidung 1 sichern. Durch diese geometrische Konstellation ist die Öffnung an der Unterkante der Türverkleidung 1 für die Aufnahme der Ausstiegsleuchte 2 festgelegt.
  • Wie eingangs erwähnt befindet sich hinter der Ausstiegsleuchte 2 das untere Ende einer einstellbaren Fensterheberschiene 3. Um einen Zugang zum Verstellelement 14 der Fensterheberschiene 3 zu schaffen, werden Schenkel 5 inklusive Flansch 10 im Querschnitt der Türverkleidung 1 lokal und außerhalb der Wirkflächen der Türverkleidung 1 für die am Ausstiegsleuchtengehäuse 13 federnd angebrachten Befestigungsabschnitte 12 entfernt, so dass sich unterhalb der Ausstiegsleuchte 2 räumlich eine Freisparung 15 ergibt. Über diese Freisparung 15 kann das Verstellelement 14 z. B. mit einem Werkzeug 16 erreicht werden. Die Zugänglichkeit zum Verstellelement 14 über die Freisparung 15 kann demzufolge ohne die Demontage der Türverkleidung 1 von der Tür 18 und ohne die Demontage der Ausstiegsleuchte 2 aus der Türverkleidung 1 erfolgen.
  • Diese Konstellation ist vorteilhaft, weil die Einstellung der Fensterheberschiene 3 insbesondere bei rahmenlosen Türen zum Herstellen der für eine hohe Exterieurqualität unabdingbaren Flächenbündigkeit von Türscheibe und benachbarter Festverglasung der Fahrzeugseitenwand erst kurz vor der Fertigstellung der Fahrzeugmontage und bei bereits in die Fahrzeugkarosserie montierten Türen erfolgt. Durch die Erfindungsidee entfällt eine aufwendige und riskante Demontage der im Zuge der Interieur- oder Türvormontage zuvor montierten Türverkleidung 1 von der bereits im Fahrzeug befindlichen Tür für die Einstellung der Fensterheberschiene 3. Ebenso erübrigt sich die logistisch und qualitativ nachteilige Kompromisslösung, die Türverkleidung 1 während der Fahrzeugproduktion erst nach der für die Einstellung der Fensterheberschiene 3 zuständigen Station an die Tür 18 zu montieren und somit an einen ursprünglich nicht für die Vervollständigung von Interieurumfängen vorgesehenen Montageplatz zu verlagern. Diese Kompromisslösung erfordert angesichts der Variantenvielfalt von Türverkleidungen außerdem ein eigenes Türverkleidungszwischenlager für diesen Montageplatz und ist auch aufgrund dieses logistischen Raumbedarfs nachteilig. Die Erfindungsidee wirkt sich demzufolge günstig auf die interne Produktionslogistik aus, weil die Tür vor dem Einbau in die Fahrzeugkarosserie bereits mit der Türverkleidung 1 ausgestattet sein kann und dennoch die Option der Einstellung des Fensterhebers 3 zu einem späteren Produktionszeitpunkt gegeben ist. Durch die Tatsache, dass im eingebauten Zustand der tiefste Punkt 17, also der Scheitelpunkt der Ausstiegsleuchte 2, auf oder unterhalb der weitestgehend horizontalen Längsachse des Verstellelements 14 liegt, ist das Verstellelement 14 trotz guter Zugänglichkeit für Werkzeuge diskret platziert und in der Draufsicht auf die Türverkleidung 1 für den Insassen nicht identifizierbar.

Claims (6)

  1. Verkleidungsteil für ein Karosserieteil (18) mit einem winkelförmigen Bereich, dessen auseinanderlaufende Schenkel (4, 5) einen Winkel (α) einschließen, wobei in dem winkelförmigen Bereich ein Ausschnitt (20) vorgesehen ist, wobei der Ausschnitt (20) mit einem Verschlussteil zumindest teilweise verschließbar ist, dessen auseinanderlaufende Schenkel (6, 7) einen Winkel (β) einschließen, wobei zumindest ein Schenkel (4) des winkelförmigen Bereichs mit einem Schenkel (6) des winkelförmigen Verschlussteils in Überdeckung liegt, wodurch sich eine flächenbündige Sichtseite ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) des winkelförmigen Bereichs größer als der Winkel (β) des Verschlussteils ist, wobei der zweite Schenkel (5) des winkelförmigen Bereichs mit dem zweiten Schenkel (7) des Verschlussteils nicht in Überdeckung liegt, wodurch sich eine Freisparung (15) mit einem Differenzwinkel (φ) ergibt.
  2. Verkleidungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verkleidungsteil eine Türverkleidung (1) ist.
  3. Verkleidungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussteil eine Ausstiegsleuchte (2) ist.
  4. Verkleidungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Türverkleidung (1) und dem Karosserieteil (18) eine Fensterheberschiene (3) angeordnet ist, deren Verstellelement (14) durch die Freisparung (15) zugänglich ist.
  5. Verkleidungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass lotrecht zum horizontal verlaufenden Schenkel (5) ein Flansch (10) abgestellt ist.
  6. Verkleidungsteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstiegsleuchte (2) im eingesetzten Zustand mit ihrem niedrigsten Punkt (17) auf oder oberhalb der Längsachse des Verstellelements (14) liegt.
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