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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugtur, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer Türaußenhaut und einem mit dem Fahrzeug zu verbindenden Türgrundelement (z. B. Türinnenhaut), die an ihren oberen, unteren, vorderen und hinteren Kanten lösbar miteinander verbunden sind.
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Die vorliegende Erfindung ist insbesondere auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik einsetzbar, wobei die Fahrzeuge zu Land, zu Wasser und zu Luft umfasst sind. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung jedoch eine Fahrzeugtür für ein Kraftfahrzeug.
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Die Terminologie ”obere”, ”untere”, ”vordere” und ”hintere Kante” bezieht sich in Verbindung mit dem Fahrzeug auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs, wobei die vordere Kante in Fahrtrichtung vorne liegt und die hintere Kante in Fahrtrichtung hinten liegt. Unter der oberen und unteren Kante sind im Wesentlichen in Fahrtrichtung verlaufende Kanten zu verstehen, wobei die eine über der anderen angeordnet ist.
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Hintergrund der Erfindung
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Derzeit besteht der größte Teil aller Aufbauten von Fahrzeugtüren aus einem Türaußenblech und einem Türinnenblech (d. h. einer Türaußenhaut und einer Türinnenhaut), wobei beide Bleche bereits im unlackierten Rohbau, also in einer sehr frühen Phase der Fahrzeugmontage unlösbar miteinander verbunden sind.
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Ferner ist eine Konzeption bekannt, bei der die Außenhaut lösbar mit der übrigen Türstruktur bzw. dem Türgrundelement verbunden ist. Die Außenhaut wird hier erst im letzten Fertigungsschritt der Türvormontage an die übrige Türstruktur angeschraubt. Vor diesem Schritt ist das Türinnenblech bzw. das Türgrundelement insbesondere im Nassbereich sehr gut zugänglich. Dies ermöglicht die einfache und kostengünstige Montage aller Komponenten im Nassbereich, wie z. B. Fensterhebermotor und Schloss.
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Jedoch wird bei der bekannten Konzeption die Türaußenhaut im gesamten Randbereich mit der übrigen Türstruktur verschraubt. Dies hat zur Folge, dass sehr viele Schrauben mit einem entsprechend hohen Montageaufwand verbaut werden müssen. Darüber hinaus haben Verschraubungen den Nachteil, dass die Außenhaut nur schwer zur übrigen Türstruktur ausgerichtet werden kann. Dies ist oftmals notwendig, um fertigungsbedingte Maßabweichungen des Fahrzeugrohbaus (Seitenrahmen) auszugleichen. Grundsätzlich kann man zwar mit Langlöchern einen Toleranzausgleich ermöglichen. Bei der Demontage und Montage der Außenhaut gerade im Servicefall ist es dann aber schwierig, die optimale Lage der Außenhaut wieder einzustellen.
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Weiter offenbart die
DE 196 39 280 A1 eine Fahrzeugtür gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Beschreibung der Erfindung
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Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende technische Problem liegt darin, eine Fahrzeugtür mit einer Türaußenhaut und einem mit dem Fahrzeug zu verbindenden Türgrundelement, die an ihren oberen, unteren, vorderen und hinteren Kanten lösbar miteinander verbunden sind, bereitzustellen, bei der bei reduziertem Montageaufwand eine leichte Einstellbarkeit der Türaußenhaut relativ zu dem Türgrundelement ermöglicht ist.
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Diese Aufgabe wird gelost durch eine Fahrzeugtür mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Der vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine Türaußenhaut zu schaffen, die durch ein Einhängen im Türgrundelement bereits getragen wird, und durch Verschieben der Türaußenhaut mit einer Kante in ein Eingriffselement des Türgrundelements bereits an zwei ihrer Kanten festgelegt ist, so dass im Anschluss nur noch eine Verschraubung der zwei verbleibenden Kanten notwendig ist. Dies führt dazu, dass, wie bei der Fahrzeugtür aus der
DE 196 39 280 A1 , im Vergleich zum übrigen Stand der Technik wesentlich weniger Verschraubungen notwendig sind, was zu einem verminderten Montageaufwand fuhrt. Darüber hinaus ist die Turaußenhaut auch ohne vorgesehene Verschraubungen bereits in gewissem Maß an dem Türgrundelement festgelegt, so dass auf einfache Art und Weise eine leichte Einstellbarkeit der Türaußenhaut relativ zu dem Türgrundelement um eine diagonal zur Türaußenhaut verlaufende Biegelinie (wie es später beschrieben werden wird) ermöglicht ist.
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So schlägt die vorliegende Erfindung eine Fahrzeugtür, insbesondere für ein Kraftfahrzeug vor, die eine Türaußenhaut und ein mit dem Fahrzeug zu verbindendes Türgrundelement aufweist, die an ihren oberen, unteren, vorderen und hinteren Kanten lösbar miteinander verbunden sind. Bezüglich der Terminologie der oberen, unteren, vorderen und hinteren Kanten wird auf die vorherigen Erläuterungen verwiesen. Die Fahrzeugtür der vorliegenden Erfindung weist im Bereich der oberen Kante des Türgrundelements ein Einhängeelement auf. Dieses Einhängeelement ist beispielsweise in der Form einer Leiste ausgebildet, die sich vorzugsweise über einen wesentlichen Teil der oberen Kante (z. B. die gesamte obere Kante) erstreckt. Ferner weist das Türgrundelement an seiner vorderen Kante eine Nut auf, die sich ebenso vorzugsweise über einen großen Teil der vorderen Kante (z. B. die gesamte vordere Kante) erstreckt. Die Türaußenhaut ist zumindest an ihrer oberen Kante im Querschnitt im Wesentlichen U-förmig ausgebildet. Dies kann einerseits dadurch erreicht werden, dass die Türaußenhaut an ihrer oberen Kante entsprechend in die erwähnte U-Form gebogen ist. Andererseits ist es auch denkbar, ein gesondertes getrenntes Element an der oberen Kante auszubilden, das einen U-förmigen Querschnitt aufweist. Darüber hinaus ist an der vorderen Kante der Türaußenhaut eine Auskragung vorgesehen. Unter der Auskragung kann beispielsweise ein entsprechend winklig gebogenes Ende des Türaußenblechs verstanden werden. Andererseits ist es auch denkbar, dass die Türaußenhaut lediglich geradlinig weiterläuft, so dass der Begriff Auskragung auch einen Endabschnitt der vorderen Kante der Türaußenhaut bezeichnen kann. Ähnlich dem Türgrundelement erstreckt sich der U-förmige Querschnitt über einen großen Teil der oberen Kante der Türaußenhaut (z. B. die gesamte obere Kante) und die Auskragung ist über einen großen Bereich der vorderen Kante (z. B. die gesamte vordere Kante) ausgebildet. Es ist anzumerken, dass die Länge des Einhängeelements sowie der Nut und die Länge des im Wesentlichen U-förmigen Querschnitts sowie der Auskragung entsprechend aufeinander abgestimmt und angepasst sind. Die Längen müssen einander jedoch nicht zwingend exakt entsprechen, sondern es kann auch ein gewisser Überstand vorgesehen sein. Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeugtür steht die Türaußenhaut mit ihrer oberen Kante mit dem Einhängeelement in Verbindung. Mit anderen Worten ist der U-förmige Querschnitt der Türaußenhaut in das Einhängeelement eingehängt und die Auskragung an der vorderen Kante der Türaußenhaut greift in die Nut des Türgrundelements ein. Durch die Nut wird die vordere Kante der Türaußenhaut bereits senkrecht zu der Länge der Nut in dem Türgrundelement fixiert. Darüber hinaus wird durch den im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt der Türaußenhaut die Türaußenhaut an ihrer oberen Kante senkrecht zu der Länge des Einhängeelements an dem Türgrundelement fixiert. Folglich sind an diesen beiden Kanten keine zusätzlichen Befestigungsmittel, wie beispielsweise Verschraubungen notwendig. Darüber hinaus ist die Montage der Türaußenhaut durch diese Elemente erheblich vereinfacht, da die Türaußenhaut bereits ohne Befestigungsmittel an dem Türgrundelement angebracht werden kann und bereits von dem Türgrundelement getragen wird. Nachfolgend kann, ohne die Türaußenhaut stützen zu müssen, die Einstellung und Befestigung an den übrigen Kanten erfolgen. So sind die hinteren und unteren Kanten des Türgrundelements und der Türaußenhaut jeweils mit wenigstens einem Befestigungsmittel (z. B. Schraube) miteinander verbunden. Beim Befestigen der hinteren und unteren Kante und dadurch, dass die vordere und obere Kante bereits am Türgrundelement festgelegt sind, kann die Türaußenhaut leicht um eine diagonal zu der Türaußenhaut verlaufende Biegelinie eingestellt und an das Türgrundelement angepasst werden. Dazu ist in einem Bereich, in dem die hintere Kante und die untere Kante einander treffen, eine Stellschraube angebracht, die es ermöglicht, die Türaußenhaut durch Verdrehen der Stellschraube von dem Türgrundelement weg oder zu dem Türgrundelement hin zu bewegen. Da die Türaußenhaut jedoch in der Nut und dem Einhängeelement festgelegt ist, wie es oben beschrieben wurde, wird durch die Verdrehung der Stellschraube eine Verformung und Anpassung der Türaußenhaut gemäß einer diagonal zur Türaußenhaut verlaufenden Biegelinie möglich.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem Einhängeelement um die Schachtverstärkung eines Schachts für ein Seitenfenster. So ist in einem Türgrundelement bisher der Schacht für die Seitenscheibe einer Kraftfahrzeugseitentür durch eine außenliegende (außerhalb des Fahrzeuginnenraums) und eine innenliegende (dem Fahrzeuginnenraum zugewandt) Leiste abgegrenzt. Die außenliegende Leiste wird auch als Schachtverstärkung bezeichnet. Da somit als Einhängeelement ein Bauteil verwendet wird, das bereits in Kraftfahrzeugtüren verwendet wird, ist der konstruktive Aufwand der erfindungsgemäßen Fahrzeugtür gering, es müssen keine unnötigen Änderungsmaßnahmen getroffen werden und es werden keine zusätzlichen Bauteile benötigt.
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Vorteilhafterweise ist bei herkömmlichen Fahrzeugtüren für ein Kraftfahrzeug eine vordere Fugendichtung vorgesehen. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung umfasst diese vordere Fugendichtung die oben erwähnte Nut, in die die Türaußenhaut eingreift. Dadurch bleibt gewährleistet, dass beispielsweise bei einer vorderen Seitentür im Bereich der A-Säule, in dem die Fugendichtung vorgesehen ist, Fahrtwind nicht unter die Türaußenhaut gelangen kann. Somit kann im Bereich der B-Säule ein gewisser Überstand der Türaußenhaut erzielt werden, so dass die Türaußenhaut bis an die Türverkleidung herangezogen werden kann. Dies ist vorteilhaft, weil die Türaußenhaut in Wagenfarbe lackiert wird. Darüber hinaus sind die Verschraubungen an der hinteren und unteren Kante vorgesehen, da diese besser zugänglich sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeugtür sind die vorderen und oberen Kanten der Türaußenhaut und des Türgrundelements vorzugsweise ohne die Verwendung zusätzlicher Befestigungsmittel, d. h. Schrauben, miteinander verbunden.
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Das Verfahren zum Montieren einer Fahrzeugtür, wie sie oben beschrieben wurde, umfasst die Schritte des Einhängens der Turaußenhaut in das Einhängeelement des Turgrundelements, so dass wenigstens ein Teil der Türaußenhaut über die hintere Kante des Türgrundelements vorragt, d. h. die hintere Kante der Turaußenhaut fluchtet nicht mit der hinteren Kante des Türgrundelements und die vordere Kante der Türaußenhaut fluchtet nicht mit der vorderen Kante des Türgrundelements. Ferner umfasst das erfindungsgemäße Verfahren das Verschieben der Türaußenhaut in Richtung der vorderen Kante des Türgrundelements, so dass die Auskragung der Türaußenhaut in die Nut eingeführt wird. Schließlich umfasst das erfindungsgemäße Verfahren das Verbinden der hinteren und unteren Kanten der Türaußenhaut und des Türgrundelements miteinander, vorzugsweise unter Verwendung eines Befestigungsmittels, z. B. Schrauben.
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Gemaß des Verfahrens wird die Türaußenhaut um eine diagonal über die Türaußenhaut verlaufende Biegelinie eingestellt. Dazu wird eine Stellschraube verwendet, die im Eckbereich zwischen der unteren und hinteren Kante der Türaußenhaut vorgesehen ist.
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Weitere beispielhafte Ausführungsformen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind der folgenden Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform zu entnehmen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen rein beispielhaft beschrieben.
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In den Zeichnungen zeigt:
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1 eine Fahrzeugtür gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Querschnitt;
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2 den Bereich A aus 1 in vergrößertem Maßstab;
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3 die Fahrzeugtür aus 1 in einer perspektivischen Seitenansicht, wobei die Türaußenhaut transparent dargestellt ist, so dass die dahinterliegenden Komponenten sichtbar sind;
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4 einen Querschnitt der vorderen Kante entlang der Linie B-B in 3 in vergrößertem Maßstab;
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5 einen Querschnitt im Bereich der hinteren Kante entlang der Linie B-B in 3.
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6 den Bereich C aus 1 in vergrößertem Maßstab; und
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7 eine perspektivische Seitenansicht der Fahrzeugtür aus 1, in der die diagonal über die Türaußenhaut verlaufende Biegelinie und die Position der Stellschraube schematisch dargestellt sind.
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Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform
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Bezugnehmend auf 1 ist eine Fahrzeugtür gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Querschnitt dargestellt. Die Fahrzeugtür umfasst eine Türaußenhaut 10 und ein Türgrundelement 20. Bei der Türaußenhaut 10 kann es sich um ein Türaußenblech oder um eine Türaußenhaut aus Kunststoff handeln. Des Weiteren ist in 1 eine Fahrzeugtürseitenscheibe 30 dargestellt.
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Die Türaußenhaut 10 und das Türgrundelement 20 weisen jeweils eine obere Kante 11 bzw. 21 und eine untere Kante 12 bzw. 22 auf.
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Ferner sind eine vordere Kante 13 bzw. 23 und eine hintere Kante 14 bzw. 24 in 3 ersichtlich.
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Das Türgrundelement 20 der vorliegenden Erfindung entspricht dem Bauteil der Türstruktur, das später über Scharniere mit dem übrigen Fahrzeugaufbau verbunden ist. Als ein Beispiel eines Türgrundelements 20 ist in der beispielhaften Ausführungsform, die in 1 dargestellt ist, das Türinnenblech vorgesehen.
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Wie es aus 2 besser ersichtlich ist, weist die Türaußenhaut 10 im Bereich ihrer oberen Kante 11 im dargestellten Querschnitt eine U-Form auf. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Türaußenhaut 10 im Bereich der oberen Kante 11 bereits beispielsweise durch Biegen oder bei einer Kunststoff-Türaußenhaut 10 durch entsprechendes Formen integral mit diesem U-förmigen Querschnitt ausgebildet. Das Türgrundelement 20 weist im Bereich seiner oberen Kante 21 ein Einhängeelement 25 auf. Bei diesem Einhängeelement 25 gemäß der beispielhaften Ausführungsform handelt es sich um eine Schachtverstärkung des Schachts, in dem die Seitenscheibe 30 verläuft. An dieser Schachtverstärkung ist, wie es in 2 angedeutet ist, ferner eine Fensterdichtung 26 vorgesehen. Darüber hinaus stützt eine Außenhautverstärkung 26 die Außenhaut ab, wobei die Verstärkung 26 einerseits an dem Türgrundelement 20 fest montiert ist und andererseits an der Innenseite der Türaußenhaut 10 aufliegt.
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Wie es in 3 dargestellt ist, weist das Türgrundelement 20 Befestigungsvorbereitungen 27 zum Anbinden an den restlichen Fahrzeugaufbau auf. Darüber hinaus sind in dem Türgrundelement bzw. an diesem mehrere Komponenten, wie beispielsweise der Fensterhebermechanismus 28 sowie das Schloss, vorgesehen. Diese Komponenten sind, wenn die Türaußenhaut 10 noch nicht montiert ist, von der Außenseite her leicht zugänglich, wie es auch bereits im Stand der Technik als vorteilhaft beschrieben wurde.
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4 zeigt den Schnitt entlang der Linie B-B in 3 im Bereich der vorderen Kante 13, 23 der Türaußenhaut 10 bzw. des Türgrundelements 20. Wie es ersichtlich ist, weist das Türgrundelement im Bereich seiner vorderen Kante 23 eine Nut 32 auf. Bei der dargestellten Ausführungsform ist diese Nut 32 in einer Fugendichtung 33 ausgebildet, die an der vorderen Kante 23 des Türgrundelements 20 angebracht ist. Diese Fugendichtung weist im Bereich der Befestigung mit dem Türgrundelement 20 und im Bereich der Nut 32 eine Verstärkung 34 auf.
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Die Türaußenhaut 10 weist im Bereich ihrer vorderen Kante 13 eine Auskragung 15 auf, die mit der Nut 32 in Eingriff steht und die Türaußenhaut 10 in einer Richtung senkrecht zu der entlang der vorderen Kante des Türgrundelements 20 verlaufenden Nut an dem Türgrundelement 20 festlegt. Gleichermaßen ist bezugnehmend auf 2 die Türaußenhaut 10 durch Einhängen in der Schachtverstärkung 25 in einer Richtung senkrecht zu der Länge des entlang der oberen Kante des Türgrundelements 20 verlaufenden Schachtverstärkung an dem Türgrundelement 20 festgelegt.
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Wie es darüber hinaus in den 5 und 6 dargestellt ist, sind die unteren Kanten 12, 22 sowie die hinteren Kanten 14, 24 des Türgrundelements 20 und der Türaußenhaut 10 mittels Befestigungsmitteln in der Form von Schrauben miteinander verbunden.
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So steht die Türaußenhaut 10 bei der dargestellten Ausführungsform im Bereich seiner hinteren Kante 14 über die hintere Kante 24 des Türgrundelements 20 vor. Über ein zusätzliches Befestigungselement 16 sind das Türgrundelement 20 und die Türaußenhaut 10 über eine Schraube 17 als Befestigungsmittel miteinander verbunden. Darüber hinaus ist im Bereich der hinteren Endkante der Türaußenhaut 10 eine Türdichtung 18 vorgesehen. 5 zeigt den Abschnitt der hinteren Kanten 14, 15 der Türaußenhaut 10 und des Türgrundelements 20 im Querschnitt entlang der Linie B-B in 3.
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Darüber hinaus ist in 6 der Bereich C aus 1 in vergrößertem Maßstab dargestellt. Dabei wird ersichtlich, dass im Bereich der unteren Kante 12 der Türaußenhaut diese mit der unteren Kante 22 des Türgrundelements 20 verbunden ist. Zu diesem Zweck ist die Türaußenhaut 10 entsprechend umgefaltet und winklig gebogen und mittels eines umgebogenen Metallblättchens 19 und einer weiteren nicht-dargestellten Schraube mit einem zwischengeschalteten weiteren Dichtungselement 35 mit dem Türgrundelement 20 verbunden.
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Wie es aus 4 ersichtlich ist, mündet bzw. greift die Türaußenhaut 10 in die Nut 32 in der Fugendichtung 33 ein, die im Bereich der vorderen Kante der Fahrzeugtür angeordnet ist. Durch diese Anordnung wird verhindert, dass Fahrtwind zwischen die Türaußenhaut 10 und das Türgrundelement 20 dringen kann. Darüber hinaus ist diese Stelle bei geöffneter Tür nicht einzusehen, da sie sich nach innen verschwenkt, und bildet bei geschlossener Tür mit der Fugendichtung 33 einen Übergang zwischen dem Kotflügel und der Türaußenhaut 10. Im Bereich der hinteren Kante 14, 24 erstreckt sich die Türaußenhaut 10 über die hintere Kante 24 des Türgrundelements 20 hinaus und kann bis an die B-Säule des Kraftfahrzeugs gezogen werden. Dadurch bildet sich ein gleitender Übergang zwischen der Türaußenhaut 10 und der B-Säule, was zu einem vorteilhaften Erscheinungsbild führt. Gleichermaßen ist die Türaußenhaut 10, wie es in 5 dargestellt ist, im Bereich der unteren Kante auch über die untere Kante des Türgrundelements 20 hinaus gezogen, um so einen fließenden Übergang zu dem Türschweller des Kraftfahrzeugs, der von außen sichtbar ist, zu gewährleisten.
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In 7 ist rein schematisch angedeutet, dass in einem Bereich, in dem sich die unteren Kanten 12, 22 und die hinteren Kanten 14, 24 treffen, nämlich dem Bereich 36, eine Stellschraube vorgesehen ist. Diese Stellschraube stellt den Abstand zwischen dem Türgrundelement 20 und der Türaußenhaut 10 in diesem Bereich ein. Dadurch wird eine Einstellung der Türaußenhaut 10 um die Biegelinie 37 ermöglicht, bevor die Verschraubung der Türaußenhaut 10 und des Türgrundelements im Bereich ihrer unteren Kanten 12, 22 und im Bereich ihrer hinteren Kanten 14, 24 erfolgt.
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Im Folgenden wird das Verfahren zum Montieren der zuvor beschriebenen Fahrzeugtür beschrieben. Zunächst wird die Türaußenhaut im Bereich ihrer oberen Kante 11, die im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist, in die Schachtverstärkung 25 des Türgrundelements eingehängt. Dabei wird die Türaußenhaut 10 derart eingehängt, dass die hintere Kante 14 der Türaußenhaut nicht mit der hinteren Kante 24 des Türgrundelements fluchtet und gleichzeitig die vordere Kante 13 der Türaußenhaut 10 nicht mit der vorderen Kante 23 des Türgrundelements 20 fluchtet. In einem nächsten Schritt wird die Türaußenhaut 10 mit der Schachtleiste und der U-förmigen Ausbildung an der oberen Kante 11 als Führung zu der vorderen Kante 23 des Türgrundelements 20 hin verschoben. Bei diesem Verschieben wird die Auskragung 15 der Türaußenhaut 10 in die Nut 32 der Fugendichtung 33 geschoben und kommt mit dieser in Eingriff.
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In diesem Zustand wird, wie es zuvor erwähnt wurde, die Türaußenhaut 10 bereits an der oberen Kante 11, 21 und der vorderen Kante 13, 23 von dem Türgrundelement 20 getragen, so dass diese bei den weiteren Montageschritten nicht gehalten werden muss. Ist eine Einstellung der Türaußenhaut erforderlich, wird die Türaußenhaut über die Stellschraube eingestellt, wobei durch die Festlegung an der oberen und vorderen Kante ein Einstellen der Türaußenhaut 10 um die Biegelinie 37 ermöglicht wird. Wird zu diesem Zweck die Stellschraube verwendet, ist diese im Bereich 36 vorgesehen und stellt den Abstand zwischen der Türaußenhaut 10 und dem Türgrundelement 20 in diesem Bereich 36 ein.
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Anschließend wird die Türaußenhaut 10 im Bereich ihrer hinteren Kante 14 mit der hinteren Kante 24 des Türgrundelements und im Bereich ihrer unteren Kante 12 mit der unteren Kante 22 des Türgrundelements verbunden. Dies erfolgt vorzugsweise durch Verschraubungen.
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Wie es aus der obigen Beschreibung ersichtlich wird, stellt die vorliegende Erfindung eine Fahrzeugtür bereit, die mit einem geringen Montageaufwand herstellbar ist, und bei der die Türaußenhaut auf relativ einfache Art und Weise eingestellt werden kann. Darüber hinaus stellt die vorliegende Erfindung ein leicht durchzuführendes Verfahren bereit, um diese Fahrzeugtür zu montieren.