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Die Erfindung betrifft ein mehrfach verwendbares Transportbehältnis für ein Versandstück. Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung des Transportbehältnisses für den Versand eines Telematikgerätes von einem Logistikdienstleister zu einem Versender einer mittels des Telematikgeräts zu überwachenden Sendung und den Rücktransport des Telematikgerätes zu einer Rücksendeadresse.
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In vielen Branchen ist es üblich, dass ein Dienstleister einem Kunden leihweise ein Gerät zur Verfügung stellt. Um das Gerät vor Beschädigungen während des Transportes zum Kunden zu schützen, wird das Gerät in einem gepolsterten Transportbehältnis versendet. Nach Beendigung der Leihzeit muss das Gerät dem Dienstleister oder einer von dem Dienstleister benannten Stelle wieder zur Verfügung gestellt werden. Dazu kann der Kunde das Gerät beispielsweise wieder in einem Transportbehältnis verpacken und an eine angegebene Adresse versenden. Vielfach aber unterlassen Kunden beispielsweise aus Bequemlichkeit oder mangelnder Informatiiondie Rücksendung.
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Um dem Kunden die Rücksendung zu erleichtern, werden voradressierte Rücksendebehältnisse dem zurückzusenden Versandstück beigelegt. Um den Prozess weiter zu vereinfachen, können die Rücksendebehältnisse auch bereits für die Rücksendung frankiert dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
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Vorteilhaft ist, wenn das gleiche Transportbehältnis, dass für den Versand zum Kunden verwendet wurde, auch für den Rücktransport benutzt werden kann. Dabei taucht die Schwierigkeit auf, dass die Rücksendeadresse auf dem Hinsendeweg noch nicht für das den Transport durchführende Logistikunternehmen lesbar sein darf, um eine Verwirrung über den Zielort der Sendung zu vermeiden. Außderdem darf die Frankierung für die Rücksendung noch nicht offen zugänglich sein, damit sie nicht versehentlich bereits auf dem Hinweg entwertet wird.
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Die deutsche Offenlegungsschrift
DE 40 37 529 A1 offenbart einen Versandumschlag für Briefsendungen oder dergleichen, der zwecks mehrfacher Verwendbarkeit in seinem Inneren eine oder mehrere Zusatzverschlussklappe(n) aufweist. Nach Durchtrennen eines bereits verwendeten Versandumschlags entlang einer auf diesem befindlichen Markierungslinie, auf welche durch besondere Mittel, wie beispielsweise ein graphisches Symbol, hingewiesen wird, ist die zugehörige Zusatzverschlussklappe herauszuklappen und zwecks Verschließen des neu entstandenen Versandumschlags an der Rückseite desselben festzukleben. Entsprechend der Anzahl der vorhandenen Zusatzverschlussklappen lässt sich dieser Vorgang wiederholen. Für die einzelnen Verwendungen der Versandumschläge sind jeweils spezielle Felder zur Aufbringung von Empfängeradressen und Postwertzeichen vorhanden.
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Die deutsche Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2006 003 752 U1 offenbart einen Versandumschlag zum Versand von kreisförmigen Datenträgern, wie beispielsweise DVDs oder CDs, auf zwei Postwegen. Der Umschlag weist einen rechteckförmigen Rückseitenabschnitt auf, einen an den Rückseitenabschnitt angeformten Vorderseitenabschnitt, der über den Rückseitenabschnitt geklappt und mit diesem verbunden ist, so dass sich eine Tasche für den Datenträger mit einem Entnahmeschlitz ergibt, und eine an den Rückseitenabschnitt angeformte Verschlusslasche, die den Umschlag in einem verschlossenen Rücksendezustand verschließt, wobei der Vorderseitenabschnitt mit einer Rücksendeadresse bedruckt ist, und eine entfernbare Umhüllung mit einem Deckblatt, das in seinen Abmessungen an den Umschlag angepasst ist und den Vorderseitenabschnitt des Umschlags in einem verschlossenen Hinsendezustand, nicht aber in dem verschlossenen Rücksendezustand abdeckt und mit einer Hinsendeadresse bedruckt ist, sowie zwei an das Deckblatt angeformte Verklebungslaschen zum Verkleben der Umhüllung mit dem Umschlag.
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In der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2008 000 272 U1 wird ein Versandstück für den zweifachen Gebrauch beim Hin- und Rücksenden beschrieben, bestehend aus einer aufklappbaren Tasche zur Aufnahme eines flächigen Gegenstands, wobei die Tasche durch Falzen entlang einer ersten Längslinie und Kleben in Querrichtung sowie der Taschenverschluss durch Falzen entlang einer zweiten, zur ersten Längslinie parallel verlaufenden Längslinie gebildet ist und hierbei die Falzrichtungen aufeinander zu laufen. Parallel zur zweiten Längslinie verläuft eine dritte, zum Falzen des Taschenverschlusses vorgesehene Längslinie, wobei die dritte Längslinie einen Abstand zur ersten Längslinie aufweist, welcher größer als der Abstand zwischen erster und zweiter Längslinie ist, so dass der Taschenraum veränderbar, insbesondere vergrößerbar ist. Weiterhin besitzt die Tasche mindestens in Längsrichtung eine Abklebung, um eine definierte Positionierung des aufzunehmenden flächigen Gegenstands zu bewirken.
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Um die aus dem Stand der Technik bekannten Transportverhältnisse wiederverwenden zu können, müssen zumindest Teile der Wandungen gefaltet werden. Hinsichtlich des fehlenden Schutz vor Beschädigungen ist keines dieser Transportbehältnisse für den Transport eines Telematik Gerätes geeignet. Bekannte, gepolsterte Transportbehältnisse sind andererseits nicht für eine Wiederverwendung beispielsweise für den Rücktransport verwendbar, da sie wegen der größeren Wandstärke nicht gefaltet werden können.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Transportbehältnis für ein empfindliches Versandstück anzugeben, das möglichst einfach und preiswert wiederverwendet werden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Transportbehältnis mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Transportbehältnisses ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–9.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, die Organisation für die mehrfache Verwendung eines Telematikgeräts zu vereinfachen.
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Diese weitere Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Verwendung des Transportbehältnisses für den Versand eines Telematikgerätes von einem Logistikdienstleister zu einem Versender einer mittels des Telematikgeräts zu überwachenden Sendung und den Rücktransport des Telematikgerätes zu einer Rücksendeadresse mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Eine vorteilhafte Weiterbildung dieser Verwendung ergibt sich aus dem Unteranspruch 11.
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Das erfindungsgemäße Transportbehältnis für den Transport eines Gerätes weist eine schockabsorbierende Wand auf und besitzt eine taschenartige Form. Von oben betrachtet weist das Transportbehältnis drei Schmalseiten, die näherungsweise ein rechtwinkliges Dreieck bilden, wobei die dem näherungsweise rechten Winkel gegenüberliegende Schmalseite in näherungsweiser Form eines Kreisbogens nach außen hin abgerundet ist. Dadurch kann das Transportbehältnis so gewendet werden, dass seine Innenseite nach außen zu liegen kommt und umgekehrt. Die näherungsweise dreieckige Form mit der dem näherungsweise rechten Winkel gegenüberliegenden, nach außen hin in Art eines Kreisbogens abgerundete Schmalseite begünstigt dabei das Wenden trotzt der schockabsorbierenden Wand. Die dem näherungsweise rechten Winkel gegenüberliegende Schmalseite des Transportbehältnisses weist einen öffnenbaren und wiederverschließbaren Verschluss auf. Dadurch kann das Transportbehältnis mehrfach verwendet werden.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform weist das Transportbehältnis zwei Schmalseiten auf, die den nahezu rechten Winkel einschließen, und die dauerhaft verschlossen sind. Das Transportbehältnis gewinnt so an Stabilität und die Anzahl der möglichen Wiederverwendungen wird erhöht.
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Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die schockabsorbierende Wand aus mindestens drei Lagen aufgebaut ist, wobei die beiden äußeren Lagen mindestens eine Zwischenlage aus einem schockabsorbierendem Material umschließen. Dabei kann die Zwischenlage einen dämpfenden Stoff, wie beispielsweise Schaumstoff, enthalten, oder ein aus kompaktem Material konstruiertes dämpfendes Element, wie beispielsweise Luftpolsterfolie, enthalten. Als vorteilhaft hat es sich weiterhin erwiesen, wenn mindestens eine der beiden äußeren Lagen Gewebestoff enthält. Eine solche Elemente enthaltende Wand hat sich als widerstandsfähig gegen äußere mechanische Einflüsse erwiesen, so dass ein in einem solcherart konstruierten Transportbehältnis versandtes empfindliches Gerät sehr gut gegen Beschädigungen während des Transports geschützt ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Transportbehältnis auf einer ersten Seite ein erstes Adressfeld und auf einer zweiten Seite ein zweites Adressfeld auf. Auf dem ersten Adressfeld auf der ersten Seite kann beispielsweise die Adresse des Empfängers des Telematikgeräts, und auf dem zweiten Adressfeld auf der zweiten Seite eine Adresse für die Rücksendung des Telematikgeräts aufgebracht werden. So ist sichergestellt, dass immer nur eine Adresse von außen auf dem Transportbehältnis lesbar ist. Eine Verwirrung über die gültige Verandadresse, wie sie auftreten könnte, wenn Hin- und Rücksendeadresse auf der Außenseite des Transportbehältnisses aufgebracht wären, ist ausgeschlossen.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Transportbehältnis im Bereich des nahezu rechten Winkels ein Befestigungsmittel für das zu transportierenden Gerät auf. Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich das Befestigungsmittel im Inneren des Transportbehältnisses befindet, wenn sich die erste Seite des Transportbehältnisses außen befindet. Wenn das Gerät beispielsweise von einem Lieferanten zu einem Kunden gesendet wird, befindet sich die erste Seite des Transportbehältnisses außen und somit das Befestigungsmittel im Inneren des Transportbehältnisses. Das Gerät kann vor dem Versand an dem Befestigungsmittel im Inneren des Transportbehältnisses befestigt werden. Wenn das Gerät vom Kunden dem Transportbehältnis entnommen wird, wird das Innere des Transportbehältnisses durch die Entnahme des Geräts und die Befestigung des Geräts an dem Befestigungsmittel nach außen gedreht, so dass das Transportbehältnis die richtige Orientierung für den Rückversand des Gerätes aufweist und die für den Rücktransport gültige Adresse von außen auf dem Transportbehältnis lesbar ist.
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Für die Verwendung des Transportbehältnisses für den Versand eines Telematikgerätes von einem Logistikdienstleister zu einem Empfänger des Telematikgeräts und den Rücktransport des Telematikgerätes zu einer Rücksendeadresse hat es sich ebenfalls als vorteilhaft erwiesen, wenn auf dem ersten Adressfeld auf der ersten Seite die Adresse des Empfängers des Telematikgeräts aufgebracht ist und auf dem zweiten Adressfeld auf der zweiten Seite eine Adresse für die Rücksendung des Telematikgeräts aufgebracht ist. Dabei muss die Rücksendeadresse nicht identisch mit der Absenderadresse des Telematikgerätes sein. Insbesondere hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die auf dem zweiten Adressfeld auf der zweiten Seite aufgebrachte Rücksendeadresse die Adresse eines Stützpunkts des Logistikdienstleisters ist, bei dem der größte Bedarf an Telematikgeräten zu dem Zeitpunkt herrscht, an dem die zu überwachende Sendung ihr Ziel erreichen wird. Telematikgeräte werden für die Überwachung von weltweiten Transporten verwendet. Um solche Geräte den Kunden möglichst schnell und einfach zur Verfügung stellen zu können, betreiben Logistikdienstleister mehrere, weltweit verteilte Stützpunkte, so dass die Geräte beispielsweise immer von dem zum Kunden nächstgelegenen Stützpunkt aus versendet werden können. Der Rücktransport der Telematikgeräte kann beispielsweise so optimiert werden, dass die Geräte nach Beendigung des zu überwachenden Transports an den zum Zielort des Transports nächstgelegenen Stützpunkt zurückgesendet werden können. Dazu wird als Rücksendeadresse diese Stützpunktadresse auf das zweite Adressfeld auf der zweiten Seite des Transportbehältnisses aufgebracht, bevor das Gerät an den Kunden gesendet wird. Es ist aber auch möglich, dass ein erhöhter zukünftiger Bedarf an Telematikgeräten in einem Stützpunkt vorliegt, zu dem nach der oben beschriebenen Methodik nicht die gemäß des zukünftigen Bedarfs benötigten Geräte zurückfließen. Um eine möglichst schnelle Verfügbarkeit an Telematikgeräten auch in einer solchen Konstellation zu gewährleisten, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, vor dem Versand eines Telematikgeräts an einen Kunden zu überprüfen, an welchem Standort des Logistikdienstleisters zu dem Zeitpunkt, an dem das zu versendende Telematikgerät wieder frei wird, der größte Bedarf an Geräten herrscht. Wenn dieser Bedarf nicht aus den natürlich zu diesem Stützpunkt zurücklaufenden Geräten gedeckt werden kann, kann als Rücksendeadresse diese Stützpunktadresse auf dem Transportbehältnis aufgebracht werden. Zur Ermittlung des zukünftigen Bedarfs und einer möglichen Bedarfsunterdeckung in einem Stützpunkt kann in einer Datenbank der zukünftige Bedarf zu einem Stichtag abgefragt werden. Parallel können die zum Stichtag verfügbaren Geräte an diesem Stützpunkts ermittelt werden. Ist der Bedarf zum Stichtag größer als die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Geräte, kann als Rücksendeadresse des zu versendenden Telematikgeräts die Adresse dieses Stützpunkts auf das Transportbehältnis aufgebracht werden, bevor das Gerät an den Kunden gesendet wird. Das betreffende Telematikgerät muss auf diese Weise nicht mehrfach versendet werden, was Zeit und Kosten einspart. Die Gesamtanzahl an vorzuhaltenden Telematikgeräten kann minimiert werden.
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Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Abbildungen.
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Von den Abbildungen zeigt:
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1 das Transportbehältnis in einer Draufsicht,
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2 das geöffnete Transportbehältnis in einer perspektivischen Ansicht,
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3 das geöffnete Transportbehältnis in einer Frontansicht,
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4 einen Querschnitt durch eine Wand des Transportbehältnisses.
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In 1 ist das Transportbehältnis 1 in einer Draufsicht zu sehen. Die erste Seite 25 zeigt nach oben. Auf dieser ersten Seite 25 ist das Adressfeld 27 aufgebracht. In diesem Adressfeld 27 ist die Kundenadresse zu lesen. Bei dem Kunden handelt es sich beispielsweise um einen Versender, der ein Logistikunternehmen mit dem Transport einer Sendung beauftragt. Der Kunde hat einen Track and Trace Service bei dem Logistikunternehmen bestellt. Daher erhält er ein Telematikgerät 10 in dem Transportbehältnis 1 zugesandt, das er der Sendung beilegen oder an die Sendung, beispielsweise einen Seecontainer, anbringen kann. Das Telematikgerät 10 kann während des Transports seine Positionsdaten und somit die Positionsdaten der Sendung an einen Empfänger senden, der diese Daten an den Kunden weiterleitet. Zusätzlich können weitere Parameter, wie Temperatur, Luftfeuchte, Bewegung- und Standzeiten, usw., gesendet werden. Auch kann bei der Ausrüstung des Containers beispielsweise mit Türkontakten die Öffnung des Containers gemeldet werden. Wenn der Container seinen Bestimmungsort erreicht hat, muss der Empfänger das Telematikgerät 10 von der Sendung trennen und an eine von dem Logistikdienstleister angegebene Adresse zurücksenden.
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Die erste Schmalseite 2 und die zweite Schmalseite 3 des Transportbehältnisses 1 bilden einen nahezu rechten Winkel 6. Die gegenüberliegende Seite 4 ist abgerundet und ungefähr in Form eines Kreisbogens nach außen gewölbt.
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In 2 ist das geöffnete Transportbehältnis in einer perspektivischen Ansicht zu sehen. Erneut sieht man in der Ansicht auf die erste Seite 25, die von der Oberfläche einer Wand 20 gebildet wird. Auf dieser ersten Seite 25 ist das Adressfeld 27 zu erkennen. Weiterhin ist entlang der dritten Schmalseite 4 auf der Innenseite des Transportbehältnisses 1 ein streifenförmiger Klettverschluss 5 zu sehen. Außer Klett sind auch alle anderen geeigneten, wiederverschließbaren Verschlussmöglichkeiten, wie beispielsweise ein Adhesivverschluss oder ein Reißverschluss, genauso wie Druckknöpfe oder Knopf/Knopfloch-Verschlüsse, denkbar.
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In 3 kann von der dritten Schmalseite 4 aus in das geöffnete Transportbehältnis 1 hineingesehen werden. Erneut ist an der Innenseite der dritten Schmalseite 4 der randförmig aufgebrachte Verschluss 5 zu erkennen. Weiterhin sieht man von innen auf die zweite Seite 26 der Wand 20. Auf dieser zweiten Seite 26 ist ein weiteres Adressfeld 28 zu erkennen. Weiterhin ist im Bereich des nahezu rechten Winkels 6, der von der ersten Schmalseite 2 und der zweiten Schmalseite 3 gebildet wird, ein Befestigungsmittel 7 in Form einer Schlaufe zu erkennen. Es ist aber auch jedes andere geeignete Befestigungsmittel vorstellbar. Das Gerät 10 kann in das Transportbehältnis 1 über die geöffnete dritte Schmalseite 4 eingebracht und mit der Schlaufe 7 befestigt werden. Wenn der Kunde das Gerät 10 aus dem Transportbehältnis 1 entnehmen möchte, wendet sich das Transportbehältnis 1 von der Spitze mit dem nahezu rechten Winkel 6 aus, so dass die vormals nach innen zeigende zweite Seite 26 nach außen gedreht wird und die ehemals außen liegende erste Seite 25 nach innen zu liegen kommt. Nun ist das Adressfeld 28 auf der zweiten Seite 26 von außen zu lesen, wohingegen das Adressfeld 27 auf der ersten Seite 25 nach innen zeigt und von außen nicht mehr gelesen werden kann. Auf dem Adressfeld 28 auf der zweiten Seite 26 ist vor dem Versand des Geräts 10 an den Kunden durch das Logistikunternehmen bereits die Rücksendeadresse aufgebracht worden, so dass der Kunde keinen zusätzlichen Aufwand bei der Rücksendung des Geräts 10 zu treiben hat. Das Transportbehältnis 1 kann nun von der Schlaufe 7 gelöst, das Gerät 10 einer Sendung beigelegt oder an einem Container befestigt werden, und das Transportbehältnis 1 kann ebenfalls der Sendung beigelegt werden, damit es für den Rücktransport des Geräts 10 bereit liegt. Alternativ kann das Transportbehältnis 1 für den Transport der Sendung über die Schlaufe 7 mit dem Gerät 10 verbunden bleiben, so dass es nicht verloren gehen kann.
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Die Rücksendeadresse für das Gerät 10 muss nicht identisch mit der Absendeadresse des Gerätes 10 sein. Wenn der Logistikdienstleister mehrere, über die Welt verteilte Stützpunkte hat, so kann die auf dem zweiten Adressfeld 28 auf der zweiten Seite 26 aufgebrachte Rücksendeadresse auch die Adresse eines Stützpunktes sein, bei dem der größte Bedarf an Telematikgeräten 10 zu dem Zeitpunkt herrscht, an dem die zu überwachende Sendung ihr Ziel erreichen wird. Der Rücktransport der Telematikgeräte 10 kann beispielsweise so optimiert werden, dass die Geräte nach Beendigung des zu überwachenden Transports an den zum Zielort des Transports nächstgelegenen Stützpunkt zurückgesendet werden. Dazu wird als Rücksendeadresse diese Stützpunktadresse auf das zweite Adressfeld 28 auf der zweiten Seite 26 des Transportbehältnisses 1 aufgebracht, bevor das Gerät 10 an den Kunden versendet wird. Es ist aber auch möglich, dass ein erhöhter zukünftiger Bedarf an Telematikgeräten 10 in einem Stützpunkt vorliegt, zu dem nach der oben beschriebenen Methodik nicht die gemäß dem zukünftigem Bedarf benötigten Geräte 10 zurückfließen. Um eine möglichst schnelle Verfügbarkeit an Telematikgeräten 10 auch in einer solchen Konstellation zu gewährleisten, kann vor dem Versand eines Telematikgeräts 10 an einen Kunden überprüft werden, an welchem Stützpunkt zu dem Zeitpunkt, an dem das zu versendende Telematikgerät 10 wieder frei wird, der größte Bedarf an Geräten 10 herrscht. Wenn dieser Bedarf nicht aus den natürlich zu diesem Stützpunkt zurücklaufenden Geräten 10 gedeckt werden kann, kann als Rücksendeadresse diese Stützpunktadresse auf dem Transportbehältnis 1 aufgebracht werden. Zur Ermittlung des zukünftigen Bedarfs und einer möglichen Bedarfsunterdeckung in einem Stützpunkt kann in einer Datenbank der zukünftige Bedarf zu einem Stichtag abgefragt werden. Parallel können die zum Stichtag verfügbaren Gerate 10 dieses Stützpunkts ermittelt werden. Ist der Bedarf zum Stichtag größer als die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Geräte 10, kann als Rücksendeadresse des zu versendenden Telematikgeräts 10 die Adresse dieses Stützpunkts auf das Transportbehältnis aufgebracht werden. Das betreffende Telematikgerät 10 muss auf diese Weise nicht mehrfach versendet werden, was Zeit und Kosten einspart. Zusätzlich wird die Anzahl der vorzuhaltenden Telematikgeräte 10 minimiert.
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4 ist ein Querschnitt durch eine Wand 20 des Transportbehältnisses 1. Die Wand 20 ist dreilagig aufgebaut, wobei eine erste äußere Lage 21 und eine zweite äußere Lage 22 eine Zwischenlage 23 einschließen. Die äußeren Lagen 21, 22 bestehen dabei aus einem festen, abriebresistenten Material, wie beispielsweise einem Gewebestoff oder einer Gewebefolie. Die Zwischenlage 23 besteht aus einem schockabsorbierendem Material, wie beispielsweise Schaumstoff oder Luftpolsterfolie. Die Wand 20 kann aber auch aus mehr als drei Lagen bestehen, wobei schockabsorbierende Eigenschaften einer Lage mit abriebresistenten Eigenschaften anderer Lagen kombiniert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Transportbehältnis
- 2
- Erste Schmalseite
- 3
- Zweite Schmalseite
- 4
- Dritte Schmalseite
- 5
- Verschluss
- 6
- Näherungsweise rechter Winkel
- 7
- Befestigungsmittel
- 10
- Gerät
- 20
- Wand
- 21
- erste äußere Lage
- 22
- zweite äußere Lage
- 23
- Zwischenlage
- 25
- erste Seite
- 26
- zweite Seite
- 27
- erstes Adressfeld
- 28
- zweites Adressfeld
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4037529 A1 [0005]
- DE 202006003752 U1 [0006]
- DE 202008000272 U1 [0007]