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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen Versandumschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern wie
bspw. CDs, DVDs oder dergleichen auf zwei Postwegen.
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Hintergrund
der Erfindung
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In
den letzten Jahren hat die DVD als Datenträger zum Abspielen von Spielfilmen
oder dergleichen mehr und mehr herkömmliche Videokassetten ersetzt.
Neben geringeren Ausmaßen
und geringerem Gewicht bietet die DVD den weiteren Vorteil einer
häufigeren
Abspielbarkeit praktisch ohne Qualitätsverlust. Hieraus hat sich
ein Geschäftsmodell
von Online-DVD-Vermietdiensten etabliert, bei welchen Kunden des
Vermietdienstes DVDs auf dem Postweg zugesendet erhalten und nach
Gebrauch wieder an den Vermietdienst zurücksenden. Aus dem deutschen
Gebrauchsmuster DE 20 2004 010 844 U1 ist ein derartiger Versandumschlag
zum Versand von kreisförmigen
Datenträgern
auf zwei Postwegen bekannt, der einen rechteckförmigen Rückseitenabschnitt, einen an
den Rückseitenabschnitt
angeformten Vorderseitenabschnitt, der mit dem Rückseitenabschnitt eine Tasche
zur Aufnahme des kreisförmigen
Datenträgers
bildet sowie eine zweiteilige Verschlusslasche zum Verschluss des
Versandumschlages aufweist. Auf der Außenseite eines ersten Abschnitts
der Verschlusslasche ist die Hinsendeadresse aufgedruckt. Dieser
erste Abschnitt der Verschlusslasche wird vor der Rücksendung
des Versandumschlages vom Kunden mittels einer Perforation entfernt
und der Versandumschlag mittels des verbleibenden zweiten Verschlusslaschenabschnitts verschlossen.
Dabei kommt die auf der Außenseite des
Vorderrseitenabschnitts des Umschlags eine vorher aufgedruckte Rücksendeadresse
und ggf. eine Freimachungszeile zum Vorschein.
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Ein
derartiger im Gebrauchsmuster DE 20 2004 010 844 U1 beschriebener
Zweiwege-Versandumschlag erlaubt es, die Rücksendeadresse sowie das Rücksendeporto
bereits durch den Vermietdienst aufzudrucken, so dass der Kunde
die Rücksendeadresse
oder das Rücksendeporto
nicht aufbringen muss. Ein derartiger Zweiwege-Versandumschlag ist daher
sehr komfortabel in der Handhabung für den Kunden.
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Nachteilig
ist jedoch, dass der Versandumschlag speziell zugeschnitten und
bedruckt werden muss, was vergleichsweise aufwändig und teuer ist. Insbesondere
sind für
das Bedrucken des Vorderseitenabschnitts mit der Rücksendeadresse
und der Verschlusslasche mit der Hinsendeadresse zwei separate Druckvorgänge notwendig,
da die beiden zu bedruckenden Flächen
auf entgegengesetzten Seiten des ebenen Zuschnitts angeordnet sind.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Zweiwege-Versandumschlag
für kreisförmige Datenträger vorzuschlagen,
der für
den Benutzer komfortabel handhabbar ist und trotzdem eine preisgünstige Herstellung
erlaubt.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch einen Versandumschlag zum Versand von kreisförmigen Datenträgern, insbesondere
DVDs oder CDs, auf zwei Postwegen, aufweisend einen Umschlag mit
einem rechteckförmigen
Rückseitenabschnitt,
einem an den Rückseitenabschnitt
angeformten Vorderseitenabschnitt, der über den Rückseitenabschnitt geklappt und
mit diesem verbunden ist, so dass sich eine Tasche für den Datenträger mit
einem Entnahmeschlitz ergibt, und einer an den Rückseitenabschnitt angeformten
Verschlusslasche, die den Umschlag in einem verschlossenen Rücksendezustand
verschließt, wobei
der Vorderseitenabschnitt mit einer Rücksendeadresse bedruckt ist,
und eine entfernbare Umhüllung
mit einem Deckblatt, das in seinen Abmessungen an den Umschlag angepaßt ist und
den Vorderseitenabschnitt des Umschlags in einem verschlossenen
Hinsendezustand, nicht aber in dem verschlossenen Rücksendezustand
abdeckt und mit einer Hinsendeadresse bedruckt ist, sowie zwei an
das Deckblatt angeformte Verklebungslaschen zum Verkleben der Umhüllung mit
dem Umschlag.
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Der
erfindungsgemäße Versandumschlag besteht
somit aus einem herkömmlichen,
und daher als preiswertes Massenprodukt zu erwerbenden Umschlag
sowie einer entfernbaren Umhüllung
oder Ummantelung für
den Hinweg. Diese Umhüllung
besteht nur aus einem Deckblatt und zwei Verklebungslaschen und
ist daher ebenfalls sehr preiswert herzustellen. Da die Hinsendeadresse
auf die Umhüllung und
die Rücksendeadresse
auf die Vorderseite des Umschlages aufgedruckt wird und beide Elemente zum
Druckzeitpunkt noch nicht miteinander verbunden sind, können Hin-
und Rücksendeadresse
in einem Druckvorgang und damit preiswerter aufgedruckt werden.
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Die
beiden Verklebungslaschen sind vorzugsweise mittels einer Perforation,
Abreissfaden, einer Aufreissperforation oder dgl. entfernbar an
das Deckblatt angeformt, wobei die beiden Verklebungslaschen im
geschlossenen Rücksendezustand
mit dem Rückseitenabschnitt
des Umschlags verklebt bleiben können
und damit den Umschlag auch auf dem Rücksendeweg zusätzlich stabilisieren.
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Die
beiden Verklebungslaschen können
an die beiden Seitenkanten des Deckblatts oder alternativ an die
Ober- bzw. Unterkante des Deckblatts angeformt sein.
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Die
Verschlusslasche des Umschlags weist vorzugsweise einen Verklebungsabschnitt
zur Verklebung mit dem Vorderseitenabschnitt des Umschlags auf,
welcher Verklebungsabschnitt im verschlossenen Hinsendezustand mit
einer Schutzfolie abgedeckt ist. Der Kunde kann die Schutzfolie
für den
Rücksendeweg
entfernen und den Umschlag mittels des Verklebungsabschnitts einfach
und sicher verschließen.
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Zur
seitlichen Positionsfixierung des kreisförmigen Datenträgers im
Umschlag kann wenigstens ein Verklebungsabschnitt oder wenigstens
eine Seitenlasche zwischen Rückseitenabschnitt
und Vorderseitenabschnitt des Umschlags vorhanden sein. Der Datenträger kann
auch in einer separaten Innenhülle liegen,
die wiederum seitliche (vorzugsweise beidseitige) Verklebungsabschnitte
zur Positionsfixierung des kreisförmigen Datenträgers aufweisen
kann.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen im Detail erläutert.
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1a)
zeigt die Vorderseite des Umschlags und 1b) der
Umhüllung
eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags.
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2 zeigt
das erste Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Versandumschlags
in perspektivischer Darstellung.
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3 zeigt
schematisch in perspektivischer Darstellung den Vorgang des Öffnens des
in den 1 und 2 gezeigten
Versandumschlags.
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4 zeigt
die Vorderseite des Umschlags mit davon abgetrennter Umhüllung des
ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags.
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5 zeigt
die Vorderseite des ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags
im verschlossenen Rücksendezustand.
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6 zeigt
die Rückseite
des ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags
im verschlossenen Rücksendezustand.
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7a)
zeigt die Vorderseite des Umschlags und 7b) der
Umhüllung
eines zweiten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags.
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8 zeigt
die Rückseite
des zweiten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Versandumschlags
im verschlossenen Rücksendezustand.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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1 zeigt schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Zweiwege-Versandumschlags
für kreisförmige Datenträger. Der
Versandumschlag besteht aus zwei Teilen, nämlich dem in 1a)
gezeigten Umschlag 20 und der in 1b) gezeigten
Umhüllung 30.
Die beiden Teile werden separat hergestellt und bedruckt und erst
anschließend
für den
Versand des Datenträgers
miteinander verklebt.
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Bei
dem in 1a) gezeigten Umschlag handelt
es sich im Prinzip um einen ganz gewöhnlichen und daher in Massenproduktion
günstig
herzustellenden Umschlag mit einem Rückseitenabschnitt 21 und
einem daran angeformten Vorderseitenabschnitt 22, die miteinander
beispielsweise durch Verklebung oder über mindestens eine Seitenlasche oder
dergleichen miteinander verbunden sind und ein Aufnahmefach für den in 1a)
gestrichelt angedeuteten Datenträger 10 bilden.
Durch einen in diesem Ausführungsbeispiel
am oberen Ende des Umschlags 20 ausgebildeten Entnahmeschlitz
kann der Datenträger
in den Umschlag gelegt und wieder aus diesem entnommen werden. Zur
seitlichen Fixierung des Datenträgers
können
vorzugsweise beidseitig Verklebungsabschnitte 25 zwischen
Vorder- und Rückseitenabschnitt
vorgesehen sein. Der Datenträger 10 kann
entweder direkt in den Umschlag 20 gesteckt werden oder
sich in einer (nicht dargestellten) Innenhülle befinden. In diesem Fall
können
die Verklebungsabschnitte zur seitlichen Fixierung des Datenträgers 10 auch
in der Innenhülle
vorhanden sein, so dass keine Verklebungsabschnitte des Umschlags 20 erforderlich
sind.
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Der
Umschlag 20 weist weiterhin eine an sich bekannte Verschlusslasche 23 mit
einem Verklebungsabschnitt 23a auf. Der Verklebungsabschnitt 23a kann
an dem Vorderseitenabschnitt 22 oder dem Rückseitenabschnitt 21 angeformt
sein und dient dazu, den Umschlag 20 für den Rücksendeweg zu verschließen, indem
die Verschlusslasche 23 mittels des Klebeabschnitts 23a mit
der Außenseite
des jeweils gegenüberliegend
angeordneten Umschlagsabschnitts (Vorderseiten- bzw. Rückseitenabschnitt) verklebt
wird. Der Verklebungsabschnitt 23a ist für den Hinsendeweg
vorzugsweise mit einer (nicht dargestellten) Schutzfolie abgedeckt,
um ein Festkleben schon auf dem Hinsendeweg zu verhindern.
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Weiterhin
ist auf der Außenseite
des Vorderseitenabschnitts 22 des Umschlags 20 eine
Rücksendeadresse 26 und
gegebenenfalls ein (nicht dargestellter) Freimachungsaufdruck oder
dergleichen aufgebracht. Wie erwähnt
handelt es sich bei dem Umschlag 20 im Prinzip um einen
herkömmlichen und
daher preiswert verfügbaren
Umschlag.
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1b)
zeigt die Vorderseite der Umhüllung 30 bestehend
aus einem flachen Deckblatt 31 und beidseitig daran angeformte
Verklebungslaschen 32, um die Umhüllung 30 mit dem Umschlag 20 zu
verkleben. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Verklebungslaschen 32 mittels einer Perforation 35 an
die beiden Seitenkanten des Deckblatts angeformt. Eine andere Konfiguration
ist ebenso möglich, beispielsweise
das in den 7 und 8 gezeigte und
später
erläuterte
zweite Ausführungsbeispiel.
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Auf
der Vorderseite des Deckblatts 31 ist eine Hinsendeadresse 36 gegebenenfalls
mit einem (nicht dargestellten) Freimachungsaufdruck oder dergleichen
aufgedruckt.
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2 zeigt
in perspektivischer Ansicht den Versandumschlag von 1,
wobei die Umhüllung den
Umschlag 20 auf seiner Vorderseite umhüllt. Man erkennt, dass die
Abmessungen der Umhüllung 30 denen
des Umschlags 20 entsprechen, so dass die Umhüllung die
Vorderseite des Umschlags abdeckt und die Verklebungslaschen 32 die
Seitenkanten des Umschlags 20 umfassen und mit der Außenseite
des Rückseitenabschnitts 21 des
Umschlags verklebbar sind.
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Zum
Versenden eines Datenträgers 10 mit dem
erfindungsgemäßen Versandumschlag
wird zunächst
der Umschlag 20 sowie die Umhüllung 30 separat voneinander
zugeschnitten bzw. zugeliefert. Beide Elemente weisen einen einfachen
Aufbau auf und sind daher preisgünstig
herstellbar. Dann wird die Vorderseite beider Teile vorzugsweise
kostensparend in einem einzigen Druckvorgang bedruckt und der Datenträger in den
Umschlag 20 gessteckt. Dabei wird die Verschlusslasche 23 lediglich über den Vorderseitenabschnitt
geklappt, ohne mit diesem verklebt zu werden. Anschließend wird
die Umhüllung 30 mittels
der seitlichen Verklebungslaschen 32 mit dem Umschlag verklebt,
so dass der Umschlag 20 mit darin befindlichem Datenträger 10 sicher
verschlossen ist.
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3 zeigt
schematisch ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Versandumschlags, wie
er nach dem ersten Versandweg beim Kunden ankommt. Dieser kann den
Umschlag mittels eines geeigneten Werkzeugs wie etwa eines Brieföffners 40 an
den Perforationen 35 öffnen.
Dabei bleiben die Verklebungslaschen 32 auf der Rückseite
des Umschlags auch für
den Rücksendeweg
kleben, wie in 6 dargestellt ist. Die Verklebungslaschen 32 dienen
dann auch auf dem Rücksendeweg
einer zusätzlichen
Verstärkung
des Umschlags an seinen beiden Seitenkanten, die in automatischen
Postsortiermaschinen besonders belastet sind.
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4 zeigt
den Umschlag 20 mit vollständig entfernter Umhüllung 30.
Der Kunde kann jetzt den Datenträger
aus dem Umschlag entnehmen und nach Benutzung des Datenträgers (einer
CD, einer DVD, BluRay-Disk oder DVD-ROM oder dergleichen) wieder
in den Umschlag stecken.
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5 zeigt
die Vorderseite und 6 die Rückseite des Umschlags 20 auf
dem Hinsende- und dem Rücksendeweg.
Der Kunde verschließt
den Umschlag mit der Verschlusslasche 23, die mittels des Klebeabschnitts 23a mit
dem Vorderseitenabschnitt 22 des Umschlags verklebt wird.
Die Rücksendeadresse 26 ist
ebenfalls auf der Außenseite
des Vorderseitenabschnitts 22 aufgedruckt. Auf dem Rückseitenabschnitt 21 befinden
sich noch die Verklebungslaschen 32 der Umhüllung 30.
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7 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Versandumschlages,
wobei analog zu 1 7a)
(den Rücksende-)Umschlag 20 und 7b)
die Umhüllung 30 zeigt.
Das in 7a) gezeigte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem in 1a) gezeigten
Ausführungsbeispiel
dadurch, dass der Entnahmeschlitz für den (nicht dargestellten)
Datenträger
sowie die Verschlusslasche 23 auf der linken Seite des
Umschlags angeordnet sind. Das in 7b) gezeigte
Ausführungsbeispiel
der Umhüllung 30 unterscheidet
sich von dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
dadurch, dass die Verklebungslaschen nicht seitlich sondern an der
Ober- und Unterseite angebracht sind. Im Rahmen der Erfindung sind
sämtliche
Varianten der Anordnung der Verschlusslasche 23 des Umschlags 20 sowie
der Verklebungslaschen 32 der Umhüllung 30 möglich.
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8 zeigt
die Rückseite
des zweiten Ausführungsbeispiels
des Rücksendeumschlags 20.
Die auf der Oberseite und Unterseite angeklebten Verklebungslaschen 32 der
Umhüllung 30 sind
dabei gut zu erkennen. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass die
in den 6 und 8 gezeigte Rückseitenansicht im geschlossenen
Rücksendezustand
auch der Rückseitenansicht
im geschlossenen Hinsendezustand entspricht.
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Die
Erfindung schlägt
somit einen aus einem Umschlag 20 und einer Umhüllung 30 für den Hinsendeweg
bestehenden Zweiwege-Versandumschlag für kreisförmige Datenträger vor,
der für
den Kunden einfach handhabbar und gleichzeitig preiswert herstellbar
und insbesondere in einem Druckvorgang bedruckbar ist.