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DE20016401U1 - Schutzverpackung zur Aufnahme eines flächigen Gebildes - Google Patents

Schutzverpackung zur Aufnahme eines flächigen Gebildes

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DE20016401U1
DE20016401U1 DE20016401U DE20016401U DE20016401U1 DE 20016401 U1 DE20016401 U1 DE 20016401U1 DE 20016401 U DE20016401 U DE 20016401U DE 20016401 U DE20016401 U DE 20016401U DE 20016401 U1 DE20016401 U1 DE 20016401U1
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film
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0444Multiple disc containers for discs without cartridge
    • GPHYSICS
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    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge

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Description

Schutzverpackung zur Aufnahme eines flächigen Gebildes
Die Erfindung betrifft eine Schutzverpackung zur Aufnahme eines flächigen Gebildes, wie einer CD od. dgl.. CDs werden zur Speicherung von Multimedia-Daten wie Musik, Videos, Daten, Photos in großen Umfange eingesetzt. Dabei stellt sich das Problem, die CDs zu versenden und/oder zu archivieren und dabei die empfindliche Datenoberfläche vor Staub, Beschädigung und Kratzern zu schützen. Insbesondere stellt sich bei den sog. Photo-CDs die Aufgabe, eine in einem Photolabor zusammen mit Papierabzügen und/oder Negativen hergestellte Photo-CD mit in einer sog. Phototasche unterzubringen.
Die herkömmliche Verpackung von CDs besteht aus einer sog. "Jewel Box", einem Kunststoffbehältnis mit einem über ein Scharnier abklappbaren Deckel, in dem die CD auf einer Zentriereinrichtung gehalten wird. Diese Verpackungen sind aufgrund des Materialeinsatzes relativ teuer und schwer, werden relativ leicht beschädigt und eignen sich daher weder besonders gut für Archivierung noch für den Versand von CDs.
Weiterhin sind spezielle, an das Format von CDs angepasste Folienschutzhüllen bekannt. Diese schützen die CDs jedoch nicht vor Beschädigungen aufgrund von Durchbiegungen und
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sind für Versandzwecke ohne die Verwendung zusätzlicher Umschläge nicht geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine preisgünstige, leichte und gleichzeitig robuste Schutzverpackung für CDs od. dgl. zu schaffen, die den Versand, die Archivierung und die Lieferung der CD in einer Phototasche erlaubt.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1. Zweckmäßige Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. Bei den aufzunehmenden Gegenständen kann es sich neben den bekannten CDs (einschließlich DVDs und CDs mit kleineren Durchmessern) auch um andere flächige Gegenstände wie z.B. Disketten, magnetooptische Datenträger usw. handeln.
Im Rahmen der Erfindung ist ein taschenförmiger flacher Behälter vorgesehen, dessen Rückwand von einer Platte aus einem relativ biegestabilen Material gebildet wird. Bevorzugt wird für diesen Zweck eine Polypropylenfolie mit einer Stärke von 0,4 bis 1,2 mm, vorzugsweise 0,8 mm verwendet. Alternativ wäre auch die Verwendung anderer Kunststoffe oder Folien oder die Verwendung einer kaschierten Pappe denkbar. Eine Polypropylenfolie hat den Vorteil, dass diese preiswert ist und eine derartige Gleitfähigkeit aufweist, dass ein Zerkratzen der CD beim Einführen bzw. Herausnehmen vermieden wird. Durch die Verwendung eines relativ biegestabilen Materials ist die CD vor einer unzulässigen Durchbiegung und einer Zerstörung durch Durchbrechen gut geschützt. Gleichzeitig wird die Handhabung beim Einführen bzw. Herausnehmen vereinfacht, da durch die biegestabile "Unterlage" eine glatte Führung der CD erreicht wird. Die Vorderseite des taschenförmigen Behälters wird im Rahmen der Erfindung von einem flexiblen, folienförmigen Material gebildet, das vor-
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zugsweise durchsichtig ist, z.B. Polypropylenfolie mit einer Stärke von ca. 80 bis 200 &mgr;&idiagr;&eegr;, vorzugsweise 120 &mgr;&idiagr;&eegr;. Das folienförmige Material kann auf der Platte an drei Kanten verschweißt sein.
Besonders bevorzugt weist die Folie eine Ausnehmung auf, mittels derer die CD besonders bequem herausgeschoben werden kann, ohne dass Fingerabdrücke od. dgl. auf der Leseseite der CD entstehen. Die Ausnehmung befindet sich bevorzugt im Bereich der der Einführkante gegenüberliegenden Kante und weist bevorzugt eine längliche Formgebung auf. Zum Herausnehmen wird die vorher mit der unbeschrifteten Leseseite nach unten in das Behältnis eingeschobene CD durch Schieben mit dem Finger aus dem taschenförmigen Behälter herausgeschoben. Evtl. Fingerabdrücke entstehen dabei auf der Leseseite der CD nicht.
Zu Archivierungszwecken kann die Schutzverpackung an einer Seite einen Heftstreifen mit Heftlöchern aufweisen, so dass eine Ablage in Ringbüchern, Ordnern od. dgl. möglich ist. Der Heftstreifen ist bevorzugt durch eine entsprechende Verlängerung der Platte an der Seite realisiert , an der das folienartige Material zum Einführen bzw. Herausnehmen der CD offen ausgebildet ist. Dadurch ist die CD im abgehefteten Zustand vor einem Herausfallen geschützt. Zusätzlich kann noch eine folienartige Schutzlasche vorgesehen sein, die vor der offenen Kante an der Platte angeordnet ist und ein Herausfallen der CD verhindert. In dieser Ausführungsform eignet sich die erfindungsgemäße Schutzverpackung besonders für die Aufbewahrung einer Photo-CD in einer üblichen Phototasche.
In einer weiteren Ausführungsform, die auch mit der vorstehend erwähnten Ausführungsform mit einem Heftstreifen kombi-
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niert werden kann, weist die Platte einen umklappbaren Bereich auf, der über den taschenförmigen Behälter geklappt werden kann und den Inhalt des Behälters so zusätzlich schützt. Weiterhin können Fixiereinrichtungen - z.B. Druckknöpfe an allen vier Ecken einer rechteckig ausgebildeten Platte - vorgesehen sein, mittels derer die beiden Hälften der Platte im umgeklappten Zustand gegeneinander arretiert werden können. In dieser Ausführungsform eignet sich die erfindungsgemäße Schutzverpackung direkt als wiederverwendbare Verpackung zum Postversand einer CD, wobei durch das geringe Gewicht und die geringen Ausmaße der Schutzverpackung niedrigere Portokosten als bei herkömmlichen Transportverpackungen für CDs erzielt werden können. Für den Postversand können die im umgeklappten Zustand äußeren Flächen der Platte vorbereitete Adressfelder enthalten. Weiterhin kann ein &mdash; beispielsweise mit einem Adreßaufkleber verbundenes - Klebesiegel vorgesehen sein, das beim Aufklappen der Schutzverpackung zerstört wird.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform können auch zwei taschenförmige Behälter für zwei CDs auf der Innenseite der Platte untergebracht werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Schutzverpakkung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine Schutzverpakkung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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Die Schutzverpackung gemäß Fig. 1 besteht aus einer relativ biegefesten Platte 10 aus Polypropylen, auf die eine transparente Polypropylenfolie 12 aufgeschweißt ist. Durch den Schweißvorgang ergeben sich drei längliche Schweißnähte 14a,b,c; entlang einer Seite 16 bleibt die Folie offen, so dass eine CD 18 durch die freibleibende Öffnung eingeführt bzw. herausgenommen werden kann. Seitlich der Öffnung 16 ist die Platte 10 zu einem Heftrand 24 mit Lochungen 26a, 26b ausgebildet, durch die eine Archivierung beispielsweise in einem Ordner oder einem Ringbuch möglich ist. Durch eine aus Polypropylenfolie hergestellte und bei 22 mit der Platte linienförmig verschweißte Lasche 2 0 wird weiterhin ein unbeabsichtigtes Herausfallen der CD 18 verhindert. Die Folie 12 weist eine ausgestanzte Ausnehmung 28 auf, durch die die Entnahme der CD 18 erleichtert ist.
In Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung dargestellt, wobei gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. Die Platte 10' weist bei dieser Ausführungsform einen Verlängerungsbereich 34 auf, der über eine als Scharnier wirkende Schwächungsstelle 36 umgeklappt werden kann, um die CD für einen Versand zusätzlich zu schützen. Die offene Kante 16 der Folie 12 ist der als Scharnier wirkenden Schwächungsstelle 36 zugewandt, so dass ein Herausfallen der CD 18 im zugeklappten Zustand der Schutzverpackung verhindert wird. Zur Fixierung sind an den äußeren Ecken jeweils Paare von Druckknopfeinrichtungen 30, 30' bzw. 32, 32' vorgesehen. Um diese Druckknopfeinrichtungen auf der Platte 10 unterbringen zu können, sind die Schweißnähte der Folie 10 in den Eckbereichen abgeschrägt ausgebildet.

Claims (9)

1. Schutzverpackung zur Aufnahme eines flächigen Gegenstandes wie einer CD od. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass zur Aufnahme des Gegenstandes (18) ein an die Abmessungen des Gegenstandes angepasster taschenförmiger flacher Behälter vorgesehen ist, dessen eine Flachseite aus einem flexiblen, folienartigen Material (12) besteht und an einer Kante zum Einführen bzw. Herausnehmen des Gegenstandes eine Öffnung begrenzt, und das flexible Material längs seiner übrigen Kanten an einer die andere Flachseite der Tasche bildenden Platte (10) aus einem gegenüber dem flexiblen Material biegefesteren Material angebracht ist.
2. Schutzverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible folienartige Material (12) eine Ausnehmung (28) aufweist, die ein einfaches Herausnehmen des Gegenstandes (18) aus der Öffnung des Behälters zwecks Entnahme des Gegenstandes erlaubt.
3. Schutzverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (10) aus Polypropylen hergestellt ist.
4. Schutzverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (10) eine Stärke von 0,4 bis 1,2 mm, vorzugsweise 0,8 mm aufweist.
5. Schutzverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische folienartige Material (12) Polypropylenfolie mit einer Stärke im Bereich von 0,08 bis 0,20 mm, vorzugsweise 0,12 mm ist.
6. Schutzverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (10) an einer Seite einen Heftstreifen (24) mit Lochungen (26a, 26b) aufweist.
7. Schutzverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Platte (10) im Bereich vor der offenen Einführkante (16) eine Lasche (20) aus einem elastischen, folienartigen Material angeordnet ist, durch die ein Herausfallen des flächenförmigen Gegenstandes (18) verhindert wird.
8. Schutzverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (10) längs der Öffnung einen umklappbaren, zum Übergreifen des an die Öffnung angrenzenden Bereiches des flexiblen Materials ausgebildeten Bereich (34) aufweist.
9. Schutzverpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der umklappbare Bereich (34) mit dem Bereich der Tasche über Fixiereinrichtungen (30, 30', 32, 32'), vorzugsweise Druckknöpfe, verbunden ist.
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