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Die
Erfindung betrifft eine Einheit für den Versand von kreisförmigen Datenträgern, insbesondere CD's und/oder DVD' s.
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Heutzutage
ist es immer häufiger
erforderlich, Datenträger
wie CD's oder DVD's auf dem Postwege
zu versenden. So wird bspw. von verschiedenen Internet Providern
aktuelle Software auf CD Rom's
per Post an die Kunden versandt. Zudem gibt es seit der Etablierung
der DVD als Ersatz für
die herkömmlichen
Video-Kassetten ein Geschäftsmodell, bei
dem Kunden eines Anbieters von dem Anbieter auf dem Postwege DVD's zugesandt bekommen
und diese nach Genuss der darauf gespeicherten Filme wieder an den
Anbieter zurücksenden.
Auch dieser Versand erfordert entsprechende Verpackungen für die Datenträger.
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Besonders,
wenn Datenträger
in großen Mengen
verschickt werden müssen,
ist es zur Reduzierung der Kosten erforderlich, diese zu einem möglichst
geringen Entgelt befördern
zu lassen. Besonders wünschenswert
ist es, die Datenträger
in ei ner als einfacher Postbrief zu deklarierenden Versandeinheit
verschicken zu können.
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In
der
DE 203 10 755
U1 ist bereits ein Umschlag für den Versand von Datenträgern vorgeschlagen,
der den Bestimmungen der Deutschen Post für die kostengünstige Beförderung
des darin verpackten Datenträgers
als Brief entsprechen soll.
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In
diesen Umschlag soll der Datenträger,
insbesondere eine CD oder DVD, blank, d.h. ohne weiteren Schutz
eingelegt werden. Dadurch lässt
sich zwar der Vorteil eines geringen Gewichtes und damit günstigen
Portos erreichen, jedoch ist eine solche Beförderungsmethode insbesondere
für Datenträger, die
wie bei dem oben genannten Geschäftsmodell
erforderlich mehrfach auf dem Postwege versandt werden müssen, von
Nachteil, da die empfindliche Oberfläche des Datenträgers ungeschützt der
Gefahr von Beschädigungen
ausgesetzt ist. Während
für den einmaligen
Versand von bspw. Software enthaltenden CD-Rom's, der aus dieser Druckschrift bekannte Versandumschlag
durchaus geeignet ist, gilt es insbesondere im Hinblick auf das
oben geschilderte Geschäftsmodell
oder auf andere Vorgänge,
die eine wiederholte Versendung eines einzelnen Datenträgers erfordern,
die Versandverpackung zu verbessern. Dabei soll es jedoch weiterhin
möglich
sein, den Datenträger
in dieser Versandverpackung zum günstigen Tarif als einfachen
Brief versenden zu können. Hierzu
müssen
insbesondere Vorgaben hinsichtlich der Außenabmessungen des Versandumschlages sowie
die von der Post gesetzten Gewichtsgrenzen eingehalten werden.
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Insbesondere
soll die Versandverpackung von der Post auf entsprechenden Verarbeitungsmaschinen
automatisch verarbeitet werden können,
was für
einen porto-reduzierten Versand erforderlich ist. Ein Problem bei
der Verwendung besonders dünnen, Gewicht
sparenden Material für
den Versandumschlag ist, dass der daraus gefertigte Versandumschlag
bei der Verarbeitung in den Pastmaschinen, insbesondere beim Einzug
in dieselben an den Ecken zum Umknicken neigt und somit den Ablauf der
Maschinen stört.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Einheit für den Versand von kreisförmigen Datenträgern anzugeben,
die den oben geschilderten Zielen gerecht wird. Insbesondere soll
ein Weg gefunden werden, eine solche Einheit zu verbessern, dass
eine automatische Verarbeitung einer den Gewichtsvorgaben entsprechenden
Einheit ohne durch Umknicken des Versandumschlages oder vergleichbare
Vorfälle
hervorgerufene Ausfälle
der Postmaschinen gewährleist
ist.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
gelöst
durch eine Einheit für
den Versand von kreisförmigen
Datenträgern
mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
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Weitergehende
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 – 9 angegeben.
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Erfindungsgemäß besteht
die Einheit für
den Versand von kreisförmigen
Datenträgern
einerseits aus einem äußeren Versandumschlag
und andererseits aus einer in dem Versandumschlag aufnehmbaren Schutztasche.
Der Datenträger
wird zum Versand mithin in die taschenartige Öffnung der Schutztasche eingeführt und
dann zusammen mit der Schutztasche in den Versandumschlag gegeben.
Die erfindungsgemäße Anordnung
des Aufnahmeraums in dem Versandumschlag, bietet den Vorteil, dass das
Material der in dem Versandumschlag befindlichen Schutztasche zu
einer Versteifung der an der Seitenkante des Schutzumschlages, an
die der Aufnahmeraum direkt anragt, angrenzende Ecke des Versandumschlages
beiträgt.
Dies ist wichtig, damit der Versandumschlag nicht an dieser Ecke
umknicken kann, und somit von der Post in automatischen Sor tierlagen
gehandelt und entsprechend zu einem vergünstigten Tarif für Massensendungen
befördert werden
kann. Durch diese Maßnahme
kann ein besonders dünnes
Material für
den Versandumschlag wie auch die Schutztasche gewählt werden,
was insgesamt zu einer Gewichtsersparnis der Versandeinheit beiträgt. Die
breiteren Außenabmessungen
des Versandumschlags dienen lediglich der Erfüllung der von der Deutschen
Post vorgegebenen Standards, um ihn als Standardbriefgröße versenden
können. Ein
Versandumschlag, der der Größe des Datenträgers, insbesondere
einer CD oder DVD, angepasst ist, würde eine von der Post nicht
bzw. nicht zu günstigen
Konditionen zu befördernde
Sondergröße aufweisen.
Damit trotz des Größenunterschiedes
die in dem Versandumschlag eingebrachte Schutztasche mit DVD darin
nicht verrutscht, ist der Aufnahmeraum in dem Versandumschlag nur
geringfügig
breiter als die Schutztasche.
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Mit
Vorteil wird dann die Schutztasche nicht nur während des Versandes des Datenträgers genutzt
werden, sondern sie dient auch dazu, den Datenträger während einer dem Versand vorangehenden
bzw. dem Versand folgenden Lagerung weiter zu schützen.
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So
kann insbesondere bei der eingangs erwähnten Geschäftsidee der Versendung von
DVD's an Kunden
und von diesen wieder zurück
an den Anbieter die DVD beim Anbieter in der Schutztasche gelagert
werden, in dieser zum Kunden gelangen, beim Kunden in der Schutztasche
aufbewahrt und lediglich zum Betrachten des Filmes entnommen und
dann nach Betrachten wieder in diese eingelegt werden. Damit bietet
die Schutztasche den größtmöglichen Schutz
der empfindlichen Oberfläche
der DVD.
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Eine
wie in Anspruch 2 angegebene großflächige Verklebung des Versandumschlages
an der anderen Seitenkante ist aus Gewichtsgründen von Vorteil.
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Eine
weitere Gewichtsersparnis ergibt sich durch das Fortlassen einer
der ansonsten beidseits zum Verbinden der Rückseite mit der Vorderseite üblichen
Laschen, wie es in Anspruch 3 angegeben ist.
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In
einer in Anspruch 4 angegebenen, vorteilhaften Weiterbildung ist
die Schutztasche aus Gründen
einerseits der Gewichtsersparnis andererseits der Möglichkeit,
den Datenträger,
insbesondere die CD oder DVD, auf der bedruckten Seite teilweise
sehen zu können,
wie in diesem Anspruch beschrieben ausgebildet. Die rechteckige
Grundform der Tasche führt
dazu, dass der Datenträger
in der Tasche sicher und fest aufgenommen ist. In der Breite wird
der Datenträger über den
gesamten Durchmesser in der Tasche aufgenommen, in seiner Höhe zumindest über den
Radius hinaus, so dass er zu mehr als der Hälfte in der Tasche aufgenommen
ist. Die an einer der Seiten am Ende der Schutztasche ausgebildete
und halbkreisförmige
Verlängerung
bedeckt dabei die empfindliche Oberfläche des Datenträgers, insbesondere
der CD oder DVD, und verhindert somit ein Zerkratzen beim Entnehmen
des Datenträgers
aus dem Versandumschlag.
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Um
die Einheit aus Versandumschlag und Schutztasche möglichst
leicht und dennoch reißfest zu
gestalten, ist diese vorzugsweise aus einem in Anspruch 5 angegebenen
Material gefertigt. Die dort angegebenen papierartigen Faservliese,
bspw. Tyvek® oder
Typar®,
sind hoch reißfeste
Materialien und können
mit einem geringeren Flächengewicht
als herkömmliches
Papier stabil hergestellt werden.
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Zur
Einsparung von Versandgewicht weist das Faservlies vorzugsweise
ein Flächengewicht
von weniger als 50 g/ m2, insbesondere von
42, 5 g/m2 auf (Anspruch 6).
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Die
Schutztasche kann, wie gemäß Anspruch
7 vorgesehen, mit Informationen über
den in ihr befindlichen Datenträger
bedruckt sein, wobei die Informationen vorzugsweise wenigstens in
einer Maschinenlesbaren Form, bspw. als Strichcode, aufgedruckt
sind. Neben dem Strichcode können
die Informationen auch in einfacher Schrift und damit für den Empfänger des
Datenträgers
lesbar aufgedruckt sein. Der Maschinenlesbare Aufdruck vereinfacht insbesondere
in dem oben beschriebenen Geschäftsmodell
das Handling des in der Schutztasche befindlichen Datenträgers. Der
Datenträger,
insbesondere die DVD, kann in der gesamten Logistik und Lagerhaltung
bei dem Anbieter des DVD-Verleih's und
anderen Unternehmen in der Schutztasche verbleiben und über die
Maschinenlesbar auf die Schutztasche aufgebrachte Information nach
verfolgt werden.
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Der
Versandumschlag ist vorzugsweise wie in Anspruch 8 angegeben ausgebildet.
Danach ist der Aufnahmeraum 3–10
mm, vorteilhafterweise 5 mm breiter als die Breite der Schutztasche.
Dieser Breitenunterschied dient als (Luft-)Polster bei der maschinellen
Bearbeitung im Versand.
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Eine
Ausgestaltung des Versandumschlages zum zweimaligen Versand gemäß Anspruch
9 bietet den Vorteil, dass für
eine Hin- und Rücksendung
des Datenträgers
nur ein Umschlag bereitgestellt werden muss. Damit können sowohl
die Kosten für
einen zweiten Umschlag gespart werden als auch das durch Beipack
eines zusätzlichen
Rücksendeumschlages
entstehende Gewicht eingespart werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der beigefügten Figuren.
In den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Explosions-Darstellung von vorne gesehen;
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2 eine
perspektivische Explosions-Darstellung von hinten gesehen;
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3 eine
perspektivische Darstellung mit teilweise eingesteckter Schutztasche;
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4 eine
perspektivische Darstellung mit vollständig eingesteckter Schutztasche;
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5 eine
perspektivische Darstellung mit zugeklappter Verschlusslasche (HIN);
und
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6 eine
perspektivische Darstellung mit zugeklappter Verschlusslasche (ZURÜCK).
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In 1 und 2 ist
die erfindungsgemäße Einheit
insgesamt mit 1 bezeichnet. Sie besteht aus zwei Teilen, nämlich dem äußeren Versandumschlag 3 und
der Schutztasche 11, in die der DVD-Datenträger 2 hineingelegt
wird, und die dann ihrerseits in den Aufnahmeraum 14 des äußeren Versandumschlages 3 durch
die taschenartige Öffnung 4 hindurch
hineingelegt wird (siehe auch 3). Insbesondere
in 3 ist gut zu erkenne, dass der Aufnahmeraum 14 außermittig
in dem Versandumschlag 3 angeordnet ist, und zwar angrenzend
an die bei Aufsicht auf das Adressfeld 18 bzw. 22 rechte
Seitenkante 15. Der Versandumschlag 3 besteht
aus einem thermisch verschweißten
Polyethylenfaservlies Tyvek 1025D® und
besitzt eine Größe von 121 × 171 mm
mit einem Flächegewicht
von 42,5 g/m2. Die Schutztasche 11 weist
an einer ihrer Seitenwände 10 eine über die rechteckige
Grundform hinausragende teilkreisförmige Verlängerung 12 auf, die
den DVD-Datenträger 2 vollständig auf
seiner Leseseite überdeckt
und so schützt.
Der Aufnahmeraum 14 ist 5 mm breiter als die Breite der
Schutztasche 11, so dass ein Luftpolster an der rechten
Seitenkante 15 des Versandumschlages 3 bei der
maschinellen Bearbeitung im Versand entsteht, das den DVD-Datenträger 2 schützt und
eine etwaige Beschädigung
desselben verhindert. Die zweite Seitenbegrenzung des Aufnahmeraumes 14 wird
durch eine bei 27 beginnende Verklebung gebildet, die den
großflächigen Bereich 17 bis zur
gegenüberliegenden
Seitenkante 16 abdeckt, so dass an dieser Seitenkante 16 auf
einen nach innen umgelegten Falz verzichtet wird.
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Ferner
geht aus der 1 deutlich hervor, dass die
Schutztasche 11 mit einem Titel der DVD sowie Informationen
in einer maschinenlesbaren Form, nämlich als Strichcode 13 versehen
ist. Darüber
hinaus sind noch weitere, nicht gezeigte Informationen aufgedruckt,
die mit einem Markierungskästchen
für den
Benutzer gekennzeichnet sind.
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Insbesondere
ist der äußere Versandumschlag 3 der
erfindungsgemäßen Einheit 1 für den zweimaligen
Versand eingerichtet und weist eine Ziel- oder Hinsendeadresse 18 (siehe 4 und 5),
einschließlich
einer Postabrechnungszeile 18B, sowie eine Rücksendeadresse 22 auf,
einschließlich
einer Postabrechnungszeile 22B. Der postalische Freimachungsaufdruck 23 gilt
gleichermaßen
für die
Hin- und Rücksendung.
Die Materialien und Größenverhältnisse,
sowie das Gewicht von Versandumschlag 3 und Schutztasche 11 sind
so fein aufeinander abgestimmt, dass es möglich ist, handelsübliche DVD's oder CD's 2 in einer
als einfachen Postbrief deklarierten Versandeinheit verschicken
zu können,
was zu einer besonderen Wirtschaftlichkeit der erfindungsgemäßen Einheit 1 führt.
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Im
folgenden werden die charakteristischen Merkmale des Versandumschlages
3 im einzelnen beschrieben und erläutert, wozu auf die 3 bis 6 Bezug
genommen wird.
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In 5 wird
der für
den Hinweg zugeklebte Versandumschlag 3 gezeigt, welcher
die nicht sichtbare DVD in der Schutztasche 11 enthält. Deutlich
ist zu sehen, dass der erfindungsgemäße Versandumschlag 3 die
Form eines üblichen,
den Vorgaben der Deutsche Post AG entsprechenden Briefumschlages besitzt,
nämlich
17,2 cm × 12,2
cm. Die Ziel- oder Hinsendeadresse 18, einschließlich Postabrechnungszeile 18B,
ist mittig angeordnet, während
der postalische Freimachungsaufdruck im oberen rechten Feld mit 23 bezeichnet
ist. Der Absender mit Adresse ist oben links angeordnet und mit
28 gekennzeichnet. Die Verschlusslasche 20 weist unten abgerundete
Ecken 29 auf und ist in zwei Sektionen 20a und 20b durch
die Abtrennperforation 19 geteilt. Die Perforationslinie 19 verläuft horizontal
und ist 40 mm von der oberen Kante und 80 mm von der unteren Seitenkante
des Versandumschlages 3 beabstandet.
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Wird
die große
Sektion 20a an der Abtrennperforation 19 von der
kleinen Sektion 20b abgetrennt und letztere in Richtung
des Pfeils 21 (1) umgelegt, dann ergibt sich
von der Ansicht her der in 6 gezeigte
Versandumschlag mit dem Namen und der Rücksendeadresse 22,
einschließlich
Postabrechnungszeile 22B, die mittig angeordnet sind, während der
Freimachungsaufdruck 23 sich etwas höher rechts auf der kleinen
Sektion 20b befindet. Desweiteren wird nunmehr durch die
Abtrennung der größeren Sektion 20a eine
maschinenlesbare Information in Form eines Strichcodes 30 sichtbar.
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1 zeigt
linksseitig einen Blick in den vollständig geöffneten Versandumschlag 3 mit
nach oben gelegter Lasche 20. Auf der Lasche 20 sind zwei
Klebestreifen 25 und 26 horizontal verlaufend vorgesehen,
von denen der erste 25 auf der großen Sektion 20a und
der zweite 26 auf der kleinen Sektion 20b angeordnet
und durch jeweils eine Schutzfolie 24 abgedeckt ist, die
vor Gebrauch entfernt wird. Während
der erste Klebestreifen 25 als Klebemittel eine Postit-Gummierung,
insbesondere EUKALIN 810®, besitzt, ist es beim
zweiten Klebestreifen 26 eine Haftklebe-Gummierung. Es
dürfte
einleuchten, dass die Klebemittel mit dem Faservliesmaterial des erfindungsgemäßen Versandumschlags 3 verträglich sein
müssen.
Die Gummierungsbreite liegt zwischen 5 und 20 mm, beim ersten Klebestreifen 25 insbesondere
bei 8 mm und beim zweiten Klebestreifen bei 15 mm, quer über fast
die gesamte Breite des Umschlags 3.
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Nachdem
die erfindungsgemäße Einheit 1 beim
Kunden angekommen ist, öffnet
dieser dieselbe durch Hochziehen und Umlegen der Lasche 20 an
einer der abgerundeten Ecken 29. Anschließend kann der
Kunde die DVD 2 zusammen mit oder ohne Schutztasche 11 aus
dem Aufnahmeraum 14 des Versandumschlages 3 entnehmen
und in einem nicht gezeigten Abspielgerät abspielen. Daran anschließend legt
der Kunde die DVD 2 wiederum in die Schutztasche 11 und
führt diese
vollständig
in den Aufnahmeraum 14 zurück. Er trennt dann an der Perforationslinie 19 die
größere Sektion 20a von
der Verschlusslasche 20 ab und entfernt die Schutzfolie 24 des
zweiten Klebestreifens 26 und legt die Lasche dann um 180° an der Biegelinie 31 auf
die untere Seite des Versandumschlags 3 um. Hierdurch entsteht dann
die gewünschte
verschlossene Versandeinheit, die mit der richtigen Rücksendeadresse 22 und
dem Freimachungsaufdruck 23 an den richtigen Stellen versehen
ist.
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Die
erfindungsgemäße Einheit 3 erweist
sich also als besonders geeignet, da sie eine schnelle und leichte
Handhabung ermöglicht,
und zudem wirtschaftlich ist.
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- 1
- Einheit
- 2
- Datenträger
- 3
- Versandumschlag
- 4
- Öffnung
- 10
- Seitenwände
- 11
- Schutztasche
- 12
- teilkreisförmige Verlängerung
- 13
- Strichcode
- 14
- Aufnahmeraum,
Tasche
- 15
- rechte
Seitenkante von 3
- 16
- gegenüberliegende
Seitenkante
- 17
- großflächiger Bereich
verklebt
- 18
- Ziel-
oder Hinsendeadresse
- 18B
- Postabrechnungszeile
- 19
- Abtrennperforation
- 20
- Verschlußlasche
- 20a
- große Sektion
- 20b
- kleine
Sektion
- 21
- Pfeilrichtung
- 22
- Rücksendeadresse
- 22B
- Postabrechnungszeile
- 23
- Freimachungsaufdruck
für Hin-
und Rücksendung
- 24
- Schutzfolien
- 25
- erster
Klebestreifen
- 26
- zweiter
Klebestreifen
- 27
- zweite
Seitenbegrenzung
- 28
- ursprünglicher
Absender mit Adresse
- 29
- abgerundete
Ecken
- 30
- Strichcode
- 31
- Biegelinie