DE102010006109B4 - Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden - Google Patents
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Abstract
Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden (5), der einen Laderaum (1) unten begrenzt, und der um eine Klappachse (6in eine aufgeklappte Position (5') verschwenkbar ist, in der er mit einer Feststelleinrichtung gehalten werden kann, wobei die Feststelleinrichtung zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist, wobei die Feststelleinrichtung in Fahrzeugquerrichtung (y) gesehen im mittleren Bereich am Dach (4) und / oder an einer Dachinnenverkleidung (3) angebracht ist, und wobei die Klappachse (6) in Fahrzeugquerrichtung (y) verläuft und in Fahrtrichtung (x) des Kraftfahrzeugs gesehen vorne am Laderaumboden (5) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden.
- Bei aufklappbaren Laderaumböden ist es von Vorteil, wenn der Laderaumboden in seiner aufgeklappten Position temporär arretierbar ist, damit der unter dem Laderaumboden vorgesehene Laderaum ungehindert zugänglich ist.
- Aus der
DE 10 2004 031 004 A1 ist bereits ein Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden bekannt, der um eine in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Klappachse in eine aufgeklappte Position verschwenkbar ist, in der er mit einer Feststelleinrichtung gehalten werden kann. Dabei ist die Feststell-einrichtung zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar. Als Feststelleinrichtung kann ein aus einer oberflächenbündig versenkten Ruhestellung in eine Gebrauchsstellung herausklappbarer Haken dienen. Der Haken ist in einem Seitenverkleidungsteil des Laderaums angeordnet. - Als weiterer Stand der Technik sind die
DE 102 14 252 A1 , dieDE 10 2005 036 805 A1 und dieDE 10 2005 037 176 A1 zu nennen. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden zu schaffen, der komfortabel in einer aufgeklappten Position arretierbar ist.
- Diese Aufgabe wird mit einem Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß weist ein Kraftfahrzeug einen aufklappbaren Laderaumboden auf, der um eine Klappachse in eine aufgeklappte Position verschwenkbar ist. Derartige Laderaumböden sind vor allem in Kraftfahrzeugen der Kombinationsbauart und in Geländewägen üblich. Sie bilden einen ebenen Boden für den Laderaum. Häufig befindet sich unterhalb des Laderaumbodens noch zumindest ein Staufach, in dem beispielsweise ein Reserverad, Bordwerkzeug, eine Batterie oder elektrische Geräte befinden. Damit dieses Staufach zugänglich ist, kann der Laderaumboden um eine Klappachse aufgeklappt werden, die in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs gesehen vorne am Laderaumboden angeordnet ist und in Fahrzeugquerrichtung verläuft. Eine Feststelleinrichtung kann den Laderaumboden in der aufgeklappten Position halten, wobei die Feststelleinrichtung zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist. Die Feststelleinrichtung ist in Fahrzeugquerrichtung gesehen im mittleren Bereich am Dach oder an einer Dachinnenverkleidung angebracht. Der aufgeklappte Laderaumboden reicht bis zur Dachinnenverkleidung des Kraftfahrzeugs hinauf. Entsprechend kann eine Feststelleinrichtung, die am Dach oder an der Dachinnenverkleidung angebracht ist, den Laderaumboden in der aufgeklappten Position gut arretieren.
- Die dabei auf die Feststelleinrichtung wirkenden Kräfte sind deutlich geringer als bei der aus der
DE 10 2004 031 004 A1 bekannten Feststelleinrichtung. Auch ist die erfindungsgemäße Feststelleinrichtung besonders bequem, da der Nutzer üblicherweise zum Aufklappen den Laderaumboden am freien Ende anfasst, das in der aufgeklappten Position an das Dach angrenzt. Bei einer entsprechenden Anordnung der Feststelleinrichtung kann so der Laderaumboden mit nur einer Hand aufgeklappt und in der aufgeklappten Position mit der Feststelleinrichtung arretiert werden. Auch kann ein und dieselbe Feststelleinrichtung für unterschiedliche Varianten eines für das jeweilige Kraftfahrzeug angebotenen Laderaumbodens verwendet werden. - Bevorzugt ist die Feststelleinrichtung zwischen der Ruhestellung und der Gebrauchsstellung verschwenkbar ist. Dabei wird günstigerweise die Feststelleinrichtung durch ein Federelement stets in Richtung der Ruhestellung verlagert. Wenn also der Laderaumboden in der aufgeklappten Position nicht an der Feststelleinrichtung in der Gebrauchsstellung anliegt, wird diese automatisch in die Ruhestellung zurück geschwenkt. Idealerweise ist die Feststelleinrichtung an einer Montagehalterung gehalten, die am Dach oder an der Dachinnenverkleidung befestigbar ist. Diese Montagehalterung kann zugleich als Anschlag für die Feststelleinrichtung in der Gebrauchsstellung dienen. Die Montagehalterung kann in einer Aussparung in der Dachinnenverkleidung angeordnet und am Dach befestigt ist. Idealerweise bilden die Einbauschale, die Feststelleinrichtung und gegebenenfalls das Federelement ein Modul, das vormontierbar ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, anhand dessen die Erfindung im Folgenden näher beschrieben wird. Die einzelnen Figuren zeigen in schematischer Darstellungsweise:
-
1 eine Seitenansicht eines Laderaums eines Personenkraftfahrzeugs mit einem Laderaumboden, -
2 eine Seitenansicht einer Feststelleinrichtung für den Laderaumboden und -
3 eine perspektivische Ansicht der Feststelleinrichtung. - In
1 ist der Laderaum1 eines Personenkraftfahrzeugs der Kombinationsbauart gezeigt. Der Laderaum1 grenzt - in Fahrtrichtungx des Kraftfahrzeugs gesehen - hinten unmittelbar an eine hier nicht dargestellte Rückenlehne der Fondsitze an. Hinten wird der Laderaum1 durch eine ebenfalls nicht gezeigte Heckklappe begrenzt, die die Hecköffnung2 des Kraftfahrzeugs verschließt. Oben bildet eine Dachinnenverkleidung3 , die das Dach4 des Kraftfahrzeugs verkleidet, die Begrenzung des Laderaums1 . Unten wird der Laderaum1 durch einen Laderaumboden5 begrenzt. Dieser Laderaumboden5 ist aus der gezeigten Grundposition in eine aufgeklappte Position5' um eine Klappachse6 verschwenkbar, die in Fahrtrichtung x des Kraftfahrzeugs gesehen vorne am Laderaumboden5 angeordnet ist und in Fahrzeugquerrichtung y verläuft. Unterhalb des Laderaumbodens5 befindet sich ein Staufach7 , das nur zugänglich ist, wenn der Laderaumboden5 aufgeklappt ist. - In der aufgeklappten Position
5' des Laderaumbodens kommt die hintere Kante8 des Laderaumbodens sehr nahe an die Dachinnenverkleidung3 . Damit der Laderaumboden in der aufgeklappten Position nicht permanent von Hand gehalten werden muss, ist am Dach4 des Kraftfahrzeugs eine Feststelleinrichtung10 angebracht, die den Laderaumboden in der aufgeklappten Position arretieren kann. Diese Feststelleinrichtung10 ist in2 gezeigt. - Die Feststelleinrichtung
10 besteht aus einem Schwenkarm, der um eine in Fahrzeugquerrichtung y verlaufende Schwenkachse11 schwenkbar an einer Montagehalterung12 angelenkt ist. Die Montagehalterung12 wiederum ist über zwei Haken13 formschlüssig in eine Aussparung in der Dachinnenverkleidung3 eingehängt und über einen Clip14 in eine Aussparung in ein Karosserieblech des Dachs4 eingeclipst. Der Schwenkarm10 kann aus einer an der Montagehalterung12 anliegenden Ruhestellung in eine nach unten in den Laderaum1 hineinragende Gebrauchsstellung verschwenkt werden. In der Gebrauchsstellung des Schwenkarms10 liegt der Laderaumboden in seiner aufgeklappten Position5' flächig an diesem an, sodass sich keine Druckstellen am Laderaumboden5 bilden. Der Schwenkarm fungiert also als Feststelleinrichtung10 , die ein unerwünschtes Zurückklappen des Laderaumbodens in seine Grundstellung verhindert. - In
3 ist eine perspektivische Ansicht des Schwenkarms10 und der Montagehalterung12 gezeigt. Die beiden Bauteile sind zu einem Modul miteinander vormontiert worden. Zusätzlich umfasst das Modul eine spiralförmige Feder15 , die den Schwenkarm10 permanent in Richtung seiner Ruhestellung drückt. Auf diese Weise steht der Schwenkarm10 nur dann in den Laderaum1 hinein, wenn er zur Arretierung des aufgeklappten Laderaumbodens benötigt wird. Der am Schwenkarm10 anliegende Laderaumboden verhindert dann ein Zurückschwenken des Schwenkarms10 in seine Ruhestellung. - Der Ladeboden
5 hat im hinteren Bereich in Fahrzeugquerrichtungy gesehen in der Mitte einen versenkbaren Griff, mit dessen Hilfe der Ladeboden5 komfortabel aufklappbar ist. Entsprechend befindet sich auch der Schwenkarm10 in Fahrzeugquerrichtungy gesehen im mittleren Bereich am Dach, sodass idealerweise mit nur einer Hand sowohl der Ladeboden aufgeklappt als auch in der aufgeklappten Position5' arretierbar ist, in dem mit zumindest einem Finger der Schwenkarm10 aus der Ruhestellung in die Gebrauchsstellung heraus geschwenkt wird, wenn der Ladeboden sich in der aufgeklappten Position5' befindet. - In Fahrtrichtung
x gesehen befindet sich der Schwenkarm10 vor der Hecköffnung2 . Die Montagehalterung12 ist in einer Aussparung und nicht in einer Ausklinkung des Randbereichs der Dachinnenverkleidung3 angeordnet. Die Dachinnenverkleidung3 umgibt also umlaufend die Montagehalterung12 mit dem Schwenkarm10 .
Claims (11)
- Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden (5), der einen Laderaum (1) unten begrenzt, und der um eine Klappachse (6in eine aufgeklappte Position (5') verschwenkbar ist, in der er mit einer Feststelleinrichtung gehalten werden kann, wobei die Feststelleinrichtung zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist, wobei die Feststelleinrichtung in Fahrzeugquerrichtung (y) gesehen im mittleren Bereich am Dach (4) und / oder an einer Dachinnenverkleidung (3) angebracht ist, und wobei die Klappachse (6) in Fahrzeugquerrichtung (y) verläuft und in Fahrtrichtung (x) des Kraftfahrzeugs gesehen vorne am Laderaumboden (5) angeordnet ist.
- Kraftfahrzeug nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) in der Ruhestellung oberflächenbündig zur angrenzenden Dachinnenverkleidung (4) angeordnet ist. - Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) zwischen der Ruhestellung und der Gebrauchsstellung verschwenkbar ist.
- Kraftfahrzeug nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (11) in Fahrzeugquerrichtung (y) verläuft. - Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaumboden (5) in der hochgeklappten Position (5') flächig an der Feststelleinrichtung (10) in der Gebrauchsstellung anliegt.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) in Fahrzeuglängsrichtung (x) gesehen beabstandet zu einer Karosserieöffnung (2) am Heck des Kraftfahrzeugs am Dach (3) und / oder an der Dachinnenverkleidung (4) angebracht ist.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) durch ein Federelement (15) stets in Richtung der Ruhestellung verlagert wird.
- Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) an einer Montagehalterung (12) gehalten ist, die am Dach (3) und / oder an der Dachinnenverkleidung (4) befestigbar ist.
- Kraftfahrzeug nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass die Montagehalterung (12) zugleich einen Anschlag für die Feststelleinrichtung (10) in der Gebrauchsstellung bildet. - Kraftfahrzeug nach
Anspruch 8 oder9 , dadurch gekennzeichnet, dass die Montagehalterung (12) in einer Aussparung in der Dachinnenverkleidung (4) angeordnet ist und am Dach (3) befestigt ist. - Kraftfahrzeug nach einem der
Ansprüche 8 bis10 , dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Feststelleinrichtung (10) und die Montagehalterung (12) zu einem Modul vormontierbar sind.
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