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DE102010006109A1 - Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden Download PDF

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DE102010006109A1
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Germany
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locking device
motor vehicle
roof
vehicle according
compartment floor
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Bernhard 84034 Scholz
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle
    • B60R5/044Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves
    • B60R5/045Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle luggage covering means, e.g. parcel shelves collapsible or transformable

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Abstract

In Kraftfahrzeugen ist bereits eine Feststelleinrichtung für einen um eine Querachse aufklappbaren Ladeboden in seiner aufgeklappten Position bekannt. Dazu kann ein aus einer oberflächenbündig versenkten Ruhestellung in eine Gebrauchsstellung herausklappbarer Haken dienen. Der Haken ist in einem Seitenverkleidungsteil des Laderaums angeordnet. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden zu schaffen, der komfortabel in einer aufgeklappten Position arretierbar ist. Erfindungsgemäß ist die Feststelleinrichtung (10) am Dach (3) oder an einer Dachinnenverkleidung (4) angebracht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bei aufklappbaren Laderaumböden ist es von Vorteil, wenn der Laderaumboden in seiner aufgeklappten Position temporär arretierbar ist, damit der unter dem Laderaumboden vorgesehene Laderaum ungehindert zugänglich ist.
  • Aus der DE 10 2004 031 004 A1 ist bereits eine Feststelleinrichtung für einen um eine Querachse aufklappbaren Ladeboden in seiner aufgeklappten Position offenbart. Dazu kann ein aus einer oberflächenbündig versenkten Ruhestellung in eine Gebrauchsstellung herausklappbarer Haken dienen. Der Haken ist in einem Seitenverkleidungsteil des Laderaums angeordnet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden zu schaffen, der komfortabel in einer aufgeklappten Position arretierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß weist ein Kraftfahrzeug einen aufklappbaren Laderaumboden auf, der um eine Klappachse in eine aufgeklappte Position verschwenkbar ist. Derartige Laderaumböden sind vor allem in Kraftfahrzeugen der Kombinationsbauart und in Geländewägen üblich. Sie bilden einen ebenen Boden für den Laderaum. Häufig befindet sich unterhalb des Laderaumbodens noch zumindest ein Staufach, in dem beispielsweise ein Reserverad, Bordwerkzeug, eine Batterie oder elektrische Geräte befinden. Damit dieses Staufach zugänglich ist, kann der Laderaumboden aufgeklappt werden. Eine Feststelleinrichtung kann den Laderaumboden in der aufgeklappten Position halten, wobei die Feststelleinrichtung zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist. Die Feststelleinrichtung ist am Dach oder an einer Dachinnenverkleidung angebracht. Der aufgeklappte Laderaumboden reicht bis zur Dachinnenverkleidung des Kraftfahrzeugs hinauf. Entsprechend kann eine Feststelleinrichtung, die am Dach oder an der Dachinnenverkleidung angebracht ist, den Laderaumboden in der aufgeklappten Position gut arretieren.
  • Die dabei auf die Feststelleinrichtung wirkenden Kräfte sind deutlich geringer als bei der aus der DE 10 2004 031 004 A1 bekannten Feststelleinrichtung. Auch ist die erfindungsgemäße Feststelleinrichtung besonders bequem, da der Nutzer üblicherweise zum Aufklappen den Laderaumboden am freien Ende anfasst, das in der aufgeklappten Position an das Dach angrenzt. Bei einer entsprechenden Anordnung der Feststelleinrichtung kann so der Laderaumboden mit nur einer Hand aufgeklappt und in der aufgeklappten Position mit der Feststelleinrichtung arretiert werden. Auch kann ein und dieselbe Feststelleinrichtung für unterschiedliche Varianten eines für das jeweilige Kraftfahrzeug angebotenen Laderaumbodens verwendet werden.
  • Bevorzugt ist die Feststelleinrichtung zwischen der Ruhestellung und der Gebrauchsstellung verschwenkbar ist. Dabei wird günstigerweise die Feststelleinrichtung durch ein Federelement stets in Richtung der Ruhestellung verlagert. Wenn also der Laderaumboden in der aufgeklappten Position nicht an der Feststelleinrichtung in der Gebrauchsstellung anliegt, wird diese automatisch in die Ruhestellung zurück geschwenkt. Idealerweise ist die Feststelleinrichtung an einer Montagehalterung gehalten, die am Dach oder an der Dachinnenverkleidung befestigbar ist. Diese Montagehalterung kann zugleich als Anschlag für die Feststelleinrichtung in der Gebrauchsstellung dienen. Die Montagehalterung kann in einer Aussparung in der Dachinnenverkleidung angeordnet und am Dach befestigt ist. Idealerweise bilden die Einbauschale, die Feststelleinrichtung und gegebenenfalls das Federelement ein Modul, das vormontierbar ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, anhand dessen die Erfindung im Folgenden näher beschrieben wird. Die einzelnen Figuren zeigen in schematischer Darstellungsweise:
  • 1 eine Seitenansicht eines Laderaums eines Personenkraftfahrzeugs mit einem Laderaumboden,
  • 2 eine Seitenansicht einer Feststelleinrichtung für den Laderaumboden und
  • 3 eine perspektivische Ansicht der Feststelleinrichtung.
  • In 1 ist der Laderaum 1 eines Personenkraftfahrzeugs der Kombinationsbauart gezeigt. Der Laderaum 1 grenzt – in Fahrtrichtung x des Kraftfahrzeugs gesehen – hinten unmittelbar an eine hier nicht dargestellte Rückenlehne der Fondsitze an. Hinten wird der Laderaum 1 durch eine ebenfalls nicht gezeigte Heckklappe begrenzt, die die Hecköffnung 2 des Kraftfahrzeugs verschließt. Oben bildet eine Dachinnenverkleidung 3, die das Dach 4 des Kraftfahrzeugs verkleidet, die Begrenzung des Laderaums 1. Unten wird der Laderaum 1 durch einen Laderaumboden 5 begrenzt. Dieser Laderaumboden 5 ist aus der gezeigten Grundposition in eine aufgeklappte Position 5' um eine Klappachse 6 verschwenkbar, die in Fahrtrichtung x des Kraftfahrzeugs gesehen vorne am Laderaumboden 5 angeordnet ist und in Fahrzeugquerrichtung y verläuft. Unterhalb des Laderaumbodens 5 befindet sich ein Staufach 7, das nur zugänglich ist, wenn der Laderaumboden 5 aufgeklappt ist.
  • In der aufgeklappten Position 5' des Laderaumbodens kommt die hintere Kante 8 des Laderaumbodens sehr nahe an die Dachinnenverkleidung 3. Damit der Laderaumboden in der aufgeklappten Position nicht permanent von Hand gehalten werden muss, ist am Dach 4 des Kraftfahrzeugs eine Feststelleinrichtung 10 angebracht, die den Laderaumboden in der aufgeklappten Position arretieren kann. Diese Feststelleinrichtung 10 ist in 2 gezeigt.
  • Die Feststelleinrichtung 10 besteht aus einem Schwenkarm, der um eine in Fahrzeugquerrichtung y verlaufende Schwenkachse 11 schwenkbar an einer Montagehalterung 12 angelenkt ist. Die Montagehalterung 12 wiederum ist über zwei Haken 13 formschlüssig in eine Aussparung in der Dachinnenverkleidung 3 eingehängt und über einen Clip 14 in eine Aussparung in ein Karosserieblech des Dachs 4 eingeclipst. Der Schwenkarm 10 kann aus einer an der Montagehalterung 12 anliegenden Ruhestellung in eine nach unten in den Laderaum 1 hineinragende Gebrauchsstellung verschwenkt werden. In der Gebrauchsstellung des Schwenkarms 10 liegt der Laderaumboden in seiner aufgeklappten Position 5' flächig an diesem an, sodass sich keine Druckstellen am Laderaumboden 5 bilden. Der Schwenkarm fungiert also als Feststelleinrichtung 10, die ein unerwünschtes Zurückklappen des Laderaumbodens in seine Grundstellung verhindert.
  • In 3 ist eine perspektivische Ansicht des Schwenkarms 10 und der Montagehalterung 12 gezeigt. Die beiden Bauteile sind zu einem Modul miteinander vormontiert worden. Zusätzlich umfasst das Modul eine spiralförmige Feder 15, die den Schwenkarm 10 permanent in Richtung seiner Ruhestellung drückt. Auf diese Weise steht der Schwenkarm 10 nur dann in den Laderaum 1 hinein, wenn er zur Arretierung des aufgeklappten Laderaumbodens benötigt wird. Der am Schwenkarm 10 anliegende Laderaumboden verhindert dann ein Zurückschwenken des Schwenkarms 10 in seine Ruhestellung.
  • Der Ladeboden 5 hat im hinteren Bereich in Fahrzeugquerrichtung y gesehen in der Mitte einen versenkbaren Griff, mit dessen Hilfe der Ladeboden 5 komfortabel aufklappbar ist. Entsprechend befindet sich auch der Schwenkarm 10 in Fahrzeugquerrichtung y gesehen im mittleren Bereich am Dach, sodass idealerweise mit nur einer Hand sowohl der Ladeboden aufgeklappt als auch in der aufgeklappten Position 5' arretierbar ist, in dem mit zumindest einem Finger der Schwenkarm 10 aus der Ruhestellung in die Gebrauchsstellung heraus geschwenkt wird, wenn der Ladeboden sich in der aufgeklappten Position 5' befindet.
  • In Fahrtrichtung x gesehen befindet sich der Schwenkarm 10 vor der Hecköffnung 2. Die Montagehalterung 12 ist in einer Aussparung und nicht in einer Ausklinkung des Randbereichs der Dachinnenverkleidung 3 angeordnet. Die Dachinnenverkleidung 3 umgibt also umlaufend die Montagehalterung 12 mit dem Schwenkarm 10.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004031004 A1 [0003, 0007]

Claims (14)

  1. Kraftfahrzeug mit einem aufklappbaren Laderaumboden (5), der um eine Klappachse (6) in eine aufgeklappte Position (5') verschwenkbar ist, in der er mit einer Feststelleinrichtung gehalten werden kann, wobei die Feststelleinrichtung zwischen einer Ruhestellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung am Dach (4) und/oder an einer Dachinnenverkleidung (3) angebracht ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappachse (6) in Fahrzeugquerrichtung (y) verläuft.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappachse (6) in Fahrtrichtung (x) des Kraftfahrzeugs gesehen vorne am Laderaumboden (5) angeordnet ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) in der Ruhestellung oberflächenbündig zur angrenzenden Dachinnenverkleidung (4) angeordnet ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) zwischen der Ruhestellung und der Gebrauchsstellung verschwenkbar ist.
  6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (11) in Fahrzeugquerrichtung (y) verläuft.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaumboden (5) in der hochgeklappten Position (5') flächig an der Feststelleinrichtung (10) in der Gebrauchsstellung anliegt.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) in Fahrzeugquerrichtung (y) gesehen im mittleren Bereich am Dach (3) und/oder an der Dachinnenverkleidung (4) angebracht ist.
  9. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) in Fahrzeuglängsrichtung (x) gesehen beabstandet zu einer Karosserieöffnung (2) am Heck des Kraftfahrzeugs am Dach (3) und/oder an der Dachinnenverkleidung (4) angebracht ist.
  10. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) durch ein Federelement (15) stets in Richtung der Ruhestellung verlagert wird.
  11. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feststelleinrichtung (10) an einer Montagehalterung (12) gehalten ist, die am Dach (3) und/oder an der Dachinnenverkleidung (4) befestigbar ist.
  12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagehalterung (12) zugleich einen Anschlag für die Feststelleinrichtung (10) in der Gebrauchsstellung bildet.
  13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Montagehalterung (12) in einer Aussparung in der Dachinnenverkleidung (4) angeordnet ist und am Dach (3) befestigt ist.
  14. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Feststelleinrichtung (10) und die Montagehalterung (12) zu einem Modul vormontierbar sind.
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