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DE102017005468A1 - Laderaum für ein Fahrzeug mit einer Abdeckvorrichtung zur Abdeckung des Laderaumes - Google Patents

Laderaum für ein Fahrzeug mit einer Abdeckvorrichtung zur Abdeckung des Laderaumes Download PDF

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DE102017005468A1
DE102017005468A1 DE102017005468.1A DE102017005468A DE102017005468A1 DE 102017005468 A1 DE102017005468 A1 DE 102017005468A1 DE 102017005468 A DE102017005468 A DE 102017005468A DE 102017005468 A1 DE102017005468 A1 DE 102017005468A1
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Germany
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vehicle
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English (en)
Inventor
Jürgen Schmollinger
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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    • B60R13/01Liners for load platforms or load compartments
    • B60R13/011Liners for load platforms or load compartments for internal load compartments, e.g. car trunks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Laderaum für ein Fahrzeug mit einer Abdeckvorrichtung zur Abdeckung des Laderaumes, bei welchem die Abdeckvorrichtung (15) im ungenutzten Zustand unter einem Ladeboden (9) des Laderaumes (1) verstaut ist. Bei einem Fahrzeug, bei welchem eine platzsparende Unterbringung der Abdeckvorrichtung möglich ist, sind die Enden der zusammengerollten Abdeckvorrichtung (15) in einer Laderaumseitenverkleidung (11) beidseitig verklemmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Laderaum für ein Fahrzeug mit einer Abdeckvorrichtung zur Abdeckung des Laderaumes, bei welchem die Abdeckvorrichtung im ungenutzten Zustand unter einem Ladeboden des Laderaumes verstaut ist.
  • Aus der DE 10 2004 032 246 B4 ist ein Kraftfahrzeug mit einer zweiten und einer dritten Sitzreihe bekannt, hinter welchen ein Gepäckraum liegt, wobei der Gepäckraum mit einem den Gepäckraum nach oben abdeckenden Rollo abdeckbar ist, das aus einem Aufnahmegehäuse ausziehbar ist. Dieses das Rollo umfassende Aufnahmegehäuse ist am Rücksitz des Fahrzeuges angebracht und verbleibt dort, wenn das Rollo ungenutzt in diesem gelagert ist. Da ein solches Aufnahmegehäuse in den Gepäckraum hineinragt, wird Platz beansprucht, welcher bei der Beladung des Laderaumes verlorengeht.
  • Die DE 10 2015 110 891 A1 offenbart eine Abtrennvorrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeuges, welche eine Wickelwelle aufweist, um die eine aufwickelbare Rollbahn gelegt ist. Das Aufrollen und Ausziehen der Rollbahn erfolgt dabei mithilfe eines Zugspriegels. Die Wickelwelle ist am Rücksitz des Fahrzeuges in Höhe der Kopflehne angebracht und mit einem Stauraum verbunden, welcher unter dem Ladeboden des Gepäckraumes ausgebildet ist. In diesem Stauraum wird die Rollbahn bei Nichtbenutzung gelagert. Diese Ausgestaltung hat den Nachteil, dass sie eine aufwändige und kostenintensive Führung innerhalb des Laderaumes benötigt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Laderaum für ein Fahrzeug mit einer Abdeckvorrichtung zur Abdeckung des Laderaumes anzugeben, bei welchem die Lagerung der Abdeckvorrichtung im ungenutzten Zustand ohne zusätzliche Bauteile ermöglicht wird.
  • Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
  • Die Aufgabe ist mit einem Laderaum gelöst, bei welchem die Enden der zusammengerollten Abdeckvorrichtung in einer Laderaumseitenverkleidung beidseitig verklemmt sind. Diese Verklemmung gewährleistet einen sicheren Sitz der gelagerten Abdeckvorrichtung. Durch die Verklemmung der Abdeckvorrichtung in den Laderaumseitenteilen kann auf zusätzliche Bauteile zur Fixierung der Abdeckvorrichtung verzichtet werden. Durch den Verzicht auf separate Bauteile reduzieren sich die Herstellungskosten für diese Platzierung.
  • Vorteilhafterweise ist die zusammengerollte Abdeckvorrichtung unter dem Ladeboden auf einer der Laderaumtür zugewandten Seite des Laderaumbodens positioniert und erstreckt sich parallel zu der Laderaumtür. Dabei wird ungenutzter Platz im Laderaum ausgefüllt. Darüber hinaus ist durch die Positionierung der Abdeckvorrichtung nahe der Laderaumtür ein gutes Handling beim Verstauen der Abdeckvorrichtung gegeben.
  • In einer Ausgestaltung sind in der Laderaumseitenverkleidung zwei sich gegenüberliegende Fixierelemente zur Aufnahme der Abdeckvorrichtung ausgeformt. Diese Fixierelemente werden zeitgleich mit der Laderaumverkleidung hergestellt, so dass Zusatzkosten für die Herstellung der Fixierelemente entfallen.
  • In einer Variante greift jedes Ende der zusammengerollten Abdeckvorrichtung formschlüssig in eines der gegenüberliegenden Fixierelemente ein. Durch diese formschlüssige Verbindung wird die Abdeckvorrichtung sicher im Kofferraum fixiert.
  • In einer Ausführungsform ist jedes Fixierelement als eine in Richtung einer Fahrzeugkarosserie gewölbte Ausnehmung ausgebildet. Insbesondere bei der Ausgestaltung der Laderaumseitenverkleidung aus einem Kunststoff lässt sich eine solche Ausnehmung einfach herstellen.
  • In einer Weiterbildung ist die Abdeckvorrichtung als Rollo ausgebildet, welches in dem ungenutzten Zustand in einer Aufnahmeeinheit zusammengerollt ist, wobei die Aufnahmeeinheit in die Fixierelemente der Laderaumseitenverkleidung eingreift. Durch die Lagerung in der Aufnahmeeinheit ergibt sich eine beschädigungsfreie Anordnung des Rollos, welches sehr robust gegen auftretende Lasten auf dem Ladeboden ist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der – gegebenenfalls unter Bezug auf die Zeichnung – zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale können für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung bilden, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separater Anmeldung/en sein. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen Laderaum eines Fahrzeuges,
  • 2 eine Prinzipdarstellung der Anordnung der Abdeckvorrichtung im Laderaum aus verschiedenen Perspektiven.
  • In 1 ist ein Längsschnitt durch einen Laderaum 1, beispielsweise einen Kofferraum, eines Personenkraftwagens 3 dargestellt. Der Laderaum 1 ist durch einen Rücksitz 5 von dem Innenraum des Fahrzeuges abgetrennt, wobei sich unter dem Sitz 5 und dem Laderaum 1 ein Fahrzeugboden 7 ausdehnt. Die Fahrtrichtung des Fahrzeuges ist durch den Pfeil P1 gekennzeichnet. Auf dem Fahrzeugboden 7 ist ein Ladeboden 9 ausgelegt und eine Laderaumseitenverkleidung 11.1, 11.2 ist innen zu beiden Seiten einer Fahrzeugkarosserie 13 angelegt.
  • Um den beladenen Laderaum 1 abzudecken, ist es üblich, eine Abdeckvorrichtung in Form eines Rollos 15 zu verwenden. Wie aus 1 hervorgeht, wird das Rollo 15 in einer Aufnahmeeinheit 17 gelagert, die in einer Fixierung 19 oberhalb des Laderaumes 1 an der Seitenverkleidung 11 befestigt ist. Im ausgefahrenen Zustand ist das Rollo 15 in einer Rolloeinhängung 21 fixiert, welche an derselben Seite der Laderaumseitenverkleidung 11 gegenüberliegend zur Fixierung 19 vorgesehen ist, um das ausgefahrene Rollo 15 zu stabilisieren.
  • Wird dieses Rollo 15 nicht benötigt, so wird es in der Aufnahmeeinheit 17 zusammengerollt und die Aufnahmeeinheit 17 wird aus der Fixierung 19 entnommen. Zur Lagerung wird die das Rollo 15 umfassende Aufnahmeeinheit 17 unter den Ladeboden 7 in der Laderaumseitenverkleidung 11.1 11.2 beidseitig eingeklemmt. Diese Anordnung soll im Zusammenhang 2 näher erläutert werden. In 2a ist eine Heckansicht des Fahrzeuges 3 dargestellt, wobei die Laderaumtür geöffnet ist. Die Aufnahmeeinheit 17 erstreckt sich parallel zu einer Öffnung der Laderaumtür. Die sich gegenüber liegenden Laderaumseitenverkleidungen 11.1, 11.2 weisen jeweils eine nach außen gerichtete Ausnehmung 23, 25 auf. Jede Ausnehmung 23, 25 ist dabei in Richtung Fahrzeugkarosserie 13 ausgelenkt. Die Form der Ausnehmungen 23, 25 entspricht dabei den Enden der Aufnahmeeinheit 17, wie aus 2b ersichtlich ist. Somit können die Enden der Aufnahmeeinheit 17 formschlüssig in die jeweilige Ausnehmung 23, 25 eingreifen. Das Rollo 15 selbst ist zusammengerollt in der Aufnahmeeinheit 17 gelagert.
  • Wie aus 2c hervorgeht, ragt eine Handhabevorrichtung 27 des Rollos 15 über die Aufnahmeeinheit 17 hinaus. Diese wird über den auf der Aufnahmeeinheit 17 abgelegten Ladeboden 7 platzsparend gelagert, wodurch auch auf dieser Handhabungseinrichtung 27 Gegenstände im Laderaum 1 gelagert werden können.
  • Durch diese Ausführungsform wird eine höhere Wertanmutung der Laderaumabdeckung geschaffen.
  • Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher illustriert und erläutert wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Es ist daher klar, dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten existiert. Es ist ebenfalls klar, dass beispielhaft genannte Ausführungsformen wirklich nur Beispiele darstellen, die nicht in irgendeiner Weise als Begrenzung etwa des Schutzbereichs, der Anwendungsmöglichkeiten oder der Konfiguration der Erfindung aufzufassen sind. Vielmehr versetzen die vorhergehende Beschreibung und die Figurenbeschreibung den Fachmann in die Lage, die beispielhaften Ausführungsformen konkret umzusetzen, wobei der Fachmann in Kenntnis des offenbarten Erfindungsgedankens vielfältige Änderungen beispielsweise hinsichtlich der Funktion oder der Anordnung einzelner, in einer beispielhaften Ausführungsform genannter Elemente vornehmen kann, ohne den Schutzbereich zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtliche Entsprechungen, wie etwa weitergehenden Erläuterungen in der Beschreibung, definiert wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Laderaum
    3
    Personenkraftwagen
    5
    Rücksitz
    7
    Fahrzeugboden
    9
    Ladeboden
    11
    Lageraumseitenverkleidung
    13
    Fahrzeugkarosserie
    15
    Rollo
    17
    Aufnahmeeinheit
    19
    Fixierung
    21
    Rolloeinhängung
    23
    Ausnehmung
    25
    Ausnehmung
    27
    Handhabevorrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004032246 B4 [0002]
    • DE 102015110891 A1 [0003]

Claims (6)

  1. Laderaum für ein Fahrzeug mit einer Abdeckvorrichtung zur Abdeckung des Laderaumes, bei welchem die Abdeckvorrichtung (15) im ungenutzten Zustand unter einem Ladeboden (9) des Laderaumes (1) verstaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der zusammengerollten Abdeckvorrichtung (15) in einer Laderaumseitenverkleidung (11) beidseitig verklemmt sind.
  2. Laderaum nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zusammengerollte Abdeckvorrichtung (15) unter dem Ladeboden (9) auf einer der Laderaumtür zugewandten Seite des Laderaumes (1) positioniert ist und sich parallel zur Laderaumtür (1) erstreckt.
  3. Laderaum nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Laderaumseitenverkleidung (11) sich zwei gegenüberliegende Fixierelemente (23, 25) zur Aufnahme die Abdeckvorrichtung (15) ausgeformt sind.
  4. Laderaum nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Ende der zusammengerollten Abdeckvorrichtung (15) formschlüssig in eines der gegenüberliegenden Fixierelemente (23, 25) eingreift.
  5. Laderaum nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Fixierelement als eine in Richtung einer Fahrzeugkarosserie (13) gewölbte Ausnehmung (23, 25) ausgebildet ist.
  6. Laderaum nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckvorrichtung als Rollo (15) ausgebildet ist, welches in einem ungenutzten Zustand in einer Aufnahmeeinheit (17) zusammengerollt ist, wobei die Aufnahmeeinheit (17) in die Fixierelemente (23, 25) der Laderaumseitenverkleidung (11) eingreift.
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