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Die Erfindung betrifft ein modulares Möbelbausystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein solches Möbelbausystem weist zumindest zwei Module auf, die zu einem gewünschten Möbelstück zusammengebaut werden können.
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Ein modulares Möbelbausystem ist aus
EP 2 499 936 B1 bekannt. Es weist drei Möbelteile auf, die ohne zusätzliche Verbindungsmittel zu einem Regal oder Schrank zusammengesteckt werden können. Zur Verbindung der drei Möbelteile sind auch Magnete an einem Möbelteil vorgesehen, die mit Schrauben an einem anderen Möbelteil zusammenwirken, um durch Ausnutzung der magnetischen Anziehungskraft die beiden Möbelteile aneinander zu fixieren. Die Freiheit der Gestaltung des vorgesehenen Möbelstücks ist begrenzt, wenn die einzelnen Möbelteile nicht speziell diesbezüglich angepasst werden.
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Aus der WO 2015/ 120 985 A1 ist ein modular aufbaubares Möbel in Form eines Regals oder Schranks bekannt, wobei Flächenelemente mittels einer Nut-Feder-Verbindung befestigt werden. Dazu sind Verbindungselemente vorgesehen, die zwischen zwei zu verbindenden Flächenelementen angeordnet werden und einen Magneten aufweisen, der mit einem weiteren Magneten eines Flächenelements zur Befestigung zusammen wirkt. Dieses modular aufbaubare Möbel weist relativ viele Einzelteile auf, die zusammengefügt werden müssen, um das gewünschte Möbelstück zu erhalten.
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In der
DE 21 62 654 A ist ein Möbelstück mit aneinander angrenzenden plattenartigen Wandungsteilen beschrieben, die an Stirnkanten im Wesentlichen rechteckige Nuten aufweisen und mittels leistenartiger Verbindungselemente miteinander verbunden sind.
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Ferner beschreibt die
DE 20 2014 008 354 U1 eine Befestigung von Stützelementen eines Regals mittels Magneten.
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Die
DE 10 2013 111 316 A1 offenbart ein Regalsystem, bei dem Böden mit einer Nut unter Verwendung eines Magneten, insbesondere eines Magnetstreifens, befestigt sind.
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Aus der US 2005 / 0 104 484 A1 ist ein gattungsgemäßes modulares Möbelbausystem bekannt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein modulares Möbelbausystem zur Verfügung zu stellen, das es ermöglicht, auf einfache Weise ein Korpusmöbel daraus zusammenzubauen, und vielfältige Gestaltungsfreiheiten in Bezug auf das Korpusmöbel erlaubt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Möbelbausystem weist wenigstens zwei Module auf, die jeweils drei in einem rechten oder nahezu rechten Winkel zueinander angeordnete Flächenelemente haben. Diese Flächenelemente sind zwei Seitenelemente und ein Rückwandelement. Die Module besitzen somit im Querschnitt eine U-Form. Alle drei Flächenelemente haben jeweils in einer oberen und einer unteren Kante eine Nut, welche vorzugsweise mittig in den Kanten angeordnet ist und vorzugsweise im Schnitt rechtwinklig ist. Die Module, die im Folgenden als U-Form-Module bezeichnet werden, stellen Grundmodule des Möbelbausystems dar. Die Flächenelemente können insbesondere aus einem Holzwerkstoff, Massivholz oder auch aus Kunststoff hergestellt sein. Vorzugsweise sind das Rückwandelement und die beiden Seitenelemente an ihren hinteren Kanten auf Gehrung geschnitten und miteinander verleimt. Die beiden Elemente können aber auch stumpf aneinanderstoßen, und sie können auch miteinander verschraubt sein.
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Ferner weist das Möbelbausystem Verbindungsschienen auf, die dazu dienen, zwei U-Form-Module miteinander so zu verbinden, dass das zweite U-Form-Modul über dem ersten U-Form-Modul angeordnet ist. Nach dem Zusammenbau können diese beiden Module vertikal ausgerichtet übereinander angeordnet sein, indem die entsprechenden zwei Seitenelemente der beiden Module und die Rückwandelemente der beiden Module jeweils mittels einer Verbindungsschiene miteinander verbunden sind, oder die beiden Module können auch seitlich versetzt übereinander angeordnet sein, indem ein rechtes Seitenelement des einen U-Form-Moduls und ein linkes Seitenelement des anderen U-Form-Moduls vertikal übereinander angeordnet und mittels einer Verbindungsschiene miteinander verbunden sind.
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Die Verbindungsschienen, die auch als Verbindungsleisten bezeichnet werden könnten, sind so beschaffen, dass sie in die Nuten gesteckt werden können, wobei sich die Verbindungsschienen vorzugsweise über die gesamte Länge der jeweiligen Nut erstrecken. Die Verbindungsschienen weisen eine Höhe auf, die größer ist als die Summe der Tiefen der beiden Nuten, wobei diese Nuten vorzugsweise dieselbe Tiefe aufweisen. Auf diese Weise ergibt sich, wenn die beiden U-Form-Module zusammengesteckt sind, ein gleichmäßiger Spalt zwischen der oberen Kante des zumindest einen zum unteren Modul gehörenden Flächenelements und der unteren Kante des zumindest einen zum oberen Modul gehörenden Flächenelements, die miteinander mittels einer Verbindungsschiene verbunden sind. Der Spalt kann sich also entlang einer oder dreier Verbindungsschienen erstrecken, je nachdem ob die beiden U-Form-Module vertikal oder versetzt übereinander angeordnet sind.
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Dieser Spalt ist vorzugsweise durch eine entsprechende Dimensionierung der Höhe der Verbindungsschienen und der Tiefe der Nuten so ausgelegt, dass er eine etwas geringere Höhe aufweist, als die Dicke einer Zwischenbodenplatte beträgt, die zwischen den U-Form-Modulen unter Ausnutzung dieses Spaltes angeordnet werden soll.
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Die Zwischenbodenplatte ist so dimensioniert, dass sie mit zwei seitlichen Randbereichen und auf den oberen Kanten zweier Seitenelemente aufliegt und mit jeweils einer von zwei Seitenkanten benachbart zu einer seitlichen Oberfläche der jeweiligen Verbindungsschiene liegt, wenn das Möbelbausystem zusammengesetzt ist. Die Zwischenbodenplatte kann zusätzlich auch, nämlich wenn die U-Form-Module vertikal übereinander angeordnet sind, mit einem hinteren Randbereich auf dem Rückwandelement des unteren U-Form-Moduls aufliegen.
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Das erfindungsgemäße modulare Möbelbausystem erlaubt ein Zusammenbauen zu einem Korpusmöbel in einfacher Weise. Dazu müssen die Verbindungsschienen mit einer Kante in die vorgesehenen Nuten eines oder bei versetzter Anordnung zweier U-Form-Module gesteckt werden und ein weiteres U-Form-Modul muss auf die gegenüber liegende freie Kante der jeweiligen Verbindungsschiene gesteckt werden. Ferner muss die zumindest eine Zwischenbodenplatte angeordnet werden. Dies geschieht entweder dadurch, dass sie in einen vorhandenen Spalt zwischen zwei miteinander verbundenen U-Form-Modulen geschoben werden, beispielsweise bis sie bei vertikaler Anordnung der U-Form-Module mit ihrer hinteren Kante gegen die entsprechende Verbindungsschiene stößt, die die beiden Rückwandelemente der Module verbindet. Wenn der Spalt in seiner Höhe etwas geringer ist als die Dicke der Zwischenbodenplatte, wird das obere U-Form-Modul beim Einschieben der Zwischenbodenplatte etwas angehoben, so dass die jeweiligen Verbindungsschienen nicht mehr über die volle Tiefe der jeweiligen Nuten in dem oberen Modul in diese eingesteckt sind. Auf diese Weise wird aber erreicht, dass das Gewicht des oberen Moduls und eventuell weiterer darüber angeordneter Module auf die Zwischenbodenplatte drückt, so dass diese durch die Schwerkraft zusätzlich in ihrer Position gehalten wird. Alternativ kann für den Zusammenbau vorgesehen werden, dass nach dem Einstecken von Verbindungsschienen in die drei oberen Nuten eines U-Form-Moduls bzw. in zwei obere Nuten zweier nebeneinander angeordneter U-Form-Module zunächst eine Zwischenbodenplatte gelegt und dann ein weiteres U-Form-Modul auf die freien Kanten der Verbindungsschienen, welche über die Zwischenbodenplatte hinausstehen, gesteckt wird.
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Das Merkmal, dass die drei Flächenelemente in einem rechten oder nahezu rechten Winkel angeordnet sind, ist so zu verstehen, dass es sich dabei um einen rechten Winkel oder auch insbesondere um einen geringfügig kleineren Winkel handeln kann. Beispielsweise kann der Winkel zwischen 88° und 90°, insbesondere zwischen 89° und 90°, betragen. Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen 89,5° und 90°. Man könnte statt von „drei rechtwinklig oder nahezu rechtwinklig zueinander angeordneten Flächenelementen“ auch von „drei im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordneten Flächenelementen“ sprechen.
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Ein U-Form-Modul kann, bevor es mit einer Zwischenbodenplatte kombiniert wird, an den vorderen Kanten der Seitenelemente eine etwas geringere Breite aufweisen als an den hinteren Kanten der Seitenelemente, zwischen denen sich das Rückwandelement befindet. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass beim Einschieben bzw. Einlegen einer Zwischenbodenplatte die Seitenelemente etwas auseinandergedrückt werden und somit die Seitenkanten unmittelbar an den seitlichen Oberflächen der Verbindungsschienen anliegen, wodurch die Zwischenbodenplatte besonders gut in ihrer Position gehalten wird.
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Das modulare Möbelbausystem kann ferner ein oder mehrere L-Form-Module aufweisen, die jeweils zwei rechtwinklig oder nahezu rechtwinklig zueinander angeordnete Flächenelemente aufweisen, bei denen es sich um ein Seitenelement und ein Rückwandelement handelt, die jeweils in einer oberen und einer unteren Kante eine Nut besitzen, welche vorzugsweise mittig in den Kanten angeordnet ist und vorzugsweise im Schnitt rechtwinklig ist. Mit anderen Worten sind die Flächenelemente im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet. Das jeweilige L-Form-Modul ist dazu vorgesehen, vertikal übereinander positioniert mit einem U-Form-Modul mittels Verbindungsschienen verbunden zu werden, wenn dieses U-Form-Modul mit einem zweiten U-Form-Modul seitlich versetzt und nur mittels einer einzigen Verbindungsschiene verbunden ist. Somit kann bei einer solchen Anordnung von U-Form-Modulen ein vertikal gleichmäßiger seitlicher Abschluss erreicht werden. Wenn U-Form-Module seitlich versetzt übereinander angeordnet sind, ist eine Spannung vorhanden, durch die Zwischenbodenplatten besonders gut in ihrer Position gehalten werden.
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Die Verbindungsschienen sind leistenartig und haben vorzugsweise ununterbrochene, rechteckige seitliche Oberflächen. Die Verbindungsschienen können jedoch auch zur Gewichtsersparnis eine Anordnung von Löchern aufweisen. Die Verbindungsschienen können aus Holz hergestellt sein, wobei man sie dann auch als Verbindungsfeder bezeichnen könnte, oder sie können auch aus Aluminium hergestellt sein.
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Obwohl die Zwischenbodenplatten in der jeweiligen Weise, wie sie oben beschrieben sind, gut in ihrer Position gehalten werden können und es auch möglich wäre, etwas Klebstoff zu verwenden, kann es vorteilhaft sein, wenn die Verbindungsschienen magnetisch sind, was hier im Sinne von ferromagnetisch gemeint ist. Die Verbindungsschienen sind vorzugweise aus Eisenblech hergestellt. Sie können auch zur Gewichtsersparnis aus Kunststoff hergestellt sein, in den als Zusatz ein ferromagnetisches Material integriert ist.
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Denn dann kann die Zwischenbodenplatte vorzugsweise in jeder Seitenkante und/oder in einer hinteren Kante einen oder mehrere Magnete aufweisen. Die Magnete sind dazu vorgesehen, mit den ferromagnetischen Verbindungsschienen zusammenzuwirken, indem sie eine magnetische Anziehungskraft erzeugen, die die Zwischenbodenplatte in horizontaler Ausrichtung in der vorgesehenen Position des zusammengebauten Möbelstücks halten. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Magnete unmittelbar an der seitlichen Oberfläche der jeweiligen Verbindungsschiene anliegen, was insbesondere erreicht werden kann, wenn die U-Form-Module wie oben beschrieben vorne etwas weniger breit sind als hinten. Es ist vorteilhaft, wenn die Magnete in die Seitenkanten bzw. die hintere Kante der Zwischenbodenplatten eingelassen sind, so dass sie bündig mit der Kantenoberfläche abschließen. Dann können sowohl der mindestens eine Magnet als auch die restliche Oberfläche der jeweiligen Seitenkante oder hinteren Kante unmittelbar an der seitlichen Oberfläche der jeweiligen Verbindungsschiene anliegen. Es ist vorteilhaft, wenn die Magnete in einem vorderen Bereich der Seitenkanten angeordnet sind, da dann magnetische Anziehungskraft erst dann entsteht, wenn die Zwischenbodenplatte nahezu vollständig eingeschoben worden ist.
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Bei den Magneten kann es sich um sogenannte Topfmagnete mit einer Bohrung und einer Senkung handeln, die somit auf einfache Weise an den Zwischenbodenplatten mit Schrauben befestigt werden können. Es ist auch möglich, längliche Magnete oder Magnetstreifen vorzusehen, die ebenfalls vorzugsweise mittels Schrauben befestigt werden können. Die Magnete können vorgefertigt an den Zwischenbodenplatten des Möbelbausystems befestigt sein oder als Bestandteil des Möbelbausystems zum späteren Befestigen beim Zusammenbau zu einem Möbel vorgesehen sein.
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Das erfindungsgemäße modular aufbaubare Möbelbausystem kann eine Kopplungsbodenplatte aufweisen, die dazu dient, zwischen zwei Kombinationen aus jeweils zwei oder mehr zusammengefügten U-Form-Modulen oder L-Form-Modulen eingesetzt zu werden. Durch diese Kopplungsbodenplatte werden die beiden Kombinationen miteinander verbunden. Wenn die Kopplungsbodenplatte eingesetzt ist, liegt sie mit zwei seitlichen Randbereichen jeweils auf der oberen Kante eines Seitenelements des jeweiligen unteren Moduls auf und mit den zugehörigen Seitenkanten benachbart zu einer seitlichen Oberfläche der jeweiligen Verbindungsschiene. Dies bedeutet, dass auch die Kopplungsbodenplatte innerhalb eines zwischen den beiden Modulen der jeweiligen Kombination entstandenen Spaltes mit einem Randbereich liegt, wobei der Spalt sich spiegelbildlich auf der anderen Seite der Verbindungsschiene im Vergleich zu dem Spalt für die Zwischenbodenplatte befindet. Vorzugsweise liegen die Seitenkanten unmittelbar an den seitlichen Oberflächen der Verbindungsschienen an.
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Auch die Kopplungsbodenplatte weist vorzugsweise an den Seitenkanten jeweils einen oder mehrere Magnete auf, die nach dem Zusammenbau zur Erzeugung einer magnetischen Anziehungskraft benachbart zu den jeweiligen Verbindungsschienen liegen, vorzugsweise unmittelbar an der jeweiligen seitlichen Oberfläche der Verbindungsschiene anliegen. Insbesondere kann in jeder Seitenkante der Kopplungsbodenplatte ein Magnet in einem vorderen Bereich und ein Magnet in einem hinteren Bereich vorgesehen sein.
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Es ist vorteilhaft, wenn die Magnete in die Seitenkanten der Kopplungsbodenplatte eingelassen sind, so dass sie bündig mit der Kantenoberfläche abschließen. Dann können sowohl der mindestens eine Magnet als auch die restliche Oberfläche der jeweiligen Seitenkante unmittelbar an der seitlichen Oberfläche der jeweiligen Verbindungsschiene anliegen.
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Auch bei den Magneten der Kopplungsbodenplatte kann es sich um Topfmagnete mit einer Bohrung und einer Senkung, längliche Magnete oder Magnetstreifen handeln, wobei diese Magnetarten jeweils festschraubbar sein können. Die Magnete können vorgefertigt an der Kopplungsbodenplatte des Möbelbausystems befestigt sein oder als Bestandteil des Möbelbausystems zum späteren Befestigen beim Zusammenbau zu einem Möbel vorgesehen sein.
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Wenn eine besonders hohe Stabilität des aufzubauenden Möbelstücks erreicht werden soll, kann auch vorgesehen sein, die Kopplungsbodenplatte mit Schrauben, die durch die angrenzenden Verbindungsschiene geführt sind, zu befestigen.
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Vorzugsweise ist in einem zuunterst angeordneten U-Form-Modul unten eine Basisbodenplatte mit Füßen, die vorzugsweise höhenverstellbar sind, vorgesehen. Ferner können auch eine oder mehrere untere Kopplungsbodenplatten mit vorzugsweise höhenverstellbaren Füßen vorgesehen sein. Sowohl die Basisbodenplatte als auch die unteren Kopplungsbodenplatten können an Seitenkanten einen oder mehrere Magnete aufweisen, die in Wechselwirkung mit ferromagnetischen Verbindungsschienen eine Kraft ausüben, durch die die Basisbodenplatte bzw. die untere Kopplungsbodenplatte in der vorgesehenen horizontalen Position gehalten wird. Dabei sind Verbindungsschienen in Nuten in den unteren Kanten der zugehörigen Seitenelemente gesteckt.
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Das erfindungsgemäße modulare Möbelbausystem kann insbesondere so ausgelegt sein, dass es in zusammengebautem Zustand ein Korpusmöbel ergibt. Bei diesem Korpusmöbel kann es sich zum Beispiel um ein Regal, ein Sideboard, einen Schrank, einen Regalschrank oder auch einen Schreibtisch handeln. Bei einem Schrank können insbesondere Schiebetüren an der Vorderseite des U-Form-Moduls vorgesehen sein, aber auch angeschlagene Drehtüren. Ein Schreibtisch kann insbesondere dadurch gestaltet werden, dass zwei Kombinationen von U-Form-Modulen mit einer dazwischen als Schreibplatte angeordneten Kopplungsbodenplatte vorgesehen werden. Auch Schubkästen sind möglich.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert, wobei auf die Figuren Bezug genommen wird. Es zeigen:
- 1 als erstes Ausführungsbeispiel eine perspektivische Vorderansicht zweier U-Form-Module und dreier ferromagnetischer Verbindungsschienen vor dem Zusammenstecken,
- 2 eine perspektivische Ansicht der Teile gemäß 1 von hinten, wobei zusätzlich noch eine Zwischenbodenplatte gezeigt ist,
- 3 eine perspektivische Vorderansicht der Teile gemäß 2, wobei die Module und die Verbindungsschienen bereits zusammengesteckt sind und zusätzlich in einem Fußbereich noch weitere Verbindungsschienen in das untere U-Form-Modul gesteckt sind und eine Basisbodenplatte vorgesehen ist,
- 4 eine perspektivische Vorderansicht der Teile gemäß 3 in zusammengesetztem Zustand,
- 5 eine Vorderansicht des Möbels gemäß 4,
- 6 eine perspektivische Vorderansicht einer Erweiterung des Möbels gemäß 4 mit zwei Kopplungsbodenplatten,
- 7 eine Vorderansicht des Möbels gemäß 6 in zusammengesetztem Zustand,
- 8 eine perspektivische Vorderansicht des Möbels gemäß 7,
- 9 ein weiteres Ausführungsbeispiel, wobei das gezeigte modulare Möbelbausystem zum Zusammenbau eines Regals vorgesehen ist.
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Die zwei in 1 gezeigten U-Form-Module sind jeweils mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Sie weisen jeweils zwei Seitenelemente 2 und 2' sowie ein Rückwandelement 3 auf. Jedes Seitenelement 2, 2' besitzt in einer oberen Kante eine mittig angeordnete, im Schnitt rechtwinklige Nut 4 und auch in einer unteren Kante eine mittig angeordnete, im Schnitt rechtwinklige Nut 5. Auch jedes Rückwandelement 3 hat in einer oberen Kante eine solche Nut 6. Eine entsprechende Nut (nicht zu sehen) befindet sich in einer unteren Kante jedes Rückwandelements 3.
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Die Seitenelemente 2 bzw. 2' und das Rückwandelement 3 sind auf Gehrung geschnitten und mittels Leim miteinander verbunden. Die drei in 1 gezeigten Verbindungsschienen 9 sind aus Eisenblech hergestellt. Es handelt sich um separate Verbindungsschienen 9, die also nicht miteinander verbunden sind (siehe auch 2).
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Die in 2 gezeigte Zwischenbodenplatte ist mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Sie weist in jeder von zwei Seitenkanten 11 jeweils einen länglichen Magneten 12 auf, der in die Seitenkante 11 bündig mit deren Oberfläche eingelassen ist (nur einer ist zu sehen).
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In 2 sind alle wesentlichen Teile und weitere Teile eines erfindungsgemäßen modularen Möbelbausystems 14 dargestellt. Selbstverständlich können zu einem solchen Möbelbausystem auch weitere entsprechende Teile gehören, wie unten auch beschrieben wird.
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Wie in 3 gezeigt ist, werden zum Zusammenbauen des modularen Möbelbausystems 14 die in den 1 und 2 gezeigten Verbindungsschienen 9 in die Nuten 4 des unteren U-Form-Moduls 1 gesteckt, wonach ein größerer Teil der Verbindungsschienen 9 aus der jeweiligen Nut 4 herausragt. Anschließend wird auf diesen herausragenden Teil der Verbindungsschienen 9 das obere U-Form-Modul 1 mittels der Nuten 5 aufgesteckt. Es verbleibt ein Spalt 16, in den die Zwischenbodenplatte 10, die als Zwischenboden dient, eingeschoben wird, bis eine hintere Kante der Zwischenbodenplatte 10 gegen die Verbindungsschiene 9 anliegt, die die beiden Rückwandelemente 3 miteinander verbindet. In dieser, in 4 gezeigten Position liegen die Magnete 12 an den Verbindungsschienen 9 an, die jeweils zwischen den Seitenelementen 2 bzw. 2' der Module 1 angeordnet sind. Durch die magnetische Wechselwirkung zwischen den Magneten 12 und den ferromagnetischen Verbindungsschienen 9 wird die Zwischenbodenplatte 10 in ihrer eingeschobenen Position gehalten.
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Die in dem Fußbereich vorgesehene Basisbodenplatte des modularen Möbelbausystems, wie es in 3 gezeigt ist, ist mit dem Bezugszeichen 17 bezeichnet. An ihrer Unterseite sind vier Stellfüße 18 befestigt, die zum Ausrichten des zusammengebauten Möbels dienen. Auch die Basisbodenplatte 17 weist in jeder von zwei Seitenkanten 19 jeweils einen eingelassenen länglichen Magneten 20 auf (nur einer ist zu sehen). Diese Magnete 20 dienen dazu, durch magnetische Wechselwirkung mit den Verbindungsschienen 9 an den unteren Kanten des unteren Moduls 1 die Basisbodenplatte 17 in ihrer eingeschobenen Position zu halten. Diese Position ist in den 4 und 5 gezeigt.
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Bei der Erweiterung des Möbels, wie sie in 6 dargestellt ist, sind insgesamt fünf U-Form-Module 1 vorgesehen. Sie dienen zum Zusammenbau eines Regals 28 (siehe 7). Und zwar ist zusätzlich zu den U-Form-Modulen 1 gemäß 4 ein Erweiterungsmodul 1 vorgesehen, das oben auf die beiden vorhandenen Module 1 durch Verwendung weiterer Verbindungsschienen 9 aufgesteckt wird, wobei eine weitere Zwischenbodenplatte 10 mit zwei seitlichen Magneten 12 (nur einer ist zu sehen) eingeschoben wird. Ferner sind zwei U-Form-Module 1 vorgesehen, die seitlich mittels zweier Kopplungsbodenplatten 22 und 23 mit den drei übereinander angeordneten Modulen 1 verbunden werden. Die Kombination der beiden seitlich angeordneten Erweiterungsmodule 1 entspricht dem Möbel gemäß 4. Die Kopplungsbodenplatte 22 besitzt an jeder Seitenkante 25 zwei längliche Magnete 27, die dort bündig mit der Kantenoberfläche eingelassen sind. Entsprechend weist auch die untere Kopplungsbodenplatte 23 vier längliche Magnete 27 auf, von denen jeweils zwei in jeder Seitenkante 26 eingelassen sind. Die untere Kopplungsbodenplatte 23 besitzt ebenfalls vier Stellfüße 18.
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Wie in den 7 und 8 gezeigt ist, wird die Kopplungsbodenplatte 22 in außenliegende Spalte 16' zwischen jeweils zwei Modulen 1 eingeschoben, wobei alle vier Magnete 12 magnetisch mit den anliegenden Verbindungsschienen 9 wechselwirken, so dass eine ausreichende magnetische Kraft besteht, um die seitlichen Erweiterungsmodule 1 mit den zwei Modulen 1 gemäß 4 bzw. den drei übereinander angeordneten Modulen 1 fest zu verbinden. Eine entsprechende Funktion weist auch die untere Kopplungsbodenplatte 23 auf, die mit ihren Magneten 12 nach dem Einschieben seitlich gegen Verbindungsschienen 9 anliegt und in ihrer Höhe durch die höhenverstellbaren Füße 18 gehalten wird.
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Anstelle der quadratischen Kopplungsbodenplatten 22 und 23 könnten auch Kopplungsbodenplatten mit einer rechteckigen Form verwendet werden. Beispielsweise könnte in diesem Fall auch die untere Kopplungsbodenplatte 23 fortgelassen werden, so dass die obere Kopplungsbodenplatte 22 als eine Schreibtischplatte dienen könnte.
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Wie oben beschrieben ist, weisen die in den Figuren gezeigten U-Form-Module 1, bevor sie mit einer Zwischenbodenplatte 10 kombiniert worden sind, an den vorderen Kanten der Seitenelemente 2, 2' eine etwas geringere Breite auf als an den hinteren Kanten der Seitenelemente 2, 2', zwischen denen sich das Rückwandelement 3 befindet.
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Das modulare Möbelbausystem gemäß 9 weist eine Reihe von U-Form-Modulen 1 auf, von denen sechs dargestellt sind. Die U-Form-Module 1 sind mittels Verbindungschienen 9 miteinander verbunden, jedoch im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel sind die U-Form-Module 1 versetzt übereinander angeordnet, so dass jeweils ein linkes Seitenelement 2 mit einem rechten Seitenelement 2' mittels einer Verbindungsschiene 9 verbunden ist. Auf diese Weise werden U-Form-Module 1 in seitlicher Ausdehnungsrichtung miteinander verbunden, ohne dass Kopplungsbodenplatten 22 (wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel) verwendet werden. Um die linksseitige Ausdehnung des Regals abzuschließen, wird ein L-Form-Modul 29 verwendet, welches ein linkes Seitenelement 30 und ein Rückwandelement 31 aufweist. Dadurch entsteht bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel linksseitig ein Regalbereich, der äußerlich drei gemäß 1 übereinander angeordneten U-Form-Modulen 1 entspricht.
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Rechtsseitig könnte das Regal abgeschlossen werden, indem das separat dargestellte U-Form-Modul 1 mit den benachbart dargestellten Modulen 1 verbunden wird und zwei weitere L-Form-Module (nicht gezeigt) darunter und darüber angeordnet werden, wobei diese beiden L-Form-Module dem L-Form-Modul 29 gleichen, aber im Vergleich so gedreht sind, dass sich das Seitenelement 30 rechtsseitig befindet. Ferner müsste dann noch eine weitere Basisbodenplatte 17 mit Stellfüßen 18, von denen in 9 zwei gezeigt sind, zwischen dem unteren L-Form-Modul, dessen Seitenelement unten eine Verbindungsschiene aufweist, und dem links daneben angrenzenden U-Form-Modul 1 eingeschoben werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- U-Form-Module
- 2, 2'
- Seitenelemente von 1
- 3
- Rückwandelement
- 4
- Nut von 2 und 2'
- 5
- Nut von 2 und 2'
- 6
- Nut von 3
- 9
- Verbindungsschienen
- 10
- Zwischenbodenplatte
- 11
- Seitenkante von 10
- 12
- Magnet
- 14
- modulares Möbelbausystem
- 16, 16'
- Spalte
- 17
- Basisbodenplatte
- 18
- Stellfüße
- 19
- Seitenkante von 17
- 20
- Magnet
- 22
- Kopplungsbodenplatte
- 23
- untere Kopplungsbodenplatte
- 25
- Seitenkante von 22
- 26
- Seitenkante von 23
- 27
- Magnet
- 28
- Regal
- 29
- L-Form-Modul
- 30
- Seitenelement von 29
- 31
- Rückwandelement von 29
- 32
- Nut von 30
- 33
- Nut von 30
- 34
- Nut von 31
- 35
- Nut von 31