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DE202004008478U1 - Möbel, insbesondere Schrank- oder Regalmöbel - Google Patents

Möbel, insbesondere Schrank- oder Regalmöbel Download PDF

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DE202004008478U1
DE202004008478U1 DE200420008478 DE202004008478U DE202004008478U1 DE 202004008478 U1 DE202004008478 U1 DE 202004008478U1 DE 200420008478 DE200420008478 DE 200420008478 DE 202004008478 U DE202004008478 U DE 202004008478U DE 202004008478 U1 DE202004008478 U1 DE 202004008478U1
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Weko Bueromobelfabrik Wessel GmbH
WEKO BUEROMOEBELFABRIK WESSEL
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Weko Bueromobelfabrik Wessel GmbH
WEKO BUEROMOEBELFABRIK WESSEL
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B87/00Sectional furniture, i.e. combinations of complete furniture units, e.g. assemblies of furniture units of the same kind such as linkable cabinets, tables, racks or shelf units
    • A47B87/02Sectional furniture, i.e. combinations of complete furniture units, e.g. assemblies of furniture units of the same kind such as linkable cabinets, tables, racks or shelf units stackable ; stackable and linkable
    • A47B87/0284Cabinet systems consisting of stacked-and-linked uniform casings, each being a cabinet or drawer-holder, e.g. lockers, mail/file boxing systems
    • A47B87/0292Cabinet systems consisting of stacked-and-linked uniform casings, each being a cabinet or drawer-holder, e.g. lockers, mail/file boxing systems each casing having a cross-section with a closed periphery

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Abstract

Möbel, insbesondere Schrank- oder Regalmöbel, aus mehreren, variabel miteinander kombinierbaren Einzelelementen (1) mit Seitenwänden (2, 3), die mit einer Bodenplatte (6) und einer Deckplatte (5) verschraubt sind, dadurch gekennzeichnet daß in die Seitenwände (2, 3) von nebeneinander angeordneten und/oder von übereinander angeordneten Einzelelementen (1) Steckstifte (20) eingreifen, die Verschiebungen der Einzelelemente (1) quer zu deren Wand- oder Plattenebene verhindern, wobei die Steckstifte (20) in zueinander fluchtende Bohrungen (13) in den Boden- und deckplattenseitigen Stirnseiten (2', 3', 9') der Seitenwände (2, 3) und/oder in zueinander fluchtende Werkzeugeingriffsöffnungen (4A) der die Seitenwände (2, 3) mit der Boden- oder Deckplatte (6, 5) verbindenden Schrauben (4) eingreifen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Möbel, insbesondere ein Schrank-oder Regalmöbel, aus mehreren, variabel miteinander kombinierbaren Einzelelementen mit Seitenwänden, die mit einer Bodenplatte und einer Deckplatte verschraubt sind.
  • Bei der Einrichtung moderner Büroräume geht der Trend zunehmend zu variablen Büromöbeln, die aus System- oder Einzelelementen bestehen, die möglichst variabel miteinander kombinierbar sind. Die Anmelderin vertreibt hierbei ein Systemmöbel aus Einzelelementen, die zu Empfangsanlagen, Anrichten, Sideboards, Highboards, Regalen und Schränken zusammensetzbar sind. Das Systemmöbel umfaßt hierzu einen Rundrohrrahmen mit speziellen Eckverbindern, um die Rahmen der Einzelelemente über die Eckverbinder untereinander fest zu verbinden.
  • Ferner ist es bekannt, Schränke oder Regale aus Einzelelementen zu bilden, die Seitenwände aufweisen, die mit einer Bodenplatte und einer Deckplatte verschraubt sind und neben- bzw. übereinander angeordnet werden. Die Einzelelemente bestehen hierbei meist aus quadratischen oder rechteckförmigen Kästen. Derartige, variabel miteinander kombinierbare Einzelelemente werden bisher vorwiegend als Wohnmöbel eingesetzt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Möbel aus variabel miteinander kombinierbaren Einzelelementen zu schaffen, welches vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Kombination der Ein zelelemente bietet, einfach montierbar ist, eine Fixierung der Einzelelemente relativ zueinander ermöglicht und zugleich den ästhetisch hohen Forderungen an Möbel genügt.
  • Erfindungsgemäß ist zur Lösung dieser Aufgaben vorgesehen, daß in die Seitenwände von nebeneinander angeordneten und/oder von übereinander angeordneten Einzelelementen Steckstifte eingreifen, die Verschiebungen der Einzelelemente quer zu deren Wand- oder Plattenebene verhindern, wobei die Steckstifte in zueinander fluchtende Bohrungen in den Boden- oder deckplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände oder in zueinander fluchtende Werkzeugeingriffsöffnungen der die Seitenwände mit der Boden- oder Deckplatte verbindenden Schrauben eingreifen. Bei dem erfindungsgemäßen Möbel sind mithin die neben- oder übereinander angeordneten Einzelelemente über Steckstifte relativ zueinander gegen Verschiebungen fixiert, wobei die Aufnahmebohrungen für die Steckstifte auf die Seitenkanten der Seitenplatten bzw. auf die Werkzeugeingriffsöffnungen in den Schrauben, mit welchen die Wände und Platten der Einzelelemente miteinander verbunden sind, konzentriert sind. Durch die horizontale und/oder vertikale Fixierung verschiedener Einzelelemente mittels kleiner Steckstifte miteinander, insbesondere mittels solcher Steckstifte, die üblicherweise zur Festlegung von Regalböden zwischen den Seitenwänden eingesetzt werden, kann auf äußerst einfache Weise eine exakte Positionierung der Einzelelemente zueinander erreicht werden, wobei gleichzeitig die Einzelelemente bezüglich Relativverschiebungen zueinander gesichert sind. Von besonderem Vorteil ist, daß für die den Seitenwänden zugeordneten Steckstifte keine zusätzliche Nachbearbeitung der Seitenwände zum Vorsehen von Einsteckbohrungen für die Steckstifte erforderlich ist. An den deck- und bodenplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände sind die Bohrungen für die Steckstifte in Bereichen angeordnet, in welchen sie ähnlich einer Verzierung wirken, ohne daß das optische Erschei nungsbild des Möbels, welches insbesondere von der Oberfläche der Deckplatten der jeweils obersten Einzelelemente geprägt wird, negativ beeinflußt wird.
  • Um die Verankerung der Steckstifte in den Stirnseiten der Seitenwände zu verbessern, und zugleich Möbel mit optischen Akzenten zu schaffen, sind bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung die deckplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände der Einzelelemente mit Metalleisten, insbesondere mit Aluminiumleisten, versehen, die von den Einsteckbohrungen für die Steckstifte durchgriffen sind.
  • Die vorgenannte Aufgabe wird auch von Einzelelementen für die erfindungsgemäßen Schrank- oder Regalmöbel gelöst, indem die deckplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände mit Metall- oder Aluminiumleisten versehen sind, wobei die deckplattenseitigen Stirnseiten und die an diesen vorgesehenen Leisten von Bohrungen für die Steckstifte durchgriffen sind und/oder Steckstifte in die Werkzeugeingriffsöffnungen der die Seitenwände mit der Boden- und Deckplatte verbindenden Schrauben einsteckbar sind.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn zusätzlich zu den Metall- oder Aluminiumleisten an den deckplattenseitigen Stirnseiten der Seitenplatten auch die frontseitige Randseite der Deckplatte, der Seitenwände und gegebenenfalls auch der Bodenplatte mit einer Metalleiste, insbesondere einer Aluminiumleiste, versehen ist, so daß rundum laufende Metall- bzw. Aluminiumleisten zusätzliche Akzente für den optischen Eindruck des Büromöbels setzen. Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung weisen die Metall- oder Aluminiumleisten an den Rand- und Stirnseiten der Seitenplatte die halbe Breite im Vergleich zu den Metalloder Aluminiumleisten an der Deckplatte auf, wobei die Randseite der Bodenplatte dann vorzugsweise von einer Türklappe verdeckt ist. Die Metall- oder Aluminiumleisten können in die Rand- und Stirnseiten eingelassen sein oder sie sind vorzugsweise auflaminiert.
  • Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung bestehen die Steckstifte aus Metallsteckstiften mit runden Steckbolzenabschnitten und einem mittig zwischen diesen ausgebildeten Kranz oder Ring. Aufgrund des dann vorgesehenen Kranzes oder Rings ist es nicht erforderlich, dass die Einsteckbohrungen bzw. die Werkzeugeingriffsöffnungen eine Einstecktiefe mit gleichbleibendem Maß aufweisen müssen, da der Kranz oder Ring die maximale Einstecktiefe der Steckstifte begrenzt. Weiter vorzugsweise bestehen die Schrauben aus Inbusschrauben, vorzugsweise aus Innensechskantschrauben Für die Formgebung der Einzelelemente ergeben sich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Einzelelemente können rechteckförmig sein. Bei dieser Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn zumindest einige Einzelelemente doppelt so breit und/oder doppelt so hoch wie die anderen Einzelelemente sind. Die Einzelelemente können auch eine ein- oder mehrfach abgewinkelte polygonförmige Grundform aufweisen, so daß mit entsprechend abgewinkelten Einzelelementen, bei welchen die beiden Seitenwände nicht parallel zueinander stehen, Möbel zusammengebaut werden können, die über Eck verlaufen. Die Einzelelemente können hierbei insbesondere offen sein oder mit Türen versehen sein oder mit Schubladen versehen sein.
  • Weiter Vorteile und Ausgestaltungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 drei Einzelelemente vor der Montage zu einem Möbel;
  • 2 eine Detailansicht der Verbindungsstellen der Einzelelemente aus 1; und
  • 3 in Detailansicht die an einem Einzelelement eingesteckten Steckstifte.
  • In 1 ist insgesamt mit Bezugszeichen 10 ein Möbel bezeichnet, welches hier ein Schrankmöbel bildet und aus drei jeweils identisch zueinander ausgebildeten Einzelelementen 1 lösbar zusammengesetzt ist. Jedes Einzelelement 1 umfaßt zwei Seitenplatten 2, 3, die im gezeigten Ausführungsbeispiel über jeweils drei Schrauben 4 mit einer Deckplatte 5 und über drei weiteren Schrauben 4 mit einer Bodenplatte 6 verschraubt sind. Die Frontseite eines jeden Einzelelementes 1 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel mit einer nach oben aufschwenkbaren Türklappe 7 verschlossen und zur zusätzlichen Versteifung ist jedes der kastenförmigen Einzelelemente 1 mit einer nicht dargestellten Rückplatte versehen. Die Seitenwände 2, 3, die Bodenplatte 6 und die Deckplatte 5 sowie ggf. auch die Türklappe 7 bestehen vorzugsweise aus Holz.
  • Wie insbesondere der 2 entnommen werden kann, ist die deckplattenseitige Stirnseite 2' bzw. 3' und die frontseitige Randseite 2", 3" jeder Seitenplatte 2, 3 mit einer auflaminierten Aluminiumleiste 11 bzw. 12 versehen, wobei die Länge der Aluminiumleisten 11 bzw. 12 von der Tiefe bzw. Höhe der Einzelelemente 1 abhängt. Jeweils die deckplattenseitigen, auf die Stirnseiten 2', 3' auflaminierten Aluminiumleisten 11 sind jeweils mit hier nur einer einzelnen Einsteckbohrung 13 versehen, in die ein Einsteckstift 20, wie an dem rechten, unteren Einzelelement 1 in 2 gezeigt, mit seinem unteren Steck bolzenabschnitt 21 eingesteckt ist, so daß nur der obere Steckbolzenabschnitt 22 über die Metalleiste 11 hinausragt. Es versteht sich, daß bei den auflaminierten Aluminiumleisten 11 die Bohrungen 13 nicht nur die Aluminiumleisten 11 durchgreifen sondern auch in das Holzmaterial der Seitenwände 2 bzw. 3 hineinreichen. Aufgrund des zwischen den beiden Bolzenabschnitten 21, 22 des Steckstiftes 20 ausgebildeten Kranzes 23 ragt dieser immer mit festgelegter Länge über die Aluminiumleisten 11 hinaus. In der bodenplattenseitigen Stirnseite 9' der Seitenwände 2 jedes Einzelelementes 1 ist, fluchtend zur Einsteckbohrung 13 in der deckplattenseitigen Stirnseite 2', 3' jeweils eine zugeordnete Einsteckbohrung ausgebildet, in die dann im Montagezustand der obere Bolzenabschnitt 22 jedes Steckstiftes 20 eingreift. Im Montageszustand bewirken die in den Bohrungen 13 in den Stirnseiten 2', 3', 9' der Seitenwände 2, 3 sitzenden Steckstifte 20 eine horizontale Fixierung übereinander angeordneter Einzelelemente 1. Die von den Einsteckbohrungen 13 durchgriffenen Aluminiumleisten 11 an den deckplattenseitigen Stirnseiten 2', 3' geben den Steckstiften 20 für die horizontale Verbindung der Einzelelemente 1 zusätzlichen Halt.
  • Zur Fixierung nebeneinander stehender Einzelelemente 1 greifen weitere Steckstifte 20, die identisch ausgebildet sind wie die Steckstifte 20 für die horizontale Fixierung, in die Werkzeugeingriffsöffnungen 4A der als Sechskantinbusschrauben ausgebildeten Schrauben 4 ein, wie 3 gut entnommen werden kann. Da zwei nebeneinander liegende Einzelelemente 1 jeweils mit entsprechenden Schrauben 4 mit Werkzeugeingriffsöffnungen 4A an zueinander fluchtenden Positionen versehen sind, werden nebeneinander liegende Einzelelemente 1, wenn deren Seitenwände 2, 3 unmittelbar aneinander liegen, durch die Steckstifte 20 gegenüber Verschiebungen parallel zu den Ebenen der Seitenwänden 2, 3 fixiert. Damit die Steckstifte 20 in die Werkzeu geingriffsöffnungen 4A der Schrauben 4 hineinpassen, weisen deren Bolzenabschnitte 21 bzw. 22 vorzugsweise einen vergleichsweise kleinen Durchmesser von etwa 2 bis 5mm abhängig von den gewählten Schrauben 4 auf.
  • Sämtliche Einzelelemente 1 können ferner Aluminiumleisten 14 an den Randseiten 5' der Deckplatten 5 sowie ggf. auch weitere Aluminiumleisten 15 an den Randseiten 6' der Bodenplatten 6 aufweisen. Die Aluminiumleisten 14, 15 an den Randseiten 6', 5' der Boden- oder Deckplatten 6, 5 haben vorzugsweise die doppelte Breite wie die Aluminiumleisten 11, 12 an den Stirn- und Randseiten 2', 2", 3', 3" der Seitenwände 2, 3. Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung von Einzelelementen ragen die Klappen über die Randseite der Bodenplatte hinaus, verdecken diese und schließen bündig mit der Unterseite der Bodenplatte ab.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Die deck- und bodenplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände können auch mit mehreren Einsteckbohrungen versehen sein. Anstelle auflaminierter Aluminiumleisten können auch in Nuten eingesetzte Aluminiumleisten oder andere Metalleisten zum Einsatz kommen. Die Einzelelemente können auch offen sein. Es ist nicht erforderlich, dass die beiden Seitenwände parallel zueinander ausgerichtet sind sondern die Einzelelemente können abgewinkelt sein und schräg zueinander stehende Seitenwände aufweisen. Die Wände und Platten können auch aus Metall oder Kunststoff bestehen. Als Schrauben können auch andere Schrauben als die gezeigten Inbusschrauben eingesetzt werden.

Claims (11)

  1. Möbel, insbesondere Schrank- oder Regalmöbel, aus mehreren, variabel miteinander kombinierbaren Einzelelementen (1) mit Seitenwänden (2, 3), die mit einer Bodenplatte (6) und einer Deckplatte (5) verschraubt sind, dadurch gekenn zeichnet daß in die Seitenwände (2, 3) von nebeneinander angeordneten und/oder von übereinander angeordneten Einzelelementen (1) Steckstifte (20) eingreifen, die Verschiebungen der Einzelelemente (1) quer zu deren Wand- oder Plattenebene verhindern, wobei die Steckstifte (20) in zueinander fluchtende Bohrungen (13) in den Boden- und deckplattenseitigen Stirnseiten (2', 3', 9') der Seitenwände (2, 3) und/oder in zueinander fluchtende Werkzeugeingriffsöffnungen (4A) der die Seitenwände (2, 3) mit der Boden- oder Deckplatte (6, 5) verbindenden Schrauben (4) eingreifen.
  2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß, die deckplattenseitigen Stirnseiten (2', 3') der Seitenwände (2, 3) der Einzelelemente (1) mit Metalleisten, insbesondere Aluminiumleisten (11, 12), versehen sind, die von Einsteckbohrungen (13) für die Steckstifte (20) durchgriffen sind.
  3. Einzelelement für Möbel, insbesondere Schrank- oder Regalmöbel, nach Anspruch 1 oder 2, mit Seitenwänden (2, 3), die mit einer Bodenplatte (6) und einer Deckplatte (5) über Schrauben (4) verschraubt sind, dadurch gekennzeichnet daß, die deckplattenseitigen Stirnseiten (2', 3') der Seitenwände (2, 3) mit Metall- oder Aluminiumleisten (11, 12) versehen sind, wobei die deckplattenseitigen und bodenplattenseitigen Stirnseiten (2', 3', 9') mit Bohrungen für Steckstifte (20) versehen sind und/oder Steckstifte (20) in die Werkzeugeingriffsöffnungen (4A) der Schrauben (4) einsteckbar sind.
  4. Möbel oder Einzelelemente nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet daß, die frontseitigen Randseiten (5', 2", 3", 6') der Deckplatte (5), der Seitenwände (2, 3) und/oder der Bodenplatte (6) mit Metalleisten, insbesondere Aluminiumleisten (14, 12, 15) versehen sind.
  5. Möbel oder Einzelelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet daß, die Metall- oder Aluminiumleisten (11, 12) an den Stirn- und Randseiten (2', 3', 2", 3") der Seitenwände (2, 3) halb so breit sind wie die Metall- oder Aluminiumleisten (14, 15) an der frontseitigen Randseite (5', 6') der Deckplatte (5) und/oder der Bodenplatte (6).
  6. Möbel oder Einzelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet daß, die Metall- oder Aluminiumleisten (11, 12, 14, 15) auflaminiert sind.
  7. Möbel oder Einzelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet daß, die Steckstifte (20) aus Metallsteckstiften mit runden Bolzenabschnitten (21, 22) und einem zwischen den Bolzenabschnitten (21, 22) ausgebildeten Kranz oder Ring (23) bestehen.
  8. Möbel oder Einzelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet daß, die Schrauben (4) aus Inbusschrauben, vorzugsweise aus Innensechskantschrauben, bestehen.
  9. Möbel oder Einzelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet daß, einige Einzelelemente doppelt so breit und/oder doppelt so hoch wie andere Einzelelemente sind.
  10. Möbel oder Einzelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet daß, die Einzelelemente offen sind oder mit Türen versehen sind oder mit Schubladen versehen sind.
  11. Möbel oder Einzelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet daß, die Seitenwände (2, 3), die Bodenplatte (6) und die Deckplatte (5) aus Holz bestehen.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008045645A1 (de) 2008-09-03 2010-03-04 Wolf Deiß Möbelstecksystem mit einer Vielzahl von einzelnen Möbelmodulen
ITMI20110592A1 (it) * 2011-04-11 2012-10-12 Terraneo S R L Componente di arredo a flessibilita' di utilizzo incrementata, particolarmente per il contenimento di oggetti in genere.
DE202011051041U1 (de) 2011-08-19 2012-11-27 Rehau Ag + Co. Möbelsystem
DE202011051042U1 (de) 2011-08-19 2012-11-27 Rehau Ag + Co. Verbindungsanordnung und Möbelsystem

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Legal Events

Date Code Title Description
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Effective date: 20040916

R150 Term of protection extended to 6 years

Effective date: 20070202

R151 Term of protection extended to 8 years

Effective date: 20100706

R152 Term of protection extended to 10 years
R152 Term of protection extended to 10 years

Effective date: 20121127

R071 Expiry of right