-
Die Erfindung betrifft ein Möbel, insbesondere
ein Schrank-oder
Regalmöbel,
aus mehreren, variabel miteinander kombinierbaren Einzelelementen mit
Seitenwänden,
die mit einer Bodenplatte und einer Deckplatte verschraubt sind.
-
Bei der Einrichtung moderner Büroräume geht
der Trend zunehmend zu variablen Büromöbeln, die aus System- oder
Einzelelementen bestehen, die möglichst
variabel miteinander kombinierbar sind. Die Anmelderin vertreibt
hierbei ein Systemmöbel aus
Einzelelementen, die zu Empfangsanlagen, Anrichten, Sideboards,
Highboards, Regalen und Schränken
zusammensetzbar sind. Das Systemmöbel umfaßt hierzu einen Rundrohrrahmen
mit speziellen Eckverbindern, um die Rahmen der Einzelelemente über die
Eckverbinder untereinander fest zu verbinden.
-
Ferner ist es bekannt, Schränke oder
Regale aus Einzelelementen zu bilden, die Seitenwände aufweisen,
die mit einer Bodenplatte und einer Deckplatte verschraubt sind
und neben- bzw. übereinander angeordnet
werden. Die Einzelelemente bestehen hierbei meist aus quadratischen
oder rechteckförmigen
Kästen.
Derartige, variabel miteinander kombinierbare Einzelelemente werden
bisher vorwiegend als Wohnmöbel
eingesetzt.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, ein
Möbel aus variabel
miteinander kombinierbaren Einzelelementen zu schaffen, welches
vielfältige
Gestaltungsmöglichkeiten
für die
Kombination der Ein zelelemente bietet, einfach montierbar ist, eine
Fixierung der Einzelelemente relativ zueinander ermöglicht und
zugleich den ästhetisch
hohen Forderungen an Möbel genügt.
-
Erfindungsgemäß ist zur Lösung dieser Aufgaben vorgesehen,
daß in
die Seitenwände
von nebeneinander angeordneten und/oder von übereinander angeordneten Einzelelementen
Steckstifte eingreifen, die Verschiebungen der Einzelelemente quer zu
deren Wand- oder
Plattenebene verhindern, wobei die Steckstifte in zueinander fluchtende
Bohrungen in den Boden- oder deckplattenseitigen Stirnseiten der
Seitenwände
oder in zueinander fluchtende Werkzeugeingriffsöffnungen der die Seitenwände mit der
Boden- oder Deckplatte verbindenden Schrauben eingreifen. Bei dem
erfindungsgemäßen Möbel sind
mithin die neben- oder übereinander
angeordneten Einzelelemente über
Steckstifte relativ zueinander gegen Verschiebungen fixiert, wobei
die Aufnahmebohrungen für
die Steckstifte auf die Seitenkanten der Seitenplatten bzw. auf
die Werkzeugeingriffsöffnungen
in den Schrauben, mit welchen die Wände und Platten der Einzelelemente
miteinander verbunden sind, konzentriert sind. Durch die horizontale und/oder
vertikale Fixierung verschiedener Einzelelemente mittels kleiner
Steckstifte miteinander, insbesondere mittels solcher Steckstifte,
die üblicherweise zur
Festlegung von Regalböden
zwischen den Seitenwänden
eingesetzt werden, kann auf äußerst einfache
Weise eine exakte Positionierung der Einzelelemente zueinander erreicht
werden, wobei gleichzeitig die Einzelelemente bezüglich Relativverschiebungen
zueinander gesichert sind. Von besonderem Vorteil ist, daß für die den
Seitenwänden
zugeordneten Steckstifte keine zusätzliche Nachbearbeitung der
Seitenwände
zum Vorsehen von Einsteckbohrungen für die Steckstifte erforderlich
ist. An den deck- und bodenplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände sind
die Bohrungen für
die Steckstifte in Bereichen angeordnet, in welchen sie ähnlich einer
Verzierung wirken, ohne daß das
optische Erschei nungsbild des Möbels,
welches insbesondere von der Oberfläche der Deckplatten der jeweils
obersten Einzelelemente geprägt
wird, negativ beeinflußt
wird.
-
Um die Verankerung der Steckstifte
in den Stirnseiten der Seitenwände
zu verbessern, und zugleich Möbel
mit optischen Akzenten zu schaffen, sind bei der insbesondere bevorzugten
Ausgestaltung die deckplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände der
Einzelelemente mit Metalleisten, insbesondere mit Aluminiumleisten,
versehen, die von den Einsteckbohrungen für die Steckstifte durchgriffen sind.
-
Die vorgenannte Aufgabe wird auch
von Einzelelementen für
die erfindungsgemäßen Schrank- oder
Regalmöbel
gelöst,
indem die deckplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände mit
Metall- oder Aluminiumleisten
versehen sind, wobei die deckplattenseitigen Stirnseiten und die
an diesen vorgesehenen Leisten von Bohrungen für die Steckstifte durchgriffen
sind und/oder Steckstifte in die Werkzeugeingriffsöffnungen
der die Seitenwände
mit der Boden- und Deckplatte verbindenden Schrauben einsteckbar sind.
-
Besonders vorteilhaft ist, wenn zusätzlich zu den
Metall- oder Aluminiumleisten an den deckplattenseitigen Stirnseiten
der Seitenplatten auch die frontseitige Randseite der Deckplatte,
der Seitenwände
und gegebenenfalls auch der Bodenplatte mit einer Metalleiste, insbesondere
einer Aluminiumleiste, versehen ist, so daß rundum laufende Metall- bzw. Aluminiumleisten
zusätzliche
Akzente für
den optischen Eindruck des Büromöbels setzen.
Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung weisen die Metall-
oder Aluminiumleisten an den Rand- und Stirnseiten der Seitenplatte
die halbe Breite im Vergleich zu den Metalloder Aluminiumleisten
an der Deckplatte auf, wobei die Randseite der Bodenplatte dann
vorzugsweise von einer Türklappe verdeckt
ist. Die Metall- oder Aluminiumleisten können in die Rand- und Stirnseiten
eingelassen sein oder sie sind vorzugsweise auflaminiert.
-
Bei der insbesondere bevorzugten
Ausgestaltung bestehen die Steckstifte aus Metallsteckstiften mit
runden Steckbolzenabschnitten und einem mittig zwischen diesen ausgebildeten
Kranz oder Ring. Aufgrund des dann vorgesehenen Kranzes oder Rings
ist es nicht erforderlich, dass die Einsteckbohrungen bzw. die Werkzeugeingriffsöffnungen
eine Einstecktiefe mit gleichbleibendem Maß aufweisen müssen, da
der Kranz oder Ring die maximale Einstecktiefe der Steckstifte begrenzt.
Weiter vorzugsweise bestehen die Schrauben aus Inbusschrauben, vorzugsweise
aus Innensechskantschrauben Für
die Formgebung der Einzelelemente ergeben sich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Einzelelemente können
rechteckförmig
sein. Bei dieser Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, wenn zumindest
einige Einzelelemente doppelt so breit und/oder doppelt so hoch
wie die anderen Einzelelemente sind. Die Einzelelemente können auch
eine ein- oder mehrfach abgewinkelte polygonförmige Grundform aufweisen, so
daß mit
entsprechend abgewinkelten Einzelelementen, bei welchen die beiden
Seitenwände
nicht parallel zueinander stehen, Möbel zusammengebaut werden können, die über Eck
verlaufen. Die Einzelelemente können
hierbei insbesondere offen sein oder mit Türen versehen sein oder mit
Schubladen versehen sein.
-
Weiter Vorteile und Ausgestaltungen
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiels.
In der Zeichnung zeigen:
-
1 drei
Einzelelemente vor der Montage zu einem Möbel;
-
2 eine
Detailansicht der Verbindungsstellen der Einzelelemente aus 1; und
-
3 in
Detailansicht die an einem Einzelelement eingesteckten Steckstifte.
-
In 1 ist
insgesamt mit Bezugszeichen 10 ein Möbel bezeichnet, welches hier
ein Schrankmöbel
bildet und aus drei jeweils identisch zueinander ausgebildeten Einzelelementen 1 lösbar zusammengesetzt
ist. Jedes Einzelelement 1 umfaßt zwei Seitenplatten 2, 3,
die im gezeigten Ausführungsbeispiel über jeweils
drei Schrauben 4 mit einer Deckplatte 5 und über drei
weiteren Schrauben 4 mit einer Bodenplatte 6 verschraubt
sind. Die Frontseite eines jeden Einzelelementes 1 ist
im gezeigten Ausführungsbeispiel
mit einer nach oben aufschwenkbaren Türklappe 7 verschlossen
und zur zusätzlichen
Versteifung ist jedes der kastenförmigen Einzelelemente 1 mit
einer nicht dargestellten Rückplatte
versehen. Die Seitenwände 2, 3,
die Bodenplatte 6 und die Deckplatte 5 sowie ggf.
auch die Türklappe 7 bestehen
vorzugsweise aus Holz.
-
Wie insbesondere der 2 entnommen werden kann, ist die deckplattenseitige
Stirnseite 2' bzw. 3' und die frontseitige
Randseite 2", 3" jeder Seitenplatte 2, 3 mit
einer auflaminierten Aluminiumleiste 11 bzw. 12 versehen,
wobei die Länge
der Aluminiumleisten 11 bzw. 12 von der Tiefe
bzw. Höhe
der Einzelelemente 1 abhängt. Jeweils die deckplattenseitigen,
auf die Stirnseiten 2', 3' auflaminierten
Aluminiumleisten 11 sind jeweils mit hier nur einer einzelnen
Einsteckbohrung 13 versehen, in die ein Einsteckstift 20,
wie an dem rechten, unteren Einzelelement 1 in 2 gezeigt, mit seinem unteren
Steck bolzenabschnitt 21 eingesteckt ist, so daß nur der obere
Steckbolzenabschnitt 22 über die Metalleiste 11 hinausragt.
Es versteht sich, daß bei
den auflaminierten Aluminiumleisten 11 die Bohrungen 13 nicht nur
die Aluminiumleisten 11 durchgreifen sondern auch in das
Holzmaterial der Seitenwände 2 bzw. 3 hineinreichen.
Aufgrund des zwischen den beiden Bolzenabschnitten 21, 22 des
Steckstiftes 20 ausgebildeten Kranzes 23 ragt
dieser immer mit festgelegter Länge über die
Aluminiumleisten 11 hinaus. In der bodenplattenseitigen
Stirnseite 9' der
Seitenwände 2 jedes
Einzelelementes 1 ist, fluchtend zur Einsteckbohrung 13 in
der deckplattenseitigen Stirnseite 2', 3' jeweils eine zugeordnete Einsteckbohrung
ausgebildet, in die dann im Montagezustand der obere Bolzenabschnitt 22 jedes
Steckstiftes 20 eingreift. Im Montageszustand bewirken
die in den Bohrungen 13 in den Stirnseiten 2', 3', 9' der Seitenwände 2, 3 sitzenden
Steckstifte 20 eine horizontale Fixierung übereinander
angeordneter Einzelelemente 1. Die von den Einsteckbohrungen 13 durchgriffenen
Aluminiumleisten 11 an den deckplattenseitigen Stirnseiten 2', 3' geben den Steckstiften 20 für die horizontale Verbindung
der Einzelelemente 1 zusätzlichen Halt.
-
Zur Fixierung nebeneinander stehender
Einzelelemente 1 greifen weitere Steckstifte 20,
die identisch ausgebildet sind wie die Steckstifte 20 für die horizontale
Fixierung, in die Werkzeugeingriffsöffnungen 4A der als
Sechskantinbusschrauben ausgebildeten Schrauben 4 ein,
wie 3 gut entnommen werden
kann. Da zwei nebeneinander liegende Einzelelemente 1 jeweils
mit entsprechenden Schrauben 4 mit Werkzeugeingriffsöffnungen 4A an
zueinander fluchtenden Positionen versehen sind, werden nebeneinander
liegende Einzelelemente 1, wenn deren Seitenwände 2, 3 unmittelbar
aneinander liegen, durch die Steckstifte 20 gegenüber Verschiebungen parallel
zu den Ebenen der Seitenwänden 2, 3 fixiert. Damit
die Steckstifte 20 in die Werkzeu geingriffsöffnungen 4A der
Schrauben 4 hineinpassen, weisen deren Bolzenabschnitte 21 bzw. 22 vorzugsweise
einen vergleichsweise kleinen Durchmesser von etwa 2 bis 5mm abhängig von
den gewählten
Schrauben 4 auf.
-
Sämtliche
Einzelelemente 1 können
ferner Aluminiumleisten 14 an den Randseiten 5' der Deckplatten 5 sowie
ggf. auch weitere Aluminiumleisten 15 an den Randseiten 6' der Bodenplatten 6 aufweisen.
Die Aluminiumleisten 14, 15 an den Randseiten 6', 5' der Boden-
oder Deckplatten 6, 5 haben vorzugsweise die doppelte
Breite wie die Aluminiumleisten 11, 12 an den
Stirn- und Randseiten 2', 2", 3', 3" der Seitenwände 2, 3.
Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung von Einzelelementen
ragen die Klappen über
die Randseite der Bodenplatte hinaus, verdecken diese und schließen bündig mit
der Unterseite der Bodenplatte ab.
-
Für
den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche
Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen
sollen. Die deck- und bodenplattenseitigen Stirnseiten der Seitenwände können auch
mit mehreren Einsteckbohrungen versehen sein. Anstelle auflaminierter
Aluminiumleisten können
auch in Nuten eingesetzte Aluminiumleisten oder andere Metalleisten
zum Einsatz kommen. Die Einzelelemente können auch offen sein. Es ist
nicht erforderlich, dass die beiden Seitenwände parallel zueinander ausgerichtet
sind sondern die Einzelelemente können abgewinkelt sein und schräg zueinander
stehende Seitenwände
aufweisen. Die Wände
und Platten können auch
aus Metall oder Kunststoff bestehen. Als Schrauben können auch
andere Schrauben als die gezeigten Inbusschrauben eingesetzt werden.