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DE102019004286B3 - Laderaumeinrichtung für einen Vorbau eines Kraftwagens - Google Patents

Laderaumeinrichtung für einen Vorbau eines Kraftwagens Download PDF

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DE102019004286B3 DE102019004286.7A DE102019004286A DE102019004286B3 DE 102019004286 B3 DE102019004286 B3 DE 102019004286B3 DE 102019004286 A DE102019004286 A DE 102019004286A DE 102019004286 B3 DE102019004286 B3 DE 102019004286B3
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Laderaumeinrichtung für einen Vorbau (10) eines Kraftwagens, mit einem Laderaum (18), welcher mittels einer Verlagerungseinrichtung (36) zwischen einer im Vorbau (10) aufgenommenen Verstaustellung und einer zumindest teilweise aus dem Vorbau (10) ausgefahrenen Zugangsstellung verlagerbar ist, und eine als Klappe (46) ausgebildete Begrenzungswand (20) aufweist, durch welche der Laderaum (18) begrenzt und in der Zugangsstellung des Laderaums (18) in eine Beladungsstellung verlagerbar. Die Laderaumeinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Laderaum (18) in der Zugangsstellung gegenüber der Verstaustellung zur Fahrzeugaußenseite hin geneigt angeordnet ist und dass die Klappe (46) als Abdeckelement dazu ausgebildet ist, in seiner Beladungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum (18) angeordnete Bauelemente (52) des Vorbaus (10) abzudecken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Laderaumeinrichtung für einen Vorbau eines Kraftwagens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Gerade bei Kraftwagen mit einem Elektroantrieb führt das Wegfallen des relativ großen Verbrennungsmotors zu einem Raumgewinn im Bereich des Vorbaus des Kraftwagens, welcher zur Anordnung eines Laderaums genutzt werden kann. Derartige Laderäume im Bereich eines durch eine Fronthaube verschließbaren Frontraums des Vorbaus haben allerdings den Nachteil, dass diese sich in Fahrzeughochrichtung oftmals sehr tief in den Frontraum des Vorbaus hinein erstrecken und demzufolge relativ unkomfortabel zu be- und entladen sind, da sich die vor dem Kraftwagen befindliche Person sich weit über den Vorbau hinein und nach unten beugen muss. Um dies zu vermeiden wird in der gattungsbildenden DE 10 2017 004 263 A1 vorgeschlagen, den Laderaum als eine Art Wanne oder Box auszubilden, welcher mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer im Vorbau aufgenommenen Verstaustellung und einer zumindest teilweise aus einem Vorbau ausgefahrenen Zugangsstellung verlagerbar ist. Die bekannte Laderaumeinrichtung umfasst weiterhin einen integrierten Ladekantenschutz, der einen ausziehbaren Rollo, eine ausklappbare Matte oder eine frontseitig an dem Laderaum angeordnete Klappe aufweisen kann.
  • Aus der DE 10 2017 011 984 A1 geht ein Kraftfahrzeug mit einem sich im Frontbereich der Fahrzeugkarosserie unterhalb einer Frontklappe vorgesehenen Kofferraum hervor, der einen Behälter aufweist, welcher mittels einer Anhebevorrichtung vor den Frontbereich des Fahrzeugs schwenkbar ist, so dass dieser besser zugänglich ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Laderaumeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche besonders ergonomisch und komfortabel bebeziehungsweise entladen werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Laderaumeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Laderaumeinrichtung umfasst eine Verlagerungseinrichtung, mittels welcher der Laderaum zwischen einer im Vorbau aufgenommenen Verstaustellung unterhalb einer Fronthaube und - bei geöffneter Fronthaube - einer zumindest teilweise aus dem Vorbau ausgefahrenen Zugangsstellung verlagerbar ist. Hierdurch kann der Laderaum zunächst in eine Position gebracht werden, in welcher ein Be- und Entladen einfacher erfolgen kann als in der Verstaustellung. Darüber hinaus ist der Laderaum im Wesentlichen box- beziehungsweise wannenförmig ausgebildet und weist demzufolge eine Begrenzungswand auf, durch welche der Laderaum zumindest teilweise umgeben beziehungsweise begrenzt ist. Die Begrenzungswand ist als vorzugsweise formstabil ausgeführte Klappe ausgebildet, welche vorzugsweise um eine Achse schwenkbar gelagert ist und in der Zugangsstellung des Laderaums in ein Beladestellung verlagerbar, insbesondere schwenkbar ist. In dieser Beladestellung ist der Laderaum nicht nur von oben her, sondern auch von der Klappenseite her zugänglich. Das Verlagern der Klappe kann dabei unter Umständen auch während der Verlagerungsbewegung des Laderaums erfolgen.
  • Durch das Verlagern der Klappe in die Beladungsstellung ist dabei eine bessere Zugänglichkeit des Laderaums gegeben, welche das Be- und Entladen entsprechend vereinfacht. Außerdem wird durch diese Klappe erreicht, dass sich eine Person, welche mit dem Be- oder Entladungsvorgang beschäftigt ist, nicht übermäßig über den Vorbau beziehungsweise in den Frontraum des Kraftwagens hinein beugen muss und sich somit die Gefahr von Verschmutzungen der Kleidung der entsprechenden Person reduziert. Die Zugänglichkeit des Laderaums wird zudem noch weiter zusätzlich verbessert, indem der Laderaum in der Zugangsstellung gegenüber der Verstaustellung zur Fahrzeugaußenseite hin geneigt angeordnet ist.
  • Dabei ist die Klappe als Abdeckelement ausgebildet, mittels welchem in Beladungsstellung der Klappe in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum angeordnete Bauelemente des Vorbaus abgedeckt werden können. Bei den jeweiligen Bauelementen kann es sich beispielsweise um eine sogenannte „Softnose“ oder dergleichen Verkleidungselement beziehungsweise jeweiliger Querträgerelemente, an welchen ein Fronthaubenschloss einer Fronthaube angeordnet ist, handeln. Die Klappe weist demzufolge eine Doppelfunktion auf, nämlich einerseits die Begrenzung des Laderaums als Teil der Begrenzungswand und andererseits den Schutz der Bauteile im Bereich vor dem Laderaum, welcher sich in seiner Zugangsstellung befindet.
  • Im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff „Softnose“ ein oberer Endbereich der Stoßfängerverkleidung verstanden, welcher sich endseitig nach vorne hin in Verlängerung der Fronthaube erstreckt. Die Fronthaube endet also nicht mehr vorne an der durch die Stoßfängerverkleidung gebildeten Stirnwand oder dem oberen Ende eines Kühlergrills, sondern an einem Spalt zu einem in Verlängerung der Fronthaube verlaufenden Endbereich der Stoßfängerverkleidung. Üblicherweise ist die Stoßfängerverkleidung beziehungsweise deren oberer Endbereich dabei zumindest mittelbar an einem Rahmenelement eines Frontendträgers zur Halterung beziehungsweise Ausbildung eines zugehörigen Frontends abgestützt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Laderaumeinrichtung ist vorgesehen, sich Klappe in der Beladungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung über einen Stirnwandbereich des Vorbaus hinaus nach vorne erstreckt. So können entsprechende Bauelemente des Vorbaus zwischen dem Stirnwandbereich und dem Laderaum vollständig von oben her überdeckt werden, um einen besonders günstigen Schutz vor Verschmutzungen zu erreichen.
  • Außerdem hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Klappe einen Rand aufweist, welcher in der Beladungsstellung der Klappe den Stirnwandbereich des Vorbaus überdeckt. Mit anderen Worten ist die Klappe durch den Rand über Eck ausgebildet, sodass jeweilige Bauelemente des Vorbaus, welche sich vor dem sich in der ausgefahrenen Zugangsstellung befindenden Laderaum angeordnet sind, nicht nur von oben her überdeckt sind, sondern außerdem auch der entsprechende Stirnwandbereich des Vorbaus.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass sich die Klappe in der Beladungsstellung auf wenigstens einem der in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum angeordneten Bauelemente des Vorbaus abstützen kann. Hierdurch ist eine besonders stabile Anordnung in der Beladungsstellung geschaffen, damit es beispielsweise nicht zu Beschädigungen kommen kann, wenn sich eine Person auf der Klappe abstützt.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Laderaum aus der Verstaustellung in die Zugangsstellung in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne verlagerbar ist. Hierdurch kann von vorne her eine besonders günstige Zugänglichkeit zu dem Laderaum geschaffen werden.
  • Außerdem hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Klappe eine vordere Stirnseite der im Querschnitt zumindest im Wesentlichen rechteckförmigen Begrenzungswand bildet. Somit kann insbesondere ein nach vorne in die Zugangsstellung verlagerter Laderaum besonders günstig beladen werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Klappe seitliche Wangen umfasst, welche in der Schließstellung der Klappe jeweils bündig an zugehörigen Seitenwänden des Laderaums anliegen. Durch derartige Wangen ist der Laderaum auch in der Beladungsstellung der Klappe entsprechend seitlich begrenzt.
  • Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Laderaum als nach oben hin offene Box zum Verschließen mittels einer Fronthaube des Vorbaus ausgebildet ist. Hierdurch ist eine besonders einfache Ausgestaltung des Laderaums möglich.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Dabei zeigen:
    • 1a, 1b jeweilige Perspektivansichten auf eine Laderaumeinrichtung eines ausschnittsweise dargestellten Vorbaus eines Personenkraftwagens mit einem durch eine Begrenzungswand begrenzten, nach oben hin offenen Laderaum, welcher mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer im Vorbau aufgenommenen und durch eine Fronthaube abgedeckten Verstaustellung in eine zumindest teilweise aus dem Vorbau ausgefahrenen Zugangsstellung in Fahrzeughochrichtung nach oben beziehungsweise in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne verlagerbar ist, wobei die Begrenzungswand des Laderaums eine Klappe umfasst, welche aus einer in 1a dargestellten Verstaustellung in eine in 1b gezeigte Zugangsstellung verlagerbar ist;
    • 2a, 2b jeweilige Seitenansichten auf die Laderaumeinrichtung analog zu den 1a und 1b, wobei auch hier der Laderaum jeweils in seiner nach oben hin verlagerten Zugangsstellung und dessen Klappe in 2a in ihrer Schließstellung und in 2b in ihrer Beladungsstellung dargestellt ist; und in
    • 3a, 3b jeweilige perspektivische Vorderansichten von schräg oben auf die Laderaumeinrichtung des ausschnittsweise gezeigten Vorbaus analog zu den 3a und 3b, wobei der Laderaum wiederum jeweils in seiner nach vorne und oben verlagerten Zugangsstellung und dessen Klappe in 3a in ihrer Schließstellung und in 3b in ihrer Beladungsstellung dargestellt sind.
  • In den 1a und 1b ist jeweils in einer Perspektivansicht eine Laderaumeinrichtung für einen Vorbau 10 eines Kraftwagens, im vorliegenden Fall eines ausschließlich elektrisch betriebenen Kraftwagens (BEV) oder eines mit einem Hybridantrieb versehenen Fahrzeugs (PHEV) dargestellt. Erkennbar ist vom Vorbau 10 insbesondere eine Stoßfängerverkleidung 12, die einen durch den Vorbau 10 begrenzten Frontraum 14 in einem vorderen oberen Bereich begrenzt beziehungsweise umrandet. Nach oben hin ist der Frontraum 14 durch eine ebenfalls ausschnittsweise erkennbare Fronthaube 16 verschlossen, welche vorliegend in ihrer Offenstellung gezeigt ist.
  • Von einer Laderaumeinrichtung ist im vorliegenden Fall ein insgesamt etwa boxbeziehungsweise wannenförmiger Laderaum 18 erkennbar, welcher eine rechteckförmige Grund- beziehungsweise Bodenfläche aufweist und an einen Aufnahmeraum innerhalb des Frontraums 14 angepasst ist. Der Laderaum 18 ist im vorliegenden Fall durch eine Begrenzungswand 20 außenumfangsseitig sowie bodenseitig begrenzt. Demzufolge umfasst die Begrenzungswand 20 einen vorderen Stirnwandbereich 22, einen hinteren Stirnwandbereich 24 sowie jeweilige, zumindest im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung beziehungsweise in Fahrzeughochrichtung verlaufende Seitenwandbereiche 26, 28. Zudem umfasst die Begrenzungswand einen Bodenbereich 30.
  • Der Laderaum 16 ist im vorliegenden Fall aus einer hier nicht dargestellten Verstaustellung, in welcher dieser im zugeordneten Aufnahmeraum innerhalb des Frontraums 14 aufgenommen ist, in die dargestellte, zumindest teilweise aus dem Vorbau 10 beziehungsweise dem Frontraum 14 ausgefahrene beziehungsweise verlagerte Zugangsstellung verlagerbar. Im vorliegenden Fall durchläuft der Laderaum 16 hierzu eine Verlagerungsbewegung in Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) sowie in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) nach vorne oben. Diese beiden Verlagerungsbewegungen können entweder nacheinander erfolgen oder aber in Form einer überlagerten Bewegung.
  • In der nicht dargestellten Verstaustellung ist es beispielsweise und insbesondere denkbar, dass ein oberer Rand 32 der Begrenzungswand 20 des Laderaums 18 zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Unterseite 34 der Fronthaube 16 verläuft, wenn sich diese in ihrer Schließstellung befindet. Gegebenenfalls kann der Rand 32 unmittelbar mit der Unterseite 34 der sich in der Schließstellung befindenden Fronthaube 16 abschließen, sodass der Laderaum 18 durch die Fronthaube 16 zumindest im Wesentlichen verschlossen ist. Gegebenenfalls kann der Laderaum 18 auch durch einen separaten Deckel verschlossen sein.
  • Aus der besagten Verstaustellung ist der Laderaum 18 im vorliegenden Fall derart in seine ausgefahrene Zugangsstellung verlagert, dass der Laderaum 18 nach vorne schräg gekippt ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel verlaufen die jeweiligen seitlichen Randbereiche des Randes 32 oberhalb der jeweiligen Seitenwandbereiche 26, 28 beispielsweise in einem Winkel von etwa 20 bis 40 Grad gegenüber der Horizontalen.
  • Die Verlagerungsbewegung des Laderaums 18 erfolgt im vorliegenden Fall durch eine insbesondere in den 2a und 2b in einer jeweiligen ausschnittsweisen Seitenansicht des Vorbaus beziehungsweise der Laderaumeinrichtung erkennbaren Verlagerungseinrichtung 36, welche insbesondere jeweilige Lenkerhebel 38 umfasst, welche jeweils im korrespondierenden Seitenwandbereich 26, 28 des Laderaums 18 angelenkt sind. In einem hinteren unteren Bereich ist eine weitere Lenkereinrichtung 40 erkennbar, welche mit den Lenkerhebeln 38 derart zusammenwirkt, dass der Laderaum beispielsweise etwa parallelogrammartig aus der Verstaustellung in die hier ebenfalls dargestellte Zugangsstellung verlagerbar ist. Ein Teil der Begrenzungswand 20, genauer gesagt ein hinterer Bereichteil des Bodenbereichs 30 beziehungsweise ein unterer Teil des hinteren Stirnwandbereichs 24 sind dabei in den 2a und 2b in der Verstaustellung des Laderaums 18 angedeutet.
  • Des Weiteren umfasst die Verlagerungseinrichtung 36 im vorliegenden Fall jeweilige Hebel 42, 44, welche einerseits an der Fronthaube 16 und andererseits an den Lenkerhebeln 38 beziehungsweise der Lenkereinrichtung 40 angelenkt sind. Über diese Koppelhebel 42, 44 erfolgt eine Kopplung der Verlagerungsbewegung des Laderaums 18 an die Öffnungs- beziehungsweise Schließbewegung der Fronthaube 16. Demzufolge wird im vorliegenden Fall der Laderaum 18 aus seiner Verstaustellung in die dargestellte Zugangsstellung verlagert, wenn die Fronthaube 16 aus ihrer Schließstellung in ihre hier dargestellte Offenstellung verlagert wird. Umgekehrt wird der Laderaum 18 aus der hier gezeigten Zugangsstellung in seine Verstaustellung verlagert, wenn die Fronthaube 16 aus der hier dargestellten Offenstellung in ihre nicht gezeigte Schließstellung überführt wird.
  • Die beschriebene Kopplung der Verlagerungsbewegung des Laderaums 18 an die Öffnungs- beziehungsweise Schließbewegung der Fronthaube 16 ist jedoch nicht zwingendermaßen erforderlich. Vielmehr wäre es auch denkbar, dass die Verlagerungsbewegung des Laderaums 18 unabhängig von der Bewegung der Fronthaube 16 erfolgen kann. In einer einfachen Ausführungsform kann der Laderaum beispielsweise manuell zwischen den besagten Stellungen verlagert werden. Auch eine teilmanuelle Lösung, beispielsweise unterstützt durch die Federkraft jeweiliger Gasdruckfedern bei der Verlagerungsbewegung des Laderaums 18 aus dem Frontraum 14 heraus beziehungsweise in diesen hinein wäre denkbar, sodass eine entsprechende manuelle Verlagerung erleichtert wird. Darüber hinaus wären auch andere Antriebe denkbar, die beispielsweise durch einen Benutzer aktivierbar oder automatisch schaltbar sind.
  • Um nun die Beladung beziehungsweise Entladung des Laderaums 18 besonders einfach und komfortabel darstellen zu können, ist es vorliegend vorgesehen, dass die Begrenzungswand 20 des Laderaums 18 eine Klappe 46 umfasst, welche in der Zugangsstellung des Laderaums 18 aus einer jeweils in den 1a beziehungsweise 2a dargestellten Schließstellung in eine in den jeweiligen 1b beziehungsweise 2b dargestellte Offenstellung verlagerbar ist. Im vorliegenden Fall bildet die Klappe 46 den kompletten vorderen Stirnwandbereich 22 und ist um beispielsweise einen Winkel von etwa 70 Grad bis 120 Grad um eine Schwenkachse verlagerbar, welche zwischen dem Bodenbereich 30 und dem vorderen Stirnwandbereich 22 in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) etwa horizontal verläuft.
  • Zudem ist aus den Fig. erkennbar, dass die Klappe seitliche Wangen 48 aufweist, welche im vorliegenden Fall etwa kreissegmentförmig sich über einen Winkel von etwa 120 Grad erstrecken. Die vorliegenden Winkelangaben sollen jedoch nicht beschränkend verstanden werden, vielmehr sind auch andere Winkelbereiche denkbar.
  • Die Wangen 48 erstrecken sich dabei zumindest im Wesentlichen parallel und in Anlage an der Außenseite der jeweiligen Seitenwandbereiche 26, 28 der Begrenzungswand 20 des Laderaums 18. Hierdurch ist auch bei abgeklappter Klappe 46, welche sich dann in ihrer Beladungsstellung befindet, eine einfache Beladung des Laderaums 18 möglich.
  • Weiterhin ist insbesondere aus den 1b und 2b erkennbar, dass der Rand 22 im Bereich der Klappe 46 in der Beladungsstellung der Klappe 46 einen Stirnwandbereich 50 des Vorbaus 10, genauer gesagt eines oberen Querelements 52 der Stoßfängerverkleidung 12, in Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) nach unten hin überdeckt. Bei dem Querelement 52 handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Teil der Stoßfängerverkleidung 12, welcher auch als „Softnose“ bezeichnet wird. Eine derartige „Softnose“ zeichnet sich durch ihre relativ hohe Lage aus, wodurch der Spalt beziehungsweise die Fugen zwischen diesem Teil der Stoßfängerverkleidung und der daran angrenzenden Fronthaube näher in Richtung der Frontscheibe rückt. Dadurch ist der Laderaum noch weiter von der vor dem Fahrzeug stehenden Person entfernt. Das Querelement 52 erstreckt sich dabei in Verlängerung der Fronthaube 16 in ihrer Schließstellung nach vorne hin.
  • Zudem ist aus den 1b und 2b erkennbar, dass sich die Klappe 46 in der Beladungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) über den besagten Stirnwandbereich 50 des Vorbaus 10 hinaus nach vorne erstreckt. Durch diese Ausgestaltung der Klappe 46 als Abdeckelement wird demzufolge erreicht, dass beim Beladen beziehungsweise Entladen des Laderaums 18 das Querelement 52 oder ein anderer Bestandteil des Stirnwandbereichs 50 oder ein anderes Bauteil des Vorbaus 10 beispielsweise durch Koffer oder andere Gegenstände zerkratzt oder dergleichen beschädigt werden kann. Demzufolge hat die Klappe 46 vorliegend eine Doppelfunktion, nämlich einerseits den erleichterten Zugang zum Laderaum 18 zu gewährleisten und andererseits Bauteile des Vorbaus 10, welche sich im Be- und Entladebereich des Laderaums 18 befinden, vor Beschädigungen zu schützen. Durch die Klappe 46 werden in diesem Fall auch Verschmutzungen der Kleidung der Bedienperson vermieden, da diese nicht unmittelbar mit Bauteilen des Stirnwandbereichs 50 oder sonstigen Außenverkleidungsteilen des Vorbaus 10 in Kontakt kommt.
  • Um dabei eine besonders günstige Abstützung der Klappe 46 in ihrer Beladungsstellung zu erreichen, kann sich diese beispielsweise auf wenigstens einem der in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) vor dem Laderaum 18 angeordneten Bauelementen, also beispielsweise dem Querelement 52, des Vorbaus 10, abstützen. Hierbei können gegebenenfalls entsprechende Puffer oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Die 3a und 3b zeigen nochmals in einer ausschnittsweisen perspektivischen Vorderansicht den Vorbau 10 mit der Fronthaube 16 und dem sich in der Zugangsstellung befindenden Laderaum 18, wobei auch hier in 3a die Klappe 46 geschlossen und in 3b die Klappe 46 geöffnet ist.

Claims (8)

  1. Laderaumeinrichtung für einen Vorbau (10) eines Kraftwagens, mit einem Laderaum (18), welcher mittels einer Verlagerungseinrichtung (36) zwischen einer im Vorbau (10) aufgenommenen Verstaustellung und einer zumindest teilweise aus dem Vorbau (10) ausgefahrenen Zugangsstellung verlagerbar ist, und eine als Klappe (46) ausgebildete Begrenzungswand (20) aufweist, durch welche der Laderaum (18) begrenzt und in der Zugangsstellung des Laderaums (18) in eine Beladungsstellung verlagerbar, wobei die Klappe (46) als Abdeckelement dazu ausgebildet ist, in seiner Beladungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum (18) angeordnete Bauelemente (52) des Vorbaus (10) abzudecken, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaum (18) in der Zugangsstellung gegenüber der Verstaustellung zur Fahrzeugaußenseite hin geneigt angeordnet ist.
  2. Laderaumeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Klappe (46) in der Beladungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung über einen Stirnwandbereich (50) des Vorbaus (10) hinaus nach vorne erstreckt.
  3. Laderaumeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (46) einen Rand (32) aufweist, welcher in der Beladungsstellung der Klappe (46) den Stirnwandbereich (50) des Vorbaus (10) überdeckt.
  4. Laderaumeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Klappe (46) in der Beladungsstellung auf wenigstens einem der in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum (18) angeordneten Bauelemente (52) des Vorbaus (10) abstützt.
  5. Laderaumeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (46) eine vorderen Stirnwandbereich (22) der im Querschnitt zumindest rechteckförmigen Begrenzungswand (20) bildet.
  6. Laderaumeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (46) seitliche Wangen (48) umfasst, welche in einer Schließstellung der Klappe (46) jeweils bündig an zugehörigen Seitenwandbereichen (26, 28) des Laderaums (18) anliegen.
  7. Laderaumeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaum (18) als nach oben hin offene Box und zum Verschließen mittels einer Fronthaube (16) eines Frontraums (14) des Vorbaus (10) ausgebildet ist.
  8. Laderaumeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Laderaumeinrichtung eine Koppeleinrichtung (41) umfasst, mittels welcher der Laderaum (18) zur Verlagerung zwischen der Verstaustellung und der Zugangsstellung an die Fronthaube (16) gekoppelt ist.
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