DE20011100U1 - Vorrichtung zum Aufteilen des Laderaums von Kombifahrzeugen - Google Patents
Vorrichtung zum Aufteilen des Laderaums von KombifahrzeugenInfo
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Description
VORRICHTUNG ZUM AUFTEILEN DES LADERAUMS VON
KOMBIFAHRZEUGEN
KOMBIFAHRZEUGEN
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufteilen des Laderaums von Kombifahrzeugen.
Unter Kombifahrzeugen sollen Personenkraftfahrzeuge verstanden werden, die einen zum Fahrgastraum hin offenen und über eine Heckklappe zugänglichen Laderaum aufweisen. Häufig besteht bei Familienausflügen oder ähnlichen Gelegenheiten der Wunsch, Hunde oder andere Haustiere im Laderaum eines solchen Kombifahrzeugs mitzunehmen. Es ist bekannt, den Laderaum in diesen Fällen durch ein in Verlängerung der Rückenlehne der Rückbank angeordnetes Sicherheitsnetz oder -Gitter vom Fahrgastraum abzutrennen. Dem Hund steht dann das gesamte Innere des Laderaumes zur Verfügung. Dies ermöglicht zwar einen relativ großen Bewegungsspielraum für das Tier, hat aber den Nachteil, daß kein von dem Hundeabteil getrennter Gepäckraum mehr zur Verfügung steht. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß sich Schmutz oder Tierhaare im gesamten Laderaum verteilen können und an der vorwiegend durch Textilmaterialien gebildeten Innenauskleidung haften bleiben, so daß sie sich nur sehr schwer wieder entfernen lassen.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, den Laderaum in ein Tierabteil und ein Gepäckabteil aufzuteilen, und die sich bei Nichtgebrauch platzsparend unterbringen läßt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist gekennzeichnet durch eine zumindest einseitig an die Kontur der Ladefläche angepaßte Bodenplatte und eine Trennwand, die schwenkbar am inneren, in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Rand der Bodenplatte angebracht ist und deren vorderes Ende an die Kontur der Rückenlehne des Fahrzeugs angepaßt ist.
Wenn das Haustier mitgenommen werden soll, so wird die Bodenplatte passend auf einer Seite des Laderaumes auf die Ladefläche aufgelegt, und die Trennwand wird aufgerichtet, so daß durch diese Trennwand, die Außenwand des Fahrzeugs, die Rückenlehne der Rückbank und die Heckklappe ein an auf allen vier Seiten geschlossenes Tierabteil gebildet wird, während der übrige Teil des Lade-
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raumes für das Tier unzugänglich ist und für Gepäck genutzt werden kann. Die Bodenplatte dient einerseits zur Befestigung der Trennwand und hat zugleich die Funktion, die durch Teppichboden oder dergleichen gebildete Abdeckung der Ladefläche gegen Verschmutzung zu schützen.
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Wenn die Vorrichtung nicht benötigt wird, läßt sich die Trennwand anklappen, so daß die Vorrichtung platzsparend im Laderaum des Fahrzeugs oder in der Garage verstaut werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Fixierung der Trennwand in der aufgerichteten Position kann durch geeignet ausgebildete Scharniere oder durch lösbare Stützstreben zwischen Bodenplatte und Trennwand gebildet werden. Bevorzugt ist jedoch an der Rückseite der Rükkenlehne der Rückbank eine zum Laderaum hin offene U-Schiene angebracht, in die der vordere Rand der Trennwand eingreift.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Trennwand mehrteilig ausgebildet, mit einem durch eine massive Holzplatte oder dergleichen gebildeten Unterteil und einem vorzugsweise durch ein Gitter oder eine transparente Scheibe gebildeten Oberteil, das lösbar oder über ein 180°-Scharnier mit dem Unterteil verbunden ist. Mit Hilfe des Oberteils der Trennwand kann dann das Tierabteil durchgehend bis zum Dach des Fahrzeugs geschlossen werden, ohne daß für den Fahrer die Sicht nach hinten behindert wird. Bei Nichtgebrauch läjßt sie die Trennwand, deren Höhe dann etwa das Zweifache der Breite der Bodenplatte beträgt, mit Hilfe des 180°-Scharniers zusammenfalten und zickzackförmig an die Bodenplatte anklappen.
Die Fixierung der Bodenplatte und gegebenenfalls des Randes der Trennwand beziehungsweise des Oberteils der Trennwand läßt sich durch Klettbänder verbessern, die am Teppichboden der Ladefläche beziehungsweise an der Innenverkleidung der Heckklappe und/oder des Fahrzeugdaches haften.
Manche Kombifahrzeuge weisen unterhalb der Ladefläche noch einen Stauraum für Werkzeug und dergleichen auf, der über eine im rückwärtigen Bereich der Ladefläche gebildete Klappe zugänglich ist. In diesen Fällen ist die erfindungsge-
MPB ·* "· · ' -I"' . &Sgr; &iacgr; }>&Ggr;&Bgr;&idiagr;>01 /OO 21.6.2000
mäße Vorrichtung vorzugsweise so gestaltet, daß ein Zugang zu dem Stauraum erreicht werden kann, ohne daß die Vorrichtung ganz demontiert werden muß. Zu diesem Zweck ist die Bodenplatte zweiteilig ausgebildet, so daß sie ihrerseits eine Klappe bildet, die der den Stauraum verschließenden Klappe entspricht. Damit die Trennwand beim Öffnen dieser beiden Klappen nicht im Wege ist, bildet ihre untere rückwärtige Ecke einen schwenkbaren Flügel, der um eine schräg verlaufende Schamierachse zur Seite geschwenkt und mit einem Dauermagneten oder Klettband fixiert werden kann.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die Vorrichtung zum Aufteilen des Laderaumes eines Kombifahrzeugs in einer Ansicht von hinten bei geöffneter Heckklappe;
Fig. 2 den Heckbereich des Fahrzeugs gemäß Fig. 1 in einem Längsschnitt;
und
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Fig. 3 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 2, jedoch für einen anderen Zustand der Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt einen Blick in den Laderaum 10 eines Kombifahrzeugs 12 bei geöffneter Heckklappe 14. Der Laderaum 10 wird nach vorn durch die Rückenlehne 16 der Rückbank des Fahrzeugs begrenzt. Die den Boden des Laderaums bildende Ladefläche 18 ist im vorderen Bereich durch Radkästen 20 eingeschränkt und wird im rückwärtigen, an die Stoßstange 22 angrenzenden Bereich durch eine hochschwenkbare Klappe 24 gebildet, die den Zugang zu einem tiefer gelegenen Werkzeugstauraum ermöglicht. Ein herausklappbarer Griff 26 dient zum Öffnen der Klappe 24.
Auf die Ladefläche 18 ist auf der rechten Seite, im Bereich zwischen dem Griff 26 und der rechten Bordwand des Fahrzeugs eine Bodenplatte 28 eingelegt, die am rechten Rand an die Kontur der Ladefläche 18 angepaßt ist und insbesondere eine Aussparung für den Radkasten 20 aufweist. Der dem Fahrzeuginneren zugewandte Seitenrand der Bodenplatte 28 verläuft gradlinig in Längsrichtung
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des Fahrzeugs und ist über ein Scharnier 30 mit einer Trennwand 32 verbunden, die bis zum Dach des Fahrzeugs reicht und somit den Laderaum 10 in einen Gepäckraum 34 und ein Hundeabteil 36 unterteilt. Der Boden des Hundeabteils 36 wird vollständig durch die Bodenplatte 28 ausgefüllt, die beispielsweise aus Kunststoff oder aus einer Holzplatte, einer Faserplatte oder dergleichen mit einem abwaschbaren Bezug besteht.
Die Trennwand 32 ist etwa in Höhe der Fensterlinie des Fahrzeugs in ein Unterteil 38 und ein Oberteil 40 aufgeteilt. Durch ein 180°-Scharnier 42 ist das Oberteil 40 so mit dem Unterteil 38 verbunden, daß es nach außen, also im Gegenuhrzeigersinn in Fig. 1, an das Unterteil 38 angeklappt werden kann. Die Fixierung des Oberteils 40 in der aufgerichteten Gebrauchsstellung erfolgt im gezeigten Beispiel mit Hilfe von Riegeln 44.
Das Unterteil 38 besteht aus einer massiven Platte, beispielsweise aus dem gleichen material wie die Bodenplatte 28, während das Oberteil 40 durch eine transparente Scheibe aus einem splitterfreien Kunststoff wie Polykarbonat oder PET gebildet wird.
Der vordere Rand des Unterteils 38 ist an die Kontur der Rückenlehne 16 angepaßt und greift in eine senkrecht an der Rückenlehne 16 angebrachte Steckauf nahme 46 in der Form einer U-Schiene ein. Der rückwärtige Rand des Unterteils 38 und des Oberteils 40 ist an die Kontur der geschlossenen Heckklappe 14 angepaßt. Da der Laderaum 10 praktisch keine Ladekante aufweist, läßt sich die Bodenplatte 18 mit aufgerichtetem Unterteil 38 in den Laderaum einschieben, bis das Unterteil 38 in die U-Schiene eingreift. Anschließend wird das Oberteil 40 hochgeklappt und mit Hilfe der Riegel 44 fixiert. Die Bodenplatte 28 ist an der Unterseite mit nicht gezeigten Klettbändern versehen, die auf der mit Teppichboden ausgekleideten Ladefläche 18 haften.
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An die rechte Kopfstütze 48 der Rückbank ist mit Klemmhaltern 50 eine transparente Schutzscheibe 52 angeklemmt, die das Hundeabteil 36 zum Fahrgastraum hin abschließt. Die Schutzscheibe 52 besteht aus demselben Material wie das Oberteil 40 der Trennwand.
Wie Fig. 2 zeigt, ist am oberen Rand des Oberteils 40 ein Klettband 54 angebracht, das unter dem Himmel des Fahrzeugs haftet. Ein weiteres Klettband 56
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ist am rückwärtigen Rand des Unterteils 38 angebracht und haftet an der Innenverkleidung der Heckklappe 14, wenn diese geschlossen ist.
In Fig. 2 erkannt man außerdem den Werkzeugstauraum 58, der über die Klappe 24 zugänglich ist. Diese Klappe 24 ist ebenso wie die gesamte Ladefläche mit einem Teppichboden 60 abgedeckt. Der rückwärtige Bereich der Bodenplatte 28 bildet eine Bodenklappe 62, deren Grundriß etwa dem der Klappe 24 entspricht und die über ein Scharnier 64 mit dem vorderen Teil der Bodenplatte 28 verbunden ist. Der rückwärtige untere Eckbereich des Unterteils 38 der Trennwand &Mgr;&Igr; &Ogr; det einen annähernd dreieckigen Flügel 66, der über ein schräg angeordnetes Scharnier 68 mit dem Unterteil 38 verbunden ist und dessen unterer Rand durch einen Riegel 70 an der Bodenklappe 62 fixiert ist.
Wenn ein Zugang zu dem Werkzeugstauraum 58 erforderlich ist, wird der Riegel 70 gelöst und der Flügel 66 wird um die Achse des Scharniers 68 in den im Gepäckraum 34 hineingeschwenkt beispielsweise mit Klettband am Unterteil 38 gehalten, so daß oberhalb der Bodenklappe 62 ein dreieckiger Freiraum entsteht. Die Bodenklappe 62, der Teppichboden 60 und die Klappe 24 lassen sich dann gemeinsam hochschwenken, wie in Fig. 3 dargestellt ist.
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Claims (5)
1. Vorrichtung zum Aufteilen des Laderaums von Kombifahrzeugen, gekennzeichnet durch eine zumindest einseitig an die Kontur der Ladefläche (18) angepaßte Bodenplatte (28) und eine Trennwand (32), die schwenkbar am inneren, in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Rand der Bodenplatte (28) angebracht ist und deren vorderes Ende an die Kontur der Rückenlehne (16) des Fahrzeugs angepaßt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (32) mit ihrem vorderen Rand in einer an der Rückenlehne (16) befestigten Steckaufnahme (46) gehalten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (32) ein Unterteil und ein lösbar oder über ein 180°-Scharnier gelenkig mit dem Unterteil verbundenes Oberteil (40) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (40) durch ein Gitter, einen Netzrahmen oder durch transparentes Material gebildet wird.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, für Fahrzeuge, die unterhalb der Ladefläche (18) einen Werkzeugstauraum (58) aufweisen, der über eine Klappe (28) zugänglich ist, die sich um eine quer zur Fahrzeuglängsrichtung in Abstand zum hinteren Rand der Ladefläche verlaufende Achse hochschwenken läßt, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige untere Eckbereich der Trennwand (32) einen dreieckigen, zur Seite schwenkbaren Flügel (66) bildet und der rückwärtige Endbereich der Bodenplatte (28) unterhalb des Flügels (66) eine Bodenklappe (62) bildet, die sich gemeinsam mit der den Werkzeugstauraum (58) abdeckenden Klappe (24) hochschwenken läßt.
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|---|---|
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