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DE102024000345A1 - Personenkraftwagen mit Hygieneeinheit im frontseitigen Stauraum - Google Patents

Personenkraftwagen mit Hygieneeinheit im frontseitigen Stauraum Download PDF

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DE102024000345A1
DE102024000345A1 DE102024000345.2A DE102024000345A DE102024000345A1 DE 102024000345 A1 DE102024000345 A1 DE 102024000345A1 DE 102024000345 A DE102024000345 A DE 102024000345A DE 102024000345 A1 DE102024000345 A1 DE 102024000345A1
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DE
Germany
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storage space
unit
designed
passenger car
hygiene
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Rajwardhan Pandit
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Mercedes Benz Group AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Personenkraftwagen mit einem frontseitigen Stauraum (1), der eine Öffnung und ein Verschlusselement (3) aufweist, welches zwischen einer die Öffnung verschließenden Schließstellung und wenigstens einer zumindest einen Teilbereich der Öffnung freigebenden Offenstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Stauraum (1) eine Hygieneeinheit angeordnet ist, die dazu ausgeführt ist, zumindest ein Bauelement des Stauraums (1) und/oder einen im Stauraum (1) aufgenommenen Gegenstand auf Ansteuerung hin zu reinigen und/oder zu desinfizieren.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Personenkraftwagen mit einem frontseitigen Stauraum.
  • Während häufig bei Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor für den allgemeinen Straßenverkehr der Motor unter einer Fronthaube angeordnet ist, ist dieser Raum bei ausschließlich elektrisch betriebenen Personenkraftwagen zumindest teilweise zur anderweitigen Nutzung frei. Es kann daher vorgesehen werden, unter der Fronthaube einen Stauraum vorzusehen. Ein solcher frontseitiger Stauraum wird üblicherweise auch als „Frunk“ bezeichnet. Das Wort „Frunk“ ist ein Kunstwort aus dem Englischen und durch die Worte „Front“ (englisch für Front, vorne oder Vorder...) und „Trunk“ (englisch für Kofferraum, Laderaum oder Stauraum) gebildet. Im Stand der Technik sind Varianten und spezielle Ausführungsformen eines solchen „Frunks“ bekannt.
  • Die DE 10 2019 004 286 B3 betrifft beispielsweise in diesem Zusammenhang eine Laderaumeinrichtung für einen Vorbau eines Kraftwagens, mit einem Laderaum, welcher mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer im Vorbau aufgenommenen Verstaustellung und einer zumindest teilweise aus dem Vorbau ausgefahrenen Zugangsstellung verlagerbar ist, und eine als Klappe ausgebildete Begrenzungswand aufweist, durch welche der Laderaum begrenzt und in der Zugangsstellung des Laderaums in eine Beladungsstellung verlagerbar ist, wobei die Klappe als Abdeckelement dazu ausgebildet ist, in seiner Beladungsstellung in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum angeordnete Bauelemente des Vorbaus abzudecken, wobei der Laderaum in der Zugangsstellung gegenüber der Verstaustellung zur Fahrzeugaußenseite hin geneigt angeordnet ist.
  • Ein „Frunk“ kann nach dem Gebrauch sehr schmutzig werden, besonders in Geländewägen, wenn diese offroad unterwegs sind, oder wenn der Frunk zum Aufbewahren von schmutzigen Gegenständen wie schmutzigen Schuhen, usw. verwendet wird.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die Sauberkeit bzw. Hygiene im Frunk zu verbessern.
  • Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft einen Personenkraftwagen mit einem frontseitigen Stauraum, der eine Öffnung und ein Verschlusselement aufweist, welches zwischen einer die Öffnung verschließenden Schließstellung und wenigstens einer zumindest einen Teilbereich der Öffnung freigebenden Offenstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Stauraum eine Hygieneeinheit angeordnet ist, die dazu ausgeführt ist, zumindest ein Bauelement des Stauraums und/oder einen im Stauraum aufgenommenen Gegenstand auf Ansteuerung hin zu reinigen und/oder zu desinfizieren.
  • Der frontseitige Stauraum weist eine Öffnung auf, über welche beispielsweise der Stauraum an sich, das heißt für sich alleine betrachtet, in oder an eine Umgebung des Stauraums beziehungsweise des Personenkraftwagens mündet. Somit kann beispielsweise ein zu transportierender Gegenstand wie beispielsweise eine Tasche oder ein Koffer durch die Öffnung hindurch bewegt und somit über die Öffnung in den Stauraum hineinbewegt und dadurch in dem Stauraum angeordnet werden.
  • Ferner ist es möglich, den im Stauraum angeordneten Gegenstand durch die Öffnung hindurch zu bewegen und dadurch aus dem Stauraum heraus zu bewegen, mithin aus dem Stauraum zu entnehmen und an oder in die Umgebung des Stauraums zu bewegen. Der Stauraum wird insbesondere nach oben durch ein Verschlusselement begrenzt, wobei beispielsweise der Stauraum zumindest im Wesentlichen wannenförmig ausgebildet sein kann. Das Verschlusselement kann durch eine Fronthaube des Fahrzeugs gebildet sein, welche auch als Frontklappe bezeichnet wird, alternativ dazu kann das Verschlusselement auch durch eine unterhalb der Fronthaube angeordnete separate Deckeleinheit gebildet sein. Das Verschlusselement ist zwischen einer die Öffnung verschließenden Schließstellung und wenigstens einer zumindest einen Teilbereich der Öffnung freigebenden Offenstellung bewegbar, insbesondere verschwenkbar. Dies bedeutet, dass in der Schließstellung durch das Verschlusselement die Öffnung und somit der Stauraum verschlossen sind, sodass beispielsweise während einer Fahrt des Personenkraftwagens im Stauraum angeordnete Gegenstände nicht unerwünschterweise über die Öffnung aus dem Stauraum herausfallen können. In der Offenstellung gibt das Verschlusselement zumindest den Teilbereich der Öffnung frei, sodass in der Offenstellung beispielsweise der zuvor genannte Gegenstand durch den Teilbereich hindurch bewegt und somit in dem Stauraum angeordnet oder aus dem Stauraum entnommen werden kann.
  • Im oder am Stauraum wird zur Lösung der Aufgabe eine Hygieneeinheit angeordnet. Diese dient dazu, die Innenwände und/oder den Boden oder weitere solcher Bauelemente des Stauraums selbst zu reinigen und/oder je nach Ausführung zu desinfizieren, kann jedoch auch dazu verwendet werden, um im Stauraum aufgenommene Gegenstände zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Die Hygieneeinheit tut dies vorteilhaft jedoch nur auf Ansteuerung hin, welche bevorzugt auf die Eingabe eines manuellen Signals hin erfolgt. So kann über Taster an dem Stauraum selbst, über einen berührungsempfindlichen Bildschirm an dem Stauraum, im Innenraum des Fahrzeugs oder auf einem Smartphone, weiterhin alternativ über eine Gestenerfassungseinheit oder eine Sprachsteuerung die Ansteuerung der Hygieneeinheit ausgelöst werden.
  • Es ist eine vorteilhafte Wirkung der Erfindung, dass ein frontseitiger Stauraum, auch genannt „Frunk“, bzw. ein oder mehrere darin aufgenommene Gegenstände gesäubert werden können, ohne dass eine manuelle Tätigkeit wie beispielsweise ein Auswischen des Stauraums, eine Herausnahme der Gegenstände aus diesem zum Säubern, oder Ähnliches notwendig wäre.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Hygieneeinheit mit einer Bedieneinheit des Personenkraftwagens verbunden, wobei die Bedieneinheit dazu ausgeführt ist, eine Eingabe eines Anwenders zur Aktivierung der Hygieneeinheit zu erfassen und auf die Eingabe hin die Hygieneeinheit anzusteuern.
  • Die Bedieneinheit kann ein berührungsempfindlicher Bildschirm sein, auf dem verschiedene Optionen angezeigt werden. Besteht im Stauraum durch die Hygieneeinheit die Möglichkeit zur Desinfektion des Inneren des Stauraums bzw. der im Inneren des Stauraums aufgenommenen Gegenstände, so kann die Option der Desinfektion angeboten werden. Besteht weiterhin die Möglichkeit einer Trocknung nach dem Einbringen eines Reinigungs-Fluids, so kann auch diese Option der Trocknung an dem berührungsempfindlichen Bildschirm als weitere Eingabeoption angeboten werden. Weiterhin vorteilhaft wird eine Bedienoption vorgesehen, dass nur die Lagerung von Gegenständen gewünscht wird, ohne die Hygieneeinheit zu aktivieren. Die generelle Deaktivierung der Hygieneeinheit kann beispielsweise als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz von in dem Stauraum aufgenommenen Gegenständen dienen, beispielsweise gegen das Einwirken von UV-Licht, das Benetzen mit Reinigungs-Fluid, oder Weiterem.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Hygieneeinheit eine UV-Lichtquelle auf, die dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin UV-Licht zum Desinfizieren des zumindest einen Bauelements des Stauraums und/oder einen Gegenstand im Stauraum abzugeben.
  • Bevorzugt werden UV-C Wellen verwendet, welche desinfizierend werden. Durch ausreichende Dauer der Abstrahlung von UV-Licht in ausreichend hoher Intensität kann das Innere des Stauraums desinfiziert werden und im Wesentlichen keimfrei gemacht werden.
  • Ist es vorgesehen, dass auch Gegenstände, die im Inneren des Stauraums aufgenommen werden, desinfiziert werden sollen, so wird vorteilhaft im Inneren des Stauraums ein Zwischenboden vorgesehen, um den auf dem Zwischenboden aufgebrachten Gegenstand von oben und von unten durch UV-Strahlung desinfizieren zu können. Hierzu ist vorteilhaft am Boden eine erste UV-Lichtquelle und am Deckel, insbesondere dem Verschlusselement des Stauraums, eine zweite UV-Lichtquelle angeordnet. Es können auch mehrere Zwischenböden übereinander vorgesehen werden, um das Volumen des Stauraums besser ausnutzen zu können.
  • Nicht alle im Inneren des Stauraums lagerbare Gegenstände sind jedoch kompatibel mit einer Desinfizierung durch UV-Licht. Manche Lebensmittel können gegen UV-Strahlung empfindlich sein, Kunststoffe verspröden, oder der Gegenstand nicht durch UV-Licht desinfizierbar sein.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Hygieneeinheit dazu ausgeführt, zu erkennen, ob das Verschlusselement in der Schließstellung oder in der Offenstellung ist, und nur bei Schließstellung die UV-Lichtquelle anzusteuern. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass das UV-Licht nicht in das Umfeld außerhalb des Stauraums gelangt, und beispielsweise Augenschäden an umstehenden Personen bewirken kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Hygieneeinheit dazu ausgeführt, zu erkennen oder eine extern bereitgestellte Information darüber zu erfassen, ob sich im Stauraum ein Gegenstand befindet, der zur Bestrahlung durch UV-Licht ungeeignet ist, und wenn dies der Fall ist, die Abgabe von UV-Licht zu unterlassen.
  • Falls erkannt wird, dass das Verschlusselement zumindest teilweise geöffnet ist, und dadurch eine Ansteuerung der Hygieneeinheit zum Abstreuen von UV-Licht unterbleibt, wird dies bevorzugt für einen Anwender angezeigt. Die Anzeige kann auf einem Smartphone erfolgen, einer Smartuhr, oder ähnlichen mobilen Geräten; sie kann aber auch im Innenraum des Fahrzeugs angezeigt werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Stauraum ein Bodenelement mit einem flexiblen Deckelement auf, welches mit einer Fördereinheit verbunden ist, die dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin zuvor zum Inneren des Stauraums ausgesetzte Bereiche des Deckelements zu entfernen und frische, bisher nicht dem Inneren des Stauraums ausgesetzte Bereiche des Deckelements nachzufördern.
  • Die Fördereinheit dient somit dazu, das flexible Deckelement so zu verfahren, dass eine neue, frische Oberfläche in das Innere des Stauraums exponiert ist. Das flexible Deckelement ist zu diesem Zweck vorteilhaft auf Zellulosebasis, als Polymergewebe, oder aus einem anderen flexiblen Stoff gefertigt, sodass es beispielsweise von einer Vorratsrolle abgewickelt werden kann und nach dem Durchlaufen des Stauraums auf eine Beseitigungsrolle aufgerollt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Fördereinheit eine erste Rolle an einem ersten Ende des Bodenelements auf und eine zweite Rolle an einem zweiten Ende des Bodenelements auf.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Hygieneeinheit eine oder mehrere Düsen auf, die im Stauraum angeordnet sind, und wobei die Hygieneeinheit dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin die eine oder mehrere Düsen zum Ausgeben von Reinigungs-Fluid anzusteuern.
  • Im einfachsten Fall kann als Reinigungs-Fluid Wasser verwendet werden. Das Wasser kann jedoch auch mit Seife und weiteren Stoffen mit reinigender Wirkung angereichert werden. Vorteilhaft wird außerdem das Reinigungs-Fluid mit einem entsprechend hohen Druck durch die eine oder mehrere Düsen geführt, um entsprechend hohe Austrittsgeschwindigkeiten des Reinigungs-Fluids an der jeweiligen Düse zu erreichen. Je höher die Austrittsgeschwindigkeit, umso höher ist im Allgemeinen die Reinigungswirkung, insbesondere wenn es sich um haftenden Schmutz handelt.
  • Das Reinigungs-Fluid ist nach dem Einbringen in das Innere des Stauraums aus diesem auch wieder abzuleiten. Hierfür können verschiedene Methoden vorgesehen werden: Beispielsweise wird am Boden des Stauraums ein Abfluss vorgesehen, aus dem das Reinigungs-Fluid aus dem Stauraum wieder austreten kann. Dazu kann der Boden des Stauraums aus dem Inneren des Stauraums gesehen konvex ausgeformt werden. Um jedoch einen schnelleren Abfluss des Reinigungs-Fluids vom Boden des Stauraums zu ermöglichen, kann der Boden kippbar ausgeführt sein:
    • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Stauraum ein Bodenelement auf, welches mit einer Kippvorrichtung verbunden ist, die dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin das Bodenelement zu neigen, um von den Düsen in das Innere des Stauraums abgegebenes Fluid mithilfe der Schwerkraft in ein Auslasselement des Stauraums abfließen zu lassen.
  • Wird das Bodenelement gegenüber der Schwerkraft geneigt, so bildet sich eine schiefe Ebene, auf der das Reinigungs-Fluid in Richtung des Abschlusses abfließen kann. Der Abfluss kann dabei als schlankes Auslasselement ausgeführt werden, da der geneigte Boden zur Sammlung des Reinigungs-Fluids führt.
  • Um eine optimale Reinigungswirkung des Reinigungs-Fluids nach Austritt der Düsen zu bewirken, können diese entsprechend rasterförmig im Inneren des Stauraums angeordnet werden. Werden diese außerdem in ihrer Auslassrichtung verstellt, während sie das Reinigungs-Fluid abgeben, so können große Bereiche, insbesondere alle, des Inneren des Stauraums vom Reinigungs-Fluid erreicht werden. Auch ein sich im Stauraum befindlicher Gegenstand kann so effektiver gereinigt werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform können die Düsen auf Ansteuerung hin in ihrer Ausgaberichtung verändert werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Stauraum weiterhin eine Wischeinheit auf, die zum Abwischen von Reinigungsfluid von einer Innenfläche, insbesondere Bodenfläche, des Stauraums ausgebildet ist.
  • Die Wischeinheit erreicht vorteilhaft, dass sich die Nässe des Reinigungs-Fluids schneller entfernen lässt. Besonders bevorzugt wird die Wischeinheit auf einem Bodenelement angeordnet, um die Bodenoberfläche hin von Nässe durch Wischen befreien zu können.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der - gegebenenfalls unter Bezug auf die Zeichnung - zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Es zeigen:
    • 1: Die Front eines Personenkraftwagens mit einem Stauraum gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
    • 2: Einen Stauraum mit einer UV-Lichtquelle gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
    • 3: Einen Stauraum mit nachförderbarem Material gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
    • 4: Einen Stauraum mit Fluid-Düsen gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
    • 5: Einen Stauraum mit Fluid-Düsen gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
  • 1 zeigt einen Personenkraftwagen mit einem frontseitigen Stauraum 1. Durch Öffnen der Motorhaube, die das Verschlusselement 3 zum Verschließen des Stauraums 1 ausbildet, ist eine Öffnung des Stauraums 1 nach oben hin frei zugänglich, und Gegenstände können im Stauraum 1 aufgenommen werden. Durch Schließen der Haube als Verschlusselement 3 werden die Gegenstände gegen Herausfallen aus dem Stauraum 1 gesichert.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform eines Stauraums 1, welche eine Vielzahl von UV-Lichtquellen 5 aufweist. Auf halber Höhe des Stauraums 1 ist ein Zwischenboden vorgesehen, um nicht nur am Boden des Stauraums 1 Gegenstände lagern zu können, sondern auch auf dem Zwischenboden. Die Gegenstände, die auf dem als Gitter ausgebildeten Zwischenboden gelagert werden, werden vorteilhaft von den oberen UV-Lichtquellen 5 und den bodennahen UV-Lichtquellen 5 getroffen, und somit aus verschiedenen Richtungen bestrahlt und damit desinfiziert. Ein Sensor erkennt, ob das Verschlusselement 3 vollständig geschlossen ist, sodass keine UV-Strahlen aus dem Innenraum des Stauraums 1 entweichen können. Der Stauraum 1 ist außerdem mit einer als berührungsempfindlichen Bildschirm 7 ausgeführten Eingabeeinheit verbunden, an der die Desinfizierung durch die UV-Lichtquellen 5 gestartet werden kann, beendet werden kann sowie weitere Optionen ausgewählt werden können, beispielsweise eine Trocknung oder eine Wäsche durch Reinigungs-Fluid wie in den 4 bis 5 beschrieben, wenn solche weiteren Optionen zusätzlich zur UV-Bestrahlung vorgesehen werden.
  • 3 zeigt eine weitere Möglichkeit der Reinigung des Stauraums 1 mittels eines flexiblen Deckelements 9, welches mit einer Fördereinheit verbunden ist. Das Deckelement 9 ist flexibles Gewebe, welches über eine erste Rolle 11 und eine zweite Rolle 13 geführt wird, sodass ein bereits benutzter Abschnitt des Deckelements 9, der bisher über ein Bodenelement des Stauraums 1 gespannt war, durch Bewegung der Rollen aus dem Inneren des Stauraums 1 gefördert wird und auf eine Ablagerolle aufgewickelt wird. Frisches Gewebe des Deckelements 9 wird dagegen von einer Vorratsrolle abgewickelt. Nach Ansteuerung der Hygieneeinheit ist dabei genau um den Abstand zwischen der ersten Rolle 11 und der zweiten Rolle 13 altes Gewebe entfernt und neues Gewebe platziert. Dieser Vorgang kann mehrfach wiederholt werden, bis kein frisches Gewebe des Deckelements 9 von der Vorratsrolle mehr zur Verfügung steht.
  • 4 zeigt eine weitere Variante des Stauraums 1 von oben. Hierbei ist eine Hygieneeinheit mit Düsen 15 vorgesehen, welche unter Druck stehendes Reinigungs-Fluid in den Innenraum des Stauraums 1 abgeben, um diesen auszuspülen. Die Wischeinheit 21 dient dazu, den Boden des Stauraums 1 vom Reinigungs-Fluid wieder zu befreien, und dieses durch zwei Auslasselemente 19 abzuführen. Das Reinigungs-Fluid wird durch die Düsen 15 der Wischeinheit 21 geführt und dort versprüht, eine Wischerbewegung reinigt den Innenraum des Stauraums 1. Schläuche zur Führung des Reinigung-Fluids können an den Seitenwänden des Stauraums 1 montiert werden, während Wischerblätter der Wischeinheit 21 den Boden reinigen. Bevorzugt sind die Düsen 15 so angeordnet, dass sie in unterschiedlichen Abstrahlrichtungen das Reinigungs-Fluid ausgeben, um möglichst den gesamten Boden durch zumindest einen Strahl von Reinigungs-Fluid zu erreichen. Außerdem können an den Düsen 15 unterschiedliche Austrittsgeschwindigkeiten von Reinigungs-Fluid vorgesehen werden. Die Hygieneeinheit ist in diesem Fall für den Anwender nicht sichtbar, da es in eine Verkleidung integriert ist.
  • 5 zeigt eine weitere Variante des Stauraums 1, der mit Düsen 15 zur Ausgabe eines Reinigungs-Fluids ausgeführt ist. Der Stauraum 1 weist einen Boden auf, der durch eine Kippvorrichtung 17 gegenüber einer Horizontalen geneigt werden kann. Die Kippvorrichtung 17 weist einen Zylinder mit einem beweglichen Kolben auf, wobei in der rechten Bildhälfte der 5 mit einem Gelenk zum Boden verbunden ein Führungselement gezeigt ist, welches an einer Seitenwand des Stauraums 1 entlang einer Führungsschiene geführt wird. Wird durch die Kippvorrichtung 17 der Boden geneigt, so wird sich dort sammelndes Reinigungs-Fluid zur Seite fließen und durch ein Auslasselement 19 aus dem Inneren des Stauraums 1 abfließen. Bevorzugt sind hierbei die Düsen 15 in ihrer Ausrichtung einstellbar. Somit können die Reinigungs-Fluide über die gesamte Höhe und Breite der vertikalen Wände des Stauraums 1 verteilt werden. Mit dieser Lösung kann auf den Einsatz einer Wischeinheit 21 (vgl. 4) verzichtet werden.
  • Alle obigen Ausführungsformen der 2 bis 5 können miteinander kombiniert werden, oder einzeln verwendet werden.
  • Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher illustriert und erläutert wurde, ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Es ist daher klar, dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten existiert. Es ist ebenfalls klar, dass beispielhaft genannte Ausführungsformen wirklich nur Beispiele darstellen, die nicht in irgendeiner Weise als Begrenzung etwa des Schutzbereichs, der Anwendungsmöglichkeiten oder der Konfiguration der Erfindung aufzufassen sind. Vielmehr versetzen die vorhergehende Beschreibung und die Figurenbeschreibung den Fachmann in die Lage, die beispielhaften Ausführungsformen konkret umzusetzen, wobei der Fachmann in Kenntnis des offenbarten Erfindungsgedankens vielfältige Änderungen, beispielsweise hinsichtlich der Funktion oder der Anordnung einzelner, in einer beispielhaften Ausführungsform genannter Elemente, vornehmen kann, ohne den Schutzbereich zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtliche Entsprechungen, wie etwa weitergehende Erläuterungen in der Beschreibung, definiert wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10 2019 004 286 B3 [0003]

Claims (10)

  1. Personenkraftwagen mit einem frontseitigen Stauraum (1), der eine Öffnung und ein Verschlusselement (3) aufweist, welches zwischen einer die Öffnung verschließenden Schließstellung und wenigstens einer zumindest einen Teilbereich der Öffnung freigebenden Offenstellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Stauraum (1) eine Hygieneeinheit angeordnet ist, die dazu ausgeführt ist, zumindest ein Bauelement des Stauraums (1) und/oder einen im Stauraum (1) aufgenommenen Gegenstand auf Ansteuerung hin zu reinigen und/oder zu desinfizieren.
  2. Personenkraftwagen nach Anspruch 1, wobei die Hygieneeinheit mit einer Bedieneinheit (7) des Personenkraftwagens verbunden ist, wobei die Bedieneinheit (7) dazu ausgeführt ist, eine Eingabe eines Anwenders zur Aktivierung der Hygieneeinheit zu erfassen und auf die Eingabe hin die Hygieneeinheit anzusteuern.
  3. Personenkraftwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Hygieneeinheit eine UV-Lichtquelle (5) aufweist, die dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin UV-Licht zum Desinfizieren des zumindest einen Bauelements des Stauraums (1) und/oder einen Gegenstand im Stauraum (1) abzugeben.
  4. Personenkraftwagen nach Anspruch 3, wobei die Hygieneeinheit dazu ausgeführt ist, zu erkennen, ob das Verschlusselement (3) in der Schließstellung oder in der Offenstellung ist, und nur bei Schließstellung die UV-Lichtquelle (5) anzusteuern.
  5. Personenkraftwagen nach einem der Ansprüche 3 bis 4, wobei die Hygieneeinheit dazu ausgeführt ist, zu erkennen oder eine extern bereitgestellte Information darüber zu erfassen, ob sich im Stauraum (1) ein Gegenstand befindet, der zur Bestrahlung durch UV-Licht ungeeignet ist, und wenn dies der Fall ist, die Abgabe von UV-Licht zu unterlassen.
  6. Personenkraftwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Stauraum (1) ein Bodenelement mit einem flexiblen Deckelement (9) aufweist, welches mit einer Fördereinheit verbunden ist, die dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin zuvor zum Inneren des Stauraums (1) ausgesetzte Bereiche des Deckelements (9) zu entfernen und frische, bisher nicht dem Inneren des Stauraums (1) ausgesetzte Bereiche des Deckelements (9) nachzufördern.
  7. Personenkraftwagen nach Anspruch 6, wobei die Fördereinheit eine erste Rolle (11) an einem ersten Ende des Bodenelements aufweist und eine zweite Rolle (13) an einem zweiten Ende des Bodenelements aufweist.
  8. Personenkraftwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Hygieneeinheit eine oder mehrere Düsen (15) aufweist, die im Stauraum (1) angeordnet sind, und wobei die Hygieneeinheit dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin die eine oder mehrere Düsen (15) zum Ausgeben von Reinigungs-Fluid anzusteuern.
  9. Personenkraftwagen nach Anspruch 8, wobei der Stauraum (1) ein Bodenelement aufweist, welches mit einer Kippvorrichtung (17) verbunden ist, die dazu ausgeführt ist, auf Ansteuerung hin das Bodenelement zu neigen, um von den Düsen (15) in das Innere des Stauraums (1) abgegebenes Fluid mithilfe der Schwerkraft in ein Auslasselement (19) des Stauraums (1) abfließen zu lassen.
  10. Personenkraftwagen nach einem der Ansprüche 8 bis 9, weiterhin aufweisend eine Wischeinheit (21), die zum Abwischen von Reinigungsfluid von einer Innenfläche, insbesondere Bodenfläche, des Stauraums ausgebildet ist.
DE102024000345.2A 2024-02-02 2024-02-02 Personenkraftwagen mit Hygieneeinheit im frontseitigen Stauraum Withdrawn DE102024000345A1 (de)

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