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Die Erfindung betrifft eine Stehhilfe zur Unterstützung des Benutzers beim Stehen, insbesondere bei Steharbeitsplätzen und Büroarbeitsplätzen mit Stehtischen.
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Aus der
US 2011/0198897 A1 , der
US 7,594,696 B2 und der
US 6,062,638 sind gattungsgemäße Stehhilfen bekannt, welche den Benutzer beim Stehen unterstützen sollen. Diese Stehhilfen weisen jedoch ergonomische Nachteile auf, sodass der Benutzer nach einiger Zeit des Benutzens der Stehhilfe ermüdet.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Stehhilfe zu schaffen, welche derart ergonomisch gestaltet ist, dass die Stehhilfe auch nach längerer Sitz bzw. Stehzeit noch komfortabel ist.
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Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Stehhilfe gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist eine Stehhilfe ausgebildet, welche eine längenveränderliche Stütze, einen Sitz, welcher an einem oberen Ende der Stütze angeordnet und mit dieser gekoppelt ist und einen Standfuß, welcher am unteren Ende der Stütze angeordnet und mit dieser gekoppelt ist, umfasst. Der Sitz weist hierbei einen Hinterbereich mit einer ersten Breite, einen Längsmittelbereich mit einer zweiten Breite und einen Vorderbereich mit einer dritten Breite auf, wobei die erste Breite größer ist als die dritte Breite und die dritte Breite größer ist als die zweite Breite. Außerdem weist der Sitz dessen Sitzfläche im Längsmittelbereich eine Senke auf, wobei die Senke bezüglich einer tangential auf eine hintere Oberkante und tangential auf eine vordere Oberkante anliegenden Geraden eine Senkentiefe zwischen 5 mm und 150 mm aufweist. Darüber hinaus weist der Standfuß in einem Bodenauflagebereich eine konvexe Wölbung mit einer rutschfesten Oberfläche auf.
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Der überraschende Vorteil dieser Stehhilfe mit den beschriebenen Merkmalen liegt darin, dass durch die Kombination der Merkmale erreicht werden kann, dass die Stehhilfe auch nach langer Anwendungszeit noch komfortabel ist. Dies bringt insbesondere den Vorteil mit sich, dass beispielsweise bei Büroarbeit auch nach längerer Zeit das Arbeiten an einem Stehtisch noch angenehm ist. Durch die Ausgestaltung des Sitzes kann erreicht werden, dass dieser auch bei einem aufrechten Stand bequem den Benutzer unterstützt, sodass die Wirbelsäule nicht abgebogen wird. Insbesondere kann durch die Senke am Sitz in Kombination mit der schmalen mittelbreite des Sitzes erreicht werden, dass die Stehhilfe gut zwischen den Beinen des Benutzers gehalten werden kann und nicht bei aufrechtem Stand nach hinten hinausgleitet, wie dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten Stehhilfen der Fall ist. Durch die spezielle Formgebung des Sitzes kann in Kombination mit der abgerundeten Formgebung des Bodenauflagebereiches erreicht werden, dass die Stehhilfe in verschiedenen Unterstützungspositionen bzw. Anlehnwinkeln eingesetzt werden kann. Darüber hinaus wird durch die erfindungsgemäße Stehhilfe der überraschende Vorteil erzielt, dass während des Sitzens auf der Stehhilfe durch deren Formgebung und Beweglichkeit die Rückenmuskulatur des Benutzers gestärkt wird.
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Weiters kann es zweckmäßig sein, dass die erste Breite zwischen 100 mm und 200 mm, insbesondere zwischen 130 mm und 175 mm, bevorzugt zwischen 150 mm und 160 mm beträgt und dass die zweite Breite zwischen 40 mm und 110 mm, insbesondere zwischen 60 mm und 95 mm, bevorzugt zwischen 72 mm und 82 mm beträgt und dass die dritte Breite zwischen 60 mm und 140 mm, insbesondere zwischen 80 mm und 120 mm, bevorzugt zwischen 95 mm und 105 mm beträgt. Durch eine Ausbildung des Sitzes in diesen Dimensionen kann ein breites Einsatzgebiet der Stehhilfe für verschieden große Personen abgedeckt werden.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Senkentiefe der Senke zwischen 10 mm und 50 mm, insbesondere zwischen 15 mm und 35 mm, bevorzugt zwischen 22 mm und 28 mm beträgt. Der überraschende Vorteil bei Ausbildung der Senke in diesem Maßbereich liegt darin, dass das Sitzen auf der Stehhilfe dadurch auch nach langer Zeit noch sehr angenehm ist.
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Ferner kann es zweckmäßig sein, dass die Stütze zumindest zwei Stützelemente zum Halten der Stehhilfe umfasst. Von Vorteil ist hierbei, dass die Stehhilfe dadurch frei am Boden stehend abgestellt werden kann.
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Weiters kann vorgesehen sein, dass die Stütze eine Gasdruckfeder aufweist mittels welcher die Stütze längenveränderlich ist, wobei im Hinterbereich des Sitzes an dessen Sitzunterseite ein Verstellhandgriff zum Verstellen der Gasdruckfeder ausgebildet ist. Von Vorteil ist hierbei, dass die Stehhilfe dadurch individuell an verschieden große Personen anpassbar ist.
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Durch die Positionierung des Verstellhandgriffes im Hinterbereich kann dieser gut vom Benutzer gegriffen werden, um die Sitzhöhe anpassen zu können.
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Vorteilhaft ist auch eine Ausprägung, gemäß welcher vorgesehen sein kann, dass die Stütze an ihrem oberen Ende eine Befestigungsplatte aufweist, welche in einem Radius gebogen ist und dass der Sitz eine damit korrespondierende Befestigungsaufnahme aufweist, wobei in der Befestigungsplatte Langlöcher angeordnet sind und durch Verschiebung des Sitzes relativ zur Befestigungsplatte ein Sitzwinkel einstellbar ist. Von Vorteil ist hierbei, dass durch Verstellung des Sitzwinkels die Stehhilfe individuell an verschiedene Benutzer angepasst werden kann. Durch den hier beschriebenen Mechanismus wird dabei nicht nur der Sitzwinkel verstellt, sondern wird gleichzeitig auch die Sitzposition verstellt. Dadurch wird das Gewicht des Benutzers vorteilhaft in die Stütze eingeleitet, um das Sitzen möglichst angenehm zu gestalten.
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Gemäß einer Weiterbildung ist es möglich, dass an der Vorderseite des Sitzes ein Griffstück zum Halten der Stehhilfe angeordnet ist. Von Vorteil ist hierbei, dass dadurch die Stehhilfe beim Hinsetzen bzw. beim Aufstehen durch den Benutzer gut gehalten werden kann. Somit ist die Stehhilfe sehr angenehm handzuhaben.
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Ferner kann es zweckmäßig sein, dass das Griffstück eine Tasche zum Eingreifen mittels der Hand des Benutzers aufweist. Von Vorteil ist hierbei, dass das Griffstück dadurch fest umgriffen werden kann, um die Stehhilfe gut halten zu können.
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Ferner kann es zweckmäßig sein, dass der Sitz einen Sitzkern und eine Sitzpolsterung aufweist, wobei die Sitzpolsterung zumindest eine Geleinlage umfasst. Von Vorteil ist hierbei, dass der Sitzkern dem Sitz Stabilität verleiht und seine Form Vorgibt. Durch den Einsatz einer Geleinlage kann erreicht werden, dass sich die Sitzpolsterung an die Anatomie des Benutzers anpassen kann, wodurch der Sitzkomfort, insbesondere bei längerem Sitzen erhöht werden kann.
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Weiters kann vorgesehen sein, dass der Sitz an dessen Sitzfläche eine in Breitenmitte angeordnete Vertiefung aufweist, welche sich zumindest über Teilbereiche der Länge des Sitzes erstreckt. Ein überraschender Vorteil ergibt sich daraus, dass durch diese Maßnahme gerade bei längerem Sitzen der Sitzkomfort deutlich erhöht wird. Insbesondere bei männlichen Benutzern wird der Sitzkomfort durch diese Maßnahme deutlich erhöht.
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In einer alternativen Ausführung kann vorgesehen sein, dass die Stütze eine Gasdruckfeder aufweist mittels welcher die Stütze längenveränderlich ist, wobei im Vorderbereich des Sitzes an dessen Sitzunterseite ein Verstellhandgriff zum Verstellen der Gasdruckfeder ausgebildet ist. Von Vorteil ist hierbei, dass die Stehhilfe dadurch individuell an verschieden große Personen anpassbar ist. Durch die Positionierung des Verstellhandgriffes im Vorderbereich kann dieser gut vom Benutzer gegriffen werden, um die Sitzhöhe anpassen zu können.
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Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der Sitz eine Länge zwischen 230 mm und 390 mm, insbesondere zwischen 250 mm und 330 mm, bevorzugt zwischen 270 mm und 310 mm aufweist. Der Vorteil bei Ausbildung der Länge des Sitzes in diesem Maßbereich liegt darin, dass das Sitzen auf der Stehhilfe dadurch auch nach langer Zeit noch sehr angenehm ist. Darüber hinaus ist dieser Längenbereich für Benutzer mit verschiedenen Körpergrößen ideal.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert.
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Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Stehhilfe;
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2 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der Stehhilfe;
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3 eine Ansicht von vorne eines Ausführungsbeispiels der Stehhilfe;
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4 eine Draufsicht eines Ausführungsbeispiels der Stehhilfe;
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5 eine Ansicht von unten eines Ausführungsbeispiels der Stehhilfe;
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6 eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie VI-VI aus 2;
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7 eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie VII-VII aus 3;
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8 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Stehhilfe.
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Die 1 bis 4 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer Stehhilfe 1 zur Unterstützung des Benutzers beim Stehen, insbesondere bei Steharbeitsplätzen und Büroarbeitsplätzen mit Stehtischen. Für gleiche Teile werden bei den einzelnen Figuren gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den jeweils vorangegangenen Figuren verwendet. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung der jeweils vorangegangenen Figuren hingewiesen bzw. Bezug genommen.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Stehhilfe 1 in einer perspektivischen Ansicht. Die 2 zeigt das Ausführungsbeispiel der Stehhilfe 1 in einer Seitenansicht und 3 zeigt das Ausführungsbeispiel der Stehhilfe 1 in einer Ansicht von vorne. 4 zeigt das Ausführungsbeispiel der Stehhilfe 1 in einer Ansicht von oben. Im Folgenden wird die Stehhilfe 1 in einer Zusammenschau der 1 bis 4 beschrieben.
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Die Stehhilfe 1 kann bei allen Tätigkeiten eingesetzt werden, welche ein längeres Stehen erfordern. Durch die Stehhilfe 1 wird erreicht, dass das Gewicht von den Füßen des Benutzers genommen wird, wodurch das Stehen über einen längeren Zeitraum angenehm möglich ist.
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Wie aus 1 ersichtlich, ist vorgesehen, dass die Stehhilfe 1 eine längenveränderliche Stütze 2 umfasst, an welcher an einem oberen Ende 3 ein Sitz 4 angeordnet ist, auf welcher ein Benutzer sitzen kann. Am unteren Ende der Stütze 2 ist ein Standfuß 6 angeordnet. Die Stütze 2 kann insbesondere dadurch längenveränderlich ausgebildet sein, dass sie ein Aufnahmerohr 48 und relativ zu diesem verschiebbar eine Teleskopstange 49 aufweist. Die Teleskopstange 49 kann hierbei im Aufnahmerohr 48 aufgenommen und längsverschieblich geführt sein.
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Einführend sei festgehalten, dass die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die Gebrauchsstellung der Stehhilfe 1 bezogen sind. Mit anderen Worten ausgedrückt beziehen sich die Lageangaben auf eine Stehhilfe 1, welche derart am Boden Steht, sodass die Stütze im rechten Winkel auf die Bodenaufstandsfläche angeordnet ist und bei welcher der Standfuß 6 am Boden aufliegt.
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Der Sitz 4 weist eine Sitzoberseite 7 auf, welche die Sitzfläche 8 zur Aufnahme des Benutzers ausbildet. Der Sitzoberseite 7 gegenüberliegend angeordnet ist eine Sitzunterseite 9, an welcher eine Befestigungsaufnahme 10 zur Befestigung des Sitzes 4 an der Stütze 2 ausgebildet ist. Betrachtet auf eine vorteilhafte Verwendung der Stehhilfe 1, weist diese bzw. der Sitz 4 im Bezug auf den darauf sitzenden Benutzer eine Vorderseite 11 und eine Rückseite 12 auf.
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Aus dieser Betrachtungsweise ergibt sich außerdem eine linke Seite 13 und eine rechte Seite 14.
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4 zeigt eine Ansicht von oben auf den Sitz 4. In dieser Ansicht ist besonders gut ersichtlich, dass der Sitz 4 einen Hinterbereich 15 mit einer ersten Breite 16 aufweist. Der Hinterbereich 15 erstreckt sich in etwa von der Rückseite 12 des Sitzes 4 bis zum hinteren Drittel der Länge 17 des Sitzes 4. Als erste Breite 16 wird die größte Breitenerstreckung des Hinterbereiches 15 bezeichnet.
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Weiters weist der Sitz 4 in einem Längsmittelbereich 18 eine zweite Breite 19 auf. Der Längsmittelbereich erstreckt sich in etwa vom hinteren Drittel der Länge 17 des Sitzes 4 bis zum vorderen Viertel der Länge 17 des Sitzes 4. Als zweite Breite 19 wird die geringste Breitenerstreckung des Längsmittelbereiches 18 bezeichnet.
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Darüber hinaus weist der Sitz 4 in einem Vorderbereich 20 eine dritte Breite 21 auf. Der Vorderbereich 20 erstreckt sich in etwa vom vorderen Viertel der Länge 17 des Sitzes 4 bis zur Vorderseite 11 des Sitzes 4.
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Die erste Breite 16 ist größer als die dritte Breite 21 und die dritte Breite 21 ist größer als die zweite Breite 19. Mit anderen Worten ausgedrückt weist der Sitz im Hinterbereich 15 seine größte Breite auf, verjüngt sich dann im Längsmittelbereich 18 und wird dann im Vorderbereich 20 wieder Breiter. Durch diese Formgebung kann der Sitz 4 zwischen den Oberschenkeln eines gerade oder annähernd gerade stehenden Benutzers aufgenommen werden, wobei die Oberschenkel im Längsmittelbereich 18 aufgenommen werden. Der Längsmittelbereich 18 und der Hinterbereich 15 dienen hauptsächlich zur Aufnahme des Gewichtes des Benutzers. Durch den Vorderbereich 20, insbesondere durch die wieder größer werdende Breite im Vorderbereich 20 kann der Sitz 4 mit den Oberschenkeln stabilisiert werden.
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Insbesondere wird durch den Sitzbreitenverlauf erreicht, dass ein ergonomisches Sitzen ermöglicht wird.
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Wie aus 4 weiters ersichtlich, ist vorgesehen, dass der Verlauf zwischen den einzelnen Breiten 16, 19, 21 einen fließenden Übergang bildet. Außerdem ist der Sitz 4 vorzugsweise symmetrisch bezüglich einer Breitenmitte 22 ausgebildet.
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Wie aus 4 außerdem ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass an der Sitzoberseite 7 eine Vertiefung 23 ausgebildet ist, welche in der Breitenmitte 22 des Sitzes 4 angeordnet ist. Die Vertiefung 23 kann sich über die gesamte Länge 17 des Sitzes 4 erstrecken. In einer weiteren Ausführungsvariante ist auch denkbar, dass sich die Vertiefung 23 nur über Teilabschnitte der Länge 17 des Sitzes 4 erstreckt. Die Vertiefung 23 kann darüber hinaus derart ausgebildet sein, dass sie ohne Belastung des Sitzes 4 nicht sichtbar ist, sondern dass der Sitz 4 sich erst bei Belastung durch den Benutzer verformt und die Vertiefung 23 ausbildet. Die Vertiefung 23 kann an der Sitzoberseite 7 eine Breite zwischen 5 mm 50 mm, insbesondere zwischen 7 mm und 40 mm, bevorzugt zwischen 10 mm und 30 mm aufweisen. Die Vertiefung 23 kann kann darüber hinaus eine Tiefe zwischen 1 mm 30 mm, insbesondere zwischen 2 mm und 20 mm, bevorzugt zwischen 5 mm und 15 mm aufweisen.
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Wie aus 2 ersichtlich, ist vorgesehen, dass der Sitz 4 im Längsmittelbereich 18 eine Senke 24 aufweist. Dies bedeutet insbesondere, dass der Sitz 4 im Hinterbereich 15 und im Vorderbereich 20 nach oben gezogen ist. Durch die Senke 24 kann erreicht werden, dass dem Sitz 4 zusätzliche Stabilität bzw. zusätzlicher Halt am Benutzer verliehen wird.
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Die Senke 24 weist bezüglich einer tangential auf eine hintere Oberkante 25 und tangential auf eine vordere Oberkante 26 anliegenden Geraden 27 eine Senkentiefe 28 auf. Die Senkentiefe 28 ist hierbei der maximale Abstand der Sitzfläche 8 zu der Geraden 27, wobei in diesem Fall die Vertiefung 23 nicht zur Senkentiefe 28 hinzuzählt. Die Sitzoberseite 7 weist hierbei in der Seitenansicht betrachtet einen fließenden Übergang zwischen hinterer Oberkante 25, der zwischenliegenden Senke 24 und vorderer Oberkante 26 auf. Mit anderen Worten ausgedrückt ist die Senke 24 eine Art Mulde, welche zwischen hinterer Oberkante 25 und vorderer Oberkante 26 angeordnet ist. In der Seitenansicht betrachtet sieht es annähernd so aus, als würde die Senke durch einen Kreisabschnitt mit einem bestimmten Kreisradius gebildet werden.
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Die hintere Oberkante 25 die vordere Oberkante 26 sind an der Sitzfläche 8 angeordnet. Wenn an der Vorderseite 11 oder an der Rückseite 12 anschließend an die Sitzfläche 8 nach oben vorstehende Konturvorsprünge ausgebildet sind, so ist die hintere Oberkante 25 bzw. die vordere Oberkante 26 nicht an diesen vorstehenden Konturvorsprüngen zu wählen.
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In der 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Stehhilfe 1 in einer Ansicht von unten. 6 zeigt einen Querschnitt des Sitzes 4, insbesondere gemäß der Schnittlinie VI-VI aus 2. 7 zeigt einen Querschnitt des Sitzes 4, insbesondere gemäß der Schnittlinie VII-VII aus 3. Für gleiche Teile werden gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den jeweils vorangegangenen Figuren bzw. in den 1 bis 4 verwendet. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den jeweils vorangegangenen Figuren bzw. in den 1 bis 4 hingewiesen bzw. Bezug genommen. In den 5 bis 7 sind Einzelelemente bzw. Ausführungsformen dargestellt, welche unabhängig voneinander am Sitz 4 angeordnet sein können.
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Wie in einer Zusammenschau aus 6 und 7 ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Sitz 4 einen Sitzkern 29 aufweist, welcher die Form des Sitzes 4 vorgibt und diesem Stabilität und Festigkeit verleiht. Der Sitzkern 29 kann beispielsweise aus Kunststoff oder etwa holz ausgebildet sein.
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Weiters ist vorgesehen, dass der Sitz 4 zumindest an dessen Sitzoberseite 7 eine Sitzpolsterung 30 aufweist. Die Sitzpolsterung 30 dient dazu um das Sitzen möglichst angenehm zu gestalten. Die Sitzpolsterung 30 kann beispielsweise aus einem Schaumstoffmaterial gebildet sein. Weiters kann vorgesehen sein, dass die Sitzpolsterung 30 und zumindest Teile des Sitzkernes 29 durch einen Bezug 31 überzogen sind. Der Bezug 31 kann beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial oder aus einem Ledermaterial gebildet sein. Weiters ist es auch denkbar, dass der Bezug 31 abschnittsweise aus verschiedenen Materialien kombiniert ist. Hierbei kann der Bezug 31 beispielsweise einen Bereich aufweisen in welchem dieser aus einem Ledermaterial gebildet ist und einen weiteren Bereich aufweisen in welchem dieser aus einem Kunststoffmaterial oder einem Stoffmaterial gebildet ist. Insbesondere bildet der Bezug 31 die Außenhülle des Sitzes 4. Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der Bezug 31 eine leicht zu reinigende Außenoberfläche aufweist, bzw. dass die Außenoberfläche des Bezuges 31 wasserabweisend ist. Der Bezug 31 kann um den Sitzkern 29 und/oder um die Sitzpolsterung 30 herum gespannt sein und dadurch seine Positionierung beibehalten. In einer Alternativvariante ist es auch denkbar, dass der Bezug 31 mittels Befestigungsmitteln, wie etwa Klammern, Klettverschlüssen, Nähten, Klebestellen, und dergleichen bereichsweise am Sitzkern 29 und/oder um die Sitzpolsterung 30 befestigt ist.
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In einer Weiterbildung, welche in den 6 und 7 andeutungsweise dargestellt ist, kann vorgesehen sein, dass anstatt oder zusätzlich zum Schaumstoffmaterial als Sitzpolsterung 30 eine Geleinlage 32 vorgesehen ist. Die Sitzpolsterung 30 kann hierbei komplett in Form der Geleinlage 32 gebildet werden.
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Weiters ist es auch denkbar, dass die Geleinlage 32 nur Bereichsweise in die Sitzpolsterung 30 integriert ist. Hierbei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass nur jener Bereich der Sitzpolsterung 30 in Form einer Geleinlage 32 ausgeführt ist, an welchem die Oberschenkel des Benutzers anliegen.
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Außerdem ist aus 5 in Zusammenschau mit der 7 ersichtlich, dass an der Vorderseite 11 des Sitzes 4 ein Griffstück 33 angeordnet sein kann, welches zum Halten und Positionieren der Stehhilfe 1 ausgebildet ist. Das Griffstück 33 kann eine Tasche 34 aufweisen, welche an der Sitzunterseite 9 offen ist. Dadurch kann der Benutzer in die Tasche 34 mit seiner Hand eingreifen. Eine derart ausgebildete Tasche 34 weist den Vorteil auf, dass sie mit den Fingern gut umgriffen werden kann, sodass der Benutzer die Stehhilfe 1 mit einem festen Halt ergreifen kann. Insbesondere kann durch die Ausgestaltung einer Tasche 34 erreicht werden, dass durch die Hand des Benutzers ein Drehmoment in das Griffstück 33 eingebracht werden kann, sodass die Stehhilfe 1 entsprechend den Wünschen des Benutzers positioniert werden kann.
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In einer Alternativvariante kann vorgesehen sein, dass das Griffstück 33 in Form eines runden, zu umfassenden Griffes ausgebildet ist.
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Vorzugsweise ist das Griffstück 33 mittels Befestigungsmittel an der Vorderseite 11 des Sitzes 4 befestigt. In einer Alternativvariante kann jedoch auch vorgesehen sein, dass nicht ein eigenes Griffstück 33 ausgebildet ist, sondern dass eine Tasche 34 zum Halten des Sitzes 4 direkt in diesen eingebracht ist.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass der Sitz 4 eine Länge 17 zwischen 230 mm und 390 mm, insbesondere zwischen 250 mm und 330 mm, bevorzugt zwischen 270 mm und 310 mm aufweist.
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Wie aus 7 weiters ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass die Stütze 2 an ihrem oberen Ende 3 eine Befestigungsplatte 35 aufweist, welche in einem Radius 36 gebogen ist. Die Befestigungsaufnahme 10 des Sitzes 4 korrespondiert mit dieser Befestigungsplatte 35. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass Befestigungsschrauben vorgesehen sind, welche durch die Befestigungsplatte 35 hindurchgesteckt sind und der in der Befestigungsaufnahme 10 aufgenommen sind. Hierbei kann vorgesehen sein, dass in der Befestigungsplatte 35 Langlöcher 37 angeordnet sind und durch Verschiebung des Sitzes 4 relativ zur Befestigungsplatte 35 ein Sitzwinkel 38 einstellbar ist. Der Sitzwinkel 38 ist hierbei dadurch einstellbar, dass die Befestigungsplatte 35 im Radius 36 gebogen ist und durch Verschiebung der Befestigungsplatte 35 und der Befestigungsaufnahme 10 zueinander eine Verdrehung des Sitzes 4 um den Mittelpunkt des Radius 36 hervorgerufen wird. Der Sitzwinkel 38 kann zwischen einer Mittelachse 39 der Stütze 2 und der Geraden 27 aufgespannt sein und hier abgelesen werden.
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Wie aus den einzelnen Figuren ersichtlich, kann vorgesehen sein, dass der Sitz 4, insbesondere an dessen Sitzfläche 8 fließende Übergänge bzw. Abrundungen zwischen den einzelnen Flächen aufweist, um im Gebrauch möglichst komfortabel zu sein.
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Wie aus 2 ersichtlich kann vorgesehen sein, dass die Stütze 2 eine Gasdruckfeder 40 aufweist mittels welcher die Stütze 2 längenveränderlich verstellbar ist. Die Gasdruckfeder 40 dient dazu um die Sitzhöhe 41 an die Größe des Benutzers anpassen zu können. Insbesondere kann die Gasdruckfeder 40 dazu dienen um die Teleskopstange 49 aus dem Aufnahmerohr 48 heraus zu drücken und somit die Sitzhöhe 41 zu erhöhen. Durch Belastung des Sitzes 4 und somit der Gasdruckfeder 40 kann bei Betätigung des Verstellhandgriffes 42 die Sitzhöhe 41 wieder minimiert werden. Hierbei kann vorgesehen sein, dass ein Verstellhandgriff 42 zum Variieren der Länge der Gasdruckfeder 40 bzw. zum Verstellen der Sitzhöhe 41 an der Sitzunterseite 9 angeordnet ist.
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In einer Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Gasdruckfeder 40 direkt unter der Teleskopstange 49 angeordnet ist. In einer weiteren Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass Teleskopstange 49 zusammen mit dem Aufnahmerohr 48 die Gasdruckfeder 40 ausbildet und als solche wirkt.
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Anstelle einer Gasdruckfeder 40 kann eine Stahlfeder oder ein sonstiges Element eingesetzt werden, welches dazu geeignet ist die Teleskopstange 49 aus dem Aufnahmerohr 48 herauszudrücken um die Sitzhöhe 41 anpassen zu können.
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Insbesondere kann wie in 5 und 7 ersichtlich vorgesehen sein, dass der Verstellhandgriff 42 im Hinterbereich 15 der Sitzunterseite 9 angeordnet ist. Der Verstellhandgriff 42 kann hierbei durch ziehen desselben in Richtung zur Rückseite 12 des Sitzes 4 betätigt werden. Zum Verstellen der Sitzhöhe 41 kann vorgesehen sein, dass der Benutzer mit einer Hand das Griffstück 33 umgreift und mit der zweiten Hand den Verstellhandgriff 42 betätigt. Der Verstellhandgriff 42 kann über ein Übertragungsmittel 43 mit der Gasdruckfeder 40 gekoppelt sein. Das Übertragungsmittel 43 kann beispielsweise in Form eines Gestänges oder in Form eines Seilzuges ausgeführt sein. Das Übertragungsmittel 43 kann durch den Sitzkern 29 geführt sein, bzw. an diesem befestigt sein. Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der Verstellhandgriff 42 mittels einer Führungsausnehmung im Sitzkern 29 geführt ist, sodass der Verstellhandgriff 42 in Längsrichtung des Sitzes 4 verschiebbar aufgenommen ist.
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In einer nicht näher dargestellten Alternativvariante kann vorgesehen sein, dass der Verstellhandgriff 42 zum Verstellen der Gasdruckfeder 40 im Vorderbereich 20 des Sitzes 4 angeordnet ist.
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In einer nicht dargestellten Variante kann auch vorgesehen sein, dass zum Verstellen der Sitzhöhe 41 die Teleskopstange 49 durch eine Klemmvorrichtung, welche am Aufnahmerohr 48 angeordnet ist klemmbar ist. Die Teleskopstange 49 muss hierbei manuell aus dem Aufnahmerohr 48 herausgezogen werden.
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Wie aus 2 weiters ersichtlich kann vorgesehen sein, dass der Standfuß 6 in einem Bodenauflagebereich 44 zumindest abschnittsweise eine konvexe Wölbung mit einer rutschfesten Oberfläche 45 aufweist. Dadurch kann erreicht werden, dass die Stehhilfe 1 in einem beliebigen Applikationswinkel 46 relativ zur Oberfläche des Bodens positioniert werden kann. Der Sitzkomfort wird hierdurch deutlich erhöht, da der Applikationswinkel 46 während des Sitzens variiert werden kann, bzw. an die Physiologie des Benutzers angepasst werden kann. Durch diese Ausgestaltung des Standfuß 6 kann darüber hinaus erreicht werden, dass während des Sitzens die Rückenmuskulatur des Benutzers trainiert wird, da der Benutzer aufgrund der konvexen Wölbung ständig für einen stabilen Stand sorgen muss. Die rutschfeste Oberfläche 45 trägt insbesondere dazu bei, dass auch bei Applikationswinkeln 46, welche stark von 90° abweichen die Stehhilfe 1 noch einen möglichst sicheren Stand erreichen kann. Im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Stehhilfen wird durch diese Ausgestaltung der Stehhilfe der überraschende Vorteil erreicht, dass sich der Benutzer beim Verwenden der Stehhilfe möglichst sicher fühlt und auch nach längerem Gebrauch der Stehhilfe noch keine Ermüdungserscheinungen aufweist.
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Der Standfuß 6 kann beispielsweise durch ein Gummielement gebildet sein, welches eine Halbkugelähnliche Form aufweist und am unteren Ende 5 der Stütze 2 angeordnet ist. Der Standfuß 6 kann beispielsweise mittels einer Befestigungsschraube an der Stütze 2 befestigt sein. Alternativ dazu kann der Standfuß 6 an der Stütze 2 festgeklebt sein, oder integral in der Stütze 2 ausgebildet sein.
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In der 8 ist eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige Ausführungsform der Stehhilfe 1 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen wie in den vorangegangenen 1 bis 7 verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen 1 bis 7 hingewiesen bzw. Bezug genommen.
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In einem Ausführungsbeispiel der Stehhilfe 1, welches in den 1 bis 8 dieses Dokumentes dargestellt ist, weist der Sitz 4 die im nachfolgenden Absatz beschriebenen Abmaße auf. Eine Ausgestaltung des Sitz 4 mit diesen Abmaßen hat sich für einen männlichen Benutzer mit einer Größe von etwa 175cm als überraschend angenehm erwiesen.
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Die erste Breite 16 ist ca. 155mm groß, wobei die größte Breitenerstreckung der ersten Breite 16 in etwa 55mm von der Rückseite 12 des Sitzes 4 beabstandet angeordnet ist. Die zweite Breite 19 ist ca. 75 mm groß, wobei die kleinste Breitenerstreckung der zweite Breite 19 in etwa 175 mm von der Rückseite 12 des Sitzes 4 beabstandet angeordnet ist. Die dritte Breite 21 ist ca. 75 mm groß, wobei die größte Breitenerstreckung der dritten Breite 21 in etwa 260 mm von der Rückseite 12 des Sitzes 4 beabstandet angeordnet ist. Die Senkentiefe 28 ist mit etwa 25 mm gewählt, wobei die maximale Beabstandung zwischen der Geraden 27 und der Sitzfläche 8 in etwa 140 mm von der von der Rückseite 12 des Sitzes 4 beabstandet angeordnet ist. Die Länge 17 des Sitzes 4 ist hierbei mit etwa 290 mm gewählt. Insbesondere sind die Proportionen, das heißt die Größenverhältnisse der Abmaße des Sitzes 4, zueinander ausschlaggebend für die Ergonomie des Sitzes 4.
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8 zeigt eine weitere Ausführungsmöglichkeit der Stehhilfe 1 in einer perspektivischen Ansicht. Aus 8 ist ersichtlich, dass vorgesehen sein kann, dass Stützelemente 47 ausgebildet sein können, welche an der Stütze 2 angeordnet sein können. Die Stützelemente 47 dienen dazu um die Stehhilfe 1 im unbenutzten Zustand abstellen zu können. Hierbei kann vorgesehen sein, dass zwei Stützelemente 47 ausgebildet sind, sodass die Stütze 2 zusammen mit den Stützelementen 47 ein Dreibein bildet.
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In einer Ausführungsvariante zu den Stützelementen 47 kann vorgesehen sein, dass die Stützelemente 47 durch die Schwerkraft ausklappbar sind und ausklappen, wenn die Stehhilfe 1 zurück geneigt wird. In einer weiteren Ausführungsvariante zu den Stützelemente 47 kann vorgesehen sein, dass die Stützelemente 47 mittels einem Ausklappmechanismus ausgeklappt werden können und somit in einer ausgeklappten bzw. einer eingeklappten Position fixiert werden können.
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Weiters ist aus dem Ausführungsbeispiel aus 8 ersichtlich, dass der Sitz 4 ohne Vertiefung 23 bzw. ohne Griffstück 33 ausgeführt sein kann.
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Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten der Stehhilfe 1, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt.
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Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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Die den eigenständigen erfinderischen Lösungen zugrundeliegende Aufgabe kann der Beschreibung entnommen werden.
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Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus mitumfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mit umfasst sind, d.h. sämtliche Teilbereiche beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis 1,7, oder 3,2 bis 8,1, oder 5,5 bis 10.
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Vor allem können die einzelnen in den 1–4, 5, 6, 7, 8 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
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Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Stehhilfe 1 diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden. Der Sitz 4 ist jedoch in allen Figuren unverzerrt dargestellt, sodass insbesondere die Proportionen des Sitzes, bzw. die Maß und Längenverhältnisse aus den einzelnen Figuren herausmessbar, bzw. ableitbar sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Stehhilfe
- 2
- Stütze
- 3
- oberes Ende der Stütze
- 4
- Sitz
- 5
- unteres Ende der Stütze
- 6
- Standfuß
- 7
- Sitzoberseite
- 8
- Sitzfläche
- 9
- Sitzunterseite
- 10
- Befestigungsaufnahme
- 11
- Vorderseite
- 12
- Rückseite
- 13
- linke Seite
- 14
- rechte Seite
- 15
- Hinterbereich
- 16
- erste Breite
- 17
- Länge Sitz
- 18
- Längsmittelbereich
- 19
- zweite Breite
- 20
- Vorderbereich
- 21
- dritte Breite
- 22
- Breitenmitte
- 23
- Vertiefung
- 24
- Senke
- 25
- hintere Oberkante
- 26
- vordere Oberkante
- 27
- Gerade
- 28
- Senkentiefe
- 29
- Sitzkern
- 30
- Sitzpolsterung
- 31
- Bezug
- 32
- Geleinlage
- 33
- Griffstück
- 34
- Tasche
- 35
- Befestigungsplatte
- 36
- Radius
- 37
- Langloch
- 38
- Sitzwinkel
- 39
- Mittelachse
- 40
- Gasdruckfeder
- 41
- Sitzhöhe
- 42
- Verstellhandgriff
- 43
- Übertragungsmittel
- 44
- Bodenauflagebereich
- 45
- Oberfläche Bodenauflagebereich
- 46
- Applikationswinkel
- 47
- Stützelement
- 48
- Aufnahmerohr
- 49
- Teleskopstange
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2011/0198897 A1 [0002]
- US 7594696 B2 [0002]
- US 6062638 [0002]