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Die Erfindung bezieht sich auf einen Stuhl mit an einem Stuhlgestell gehaltenem Sitzteil und Rückenlehne, wobei an dem Stuhlgestell und/oder dem Sitzteil eine Rumpfstützeinheit angebracht ist, die ein in dem von der Rückenlehne abgelegenen vorderen Bereich des Sitzteils in dessen mittlerem Bereich angeordnetes, mit einer Verstelleinheit verbundenes Stützteil aufweist, welches aus einer abgesenkten Grundstellung in eine bezüglich einer Sitzfläche des Sitzteils nach oben verlagerte Stützstellung zum Abstützen des Rumpfes eines Benutzers verstellbar ist.
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Ein derartiger Stuhl ist in der
DE 199 25 094 A1 gezeigt. Bei diesem bekannten Stuhl ist im vorderen Randbereich des Sitzteils ein Stützteil für den Oberkörper eines Benutzers in dessen Bauch- oder Brustbereich angeordnet, die an dem Fußgestell oder dem Sitzteil mittels einer Halterung verstellbar angebracht ist. Hierzu ist in den vorderen Abschnitt des Sitzteils ein schmaler Schlitz eingebracht, durch den eine Stütze der Stützlehne geführt ist. Alternativ ragt ein Halteabschnitt der Halterung unter dem vorderen Randbereich des Sitzteils vor, so dass dann die Stütze vor dem Sitzteil angeordnet ist.
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Vorkragende Halteelemente sind störend und hinderlich bei der Unterbringung und Handhabung des Stuhls oder für in der Umgebung tätige Personen, während ein Schlitz im vorderen Sitzbereich den Sitzkomfort bei der üblichen Benutzung des Stuhls ohne Stütze einschränkt.
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Weitere Stühle mit Rumpfstützeinheiten sind in der
DE 44 39 794 A1 , der
DE 1 951 226 U und der
WO 2007/115418 A2 gezeigt. Bei diesen Stühlen sind seitlich oder nach vorne vorkragende Teile der Stützeinheit vorhanden, die bei einer üblichen Benutzung des Stuhls störend sind und diesen unhandlich machen und darüber hinaus in einem Arbeitsbereich auch für andere Personen hinderlich sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stuhl bereit zu stellen, der in seiner Grundfunktion praktisch uneingeschränkt nutzbar ist und zudem dem Körper mehr Entlastungsmöglichkeiten bzw. eine Körperhaltung mit Fixierung bietet.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hierbei ist vorgesehen, dass das Stützteil in der abgesenkten Grundstellung mit seinem oberen Flächenbereich in der Sitzebene liegt und die Sitzfläche des Sitzteils ergänzt, indem die einander zugekehrten Randabschnitte von Sitzteil und oberem Abschnitt des Stützteils in ihrer Kontur in Draufsicht einander angepasst sind.
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In der Grundstellung des Stützteils ergänzt dieses den übrigen Sitzteil, so dass sich insgesamt eine bequeme Sitzfläche ergibt, die bei dem üblichen Gebrauch verschiedene Sitzpositionen ungehindert zulässt und unterstützt, wobei das Stützteil sich praktisch lückenlos an den betreffenden Abschnitt des vorderen Randbereichs des Sitzteils anschließt und mit seinem vorderen Randabschnitt die angrenzenden Randabschnitte des Sitzteils fortlaufend weiterführt.
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Mittels der Rumpfstützeinheit, die es ermöglicht, den Stützteil in eine nach oben verlagerte Stellung zu bringen, hat der Benutzer die Möglichkeit, seinen Oberkörper bzw. Rumpf zusätzlich in einer nach vorn gebeugten Stellung vorderseitig abzustützen und damit eine weitere entspannte Körperhaltung zum Ausruhen oder auch zur Entspannung während einer betreffenden Tätigkeit einzunehmen. Auch ergibt sich eine in vielen Situationen wichtige Körperhaltung mit Fixierung. In dieser Stützfunktion des Stuhls ist der Körper des Benutzers in eine definierte Sitzstellung mit aufgerichtetem Oberkörper gebracht und die Minderung der Sitzfläche um den herausgezogenen oberen Flächenbereich des Stützteils führt dabei zu keiner Einschränkung des Sitzkomforts. Auch hindert die Stütze des Stützteils weder den Benutzer noch in der Umgebung Tätige, sondern kann Vorteile bieten, indem sie z. B. ein Durchrutschen eines ermüdeten Körpers oder eines Kindes unter der Stütze hindurch verhindert.
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Vorteile für die Anordnung des Stützteils und Funktion der Sitzfläche ergeben sich dadurch, dass der Sitzteil in seinem vorderen mittleren Bereich eine Aussparung besitzt, die in ihrer Kontur in Draufsicht an die Kontur des oberen Stützteils angepasst ist, so dass dieses in die Aussparung einführbar ist und diese in Draufsicht im Wesentlichen ausfüllt.
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Zur Stabilität des Sitzteils mit der ergänzten Sitzfläche trägt bei, dass das Stützteil in der Grundstellung auf einem unteren Endanschlag gelagert ist.
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Für die Betätigung und Funktion der Verstelleinheit sind dabei die Maßnahmen von Vorteil, dass die Verstelleinheit eine von Führungsmitteln gebildete geradlinig erstreckte oder gekrümmte Führungsbahn besitzt.
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Zu einer vorteilhaften Betätigung und Funktion tragen auch die Maßnahmen bei, dass die Verstelleinheit einen teleskopartigen Auszieh-/Einschiebemechanismus oder einen Schwenkmechanismus aufweist.
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Die Stützstellung wird dadurch sicher eingehalten, dass die Verstelleinheit zumindest in einer höchsten Stützstellung arretierbar ist.
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Die Sitzmöglichkeiten werden dabei praktisch uneingeschränkt aufrechterhalten, dass die Verstelleinheit im vorderen mittleren Bereich des Sitzteils verläuft.
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Zur bequemen Benutzung trägt die Maßnahme bei, dass zumindest das Stützteil mit Gummi oder Kunststoff und/oder mit einer Polsterung versehen ist. Auch für Hygienezwecke ist eine solche Ausbildung von Vorteil, z. B. zum Abweisen von Öl oder anderen Schmutzstoffen. Auch das Stützteil kann insbesondere auf seiner dem Benutzer zugekehrten Seite gepolstert sein, um den Komfort zu erhöhen.
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Verschiedene vorteilhafte Ausgestaltungsvarianten für den Aufbau und die Funktion bestehen darin, dass die Verstelleinheit im vorderen Bereich des Stuhlgestells oder des Sitzteils sowie an seinem von dem Stützteil abgelegenen Endbereich an dem Stuhlgestell oder Sitzteil in einer jeweiligen Lagerung gehalten ist, wobei die Lagerung starr, schwenkbar, verschiebbar oder schwenkbar und verschiebbar ausgebildet ist.
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Ist vorgesehen, dass das Stuhlgestell höhenverstellbar ausgebildet ist und dass die Verstelleinheit ausschließlich in dem höhenverstellbaren Bereich angebunden bzw. gelagert ist, so ist die Abstützfunktion des Stützteils uneingeschränkt bei verschiedenen Sitzhöhen nutzbar.
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Hierbei ist für eine entspannte Sitzposition vorteilhaft, dass der Stuhl in dem höhenverstellbaren Bereich mit einer Fußstütze versehen ist.
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Eine zur Entspannung oder zusätzlichen Absicherung eines Benutzers vorteilhafte Ausgestaltung wird dadurch erreicht, dass beiderseits Armlehnen vorgesehen sind.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine seitliche, teilweise perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels für einen Stuhl mit einer Rumpfstützeinheit in ausgezogener Stellung eines Stützteils,
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2 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Stuhls mit Rumpfstützeinheit und ausgezogenem Stützteil in perspektivischer Ansicht,
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3 die Rumpfstützeinheit bei Abstützung des Rumpfs eines Benutzers,
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4 einen Ausschnitt des Stuhls mit Rumpfstützeinheit und eingeschobener Stellung des Stützteils,
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5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Stuhls mit Rumpfstützeinheit bei ausgezogener Stellung des Stützteils in seitlicher Ansicht,
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6 eine Abwandlung des Stuhls nach 1 mit abgewandeltem Stuhlgestell,
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7 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen Stuhl mit einer Rumpfstützeinheit in seitlicher Ansicht,
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8 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiel nach 7, wobei der Stuhl mit Armlehnen versehen ist und
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9 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen Stuhl mit Rumpfstützeinheit und Armlehnen.
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1 zeigt einen Stuhl 1, wie z. B. einen Arbeitsplatzstuhl, mit einem Stuhlgestell 2, welches eine zentrale, höhenverstellbare Säule auf einem rollengelagerten Fuß 3 aufweist. Auf dem Stuhlgestell 2' ist ein Sitzteil 5 mit daran angebrachter Rückenlehne 4 getragen. In einem vorderen Sitzabschnitt 6 ist an einem mittleren Lager 105 eine Rumpfstützeinheit 10 angebracht, die in ihrem unterhalb des Sitzteils 6 liegenden unteren Bereich mittels eines unteren Lagers 104 an einer ebenfalls unterhalb des Sitzteils 5 an einer Anbindung 108 angebrachten Halterung 106 zusätzlich gehalten ist. Im unteren Bereich der Halterung 106 ist eine Fußstütze 107 befestigt. Die zentrale Fußstütze des Stuhlgestells 2' ist eine z. B. mit einem Feder-/Dämpfungsmechanismus ausgestattete Teleskopsäule, wie von bekannten Bürostühlen bekannt.
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Die Rumpfstützeinheit 10 weist ein nach oben ausgezogenes Stützteil 101 (ausgezogene Linie) auf, das vorzugsweise gepolstert ausgeführt ist und an einer Verstelleinheit 102 angebracht ist. Die Verstelleinheit 102 ist z. B. als Teleskopschiene ausgestaltet, so dass das Stützteil 101 in die gezeigte, nach oben herausgezogene Stützstellung zum Abstützen des Rumpfes eines Benutzers bringbar ist und andererseits nach unten in eine eingeschobene Stellung gebracht werden kann, wie durch die gestrichelte Linie angedeutet ist, wobei ein oberer Stützabschnitt 103 des Stützteils 101 mit seiner Oberseite zumindest nahezu mit der oberen Fläche des Sitzteils 5 bündig ist und auch ein vorderer Bereich des oberen Stützabschnittes 103 zumindest in etwa mit dem vorderen Bereich des Sitzteils 5 abschließt.
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Das Stützteil 101 kann z. B. über einen Rastmechanismus, Klemmmechanismus, Steckbolzen oder dgl. in verschiedenen Ausziehstellungen, jedenfalls aber in der am weitesten nach oben verlagerten Stellung arretiert werden. Die Verstelleinheit 102 kann in dem mittleren Lager 105 und dem unteren Lager 104 gelenkig gelagert sein, so dass die Rumpfstützeinheit 10 in verschiedene Schwenkstellungen gebracht werden kann, wobei sie auch derart ausgebildet sein kann, dass sie in verschiedenen Schwenkstellungen fixierbar ist. Beim Verschwenken wird der untere und/oder mittlere Abschnitt der Verstelleinheit entsprechend der Schwenkrichtung vor oder zurückbewegt. Mittels des Stützteils 101 kann der Benutzer seinen vorderen Rumpfbereich in eine nach vorn gebeugte, an dem Stützteil 101 in Anlage gebrachte Ruhestellung bringen, entweder zum Ausruhen oder um in dieser entlasteten Stellung eine manuelle Tätigkeit auszuführen. Bei Höhenverstellung des Sitzes mit dem Sitzteil 5 wird bei dieser Ausgestaltung auch die Rumpfstützeinheit 10 mit dem Sitzteil 5 verstellt und bleibt relativ zu dieser unverändert. Dabei kann der Benutzer für eine entspannte Sitzposition auch die Fußstütze 107 nutzen.
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Die in 2 gezeigte Darstellung einer gegenüber 1 etwas modifizierten Ausführungsform lässt eine Ausgestaltung der Rumpfstützeinheit 10 in einer Perspektive von schräg vorn mit der Verstelleinheit 102 und dem Stützteil 101 genauer erkennen.
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Hierbei ist auch eine in dem vorderen Sitzabschnitt 6 im mittleren Bereich angebrachte, nach vorne offene Aussparung 110 zu sehen, die in ihrer Kontur an die Außenkontur des oberen Stützabschnittes 103 angepasst ist, so dass dieser in der eingeschobenen Stellung des Stützteils 101 in etwa in der Sitzebene liegt und der Stuhl praktisch wie ein üblicher Stuhl ohne Rumpfstützeinheit benutzbar ist. Wie 3 weiter erkennen lässt, ist das Sitzen infolge der zentralen Anordnung im vorderen Sitzabschnitt 6 auch bei ausgezogenem Stützteil 101 praktisch uneingeschränkt möglich. Die Verstelleinheit 101 weist eine z. B. aus Aluminium bestehende Teleskopschienenanordnung aus mehreren, beispielsweise drei Teilen auf, wie sie etwa von Koffern mit Teleskopauszug bekannt ist. Auch eine entsprechende Arretiervorrichtung kann eingesetzt werden.
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4 zeigt den Stuhl nach 2 bei eingeschobenem Stützteil 101, wobei der obere Stützabschnitt 103 in die Aussparung 110 verlagert ist.
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5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Stuhls 1, wobei das Stuhlgestell 2 nicht höhenverstellbar ist. An dem Stuhlgestell 2 sind ein Sitzteil 5 und eine Rückenlehne 4 angebracht. In einem Fuß 3 ist das untere Lager 104 der Verstelleinheit 102 gelagert, während das mittlere Lager 105 wiederum unterhalb des Sitzteils 5 in dessen vorderem Bereich angeordnet ist. Auch hierbei kann zusätzlich ein Schwenkmechanismus vorgesehen sein, um die Neigung des Stützteils 101 zu variieren. In gestrichelter Darstellung ist wiederum die eingeschobene Stellung des Stützteils 101 gezeigt. Mit einem Doppelpfeil P ist die verschiebliche Verstellung des Stützteils 101 verdeutlicht. Auch hierbei ist in dem vorderen Sitzabschnitt 6 eine Aussparung 110 für das Stützteil 101 mit dem oberen Stützabschnitt 103 eingebracht.
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6 zeigt eine Abwandlung des Stuhls nach 1, wobei die Säule des Stuhlgestells auf einem tellerartigen Fuß 3 gelagert ist und das obere Rohr des Teleskopteils das Außenrohr bildet. Die Halterung 106 mit der Fußstütze 107 ist hierbei vorteilhaft an dem Außenrohr, d. h. dem höhenverstellbaren oberen Teil der teleskopierbaren Säule angebracht.
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7 zeigt eine weitere Variante eines Stuhls 1 mit einer Rumpfstützeinheit 10. Hierbei ist eine Verstelleinheit 102' mit einer bogenförmigen Führungsbahn und entsprechenden Führungsmitteln in der Verstelleinheit 102' vorgesehen, die einerseits im vorderen Bereich des Stuhlgestells 2 unterhalb der Ebene des Sitzteils 5 in einem mittleren Lager 105' und mit ihrem von dem Stützteil 101 abgelegenen Endbereich im hinteren Bereich des Stuhlgestells 2 ebenfalls unterhalb der Sitzebene an einer Lagerstelle 109 angebunden ist. Wird das Stützteil 101 nach oben verlagert, beschreibt es bei der Verlagerung mittels der Verstelleinheit 102' eine entsprechende bogenförmige Führungsbahn, insbesondere Kreisbahn. Das Stützteil 101 kann hierbei ebenfalls in einer Aussparung 110 des vorderen Sitzabschnittes 6 in der eingeschobenen Stellung positioniert sein oder dem vorderen Sitzabschnitt 6 vorgelagert sein. Mit dem Stützteil 101 kann dabei auch eine Veränderung des Sitzraums in Längsrichtung (weiter vor bzw. weiter zurück) erfolgen.
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8 zeigt einen Stuhl ähnlich dem Ausführungsbeispiel nach 7, wobei jedoch beidseitig Armlehnen angebracht sind, bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel an der Rückenlehne 4. Ähnlich wäre auch eine Anbringung seitlich an dem Stuhlgestell 2 oder dem Sitzteil 5 möglich. Die Armlehnen 7 können aus dem seitlichen Sitzbereich herausschwenkbar oder abnehmbar angebracht sein. Dieser Stuhl eignet sich z. B. besonders gut für Therapiezwecke, da außer den Abstützungen nach vorn und hinten auch eine seitliche Abstützung gegeben ist.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen Stuhl mit einer Stützeinheit 10 ist in 9 gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Kinderstuhl mit beidseitigen Armlehnen 7, wobei der vordere Bereich zwischen den Armlehnen mittels des aus seiner Grundstellung im Sitzbereich nach oben entlang einer bogenförmigen Führungsbahn verstellbaren Stützteils 101 verschließbar ist. Das Stützteil 101 ist hierbei vorteilhaft mit einem Überzug aus leicht reinigbarem Material, wie z. B. Kunststoff oder Gummi versehen und kann ebenfalls eine Polsterung aufweisen.
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Sowohl der Stuhl nach 8, beispielsweise ausgebildet als Therapiestuhl, als auch der Stuhl nach 9, beispielsweise ausgebildet als Kinderstuhl, bieten mittels der Armlehnen 7 einen seitlichen Schutz und mittels des Stützteils 101 und der Rückenlehne 4 einen Schutz nach vorn und hinten gegen ein Umkippen des Benutzers, wie z. B. einer behinderten Person.
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Als weitere Ausgestaltungsmöglichkeit ist auch eine Verstelleinheit mit Schwenkmechanismus zum Ausschwenken des Stützteils 101 nach oben in die Stützstellung und Einschwenken in die Grundstellung denkbar (nicht gezeigt).