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DE102009030576A1 - Einrichtung zum seitlichen Positionieren eines Gegenstandes in einem Behältnis - Google Patents

Einrichtung zum seitlichen Positionieren eines Gegenstandes in einem Behältnis Download PDF

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DE102009030576A1
DE102009030576A1 DE102009030576A DE102009030576A DE102009030576A1 DE 102009030576 A1 DE102009030576 A1 DE 102009030576A1 DE 102009030576 A DE102009030576 A DE 102009030576A DE 102009030576 A DE102009030576 A DE 102009030576A DE 102009030576 A1 DE102009030576 A1 DE 102009030576A1
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Germany
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frame part
positioning
container
positioning element
groove
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DE102009030576A
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DE102009030576B4 (de
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Jochen Werner
Hassan Mir
Alexander Leicht
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GM Global Technology Operations LLC
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GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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Priority to CN201010183490.5A priority patent/CN101927721B/zh
Priority to US12/822,007 priority patent/US20110095060A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung (16) zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstands, insbesondere eines Getränkebechers, einer Getränkedose oder einer Flasche, bezüglich eines den Gegenstand teilweise aufnehmenden, in einem Kraftfahrzeug angeordneten Behältnisses (2).
Bei einer solchen Einrichtung ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass diese ein Rahmenteil (17) und in diesem gelagerte Positionierelemente (18) aufweist, wobei das Rahmenteil zumindest auf einander zugewandten Seiten nutförmige Bereiche zur Aufnahme der Positionierelemente im Rahmenteil aufweist, sowie die Positionierelemente in die vom Rahmenteil gebildete Öffnung (28) ragen.
Eine solche Einrichtung ist baulich besonders einfach gestaltet und gewährleistet hierbei ein präzises Positionieren des Gegenstands.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstandes, insbesondere eines Getränkebechers, einer Getränkedose oder einer Flasche bezüglich eines den Gegenstand teilweise aufnehmenden, in einem Kraftfahrzeug angeordneten Behältnisses.
  • Bei Kraftfahrzeugen finden Trinkgefäßhalter, auch Cupholder genannt, Verwendung. Sie sind meist im Bereich einer Ausnehmung einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeuges oder einer Ausnehmung in einer Armaturentafel des Kraftfahrzeuges vorgesehen. Die Mittelkonsole bzw. die Armaturentafel nimmt in einem gebildeten Aufnahmeraum das Behältnis auf, das seinerseits zur Aufnahme des mindestens einen Gegenstandes vorgesehen ist. Bei diesem Gegenstand handelt es sich insbesondere um einen Getränkebecher, eine Getränkedose oder eine Flasche. Um beim Fahren ein Kippen eines solchen mit einem Getränk gefüllten Gegenstandes zu verhindern, ist die Einrichtung zum seitlichen Positionieren des Gegenstands vorgesehen. Der Behälter ist durchaus geeignet, mehrere Behältnisse aufzunehmen.
  • Aus dem Stand der Technik sind unterschiedlich gestaltete Einrichtungen zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstandes in einem im Kraftfahrzeug angeordneten Behältnis bekannt.
  • Eine Einrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 101 34 027 A1 bekannt. Das Behältnis weist ein ovales Ablagefach auf. Die Einrichtung zum seitlichen Positionieren des Gegenstandes ist als drehbarer Fachteiler ausgebildet, der eine zylinderförmige, sich über einen Teil des Umfangs erstreckende Wandung aufweist. Diese lässt sich durch Drehen des Fachteilers so in das Ablagefach hinein bewegen lässt, dass sie einen in etwa zylindrischen Einstellbereich zum Einstellen des Gegenstandes, beispielsweise einer Getränkedose abteilt. – Diese Einrichtung ist baulich aufwendig gestaltet und benötigt sowohl in deren Funktionsstellung als auch in ihrer Nichtfunktionsstellung einen relativ großen Raum innerhalb des Behältnisses, insbesondere unter dem Aspekt der Lagerung der Einrichtung im Behältnis.
  • In der DE 203 08 296 U1 ist ein Ablagefach mit einer schalenartigen Vertiefung und einer Abdeckung beschrieben. Das Ablagefach weist Halteelemente auf, die einstückig mit der Abdeckung sind, ferner weitere Halteelemente, die an der Innenseite der schalenartigen Vertiefung angeordnet sind. Die Halteelemente dienen dem Halten von Gegenständen, wie beispielsweise Bechern, Getränkedosen, Flaschen oder dergleichen.
  • Aus der DE 197 24 599 A1 ist eine Einrichtung zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstandes in einem Behältnis bekannt, die Federelemente aufweist, welche auf in das Behältnis eingesetzte Gegenstände einwirken.
  • Weitere Einrichtungen zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstandes bezüglich eines Behältnisses sind in der DE 10 2005 019 485 A1 , DE 10 2005 057 330 A1 , DE 20 2005 010 253 U1 , DE 20 2006 013 840 U1 und US 6,915,997 B2 beschrieben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass diese baulich besonders einfach gestaltet ist und hierbei ein präzises Positionieren des mindestens einen Gegenstandes gewährleistet.
  • Gelöst wird die Aufgabe dadurch, dass die Einrichtung ein Rahmenteil und in diesem gelagerte Positionierelemente aufweist, wobei das Rahmenteil zumindest auf einer zugewandten Seite nutförmige Bereiche zur Aufnahme der Positionierelemente im Rahmenteil aufweist, sowie die Positionierelemente in die vom Rahmenteil gebildete Öffnung ragen.
  • Die im Rahmenteil gebildeten nutförmigen Bereiche sind hervorragend geeignet, je nach Gestaltung der Positionierelemente, diese entweder nur zu lagern oder aber zusätzlich auch zu führen. Durch die nutförmigen Bereiche sind Schenkel, insbesondere parallele Schenkel im Rahmenteil gebildet, zwischen denen die Positionierelemente angeordnet sind. Die Schenkel sind hervorragend geeignet, die Positionierelemente seitlich zu halten bzw. zu führen. Die Tiefe der Nut ist insbesondere so zu wählen, dass bei fest mit dem Rahmenteil verbundenen Positionierelementen diese ausreichend Halt im Rahmenteil finden bzw. bei relativ zu dem Rahmenteil beweglichen Positionierelementen die Lagerbereiche für die Positionierelemente gleichfalls sicher im Rahmenteil gelagert sind.
  • Es wird demzufolge als besonders vorteilhaft angesehen, wenn die nutförmigen Bereiche U-förmigen Querschnitt aufweisen, mit parallelen Schenkeln und einem diesem verbindenden Steg, der den Boden der Nut bildet. Bezogen auf ein horizontal abgestelltes Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, sind die nutförmigen Bereiche horizontal orientiert, demzufolge die Schenkel horizontal angeordnet.
  • Das jeweilige Positionierelement ist beispielsweise fest mit dem Rahmenteil verbunden. In diesem Fall ist das Positionierelement insbesondere elastisch ausgebildet, sodass es, beim Einsetzen eines Gegenstandes in das Behältnis, bei Kontakt des Gegenstandes am Positionierelement entweder in Richtung des Nutgrundes, damit des die Schenkel verbindenden Steges nachgeben kann, oder aber der aus der Nut ragende Bereich des elastischen Positionierelements unter Einwirkung des Gegenstandes mehr oder weniger nach unten gebogen werden kann. Wird der Gegenstand dem Behältnis wieder entnommen, federt das Positionierelement aufgrund dessen elastischer Eigenschaft wieder in seine Ausgangsstellung zurück.
  • Das jeweilige Positionierelement kann durchaus derart gestaltet und/oder gelagert sein, dass es in Richtung des Nutgrundes und entgegengesetzt im Rahmenteil beweglich gelagert ist. Diese bewegliche Lagerung wird beispielsweise aufgrund der Elastizität des Positionierelements verwirklicht, oder aber aufgrund einer beweglichen Lagerung eines durchaus starr gestalteten Positionierelements in der Nut des Rahmenteils. Im letztgenannten Fall ist insbesondere vorgesehen, dass das jeweilige Positionierelement entgegen Federkraft in Richtung des Nutgrundes beweglich ist. Diese Wirkungsweise lässt sich bei baulich einfachster Gestaltung des Positionierelements verwirklichen. Es ist beispielsweise als einfaches Formteil mit U-förmigen Querschnitt gestaltet, wobei die Schenkel des Positionierelements in die Nut des Rahmenteils eingesteckt sind und im Bereich der Schenkel des Rahmenteils geführt sind. Zwischen dem Steg des Rahmenteils und dem Steg des Positionierelements ist ein Federmittel wirksam, beispielsweise eine Schraubendruckfeder oder ein sonstiges elastisches Federglied.
  • Gemäß einer weiteren, alternativen Gestaltung ist vorgesehen, dass das jeweilige Positionierelement ein im Rahmenteil gelagertes Lagerteil und ein schwenkbar in diesem gelagertes Positionierelement aufweist, das in die vom Rahmenteil gebildete Öffnung ragt und nach unten oder oben schwenkbar ist. Bei dieser Gestaltung ist insbesondere vorgesehen, dass das Positionierelement aus einer waagerechten Ausgangsstellung entgegen Federkraft nach oben oder unten schwenkbar ist und unter Einwirkung der Federkraft aus der ausgeschwenkten Stellung in die Ausgangsstellung überführbar ist.
  • Eine baulich besonders einfache Gestaltung des jeweiligen Positionierelements ergibt sich, wenn dieses als Leiste ausgebildet ist. Die Leiste ist in die zugeordnete Nut des Rahmenteils eingesetzt und ragt mit dem über die Nut herausragenden Teil in die vom Rahmenteil gebildete Öffnung.
  • Eine besonders funktionelle Gestaltung der Einrichtung ergibt sich, wenn das Rahmenteil rechteckig gestaltet ist und die Positionierelemente im Bereich der beiden Längsseiten des Rechtecks angeordnet sind. Insbesondere sind im Bereich jeder Längsseite des Rechtecks zwei Positionierelement angeordnet. Das jeweilige Positionierelement weist zweckmäßig, auf seiner der Öffnung zugewandten Seite, mindestens einen von der Öffnung weg gewölbten Stirnflächenbereich auf. Es ergeben sich so, insbesondere im Zusammenwirken zweier benachbarter Positionierelemente, gewölbte Stirnflächenbereiche der Positionierelemente, die bestens geeignet sind, eine flächen Kontakt zu dem in das Behältnis eingesetzten Gegenstand bzw. den in das Behältnis eingesetzten Gegenständen herbeizuführen.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Rahmenteil lösbar mit Seitenwänden des Behältnisses verbindbar ist. Ist das Rahmenteil und damit die erfindungsgemäße Einrichtung vom Behältnis gelöst, steht im Behältnis ein großer Aufnahmeraum für Gegenstände zur Verfügung, der nicht durch die Einrichtung bezüglich des Querschnitts der oberen Öffnung reduziert ist. In diesem Fall ist das Behältnis hervorragend geeignet, relativ große Gegenstände aufzunehmen, beispielsweise ein Buch. Ist es hingegen erforderlich, Gegenstände, die Flüssigkeiten aufnehmen, seitlich zu positionieren, wird die erfindungsgemäße Einrichtung mit dem Behältnis verbunden, indem das Rahmenteil mit dem Behältnis verbunden, beispielsweise verclipst wird.
  • Das Behältnis ist insbesondere als separate Baueinheit mit einem Boden und Seitenwänden ausgebildet, wobei das Behältnis in einen Aufnahmeraum einer Konsole, insbesondere einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeuges oder einen Aufnahmeraum in einer Armaturentafel des Kraftfahrzeuges einsetzbar ist.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung und der Zeichnung selbst.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung veranschaulicht und in der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 in einer räumlichen Ansicht einen Ausschnitt einer Mittelkonsole eines Personenkraftwagens mit in diese eingesetztem Behältnis, das mit der Einrichtung zum seitlichen Positionieren mindestens eines vom Behältnis aufgenommenen Gegenstandes versehen ist,
  • 2 einen Vertikalschnitt, senkrecht zum Behältnis und der Einrichtung geschnitten, bei vom Behältnis abgenommener Einrichtung,
  • 3 in einer räumlichen Ansicht die bei der Ausführungsform nach den 1 und 2 Verwendung findende Einrichtung zum seitlichen Positionieren mehrerer Gegenstände,
  • 4 bis 9 Schnittdarstellungen unterschiedlicher Ausbildung der Lagerung von Positionierelementen im Rahmenteil der Einrichtung.
  • 1 zeigt eine Mittelkonsole 1 eines Personenkraftwagens. Die Mittelkonsole 1 weist eine oben offene Ausnehmung auf, in die ein Behältnis 2 eingesetzt ist.
  • Dieses dient der Aufnahme ein oder mehrerer, nicht veranschaulichter Gegenstände.
  • Wie der Darstellung der 1 und 2 zu entnehmen ist, weist das Behältnis 2 einen, bezogen auf die horizontale Anordnung des Personenkraftwagens, horizontal angeordneten Boden 3 sowie mit dem Boden 3 verbundene Wände auf, nämlich, bezogen auf die Orientierung des Personenkraftwagens eine vordere Wand 4, eine hintere Wand 5 sowie zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände 6 und 7. Im Behältnis 2 ist hierdurch ein oben offener Aufnahmeraum 8 gebildet. Dieser lässt sich horizontal unterteilen mittels eines klappbaren Zwischenbodens 9, der in der 1 in seiner ausgeklappten Funktionsstellung und in der 2 sowohl in seiner Funktionsstellung als auch in seiner eingeklappten Stellung veranschaulicht ist. Der Zwischenboden 9 ist im Bereich eines Endes um eine Achse 10 schwenkbar in der hinteren Wand 5 gelagert und es sind die beiden Zwischenbodenteile 11 und 12 mit einer Achse 13 gelenkig verbunden. Bei zusammengeklappten Zwischenboden 19 steht im Behältnis 2 ein Aufnahmeraum 8 für große Gegenstände zur Verfügung, während bei ausgeklappten Zwischenboden 9, in einer Anschlagsstellung der beiden Zwischenbodenteile, relativ kleinere Gegenstände in dem Aufnahmebereich zwischen dem Boden 3 und dem Zwischenboden 9 sowie oberhalb des Zwischenbodens 9 Platz finden.
  • Mit der Vorderwand 4 und der hinteren Wand 5 sind im Bereich deren oberen Enden Lagerleisten 14 und 15 verbunden, die der Lagerung einer Einrichtung 16 zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstandes, bei dem es sich insbesondere um einen Getränkebecher, eine Getränkedose oder Flasche handelt, dient. Diese Einrichtung 16 weist, wie es besonders anschaulich der Darstellung der 3 zu entnehmen ist, ein Rahmenteil 17 und in diesem gelagerte Positionierelemente 18 auf. Das Rahmenteil 17 ist rechteckig gestaltet, mit zwei längs verlaufenden Abschnitten 19 und 20 sowie zwei quer verlaufenden Abschnitten 21 und 22. Der Abschnitt 21 ist mit zwei in Abstand zueinander angeordneten, längs verlaufenden festen Vorsprüngen 23 versehen. Sie dienen dem Einstecken in zwei nicht gezeigte Ausnehmungen der vorderen Wand 4 des Behältnisses 2. Im Bereich des anderen Endes des Rahmenteils 17, somit des Abschnitts 22 sind im Rahmenteil 17 zwei ein- und ausfahrbare Vorsprünge 24 zum Einstecken in gleichfalls nicht veranschaulichte Ausnehmungen in den Seitenwänden 6 und 7 vorgesehen. Die beiden Vorsprünge 24 sind entgegen einer Rückstellkraft einer im Rahmenteil 17 gelagerten Feder einfahrbar. Verstellt werden die beiden Vorsprünge 24 mittels Schiebern, die jeweils eine Baueinheit mit dem Vorsprung 24 bilden. Befestigt wird die Einrichtung 16 somit am Behältnis 2, indem die Vorsprünge 23 in die Ausnehmungen im Behältnis 2 im Bereich der vorderen Wand 4 eingesteckt werden, dann bei aufeinander zu bewegten Vorsprüngen 24 das Rahmenteil 17 in die horizontale Position nach unten verschwenkt wird, sodass die Vorsprünge 24 mit den Ausnehmungen in den Seitenwänden 6 und 7 fluchten. Es werden die Schieber 25 losgelassen, sodass unter Einwirkung der Federkraft die Vorsprünge 24 in Eingriff mit den Ausnehmungen in den Seitenwänden 6 und 7 gelangen.
  • Wie insbesondere der Darstellung der 3 zu entnehmen ist, nimmt das Rahmenteil 17 vier Positionierelemente 18 auf. Zwei Positionierelemente 18 sind jeweils im Abschnitt 19 bzw. im Abschnitt 20 des Rahmenteils 17gelagert, wobei benachbarte Positionierelemente 18 dicht an dicht positioniert sind.
  • Zumindest die Abschnitte 19 und 20 des Rahmenteils 17 weisen den in den 4 bis 9 veranschaulichten U-förmigen Querschnitt auf. Das Rahmenteil 17 ist somit dort durch zwei parallel zueinander angeordnete Schenkel 26 und einen diese verbindenden Steg 27 gebildet. Es ergibt sich hierdurch ein zur im Wesentlichen rechteckigen Öffnung 28 des Rahmenteils 17 offener Aufnahmeraum 29 bzw. nutförmiger Bereich 29 mit horizontaler Längsorientierung für das jeweilige Positionierelement 18. Das Positionierelement 18 ist als Leiste ausgebildet, somit als schmales, längliches Bauteil. Im konkreten Ausführungsbeispiel weist das jeweilige Positionierelement 18 auf seiner der Öffnung 28 zugewandten Seite, zwei von der Öffnung 28 weg gewölbte Stirnflächen 30 auf, die dem Abschnitt 19 bzw. 20 zugewandt sind, in dem das jeweilige Positionierelement 18 gelagert ist. Es ergibt sich hierdurch, wie der Darstellung in 3 zu entnehmen ist, ein zentraler Bereich der Öffnung 28 zur Aufnahme eines im Querschnitt zylindrischen Gegenstandes sowie zum Abschnitt 21 bzw. 22 ein weiterer Öffnungsbereich zur Aufnahme jeweils eines weiteren Gegenstandes mit kreisförmigem Querschnitt. Bei diesem Gegenstand handelt es sich insbesondere um einen Getränkebecher, eine Getränkedose oder eine Flasche.
  • Die 4 bis 9 veranschaulichen unterschiedliche Ausbildungen der Positionierelemente 18 zum seitlichen Positionieren des eingesetzten Gegenstandes, beispielsweise eingesetzten Dose sowie unterschiedliche Lagerungen des jeweiligen Positionierelements 18 im Rahmenteil 17. Die dort veranschaulichten Positionierelemente 18 und Lagerungen ermöglichen es, auf bauliche einfache Art und Weise verschiedene Arten von Flaschen, Bechern und Dosen, die sich durch unterschiedliche Durchmesser auszeichnen, sicher zu positionieren. Eingesetzt wird der jeweilige Gegenstand in das Behältnis 2 in Richtung des in 1 gezeigten Pfeils A.
  • Bei der Ausführungsform nach der 4 ist das Positionierelement 18 U-förmig gestaltet, mit zwei parallel zueinander angeordneten Schenkeln 31 sowie einem diesen verbindenden Steg 32, der die Stirnfläche 30 aufweist. Die beiden Schenkel 31 sind in relativ geringem Abstand voneinander angeordnet, der sich zum freien Ende der Schenkel 31 hin vergrößert. Zwischen diesem Bereich des Positionierelements 18 und dem Steg 27 des Rahmenteils 17 ist ein Federelement 33 wirksam. Es ist als Blattfeder ausgebildet. Geführt ist das Positionierelement 18 im Bereich seiner beiden Schenkel 31 mittels der Schenkel 26 des Rahmenteils 17. Nicht veranschaulicht sind Mittel, die verhindern, dass sich das Positionierelement 18 unter Einwirkung des Federelements 33 vollständig aus dem Aufnahmeraum 29 des Rahmenteils 17 bewegen kann. Die ausgefahrene Endstellung des Positionierelements 18 ist in 4 veranschaulicht.
  • Bezüglich der weiteren Ausführungsformen nach den 5 bis 9 sind nachfolgend nur die Unterschiede zur Ausführungsform nach der 4 verdeutlicht:
    So ist bei der Ausführungsform nach der 5 statt einer Blattfeder ein Federelement 33, das als Schraubendruckfeder ausgebildet ist, vorgesehen. Es können durchaus auch mehrere solcher Federelemente 33 mit dem Positionierelement 18 zusammenwirken.
  • Das Positionierelement 18 ist elastisch ausgebildet, besteht beispielsweise aus Gummi.
  • Bei der Ausführungsform nach der 6 lässt sich das Positionierelement 18 um die im Rahmenteil 17 gelagerte Achse 34 nach unten schwenken, wenn von oben ein Gegenstand in die Öffnung 28 des Rahmenteils 17 eingeführt wird und das Positionierelement 18 kontaktiert. Für diese Achse 34 wird insbesondere ein Draht verwendet, der auch eine begrenzte Verlagerung des Positionierelements 18 in Richtung des Steges 27 erlaubt.
  • Bei der Ausführungsform nach 7 besteht das Positionierelement 18 aus zwei Teilen, nämlich einem im Rahmenteil 17 gelagerten Lagerteil 35 und einem schwenkbar in diesem um eine Achse 36 gelagerten Positionierteil 37. Das Positionierteil 37 ragt in die vom Rahmenteil 17 gebildete Öffnung 28. Es lässt sich, wie für die weiteren angedeuteten Stellungen veranschaulicht, um die Achse 36 nach oben und unten schwenken. Sowohl das Lagerteil 35 als auch das Positionierteil 37 lassen sich zusammen in Richtung des Steges 37 und entgegengesetzt bewegen. Das Lagerteil 35 ist hierbei zwischen den Schenkeln 26 des Rahmenteils 17 geführt.
  • Im Unterschied zu den Positionierelementen 18 bzw. Positionierteilen 37, die zu den vorstehend erörterten Ausführungsformen beschrieben sind und aus einem elastischen Material, insbesondere Gummi bestehen, durchaus aber auch aus einem nichtelastischen Material bestehen können, besteht das Positionierelement 18 gemäß der Ausführungsform nach der 8 aus einem hochwertigen Schaumgummi, der sich nach oben und unten schwenken lässt, wie es durch die beiden ergänzend veranschaulichten Positionen verdeutlicht ist. Dieser im Querschnitt ringförmige Schaumgummi ist etwa im Bereich eines Drittels seines rechteckigen Querschnitts in die im Rahmenteil 17 gebildete Nut eingesetzt und mit dem Rahmenteil 17 fest verbunden, beispielsweise verklebt. Etwa auf halber Querschnittslänge weist der Schaumgummiring oben und unten Vertiefungen 38 auf, sodass aufgrund der dortigen Schwächungen dieses Positionierelement 18 dort besonders biegsam ist, zur Erzielung der Verformung gemäß der beiden mit veranschaulichten Stellungen.
  • Bei der Ausführungsform nach der 9 handelt es sich um ein hochwertiges Zweikomponenten-Spritzgussteil, das durch das Positionierelement 18 und das Rahmenteil 17 gebildet ist. Während das Rahmenteil 17 relativ steif ist, besteht das Positionierelement 18 aus einem flexibleren Material. Das Positionierelement 18 weist im Übergangsbereich zum Rahmenteil 17 eine Vertiefung 38 auf, sodass auch bei dieser Ausführungsform eine Schwächung des Positionierelements 18 erfolgt und dieses somit vorteilhaft mit seinem freien Ende nach oben bzw. unten verschwenkt werden kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Mittelkonsole
    2
    Behältnis
    3
    Boden
    4
    Vordere Wand
    5
    Hintere Wand
    6
    Seitenwand
    7
    Seitenwand
    8
    Aufnahmeraum
    9
    Zwischenboden
    10
    Achse
    11
    Zwischenbodenteil
    12
    Zwischenbodenteil
    13
    Achse
    14
    Lagerleiste
    15
    Lagerleiste
    16
    Einrichtung
    17
    Rahmenteil
    18
    Positionierelement
    19
    Abschnitt
    20
    Abschnitt
    21
    Abschnitt
    22
    Abschnitt
    23
    Vorsprung
    24
    Vorsprung
    25
    Schieber
    26
    Schenkel
    27
    Steg
    28
    Öffnung
    29
    Aufnahmeraum
    30
    Stirnfläche
    31
    Schenkel
    32
    Steg
    33
    Federelement
    34
    Achse
    35
    Lagerteil
    36
    Achse
    37
    Positionierteil
    38
    Vertiefung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10134027 A1 [0004]
    • - DE 20308296 U1 [0005]
    • - DE 19724599 A1 [0006]
    • - DE 102005019485 A1 [0007]
    • - DE 102005057330 A1 [0007]
    • - DE 202005010253 U1 [0007]
    • - DE 202006013840 U1 [0007]
    • - US 6915997 B2 [0007]

Claims (15)

  1. Einrichtung (16) zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstands, insbesondere eines Getränkebechers, einer Getränkedose oder einer Flasche, bezüglich eines den Gegenstand teilweise aufnehmenden, in einem Kraftfahrzeug angeordneten Behältnisses (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (16) ein Rahmenteil (17) und in diesem gelagerte Positionierelemente (18) aufweist, wobei das Rahmenteil (17) zumindest auf einander zugewandten Seiten nutförmige Bereiche (29) zur Aufnahme der Positionierelemente (18) im Rahmenteil (17) aufweist, sowie die Positionierelemente (18) in die vom Rahmenteil (17) gebildete Öffnung (28) ragen.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nutförmigen Bereiche (29) U-förmigen Querschnitt aufweisen.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18) fest mit dem Rahmenteil (17) verbunden ist.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18) in Richtung des Nutgrundes (27) und entgegengesetzt im Rahmenteil (17) beweglich gelagert ist.
  5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18) entgegen Federkraft in Richtung des Nutgrundes (27) beweglich ist.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18) elastisch ausgebildet ist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18) ein im Rahmenteil (17) gelagertes Lagerteil (35) und ein schwenkbar in diesem gelagertes Positionierteil (37) aufweist, das in die vom Rahmenteil (17) gebildete Öffnung (28) ragt und nach unten oder oben schwenkbar ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierteil (37) aus einer waagerechten Ausgangsstellung entgegen Federkraft nach oben oder unten schwenkbar ist und unter Einwirkung der Federkraft aus der ausgeschwenkten Stellung in seine Ausgangsstellung überführbar ist.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (17) und das jeweilige Positionierelement (18) ein Zweikomponenten-Spritzgussteil bilden.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18) als Leiste ausgebildet ist.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (17) rechteckig gestaltet ist und die Positionierelemente (18) im Bereich der beiden Längsseiten (19, 20) des Rahmenteils (17) angeordnet sind.
  12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich jeder Längsseite (19 bzw. 20) des Rahmenteils (17) zwei Positionierelemente (18) angeordnet sind.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Positionierelement (18), auf seiner der Öffnung (28) zugewandten Seite, mindestens einen von der Öffnung (28) weg gewölbten Stirnflächenbereich (30) aufweist.
  14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (17) lösbar mit Seitenwänden (4, 6, 7) des Behältnisses (2) verbindbar ist.
  15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (2) als separate Baueinheit mit einem Boden (3) und Seitenwänden (4, 5, 6, 7) ausgebildet ist, wobei das Behältnis (2) in einen Aufnahmeraum in einer Konsole, insbesondere einer Mittelkonsole (1) des Kraftfahrzeuges einsetzbar ist.
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