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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum seitlichen Positionieren
mindestens eines Gegenstandes, insbesondere eines Getränkebechers,
einer Getränkedose oder einer Flasche bezüglich
eines den Gegenstand teilweise aufnehmenden, in einem Kraftfahrzeug
angeordneten Behältnisses.
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Bei
Kraftfahrzeugen finden Trinkgefäßhalter, auch
Cupholder genannt, Verwendung. Sie sind meist im Bereich einer Ausnehmung
einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeuges oder einer Ausnehmung in einer
Armaturentafel des Kraftfahrzeuges vorgesehen. Die Mittelkonsole
bzw. die Armaturentafel nimmt in einem gebildeten Aufnahmeraum das
Behältnis auf, das seinerseits zur Aufnahme des mindestens einen
Gegenstandes vorgesehen ist. Bei diesem Gegenstand handelt es sich
insbesondere um einen Getränkebecher, eine Getränkedose
oder eine Flasche. Um beim Fahren ein Kippen eines solchen mit einem Getränk
gefüllten Gegenstandes zu verhindern, ist die Einrichtung
zum seitlichen Positionieren des Gegenstands vorgesehen. Der Behälter
ist durchaus geeignet, mehrere Behältnisse aufzunehmen.
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Aus
dem Stand der Technik sind unterschiedlich gestaltete Einrichtungen
zum seitlichen Positionieren mindestens eines Gegenstandes in einem
im Kraftfahrzeug angeordneten Behältnis bekannt.
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Eine
Einrichtung der eingangs genannten Art ist aus der
DE 101 34 027 A1 bekannt.
Das Behältnis weist ein ovales Ablagefach auf. Die Einrichtung
zum seitlichen Positionieren des Gegenstandes ist als drehbarer
Fachteiler ausgebildet, der eine zylinderförmige, sich über
einen Teil des Umfangs erstreckende Wandung aufweist. Diese lässt
sich durch Drehen des Fachteilers so in das Ablagefach hinein bewegen
lässt, dass sie einen in etwa zylindrischen Einstellbereich
zum Einstellen des Gegenstandes, beispielsweise einer Getränkedose
abteilt. – Diese Einrichtung ist baulich aufwendig gestaltet
und benötigt sowohl in deren Funktionsstellung als auch
in ihrer Nichtfunktionsstellung einen relativ großen Raum innerhalb
des Behältnisses, insbesondere unter dem Aspekt der Lagerung
der Einrichtung im Behältnis.
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In
der
DE 203 08 296
U1 ist ein Ablagefach mit einer schalenartigen Vertiefung
und einer Abdeckung beschrieben. Das Ablagefach weist Halteelemente
auf, die einstückig mit der Abdeckung sind, ferner weitere
Halteelemente, die an der Innenseite der schalenartigen Vertiefung
angeordnet sind. Die Halteelemente dienen dem Halten von Gegenständen,
wie beispielsweise Bechern, Getränkedosen, Flaschen oder
dergleichen.
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Aus
der
DE 197 24 599
A1 ist eine Einrichtung zum seitlichen Positionieren mindestens
eines Gegenstandes in einem Behältnis bekannt, die Federelemente
aufweist, welche auf in das Behältnis eingesetzte Gegenstände
einwirken.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung der eingangs
genannten Art so weiterzubilden, dass diese baulich besonders einfach gestaltet
ist und hierbei ein präzises Positionieren des mindestens
einen Gegenstandes gewährleistet.
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Gelöst
wird die Aufgabe dadurch, dass die Einrichtung ein Rahmenteil und
in diesem gelagerte Positionierelemente aufweist, wobei das Rahmenteil zumindest
auf einer zugewandten Seite nutförmige Bereiche zur Aufnahme
der Positionierelemente im Rahmenteil aufweist, sowie die Positionierelemente in
die vom Rahmenteil gebildete Öffnung ragen.
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Die
im Rahmenteil gebildeten nutförmigen Bereiche sind hervorragend
geeignet, je nach Gestaltung der Positionierelemente, diese entweder
nur zu lagern oder aber zusätzlich auch zu führen.
Durch die nutförmigen Bereiche sind Schenkel, insbesondere
parallele Schenkel im Rahmenteil gebildet, zwischen denen die Positionierelemente
angeordnet sind. Die Schenkel sind hervorragend geeignet, die Positionierelemente
seitlich zu halten bzw. zu führen. Die Tiefe der Nut ist
insbesondere so zu wählen, dass bei fest mit dem Rahmenteil
verbundenen Positionierelementen diese ausreichend Halt im Rahmenteil finden
bzw. bei relativ zu dem Rahmenteil beweglichen Positionierelementen
die Lagerbereiche für die Positionierelemente gleichfalls
sicher im Rahmenteil gelagert sind.
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Es
wird demzufolge als besonders vorteilhaft angesehen, wenn die nutförmigen
Bereiche U-förmigen Querschnitt aufweisen, mit parallelen
Schenkeln und einem diesem verbindenden Steg, der den Boden der
Nut bildet. Bezogen auf ein horizontal abgestelltes Kraftfahrzeug,
insbesondere einen Personenkraftwagen, sind die nutförmigen
Bereiche horizontal orientiert, demzufolge die Schenkel horizontal angeordnet.
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Das
jeweilige Positionierelement ist beispielsweise fest mit dem Rahmenteil
verbunden. In diesem Fall ist das Positionierelement insbesondere elastisch
ausgebildet, sodass es, beim Einsetzen eines Gegenstandes in das
Behältnis, bei Kontakt des Gegenstandes am Positionierelement
entweder in Richtung des Nutgrundes, damit des die Schenkel verbindenden
Steges nachgeben kann, oder aber der aus der Nut ragende Bereich
des elastischen Positionierelements unter Einwirkung des Gegenstandes
mehr oder weniger nach unten gebogen werden kann. Wird der Gegenstand
dem Behältnis wieder entnommen, federt das Positionierelement
aufgrund dessen elastischer Eigenschaft wieder in seine Ausgangsstellung
zurück.
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Das
jeweilige Positionierelement kann durchaus derart gestaltet und/oder
gelagert sein, dass es in Richtung des Nutgrundes und entgegengesetzt
im Rahmenteil beweglich gelagert ist. Diese bewegliche Lagerung
wird beispielsweise aufgrund der Elastizität des Positionierelements
verwirklicht, oder aber aufgrund einer beweglichen Lagerung eines
durchaus starr gestalteten Positionierelements in der Nut des Rahmenteils.
Im letztgenannten Fall ist insbesondere vorgesehen, dass das jeweilige
Positionierelement entgegen Federkraft in Richtung des Nutgrundes
beweglich ist. Diese Wirkungsweise lässt sich bei baulich
einfachster Gestaltung des Positionierelements verwirklichen. Es
ist beispielsweise als einfaches Formteil mit U-förmigen
Querschnitt gestaltet, wobei die Schenkel des Positionierelements in
die Nut des Rahmenteils eingesteckt sind und im Bereich der Schenkel
des Rahmenteils geführt sind. Zwischen dem Steg des Rahmenteils
und dem Steg des Positionierelements ist ein Federmittel wirksam, beispielsweise
eine Schraubendruckfeder oder ein sonstiges elastisches Federglied.
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Gemäß einer
weiteren, alternativen Gestaltung ist vorgesehen, dass das jeweilige
Positionierelement ein im Rahmenteil gelagertes Lagerteil und ein
schwenkbar in diesem gelagertes Positionierelement aufweist, das
in die vom Rahmenteil gebildete Öffnung ragt und nach unten
oder oben schwenkbar ist. Bei dieser Gestaltung ist insbesondere
vorgesehen, dass das Positionierelement aus einer waagerechten Ausgangsstellung
entgegen Federkraft nach oben oder unten schwenkbar ist und unter
Einwirkung der Federkraft aus der ausgeschwenkten Stellung in die
Ausgangsstellung überführbar ist.
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Eine
baulich besonders einfache Gestaltung des jeweiligen Positionierelements
ergibt sich, wenn dieses als Leiste ausgebildet ist. Die Leiste
ist in die zugeordnete Nut des Rahmenteils eingesetzt und ragt mit
dem über die Nut herausragenden Teil in die vom Rahmenteil
gebildete Öffnung.
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Eine
besonders funktionelle Gestaltung der Einrichtung ergibt sich, wenn
das Rahmenteil rechteckig gestaltet ist und die Positionierelemente
im Bereich der beiden Längsseiten des Rechtecks angeordnet
sind. Insbesondere sind im Bereich jeder Längsseite des
Rechtecks zwei Positionierelement angeordnet. Das jeweilige Positionierelement
weist zweckmäßig, auf seiner der Öffnung
zugewandten Seite, mindestens einen von der Öffnung weg
gewölbten Stirnflächenbereich auf. Es ergeben
sich so, insbesondere im Zusammenwirken zweier benachbarter Positionierelemente,
gewölbte Stirnflächenbereiche der Positionierelemente,
die bestens geeignet sind, eine flächen Kontakt zu dem
in das Behältnis eingesetzten Gegenstand bzw. den in das
Behältnis eingesetzten Gegenständen herbeizuführen.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Rahmenteil lösbar mit Seitenwänden des
Behältnisses verbindbar ist. Ist das Rahmenteil und damit
die erfindungsgemäße Einrichtung vom Behältnis
gelöst, steht im Behältnis ein großer
Aufnahmeraum für Gegenstände zur Verfügung,
der nicht durch die Einrichtung bezüglich des Querschnitts
der oberen Öffnung reduziert ist. In diesem Fall ist das
Behältnis hervorragend geeignet, relativ große
Gegenstände aufzunehmen, beispielsweise ein Buch. Ist es
hingegen erforderlich, Gegenstände, die Flüssigkeiten
aufnehmen, seitlich zu positionieren, wird die erfindungsgemäße
Einrichtung mit dem Behältnis verbunden, indem das Rahmenteil
mit dem Behältnis verbunden, beispielsweise verclipst wird.
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Das
Behältnis ist insbesondere als separate Baueinheit mit
einem Boden und Seitenwänden ausgebildet, wobei das Behältnis
in einen Aufnahmeraum einer Konsole, insbesondere einer Mittelkonsole
des Kraftfahrzeuges oder einen Aufnahmeraum in einer Armaturentafel
des Kraftfahrzeuges einsetzbar ist.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung und der Zeichnung selbst.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
veranschaulicht und in der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
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Es
zeigt:
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1 in
einer räumlichen Ansicht einen Ausschnitt einer Mittelkonsole
eines Personenkraftwagens mit in diese eingesetztem Behältnis,
das mit der Einrichtung zum seitlichen Positionieren mindestens eines
vom Behältnis aufgenommenen Gegenstandes versehen ist,
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2 einen
Vertikalschnitt, senkrecht zum Behältnis und der Einrichtung
geschnitten, bei vom Behältnis abgenommener Einrichtung,
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3 in
einer räumlichen Ansicht die bei der Ausführungsform
nach den 1 und 2 Verwendung
findende Einrichtung zum seitlichen Positionieren mehrerer Gegenstände,
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4 bis 9 Schnittdarstellungen
unterschiedlicher Ausbildung der Lagerung von Positionierelementen
im Rahmenteil der Einrichtung.
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1 zeigt
eine Mittelkonsole 1 eines Personenkraftwagens. Die Mittelkonsole 1 weist
eine oben offene Ausnehmung auf, in die ein Behältnis 2 eingesetzt
ist.
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Dieses
dient der Aufnahme ein oder mehrerer, nicht veranschaulichter Gegenstände.
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Wie
der Darstellung der 1 und 2 zu entnehmen
ist, weist das Behältnis 2 einen, bezogen auf
die horizontale Anordnung des Personenkraftwagens, horizontal angeordneten
Boden 3 sowie mit dem Boden 3 verbundene Wände
auf, nämlich, bezogen auf die Orientierung des Personenkraftwagens eine
vordere Wand 4, eine hintere Wand 5 sowie zwei parallel
zueinander angeordnete Seitenwände 6 und 7.
Im Behältnis 2 ist hierdurch ein oben offener
Aufnahmeraum 8 gebildet. Dieser lässt sich horizontal unterteilen
mittels eines klappbaren Zwischenbodens 9, der in der 1 in
seiner ausgeklappten Funktionsstellung und in der 2 sowohl
in seiner Funktionsstellung als auch in seiner eingeklappten Stellung veranschaulicht
ist. Der Zwischenboden 9 ist im Bereich eines Endes um
eine Achse 10 schwenkbar in der hinteren Wand 5 gelagert
und es sind die beiden Zwischenbodenteile 11 und 12 mit
einer Achse 13 gelenkig verbunden. Bei zusammengeklappten
Zwischenboden 19 steht im Behältnis 2 ein
Aufnahmeraum 8 für große Gegenstände
zur Verfügung, während bei ausgeklappten Zwischenboden 9,
in einer Anschlagsstellung der beiden Zwischenbodenteile, relativ
kleinere Gegenstände in dem Aufnahmebereich zwischen dem
Boden 3 und dem Zwischenboden 9 sowie oberhalb
des Zwischenbodens 9 Platz finden.
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Mit
der Vorderwand 4 und der hinteren Wand 5 sind
im Bereich deren oberen Enden Lagerleisten 14 und 15 verbunden,
die der Lagerung einer Einrichtung 16 zum seitlichen Positionieren
mindestens eines Gegenstandes, bei dem es sich insbesondere um einen
Getränkebecher, eine Getränkedose oder Flasche
handelt, dient. Diese Einrichtung 16 weist, wie es besonders
anschaulich der Darstellung der 3 zu entnehmen
ist, ein Rahmenteil 17 und in diesem gelagerte Positionierelemente 18 auf.
Das Rahmenteil 17 ist rechteckig gestaltet, mit zwei längs verlaufenden
Abschnitten 19 und 20 sowie zwei quer verlaufenden
Abschnitten 21 und 22. Der Abschnitt 21 ist
mit zwei in Abstand zueinander angeordneten, längs verlaufenden
festen Vorsprüngen 23 versehen. Sie dienen dem
Einstecken in zwei nicht gezeigte Ausnehmungen der vorderen Wand 4 des
Behältnisses 2. Im Bereich des anderen Endes des
Rahmenteils 17, somit des Abschnitts 22 sind im
Rahmenteil 17 zwei ein- und ausfahrbare Vorsprünge 24 zum Einstecken
in gleichfalls nicht veranschaulichte Ausnehmungen in den Seitenwänden 6 und 7 vorgesehen.
Die beiden Vorsprünge 24 sind entgegen einer Rückstellkraft
einer im Rahmenteil 17 gelagerten Feder einfahrbar. Verstellt
werden die beiden Vorsprünge 24 mittels Schiebern,
die jeweils eine Baueinheit mit dem Vorsprung 24 bilden.
Befestigt wird die Einrichtung 16 somit am Behältnis 2,
indem die Vorsprünge 23 in die Ausnehmungen im
Behältnis 2 im Bereich der vorderen Wand 4 eingesteckt
werden, dann bei aufeinander zu bewegten Vorsprüngen 24 das
Rahmenteil 17 in die horizontale Position nach unten verschwenkt
wird, sodass die Vorsprünge 24 mit den Ausnehmungen
in den Seitenwänden 6 und 7 fluchten.
Es werden die Schieber 25 losgelassen, sodass unter Einwirkung
der Federkraft die Vorsprünge 24 in Eingriff mit
den Ausnehmungen in den Seitenwänden 6 und 7 gelangen.
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Wie
insbesondere der Darstellung der 3 zu entnehmen
ist, nimmt das Rahmenteil 17 vier Positionierelemente 18 auf.
Zwei Positionierelemente 18 sind jeweils im Abschnitt 19 bzw.
im Abschnitt 20 des Rahmenteils 17gelagert, wobei
benachbarte Positionierelemente 18 dicht an dicht positioniert
sind.
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Zumindest
die Abschnitte 19 und 20 des Rahmenteils 17 weisen
den in den 4 bis 9 veranschaulichten
U-förmigen Querschnitt auf. Das Rahmenteil 17 ist
somit dort durch zwei parallel zueinander angeordnete Schenkel 26 und
einen diese verbindenden Steg 27 gebildet. Es ergibt sich
hierdurch ein zur im Wesentlichen rechteckigen Öffnung 28 des
Rahmenteils 17 offener Aufnahmeraum 29 bzw. nutförmiger
Bereich 29 mit horizontaler Längsorientierung
für das jeweilige Positionierelement 18. Das Positionierelement 18 ist
als Leiste ausgebildet, somit als schmales, längliches
Bauteil. Im konkreten Ausführungsbeispiel weist das jeweilige
Positionierelement 18 auf seiner der Öffnung 28 zugewandten Seite,
zwei von der Öffnung 28 weg gewölbte
Stirnflächen 30 auf, die dem Abschnitt 19 bzw. 20 zugewandt
sind, in dem das jeweilige Positionierelement 18 gelagert
ist. Es ergibt sich hierdurch, wie der Darstellung in 3 zu
entnehmen ist, ein zentraler Bereich der Öffnung 28 zur
Aufnahme eines im Querschnitt zylindrischen Gegenstandes sowie zum
Abschnitt 21 bzw. 22 ein weiterer Öffnungsbereich
zur Aufnahme jeweils eines weiteren Gegenstandes mit kreisförmigem
Querschnitt. Bei diesem Gegenstand handelt es sich insbesondere
um einen Getränkebecher, eine Getränkedose oder
eine Flasche.
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Die 4 bis 9 veranschaulichen
unterschiedliche Ausbildungen der Positionierelemente 18 zum
seitlichen Positionieren des eingesetzten Gegenstandes, beispielsweise
eingesetzten Dose sowie unterschiedliche Lagerungen des jeweiligen
Positionierelements 18 im Rahmenteil 17. Die dort
veranschaulichten Positionierelemente 18 und Lagerungen
ermöglichen es, auf bauliche einfache Art und Weise verschiedene
Arten von Flaschen, Bechern und Dosen, die sich durch unterschiedliche
Durchmesser auszeichnen, sicher zu positionieren. Eingesetzt wird
der jeweilige Gegenstand in das Behältnis 2 in
Richtung des in 1 gezeigten Pfeils A.
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Bei
der Ausführungsform nach der 4 ist das
Positionierelement 18 U-förmig gestaltet, mit zwei
parallel zueinander angeordneten Schenkeln 31 sowie einem
diesen verbindenden Steg 32, der die Stirnfläche 30 aufweist.
Die beiden Schenkel 31 sind in relativ geringem Abstand
voneinander angeordnet, der sich zum freien Ende der Schenkel 31 hin
vergrößert. Zwischen diesem Bereich des Positionierelements 18 und
dem Steg 27 des Rahmenteils 17 ist ein Federelement 33 wirksam.
Es ist als Blattfeder ausgebildet. Geführt ist das Positionierelement 18 im Bereich
seiner beiden Schenkel 31 mittels der Schenkel 26 des
Rahmenteils 17. Nicht veranschaulicht sind Mittel, die
verhindern, dass sich das Positionierelement 18 unter Einwirkung
des Federelements 33 vollständig aus dem Aufnahmeraum 29 des Rahmenteils 17 bewegen
kann. Die ausgefahrene Endstellung des Positionierelements 18 ist
in 4 veranschaulicht.
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Bezüglich
der weiteren Ausführungsformen nach den 5 bis 9 sind
nachfolgend nur die Unterschiede zur Ausführungsform nach
der 4 verdeutlicht:
So ist bei der Ausführungsform
nach der 5 statt einer Blattfeder ein
Federelement 33, das als Schraubendruckfeder ausgebildet
ist, vorgesehen. Es können durchaus auch mehrere solcher
Federelemente 33 mit dem Positionierelement 18 zusammenwirken.
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Das
Positionierelement 18 ist elastisch ausgebildet, besteht
beispielsweise aus Gummi.
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Bei
der Ausführungsform nach der 6 lässt
sich das Positionierelement 18 um die im Rahmenteil 17 gelagerte
Achse 34 nach unten schwenken, wenn von oben ein Gegenstand
in die Öffnung 28 des Rahmenteils 17 eingeführt
wird und das Positionierelement 18 kontaktiert. Für
diese Achse 34 wird insbesondere ein Draht verwendet, der
auch eine begrenzte Verlagerung des Positionierelements 18 in
Richtung des Steges 27 erlaubt.
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Bei
der Ausführungsform nach 7 besteht das
Positionierelement 18 aus zwei Teilen, nämlich einem
im Rahmenteil 17 gelagerten Lagerteil 35 und einem
schwenkbar in diesem um eine Achse 36 gelagerten Positionierteil 37.
Das Positionierteil 37 ragt in die vom Rahmenteil 17 gebildete Öffnung 28.
Es lässt sich, wie für die weiteren angedeuteten
Stellungen veranschaulicht, um die Achse 36 nach oben und unten
schwenken. Sowohl das Lagerteil 35 als auch das Positionierteil 37 lassen
sich zusammen in Richtung des Steges 37 und entgegengesetzt
bewegen. Das Lagerteil 35 ist hierbei zwischen den Schenkeln 26 des
Rahmenteils 17 geführt.
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Im
Unterschied zu den Positionierelementen 18 bzw. Positionierteilen 37,
die zu den vorstehend erörterten Ausführungsformen
beschrieben sind und aus einem elastischen Material, insbesondere
Gummi bestehen, durchaus aber auch aus einem nichtelastischen Material
bestehen können, besteht das Positionierelement 18 gemäß der
Ausführungsform nach der 8 aus einem
hochwertigen Schaumgummi, der sich nach oben und unten schwenken lässt,
wie es durch die beiden ergänzend veranschaulichten Positionen
verdeutlicht ist. Dieser im Querschnitt ringförmige Schaumgummi
ist etwa im Bereich eines Drittels seines rechteckigen Querschnitts
in die im Rahmenteil 17 gebildete Nut eingesetzt und mit
dem Rahmenteil 17 fest verbunden, beispielsweise verklebt.
Etwa auf halber Querschnittslänge weist der Schaumgummiring
oben und unten Vertiefungen 38 auf, sodass aufgrund der
dortigen Schwächungen dieses Positionierelement 18 dort besonders
biegsam ist, zur Erzielung der Verformung gemäß der
beiden mit veranschaulichten Stellungen.
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Bei
der Ausführungsform nach der 9 handelt
es sich um ein hochwertiges Zweikomponenten-Spritzgussteil, das
durch das Positionierelement 18 und das Rahmenteil 17 gebildet
ist. Während das Rahmenteil 17 relativ steif ist,
besteht das Positionierelement 18 aus einem flexibleren
Material. Das Positionierelement 18 weist im Übergangsbereich zum
Rahmenteil 17 eine Vertiefung 38 auf, sodass auch
bei dieser Ausführungsform eine Schwächung des
Positionierelements 18 erfolgt und dieses somit vorteilhaft
mit seinem freien Ende nach oben bzw. unten verschwenkt werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mittelkonsole
- 2
- Behältnis
- 3
- Boden
- 4
- Vordere
Wand
- 5
- Hintere
Wand
- 6
- Seitenwand
- 7
- Seitenwand
- 8
- Aufnahmeraum
- 9
- Zwischenboden
- 10
- Achse
- 11
- Zwischenbodenteil
- 12
- Zwischenbodenteil
- 13
- Achse
- 14
- Lagerleiste
- 15
- Lagerleiste
- 16
- Einrichtung
- 17
- Rahmenteil
- 18
- Positionierelement
- 19
- Abschnitt
- 20
- Abschnitt
- 21
- Abschnitt
- 22
- Abschnitt
- 23
- Vorsprung
- 24
- Vorsprung
- 25
- Schieber
- 26
- Schenkel
- 27
- Steg
- 28
- Öffnung
- 29
- Aufnahmeraum
- 30
- Stirnfläche
- 31
- Schenkel
- 32
- Steg
- 33
- Federelement
- 34
- Achse
- 35
- Lagerteil
- 36
- Achse
- 37
- Positionierteil
- 38
- Vertiefung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10134027
A1 [0004]
- - DE 20308296 U1 [0005]
- - DE 19724599 A1 [0006]
- - DE 102005019485 A1 [0007]
- - DE 102005057330 A1 [0007]
- - DE 202005010253 U1 [0007]
- - DE 202006013840 U1 [0007]
- - US 6915997 B2 [0007]