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Die
Erfindung betrifft ein wegwerfbares Bekleidungsstück für
den medizinischen, biotechnologischen oder chemischen Bereich mit
einem durchgehenden Vorderelement sowie Ärmeln und einem
Rückenelement, wobei das Rückenelement einen sich ausgehend
vom Halsausschnitt bis in den Rücken eines Trägers,
insbesondere bis zur Taille oder Hüfte hinein erstreckenden
oberen Rückenteil und einen sich hieran anschließenden
sich vom Rücken nach distal erstreckenden unteren Rückenteil
aufweist.
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Derartige
wegwerfbare Bekleidungsstücke, wie sie insbesondere als
Operations- oder Chirurgenbekleidungsstücke eingesetzt
werden, sind im Stand der Technik vielfach bekannt. So beschreibt beispielsweise
die
US-PS 3,911,499 einen
wegwerfbaren chirurgischen Kittel, der zwei Rückenteile
aufweist, die gemeinsam ein Rückenelement bilden, wobei
die Rückenteile aufeinander mittels Haftelementen überlappend
verankert werden können.
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Ein
weiteres entsprechendes wegwerfbares Bekleidungsstück ist
aus der
FR 2 709 643
A1 vorbekannt, die einen sogenannten Bindekittel beschreibt, wobei
zwei Rückenteile, die an ein durchgehendes Vorderteil anschließen,
in Überlappung gebracht werden, indem die Rückenteile
mittels Bindebändern überlappend festlegbar sind.
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Neben
diesen im Rückenbereich geöffneten Mänteln
sind auch geschlossene Bekleidungsstücke bekannt, wobei
ein entsprechender Mantel und dessen Faltung beispielsweise in der
US-PS 4,942,987 beschrieben
ist.
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Ausgehend
von dem bekannten Stand der Technik liegt nun der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein wegwerfbares Bekleidungsstück der
eingangs genannten Art zu schaffen, welches einfach und schnell,
insbesondere auch ohne Hilfe einer weiteren Person anziehbar ist.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der obere Rückenteil
als in Umfangsrichtung durchgehender, geschlossener Rückenteil
und der untere Rückenteil als offener Rückenteil
ausgebildet ist, der zwei untere Rückenteilabschnitte aufweist,
die aneinander entlang eines in Längsrichtung verlaufenden Schlitzes
anstoßen oder einander überlappen.
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Unter
Längsrichtung ist dabei die in Gebrauchslage des Bekleidungsstückes,
nämlich in Längsrichtung bzw. Längsachse
eines aufrecht stehenden Trägers (auch synonym als Körperhochachse
zu verstehendes Bekleidungsstücks vorgesehene Richtung
zu verstehen, und unter Querrichtung die Richtung senkrecht hierzu.
Unter Umfangsrichtung ist die um den Umfang eines Trägers
verlaufende Richtung zu verstehen, wobei im vorliegenden Fall sich
die Umfangsrichtung somit auch in Querrichtung erstreckt.
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Als
Längsmittelachse wird die in Längsrichtung und
mittig gelegene Achse des Bekleidungsstückes verstanden.
Sofern eine Bezeichnung ”oben” bzw. ”unten” definiert
ist, wird hierbei stets von der Anordnung des Bekleidungsstückes
in Gebrauchslage an einem aufrecht stehenden Träger ausgegangen.
Die Bezeichnungen distal und proximal beziehen sich ebenfalls auf
die Gebrauchslage des Bekleidungsstücks an einem aufrecht
stehenden Träger.
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Hiermit
wird auf der einen Seite der Vorteil erreicht, dass ähnlich
einem Pullover das Bekleidungsstück allein anziehbar ist,
da kein Verschluss im Bereich des Rückens vorgesehen werden
muss, wie beispielsweise bei einem Bindekittel etc., der durch eine
weitere im medizinischen Bereich tätige Person verschlossen
werden muss. Auf der anderen Seite wird der Vorteil eines wegwerfbaren
Bekleidungsstücks bereitgestellt, wie er bei solchen Bekleidungsstücken
vorliegt, die zwei Rückenteile aufweisen, nämlich
eine größere Bewegungsfreiheit, vor allem im Beinbereich
als diese bei vollständig einteiligen im Rückenabschnitt
geschlossenen wegwerfbaren Bekleidungsstücken gegeben ist.
Es herrscht damit eine größere Bewegungsfreiheit,
die ein bequemeres Tragen des wegwerfbaren Bekleidungsstücks ermöglicht.
Auch fällt das Bekleidungsstück durch die offene
Gestaltung des unteren Rückenteils beim Anziehen leichter
an einem Träger herab, wohingegen ein bis unten geschlossener
Kittel heruntergestreift werden muss.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass der obere Rückenteil aus zwei über
eine insbesondere in Längsrichtung verlaufende Naht miteinander
verbundenen oberen Rückenteilabschnitten gebildet ist.
Die Naht kann dabei eine nur mittels Nadel und Faden erstellte Nähnaht
sein. Besonders bevorzugt kann die Naht auch eine Schweißnaht,
die beispielsweise durch Kalanderschweißen, Thermoschweißen und/oder
Ultraschallschweißen entstanden ist, sein. Alternativ kann
der obere Rückenteil einteilig ausgebildet sein. Vorzugsweise
sind die oberen und unteren Rückenteilabschnitte einstückig
miteinander verbunden und damit einteilig mit dem Vorderelement verbunden.
Weiter vorzugsweise sind die beidseits am Vorderelement jeweils
angeordneten oberen und unteren Rückenteilabschnitte einstückig
mit dem Vorderelement verbunden.
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Dabei
kann insbesondere vorgesehen sein, dass der obere Rückenteil
im Taillenbereich eines Trägers in den unteren Rückenteil übergeht.
Hierdurch wird auf der einen Seite sichergestellt, dass der obere
Rückenteil ähnlich einem Pullover vorgesehen ist
und das Bekleidungsstück damit durch einen Träger
selbständig angezogen werden kann, ohne dass eine zweite
Person, beispielsweise eine Krankenschwester, beim Anlegen des wegwerfbaren
Bekleidungsstücks behilflich ist. Auf der anderen Seite
kann der untere Rückenteil einen zusätzlichen
Bewegungsfreiraum ermöglichen, so wie er durch Kittel, die
hinten offen ausgebildet sind, gegeben ist, die in der Regel auch
ab Taillenbereich, in dem sie gebunden sind, einen zusätzlichen
Bewegungsspielraum ermöglichen. Weiterhin kann vorgesehen
sein, dass das wegwerfbare Bekleidungsstück eine Gürteleinrichtung
zur Regulierung der Weite, also des Umfangs des Bekleidungsstücks
aufweist. Hierdurch kann eine Anpassung des Bekleidungsstücks
an den Umfang, insbesondere im Taillen- oder Bauchbereich eines
Trägers erfolgen. Dabei kann die Weitenanpassung insbesondere
stufenlos oder auch in Stufen erfolgen. Besonders bevorzugt ist
dabei, wenn die Gürteleinrichtung bereits vorkonfektioniert
herstellerseitig geschlossen ist, so dass kein aufwendiges Verschließen
der Gürteleinrichtung seitens des Trägers des
Bekleidungsstücks mehr vorgenommen werden muss. Dabei können
insbesondere Verschlusselemente beispielsweise in Form von Schnallen,
aber auch Zwei-D-Ringen, durch die ein Bandelement hindurchgezogen
wird und wobei die beiden D-Ringe mit einem weiteren Bandelement
verbunden sind, vorgesehen sein.
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Besonders
bevorzugt ist dabei eine Gürteleinrichtung zum Anpassen
des Umfangs des Bekleidungsstücks an einen Körperumfang,
wobei die Gürteleinrichtung ein erstes Band aufweist, welches
mit dem Bekleidungsstück verbunden ist und ein erstes freies
Bandende aufweist, wobei die Gürteleinrichtung ein zweites
Band aufweist, welches mit dem Bekleidungsstück verbunden
ist und ein zweites freies Bandende aufweist, wobei in einem herstellerseitig angebotenen
Ausgangszustand des Bekleidungsstücks das erste Band und
das zweite Band in einem Verschlingungsbereich derart miteinander
verschlungen sind, dass durch Ziehen an dem ersten freien Bandende
und an dem zweiten freien Bandende in entgegengesetzten Richtungen
der Umfangs des Bekleidugnsstücks stufenlos verkleinerbar
ist.
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Durch
einfaches Ziehen an den freien Bandenden kann die Gürteleinrichtung
in ihrem Umfang so verkleinert werden, dass der Umfang des Bekleidungsstücks
verkleinert wird, bis er an den Körperumfang beispielsweise
eines Chirurgen angepasst ist.
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Es
ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Träger selbst
oder das Hilfspersonal, beispielsweise eine Krankenschwester, die
freien Bandenden nach Anlegen des Bekleidungsstücks miteinander verknotet.
Somit kann das erfindungsgemäße Bekleidungsstück
schnell und auch ohne Hilfspersonal angezogen werden.
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Da
die Einstellung der Gürteleinrichtung beziehungsweise des
Bekleidungsstücks an den Körperumfang durch einfaches
Ziehen an den freien Bandenden erfolgen kann, beansprucht das Anpassen
des Bekleidunsstücks an einen Körperumfang nur
sehr wenig Zeit. Darüber hinaus wird das Risiko, das Bekleidungsstück
durch längere Handhabung und Verknoten der Gürteleinrichtung
zu verunreinigen, auf ein Minimum reduziert.
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Da
der Verschlingungsbereich ausschließlich durch das miteinander
Verschlingen des ersten und des zweiten Bandes gebildet wird, wird
auf das Einbringen weiterer zusätzlicher Materialkomponenten
verzichtet, was auch eine Kosteneinsparung mit sich bringt.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, wenn der Verschlingungsbereich an einem Vorderelement
des Bekleidungsstücks angeordnet ist. Prinzipiell ist es möglich,
den Verschlingungsbereich auch an einem Rückenelement des
Bekleidungsstücks anzuordnen. Bei Anordnung an einem Vorderelement
jedoch wird das Anlegen des erfindungsgemäßen
Bekleidungsstücks ohne Hilfspersonal erheblich erleichtert.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das erste Band und das
zweite Band unterschiedliche Längen aufweisen. Auf diese
Weise kann der Verschlingungsbereich zu einer Körpermitte
seitlich versetzt angeordnet werden. Auf diese Weise können
der Verschlingungsbereich und die freien Bandenden in einem Hüftbereich
des Trägers oder hierzu benachbart angeordnet werden.
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In
vorteilhafter Weise bildet das erste Band eine Schlinge, in welcher
das zweite Band reibschlüssig fixiert ist. Hierdurch kann
ein besonders einfach ausgestalteter Verschlingungsbereich geschaffen
werden, mit dem gewährleistet ist, dass die Bänder
verliersicher aneinander gehalten sind und dass das zweite Band
mit Handkraft relativ zu der Schlinge des ersten Bands bewegbar
ist.
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Der
Verschlingungsbereich ist dabei insbesondere so gestaltet, dass
eines der Bänder einen normalen einfachen Knoten aufweist
und das andere der Bänder durch die hierdurch gebildete
Schlinge des einfachen Knotens hindurchgezogen werden kann. Das
durch die Schlinge hindurchgezogene Band kann dann durch den einfachen
Knoten, der in dem anderen Band vorgesehen ist, reibschlüssig
hinsichtlich seiner Länge in dieser Schlaufe festgelegt sein,
lässt sich jedoch beliebig längenverstellbar durch
diesen Umschlingungsbereich hindurch ziehen. Der einfache Knoten
wird dadurch gebildet, dass das Band unter Ausbildung einer Schlinge
sich selber kreuzt und dann das freie Ende nochmals durch die Schlinge
geführt wird.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, wenn das erste Band kürzer ist als
das zweite Band. Wenn das erste Band eine Schlinge aufweist, ist
durch die Länge des ersten Bands die Lage des Verschlingungsbereichs
vorgegeben und unabhängig von dem anzupassenden Umfang
des Bekleidungsstücks. Das zweite und längere
Band ist in der Schlinge des ersten Bandes bewegbar. Durch Ziehen
an dem freien Bandende des zweiten Bandes werden die Schlinge des
ersten Bandes und das darin liegende zweite Band relativ zueinander
verschoben, so dass über die Länge des zweiten
Bandes der vom Träger gewünschte und der an den
Träger angepasste Umfang der Gürteleinrichtung
und damit einhergehend der Umfang des Bekleidungsstücks
regulierbar und justierbar ist.
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In
einer vorteilhaften Weise sind das erste Band und das zweite Band
jeweils im Bereich des Übergangs zwischen einem Vorderelement
und einem Rückenelement des Bekleidungsstücks
mit dem Bekleidungsstück verbunden, und insbesondere bezogen
auf eine Körperhochachse auf derselben Höhe angeordnet.
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In
einer alternativen vorteilhaften Weise sind das erste Band an einem
Vorderelement des Bekleidungsstücks oder im Bereich des Übergangs
zwischen einem Vorderelement und einem Rückenelement des
Bekleidungsstücks und das zweite Band an einem Rückenelement
des Bekleidungsstücks angebracht, und insbesondere bezogen
auf eine Körperhochachse auf derselben Höhe angeordnet.
Durch die Verkleinerung des Umfangs der Gürteleinrichtung unter
Einbeziehen des Rückenelementes kann auf diese Weise besonders
vorteilhaft eine Anpassung des Umfangs des unterhalb des ersten
und zweiten Bandes angeordneten Bekleidungsstücks erreicht werden.
Besonders bevorzugt ist damit, dass die Bänder zumindest
einen Teil des Umfangs eines Trägers umschließen
und dass durch Ziehen an den freien Bandenden in entgegengesetzter
Richtung die Länge der Gürteleinrichtung und damit
der Umfang des Bekleidungsstücks stufenlos verkleinerbar
sind. Insbesondere vorteilhaft sind die Bänder derart an das
Bekleidungsstück angebracht, dass eine Umschließung
des Umfangs eines Trägers um 180° oder mehr als
180° vorgesehen sein kann.
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In
einer weiteren alternativen Weise sind das erste und das zweite
Band an einem Rückenteil des Bekleidungsstücks
fixiert, und insbesondere bezogen auf eine Körperhochachse
auf derselben Höhe angeordnet.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind das erste
Band und das zweite Band an den den freien Bandenden entgegengesetzten Bandenden
miteinander verbunden, so dass die Befestigung eines Bands an dem
Bekleidungsstück auch mittelbar erfolgen kann, nämlich
durch Befestigung des anderen Bands am Bekleidungsstück.
Die Bänder können dabei einstückig oder über
einen Verbindungsbereich, in dem sie über Verbindungsmittel miteinander
zu einem Band verbunden sind, verbunden sein.
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Wenn
das erste Band und das zweite Band miteinander einstückig
ausgebildet sind, bilden diese ein gemeinsames Band, wobei ein Endabschnitt
des gemeinsamen Bands das erste Band mit dem ersten freien Bandende
bildet und der entgegengesetzte Endabschnitt das zweite Band mit
dem zweiten freien Bandende. Vorzugsweise weist ein solches gemeinsames
Band einen mittleren Bandabschnitt auf, welcher an der Rückseite
des Bekleidungsstücks angeordnet ist.
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Das
erste und zweite Band sind mit dem Bekleidungsstück im
Bereich von Befestigungsabschnitten verbunden. Für die
Verbindung zwischen dem ersten und/oder zweiten Band und dem Bekleidungsstück
können vorzugsweise adhesive und/oder nichtadhesive Fügemittel
eingesetzt werden. Als adhesives Fügemittel wird insbesondere
Hotmeltkleber eingesetzt. Als nicht-adhesive Fügemittel
werden insbesondere Schweißstellen, insbesondere thermische
Schweißstellen und/oder Ultraschallschweißstellen
eingesetzt. In einer weiteren Alternative kann eine Verbindung auch
durch mechanische Fügestellen mittels Nähen, also
Nähte erhalten werden. Weiter vorteilhaft können
die verschiedenen Fügemittel auch kombiniert eingesetzt
werden.
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Neben
der räumlichen Anordnung von Elementen zum Bekleidungsstück,
kann eine Längsrichtung der Bänder definiert sein,
deren Richtung durch eine Bandachse bestimmt ist. Die Bandachse
kann dabei von den Definitionen für das Bekleidungsstück abweichen.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste
Band vom ersten freien Bandende aus gesehen einen ersten Bandabschnitt, einen
zweiten Bandabschnitt, einen dritten Bandabschnitt und einen vierten
Bandabschnitt aufweist, und dass in dem Verschlingungsbereich die vier
Bandabschnitte und das zweite Band übereinander angeordnet
sind, wobei der erste Bandabschnitt zwischen dem zweiten Band und
dem vierten Bandabschnitt, das zweite Band zwischen dem ersten Bandabschnitt
und dem dritten Bandabschnitt und der vierte Bandabschnitt zwischen
dem ersten Bandabschnitt und dem zweiten Bandabschnitt angeordnet
ist. Dies ermöglicht eine einfache Umschlingung des zweiten
Bands, wobei gleichzeitig verhindert wird, dass eine mit Hilfe des
ersten Bands gebildete Schlinge unbeabsichtigt gelöst wird.
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In
vorteilhafter Weise kann eine Schlaufe zur Führung des
ersten Bandes und/oder des zweiten Bandes, insbesondere des zweiten
Bandes am Bekleidungsstück vorgesehen sein.
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Die
Gürtelschlaufe kann dabei als einfache Gürtelschlaufe
ausgebildet sein, die entlang zweier in Umfangsrichtung verlaufender
Bereiche mit dem Bekleidungsstück verbunden ist, so dass
sich ein in Umfangsrichtung verlaufender Tunnel bildet, durch den die
Gürteleinrichtung hindurchgeführt werden kann.
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In
besonders vorteilhafter Weise kann anstelle einer Schlaufe, insbesondere
auf dem Vorderelement oder zusätzlich zu einer Schlaufe
eine Bandführungsvorrichtung zur abschnittsweisen Führung des
ersten Bandes und/oder des zweiten Bandes, insbesondere des zweiten
Bandes vorgesehen sein. Diese Bandführungsvorrichtung umfasst
ein, insbesondere rechteckiges, Führungsteil mit einer
Oberkante und einer Unterkante und Längskanten. Besonders
vorteilhaft weist das Führungsteil insbesondere zwei sich
quer, insbesondere senkrecht zu einer Bandachse, also in Längsrichtung
des Bandes, und insbesondere in Längsrichtung des Bekleidungsstücks
und innerhalb der Oberkante und Unterkante erstreckende Schlitze
auf, so dass durch diese Schlitze eine Schlaufe einsteht. Diese
Schlaufe ermöglicht, dass das erste und/oder zweite Band,
insbesondere das zweite Band über die Außenseite
des Führungsteils durch einen ersten Schlitz über
die Rückseite der Schlaufe und durch den zweiten Schlitz
wieder auf die Außenseite des Führungsteils geführt
werden kann. Die diese Schlaufe bildenden Schlitze sind vorzugsweise
noch verstärkt, so dass beim Durchführen des ersten
und/oder zweiten Bandes durch die Schlaufe ein Freisetzen von dem
diese Schlaufe bzw. dieses Führungsteil bildenden Material,
wie beispielsweise Faserbruchstücke, was u. a. auch unter dem
Stichwort Linting bekannt ist, reduziert und auch vermieden wird.
Insbesondere vorzugsweise sind die Schlitze entlang ihrer Kanten
randständig durch Einsäumen mittels Nähfaden
verstärkt. Zusätzlich kann das Führungsteil
an den Kanten, insbesondere an den Querkanten verstärkt
oder gesäumt sein.
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Vorteilhafterweise
ist das Führungsteil entlang den Randabschnitten der Längskanten
an dem Bekleidungsstück, insbesondere an dem Vorderelement
des Bekleidungsstücks befestigt. Diese Befestigung erfolgt
insbesondere jeweils mittels Fügemitteln, welche insbesondere
entnommen sind aus der Gruppe Nähnaht, Kleber, wie insbesondere
Hotmeltkleber und Schweißstellen, wie insbesondere Thermoschweißstellen
und/oder Ultraschallschweißstellen, und Kombinationen davon.
Besonders bevorzugt werden Schweißstellen, insbesondere
Ultraschallschweißstellen als Fügemittel eingesetzt.
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Weiter
vorteilhaft ist das Führungsteil nur entlang den Randabschnitten
der Längskanten an dem Bekleidungsstück unter
Beibehalt von freien, ungebundenen Bereichen der Unterkante und/oder Oberkante
des Führungsteils an dem Bekleidungsstück befestigt.
Eine solche Bandführungsvorrichtung bietet den Vorteil,
dass nicht die Gefahr besteht, dass sich hinsichtlich der Hygiene
bedenkliche Bereiche innerhalb der Bandführungsvorrichtung
bilden, da diese zum Bekleidungsstück in Längsrichtung
hin offen ausgebildet ist. Darüber hinaus bietet dies die Möglichkeit,
die Befestigungsnähte der Bandführungsvorrichtung
relativ weit voneinander zu positionieren und dennoch eine gute
Führung der Gürteleinrichtung zu gewährleisten.
Hierdurch wird das Material des Bekleidungsstücks weniger
beansprucht. Insbesondere wird jedoch eine Taschenbildung verhindert,
in der sich Schmutzpartikel oder Flüssigkeiten sammeln
können.
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Besonderes
bevorzugt ist die Bandführungsvorrichtung auf dem Vorderelement
körpermittig angebracht.
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Vorzugsweise
ist die Gürtelschlaufe und/oder die Bandführungsvorrichtung
aus Vliesmaterial gebildet, insbesondere aus einem Vlieslaminat. Besonders
bevorzugt ist das Vliesmaterial dabei als Laminat aus einer Abfolge
von Spunbond(S)- und/oder Meltblown(M)-Schichten gebildet, insbesondere
als Laminat aus Spunbond(S-) und Meltblown(M)-Schichten, insbesondere
mit einer Spunbondschicht als äußere Schicht,
insbesondere bevorzugt als SM, SMS, SMMS, SMMMS gebildet. Insbesondere
bevorzugt besteht das Vliesmaterial aus Polypropylen.
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Insbesondere
bevorzugt ist die Gürtelschlaufe und/oder die Bandführungsvorrichtung
aus den das Bekleidungsstück im Wesentlichen als äußere Schicht
bildende Materialien gebildet.
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Insbesondere
ist es bevorzugt, wenn das erste Band vom ersten freien Bandende
aus gesehen einen ersten Bandabschnitt, einen zweiten Bandabschnitt,
einen dritten Bandabschnitt und einen vierten Bandabschnitt aufweist,
und dass der Verschlingungsbereich hergestellt wird, indem der vierte
Bandabschnitt und das zweite Band einander kreuzend übereinander
angeordnet werden, indem der dritte Bandabschnitt um das zweite
Band gelegt wird, so dass in einem Zwischenzustand das zweite Band
zwischen dem dritten Bandabschnitt und dem vierten Bandabschnitt
angeordnet ist, und indem der zweite Bandabschnitt und der erste
Bandabschnitt um den vierten Bandabschnitt gelegt werden, so dass
der vierte Bandabschnitt zwischen dem zweiten Bandabschnitt und
dem ersten Bandabschnitt angeordnet ist und so dass in einem Endzustand
das zweite Band zwischen dem ersten Bandabschnitt und dem dritten
Bandabschnitt angeordnet ist. Auf diese Weise kann das erste Band
sowohl um das zweite Band als auch in Abschnitten um sich selbst verschlungen
werden, so dass eine Schlinge entsteht, in welcher das zweite Band
reibschlüssig fixiert, dabei jedoch bewegbar gehalten ist.
Gleichzeitig kann durch die Umschlingung des ersten Bands um sich
selbst eine Sicherung gegen ein Lösen des Verschlingungsbereichs
geschaffen werden.
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Dabei
kann insbesondere auch vorgesehen sein, dass die so gestaltete Gürteleinrichtung
bereits herstellerseitig vorkonfektioniert ist und in einer vergleichsweise
langen, also einen großen Umfang einschließenden
Stellung herstellerseitig vorgesehen ist, so dass das wegwerfbare
Bekleidungsstück insbesondere enger hinsichtlich seines
Umfangs ausgebildet ist als die Gürteleinrichtung und die
Gürteleinrichtung dann durch einen Träger nur
noch zur Anpassung an seinen eigenen Umfang verkleinert werden kann.
Da die Gürteleinrichtung dann einen größeren
Umfang einschließt als das Bekleidungsstück selbst,
kann verhindert werden, dass der Fall eintreten kann, dass ein Träger
das Bekleidungsstück nicht anzuziehen vermag, weil die
Gürteleinrichtung herstellerseitig zu eng eingestellt ist
Vorzugsweise sind die Gürteleinrichtung, also das erste
und das zweite Band, aus Vliesmaterial gebildet, insbesondere aus einem
Vlieslaminat. Besonders bevorzugt ist das Vliesmaterial dabei als
Laminat aus einer Abfolge von Spunbond(S)- und/oder Meltblown(M)-Schichten gebildet,
insbesondere als Laminat aus Spunbond(S-) und Meltblown(M)-Schichten,
insbesondere mit einer Spunbondschicht als äußere
Schicht, insbesondere bevorzugt als SM, SMS, SMMS, SMMMS gebildet.
Insbesondere bevorzugt besteht das Vliesmaterial aus Polypropylen.
Insbesondere bevorzugt ist die Gürteleinrichtung aus den
beim Bekleidungsstück im Wesentlichen die äußere
Schicht bildenden Materialien gebildet.
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Darüber
hinaus kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass eine Einrichtung
zur Längeneinstellung vorgesehen ist. Eine derartige Längeneinstellung
kann insbesondere dadurch erfolgen, dass eine in Umfangsrichtung
verlaufende Faltung vorgesehen ist und dass der eingefaltete Bereich
mittels Halteelementen lösbar am Bekleidungsstück festlegbar
ist. Als Halteelement können dabei klebende Elemente, aber
auch sonstige haftende Elemente, wie beispielsweise Haken- und Schlaufenbefestigungselemente,
sowie Bindebänder dienen. Alternativ kann auch vorgesehen
sein, dass eine Verbindung durch zerreißbare mit Sollbruchstellen
versehene Elemente vorgesehen ist. Die Faltung kann dabei so erfolgen,
dass die Öffnung der Falte nach oben in Tragerichtung oder
nach unten in Tragerichtung weist, wobei bevorzugt eine Faltung
nach unten vorgesehen ist, um eine Taschenbildung, die gegebenenfalls
zur Aufnahme von Flüssigkeiten oder Partikeln führt,
zu verhindern.
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Besonders
bevorzugt ist weiterhin vorgesehen, dass der obere Rückenteil,
insbesondere im Bereich des Halsausschnitts, gegebenenfalls bis
zum Bereich des unteren Rückenteils, so dass der gesamte
obere Rückenteil hiermit versehen ist, eine Sollbruchlinie
aufweist. Hierdurch kann erreicht werden, dass ein einfacheres Ausziehen
des wegwerfbaren Bekleidungsstücks ermöglicht
ist, indem die Halsausschnittsöffnung zum Ausziehen des
Bekleidungsstücks vergrößert werden kann
oder gegebenenfalls sogar der gesamte obere Rückenteil
geöffnet werden kann, um so ein Ausziehen in der Art eines
Kittels zu ermöglichen. Durch die verbesserte Ausziehbarkeit, wobei
insbesondere eine Ausziehbarkeit ähnlich einem Kittel vorgesehen
sein kann, wird darüber hinaus auch erreicht, dass eine
geringere Gefahr des Inkontaktkommens mit Flüssigkeiten
oder weiteren Dingen, die mit dem Kittel während des Arbeitens
in Kontakt gekommen sind, durch Bekleidungsstücke, die
vorher unter dem wegwerfbaren Bekleidungsstück getragen
wurden, oder den Träger selbst erfolgt. Insbesondere kann
verhindert werden, dass die darunter getragene Bekleidung durch
Blut oder Partikel verschmutzt oder kontaminiert wird.
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Weiterhin
kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass am Rückenteil
ein Anfassabschnitt vorgesehen ist zur Erleichterung des Anziehens.
Besonders vorzugsweise ist der Anfassabschnitt im Übergang
zwischen oberen Rückenteil und unteren Rückenteil,
und insbesondere in einem Verbindungsbereich zwischen den beiden
unteren Rückenteilabschnitten angeordnet. Dabei erfolgt
das Anziehen eines entsprechenden Bekleidungsstücks derart,
dass der Träger zunächst in die Ärmel
hineinschlüpft und dann der Rumpfteil, gebildet durch das
Vorderelement sowie das Rückenelement, vor seiner Brust
angeordnet ist. Es kann dann vorgesehen sein, dass der Träger
den Anfassabschnitt, der am Rückenelement befestigt ist,
ergreift und hierdurch das Rückenelement über
seinen Kopf hebt, ohne weitergehenden Kontakt mit dem Rückenelement
aufzunehmen, um dieses hinsichtlich seiner Sterilität nicht
zu beeinträchtigen. Der Anfassabschnitt bietet daher eine
Erleichterung insbesondere auch des sterilen Anziehens, sofern das
Anziehen eines entsprechenden Bekleidungsstücks durch eine
Person alleine ohne Zuhilfenahme einer Hilfsperson erfolgen soll.
Insbesondere vorteilhaft ist der Anfassabschnitt bandförmig
gestaltet und mit einem Ende am Rückenteil, insbesondere
im Übergang zwischen oberen und unteren Rückenteil,
weiter insbesondere in einem Verbindungsbereich zwischen den beiden
unteren Rückenteilabschnitten befestigt, derart dass das
freie Ende des Anfassabschnitts in Richtung Halsausschnitt orientiert
ist.
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Die Ärmel
können dabei an ihren unteren distalen Enden Bündchen
aufweisen, wobei zusätzlich zu den Austrittsöffnungen
für die Hände separate Austrittsöffnungen
für die Daumen in den Bündchen vorgesehen sind.
Dies bietet den Vorteil, dass dann ein Bereich des Bündchens
zwischen Zeigefinger und Daumen zu liegen kommt, wodurch verhindert werden
kann, dass die Bündchen ungewollt nach oben in Richtung
auf den Ellbogen hochgestreift werden und somit Haut zwischen den
ebenfalls getragenen Handschuhen bzw. den Händen der das
Bekleidungsstück tragenden Person und den Ärmelbündchen
freigelegt wird und es so zu einer mangelnden Sterilität
sowohl des Behandelnden kommt als auch für diesen die Gefahr
besteht, dass dieser mit Flüssigkeiten, insbesondere Blut
oder Partikeln in Kontakt kommt.
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Das
Bekleidungsstück kann dabei insbesondere aus einem Vliesmaterial
als äußere Schicht gebildet sein, insbesondere
einem Vlieslaminat. Besonders bevorzugt ist das Vliesmaterial dabei
als Laminat aus einer Abfolge von Spunbond(S)- und/oder Meltblown(M)-Schichten
gebildet, insbesondere als Laminat aus Spunbond(S-) und Meltblown(M)-Schichten,
insbesondere mit einer Spunbondschicht als äußere
Schicht, insbesondere bevorzugt als SM, SMS, SMMS, SMMMS gebildet.
Insbesondere bevorzugt besteht das Vliesmaterial aus Polypropylen.
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Hierdurch
kann bereits eine gewisse Flüssigkeitsundurchlässigkeit
des Materials bereitgestellt werden. Des Weiteren können
bereichsweise Barriereelement, z. b. aus einer Folie oder einem
Vliesfolienlaminat vorgesehen sein.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Faltung für ein wegwerfbares
Bekleidungsstück insbesondere der vorstehend beschriebenen
Art mit einem durchgehenden Vorderelement sowie einem Rückenelement
mit einem oberen durchgehenden Rückenteil und einem unteren
aus zwei Rückenteilabschnitten bestehenden Rückenteil,
bei dem sich die Rückenteilabschnitte überlappen
oder gegeneinander anliegen, wobei insbesondere eine Überlappung
bevorzugt vorgesehen ist. Die Faltung erfolgt dabei wie folgt. In
der Ansicht, dass das Rückenelement nach oben zu liegen
kommt, werden im ersten Faltschritt zunächst die unteren
Rückenteilabschnitte auf das Vorderelement umgeschlagen.
Dabei werden die Rückenteilabschnitte um jeweils eine im
Wesentlichen in Längsrichtung verlaufende Faltlinie und
eine davon ausgehend nach distal schräg zur Längsmittelachse
verlaufende Faltlinie so auf das Vorderelement umgeschlagen, dass
die Längskanten, mit der die Rückenteilabschnitte
im ursprünglich ausgebreiteten und ungefalteten Ausgangszustand
gegeneinander anliegen oder einander überlappen, dann in Umfangsrichtung
verlaufen. Der minimale mögliche Abstand dieser in Längsrichtung
verlaufenden Faltlinien ist dabei durch den Umfang des flach ausgebreiteten
Bekleidungsstückes vorgegeben. Durch dieses Umschlagen
der unteren Rückenteilabschnitte wird die Innenseite der
unteren Rückenteilabschnitte nach außen gewendet.
Die auf das Vorderelement umgeschlagenen unteren Rückenteilabschnitte
decken damit die Außenseite des Vorderelements ab. Durch dieses
Umschlagen der unteren Rückenteilabschnitte kommt es am
unteren Ende des Bekleidungsstückes zur Ausbildung eines
dreieckförmigen Abschnitts, derart, dass ausgehend von
im Wesentlichen beidseits in Längsrichtung verlaufenden
Faltkanten beidseits schräg einander zulaufende Faltkanten
in einer distal gelegenen Spitze münden. Durch dieses Umschlagen
der unteren Rückenteilabschnitte werden im Zuge der gesamten
Materialführung auch Bereiche des Vorderelements auf sich selbst
zurückgefaltet, deren Faltung entlang der schräg
zueinander zulaufenden Faltlinien erfolgt.
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Danach
kann das wegwerfbare Bekleidungsstück gewendet werden,
so dass nun die Vorderseite nach oben zu liegen kommt, wobei das
Rückenelement vorher während des ersten Faltschritts
nach oben zu liegen kam. Es erfolgt nun ein ein- oder zweimaliges
teleskopartiges Einstülpen der Ärmel in sich selber.
Das Einstülpen der Ärmel ist dabei bevorzugt derart,
dass die zu den Händen gerichteten Öffnungen der Ärmel,
damit auch die Ärmelbündchen, weiterhin distal
nach außen gerichtet sind. Anschließend wird das
Bekleidungsstück ausgehend von seinem distalen unteren
Ende auf das Vorderelement entlang dreier in Umfangsrichtung verlaufender
Faltlinien gefaltet. Durch das Umfalten der Rückenteilabschnitte hat
sich am unteren Ende ein dreieckiger Abschnitt gebildet, wobei die
erste Faltlinie auf Höhe der Basis des gebildeten dreieckigen
distalen Abschnitts liegt und die dritte Faltlinie unterhalb einer
Umfangslinie, die mit der Unterkante der Ärmel zusammenfällt.
Dabei wird unter Längsrichtung stets die für die
Gebrauchslage des Bekleidungsstückes vorgesehene Richtung,
nämlich die Längsrichtung eines Trägers und
unter Umfangsrichtung die Richtung quer hierzu, die alternativ auch
als Querrichtung bezeichnet sein kann, verstanden.
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Die
zweite Faltlinie liegt dabei zwischen der ersten und der dritten
Faltlinie. Beim Falten um die dritte Faltlinie werden der obere
Rückenteil, und damit auch die darin teleskopartig integrierten Ärmel
auf den unteren Rückenteil umgeschlagen. Es bildet sich dann
ein im Wesentlichen rechteckiges gefaltetes Paket, wobei nun wiederum
die Rückseite nach oben zu liegen kommt und zwei in Längsrichtung
verlaufende Faltlinien vorgesehen sind, um die ausgehend von den
Rändern das Paket auf den oberen Rückenteil derart
zusammengefaltet wird, dass die Ränder gegeneinander anliegen.
Es erfolgt dann ein weiterer letzter Faltschritt, um eine im Bereich
zwischen den Rändern liegende, in Längsrichtung
verlaufende Faltlinie, so dass sich nun ein Paket in der Art einer
Buchfaltung ergibt. Nach dieser letzten Faltung werden Eingreifstellen
für die Hände bereitstellt, so dass bei einem
Entfalten des Bekleidungsstücks die Hände unmittelbar
im Bereich der Ärmel zu liegen kommen und in diese eingreifen
können, so dass dann die Arme durch die Ärmel
und die Bündchen hindurchgeführt werden können
und dann mittels des Anfassabschnitts des Rückenelements
der Rumpfabschnitt, d. h. der Teil des Bekleidungsstücks,
der den Rumpf des Trägers im getragenen Zustand bedeckt,
des Bekleidungsstückes über den Kopf eines Trägers
hinübergehoben werden kann.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen
Anmeldungsunterlagen. Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Dabei zeigen:
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1 ein
wegwerfbares Bekleidungsstück in einer Vorderansicht;
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1a einen
Ausschnitt aus 1;
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2 eine
alternative Ausgestaltung;
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2a einen
Ausschnitt aus 2;
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3 eine
Bandführungsvorrichtung in einer Draufsicht;
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4 eine
Bandführungsvorrichtung im Querschnitt;
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5 ein
Bündchen sowie ein Teil eines Ärmels;
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6 eine Faltung eines erfindungsgemäßen
wegwerfbaren Bekleidungsstücks und
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7 bis 11 aufeinander
folgende Herstellungsphasen zur Herstellung des Verschlingungsbereichs
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1 zeigt
ein wegwerfbares Bekleidungsstück, das in seiner Gesamtheit
mit dem Bezugszeichen 10 versehen ist, mit einem Vorderelement 12 sowie
einem Rückenelement 14. Das Vorderelement 12 und
das Rückenelement 14 können miteinander einstückig
ausgebildet oder über Nähte miteinander verbunden
sein. Die Ausgestaltung des Rückenelements 14 wird
dabei insbesondere zu 6a näher erläutert.
Das Bekleidungsstück weist darüber hinaus Ärmel 16 auf,
welche vorzugsweise an ihren freien Enden mit Bündchen 18 versehen
sind. Darüber hinaus ist ein Halsausschnitt 20 vorgesehen.
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1 und 2 zeigen
eine Gürteleinrichtung 22 mit einer Bandführungsvorrichtung 24,
die in 3 und 4 näher erläutert
werden soll. Die Gürteleinrichtung 22 wird hierbei
aus zwei Bändern 26 und 28 gebildet,
die in einem Verschlingungsbereich 30, der seitlich versetzt
zur Mitte des Bekleidungsstücks 10 angeordnet
sein kann, vorgesehen sind. Der Verschlingungsbereich 30 wird
insbesondere dadurch gebildet, dass ein einfacher Knoten in eines
der beiden Bänder 26 und 28, insbesondere
in das kürzere Band 26, gemacht wird und das andere Band 28 durch
diesen einfachen Knoten, der eine Schlaufe ausbildet, hindurchgeführt
und beim Zuziehen des Knotens in diesem Knoten reibschlüssig festgelegt
wird. Es kann dann durch Ziehen an den beiden freien Bandenden 29 und 27 in
entgegengesetzter Richtung zu jedem Zeitpunkt eine stufenlose Feststellung
der Gürteleinrichtung 22 erfolgen.
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Darüber
hinaus ist eine Längenverstelleinrichtung 32 vorgesehen,
die in zwei Ausgestaltungen in den 1 und 2 dargestellt
ist. Hierzu ist vorgesehen, dass in Umfangsrichtung eine Falte im
Material des Bekleidungsstücks vorgesehen ist, wie insbesondere
den 1a und 2a entnommen
werden kann. Diese Falte wird dann durch Halteelemente, die hier
nicht dargestellt sind, lösbar fixiert. Dabei kann eine
Faltung insbesondere gemäß der Schnittansicht
A-A aus der 1 und in der in 1a gezeigten
Form erfolgen mit nach unten umgelegter Falte, wobei hier keine
Taschenbildung, im Gegensatz zu der aus der 2 gemäß der
Schnittansicht B-B entnommenen und in der 2a gezeigten
Ausgestaltung, vorliegt. Gegebenenfalls kann jedoch ein Lösen
der Längenverstelleinrichtung bei einer Gestaltung gemäß 2a leichter
vorgenommen werden, da hier die Halteelemente weiter im Taillenbereich
am Träger angeordnet sind, weil die Falte nach oben umgeschlagen
wird.
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3 und 4 zeigen
nun die Bandführungsvorrichtung 24, mittels der
das Band 28 an einem Vorderelement 12 des Bekleidungsstücks
festgelegt ist. Die Bandführungsvorrichtung besitzt hierbei
ein rechteckiges Führungsteil 36, das insbesondere
aus dem gleichen Material wie das Bekleidungsstück gebildet
werden kann, und das entlang zweier Längskanten 38 und 40 insbesondere über
Vernähen, Verkleben oder Verschweißen, besonders
bevorzugt über Ultraschallverschweißen am Bekleidungsstück 10 festgelegt
werden kann. Das Führungsteil 36 weist des Weiteren
zwei Schlitze 42 und 44 auf, durch die das Band 38 hindurchgeführt
wird, wie insbesondere 4 entnommen werden kann. Durch
die Schlitzung 42, 44 des Führungsteils 36 entsteht
eine Schlaufe, welche es ermöglicht, das zweite Band 38 über
die Außenseite des Führungsteils 36 durch
einen ersten Schlitz 44 über die Rückseite
der Schlaufe und durch den zweiten Schlitz 42 wieder auf die
Außenseite des Führungsteils 36 zu führen.
Hierdurch wird der Vorteil erreicht, dass zum einen die Befestigungsstellen
des Führungsteils 36, die in 4 mit 41 und 39 bezeichnet
sind, an das Bekleidungsstück, wie vorzugsweise am Vorderelement 12, vergleichsweise
weit auseinander angeordnet sein können im Vergleich zu
einer einfachen Gürtelschlaufe, die zwei in Umfangsrichtung
verlaufende Nähte aufweisen würde und darüber
hinaus hier keine Tasche gebildet wird, in die Schmutzpartikel eintreten
können. Sämtliche Schmutzpartikel werden hier
durch die Schwerkraft unmittelbar weiter gefördert.
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5 zeigt
nun einen Ärmel 16 mit einem Bündchen 18,
das hier zusätzlich zu einer Austrittsöffnung 46 für
die Hände eines Trägers eine Daumenöffnung 48 aufweist,
durch die der Daumen getrennt von den übrigen Fingern und
der übrigen Hand auszutreten vermag. Durch einen Abschnitt 47 des Bündchens,
der dann im Bereich zwischen Zeigefinger und Daumen des Trägers
zu liegen kommt, werden die Ärmel sicher am unteren Ende
der Arme fixiert und so ein Hochschieben der Bündchen in
Richtung der Ellbogen eines Trägers verhindert, was zu einem
Freilegen von Haut zwischen einem Handschuh und dem Bündchen 18 führen
könnte. Hierdurch kann die Sterilität weiter verbessert
werden.
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6 zeigt nun in den Darstellungen a) bis
t) das Falten eines wegwerfbaren Bekleidungsstücks gemäß der
Erfindung.
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Hierbei
soll zunächst anhand Darstellung a) das Rückenelement 14 näher
erläutert werden. Das Rückenelement 14 umfasst
hierbei einen oberen Rückenteil 50, der aus zwei
oberen Rückenteilabschnitten 51 und 53 gebildet
ist, die entlang einer Naht 54 miteinander verbunden sind,
wobei die Naht im Wesentlichen in Längsrichtung, jedoch
auch möglicherweise unter einer gewissen Neigung zur Längsrichtung,
vom Halsausschnitt 20 bis in den Taillenbereich 60 verläuft.
Es bildet sich damit ein oberer geschlossener durchgehender Rückenteil 50.
Der untere Rückenteil 62 wird durch zwei untere
Rückenteilabschnitte 64 und 66 gebildet,
die sich im Bereich, der mit 65 bezeichnet ist, überlappen.
Darüber hinaus ist am unteren Rückenteilabschnitt 66 ein Bandabschnitt
als Anfasshilfe 68, also Anfassbandabschnitt vorgesehen,
der beim Anziehen des wegwerfbaren Bekleidungsstücks dazu
dient, das Rückenelement 14 des wegwerfbaren Bekleidungsstücks 10 über
den Kopf eines Trägers zu heben, ohne Kontakt mit dem Rückenelement 14 selber
vornehmen zu müssen.
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Darüber
hinaus ist das Band 28 zu erkennen, das im Bereich des
Rückenteilabschnitts 64 festgelegt ist.
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Eine
Faltung erfolgt nun wie folgt. Zunächst wird der von den
beiden sich überlappenden unteren Rückenteilabschnitte 64, 66 der
oben aufliegende untere Rückenteilabschnitte 66 so
auf das Vorderelement 12 umgefaltet, dass seine im ausgebreiteten, noch
ungefalteten Ausgangszustand in Längsrichtung verlaufende
Kante 67 im Wesentlichen in Umfangsrichtung zu liegen kommt,
wie in Darstellung b) gezeigt ist. Der untere Rückenteilabschnitt 66 wird entlang
einer in Längsrichtung verlaufenden Faltkante 55 ausgehend
vom Rückenteil 14 auf das Vorderelement 12,
auch unter Wendung seiner ursprünglichen Innenseite nach
außen, geführt. Ausgehend von dieser in Längsrichtung
verlaufenden Faltkante 55 verläuft eine weitere
Faltkante 56 nach distal und zwar schräg zur Längsrichtung
in Richtung einer Längsmittelachse des Bekleidungsstückes,
wobei um diese Faltkante 56 im Zuge der Materialführung neben
dem unteren Rückenteilabschnitt auch untere Bereiche des
Vorderelements 12 gefaltet werden. Im Zuge der Materialführung
wird das Vorderelement 12 auch auf sich selbst zurückgefaltet.
Der umgeschlagene Zustand ist in Darstellung c) gezeigt. Danach erfolgt
das Gleiche mit dem zweiten Rückenteilabschnitt 64,
der ebenfalls um eine in Längsrichtung verlaufende Faltkante 57 so
auf das Vorderelement 12 umgelegt wird, dass seine ursprünglich
in Längsrichtung verlaufende Kante 63 rechtwinklig
zur Längsrichtung verläuft und insbesondere in
Umfangsrichtung angeordnet ist. Der Rest des unteren Rückenteilabschnitts 64 wird
um eine schräg verlaufende Faltkante 58 auf das
Vorderelement 12 umgeschlagen. Damit einhergehend wird
auch ein unterer Bereich des Vorderelements 12 auf sich
selbst zurückgefaltet. Durch dieses Umschlagen der beiden unteren
Rückenteilabschnitte 64, 66 entlang jeweils im
Wesentlichen beidseits in Längsrichtung verlaufenden Faltkanten 55, 57 und
daran beidseits daran anschließenden schräg einander
zulaufende Faltkanten 56, 58, kommt es am unteren
Ende des Bekleidungsstückes zur Ausbildung eines dreieckförmigen
Abschnitts 83 mit einer distal gelegenen Spitze 80.
Die Fertigstellung dieses Faltschritts ist dann in Darstellung e)
gezeigt. Der nächste Schritt ist dann das Wenden des wegwerfbaren
Bekleidungsstücks, so dass nun die Vorderseite nach oben
weist für den nächsten Faltschritt. Dies ist in
Darstellung f) gezeigt. Es erfolgt nun eine teleskopartige zweifache
Einstülpung der Ärmel 16, wie durch die
Pfeile 70 und 71, und wie in den Darstellungen
g), h) und i) schrittweise dargestellt ist. Die Einstülpung
der Ärmel 16 in sich selber erfolgt dabei so weit,
dass lediglich noch die Bündchen 18 über
das Vorderelement 12 sowie das Rückenelement 16 im
eingestülpten Zustand hinausstehen, wobei dies für
den einen Ärmel in Darstellung i) und für beide Ärmel
in Darstellung j) gezeigt ist.
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Als
nächstes erfolgt nun ein Umschlagen des distalen Endes,
das mit 80 bezeichnet ist, auf das Vorderelement 12 des
wegwerfbaren Bekleidungsstücks, und zwar zunächst
entlang einer Faltlinie 82, die durch die Basis des dreieckigen Bereichs 83,
der durch das Umschlagen der Rückenteilabschnitte 64 und 66 am
distalen Ende gebildet wird, erfolgt. Dieser Faltschritt ist dann
in den Darstellungen k) und l) gezeigt. Als nächstes erfolgt
eine weitere Faltung um eine Faltlinie 84 des distalen
Endes wiederum auf das Vorderelement, wobei dies in den Darstellungen m)
und n) gezeigt ist. Schließlich erfolgt, wie in Darstellung
o) gezeigt eine dritte Faltung um eine Faltlinie 86, die
ebenfalls in Umfangsrichtung verläuft, wobei hier insbesondere
das verbliebene Vorderelement 12 auf das durch die vorangehenden
Faltungen erhaltene distale Ende heraufgeklappt wird und die Faltlinie
unterhalb der unter den Ärmeln 16 liegenden Umfangslinie
verläuft. Es bildet sich so, wie in Darstellung p) gezeigt
ist, ein im Wesentlichen rechteckiges Paket 90, mit in
Längsrichtung verlaufenden Rändern 91, 93,
aus dem lediglich die Bündchen 18 seitlich herausragen.
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Dieses
Paket wird nun entlang zweier in Längsrichtung verlaufender
Faltlinien 88 und 89 so gefaltet, dass die beiden
in Längsrichtung verlaufenden Ränder 91, 93 mit
den Ärmelbündchen 18 aufeinander zu gefaltet
werden und mit ihren Rändern gegeneinander anliegen, wie
in dem Faltschritt, der in den Darstellungen q) und r) gezeigt ist.
Dabei erfolgt das Falten auf den oberen Rückenteil 50.
Schließlich, im letzten Faltschritt, liegt eine in Längsrichtung
verlaufende Faltlinie zwischen den Rändern 91 und 93 vor,
die mit 94 bezeichnet ist, so dass am Ende ein im Wesentlichen
rechteckiges Paket 100 gebildet wird. Dieses weist nun
zwei Eingriffsöffnungen 101 auf, in die, wie in
Darstellung t) gezeigt, die Hände einer das Bekleidungsstück
anlegenden Person eingreifen können und dann beim Entfalten
des Bekleidungsstücks 10 unmittelbar so zu liegen
kommen, dass sie in die Ärmel 16 eingreifen und
hineinschlüpfen können, um dann das Bekleidungsstück
mittels des Anfassabschnitts 68 über den Kopf
zu heben und mit dem Kopf durch den Halsausschnitt 20 hindurchzutreten.
Es kann dann, nachdem das Bekleidungsstück nach distal
unten gezogen worden ist, eine Einstellung der Weite über
die Gürteleinrichtung 22 erfolgen.
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Zum
Ausziehen des Bekleidungsstücks 10 kann vorgesehen
sein, dass im oberen Rückenteil 50 Sollbruchstellen
vorgesehen sind, mittels derer dann das Bekleidungsstück
zerrissen werden kann, so dass es leichter durch einen Träger
ausgezogen werden kann.
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Die
Bänder 26 und 28 der Gürteleinrichtung 22 sind
bereits in einem herstellerseitig dem Verbraucher angebotenen Zustand
des Wegwerf-Kittels 10 miteinander verschlungen. Zur Herstellung
des Verschlingungsbereichs 30 können insbesondere
in den 7 bis 11 dargestellte Herstellungsphasen durchlaufen
werden.
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Das
erste Band 26 weist von seinem freien Ende 27 aus
gesehen aufeinander folgende Bandabschnitte auf, nämlich
einen ersten Bandabschnitt 103, einen zweiten Bandabschnitt 104,
einen dritten Bandabschnitt 105 und einen vierten Bandabschnitt 106.
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In
einer in 7 dargestellten Herstellungsphase
werden das erste Band 26 und das zweite Band 28 so übereinander
gelegt, dass die Bänder 26 und 28 einander
kreuzen und dass der vierte Bandabschnitt 106 auf dem zweiten
Band 28 zur Auflage kommt.
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In
einer in 8 dargestellten folgenden Phase
wird der dritte Bandabschnitt um das zweite Band 28 herum
gelegt, so dass in dem in 8 dargestellten
Zwischenzustand das zweite Band 28 zwischen dem dritten
Bandabschnitt 105 und dem vierten Bandabschnitt 106 angeordnet
ist.
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In
einer folgenden, in 9 dargestellten Phase wird der
zweite Bandabschnitt 104 so umgefaltet, dass sich der zweite
Bandabschnitt 104 in etwa parallel zu dem zweiten Band 28 erstreckt.
Hierbei kommt der zweite Bandabschnitt 104 in Auflage auf das
erste Band 26.
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Schließlich
wird in einer in 10 dargestellten Phase der erste
Bandabschnitt 103 des ersten Bands 26 um den vierten
Bandabschnitt 106 des ersten Bands 30 herum gelegt
und zwischen dem vierten Bandabschnitt 106 und dem zweiten
Band 28 angeordnet.
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Durch
Ziehen an dem vierten Bandabschnitt 106 oder einem sich
hieran anschließenden fünften Bandabschnitt 107 einerseits
und an dem ersten freien Ende 27 des ersten Bands 26 andererseits
kann die Umschlingung des zweiten Bands 28 in ihrem Umfang
verkleinert werden, so dass eine in 11 dargestellte Schlinge 31 entsteht,
in welcher das zweite Band 28 reibschlüssig fixiert
ist.
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Das
wegwerfbare Kleidungsstück 10 gemäß 1 mit
dem Verschlingungsbereich 30 in dem in 11 dargestellten
Zustand ermöglicht es einem Träger, den Umfang
der Gürteleinrichtung 22 stufenlos an einen Körperumfang
des Trägers anzupassen. Hierfür können
die freien Enden 27 und 29 der Bänder 26 und 28 ergriffen
und in einander entgegengesetzten Richtungen 110 und 112 auseinander
gezogen werden. Hierdurch verschiebt sich das in der Schlinge 31 aufgenommene
zweite Band 28. Hierdurch ist eine stufenlose Verkleinerung
des Umfangs der Gürteleinrichtung 22 und somit
des Umfangs des Bekleidungsstücks 10 ermöglicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - US 3911499 [0002]
- - FR 2709643 A1 [0003]
- - US 4942987 [0004]