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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft ein Pflegehemd, mit dem insbesondere bettlägerige Personen bekleidet werden können. Derartige Pflegehemden werden beispielsweise in Senioren- oder Pflegeheimen oder in Krankenhäusern verwendet. Die Pflegehemden sollen einen möglichst raschen Kleidungswechsel ermöglichen und gleichzeitig die Intimsphäre der bekleideten Person bestmöglich schützen.
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STAND DER TECHNIK
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Es sind Pflegehemden bekannt, die ein einteiliges Vorderteil und ein zweiteiliges Rückenteil besitzen. Die beiden Rückenteile können insbesondere mittels mehrerer Bänder aneinander befestigt und damit gleichsam geschlossen werden. Diese Ausführungsform der Pflegehemden mit einem zweiteiligen Rückenteil ermöglicht es dem Pflegepersonal, die Pflegehemden einer liegenden Person anzuziehen, ohne diese vollständig aufsetzen zu müssen. Das Vorderteil und die beiden Rückenteile sind gleich lang, so dass sich ein einheitlicher Abschluss des Pflegehemdes bildet, gleichsam eines umgekehrten Mantels.
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Müssen bei Personen, die mit einem solchen Pflegehemd bekleidet sind, beispielsweise Inkontinenzmaterialien oder ein Blasenkatheter kontrolliert oder gewechselt werden und es erfolgt die Ernährung über eine PEG oder es soll eine Wundversorgung vorgenommen werden, müssen die beiden Rückenteile zumindest im Gesäßbereich hochgezogen werden, um auch das Vorderteil des Pflegehemdes entsprechend entfernen zu können. Insbesondere bei bettlägerigen Personen, beispielsweise bei Pflegefällen in einem Pflegeheim oder bei frisch operierten Patienten in einem Krankenhaus, kann dies für die entsprechenden Personen sehr unangenehm sein. Anschließend muss das Pflegehemd wieder korrekt heruntergezogen werden, damit sich im Rückenbereich der Personen keine Stofffalten bilden, die das Liegen unangenehm machen würden und gegebenenfalls zu Verletzungen oder Druckstellen führen könnten.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Pflegehemd anzugeben, das die das Pflegehemd tragende Person sittsam ankleidet und gleichzeitig eine Vereinfachung der Pflege ermöglicht.
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Das erfindungsgemäße Pflegehemd ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
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Das erfindungsgemäße Pflegehemd besitzt ein Vorderteil, zwei Ärmel und ein rechtes und ein linkes Rückenteil, die im Nackenbereich der das Pflegehemd tragenden Person lösbar aneinander befestigt werden können. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Vorderteil einen schürzenartigen Bereich aufweist, der über den Schambereich der bekleideten Person reicht. Dieser schürzenartige Bereich ist erfindungsgemäß nicht an einem der beiden Rückenteile befestigt.
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Der schürzenartige Bereich des Pflegehemds kann dadurch von dem Pflegepersonal nach oben geklappt werden, ohne die beiden Rückenteile bewegen zu müssen. Die das Pflegehemd tragende Person kann somit in ihrer liegenden Position verbleiben, wenn beispielsweise Inkontinenzmaterialien oder ein Blasenkatheter kontrolliert oder gewechselt werden müssen, die Ernährung über eine PEG erfolgt oder die Wundversorgung vorgenommen werden soll. Folglich wird die das Pflegehemd tragende Person nur minimal gestört, was beispielsweise während der Nacht einen erholsameren Schlaf und damit gegebenenfalls auch eine bessere Erholung bedeutet. Darüber hinaus ist die Arbeit mit dem erfindungsgemäßen Pflegehemd weniger anstrengend und insbesondere weniger belastend für den Rücken.
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In einer ersten Ausführungsform kann das Vorderteil um den schürzenartigen Bereich länger ausgebildet sein als die beiden Rückenteile. Die beiden Rückenteile könnten in diesem Fall etwa im Hüftbereich der das Pflegehemd tragenden Person enden, während der schürzenartige Bereich des Vorderteils über den Schambereich der das Pflegehemd tragenden Person reichen würde. Insbesondere bei solchen Personen, die das Bett nicht oder nur sehr selten verlassen können, kann ein solches Pflegehemd ausreichend sein, da das freibleibende Gesäß für Dritte nicht sichtbar wäre.
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In einer zweiten Ausführungsform können das Vorderteil und die beiden Rückenteile über den Schambereich einer das Pflegehemd tragenden Person reichen, so dass auch solche Personen, die das Bett häufig verlassen dürfen, ausreichend bekleidet sind und nicht mit einem unbekleideten Gesäß das Bett verlassen müssen. Der schürzenartige Bereich des Vorderteils kann in diesem Fall durch zumindest einen Schlitz gebildet werden, der im Bereich der Seitennaht zwischen Vorderteil und Rückenteil des Pflegehemds vorhanden ist. Der Schlitz kann dabei sowohl in dem Vorderteil als auch in einem der beiden Rückenteile vorhanden sein. Durch diesen Schlitz kann ein Teil des Vorderteils nach oben geschlagen werden.
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Ist nur ein Schlitz im Bereich einer der beiden Seitennähte vorhanden, kann das Vorderteil etwa diagonal nach oben geschlagen werden, wodurch ein ausreichend großer Bereich freigelegt wird. In einer bevorzugten Ausführungsform können im Bereich beider Seitennähte jeweils ein Schlitz vorhanden sein, so dass insgesamt zwei Schlitze vorhanden sind. Die beiden Schlitze können jeweils im Vorderteil vorhanden sein. Alternativ dazu kann in jedem der beiden Rückenteile jeweils ein Schlitz vorhanden sein. Es wäre auch möglich, sowohl an einer Seite des Vorderteils als auch in dem gegenüberliegenden Rückenteil jeweils einen Schlitz vorzusehen. Auf diese Weise kann ein Teil des Vorderteils direkt nach oben geschlagen werden, wodurch der Schambereich der das Pflegehemd tragenden Person vollständig freigelegt werden kann.
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Der eine oder die beiden Schlitze können als schmale Einschnitte ausgebildet sein, so dass sich das erfindungsgemäße Pflegehemd auf den ersten Blick kaum von einem herkömmlichen Pflegehemd unterscheidet und es nur zu einem minimalen Öffnen des Pflegehemdes im Bereich der Schlitze kommt. Der eine oder die beiden Schlitze können auch deutlich breiter ausgebildet sein, beispielsweise auch dachförmig. Auf diese Weise könnte der schürzenartige Bereich des Vorderteils etwa V-förmig ausgebildet sein.
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Es wäre auch möglich, das Vorderteil des Pflegehemdes um einen schürzenartigen Bereich länger auszubilden als die beiden Rückenteile und zusätzlich im Bereich der beiden Seitennähte Schlitze vorzusehen. Auf diese Weise kann das Vorderteil besonders weit nach oben weggeklappt werden, so dass beispielsweise auch eine Kontrolle von Wunden im Bereich des Unterbauchs einer das Pflegehemd tragenden Person möglich ist, ohne das Pflegehemd zumindest teilweise ausziehen zu müssen. Gleichzeitig kann der Rückenbereich des Pflegehemdes ausreichend lang ausgebildet sein, um beispielsweise die Nieren der das Pflegehemd tragenden Person noch bedecken zu können, so dass die wärmende Funktion des Pflegehemdes nicht verloren geht.
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Der in dem Vorderteil und in den beiden Rückenteilen vorhandene Halsausschnitt kann an die jeweiligen Bedürfnisse des Pflegepersonals oder der das Pflegehemd tragenden Personen angepasst sein. Insbesondere älteren Menschen kommt ein relativ kleiner und runder Halsausschnitt entgegen, da diese schnell frieren. Müssen bei der das Pflegehemd tragenden Person dagegen häufig Handlungen im Brustbereich vorgenommen werden, kann ein größerer Halsausschnitt sowohl für den Patienten als auch für das Pflegepersonal vorteilhaft sein, da auf diese Weise möglichst wenig am Vorderteil hantiert werden muss. Insbesondere bei solchen Patienten, die künstlich beatmet werden müssen, bietet sich ein etwas größerer Halsausschnitt an. Ein solcher größerer Halsausschnitt kann beispielsweise als Rundausschnitt oder als V-Ausschnitt ausgebildet sein.
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Die Befestigung der beiden Rückenteile kann insbesondere mittels zweier Bänder erfolgen. Die beiden Bänder können im Bereich des Nackens der das Pflegehemd tragenden Person zu einer Schleife gebunden werden oder miteinander verknotet werden. Eine solche Befestigung der beiden Rückenteile aneinander beeinträchtigt eine das Pflegehemd tragende Person, die regelmäßig auf dem Rücken liegt, nicht, wie es beispielsweise bei Knöpfen oder bei Reißverschlüssen der Fall wäre.
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Als Material für das erfindungsgemäße Pflegehemd kommen beliebige Stoffe in Frage, die bei hohen Temperaturen gewaschen werden können. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Pflegehemd aus einem solchen Stoff hergestellt werden, aus dem auch die Operationsbekleidung für Ärzte und Krankenschwestern hergestellt ist.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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1 eine das erfindungsgemäße Pflegehemd tragende Person von vorne,
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2 eine das erfindungsgemäße Pflegehemd tragende Person von hinten,
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3 die Vorderseite des erfindungsgemäßen Pflegehemdes und
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4 die Rückseite des erfindungsgemäßen Pflegehemdes.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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Das erfindungsgemäße Pflegehemd 10 besitzt ein einteiliges Vorderteil 20, ein linkes Rückenteil 22, ein rechtes Rückenteil 24, einen linken Ärmel 26 und einen rechten Ärmel 28. Im vorliegenden Beispielsfall reichen die Ärmel 26, 28 über den Ellenbogen einer das Pflegehemd 10 tragenden Person 30. Im Gegensatz zu dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel könnten die Ärmel 26, 28 auch länger oder kürzer ausgebildet sein. Während die Ärmel 26, 28 im hier dargestellten Ausführungsbeispiel eng anliegend ausgebildet sind, wäre es auch möglich die Ärmel 26, 28 insgesamt weiter vorzusehen.
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Die beiden Rückenteile 22, 24 enden jeweils etwa im Bereich des Gesäßes 32 der das Pflegehemd 10 tragenden Person 30. Das Vorderteil 20 des Pflegehemdes ist dagegen um einen schürzenartigen Bereich 40 länger als die beiden Rückenteile 22, 24 ausgebildet. Dieser schürzenartige Bereich 40 des Pflegehemdes 10 reicht über den Schambereich der das Pflegehemd 10 tragenden Person 30. Während das Gesäß 32 durch das Pflegehemd 10 freigelassen wird, ist der Schambereich dagegen von dem schürzenartigen Bereich 40 des Pflegehemdes 10 bedeckt.
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Die Befestigung der beiden Rückenteile 22, 24 erfolgt im vorliegenden Beispielsfall mittels zweier Bänder 42, 44. Die beiden Bänder 42, 44 stellen in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel Verlängerungen der Einfassung des Halsausschnittes 46 dar. Die beiden Bänder 42, 44 können verknotet oder zu einer Schleife gebunden werden, wodurch die beiden Rückenteile 22, 24 lösbar aneinander befestigt werden können.
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Im Gegensatz zu dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel wäre es auch möglich, weitere Bänder an den beiden Rückenteilen vorzusehen, beispielsweise im Bereich der Taille. Auf diese Weise könnten die beiden Rückenteile an mehreren verschiedenen Stellen aneinander befestigt werden.
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Im Gegensatz zu dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel könnten die beiden Rückenteile auch abgerundet ausgebildet sein. Während der Bereich der Nieren einer ein solches Pflegehemd tragenden Person noch ausreichend von dem Pflegehemd bedeckt und damit auch gewärmt werden würde, bliebe das Gesäß vollständig frei, so dass es in diesem Bereich nicht zu Druckstellen kommen sollte.