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DE29807487U1 - Abdecktücher für Extremitäten zur Verwendung in chirurgischen Verfahren - Google Patents

Abdecktücher für Extremitäten zur Verwendung in chirurgischen Verfahren

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DE29807487U1
DE29807487U1 DE29807487U DE29807487U DE29807487U1 DE 29807487 U1 DE29807487 U1 DE 29807487U1 DE 29807487 U DE29807487 U DE 29807487U DE 29807487 U DE29807487 U DE 29807487U DE 29807487 U1 DE29807487 U1 DE 29807487U1
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drape
tube
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surgical
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Application number
DE29807487U
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3M Co
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Minnesota Mining and Manufacturing Co
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B46/00Surgical drapes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B46/00Surgical drapes
    • A61B46/20Surgical drapes specially adapted for patients
    • A61B2046/201Surgical drapes specially adapted for patients for extremities, e.g. having collection pouch

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)
  • Materials For Medical Uses (AREA)

Description

EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
Dr
Dr
Dr
Dr
HANS-RAINER JAENICHEN. Dipl.-SiOl.
ALEXA VON UEXKÜLL. M. Sc.
RUDOLF WEINBERGER. Dipl.-Chem.
WOLFGANG BUBLAK. Dipl.-Chem.
AXEL STELLBRINK, Dipl.-Ing.
Dr. JOACHIM WACHENFELD. (BiOl.)
EUROPEAN PATENT ATTORNEY
Dr. RENATE BARTH, Dipl.-Chem.
RECHTSANWÄLTE
HELGA TREMMEL
BARBARA GUGGENMOS, Dipl.-Chem.
u. Z.: C 1501 GM Case : 53360GEW9A Minnesota Mining & Manufacturing Co.
TELEFON: +49-89-4 13 04-0 FAX G3: +49-89-4 13 04-111 FAX G4: +49-89-41304-101
Abdecktücher für Extremitäten zur Verwendung in chirurgischen
Verfahren
Die Erfindung betrifft Operationstücher bzw. -abdecktücher und insbesondere Abdecktücher für Extremitäten (d. h. Abdecktücher zum Gebrauch an den Armen oder Beinen von Patienten) . Die Erfindung betrifft das Verfahren zur Verwendung solcher Abdecktücher und die Form, in der solche Abdecktücher zum Gebrauch in Operationssälen bereitgestellt werden.
Seit langem kommen Operationsabdecktücher in Operationssälen zum Einsatz. Abdecktücher dienen zum Abdecken und Trennen nicht steriler Objekte (insbesondere der nicht sterilen Teile eines Patientenkörpers) von der sterilen Umgebung des Operationssaals und dem Operationspersonal, und sie sind je nach Art des durchgeführten Operationsverfahrens in vielen unterschiedlichen Formen und Gestaltungen erhältlich. Zunehmend dienen Abdecktücher nur zum einmaligen Gebrauch und werden Benutzern bereits sterilisiert in sterilen Verpackungen zur Verfügung gestellt. Gewöhnlich müssen die Abdecktücher gefaltet sein, damit die Verpackungen eine zweckmäßige Form und Größe haben, wobei gewährleistet sein muß, daß im Operationssaal das Abdecktuch entfaltet und an seiner Position plaziert werden kann, ohne die Außenfläche des Abdecktuchina-
terials, d. h. bei einem Patientenabdecktuch die vom Patientenkörper entfernte Fläche, zu verunreinigen. Anders ausgedrückt muß gewährleistet sein, daß das Abdecktuch entfaltet und an seiner Position plaziert werden kann, ohne daß die Außenfläche des Abdecktuchmaterials mit nicht sterilen Objekten (z. B. dem Patientenkörper) in Berührung kommt, da danach die Oberfläche verunreinigt ist. Zudem ist erwünscht, ein Abdecktuch schnell und problemlos entfalten und positionieren zu können, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Bedeutung der Art und Weise, wie Abdecktücher gefaltet werden, ist weithin anerkannt, und es wurden verschiedene Möglichkeiten zum Falten spezieller Abdecktücher vorgeschlagen. Beispielsweise beschreiben die US-A-4164941 und 4051845 Verfahren zum Falten von Abdecktüchern für Operationstische; die US-A-4027665 beschreibt ein Verfahren zum Falten eines kardiovaskulären Abdecktuchs; die US-A-3537446, 3721234 und 4553539 beschreiben Verfahren zum Falten von Abdecktüchern mit Fenstern; und die US-A-4479492 beschreibt ein Verfahren zum Falten eines zweiseitigen geteilten Abdecktuchs. Die US-A-4627427 beschreibt ein Verfahren zum Falten eines medizinischen Abdecktuchs, wodurch das Tuch in vielfältigen unterschiedlichen Operationsverfahren verwendet werden kann. Siehe hierzu auch die üS-A-3343534, 3934582, 3968792 und 4153054.
Abdecktücher für Extremitäten (häufig als "Leggings" bzw. Beinüberstülptücher bzw. Beinabdecktücher bezeichnet, auch wenn sie an den Armen von Patienten gebraucht werden sollen) sind häufig als Schläuche aufgebaut, die an einem Ende geschlossen sind. Abdecktücher dieser Art sind schwierig anzulegen: sie müssen mit dem offenen Ende zuerst über die Extremität des Patienten gezogen werden, wobei mit großer Sorgfalt vorgegangen werden muß, besonders bei einem Beinabdecktuch, um zu gewährleisten, daß das geschlossene Ende des langen Schlauchs nicht mit einer nicht sterilen Oberfläche in Berührung kommt. Oft werden zwei Mitarbeiter des Operationspersonals benötigt, um ein solches Abdecktuch anzulegen und zu gewährleisten, daß es nicht verunreinigt wird.
Aufgrund der Schwierigkeiten mit dem Gebrauch von Beinabdecktüchern wählt das Operationspersonal oft an ihrer Stel-
le eine Bein-/Armabdeckung aus einem Trikotmaterial mit einer Außenabdeckung aus Kunststoff, um Flusenbildung zu verhindern. Das offene Ende des Trikotschlauchs ist so aufgerollt, daß der Schlauch wie beim Überstreifen eines Strumpfs über die Extremität eines Patienten gerollt werden kann. Allerdings sind Trikotschläuche teurer als Beinabdecktücher, die für den gleichen Zweck zur Verfügung stehen.
Die US-A-3989040 offenbart ein Operationsabdecktuch für eine Extremität eines Patienten sowie ein Verfahren zum teleskopartigen Falten des Abdecktuchs von beiden Enden.
Die Erfindung betrifft die Möglichkeit, Beinabdecktücher leichter und so anzulegen, daß die Verunreinigungsgefahr beim Anlegen des Abdecktuchs verringert ist.
Die Erfindung stellt ein Operationstuch bzw. -abdecktuch zum Gebrauch an einer Extremität eines Patienten bereit, wobei das Abdecktuch allgemein die Form eines Schlauchs aus undurchsichtigem Abdecktuchmaterial hat, der ein offenes Ende und ein geschlossenes Ende hat und der vor Gebrauch abgeflacht und vom offenen Ende über im wesentlichen seine Länge teleskopartig gefaltet ist. Das Abdecktuch entfaltet sich, wenn das geschlossene Ende des Abdecktuchs auf einem Ende der Extremität plaziert und das Abdecktuch auf die Extremität eines Patienten geschoben wird.
Außerdem stellt die Erfindung ein Verfahren zum Anlegen eines Operationsabdecktuchs an der Extremität eines Patienten bereit, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
Bereitstellen eines Operationstuchs bzw. -abdecktuchs in Form eines Schlauchs aus Abdecktuchmaterial, der ein offenes Ende und ein geschlossenes Ende hat und teleskopartig vom offenen Ende gefaltet ist, wobei sich die Fächerfalten über den Umfang um den Schlauch erstrecken;
Einführen der Extremität des Patienten in den gefalteten Schlauch; und
Öffnen der Falten durch Schieben des Abdecktuchs auf die Extremität des Patienten.
Vorteilhaft ergibt die zum offenen Schlauchende benachbarte Falte eine Materialmanschette um das offene Ende, unter
der die Hände des Benutzers beim Anlegen des Abdecktuchs eingeführt sind.
Im folgenden wird die Erfindung lediglich als Beispiel anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Operationsabdecktuch in einem ungefalteten Zustand;
Fig. 2 eine ähnliche Ansicht zur Veranschaulichung der Bildung einer Manschette am offenen Ende des Abdecktuchs;
Fig. 3 einen schematischen Querschnitt an der Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine ähnliche Ansicht zur Darstellung des Abdecktuchs in einem gefalteten Zustand;
Fig. 5 einen schematischen Querschnitt an der Linie V-V in Fig. 4 gemäß der Erfindung;
Fig. 6 eine Fig. 1 ähnelnde Ansicht eines längeren Abdecktuchs;
Fig. 7 eine ähnliche Ansicht zur Darstellung des Abdecktuchs von Fig. 6 in einem gefalteten Zustand; und
Fig. 8 einen schematischen Querschnitt an der Linie VIII-VIII in Fig. 7.
Fig. 1 zeigt ein Extremitäten-Abdecktuch 1 (d. h. ein Abdecktuch zum Gebrauch an einem Arm oder Bein eines Patienten) . Das Abdecktuch 1 hat die Form eines abgeflachten Schlauchs, der an einem Ende 2 geschlossen und am anderen Ende 3 offen ist. Der Schlauch ist aus einem rechtwinkligen Abdecktuchmaterialstück gebildet, das an einer Linie 4 in der Hälfte gefaltet und anschließend entlang bzw. an zwei Kanten 5 zusammengenäht bzw. gesäumt ist. Alternativ könnten zwei Stücke aus Abdecktuchmaterial an drei Kanten zur Bildung eines Schlauchs gesäumt sein. In jedem Fall können diese Säume bzw. Nähte auf jede geeignete Weise gebildet sein, z. B. Verbinden durch Wärme oder Klebstoff, Lösungs- bzw. Quellschweißen, Ultraschallschweißen oder Heften. Zum Ultraschallschweißen und Heften siehe die US-A-4683593 und 4593418. Verschiedene Möglichkeiten zum Bilden von Säumen bzw. Nähten sind in der US-A-5586563 offenbart. Beim Abdecktuch 1 bildet eine der gesäumten Kanten 5 das geschlossene Ende 2 des Schlauchs, was aber nicht wesentlich ist: Statt dessen könnte das geschlos-
sene Ende durch die Faltlinie 4 gebildet sein, wobei in diesem Fall die gesäumten Kanten 5 beide in Schlauchlängsrichtung verlaufen wurden. Alternativ könnte das geschlossene Schlauchende auch in anderen Formen ausgebildet sein, z. B. abgerundet.
Das Material, aus dem das Abdecktuch 1 hergestellt ist, kann jedes zur Verwendung als Operationsabdecktuch geeignete Material sein. Ist das Abdecktuch 1 ein Einweg-Abdecktuch (d. h. nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt), kann das Material eine fluidundurchlässige Schicht (z. B. einen Kunststoffilm) aufweisen, auf die eine fluidabsorbierende Schicht (beispielsweise eine Vliesschicht) laminiert ist. Der Kunststoff ilm kann z. B. ein Polyethylen- oder ein Polypropylenfilm sein, und die Vliesschicht kann z. B. ein Polypropylen-Schmelzspinnmaterial, Schmelzblasmaterial oder Schmelzblas-/ Schmelzspinn-Hybridmaterial sein. Am stärksten bevorzugt ist ein Polyethylenfilm, der auf die Polypropylen-Schmelzspinnschicht extrudiert ist.
Am stärksten bevorzugt ist, daß die Vliesschicht innen liegt (d. h. dem Patienten am nächsten), da der Reibungskoeffizient zwischen Patienten und Vliesschicht geringer als der Reibungskoeffizient des Films ist. Alternativ kann die Vliesschicht außen und der Film innen liegen; oder das Abdecktuchmaterial könnte die Form einer Dreischichtstruktur (Vlies/Film/Vlies) gemäß der US-A-3809077 oder einer Einschicht-Filmstruktur haben. Abdecktuchmaterialien sind auch in der US-A-5586563 offenbart.
Ein alternatives Material für ein Einweg-Abdecktuch ist ein Vliesmaterial, das chemisch so behandelt wurde, daß es fluidabstoßend ist. Ist das Abdecktuch 1 ein wiederverwendbares Tuch, kann es aus gewebtem Baumwoll- oder Leinenraaterial hergestellt sein, das so behandelt sein kann, daß es fluidabstoßend wirkt.
Im Gebrauch wird das Abdecktuch 1 um die Extremität eines Patienten angelegt, d. h., die Extremität liegt im Materialschlauch, wobei sich das Ende der Extremität am geschlossenen Ende 2 befindet. An seiner Position kann das Abdecktuch um die Extremität gerafft und durch um die Extremität gewik-
keltes Klebeband an der Außenseite des Abdecktuchs befestigt werden. Allgemein ähnelt ein Abdecktuch zur Verwendung an einem Arm dem zum Gebrauch an einem Bein und kann sich lediglich in der Schlauchlänge unterscheiden. Beispielsweise kann ein gemäß Fig. 1 flachgelegtes Beinabdecktuch eine Breite "w" von etwa 35 cm und eine Länge "1" von etwa 100 cm haben, während ein flachgelegtes Armabdecktuch die gleiche Breite, aber eine Länge von nur 60 cm haben kann. Deutlich ist jedoch, daß andere Breiten und Längen möglich sind.
Normalerweise werden Abdecktücher im gefalteten Zustand geliefert, wobei das Faltenausmaß in jedem Fall von der Abdecktuchgröße abhängig ist. Einweg-Abdecktücher werden normalerweise gefaltet in sterilen Verpackungen bereitgestellt und können einzeln oder mit anderen ähnlichen Abdecktüchern als Teil eines Satzes aus unterschiedlichen Abdecktüchern verpackt sein. Im folgenden wird ein Verfahren zum Falten des Abdecktuchs 1 von Fig. 1 zur Erleichterung der Abdecktuchverwendung beschrieben.
Fig. 2 zeigt einen ersten Schritt im Faltverfahren, bei dem eine Länge des Abdecktuchs 1 am offenen Ende 3 nach außen geschlagen wird, um eine Außenmanschette 7 zu bilden (wobei eine Falte gebildet wird, die durch eine Strichlinie 6 in Fig. 1 bezeichnet ist). Die Länge des zum Bilden der Manschette 7 zurückgeschlagenen Materials (d. h. die Manschettentiefe) ist in diesem Fall etwas kleiner als ein Viertel der Länge "1" des Abdecktuchs, was später begründet wird. Anschließend wird das Abdecktuch von innen an den mit 8 in Fig. 3 bezeichneten Stellen erfaßt, und diese Punkte werden nach oben zum offenen Abdecktuchende gezogen, um zwei oder mehr Falten im Abdecktuch zu bilden, von denen eine in Fig. 1 durch eine Strichlinie 9 und die andere durch eine Strichlinie 10 bezeichnet ist. Die Falte 9 liegt entgegengesetzt zur Falte 8, während die Falte 10 in gleicher Richtung liegt, wodurch eine teleskopartige Faltenfolge erzeugt wird, die über den Umfang um das Abdecktuch 1 verlaufen. Die Materiallänge zwischen benachbarten Falten ist etwa die gleiche wie die Tiefe der Manschette 7, so daß die Falten mehrere übereinandergelegte ümfangsschichten aus Abdecktuchmaterial erzeugen,
wobei die äußerste Schicht die Manschette 7 und die innerste Schicht die Länge des Abdecktuchs zwischen dem geschlossenen Ende '2 und der Falte 10 gemäß Fig. 5 ist. Außerdem zeigt Fig. 5, daß die Falten 6 und 10 zueinander benachbart und auf den gegenüberliegenden Seiten des gefalteten Abdecktuchs vom geschlossenen Ende 2 liegen, während die Falte 9 und das offene Ende 3 des Schlauchs zueinander benachbart und auf der gleichen Seite des gefalteten Abdecktuchs wie das geschlossene Ende liegen. Da die Tiefe der Manschette 7 und der Abstand zwischen den Falten 6, 9, 10 so ausgewählt wurden, daß sie etwa kleiner als ein Viertel der Länge "1" des Abdecktuchs 1 sind, ragt das geschlossene Ende 2 gemäß Fig. 4 etwa aus dem gefalteten Abdecktuch vor.
Bei Bedarf kann das Abdecktuch 1 erneut an einer oder mehreren Linien senkrecht zu den Falten 6, 9, 10 gefaltet werden. Als Beispiel zeigt Fig. 4 die Position zweier solcher FaItlinien 11, die dazu führen würden, daß das Abdecktuch erneut dreifach gefaltet wäre. Das weitere Falten kann erfolgen, soll das Abdecktuch 1 einzeln verpackt werden, während es bevorzugt sein kann, das Abdecktuch gemäß Fig. 4 zu belassen, wenn es mit anderen Abdecktüchern verpackt werden soll.
Zum Anlegen des Abdecktuchs an der Extremität eines Patienten erfaßt der Benutzer das geschlossene Ende 2 des Abdecktuchs in einer Hand und ermittelt mit der anderen Hand die Innenseitenmitte des Abdecktuchs (in Fig. 5 mit dem Pfeil 12 bezeichnet). Erleichtert wird dies dadurch, daß das geschlossene Ende 2 über die anderen gefalteten Schichten des Abdecktuchs herausragt, wodurch der Benutzer keine Zeit zu ihrem Suchen unter den verschiedenen gefalteten Abdecktuchschichten zu vergeuden braucht. Danach wird das Ende der Extremität des . Patienten in der Mitte des Abdecktuchs 1 angeordnet, wodurch es sich unmittelbar benachbart zum geschlossenen Ende 2 befindet. Anschließend plaziert der Benutzer seine Hände im Inneren der Manschette 7 und schiebt das Abdecktuch 1 zum anderen Ende der Extremität des Patienten, was bewirkt, daß sich die Falten aufweiten, bis das Abdecktuch 1 den Zustand von Fig. 2 erreicht. Hierbei wird das geschlossene Ende 2 durch die Extremität des Patienten in seiner Posi-
tion gehalten und kann schwerlich eine nicht sterile Oberfläche berühren, die sich möglicherweise in der Nähe befindet. Außerdem sind die Hände des Benutzers ständig durch die Manschette 7 geschützt und können schwerlich die Haut des Patienten berühren. Nach dem Aufweiten des Abdecktuchs 1 in den Zustand von Fig. 2 kann es an seiner Position befestigt werden, indem Band herkömmlich um die Extremität gewickelt wird, oder bei Bedarf kann die Manschette 7 auch entfaltet werden, bevor das Abdecktuch (nunmehr im Zustand von Fig. 1) befestigt wird.
Deutlich ist, daß die Tiefe der Manschette 7 ausreichen sollte, um zu gewährleisten, daß sie die Hände des Benutzers schützt, wenn das Abdecktuch beschreibungsgemäß angelegt wird. Für die Manschette liegt eine geeignete Tiefe im Bereich von 10 bis 20 cm, z. B. 16 cm.
Das Abdecktuch 1 gemäß Fig. 1 bis 5 ist normalerweise ein Armabdecktuch. Ein Beinabdecktuch wäre allgemein länger und hätte eine größere Faltenanzahl, würde aber durch das gleiche Verfahren gefaltet. Fig. 6 zeigt ein ungefaltetes Beinabdecktuch 20 sowie die Stellen der durch das vorstehende Verfahren erzeugten Falten (in diesem Fall fünf, bezeichnet mit den Bezugszahlen 21 bis 25). Das gefaltete Abdecktuch von Fig. 7 ähnelt im Aussehen allgemein dem gefalteten Abdecktuch 1 von Fig. 4, hat aber gemäß Fig. 8 eine größere Anzahl übereinandergelegter Faltenschichten unter der Manschette 26.
Deutlich ist, daß es für die Tiefe der verschiedenen Formfalten in Fig. 5 und 8 nicht entscheidend ist, genauso tief wie die Außenmanschette 7, 26 zu sein, und daß es für das geschlossene Ende des gefalteten Abdecktuchs auch nicht wesentlich ist, gemäß Fig. 5 und 8 vorzuragen, obwohl dadurch beschreibungsgemäß dem Benutzer des Abdecktuchs geholfen wird, das Abdecktuch an der Extremität des Patienten zu plazieren.
Obwohl das Abdecktuch allgemein schlauchförmig sein muß, ist ferner deutlich, daß die genaue Form von Fig. 1 und 6 nicht entscheidend ist, sofern das Abdecktuch gemäß der vorstehenden Beschreibung abgeflacht und gefaltet sein kann.

Claims (8)

u. Z.: C 1501 GM Case : 53360GEW9A Minnesota Mining & Manufacturing Co. Schutzansprüche
1. Operationsabdecktuch (1; 20) zur Verwendung an einer Extremität eines Patienten, wobei das Abdecktuch (1; 20) allgemein die Form eines Schlauchs aus undurchsichtigem Abdecktuchmaterial hat, der ein offenes Ende (3) und ein geschlossenes Ende (2) hat und der vor Gebrauch abgeflacht und teleskopartig vom offenen Ende im wesentlichen über seine gesamte Länge gefaltet ist, wodurch beim Plazieren des geschlossenen Endes (2) des Abdecktuchs an einem Ende der Extremität das Abdecktuch (1; 20) auf die Extremität eines Patienten geschoben wird, wobei das Abdecktuch (1; 20) ferner eine Außenmanschette (7; 26) um das offene Ende (3) des Schlauchs aus Abdecktuchmaterial aufweist, in die die Hände eines Benutzers eingeführt werden können, um das Abdecktuch (1; 20) auf die Extremität eines Patienten zu schieben.
2. Operationsabdecktuch (1; 20) nach Anspruch 1, wobei die Manschette (7; 26) durch die Länge von Abdecktuchmaterial zwischen dem offenen Ende (3) des Schlauchs und einer zum offenen Ende (3) benachbarten ersten Falte (6; 21) gebildet ist.
3. Operationsabdecktuch (1; 20) nach Anspruch 2, wobei die Manschette (7; 26) vor Gebrauch des Abdecktuchs (1; 20) die äußerste Umfangschicht mehrerer übereinandergelegter Umfangsschichten aus Abdecktuchmaterial ist, die durch die Falten (6, 9, 10; 21, 22, 23, 24, 25) gebildet sind, wobei die innerste Umfangsschicht durch die Länge von Abdecktuchmaterial zwischen dem geschlossenen Ende (2) des Schlauchs und einer zum geschlossenen Ende benachbarten ersten Falte (10; 25) gebildet ist.
4. Operationsabdecktuch (1; 20) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Schlauch aus Abdecktuchmaterial eine erste Oberfläche, die durch Vliesmaterial gebildet ist, und eine zweite Oberfläche hat, die durch eine auf das Vliesmaterial laminierte fluidundurchlässige Schicht gebildet ist, wobei die Manschette (7; 26) eine zusätzliche Falte des Abdecktuchmaterials aufweist, in die die Hände eines Benutzers eingeführt werden können, um das Abdecktuch (1; 20) auf die Extremität eines Patienten zu schieben.
5. Operationsabdecktuch (1; 20) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Falten so sind, daß vor Gebrauch des Abdecktuchs das geschlossene Ende des Schlauchs aus Abdecktuchmaterial benachbart zum offenen Ende des Schlauchs angeordnet ist und die zum geschlossenen Ende benachbarte erste Falte benachbart zur zum offenen Ende benachbarten ersten Falte angeordnet ist.
6. Operationsabdecktuch nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das geschlossene Ende (2) des Schlauchs aus Abdecktuchmaterial vor Gebrauch des Abdecktuchs über die mehreren übereinandergelegten Schichten aus Abdecktuchmaterial hinausragt.
7. Operationsabdecktuch nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Schlauch aus einem einzigen rechtwinkligen Abdecktuchmaterialstück besteht, das in der Hälfte gefaltet und entlang zweier Seiten gesäumt ist.
8. Operationsabdecktuch nach Anspruch 7, wobei die Säume (5) durch thermisches Verbinden gebildet werden.
DE29807487U 1997-05-06 1998-04-24 Abdecktücher für Extremitäten zur Verwendung in chirurgischen Verfahren Expired - Lifetime DE29807487U1 (de)

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Effective date: 20010702

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Effective date: 20060619

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