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Die
Erfindung betrifft einen stiftförmigen
Applikator.
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Ein
in Rede stehender stiftförmiger
Applikator weist einen Stiftschaft auf, der an seinem ersten axialen
Ende eine Applikatorspitze trägt.
Bei Nichtgebrauch des Applikators ist dieses Ende von einer zum Gebrauch
abnehmbaren Kappe verschlossen. In der Regel ist dies eine Schraubkappe
mit Gewinde, die den Applikator sicher abdichtet. An seinem anderen zweiten
Ende trägt
der Applikator einen Förderknopf. Durch
Betätigung
des Förderknopfes
wird Auftragsfluid aus einem im Stiftschaft befindlichen Reservoir zur
Applikatorspitze gefördert,
um von dort aufgetragen zu werden. Bekannt sind z. B. Druck- oder
Drehknöpfe
als Förderknöpfe. Derartige
Applikatoren sind zum Beispiel im Kosmetikbereich aus der
EP 0 214 012 A1 bzw.
als Liquidapplikatoren zum Auftragen von Nagellack als Auftragsfluid
aus der nicht vorveröffentlichten
DE 10 2008 041 282
A1 bekannt.
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Im
Falle eines Druckknopfes wird der Applikator am Stiftschaft gehalten
und zum Beispiel mit dem Daumen axialer Druck auf den Förderknopf
ausgeübt,
woraufhin eine exakt definierbare kleine Menge Nagellack zur Applikatorspitze
gelangt. Der Druckknopf bietet hierbei den Vorteil einer Einhandbedienung.
Im Falle eines Drehknopfes wird der Förderknopf z. B. zwischen Daumen
und Zeigefinger gehalten und in Umfangsrichtung rotiert. Die Dosierung innerhalb
des Stiftes findet z. B. über
eine Drehratschenmechanik statt. Diese erlaubt eine sehr feine Dosierung, abhängig von
der Steigung des internen Fördergewindes.
Alternativ ist auch eine Druckmechanik möglich.
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Der
Applikator kann mit einem Fallgewicht versehen sein. Durch Schütteln des
Applikators wird das Fallgewicht in axialer Richtung hin und her
bewegt, wodurch ein mit dem Fallgewicht verbundener Draht interne
Kanäle,
z. B. zur Applikatorspitze führende
Röhrchen,
von z. B. durch Eintrocknen entstandenen Fluidrückständen reinigt. Ein derartiges Fallgewicht
ist z. B. von Tuschezeichnern der Firma Faber-Castell her bekannt.
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Der
Applikator bietet gegenüber
bekannten Nagellackfläschchen
den Vorteil einfacherer Handhabung. Ein gesondertes Eintauchen eines
Pinsels in einen Vorratsbehälter
ist nicht notwendig. Dadurch ergibt sich eine geringere Verschmutzungsgefahr
für den
Benutzer, außerdem
entfällt
das Abstreifen des Pinsels als gesonderter Arbeitsgang. Durch eine
genau dosierbare, auf das Reservoir einwirkende Kolbenmechanik ist
eine saubere und exakte Applikation einer gewünschten Menge Auftragsfluid
möglich.
Der Applikator bietet eine wesentlich bessere Hygiene, da der bereits
benutze Applikator sowohl für
die erneute Applikation als auch zur Lagerung nicht wieder in den
Nagellackvorrat getaucht werden muss.
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Nachteilig
bei bekannten Applikatoren ist, dass zum Beispiel beim Transport
in einer Handtasche oder Jackentasche eine versehentliche Betätigung des
Förderknopfes – insbesondere
im Falle einer Druckmechanik – stattfinden
kann. So tritt Auftragsfluid zur Applikatorspitze hin aus und verteilt sich
z. B. in der Stiftkappe bzw. verschmutzt oder verklebt diese, Auftragsfluid
wird verschwendet.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen verbesserten stiftförmigen Applikator
anzugeben.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass bei den bekannten Applikatoren
die Druck- bzw. Drehmechanik stets ungeschützt, also betätigbar ist. Die
Erfindung beruht auf der grundlegenden Idee, den Förderknopf
bei Nichtgebrauch des Stiftes vor unbeabsichtigter Betätigung zu
schützen
und weiterhin auf der Erkenntnis, dass bei Nichtgebrauch stets die
Kappe auf den Applikator aufgesetzt sein sollte. Die grundlegende
Idee der Erfindung ist daher, das Aufsetzen der Kappe durch einen
bewegungskoppelnden Mechanismus mit einer Schutzvorrichtung derart
zu koppeln, dass diese bei Aufsetzen der Kappe aktiviert wird, das
heißt
der Förderknopf
vor unbeabsichtigter Betätigung
geschützt
wird. Beim Abnehmen der Kappe wird dann die Schutzvorrichtung wiederum
bewegt und der Förderknopf
zur Betätigung freigegeben.
Durch diese Maßnahmen
wird der Applikator hinsichtlich seiner Gebrauchssicherheit verbessert.
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Die
Aufgabe wird gelöst
gemäß Patentanspruch
1 durch einen stiftförmigen
Applikator mit einem Stiftschaft, wobei der Stiftschaft an seinem
ersten axialen Ende eine abnehmbare Kappe aufweist. Diese bedeckt
im aufgesetzten Zustand eine Applikatorspitze. Durch Abnehmen der
Kappe wird die Applikatorspitze zum Gebrauch freigegeben. An seinem zweiten
axialen Ende weist der Stiftschaft einen Förderknopf auf. Der Förderknopf
wirkt – wie
oben erläutert – auf ein
Reservoir für
Auftragsfluid ein, um letzteres bei Bedarf zur Applikatorspitze
zu fördern.
Der Applikator weist eine Schutzvorrichtung auf, welche sich bei
aufgesetzter Kappe in einer Schutzposition befindet und in dieser
Position den Förderknopf
vor Betätigung schützt. Die
Schutzvorrichtung ist mit der Kappe derart bewegungsgekoppelt, dass
erstere sich bei abgenommener Kappe in einer Freigabeposition befindet,
in welcher sie den Förderknopf
zur Betätigung
freigibt.
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Die
Schutzvorrichtung ist also zwischen zwei Stellungen, nämlich der
Freigabeposition und der Schutzposition beweglich, wobei die Bewegung durch
das Abnehmen der Kappe bzw. das Aufsetzen der Kappe auf den Applikator
verursacht ist. So ist stets sichergestellt, dass bei Benutzung
des Applikators, wenn nämlich
zwangsweise die Kappe abgenommen wird, um die Applikatorspitze freizugeben, sich
die Schutzvorrichtung in der Freigabeposition befindet und der Förderknopf
zur Benutzung des Applikators bedient werden kann. Andererseits
gelangt nach dem Benutzungsende, wenn in der Regel die Kappe wieder
aufgesetzt wird, um die Applikatorspitze zu bedecken, gleichzeitig
die Schutzvorrichtung in die Schutzposition und schützt den
Förderknopf
vor unbeabsichtigter Betätigung.
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Für die Schutzvorrichtung
sind sämtliche mechanischen,
den Förderknopf
vor Betätigung schützenden
Vorrichtungen denkbar. Lediglich beispielhaft seien genannt: In
den Förderknopf
einfahrbare Riegel, Stifte oder sonstige Klemm- oder Blockiermittel,
die sich z. B. am Stiftschaft abstützen oder aus dem Stiftschaft
ausfahrbare Deckel, Kappen oder Hülsen zur ganzen oder teilweisen
Verdeckung bzw. Umhüllung
des Förderknopfes.
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In
einer besonders einfachen und daher kostengünstigen und robusten Ausführungsform
des Applikators enthält
die Schutzvorrichtung eine in Axialrichtung des Applikators verschiebbare
Hülse.
In der Schutzposition umfasst diese den Förderknopf konzentrisch. In
der Freigabeposition wird die Hülse
bezüglich des
Stiftschaftes zum ersten Ende hin zurückgefahren, wodurch der Förderknopf
die Hülse
in Axialrichtung überragt
und damit bedienbar ist.
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Mit
anderen Worten wird also beim Abschrauben der Kappe der zuvor in
der Hülse
versenkte Förderknopf
freigesetzt. Beim Aufsetzen der Kappe wird der Förderknopf wieder in der Hülse versenkt, so
dass eine unbeabsichtigte Betätigung
verhindert ist. Bei aufgesetzter Verschlusskappe ist also der Förderknopf
innerhalb des Applikatorvolumens angeordnet und daher nicht ohne
weiteres zur Betätigung zugänglich.
Beim Abnehmen der Verschlusskappe gelangt der Druckknopf in seine
Gebrauchsposition, in der er aus dem hinteren Schaftende hervorsteht. Der
Automatismus wird durch die mechanische Koppelung zwischen der Aufsetz-
und Abnehmbewegung der Verschlusskappe und der Relativbewegung zwischen
Druckknopf und Hülse
bzw. Stiftschaft hergestellt.
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Eine
weitere Ausführungsform
eignet sich besonders in Verbindung mit einem axial zu betätigenden
Druckknopf. Der Förderknopf
weist dann eine stirnseitige Betätigungsfläche auf.
Die Hülse weist
dann eine dem zweiten Ende zugewandte stirnseitige Anschlagfläche auf,
die sich in der Schutzposition axial im Bereich der Betätigungsfläche befindet.
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Ein
Gegenstand, der sich z. B. zusammen mit dem Applikator in einer
Handtasche befindet, drückt
versehentlich auf das mit dem Förderknopf
besetzte zweite Ende des Applikators: Der Gegenstand würde beim
bekannten Applikator die stirnseitige Betätigungsfläche axial eindrücken. Da
sich jedoch die Schutzvorrichtung in der Schutzposition befindet, liegt
der Gegenstand an der stirnseitigen Anschlagfläche der Hülse an, weshalb der Förderknopf – wenn überhaupt – nur geringfügig, in
Axialrichtung betätigt wird,
was jedoch nicht zu einem Transport von Auftragsfluid führt. In
der Freigabeposition, bei beabsichtigter Bedienung mit z. B. dem
Daumen eines Benutzers, ist die Anschlagfläche zum ersten Ende hin zurückgefahren,
weshalb die stirnseitige Betätigungsfläche freigegeben
ist und der Förderknopf
betätigbar ist.
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In
einer bevorzugten Variante dieser Ausführungsform erstreckt sich die
Hülse in
der Schutzposition, also bei aufgesetzter Kappe, axial von der Kappe
bis zum zweiten Ende des Applikators. Die Hülse erstreckt sich also nahezu über die
gesamte Länge des
Stiftschaftes. Dies hat den Vorteil, dass der Applikator nach außen hin
ein einheitliches Erscheinungsbild bietet, zum Beispiel bei aufgesetzter
Kappe diese mit der Hülse
mehr oder weniger spaltfrei abschließt. Außerdem bietet die zusätzliche über den Stiftschaft
sich erstreckende äußere Hülse einen
zusätzlichen
Schutz des Stiftschaftes bzw. eine zusätzliche Permeationssperre für das sich
im Stiftschaft befindliche Reservoir bzw. dessen Lösungsmittel
enthaltendes Auftragsfluid.
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Mit
anderen Worten bildet dann die Hülse den
eigentlichen bzw. äußeren Stiftschaft,
an dem der Applikator gehalten wird. Die Fördermechanik und das Reservoir
befinden sich als Kartusche innerhalb des Stiftschaftes. Durch die
so entstehende doppelte Gehäusewand
wird wirkungsvoll einem Eintrocknen des Auftragsfluids vorgebeugt.
Je nach Art des Fluids, z. B. hydrophil oder hydrophob, kann ein bestimmter
Materialmix von Stiftschaft und Hülse vorteilhaft sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist eine Arretiervorrichtung vorgesehen. Befindet sich die Arretiervorrichtung
in einer Fixierposition, fixiert sie Hülse und Stiftschaft axial zueinander.
In der Freigabeposition der Arretiervorrichtung sind Hülse und
Stiftschaft relativ zueinander beweglich. Diese axiale Fixierung
ist für
axial druckbetätigte
Förderknöpfe wichtig,
da im nicht arretierten bzw. fixierten Fall ein Druck auf den Förderknopf,
welcher mit dem Stiftschaft in Verbindung steht, den Stiftschaft
zusammen mit dem Förderknopf
in die Hülse
eindrücken
würde, und
so keinerlei Betätigungskraft
zwischen Förderknopf
und Stiftschaft entstehen würde.
Der Stiftschaft muss daher an der Hülse axial fixiert werden, damit ein
Druck auf den Förderknopf
zu einer Relativbewegung zwischen Förderknopf und Stiftschaft führt, wenn
der Applikator z. B. mit einer Hand an der Hülse gehalten wird.
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Für Arretiervorrichtungen
stehen wieder eine Vielzahl von Varianten zur Verfügung. Hierbei
seien lediglich beispielhaft genannt: Zwischen Hülse und Stiftschaft einfahrbare
Stifte, Haken, Rast- oder Schnappvorrichtungen, die manuell oder
automatisch lösbar
bzw. arretierbar sind. Automatisch heißt hier, dass diese ebenfalls
mit dem Abnehmen bzw. Aufsetzen der Kappe bewegungsgekoppelt bedient werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Hülse
bezüglich
des Stiftschaftes zum ersten Ende bzw. zur Kappe hin, also vom Förderknopf
weg, federnd vorgespannt. Ohne äußere Krafteinwirkung gleitet
damit die Hülse
stets in die Freigabeposition und muss durch Einwirkung der Kappe
gegen die Federkraft in die Schutzposition gebracht werden. Hierzu
tragen Kappe und Stiftschaft ein Gewinde. Beim Aufdrehen der Kappe
auf den Applikator greift das Gewinde. Über gegenseitige Anschlagflächen an Kappe
und Hülse
wird die Schraubbewegung der Kappe in eine Axialbewegung der Hülse umgesetzt. Die
Hülse wird
so zum zweiten Ende hin verschoben. Die erste Anschlagfläche befindet
sich am offenen Ende der Kappe. Die mit dieser zusammenwirkende zweite
Anschlagfläche
befindet sich an demjenigen Ende der Hülse, das der Kappe zugewandt
ist.
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Mit
anderen Worten stützt
sich die Kappe bei ihrem Aufbringen stirnseitig an der z. B. von
einer Hand gehaltenen Hülse
ab. Durch den Gewindeeingriff zwischen Kappe und Stiftschaft wird
letzterer zusammen mit dem Förderknopf
in die Kappe hineingezogen, wodurch der Förderknopf in der Hülse verschwindet.
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Die
oben genannte Vorspannung wird in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
durch eine Feder erzeugt, welche sich zwischen Förderknopf und Hülse abstützt. Die
Feder hat insbesondere für
druckbetätigte
Förderknöpfe eine
Doppelwirkung: Beim Auf- und Abschrauben der Kappe bewirkt sie das
Verschieben von Hülse
und Stiftschaft. In der Freigabeposition federt sie bei axial fixierter
Hülse am
Stiftschaft den Druckknopf gegenüber
Hülse bzw. Stiftschaft.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist der Zustand der Arretiervorrichtung durch eine gegenseitige
bzw. relative Verdrehung von Stiftschaft und Hülse veränderbar. Durch eine Verdrehung
um die Längsachse
des Applikators kann sie also die Fixierposition erreichen oder
verlassen. Hülse
und Stiftschaft sind also durch diese Drehung arretierbar bzw. lösbar. Diese
Drehbewegung kann leicht mit der Drehbewegung beim Aufschrauben
der Kappe auf den Applikator kombiniert werden, so dass das Aufschrauben
von Kappe und Hülse bzw.
das Abschrauben auch jeweils automatisch die Arretiervorrichtung
arretiert bzw. löst.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist daher die o. g., die Fixierung bewirkende bzw. lösende Drehbewegung
durch ein Reibschlussmittel zwischen Kappe und Stiftschaft verursacht.
Dies kann z. B. durch eine an der Kappe oder am Stiftschaft angerachte
Dichtung erfolgen, die eng am Stiftschaft anliegt und diesen bei
Drehung der Kappe unter Reibung in die jeweilige Drehrichtung mitnimmt.
Auch kann das Gewinde entsprechend reibungsbehaftet, ausgeführt sein,
um eine mitnehmende Drehbewegung auf den Stiftschaft auszuüben.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
enthält
die Arretiervorrichtung einen an der Hülse angeordneten, radial einwärts ragenden
Zwischenboden und einen am Stiftschaft angeordneten Arretiersteg.
Der Zwischenboden weist in einem bestimmten Winkelbereich seines
Umfangs eine Durchlassöffnung
auf, durch die der Arretiersteg den Zwischenboden passieren kann.
In seinem restlichen Umfangsbereich wirkt der Zwischenboden als
Anschlagring. Hülse
und Stiftschaft können
also nur in dieser relativen Drehstellung zueinander axial verschoben
werden. Bei anderen Drehwinkeln stützt sich der Arretiersteg fixierend
am Zwischenboden ab. Durch Veränderung
der Drehposition zwischen Hülse und
Stiftschaft kann so die Arretiervorrichtung fixiert oder gelöst werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der Arretiersteg eine Rastnase auf. Der die Rastnase aufweisende
Teil des Arretierstegs ist radial einwärts gefedert und als Freiende
des Arretierstegs ausgebildet. Der Arretiersteg weist außerdem eine
dem zweiten Ende zugewandte Anlaufschräge für die Rastna se auf, die mit
dem Zwischenboden zusammenwirkt. Die Anlaufschräge hilft also der Rastnase,
den Zwischenboden zu überwinden,
wenn sich die Arretiervorrichtung in die Fixierposition bewegt.
Dies hat den Vorteil dass der Arretiersteg in jeder Drehstellung zwischen
Hülse und
Stiftschaft mit Hilfe der Anlaufschräge über den Zwischenboden gleiten
kann und dabei radial einwärts
federt. Wenn die Hülse
die Freigabeposition erreicht hat, federt der Arretiersteg radial
nach außen
und gerät
nach Art einer Rastnase in fixierenden Eingriff mit dem Anschlagring.
Die Rückwärtsbewegung
zurück
in die Schutzposition jedoch gelingt nur, wenn Hülse und Stiftschaft die richtige Drehstellung
zueinander aufweisen und der Arretiersteg die Durchlassöffnung passieren
kann.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist die Arretiervorrichtung so ausgestaltet, dass die Hülse einen
radial einwärts
ragenden Führungsstift
aufweist, der in eine Steuerkurve greift, die am Stiftschaft ausgebildet
ist. Die Steuerkurve umfasst einen dem ersten Ende zugewandten Querabschnitt
und einen dem zweiten Ende zugewandten Axialabschnitt. Mit anderen
Worten handelt es sich bei dieser Ausführungsform um eine Kulissenführung, bei
der die Steuerkurve z. B. als Schlitz in eine Wandung des Stiftschaftes
eingebracht ist. Dank des in Axialrichtung verlaufenden Axialabschnitts
kann die Hülse axial
gegenüber
dem Stiftschaft verschoben werden. Tritt der Führungsstift dann in der Freigabeposition
in den in Umfangsrichtung verlaufenden Querabschnitt ein, kann die
Hülse gegenüber dem
Stiftschaft so weit verdreht werden, dass der Führungsstift und somit die Hülse axial
am Stiftschaft fixiert ist.
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Auch
hier kann – wie
oben beschrieben – die Drehbewegung
bzw. die Axialbewegung durch einen entsprechenden Reibschluss zwischen
Kappe und Stiftschaft bzw. den Gewindeeingriff, z. B. in Verbindung
mit der o. g. Feder, bewerkstelligt werden.
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Natürlich kann
auch die Steuerkurve an der Hülse
und der Führungsstift
am Stiftschaft angebracht sein. Gleiches gilt für die Umkehr von Zwischenboden
und Arretiersteg für
die o. g. Ausführungsform.
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In
einer weiteren Ausführungsform
weist die Steuerkurve einen sich zwischen dem Axial- und Querabschnitt
liegenden Schrägabschnitt
auf. Dieser führt
beim Aufsetzen bzw. Abschrauben der Kappe die Axialbewegung und
Umfangsbewegung zwischen Stiftschaft und Hülse bzw. Führungsstift und Kulisse ineinander über.
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Für eine weitere
Beschreibung der Erfindung wird auf die Ausführungsbeispiele der Zeichnungen verwiesen.
Es zeigen, jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
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1 einen
Applikator mit aufgesetzter Kappe und Schutzvorrichtung in Schutzposition
im Schnitt,
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2 den
Applikator aus 1 mit abgenommener Kappe und
Schutzvorrichtung in Freigabeposition,
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3 das
Detail III aus 1,
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4 den
Schnitt IV durch den Applikator aus 1,
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5 das
Detail V aus 2,
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6 den
Schnitt VI durch den Applikator aus 2,
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7 den
Schnitt VII durch den Applikator aus 1,
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8 den
Applikator aus 1 in perspektivischer Teilschnittdarstellung
während
verschiedener Betriebszustände
der Arretiervorrichtung,
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9 den
Applikator aus 1 in teilzerlegter perspektivischer
Darstellung,
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10 einen
Applikator mit alternativer Arretiervorrichtung in teilzerlegter
perspektivischer Darstellung,
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11 den
Applikator aus 10 im Schnitt mit Schutzvorrichtung
in Schutzposition,
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12 den
Applikator aus 10 mit Schutzvorrichtung in
Freigabeposition,
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13 den
Schnitt XIII durch den Applikator aus 12,
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14 den
Schnitt XIV durch den Applikator aus 11,
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15 das
Detail XV aus 11,
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16 das
Detail XVI aus 12,
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17 den
Applikator aus 10 in perspektivischer Teilschnittdarstellung
während
verschiedener Betriebszustände
der Arretiervorrichtung.
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1 zeigt
einen stiftförmigen
Applikator 2, im Beispiel ein Nagellackapplikator, mit
einem Stiftschaft 4, der an seinem ersten stirnseitigen
Ende 6 in einer Applikatorspitze 8 endet. Im Inneren
des Stiftes 4 schließt
sich an die Applikatorspitze 8 ein Reservoir 10 für ein Auftragsfluid,
im Beispiel Nagellack (nicht dargestellt) an. An das Reservoir 10 schließt sich
im Stiftschaft 4 ein Kolben 12 an, der von einer
sich an diesen anschließenden
Fördermechanik 14 in
Richtung des Pfeils 16 bewegbar ist, um Auftragsfluid aus dem
Reservoir 10 zur Applikatorspitze 8 zu fördern.
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Die
in 1 symbolisch dargestellte Fördermechanik 14 ist
eine druckknopfbetätigte
Drehratschenmechanik. Sie umfasst einen sich an den Kolben 12 anschließenden Förderteil 18 mit
einem Stempel 19 und einen Förderknopf 20 in Form
eines Druckknopfes, der sich am zweiten stirnseitigen Ende 22 des
Stiftschaftes 4 befindet. Der Förderteil 18 ist im
Stiftschaft 4 sowohl axial- als auch drehfixiert. Der Förderknopf 20 ist
aus seiner gezeigten Endstellung in Richtung des Pfeils 24 relativ
zum Förderteil 18 eindrückbar. Die
Relativbewegung zwischen Förderknopf 20 und
Förderteil 18 verursacht eine
Schrittbewegung des Stempels 19 mit dem Kolben 12 in
Richtung des Pfeils 16.
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Im
Bereich seines Endes 6 ist der Stiftschaft 4 mit
einem Gewinde 26a ausgestattet, auf welches eine die Applikatorspitze 8 beim
gezeigten Nichtgebrauch schützende
Kappe 28 mit ihrem Gewinde 26b vollständig aufgeschraubt
ist. Der Stiftschaft 4 ist in dem sich an die Kappe 28 anschließenden Bereich bis
zu seinem Ende 22 hin von einer Hülse 30 umgeben, welche
eine Schutzvorrichtung 32 für den Druckknopf 20 bildet.
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Die
Hülse 30 befindet
sich in 1 in ihrer Schutzposition 38,
in der sie mit ihrem dem Ende 22 zugewandten Endabschnitt 33 den
Förderknopf 20 vollständig umschließt, also
in sich aufnimmt bzw. versenkt. Insbesondere ist so eine stirnseitige
Betätigungsfläche 34 des
Förderknopfes 20 von
einer Anschlagfläche 36,
nämlich
dem Ende des Endabschnitts 33 umgrenzt.
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Im
gezeigten unbetätigten
Zustand es Druckknopfs 22 befindet sich die Anschlagfläche 33 im
axialen Bereich der Betätigungsfläche 34.
Drückt
nun versehentlich ein Benutzer oder ein Gegenstand gegen das Ende 22 des
Applikators 2, so wird der Druck von der Anschlagfläche 36 aufgenommen
und ein Eindrücken
der Betätigungsfläche 34 ist
verhindert. Die Fördermechanik 14 wird
nicht ausgelöst
und Auftragsfluid wird nicht versehentlich zur Applikatorspitze 8 gefördert.
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In 1 ist
die Hülse 30 in
der gezeigten Schutzposition 38 durch die aufgesetzte Kappe 28 gehalten:
Deren am offenen Ende gelegene stirnseitige Anschlagfläche 40 drückt gegen
die ebenfalls stirnseitige ihr zugewandte Anschlagfläche 42 der Hülse 30 und
hält so
die Hülse 30 in
Richtung des Pfeils 44, also der Axialrichtung des Applikators 2,
in der Schutzposition 38. Die Hülse 30 ist dabei entgegen
der Richtung des Pfeils 44 durch eine Feder 46 vorgespannt.
Letztere stützt
sich zwischen einem radial einwärts
angeformten ringförmigen
Zwischenboden 48 der Hülse 30 und
einer Anschlagfläche 50 des Förderknopfes 20 ab.
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Um
den Applikator 2 benutzen zu können, muss dieser aus seiner
in 1 gezeigten Nichtgebrauchsstellung in die in 2 gezeigte
Gebrauchsstellung gebracht werden. Hierzu wird der Applikator 2 an
der Hülse 30 gehalten
und die Kappe 28 vom Stiftschaft 4 abgeschraubt.
Die Anschlagfläche 40 bewegt
sich wegen der Gewinde 26a, b während des Abschraubens entgegen
der Richtung des Pfeils 44 relativ zum Stiftschaft 4.
Wegen der Feder 46 verschiebt sich auch die Hülse 30 entgegen
der Richtung des Pfeils 44, der Kappe 28 folgend,
relativ zum Stiftschaft 4. Mit anderen Worten wird sukzessive
der Förderknopf 20 frei
gegeben, da dieser aus dem Endabschnitt 33 hervortritt.
Die Relativbewegung zwischen Hülse 30 und
Stiftschaft 4 endet in der in 2 gezeigten
Position, wenn nämlich
der Zwischenboden 48 am stirnseitigen Ende bzw. der Anschlagfläche 52 des
Stiftschaftes 4 anstößt. Die
Gewinde 26a, b stehen hier noch in Eingriff. Anschließend wird
die Kappe 28 vollends vom Gewinde 26a, b abgeschraubt,
wobei sich die Anschlagflächen 40 und 42 sich
voneinander entfernen und schließlich die Kappe 28 gänzlich vom
Stiftschaft 4 abgenommen werden kann.
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In 2 ist
der Applikator 2 betriebsbereit, d. h. mit Hilfe der Applikatorspitze 8 kann
Auftragsfluid, z. B. Nagellack auf einen Fingernagel aufgetragen werden.
Auch die Fördermechanik 14 ist
nun betriebsbereit, da sich Hülse 30 bzw.
Schutzvorrichtung 32 nun in einer Freigabeposition 54 befinden.
Die Anschlagfläche 36 der
Hülse 30 ist
nämlich
nun soweit von der Betätigungsfläche 34 des
Förderknopfes 20 entfernt,
dass ein Druck auf die Betätigungsfläche 34 ungehindert
statt finden kann, d. h. der Förderknopf 20 in
Richtung des Pfeils 24 zur Betätigung der Fördermechanik 14 eingedrückt werden
kann. Die Feder 46 erfüllt
hierbei eine zweite, also Doppelfunktion: Sie spannt den Förderknopf 20 über die
Hülse 30 und den
Stiftschaft 4 gegenüber
dem Förderteil 18 entgegen
der Richtung des Pfeils 24 vor. Nach einem Druck auf die
Betätigungsfläche 34 und
Bewegung des Förderknopfes 20 in
Richtung des Pfeils 24 federt dieser entgegen der Richtung
des Pfeils 24 in die gezeigte Endstellung zurück.
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Bei
der Betätigung
des Förderknopfes 20 wird
der Applikator 2 in der Regel nicht am freiliegenden Teil
des Stiftschaftes 4, sondern an der Hülse 30 gefasst. Wegen
der axialbeweglichen Lagerung der Hülse 30 am Stiftschaft 4 würde nun – ohne weitere Maßnahmen – ein Druck
auf den Förderknopf 20 dazu
führen,
dass sich der gesamte restliche Applikator 2 in der Hülse 30 bewegt,
nicht jedoch die Fördermechanik 14 betätigt wird.
Im Applikator 2 ist daher noch eine Arretiervorrichtung 56 vorhanden,
welche sich in der in 2 gezeigten Gebrauchsposition
in einer Fixierposition 57 befindet und Hülse 30 und Stiftschaft 4 axial
zueinander fixiert.
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Die
Arretiervorrichtung 56 ist in den 3 bis 6 und 9 im
Detail dargestellt. In 3 und 4, die gemäß 1 die
Schutzposition 38 zeigt, befindet sich die Arretiervorrichtung 56 im
Freilauf, ist also hinsichtlich der Arretierung unwirksam. Der Stiftschaft 4 bzw.
der mit diesem der Förderteil 18 ist
also axial in Richtung des Pfeils 44 verschiebbar, um die gezeigte
Nichtgebrauchsstellung und damit verbundene Schutzposition 38 beim
Abschrauben der Kappe 28 verlassen zu können.
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Die
Arretiervorrichtung 56 umfasst einen am Förderteil 18 angeformten
Steg 60. Ein Ende des Steges 60 ist in der Wandung
des Förderteils 60 an drei
Seiten freigeschnittenen und bildet so ein radial einwärts federndes
Freiende 58. An seiner radialen Außenseite trägt der Steg 60 im
Bereich des Freiendes 58 eine Rastnase 62. Zur
Arretiervorrichtung 56 zählt außerdem der Zwischenboden 48,
an welchem sich die Rastnase in der Freigabeposition 54 abstützt.
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Das
Förderteil 18 weist
im axialen Bereich des Steges 60 bzw. dessen Freiende einen
Luftspalt 64 auf, um ein radial einwärtiges Federn des Freiendes 58 mit
der Rastnasen 62 zu ermöglichen.
Die Arretiervorrichtung 56 umfasst weiterhin: Eine erste
in den Zwischenboden 48 eingebrachte Nut 66 einer ersten
Tiefe d1, welche sich über
einen ersten Winkelbereich α1
erstreckt. Und eine zweite, sich an die erste anschließende Nut 68 einer
größeren Tiefe
d2, welche sich über
einen Winkelbereich α2
erstreckt. In der gezeigten Schutzposition 38 befinden
sich Stiftschaft 4 bzw. Förderteil 18 und Hülse 30 in
einer derartigen Drehposition zueinander, dass der Steg 60 im Winkelbereich α2 liegt und
somit mit der Nut 68 fluchtet, welche eine ausreichende
Tiefe d2 aufweist, dass der Steg 60 mit seiner Rastnase 62 den
Zwischenboden 48 in beiden Axialrichtungen passieren kann, ohne
dass diese in Eingriff miteinander treten. Die Nut 68 bildet
damit eine Durchlassöffnung
für den
Arretiersteg in Form des Stegs 60. Beide Nuten 66 und 68 sind
also abgestuft.
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5 und 6 dagegen
zeigt die Arretiervorrichtung 56 in ihrer wirksamen, also
Fixierposition. Hülse 30 bzw.
Zwischenboden 48 und Förderteil 18 bzw.
Stiftschaft 4 befinden sich hierbei in einer veränderten
Drehposition zueinander. Der Steg 60 befindet sich nämlich nun
im Winkelbereiche α1,
d. h. im Bereich der Nut 66 der kleineren Tiefe d1. Die
Rastnase 62 hintergreift daher den Zwischenboden 48 bzw. schlägt an diesem
an, und verhindert so, dass sich Stiftschaft 4 und Förderteil 18 entgegen
der Richtung des Pfeils 44 innerhalb der Hülse 30 bewegen
können.
Im Detail ist nochmals zu erkennen, wie die Hülse 30 mit ihrem Zwischenboden 48 an
der Anschlagfläche 52 des
Stiftschaftes 4 anliegt. Ein Druck auf den Förderknopf 20 führt also
dazu, dass die Rastnase 62 am Zwischenboden 48 anschlägt, sich
hierdurch der Förderteil 18 an
der Hülse 30 abstützt und ein
weiterer Druck auf den Förderknopf 20 zu
einer Relativbewegung dessen entgegen der Richtung des Pfeils 44 bezüglich des
Förderteils 18 führt.
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Im
Zusammenwirken mit dem Steg 60 bewirken außerdem Das
seitliche äußere Ende 70 der
Nut 66 und das gegenüberliegende
Ende 72 der Nut 68 bewirken eine Begrenzung des
Drehwinkels zwischen Stiftschaft 4 und Hülse 30 auf
die Summe der Winkelbereiche α1
und α2.
Der Steg weist nämlich auch
in seinem festen Abschnitt 73 eine Höhe auf, die größer als
die lichte Weite zwischen Förderteil 18 und
Zwischenboden 48 außerhalb
des Winkelbereiches α1
und α2 ist.
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In
einer alternativen, nicht dargestellten Ausführungsform können übrigens
die Winkelbereiche α1
und α2 für sich jeweils
deutlich größer ausgeführt sein,
was zu einer insgesamt weiteren Verdrehung zwischen Hülse 30 und
Stiftschaft 4 und einer erhöhten Betriebssicherheit führt, da
sowohl die Verrastung der Rastnase 62 als auch der Durchtritt
des Steges 60 durch die Nut 68 sicherer, d. h.
auf einem größeren Umfangswinkel
gewährleistet
ist.
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7 zeigt,
wie Förderteil 18 und
Stiftschaft 4 mit Hilfe verschiedener, nicht näher bezeichneter, ineinander
verzahnter Stege, die eine Drehsicherung 78 bilden gegeneinander
drehfixiert sind. Die Hülse 30 ist
jedoch gegenüber
beider Teile, wie oben erläutert,
verdrehbar.
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8 zeigt
in vier Schritten a) bis d), wie sowohl die Arretiervorrichtung 56 als
auch die Schutzvorrichtung 32 mit dem Abnehmen und Aufsetzen
der Kappe 28 auf den Applikator 2 bewegungsgekoppelt sind.
Position a) zeigt die Schutzvorrichtung 32 in Schutzposition 38,
wobei jedoch gerade mit dem Abschrauben, also Abnehmen der Kappe 28 vom
Applikator 2 begonnen wird. Der Applikator 2 wird
an der Hülse 30 gehalten,
die Kappe 28 durch Drehung in Richtung des Pfeils 74 abgeschraubt.
Da die Kappe 28 einen in 2 besonders
deutlich sichtbaren radial einwärtigen
Ringwulst 76 trägt,
welcher reibschlüssig
(siehe 1) am Stiftschaft 4 anliegt, führt die Drehbewegung
der Kappe 28 zu einer Mitnahme des Stiftschaftes 4 und
wegen der Drehsicherung 78 auch des Förderteils 18 gegenüber der
Hülse 30 in Richtung
des Pfeils 74. Die Ringwulst 76 verursacht also
einen Reibschluss zwischen Kappe 28 und Stiftschaft 4.
Die Ringwulst 76 besitzt außerdem eine Doppelfunkti on
als Dichtelement, welches bei aufgesetzter Kappe 28 diese
gegenüber
der Umgebung am Stiftschaft 4 abdichtet und so ein Eintrocknen
der Applikatorspitze 8 verhindert.
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Der
Steg 60 verlässt
daher den Bereich der Nut 68, also den Winkelbereich α2 und tritt
in den Winkelbereich α1
der Nut 66 ein, bis er am Ende 70 anschlägt. Durch
Abschrauben der Kappe 28 setzt außerdem gleichzeitig eine Bewegung
von Stiftschaft 4 und Fördermechanik 14 in
Richtung des Pfeils 44 relativ zur festgehaltenen Hülse 30 ein.
Der Steg 60 gleitet durch die Nut 66 und federt
dank einer Anlaufschräge 80 radial
einwärts,
so dass die Rastnase 62 die Nut 66 vollständig passiert.
Die Anlaufschräge 80 liegt
hierzu auf der dem Ende 22 zugewandten Seite der Rastnase 62.
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Schließlich, wie
in Position b) gezeigt, federt die Rastnase 62 bzw. das
Freiende 58 wieder nach außen und die Rastnase 62 hintergreift
den Zwischenboden 48. 8b zeigt
damit die in 2 dargestellte Gebrauchsposition
des Applikators 2. Die Arretiervorrichtung befindet sich
in der Fixierposition 57.
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Position
c) zeigt nun den Beginn des Aufschraubens, also Aufsetzens der Kappe 28.
Aufgrund Reibung der Ringwulst 76 am Stiftschaft 4 werden
Stiftschaft 4 und Fördermechanik 14 nun
entgegen der Richtung des Pfeils 74 gegenüber der
Hülse 30 verdreht.
Die Verdrehung endet in der in 8c gezeigten
Position, wenn nämlich
der Steg 60 mit seinem Abschnitt 73 am Ende 72 der
Nut 68 anschlägt. Das
Aufschrauben der Kappe 28 führt gleichzeitig zu einer Bewegung
des Stiftschaftes 4 usw. entgegen der Richtung des Pfeils 44.
Da sich insbesondere die Rastnase 62 nun im Winkelbereich α2 befindet,
kann diese aufgrund der größeren Tiefe
d2 durch die Nut 68 den Zwischenboden 48 passieren,
so dass der Applikator am Ende des Aufschraubvorganges schließlich in
die in Position 8d gezeigte Endposition gelangt, welche
wiederum 1 entspricht.
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Die
in den Figuren gezeigte Spitze 82 am dem Ende 22 zugewandten
Ende des Stegs 60 dient zur Einführung des Steges in den Winkelbereich α1 und α2 während der
Montage des Applikators 2.
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9 zeigt
nochmals in perspektivischer Darstellung die Hülse 30 mit innenliegendem,
gestrichelt angedeutetem Stiftschaft 4 sowie die Fördermechanik 14 mit
der Drehsicherung 78 und den Stegen 60.
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Die 10 bis 17 zeigen
einen Applikator gemäß der 1 bis 9 jedoch
mit einer alternativen Arretiervorrichtung 56. Die Fördermechanik 14 bzw.
das Förderteil 18 weist
hier keinen Steg 60 auf, sondern an dessen Stelle eine
Steuerkurve 90, die durch eine Aussparung in der Wandung
des Förderteils 18 gebildet
ist. Zusätzlich
weist der Zwischenboden 48 keine Nuten 66 und 68 auf,
sonder statt dessen einen aus dem Zwischenboden radial einwärts ragenden
Führungsstift 92,
der in die Steuerkurve 90 greift. Die Steuerkurve 90 weist
einen dem Ende 22 zugewandten axial verlaufenden Axialabschnitt 94,
einen sich an diesen anschließenden, ca.
45° gegenüber der
Axialrichtung schräg
verlaufenden Schrägabschnitt 98 und
einen sich wiederum an diesen anschließenden Querabschnitt 96 auf,
der in Umfangsrichtung verläuft.
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11 zeigt
entsprechend 1 den alternativen Applikator 2 mit
Schutzvorrichtung 32 in Schutzposition 38. Der
Führungsstift 92 befindet
sich Axialabschnitt 94 und erlaubt so eine axiale Bewegung
zwischen Hülse 30 und
Stiftschaft 4 usw. Die Arretiervorrichtung 56 ist
also unarretiert.
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In 12 ist
entsprechend 2 der alternative Applikator 2 mit
Schutzvorrichtung 32 in Freigabeposition 54 dargestellt,
die Schutzvorrichtung 32 befindet sich in der Freigabeposition 54.
Der Führungsstift 92 liegt
nun im Querabschnitt 96. Dadurch sind Hülse 30 und Stiftschaft 4 usw.
zueinander axial fixiert. Die Arretiervorrichtung 56 ist
also arretiert.
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Auch
in dieser Ausführungsform
wird der Führungsstift 92 in
der Steuerkurve 90 bzw. deren Axialabschnitt 94 durch
die gefederte Axialbewegung der Hülse 30 bei Auf- und
Abschrauben der Kappe 28 bewegt. Durch die Reibung zwischen
Ringwulst 76 und Stiftschaft 4 bewirkt die Drehbewegung
der Kappe 28 außerdem
das Durchfahren des Schrägabschnittes 98 und
schließlich
wird bei weiterem Abschrauben der Kappe der Führungsstift 92 in
den Querabschnitt 96 verschoben. Der Schrägabschnitt 98 ermöglicht beim
Auf- bzw. Abschrauben der Kappe 28 vom Applikator 2 einen
reibungslosen Übergang
bzw. einen leichten Wechsel des Führungsstiftes 92 zwischen
Axialabschnitt 94 und Querabschnitt 96. Die 15 und 16 zeigen
das eben geschilderte nochmals im Details. Die 13 und 14 zeigen nochmals
im Schnitt die Position der Führungsstifte 92 im
Axialabschnitt 94 und im Querabschnitt 96.
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17 zeigt,
ausgehend von der gezeigten Position a), der Gebrauchsposition des
Applikators 2, wie durch Aufschrauben der Kappe 28 entgegen
des Pfeils 74 bei festgehaltener Hülse 30 der Stiftschaft 4 zusammen
mit dem Förderteil 18 entgegen
des Pfeils 74 in der Hülse 30 mitgenommen
wird. Der Führungsstift 92 gleitet
daher zunächst
im Querabschnitt 96 in Rich tung des Pfeils 74.
Während
seiner weiteren Bewegung durch den Schrägabschnitt 98 setzt auch
die Axialbewegung von Stiftschaft 4 und Fördermechanik 14 entgegen
der Richtung des Pfeils 44 innerhalb der Hülse 30 ein,
was zu einer kombinierten Dreh- und Axialbewegung führt. Schließlich gleitet der
Führungsstift 92 in
den Axialabschnitt 94 und die Drehbewegung endet. Die Axialbewegung
wird solange fortgesetzt, bis die Position b) erreicht ist, wenn die
Kappe 28 vollständig
auf den Applikator 4 aufgeschraubt ist.