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DE102009001927B3 - Stiftförmiger Applikator - Google Patents

Stiftförmiger Applikator Download PDF

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DE102009001927B3
DE102009001927B3 DE102009001927A DE102009001927A DE102009001927B3 DE 102009001927 B3 DE102009001927 B3 DE 102009001927B3 DE 102009001927 A DE102009001927 A DE 102009001927A DE 102009001927 A DE102009001927 A DE 102009001927A DE 102009001927 B3 DE102009001927 B3 DE 102009001927B3
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DE
Germany
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applicator
sleeve
cap
conveyor
pen
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Application number
DE102009001927A
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English (en)
Inventor
Werner Zahn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Faber Castell AG
Original Assignee
Faber Castell AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2010/051405 priority patent/WO2010108722A1/de
Priority to EP10706964.3A priority patent/EP2411233B1/de
Priority to JP2012501202A priority patent/JP2012521790A/ja
Application granted granted Critical
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Priority to US13/245,999 priority patent/US8360670B2/en
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D34/00Containers or accessories specially adapted for handling liquid toiletry or cosmetic substances, e.g. perfumes
    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • A45D34/042Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball using a brush or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D2200/00Details not otherwise provided for in A45D
    • A45D2200/05Details of containers
    • A45D2200/054Means for supplying liquid to the outlet of the container
    • A45D2200/055Piston or plunger for supplying the liquid to the applicator

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Abstract

Ein stiftförmiger Applikator (2) weist auf: einen Stiftschaft (4), der an seinem ersten Ende (6) eine abnehmbare Kappe (28) und an seinem zweiten (22) Ende einen auf ein Reservoir (10) für Auftragsfluid einwirkenden Förderknopf (20) aufweist, und eine sich bei aufgesetzter Kappe (28) in einer Schutzposition (38) befindende, den Förderknopf (20) vor Betätigung schützende Schutzvorrichtung (32), die mit der Kappe (28) derart bewegungsgekoppelt ist, dass sie sich bei abgenommener Kappe (28) in einer den Förderknopf (20) zur Betätigung freigebenden Freigabeposition (54) befindet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen stiftförmigen Applikator.
  • Ein in Rede stehender stiftförmiger Applikator weist einen Stiftschaft auf, der an seinem ersten axialen Ende eine Applikatorspitze trägt. Bei Nichtgebrauch des Applikators ist dieses Ende von einer zum Gebrauch abnehmbaren Kappe verschlossen. In der Regel ist dies eine Schraubkappe mit Gewinde, die den Applikator sicher abdichtet. An seinem anderen zweiten Ende trägt der Applikator einen Förderknopf. Durch Betätigung des Förderknopfes wird Auftragsfluid aus einem im Stiftschaft befindlichen Reservoir zur Applikatorspitze gefördert, um von dort aufgetragen zu werden. Bekannt sind z. B. Druck- oder Drehknöpfe als Förderknöpfe. Derartige Applikatoren sind zum Beispiel im Kosmetikbereich aus der EP 0 214 012 A1 bzw. als Liquidapplikatoren zum Auftragen von Nagellack als Auftragsfluid aus der nicht vorveröffentlichten DE 10 2008 041 282 A1 bekannt.
  • Im Falle eines Druckknopfes wird der Applikator am Stiftschaft gehalten und zum Beispiel mit dem Daumen axialer Druck auf den Förderknopf ausgeübt, woraufhin eine exakt definierbare kleine Menge Nagellack zur Applikatorspitze gelangt. Der Druckknopf bietet hierbei den Vorteil einer Einhandbedienung. Im Falle eines Drehknopfes wird der Förderknopf z. B. zwischen Daumen und Zeigefinger gehalten und in Umfangsrichtung rotiert. Die Dosierung innerhalb des Stiftes findet z. B. über eine Drehratschenmechanik statt. Diese erlaubt eine sehr feine Dosierung, abhängig von der Steigung des internen Fördergewindes. Alternativ ist auch eine Druckmechanik möglich.
  • Der Applikator kann mit einem Fallgewicht versehen sein. Durch Schütteln des Applikators wird das Fallgewicht in axialer Richtung hin und her bewegt, wodurch ein mit dem Fallgewicht verbundener Draht interne Kanäle, z. B. zur Applikatorspitze führende Röhrchen, von z. B. durch Eintrocknen entstandenen Fluidrückständen reinigt. Ein derartiges Fallgewicht ist z. B. von Tuschezeichnern der Firma Faber-Castell her bekannt.
  • Der Applikator bietet gegenüber bekannten Nagellackfläschchen den Vorteil einfacherer Handhabung. Ein gesondertes Eintauchen eines Pinsels in einen Vorratsbehälter ist nicht notwendig. Dadurch ergibt sich eine geringere Verschmutzungsgefahr für den Benutzer, außerdem entfällt das Abstreifen des Pinsels als gesonderter Arbeitsgang. Durch eine genau dosierbare, auf das Reservoir einwirkende Kolbenmechanik ist eine saubere und exakte Applikation einer gewünschten Menge Auftragsfluid möglich. Der Applikator bietet eine wesentlich bessere Hygiene, da der bereits benutze Applikator sowohl für die erneute Applikation als auch zur Lagerung nicht wieder in den Nagellackvorrat getaucht werden muss.
  • Nachteilig bei bekannten Applikatoren ist, dass zum Beispiel beim Transport in einer Handtasche oder Jackentasche eine versehentliche Betätigung des Förderknopfes – insbesondere im Falle einer Druckmechanik – stattfinden kann. So tritt Auftragsfluid zur Applikatorspitze hin aus und verteilt sich z. B. in der Stiftkappe bzw. verschmutzt oder verklebt diese, Auftragsfluid wird verschwendet.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen verbesserten stiftförmigen Applikator anzugeben.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass bei den bekannten Applikatoren die Druck- bzw. Drehmechanik stets ungeschützt, also betätigbar ist. Die Erfindung beruht auf der grundlegenden Idee, den Förderknopf bei Nichtgebrauch des Stiftes vor unbeabsichtigter Betätigung zu schützen und weiterhin auf der Erkenntnis, dass bei Nichtgebrauch stets die Kappe auf den Applikator aufgesetzt sein sollte. Die grundlegende Idee der Erfindung ist daher, das Aufsetzen der Kappe durch einen bewegungskoppelnden Mechanismus mit einer Schutzvorrichtung derart zu koppeln, dass diese bei Aufsetzen der Kappe aktiviert wird, das heißt der Förderknopf vor unbeabsichtigter Betätigung geschützt wird. Beim Abnehmen der Kappe wird dann die Schutzvorrichtung wiederum bewegt und der Förderknopf zur Betätigung freigegeben. Durch diese Maßnahmen wird der Applikator hinsichtlich seiner Gebrauchssicherheit verbessert.
  • Die Aufgabe wird gelöst gemäß Patentanspruch 1 durch einen stiftförmigen Applikator mit einem Stiftschaft, wobei der Stiftschaft an seinem ersten axialen Ende eine abnehmbare Kappe aufweist. Diese bedeckt im aufgesetzten Zustand eine Applikatorspitze. Durch Abnehmen der Kappe wird die Applikatorspitze zum Gebrauch freigegeben. An seinem zweiten axialen Ende weist der Stiftschaft einen Förderknopf auf. Der Förderknopf wirkt – wie oben erläutert – auf ein Reservoir für Auftragsfluid ein, um letzteres bei Bedarf zur Applikatorspitze zu fördern. Der Applikator weist eine Schutzvorrichtung auf, welche sich bei aufgesetzter Kappe in einer Schutzposition befindet und in dieser Position den Förderknopf vor Betätigung schützt. Die Schutzvorrichtung ist mit der Kappe derart bewegungsgekoppelt, dass erstere sich bei abgenommener Kappe in einer Freigabeposition befindet, in welcher sie den Förderknopf zur Betätigung freigibt.
  • Die Schutzvorrichtung ist also zwischen zwei Stellungen, nämlich der Freigabeposition und der Schutzposition beweglich, wobei die Bewegung durch das Abnehmen der Kappe bzw. das Aufsetzen der Kappe auf den Applikator verursacht ist. So ist stets sichergestellt, dass bei Benutzung des Applikators, wenn nämlich zwangsweise die Kappe abgenommen wird, um die Applikatorspitze freizugeben, sich die Schutzvorrichtung in der Freigabeposition befindet und der Förderknopf zur Benutzung des Applikators bedient werden kann. Andererseits gelangt nach dem Benutzungsende, wenn in der Regel die Kappe wieder aufgesetzt wird, um die Applikatorspitze zu bedecken, gleichzeitig die Schutzvorrichtung in die Schutzposition und schützt den Förderknopf vor unbeabsichtigter Betätigung.
  • Für die Schutzvorrichtung sind sämtliche mechanischen, den Förderknopf vor Betätigung schützenden Vorrichtungen denkbar. Lediglich beispielhaft seien genannt: In den Förderknopf einfahrbare Riegel, Stifte oder sonstige Klemm- oder Blockiermittel, die sich z. B. am Stiftschaft abstützen oder aus dem Stiftschaft ausfahrbare Deckel, Kappen oder Hülsen zur ganzen oder teilweisen Verdeckung bzw. Umhüllung des Förderknopfes.
  • In einer besonders einfachen und daher kostengünstigen und robusten Ausführungsform des Applikators enthält die Schutzvorrichtung eine in Axialrichtung des Applikators verschiebbare Hülse. In der Schutzposition umfasst diese den Förderknopf konzentrisch. In der Freigabeposition wird die Hülse bezüglich des Stiftschaftes zum ersten Ende hin zurückgefahren, wodurch der Förderknopf die Hülse in Axialrichtung überragt und damit bedienbar ist.
  • Mit anderen Worten wird also beim Abschrauben der Kappe der zuvor in der Hülse versenkte Förderknopf freigesetzt. Beim Aufsetzen der Kappe wird der Förderknopf wieder in der Hülse versenkt, so dass eine unbeabsichtigte Betätigung verhindert ist. Bei aufgesetzter Verschlusskappe ist also der Förderknopf innerhalb des Applikatorvolumens angeordnet und daher nicht ohne weiteres zur Betätigung zugänglich. Beim Abnehmen der Verschlusskappe gelangt der Druckknopf in seine Gebrauchsposition, in der er aus dem hinteren Schaftende hervorsteht. Der Automatismus wird durch die mechanische Koppelung zwischen der Aufsetz- und Abnehmbewegung der Verschlusskappe und der Relativbewegung zwischen Druckknopf und Hülse bzw. Stiftschaft hergestellt.
  • Eine weitere Ausführungsform eignet sich besonders in Verbindung mit einem axial zu betätigenden Druckknopf. Der Förderknopf weist dann eine stirnseitige Betätigungsfläche auf. Die Hülse weist dann eine dem zweiten Ende zugewandte stirnseitige Anschlagfläche auf, die sich in der Schutzposition axial im Bereich der Betätigungsfläche befindet.
  • Ein Gegenstand, der sich z. B. zusammen mit dem Applikator in einer Handtasche befindet, drückt versehentlich auf das mit dem Förderknopf besetzte zweite Ende des Applikators: Der Gegenstand würde beim bekannten Applikator die stirnseitige Betätigungsfläche axial eindrücken. Da sich jedoch die Schutzvorrichtung in der Schutzposition befindet, liegt der Gegenstand an der stirnseitigen Anschlagfläche der Hülse an, weshalb der Förderknopf – wenn überhaupt – nur geringfügig, in Axialrichtung betätigt wird, was jedoch nicht zu einem Transport von Auftragsfluid führt. In der Freigabeposition, bei beabsichtigter Bedienung mit z. B. dem Daumen eines Benutzers, ist die Anschlagfläche zum ersten Ende hin zurückgefahren, weshalb die stirnseitige Betätigungsfläche freigegeben ist und der Förderknopf betätigbar ist.
  • In einer bevorzugten Variante dieser Ausführungsform erstreckt sich die Hülse in der Schutzposition, also bei aufgesetzter Kappe, axial von der Kappe bis zum zweiten Ende des Applikators. Die Hülse erstreckt sich also nahezu über die gesamte Länge des Stiftschaftes. Dies hat den Vorteil, dass der Applikator nach außen hin ein einheitliches Erscheinungsbild bietet, zum Beispiel bei aufgesetzter Kappe diese mit der Hülse mehr oder weniger spaltfrei abschließt. Außerdem bietet die zusätzliche über den Stiftschaft sich erstreckende äußere Hülse einen zusätzlichen Schutz des Stiftschaftes bzw. eine zusätzliche Permeationssperre für das sich im Stiftschaft befindliche Reservoir bzw. dessen Lösungsmittel enthaltendes Auftragsfluid.
  • Mit anderen Worten bildet dann die Hülse den eigentlichen bzw. äußeren Stiftschaft, an dem der Applikator gehalten wird. Die Fördermechanik und das Reservoir befinden sich als Kartusche innerhalb des Stiftschaftes. Durch die so entstehende doppelte Gehäusewand wird wirkungsvoll einem Eintrocknen des Auftragsfluids vorgebeugt. Je nach Art des Fluids, z. B. hydrophil oder hydrophob, kann ein bestimmter Materialmix von Stiftschaft und Hülse vorteilhaft sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist eine Arretiervorrichtung vorgesehen. Befindet sich die Arretiervorrichtung in einer Fixierposition, fixiert sie Hülse und Stiftschaft axial zueinander. In der Freigabeposition der Arretiervorrichtung sind Hülse und Stiftschaft relativ zueinander beweglich. Diese axiale Fixierung ist für axial druckbetätigte Förderknöpfe wichtig, da im nicht arretierten bzw. fixierten Fall ein Druck auf den Förderknopf, welcher mit dem Stiftschaft in Verbindung steht, den Stiftschaft zusammen mit dem Förderknopf in die Hülse eindrücken würde, und so keinerlei Betätigungskraft zwischen Förderknopf und Stiftschaft entstehen würde. Der Stiftschaft muss daher an der Hülse axial fixiert werden, damit ein Druck auf den Förderknopf zu einer Relativbewegung zwischen Förderknopf und Stiftschaft führt, wenn der Applikator z. B. mit einer Hand an der Hülse gehalten wird.
  • Für Arretiervorrichtungen stehen wieder eine Vielzahl von Varianten zur Verfügung. Hierbei seien lediglich beispielhaft genannt: Zwischen Hülse und Stiftschaft einfahrbare Stifte, Haken, Rast- oder Schnappvorrichtungen, die manuell oder automatisch lösbar bzw. arretierbar sind. Automatisch heißt hier, dass diese ebenfalls mit dem Abnehmen bzw. Aufsetzen der Kappe bewegungsgekoppelt bedient werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Hülse bezüglich des Stiftschaftes zum ersten Ende bzw. zur Kappe hin, also vom Förderknopf weg, federnd vorgespannt. Ohne äußere Krafteinwirkung gleitet damit die Hülse stets in die Freigabeposition und muss durch Einwirkung der Kappe gegen die Federkraft in die Schutzposition gebracht werden. Hierzu tragen Kappe und Stiftschaft ein Gewinde. Beim Aufdrehen der Kappe auf den Applikator greift das Gewinde. Über gegenseitige Anschlagflächen an Kappe und Hülse wird die Schraubbewegung der Kappe in eine Axialbewegung der Hülse umgesetzt. Die Hülse wird so zum zweiten Ende hin verschoben. Die erste Anschlagfläche befindet sich am offenen Ende der Kappe. Die mit dieser zusammenwirkende zweite Anschlagfläche befindet sich an demjenigen Ende der Hülse, das der Kappe zugewandt ist.
  • Mit anderen Worten stützt sich die Kappe bei ihrem Aufbringen stirnseitig an der z. B. von einer Hand gehaltenen Hülse ab. Durch den Gewindeeingriff zwischen Kappe und Stiftschaft wird letzterer zusammen mit dem Förderknopf in die Kappe hineingezogen, wodurch der Förderknopf in der Hülse verschwindet.
  • Die oben genannte Vorspannung wird in einer besonders bevorzugten Ausführungsform durch eine Feder erzeugt, welche sich zwischen Förderknopf und Hülse abstützt. Die Feder hat insbesondere für druckbetätigte Förderknöpfe eine Doppelwirkung: Beim Auf- und Abschrauben der Kappe bewirkt sie das Verschieben von Hülse und Stiftschaft. In der Freigabeposition federt sie bei axial fixierter Hülse am Stiftschaft den Druckknopf gegenüber Hülse bzw. Stiftschaft.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Zustand der Arretiervorrichtung durch eine gegenseitige bzw. relative Verdrehung von Stiftschaft und Hülse veränderbar. Durch eine Verdrehung um die Längsachse des Applikators kann sie also die Fixierposition erreichen oder verlassen. Hülse und Stiftschaft sind also durch diese Drehung arretierbar bzw. lösbar. Diese Drehbewegung kann leicht mit der Drehbewegung beim Aufschrauben der Kappe auf den Applikator kombiniert werden, so dass das Aufschrauben von Kappe und Hülse bzw. das Abschrauben auch jeweils automatisch die Arretiervorrichtung arretiert bzw. löst.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist daher die o. g., die Fixierung bewirkende bzw. lösende Drehbewegung durch ein Reibschlussmittel zwischen Kappe und Stiftschaft verursacht. Dies kann z. B. durch eine an der Kappe oder am Stiftschaft angerachte Dichtung erfolgen, die eng am Stiftschaft anliegt und diesen bei Drehung der Kappe unter Reibung in die jeweilige Drehrichtung mitnimmt. Auch kann das Gewinde entsprechend reibungsbehaftet, ausgeführt sein, um eine mitnehmende Drehbewegung auf den Stiftschaft auszuüben.
  • In einer ersten bevorzugten Ausführungsform enthält die Arretiervorrichtung einen an der Hülse angeordneten, radial einwärts ragenden Zwischenboden und einen am Stiftschaft angeordneten Arretiersteg. Der Zwischenboden weist in einem bestimmten Winkelbereich seines Umfangs eine Durchlassöffnung auf, durch die der Arretiersteg den Zwischenboden passieren kann. In seinem restlichen Umfangsbereich wirkt der Zwischenboden als Anschlagring. Hülse und Stiftschaft können also nur in dieser relativen Drehstellung zueinander axial verschoben werden. Bei anderen Drehwinkeln stützt sich der Arretiersteg fixierend am Zwischenboden ab. Durch Veränderung der Drehposition zwischen Hülse und Stiftschaft kann so die Arretiervorrichtung fixiert oder gelöst werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Arretiersteg eine Rastnase auf. Der die Rastnase aufweisende Teil des Arretierstegs ist radial einwärts gefedert und als Freiende des Arretierstegs ausgebildet. Der Arretiersteg weist außerdem eine dem zweiten Ende zugewandte Anlaufschräge für die Rastna se auf, die mit dem Zwischenboden zusammenwirkt. Die Anlaufschräge hilft also der Rastnase, den Zwischenboden zu überwinden, wenn sich die Arretiervorrichtung in die Fixierposition bewegt. Dies hat den Vorteil dass der Arretiersteg in jeder Drehstellung zwischen Hülse und Stiftschaft mit Hilfe der Anlaufschräge über den Zwischenboden gleiten kann und dabei radial einwärts federt. Wenn die Hülse die Freigabeposition erreicht hat, federt der Arretiersteg radial nach außen und gerät nach Art einer Rastnase in fixierenden Eingriff mit dem Anschlagring. Die Rückwärtsbewegung zurück in die Schutzposition jedoch gelingt nur, wenn Hülse und Stiftschaft die richtige Drehstellung zueinander aufweisen und der Arretiersteg die Durchlassöffnung passieren kann.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist die Arretiervorrichtung so ausgestaltet, dass die Hülse einen radial einwärts ragenden Führungsstift aufweist, der in eine Steuerkurve greift, die am Stiftschaft ausgebildet ist. Die Steuerkurve umfasst einen dem ersten Ende zugewandten Querabschnitt und einen dem zweiten Ende zugewandten Axialabschnitt. Mit anderen Worten handelt es sich bei dieser Ausführungsform um eine Kulissenführung, bei der die Steuerkurve z. B. als Schlitz in eine Wandung des Stiftschaftes eingebracht ist. Dank des in Axialrichtung verlaufenden Axialabschnitts kann die Hülse axial gegenüber dem Stiftschaft verschoben werden. Tritt der Führungsstift dann in der Freigabeposition in den in Umfangsrichtung verlaufenden Querabschnitt ein, kann die Hülse gegenüber dem Stiftschaft so weit verdreht werden, dass der Führungsstift und somit die Hülse axial am Stiftschaft fixiert ist.
  • Auch hier kann – wie oben beschrieben – die Drehbewegung bzw. die Axialbewegung durch einen entsprechenden Reibschluss zwischen Kappe und Stiftschaft bzw. den Gewindeeingriff, z. B. in Verbindung mit der o. g. Feder, bewerkstelligt werden.
  • Natürlich kann auch die Steuerkurve an der Hülse und der Führungsstift am Stiftschaft angebracht sein. Gleiches gilt für die Umkehr von Zwischenboden und Arretiersteg für die o. g. Ausführungsform.
  • In einer weiteren Ausführungsform weist die Steuerkurve einen sich zwischen dem Axial- und Querabschnitt liegenden Schrägabschnitt auf. Dieser führt beim Aufsetzen bzw. Abschrauben der Kappe die Axialbewegung und Umfangsbewegung zwischen Stiftschaft und Hülse bzw. Führungsstift und Kulisse ineinander über.
  • Für eine weitere Beschreibung der Erfindung wird auf die Ausführungsbeispiele der Zeichnungen verwiesen. Es zeigen, jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
  • 1 einen Applikator mit aufgesetzter Kappe und Schutzvorrichtung in Schutzposition im Schnitt,
  • 2 den Applikator aus 1 mit abgenommener Kappe und Schutzvorrichtung in Freigabeposition,
  • 3 das Detail III aus 1,
  • 4 den Schnitt IV durch den Applikator aus 1,
  • 5 das Detail V aus 2,
  • 6 den Schnitt VI durch den Applikator aus 2,
  • 7 den Schnitt VII durch den Applikator aus 1,
  • 8 den Applikator aus 1 in perspektivischer Teilschnittdarstellung während verschiedener Betriebszustände der Arretiervorrichtung,
  • 9 den Applikator aus 1 in teilzerlegter perspektivischer Darstellung,
  • 10 einen Applikator mit alternativer Arretiervorrichtung in teilzerlegter perspektivischer Darstellung,
  • 11 den Applikator aus 10 im Schnitt mit Schutzvorrichtung in Schutzposition,
  • 12 den Applikator aus 10 mit Schutzvorrichtung in Freigabeposition,
  • 13 den Schnitt XIII durch den Applikator aus 12,
  • 14 den Schnitt XIV durch den Applikator aus 11,
  • 15 das Detail XV aus 11,
  • 16 das Detail XVI aus 12,
  • 17 den Applikator aus 10 in perspektivischer Teilschnittdarstellung während verschiedener Betriebszustände der Arretiervorrichtung.
  • 1 zeigt einen stiftförmigen Applikator 2, im Beispiel ein Nagellackapplikator, mit einem Stiftschaft 4, der an seinem ersten stirnseitigen Ende 6 in einer Applikatorspitze 8 endet. Im Inneren des Stiftes 4 schließt sich an die Applikatorspitze 8 ein Reservoir 10 für ein Auftragsfluid, im Beispiel Nagellack (nicht dargestellt) an. An das Reservoir 10 schließt sich im Stiftschaft 4 ein Kolben 12 an, der von einer sich an diesen anschließenden Fördermechanik 14 in Richtung des Pfeils 16 bewegbar ist, um Auftragsfluid aus dem Reservoir 10 zur Applikatorspitze 8 zu fördern.
  • Die in 1 symbolisch dargestellte Fördermechanik 14 ist eine druckknopfbetätigte Drehratschenmechanik. Sie umfasst einen sich an den Kolben 12 anschließenden Förderteil 18 mit einem Stempel 19 und einen Förderknopf 20 in Form eines Druckknopfes, der sich am zweiten stirnseitigen Ende 22 des Stiftschaftes 4 befindet. Der Förderteil 18 ist im Stiftschaft 4 sowohl axial- als auch drehfixiert. Der Förderknopf 20 ist aus seiner gezeigten Endstellung in Richtung des Pfeils 24 relativ zum Förderteil 18 eindrückbar. Die Relativbewegung zwischen Förderknopf 20 und Förderteil 18 verursacht eine Schrittbewegung des Stempels 19 mit dem Kolben 12 in Richtung des Pfeils 16.
  • Im Bereich seines Endes 6 ist der Stiftschaft 4 mit einem Gewinde 26a ausgestattet, auf welches eine die Applikatorspitze 8 beim gezeigten Nichtgebrauch schützende Kappe 28 mit ihrem Gewinde 26b vollständig aufgeschraubt ist. Der Stiftschaft 4 ist in dem sich an die Kappe 28 anschließenden Bereich bis zu seinem Ende 22 hin von einer Hülse 30 umgeben, welche eine Schutzvorrichtung 32 für den Druckknopf 20 bildet.
  • Die Hülse 30 befindet sich in 1 in ihrer Schutzposition 38, in der sie mit ihrem dem Ende 22 zugewandten Endabschnitt 33 den Förderknopf 20 vollständig umschließt, also in sich aufnimmt bzw. versenkt. Insbesondere ist so eine stirnseitige Betätigungsfläche 34 des Förderknopfes 20 von einer Anschlagfläche 36, nämlich dem Ende des Endabschnitts 33 umgrenzt.
  • Im gezeigten unbetätigten Zustand es Druckknopfs 22 befindet sich die Anschlagfläche 33 im axialen Bereich der Betätigungsfläche 34. Drückt nun versehentlich ein Benutzer oder ein Gegenstand gegen das Ende 22 des Applikators 2, so wird der Druck von der Anschlagfläche 36 aufgenommen und ein Eindrücken der Betätigungsfläche 34 ist verhindert. Die Fördermechanik 14 wird nicht ausgelöst und Auftragsfluid wird nicht versehentlich zur Applikatorspitze 8 gefördert.
  • In 1 ist die Hülse 30 in der gezeigten Schutzposition 38 durch die aufgesetzte Kappe 28 gehalten: Deren am offenen Ende gelegene stirnseitige Anschlagfläche 40 drückt gegen die ebenfalls stirnseitige ihr zugewandte Anschlagfläche 42 der Hülse 30 und hält so die Hülse 30 in Richtung des Pfeils 44, also der Axialrichtung des Applikators 2, in der Schutzposition 38. Die Hülse 30 ist dabei entgegen der Richtung des Pfeils 44 durch eine Feder 46 vorgespannt. Letztere stützt sich zwischen einem radial einwärts angeformten ringförmigen Zwischenboden 48 der Hülse 30 und einer Anschlagfläche 50 des Förderknopfes 20 ab.
  • Um den Applikator 2 benutzen zu können, muss dieser aus seiner in 1 gezeigten Nichtgebrauchsstellung in die in 2 gezeigte Gebrauchsstellung gebracht werden. Hierzu wird der Applikator 2 an der Hülse 30 gehalten und die Kappe 28 vom Stiftschaft 4 abgeschraubt. Die Anschlagfläche 40 bewegt sich wegen der Gewinde 26a, b während des Abschraubens entgegen der Richtung des Pfeils 44 relativ zum Stiftschaft 4. Wegen der Feder 46 verschiebt sich auch die Hülse 30 entgegen der Richtung des Pfeils 44, der Kappe 28 folgend, relativ zum Stiftschaft 4. Mit anderen Worten wird sukzessive der Förderknopf 20 frei gegeben, da dieser aus dem Endabschnitt 33 hervortritt. Die Relativbewegung zwischen Hülse 30 und Stiftschaft 4 endet in der in 2 gezeigten Position, wenn nämlich der Zwischenboden 48 am stirnseitigen Ende bzw. der Anschlagfläche 52 des Stiftschaftes 4 anstößt. Die Gewinde 26a, b stehen hier noch in Eingriff. Anschließend wird die Kappe 28 vollends vom Gewinde 26a, b abgeschraubt, wobei sich die Anschlagflächen 40 und 42 sich voneinander entfernen und schließlich die Kappe 28 gänzlich vom Stiftschaft 4 abgenommen werden kann.
  • In 2 ist der Applikator 2 betriebsbereit, d. h. mit Hilfe der Applikatorspitze 8 kann Auftragsfluid, z. B. Nagellack auf einen Fingernagel aufgetragen werden. Auch die Fördermechanik 14 ist nun betriebsbereit, da sich Hülse 30 bzw. Schutzvorrichtung 32 nun in einer Freigabeposition 54 befinden. Die Anschlagfläche 36 der Hülse 30 ist nämlich nun soweit von der Betätigungsfläche 34 des Förderknopfes 20 entfernt, dass ein Druck auf die Betätigungsfläche 34 ungehindert statt finden kann, d. h. der Förderknopf 20 in Richtung des Pfeils 24 zur Betätigung der Fördermechanik 14 eingedrückt werden kann. Die Feder 46 erfüllt hierbei eine zweite, also Doppelfunktion: Sie spannt den Förderknopf 20 über die Hülse 30 und den Stiftschaft 4 gegenüber dem Förderteil 18 entgegen der Richtung des Pfeils 24 vor. Nach einem Druck auf die Betätigungsfläche 34 und Bewegung des Förderknopfes 20 in Richtung des Pfeils 24 federt dieser entgegen der Richtung des Pfeils 24 in die gezeigte Endstellung zurück.
  • Bei der Betätigung des Förderknopfes 20 wird der Applikator 2 in der Regel nicht am freiliegenden Teil des Stiftschaftes 4, sondern an der Hülse 30 gefasst. Wegen der axialbeweglichen Lagerung der Hülse 30 am Stiftschaft 4 würde nun – ohne weitere Maßnahmen – ein Druck auf den Förderknopf 20 dazu führen, dass sich der gesamte restliche Applikator 2 in der Hülse 30 bewegt, nicht jedoch die Fördermechanik 14 betätigt wird. Im Applikator 2 ist daher noch eine Arretiervorrichtung 56 vorhanden, welche sich in der in 2 gezeigten Gebrauchsposition in einer Fixierposition 57 befindet und Hülse 30 und Stiftschaft 4 axial zueinander fixiert.
  • Die Arretiervorrichtung 56 ist in den 3 bis 6 und 9 im Detail dargestellt. In 3 und 4, die gemäß 1 die Schutzposition 38 zeigt, befindet sich die Arretiervorrichtung 56 im Freilauf, ist also hinsichtlich der Arretierung unwirksam. Der Stiftschaft 4 bzw. der mit diesem der Förderteil 18 ist also axial in Richtung des Pfeils 44 verschiebbar, um die gezeigte Nichtgebrauchsstellung und damit verbundene Schutzposition 38 beim Abschrauben der Kappe 28 verlassen zu können.
  • Die Arretiervorrichtung 56 umfasst einen am Förderteil 18 angeformten Steg 60. Ein Ende des Steges 60 ist in der Wandung des Förderteils 60 an drei Seiten freigeschnittenen und bildet so ein radial einwärts federndes Freiende 58. An seiner radialen Außenseite trägt der Steg 60 im Bereich des Freiendes 58 eine Rastnase 62. Zur Arretiervorrichtung 56 zählt außerdem der Zwischenboden 48, an welchem sich die Rastnase in der Freigabeposition 54 abstützt.
  • Das Förderteil 18 weist im axialen Bereich des Steges 60 bzw. dessen Freiende einen Luftspalt 64 auf, um ein radial einwärtiges Federn des Freiendes 58 mit der Rastnasen 62 zu ermöglichen. Die Arretiervorrichtung 56 umfasst weiterhin: Eine erste in den Zwischenboden 48 eingebrachte Nut 66 einer ersten Tiefe d1, welche sich über einen ersten Winkelbereich α1 erstreckt. Und eine zweite, sich an die erste anschließende Nut 68 einer größeren Tiefe d2, welche sich über einen Winkelbereich α2 erstreckt. In der gezeigten Schutzposition 38 befinden sich Stiftschaft 4 bzw. Förderteil 18 und Hülse 30 in einer derartigen Drehposition zueinander, dass der Steg 60 im Winkelbereich α2 liegt und somit mit der Nut 68 fluchtet, welche eine ausreichende Tiefe d2 aufweist, dass der Steg 60 mit seiner Rastnase 62 den Zwischenboden 48 in beiden Axialrichtungen passieren kann, ohne dass diese in Eingriff miteinander treten. Die Nut 68 bildet damit eine Durchlassöffnung für den Arretiersteg in Form des Stegs 60. Beide Nuten 66 und 68 sind also abgestuft.
  • 5 und 6 dagegen zeigt die Arretiervorrichtung 56 in ihrer wirksamen, also Fixierposition. Hülse 30 bzw. Zwischenboden 48 und Förderteil 18 bzw. Stiftschaft 4 befinden sich hierbei in einer veränderten Drehposition zueinander. Der Steg 60 befindet sich nämlich nun im Winkelbereiche α1, d. h. im Bereich der Nut 66 der kleineren Tiefe d1. Die Rastnase 62 hintergreift daher den Zwischenboden 48 bzw. schlägt an diesem an, und verhindert so, dass sich Stiftschaft 4 und Förderteil 18 entgegen der Richtung des Pfeils 44 innerhalb der Hülse 30 bewegen können. Im Detail ist nochmals zu erkennen, wie die Hülse 30 mit ihrem Zwischenboden 48 an der Anschlagfläche 52 des Stiftschaftes 4 anliegt. Ein Druck auf den Förderknopf 20 führt also dazu, dass die Rastnase 62 am Zwischenboden 48 anschlägt, sich hierdurch der Förderteil 18 an der Hülse 30 abstützt und ein weiterer Druck auf den Förderknopf 20 zu einer Relativbewegung dessen entgegen der Richtung des Pfeils 44 bezüglich des Förderteils 18 führt.
  • Im Zusammenwirken mit dem Steg 60 bewirken außerdem Das seitliche äußere Ende 70 der Nut 66 und das gegenüberliegende Ende 72 der Nut 68 bewirken eine Begrenzung des Drehwinkels zwischen Stiftschaft 4 und Hülse 30 auf die Summe der Winkelbereiche α1 und α2. Der Steg weist nämlich auch in seinem festen Abschnitt 73 eine Höhe auf, die größer als die lichte Weite zwischen Förderteil 18 und Zwischenboden 48 außerhalb des Winkelbereiches α1 und α2 ist.
  • In einer alternativen, nicht dargestellten Ausführungsform können übrigens die Winkelbereiche α1 und α2 für sich jeweils deutlich größer ausgeführt sein, was zu einer insgesamt weiteren Verdrehung zwischen Hülse 30 und Stiftschaft 4 und einer erhöhten Betriebssicherheit führt, da sowohl die Verrastung der Rastnase 62 als auch der Durchtritt des Steges 60 durch die Nut 68 sicherer, d. h. auf einem größeren Umfangswinkel gewährleistet ist.
  • 7 zeigt, wie Förderteil 18 und Stiftschaft 4 mit Hilfe verschiedener, nicht näher bezeichneter, ineinander verzahnter Stege, die eine Drehsicherung 78 bilden gegeneinander drehfixiert sind. Die Hülse 30 ist jedoch gegenüber beider Teile, wie oben erläutert, verdrehbar.
  • 8 zeigt in vier Schritten a) bis d), wie sowohl die Arretiervorrichtung 56 als auch die Schutzvorrichtung 32 mit dem Abnehmen und Aufsetzen der Kappe 28 auf den Applikator 2 bewegungsgekoppelt sind. Position a) zeigt die Schutzvorrichtung 32 in Schutzposition 38, wobei jedoch gerade mit dem Abschrauben, also Abnehmen der Kappe 28 vom Applikator 2 begonnen wird. Der Applikator 2 wird an der Hülse 30 gehalten, die Kappe 28 durch Drehung in Richtung des Pfeils 74 abgeschraubt. Da die Kappe 28 einen in 2 besonders deutlich sichtbaren radial einwärtigen Ringwulst 76 trägt, welcher reibschlüssig (siehe 1) am Stiftschaft 4 anliegt, führt die Drehbewegung der Kappe 28 zu einer Mitnahme des Stiftschaftes 4 und wegen der Drehsicherung 78 auch des Förderteils 18 gegenüber der Hülse 30 in Richtung des Pfeils 74. Die Ringwulst 76 verursacht also einen Reibschluss zwischen Kappe 28 und Stiftschaft 4. Die Ringwulst 76 besitzt außerdem eine Doppelfunkti on als Dichtelement, welches bei aufgesetzter Kappe 28 diese gegenüber der Umgebung am Stiftschaft 4 abdichtet und so ein Eintrocknen der Applikatorspitze 8 verhindert.
  • Der Steg 60 verlässt daher den Bereich der Nut 68, also den Winkelbereich α2 und tritt in den Winkelbereich α1 der Nut 66 ein, bis er am Ende 70 anschlägt. Durch Abschrauben der Kappe 28 setzt außerdem gleichzeitig eine Bewegung von Stiftschaft 4 und Fördermechanik 14 in Richtung des Pfeils 44 relativ zur festgehaltenen Hülse 30 ein. Der Steg 60 gleitet durch die Nut 66 und federt dank einer Anlaufschräge 80 radial einwärts, so dass die Rastnase 62 die Nut 66 vollständig passiert. Die Anlaufschräge 80 liegt hierzu auf der dem Ende 22 zugewandten Seite der Rastnase 62.
  • Schließlich, wie in Position b) gezeigt, federt die Rastnase 62 bzw. das Freiende 58 wieder nach außen und die Rastnase 62 hintergreift den Zwischenboden 48. 8b zeigt damit die in 2 dargestellte Gebrauchsposition des Applikators 2. Die Arretiervorrichtung befindet sich in der Fixierposition 57.
  • Position c) zeigt nun den Beginn des Aufschraubens, also Aufsetzens der Kappe 28. Aufgrund Reibung der Ringwulst 76 am Stiftschaft 4 werden Stiftschaft 4 und Fördermechanik 14 nun entgegen der Richtung des Pfeils 74 gegenüber der Hülse 30 verdreht. Die Verdrehung endet in der in 8c gezeigten Position, wenn nämlich der Steg 60 mit seinem Abschnitt 73 am Ende 72 der Nut 68 anschlägt. Das Aufschrauben der Kappe 28 führt gleichzeitig zu einer Bewegung des Stiftschaftes 4 usw. entgegen der Richtung des Pfeils 44. Da sich insbesondere die Rastnase 62 nun im Winkelbereich α2 befindet, kann diese aufgrund der größeren Tiefe d2 durch die Nut 68 den Zwischenboden 48 passieren, so dass der Applikator am Ende des Aufschraubvorganges schließlich in die in Position 8d gezeigte Endposition gelangt, welche wiederum 1 entspricht.
  • Die in den Figuren gezeigte Spitze 82 am dem Ende 22 zugewandten Ende des Stegs 60 dient zur Einführung des Steges in den Winkelbereich α1 und α2 während der Montage des Applikators 2.
  • 9 zeigt nochmals in perspektivischer Darstellung die Hülse 30 mit innenliegendem, gestrichelt angedeutetem Stiftschaft 4 sowie die Fördermechanik 14 mit der Drehsicherung 78 und den Stegen 60.
  • Die 10 bis 17 zeigen einen Applikator gemäß der 1 bis 9 jedoch mit einer alternativen Arretiervorrichtung 56. Die Fördermechanik 14 bzw. das Förderteil 18 weist hier keinen Steg 60 auf, sondern an dessen Stelle eine Steuerkurve 90, die durch eine Aussparung in der Wandung des Förderteils 18 gebildet ist. Zusätzlich weist der Zwischenboden 48 keine Nuten 66 und 68 auf, sonder statt dessen einen aus dem Zwischenboden radial einwärts ragenden Führungsstift 92, der in die Steuerkurve 90 greift. Die Steuerkurve 90 weist einen dem Ende 22 zugewandten axial verlaufenden Axialabschnitt 94, einen sich an diesen anschließenden, ca. 45° gegenüber der Axialrichtung schräg verlaufenden Schrägabschnitt 98 und einen sich wiederum an diesen anschließenden Querabschnitt 96 auf, der in Umfangsrichtung verläuft.
  • 11 zeigt entsprechend 1 den alternativen Applikator 2 mit Schutzvorrichtung 32 in Schutzposition 38. Der Führungsstift 92 befindet sich Axialabschnitt 94 und erlaubt so eine axiale Bewegung zwischen Hülse 30 und Stiftschaft 4 usw. Die Arretiervorrichtung 56 ist also unarretiert.
  • In 12 ist entsprechend 2 der alternative Applikator 2 mit Schutzvorrichtung 32 in Freigabeposition 54 dargestellt, die Schutzvorrichtung 32 befindet sich in der Freigabeposition 54. Der Führungsstift 92 liegt nun im Querabschnitt 96. Dadurch sind Hülse 30 und Stiftschaft 4 usw. zueinander axial fixiert. Die Arretiervorrichtung 56 ist also arretiert.
  • Auch in dieser Ausführungsform wird der Führungsstift 92 in der Steuerkurve 90 bzw. deren Axialabschnitt 94 durch die gefederte Axialbewegung der Hülse 30 bei Auf- und Abschrauben der Kappe 28 bewegt. Durch die Reibung zwischen Ringwulst 76 und Stiftschaft 4 bewirkt die Drehbewegung der Kappe 28 außerdem das Durchfahren des Schrägabschnittes 98 und schließlich wird bei weiterem Abschrauben der Kappe der Führungsstift 92 in den Querabschnitt 96 verschoben. Der Schrägabschnitt 98 ermöglicht beim Auf- bzw. Abschrauben der Kappe 28 vom Applikator 2 einen reibungslosen Übergang bzw. einen leichten Wechsel des Führungsstiftes 92 zwischen Axialabschnitt 94 und Querabschnitt 96. Die 15 und 16 zeigen das eben geschilderte nochmals im Details. Die 13 und 14 zeigen nochmals im Schnitt die Position der Führungsstifte 92 im Axialabschnitt 94 und im Querabschnitt 96.
  • 17 zeigt, ausgehend von der gezeigten Position a), der Gebrauchsposition des Applikators 2, wie durch Aufschrauben der Kappe 28 entgegen des Pfeils 74 bei festgehaltener Hülse 30 der Stiftschaft 4 zusammen mit dem Förderteil 18 entgegen des Pfeils 74 in der Hülse 30 mitgenommen wird. Der Führungsstift 92 gleitet daher zunächst im Querabschnitt 96 in Rich tung des Pfeils 74. Während seiner weiteren Bewegung durch den Schrägabschnitt 98 setzt auch die Axialbewegung von Stiftschaft 4 und Fördermechanik 14 entgegen der Richtung des Pfeils 44 innerhalb der Hülse 30 ein, was zu einer kombinierten Dreh- und Axialbewegung führt. Schließlich gleitet der Führungsstift 92 in den Axialabschnitt 94 und die Drehbewegung endet. Die Axialbewegung wird solange fortgesetzt, bis die Position b) erreicht ist, wenn die Kappe 28 vollständig auf den Applikator 4 aufgeschraubt ist.

Claims (13)

  1. Stiftförmiger Applikator (2) mit einem Stiftschaft (4), der an seinem ersten Ende (6) eine abnehmbare Kappe (28) und an seinem zweiten (22) Ende einen auf ein Reservoir (10) für Auftragsfluid einwirkenden Förderknopf (20) aufweist, und mit einer sich bei aufgesetzter Kappe (28) in einer Schutzposition (38) befindenden, den Förderknopf (20) vor Betätigung schützenden Schutzvorrichtung (32), die mit der Kappe (28) derart bewegungsgekoppelt ist, dass sie sich bei abgenommener Kappe (28) in einer den Förderknopf (20) zur Betätigung freigebenden Freigabeposition (54) befindet.
  2. Applikator (2) nach Anspruch 1, bei dem die Schutzvorrichtung (32) eine in Axialrichtung (44) des Applikators (2) verschiebbare, den Förderknopf (20) in der Schutzposition (38) konzentrisch umfassende Hülse (30) enthält.
  3. Applikator (2) nach Anspruch 2, bei dem der Förderknopf (20) eine stirnseitige Betätigungsfläche (34) aufweist, und bei dem die Hülse (30) eine stirnseitige Anschlagfläche (36) aufweist, die sich in der Schutzposition (38) axial im Bereich der Betätigungsfläche (34) befindet.
  4. Applikator (2) nach Anspruch 2 oder 3, bei dem sich die Hülse (30) axial von der aufgesetzten Kappe (28) bis zum zweiten Ende (22) des Applikators (2) erstreckt
  5. Applikator (2) nach Anspruch 3 oder 4, mit einer in einer Fixierposition (57) Hülse (30) und Stiftschaft (4) axial zueinander fixierenden Arretiervorrichtung (56).
  6. Applikator (2) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei dem die Hülse (30) zum Stiftschaft (4) in Richtung der Kappe (28) federnd vorgespannt ist, wobei Kappe (28) und Stiftschaft (4) ein Gewinde (26a, b) tragen, und Kappe (28) und Hülse (30) Anschlagflächen (40, 42) aufweisen, über die die Hülse (30) bei Aufbringen der Kappe (28) an dieser anliegt.
  7. Applikator (2) nach Anspruch 6, mit einer sich zwischen Förderknopf (20) und Hülse (30) abstützenden Feder (46).
  8. Applikator (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die Arretiervorrichtung (56) durch eine relative Drehung (74) zwischen Stiftschaft (4) und Hülse (30) in der Fixierposition (57) arretierbar und aus dieser lösbar ist.
  9. Applikator (2) nach Anspruch 8, bei dem die Drehung (74) durch ein Reibschlussmittel (26a, b, 76) zwischen Kappe (28) und Stiftschaft (4) verursacht ist.
  10. Applikator (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, bei dem die Arretiervorrichtung (56) einen an der Hülse (30) angeordneten, radial einwärts ragenden Zwischenboden (48) und einen am Stiftschaft (4) angeordneten Arretiersteg (60) enthält, wobei der Zwischenboden (48) in einem Winkelbereich (α2) des Umfangs eine Durchlassöffnung (68) für den Arretiersteg (60) aufweist.
  11. Applikator (2) nach Anspruch 10, bei dem der Arretiersteg (60) eine Rastnase (62) aufweist und zumindest in deren Bereich als radial einwärts gefedertes Freiende (58) ausgebildet ist und eine dem zweiten Ende (22) zugewandte Anlaufschräge (80) für den Zwischenboden (48) aufweist.
  12. Applikator (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, bei dem die Arretiervorrichtung (56) einen Führungsstift (92) an der Hülse (30) aufweist, der in eine am Stiftschaft (4) befestigte Steuerkurve (90) greift, wobei die Steuerkurve (90) einen dem ersten Ende (6) zugewandten Querabschnitt (96) und einen dem zweiten Ende (22) zugewandten Axialabschnitt (94) aufweist.
  13. Applikator (2) nach Anspruch 12, bei dem die Steuerkurve (90) einen zwischen Querabschnitt (96) und Axialabschnitt (94) liegenden Schrägabschnitt (98) aufweist.
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