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Die
Erfindung betrifft einen Stift mit einer Verschlusskappe.
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Derartige
Stifte umfassen ein Reservoir zum Bevorraten eines Auftragsfluids
und eine Applikatorspitze zum Auftragen des Fluids auf eine Oberfläche. Das
Auftragsfluid enthält
ein bei Raumtemperatur flüchtiges
Lösungsmittel,
das nach dem Auftragen verdunstet und dadurch ein Antrocknen bzw.
eine Filmbildung des Auftragsfluids ermöglicht. Die Stifte umfassen
eine Verschlusskappe, welche zum Gebrauch des Stiftes von diesem
abnehmbar ist, und die einen zur Aufnahme der Applikatorspitze umfassenden
Hohlraum aufweist.
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Derartige
Stifte sind heute in mannigfaltigen Ausführungsformen bekannt, z. B.
in Form von Schreibgeräten
wie Füllern,
Lack- oder Multimarkerstiften zum Auftragen von Tinte oder Lack,
neuerdings aber auch in Form von Kosmetikgeräten wie Nagellack- oder Maskaraapplikatoren
zum Auftragen etwa einer Paste. Der Applikator ist z. B. eine Bürste, ein
Schwamm, ein Pinsel oder eine Faser- oder Sinterspitze. Für das Lösungsmittel
sind beispielsweise Wasser, aber auch Lösungsmittel wie Ethylacetat, Butylacetat,
Propylacetat, Ethanol, Isopropanol, Butylalkohol oder Diacetonalkohol,
beispielsweise für Nagellacke,
denkbar.
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Lösungsmittel
werden nach Flüchtigkeit
oder Volatilität
bzw. Verdunstungszahl eingeteilt, die das Bestreben eines Lösungsmittels
zur Verdunstung beschreibt. Leichtflüchtige Lösungs mittel sind solche mit
einer Verdunstungszahl von unter 10, mittelflüchtige solche mit einer Verdunstungszahl
von 10 bis unter 35 und schwerflüchtige
solche mit 35 oder mehr. Im Rahmen der vorliegenden Patentanmeldung
werden Lösungsmittel
mit Verdunstungszahlen unter 35, insbesondere unter 10 betrachtet.
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Problematisch
bei den beschriebenen Stiften ist, dass trotz aufgesetzter Verschlusskappe
ein Eintrocknen der Applikatorspitze zu beobachten ist. Dies liegt
einerseits daran, dass ein völlig
gasdichter Sitz der Verschlusskappe auf den Stift mit vertretbarem Aufwand
nicht zu erreichen ist. Andererseits kann vor allem bei aus Kunststoff
gefertigten Verschlusskappen Lösemittel
auch durch das Material der Verschlusskappe diffundieren.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Stift so auszugestalten,
dass das Eintrocknen der Applikatorspitze verhindert ist oder zumindest
in verringertem Ausmaß stattfindet.
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Die
Aufgabe wird bei einem Stift der eingangs genannten Art dadurch
gelöst,
dass die Verschlusskappe einen Speicherraum und einen den Speicherraum
mit dem Hohlraum fluidisch verbindenden Verbindungskanal enthält, wobei
der Speicherraum zur Aufnahme einer bei Raumtemperatur flüchtigen
Opferflüssigkeit
dient. Die Opferflüssigkeit
enthält
hierbei zumindest ein Lösemittel,
das aus der flüssigen
Phase in die gasförmige
Phase verdampft. Die gasförmige
Phase der Opferflüssigkeit
wird im folgenden kurz als Opferlösemittel bezeichnet.
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Die
Opferflüssigkeit
verflüchtigt
sich also zu einem Opferlösemittel
und gelangt durch den Verbindungskanal in den Hohl raum, wo letzteres
bei aufgesetzter Verschlusskappe die Applikatorspitze umgibt bzw.
den Hohlraum tränkt.
Anstelle des Lösungsmittels
des Auftragsfluids verdampft dann mit anderen Worten die Opferflüssigkeit
zu einem Opferlösemittel. Durch
diese Ausgestaltung der Verschlusskappe wird ein Eintrocknen der
Applikatorspitze bzw. des Auftragsfluids an dieser verhindert.
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Im
Hohlraum addieren sich also die Dampfdrücke des Lösungsmittels der Auftragsflüssigkeit und
der Dampfdruck der Opferflüssigkeit.
Die Gas- bzw. Dampfphase im Hohlraum der Verschlusskappe wird somit
sowohl aus der Opferflüssigkeit
als auch aus dem Lösungsmittel
der Auftragsflüssigkeit
geliefert. Dementsprechend geht eine Leckage aufgrund einer Undichtigkeit
zwischen Verschlusskappe und Stiftschaft zu Lasten des Lösungsmittels
der Auftragsflüssigkeit
und der Opferflüssigkeit.
Auf diese Weise wird erreicht, dass die Applikatorspitze selbst nicht
eintrocknen kann bzw. das Eintrocknen zeitlich verzögert wird.
Zum Anderen ist ein Eindicken der Auftragsflüssigkeit aufgrund Lösungsmittelverlustes verhindert
bzw. verzögert.
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Die
Opferflüssigkeit
kann das Lösungsmittel des
Auftragsfluids sein bzw. enthalten. Im aufgesteckten Zustand der
Abdeckkappe ist damit das Auftragsfluid mit seinem eigenen Lösungsmittel
umgeben, welches jedoch zum Teil aus dem Speicherraum stammt. Ein
Verdampfen von Lösungsmittel
aus dem Auftragsfluid bzw. Eintrocknen der Applikatorspitze ist
so besonders wirkungsvoll vermieden.
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Generell
sollte der Dampfdruck der Opferflüssigkeit bzw. des Opferlösemittels
dem entsprechenden Wert des Auftragsfluids bzw. dessen Komponenten
vergleichbar oder höher
sein, also der Siedepunkt geringer.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält
die Verschlusskappe ein Dichtelement, das zwischen einer den Verbindungskanal
verschließenden
Dichtstellung und einer den Verbindungskanal freigebenden Öffnungsstellung
bewegbar ist. Das Dichtelement ist hierbei zu seiner Bewegung zwischen Öffnungs-
und Dichtstellung mit einem in den Hohlraum der Verschlusskappe
ragenden Abschnitt des Schaftes des Stifts bewegungsgekoppelt. Mit
anderen Worten bewegt dieser Schaftabschnitt beim Aufsetzen bzw.
Abziehen der Abdeckkappe durch die Bewegungskopplung das Dichtelement
und gibt den Verbindungskanal frei bzw. verschließt diesen.
So ist im aufgesetztem Zustand der Verschlusskappe der Verbindungskanal
geöffnet,
so dass sich – wie
oben beschrieben – Opferflüssigkeit verflüchtigen
und zur Applikatorspitze gelangen kann. Bei abgenommener Verschlusskappe
steht der Hohlraum mit der Umgebung in Verbindung. Durch den geschlossenen
Verbindungskanal gelangt aber dann kein Opferlösemittel zum Hohlraum und von dort
in die Umgebung. Eine unnötige
Freisetzung sich verflüchtigender
Opferflüssigkeit
in die Umgebung ist also verhindert. Diese bzw. das Opferlösemittel
verbleibt in dem nun von der Außenumgebung abgeschlossenen
Speicherraum.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist das Dichtelement in der Kappe axial verschiebbar gelagert. Die
Axialbewegung ist eine generell beim Aufsetzen bzw. Abziehen der
Stiftkappe erfolgende Grundbewegung. Wenn das Dichtelement in der
Verschlusskappe ebenfalls axial verschiebbar gelagert ist, lässt sich
die Aufsteck- bzw. Abziehbewegung oder Relativbewegung zwischen
Stiftschaft und Verschlusskappe leicht durch eine einfache Bewegungskopplung
in die Axialbewegung des Dichtelements in der Verschlusskappe umsetzen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Dichtelement ein den Speicherraum vom
Hohlraum abgrenzendes Wandsegment. Das Wandsegment lässt hierbei
lediglich zumindest einen Längsabschnitt
des Verbindungskanals frei, damit sich dieser durch das Wandsegment oder
an diesem vorbei erstrecken kann. Das Dichtelement umfasst außerdem ein
mit dem Schaftabschnitt zusammenwirkendes Mitnehmerelement, das der
Kappenöffnung
zugewandt ist, um dort mit dem Schaftabschnitt in Eingriff zu treten.
Mit anderen Worten wird also beim Aufsteck- bzw. Abziehvorgang der Verschlusskappe
das Mitnehmerelement vom Schaftabschnitt bewegt, welches wiederum
den Verschließmechanismus
des Dichtelements, z. B. in Form einer Bewegung des Wandsegments
betätigt. Das
Wandsegment als Teil des Dichtelements kann ebenfalls axial verschiebbar
in der Verschlusskappe gelagert sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist zwischen der Innenseite der Verschlusskappe und dem Wandsegment
ein Spalt vorhanden, der zumindest einen Längsabschnitt des Verbindungskanals
bildet. Der Spalt kann hierbei insbesondere ein das Wandsegment
umgebender Ringspalt sein. Der Ringspalt kann dann bezüglich seiner
Weite so gering ausgelegt werden, dass z. B. flüssige Opferflüssigkeit
durch den Ringspalt im Speicherraum zurückgehalten wird und nur dampfförmiges Medium,
also verdampfte Opferflüssigkeit
bzw. Opferlösemittel durch
den Ringspalt zum Hohlraum gelangen kann. Der Ringspalt bildet dann
eine Diffusionsstrecke.
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Insbesondere
kann dabei der Strömungsquerschnitt
des Spalts geringer sein als der des restlichen Verbindungkanals.
Der Spalt bestimmt dann wesentlich das Strömungsverhalten des Verbindungskanals.
So kann z. B. durch Dimensionierung des Spalts sichergestellt werden,
dass die richtige Menge Opferlösemittel
gerade schnell genug in den Hohlraum gelangt, um die Applikatorspitze
vor Austrockung zu schützen.
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Der
Spalt kann in einer bevorzugten Ausführungsform ein Ringspalt sein.
Dieser ist insbesondere für
rotationssymmetrische Stifte einfach zu bewerkstelligen.
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Bei
Vorhandensein eines entsprechenden Spalts ist bei einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform
ein Verschlusselement an der Innenseite der Verschlusskappe angeordnet,
welches in der Schließstellung
des Dichtelements den Spalt verschließt. Mit anderen Worten fährt das
Dichtelement bei seiner Bewegung gegen das Verschlusselement dichtend
an.
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Dieses
Verschlusselement kann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ein umlaufender Ringvorsprung sein. Ein solcher wirkt z. B. besonders
einfach mit einem das Wandsegment umgebenden Ringspalt zusammen,
indem das Wandsegment nach Art eines Kolbens unter Freilassung des Ringspalts
in der zylinderförmigen
Abdeckkappe gleitet, bis dieses auf den Ringvorsprung auffährt, der dann
den Ringspalt verschließt.
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Eine
besonders kompakte Ausgestaltung des Stiftes ergibt sich, wenn das
Dichtelement zumindest Teil einer innerhalb der Verschlusskappe
angeordneten Innenkappe ist. Eine entsprechende Innenkappe kann
beispielsweise spritzgusstechnisch besonders einfach und kostengünstig hergestellt
werden, ist dabei stabil und bildet an ihrer Innenseite den Hohlraum
und kann insbesondere einfach axial verschiebbar in der Verschlusskappe
gelagert werden. Der Verbindungskanal oder zumindest ein Teil dessen
kann dann besonders einfach als Durchbrechung in der Innenkappe
gebildet sein.
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Die
Innenkappe kann dann auch gemäß einer
Weiterbildung der oben genannten Ausführungsform mit Wandsegment
und Mitnehmerelement diese beiden Bauteile umfassen. Der von der
Kappenöffnung
abgewandte Boden der Innenkappe kann hierbei das Wandsegment darstellen.
In diesem Bereich kann dann zwischen Innenkappe und Verschlusskappe
der Ringspalt gebildet sein. Die sich vom Boden wegerstreckende
Wandung der Innenkappe kann dann das Mitnehmerelement bilden bzw.
dieses beinhalten.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst der Stift einen ersten axial wirksamen Formschluss,
der die Relativbewegung von Dichtelement und Verschlusskappe beim
Abnehmen dieser vom Schaft begrenzt. Ein zweiter, die Bewegungskopplung
zwischen Dichtelement und Schaftabschnitt beim Abziehen der Verschlusskappe bewirkender
Formschluss ist zwischen diesen beiden Elementen gebildet. Der erste
Formschluss weist hierbei in Axialrichtung gesehen eine höhere Festigkeit
auf als der zweite.
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Durch
eine entsprechende Ausgestaltung des Stiftes lässt sich beim Abnehmen der
Stiftkappe folgender Bewegungsablauf realisieren: Ein Benutzer greift
die Verschlusskappe und beginnt diese vom Stift abzuschrauben bzw.
abzuziehen. Hierbei wird das Dichtelement über den zweiten Formschluss weiterhin
fest am Schaft gehalten, wodurch die Abziehbewegung der Verschlusskappe
zunächst
zu einer Relativbewegung von Verschlusskappe und Dichtelement führt. Erst
wenn die Verschlusskappe soweit vom Stift bzw. Dichtelement abgezogen
ist, dass der erste Formschluss greift, ist eine weitere Relativbewegung
zwischen Verschlusskappe und Dichtelement verhindert. Durch weiteres
Aufwenden von Kraft bei der Abziehbewegung auf die Verschlusskappe
wird jedoch zuerst der zweite Formschluss ausgelöst, d. h. das Dichtelement
löst seine Bewegungskopplung
zum Schaft. Mit anderen Worten wird dadurch die Verschlusskappe
als Ganzes vom Schaft gelöst.
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Durch
die entsprechende Relativbewegung zwischen Verschlusskappe und Dichtelement
wird in diesem Fall zuerst der Verbindungskanal verschlossen, so
dass dieser bereits beim Ablösen
des Dichtelements vom Schaft verschlossen ist. Beim Aufstecken der
Verschlusskappe auf den Stift wird zunächst das Dichtelement wieder
in die Verschlusskappe zurückgeschoben
und abschließend
das Dichtelement am Schaft verrastet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind beide Formschlüsse
jeweils durch sich radial überlappende
Vorsprünge
an Verschlusselement und Dichtelement einerseits bzw. Dichtelement
und Schaftabschnitt andererseits gebildet.
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Denkbar
ist z. B. als erster Formschluss ein Anschlagelement, welches die
Relativbewegung von Dichtelement und Verschlusskappe beim Abnehmen der
Verschlusskappe vom Stift begrenzt und als zweiter Formschluss ein
Rastelement, welches das Dichtelement beim Abnehmen der Verschlusskappe
zunächst
am Schaft hält.
Die Rastkraft des Rastelementes ist hierbei kleiner als die Anschlagkraft
des Anschlagelements, weshalb sich beim Abziehen der Verschlusskappe
nur der zweite Formschluss löst, wenn
der erste anschlägt.
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Der
erste Formschluss kann insbesondere durch einen an der Verschlusskappe
angeordneten Anschlag und einen am Dichtelement angeordneten Vorsprung
gebildet sein. Der zweite Formschluss kann durch eine Rastnase am
Schaftabschnitt und einen Rastvorsprung am Dichtelement gebildet
sein. Eine derartige Lösung
ist z. B. spritzgusstechnisch leicht zu realisieren.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
verfügt
die Verschlusskappe über
eine mit dem Dichtelement bewegungsgekoppelte Abdeckung, die im
gelösten
Zustand der Verschlusskappe einen an die Öffnung anschließenden Abschnitt
der Verschlusskappe verdeckt. In der Regel verfügt die Verschlusskappe in diesem
Abschnitt über
ein diese am Schaft arretierendes Halteelement, z. B. ein Schraubgewinde,
einen Bajonettverschluss oder eine Reib- oder Schnappverbindung.
Die Abdeckung verdeckt dann dieses Halteelement im gelösten Zustand
der Verschlusskappe. Mit anderen Worten wird beim Abziehen der Verschlusskappe
vom Stift wie oben erläutert
das Dichtelement bewegt, welches wiederum über eine Bewegungskopplung
die Abdeckung in eine das Halteelement verdeckende Position führt. Beim
späteren
Aufsetzen der Verschlusskappe auf den Stift ist also das Halteelement
zunächst
verdeckt, weshalb dieses, also z. B. das Gewinde, nicht mit Auftragsfluid
verschmutzt werden kann. Durch die Aufsteckbewegung und die entsprechende
Bewegungskopplung mit dem Dichtelement wird die Abdeckung während des
Aufsteckens der Verschlusskappe vom Halteelement weg bewegt, so dass
das Halteelement schließlich
am Stift greifen kann, um die Verschlusskappe an diesem zu arretieren.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält
der Speicherraum ein Speicherelement für die Opfer flüssigkeit.
Dies kann z. B. ein Faser- oder Sinterelement sein. Innerhalb des
Speicherraums ist dann die Opferflüssigkeit im Speicherelement
bevorratet.
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Denkbar
ist aber auch, den Speicherraum durch eine semipermeable Membran
zu verschließen,
um so ein Rückhaltevolumen
für die
Opferflüssigkeit
zu schaffen. Die Membran könnte
auch z. B. den o. g. Diffusionsspalt bzw. -kanal ausfüllen oder diesen
bilden. Die Membran kann dann auch zur Dosierung der pro Zeit abgegebenen
Menge an Lösungsmittel
dienen bzw. entsprechend ausgelegt werden.
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Das
Speicherelement kann in einer bevorzugten Ausführungsform eine Kartusche,
also ein mit Opferflüssigkeit
gefüllter
Behälter
sein. So muss nicht die gesamte Verschlusskappe, sondern lediglich
die Kartusche zur Aufbewahrung der Opferflüssigkeit geeignet, z. B. entsprechend
materialverträglich
ausgestaltet sein. Außerdem
ergibt sich der Vorteil, dass die Kartusche bereits vor Fertigung
des gesamten Stiftes gefüllt
werden kann und im gefüllten Zustand
bei der Montage in die Verschlusskappe bzw. den Speicherraum eingesetzt
werden kann. Die Kartusche ist hierbei z. B. eine Flüssigkeitskartusche mit
Docht.
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Die
als Opferflüssigkeit
in Frage kommenden organischen Lösungsmittel
besitzen einen hohen Dampfdruck, sind oft gesundheitsschädlich und
vor allen Dingen leicht entzündbar.
Beim Umgang mit derartigen Stoffen müssen entsprechende Schutzmaßnahmen,
insbesondere Brand- oder Explosionsschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Vorteil bei der Verwendung einer Kartusche ist, dass das Befüllen der
Kartusche in einem separaten Verfahrensschritt erfolgen kann. Nur
bei der Kartuschenfertigung und nur dort sind dann auch die Schutzmaßnahmen
zu treffen, was einfacher zu bewerkstelligen ist als Schutzmaßnahmen
für die
gesamte Stiftfertigung. Bei der eigentlichen Stiftmontage sind dann keine
Schutzmaßnahmen
mehr erforderlich, weil die Kartusche im geschlossenen Zustand an
das Montageband angeliefert werden kann. Die Stiftmontage ist daher
weiterhin einfach und unaufwändig
durchzuführen.
Die Kartusche muss so verschlossen werden, dass das Opferlösemittel
kontrolliert in die Verschlusskappe gelangen kann. Denkbar ist hier
z. B. eine Membran oder eine gesinterte Scheibe.
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Die
Kartusche sollte also bei der Anlieferung an das Montageband geschlossen
sein. Entweder man wählt
die Wandstärke
der Kartusche zumindest an einer Stelle so dünn, dass sie dann bei der Montage
im Stift angestochen werden kann und dadurch eine kleine Öffnung entsteht.
Durch diese kann dann Opferflüssigkeit
zwar nicht im fließfähigen Zustand, wohl
aber Flüssigkeitsdampf
entweichen. Denkbar ist alternativ, dass in der Kartuschenwand eine Öffnung vorhanden
ist, die nach Befüllen
verschlossen wird, etwa durch eine Kunststofffolie oder dergleichen.
Das Verschlusselement kann dann später ebenfalls durchstochen
oder abgezogen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Öffnung der
Kartusche mit einem Material zu verschließen, das für den Flüssigkeitsdampf durchlässig ist.
Eine derartige Öffnung muss
natürlich
ebenfalls verschlossen sein, etwa mit einer angeklebten Folie oder
auf sonstige Weise.
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Ein
weiterer Vorteil einer Kartusche ist, dass sich so eine größere Menge
an Opferflüssigkeit
in der Verschlusskappe unterbringen lässt. Innerhalb der Kartusche
muss nämlich – z. B.
im Gegensatz zur Verwendung eines Speicherelements – kein kappilar wirksames
Speichermaterial vorhanden sein, da die Opferflüssigkeit bereits durch die
Kartusche gehalten ist.
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Die
Kartusche kann in die Verschlusskappe bzw. deren Speicherraum durch
die herkömmliche einzige Öffnung der
Verschlusskappe, welche auch zum Aufsetzen dieser auf den Stift
dient, eingebracht werden. Denkbar ist jedoch auch in einer alternativen Ausführungsform,
dass die Verschlusskappe im Bereich des Speicherraums eine Durchbrechung
aufweist, in der die Kartusche dichtend einliegt. Die Kartusche
bildet mit anderen Worten somit einen Teil der Verschlusskappe bzw.
setzt diese im Bereich der Durchbrechung fort. Die Kartusche kann
dann bei der Montage des Stiftes leicht von innen oder außen in die
Verschlusskappe eingesetzt werden. Auch ist es z. B. möglich, in
der Kartusche selbst ein Sichtfenster anzubringen, welches dann
als Teil der Verschlusskappe sichtbar ist und eine Kontrolle der
Menge an noch vorhandener Opferflüssigkeit ermöglicht.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist zumindest ein Teil der Kartusche einstückig mit der oben genannten
Innenkappe ausgeführt.
Dies ist beispielsweise spritzgusstechnisch einfach möglich, für die Kartusche
muss dann nicht ein separates Bauteil angefertigt werden.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist zumindest ein Teil des Verbindungskanals als kapillarer Kanal
ausgebildet. Ein Verschluss des Kanals durch ein Dichtelement ist
dann nicht unbedingt nötig.
Eine Dichtung zwischen Innen- und Außenkappe kann dann z. B. fest
montiert, also nicht verschiebbar sein. Auch die Innenkappe muss
z. B. nicht verschiebbar in der Verschlusskappe gelagert sein. Zwischen
Innen- und Verschlusskap pe bzw. einer zwischen diesen einliegenden
Dichtung und der Kappe befinden sich dann kapillare Kanäle, die
in den Speicherraum münden.
Die kapillaren Kanäle
münden
gleichzeitig in den Hohlraum, so dass Opferlösemittel aus dem Speicherraum
durch die Kanäle
in den Hohlraum verdampfen kann.
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Die
kapillaren Kanäle
können
sich hierbei auch in Richtung auf den Speicherraum hin verengen.
Opferflüssigkeit
kann dann wegen der gerichteten kapillaren Kraft nicht aus dem Speicherraum
auslaufen.
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Die
kapillaren Kanäle
können
durch Nuten oder Abflachungen an der Außenseite der Dichtung oder
der Innenseite der Verschlusskappe oder der Außenseite der Innenkappe gebildet
werden.
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Für eine weitere
Beschreibung der Erfindung wird auf die Ausführungsbeispiele der Zeichnungen verwiesen.
Es zeigen, jeweils in einer schematischen Prinzipskizze:
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1 einen
Stift mit aufgesetzter Verschlusskappe,
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2 das
Detail II aus 1,
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3 das
Detail III aus 1
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4 den
Stift aus 1 beim Abziehen der Verschlusskappe,
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5 das
Detail V aus 4,
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6 die
vollständig
vom Stift abgezogene Verschlusskappe aus 1,
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7 das
Detail VII aus 6,
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8–10 Schnitte
durch die Positionen VIII, XI und X in 4,
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11 einen
Stift mit Kartusche als Speicherelement,
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12 eine
an der Innenkappe angeformte Kartusche,
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13 eine
durchbrochene Verschlusskappe mit von außen eingesetzter Kartusche,
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14 eine
von innen eingesetzte Kartusche.
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1 zeigt
einen Stift 2 mit einem Schaft 4, von dem nur
der vordere Teil gezeigt ist. Auf den Schaft 4 ist eine
Kappe 6 mit ihrer Öffnung 24 aufgesetzt,
da der Stift derzeit nicht benutzt wird, sich also in einer Verschluss-
bzw. Aufbewahrungsposition befindet. Der Schaft 4 verschließt hierbei
die Öffnung 24.
Der Schaft 4 umfasst im wesentlichen einen den Grund- bzw.
Griffkörper
des Stiftes 2 bildenden Container 8 mit einem
Reservoir 10 für
ein Auftragsfluid 12 mit einem Lösungsmittel 13. Der
Schaft umfasst außerdem
einen auf den Container 8 stirnseitig aufgesetzten Schaftabschnitt 14,
der als Adapter wirkt und eine Applikatorspitze 16 trägt. Die
Applikatorspitze 16 steht über einen Transportkanal 18 mit
dem Reservoir 10 in Verbindung, und dient bei der Nutzung
des Stiftes 2 zur Applikation des Auftragsfluids 12.
Der Stift ist im wesentlichen rotationssymmetrisch um eine Mittellängsachse 20 aufgebaut.
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Die
Kappe 6 ist im Ausführungsbeispiel
als Außenkappe 30 gestaltet
und beinhaltet eine in dieser einliegende Innenkappe 32.
In axialer Richtung der Mittelängsachse 20 des
Stiftes 2 ist die Innenkappe 32 um etwa ein Drittel
kürzer
als die Außenkappe 30.
In 1 befindet sich die Innenkappe 32 in
der zum vorderen Ende 34 der Außenkappe 30 maximal vorgeschobenen
Position. Zwischen dem Boden 36 der Außenkappe und dem Boden 38 der
Innenkappe verbleibt dann ein Speicheraum 40, in welchem
ein Speicherelement 42 einliegt. Das Speicherelement 42 ist
mit einer Opferflüssigkeit 44 getränkt, aus
welcher bei Raumtemperatur ein Opferlösemittel 45 verdampft,
welches sich im Speicherraum 40 verteilt. Die Innenkappe 32 ist
im wesentlichen durch einen Wandabschnitt in Form eines Bodens 38 und
eine sich an den Wandabschnitt anschließende hülsenförmige Wand gebildet, die wiederum
ein Mitnehmerelement 39 für den Boden 38 darstellt.
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Das
Speicherelement 42 ist im Innenraum der Außenkappe 30,
d. h. im Speicherraum 40 durch drei – oder in einer alternativen
Ausführungsform mehrere – über den
Umfang der Kappe 6 verteilte Klemmstege 46 gehalten,
von denen in 1 nur zwei sichtbar sind. Die
zur Öffnung 24 hin
weisenden Enden 48 der Klemmstege 46 bilden gleichzeitig
einen Anschlag für
die Innenkappe 32 in Richtung des Pfeils 50 in
der in 1 gezeigten Relativposition von Innen- 32 und
Außenkappe 30.
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Die
Kappe 32 ist in einem als Dichtelement 52 wirkenden
Kopfbereich bezüglich
ihres Außendurchmessers
da ihrer Außenseite 53 etwas
kleiner dimensioniert als der Innendurchmesser di der
Außenkappe 30 an
ihrer Innenseite 51. In einem Längsabschnitt 54 bleibt
so zwischen Außenkappe 30 und Innenkappe 32 ein
Ringspalt 56 frei. Durch den Ringspalt 56, einen
sich an diesen anschließenden Spalt 58 und
eine – oder
in einer alternativen Ausführungsform
mehrere – Bohrungen 60 in
der Innenkappe 32 ist ein Kanal 72 gebildet, der
den Speicherraum 40 mit dem Hohlraum 22 verbindet.
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In 2 sind
die entsprechenden Verhältnisse
vergrößert dargestellt.
In der gezeigten Situation der Öffnungsstellung 47 des
Kanals 72 gelangt Opferlösemittel 45 aus dem
Speicherraum 40 durch den Ringspalt 56. Opferflüssigkeit 44 hingegen
wird wegen der kleinen Dimensionierung der lichten Weite des Ringspalts 56 zurückgehalten.
Opferlösemittel 45 umgibt
daher im Hohlraum 22 die Applikatorspitze 16,
um diese vor Austrocknung zu schützen.
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Zur
Aufrechterhaltung des Ringspalts 56 bzw. zur konzentrischen
Lagerung der Innenkappe 32 in der Außenkappe 30 ist diese über drei – oder in einer
alternativen Ausführungsform
mehrere – an
ihrem Umfang verteilte Nasen 62 und eine an der Innenseite 51 der
Außenkappe 30 angebrachte
Ringdichtung 64 zentriert. Die einzelnen Nasen 62 lassen außerdem zwischen
sich Raum zur Bildung des Kanals 72 frei. Die Ringdichtung 64 begrenzt
hierbei außerdem
den Spalt 58 in der gezeigten Öffnungsstellung 47 zur Öffnung 24 hin.
Der Hohlraum 22 wiederum ist durch eine an der Innenseite 63 der
Innenkappe 32 angebrachte, auf den Schaftabschnitt 14 wirkende
Ringdichtung 66 abgedichtet. Zusätzlich ist die Außenkappe 30 mit
einer weiteren Ringdichtung 68 nochmals gegenüber dem
Schaft 4 bzw. Container 8 abgedichtet. Zur sicheren
Befestigung der Kappe 6 auf dem Schaft 4 sind
beide Bauteile mit einem Abschnitt 70 versehen, der im
Ausführungsbeispiel
als Schraubgewinde ausgeführt
ist.
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Zur
Benutzung des Stiftes 2 wird die Kappe 6 zunächst durch
Abschrauben vom Abschnitt 70 gelöst. Hierdurch überwindet
die Ringdichtung 64 einen nach innen vorspringenden Absatz 69 der
Innenkappe 32, weshalb sich der Reibungswiderstand zwischen
Außenkappe 30 und
Innenkappe 32 sprunghaft verringert. Die Außenkappe 30 wird
dann weiter in Richtung des Pfeils 50 abgezogen. Zunächst findet hierbei
eine Relativbewegung zwischen Außenkappe 30 und Innenkappe 32 statt,
da die Innenkappe 32 zunächst am Schaftabschnitt 14 gehalten
ist, also zum Schaft 4 zunächst in unveränderter
Position verbleibt. Dies ist bewerk stelligt durch am Schaftabschnitt 14 außen angeordnete
Rastnasen 80, welche einen entsprechenden Rastvorsprung 82 an
der Innenkappe 32 hintergreifen. 3 zeigt
hierzu das entsprechende Detail III.
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Die
Außenkappe 30 bewegt
sich also in Richtung des Pfeils 50 immer weiter von der
Innenkappe 32 ab, bis das Dichtelement 52 den
Längsabschnitt 54 verlässt und
dichtend auf ein an der Innenseite 51 der Außenkappe 30 angeordnetes
Verschlusselement 84 aufläuft, das im Ausführungsbeispiel
als Ringdichtung ausgeführt
ist. Die entsprechende Situation ist in 4 und im
Detail in 5 dargestellt. Durch das Verschlusselement 84 wird
der Ringspalt 56 und damit der gesamte Kanal 72 verschlossen
bzw. der Speicherraum 40 hermetisch verschlossen. Lösemittel 44 kann
nicht über
den nun nicht mehr gegenüber
der Umgebung abgedichteten Spalt 58 nutzlos ausdampfen.
In der in 4 bzw. 5 gezeigten
Situation endet die Relativbewegung zwischen Außenkappe 30 und Innenkappe 32, da
die Nase 62 an der Ringdichtung 64 anschlägt. Die
Ringdichtung 64 erfüllt
damit neben ihrer Dichtfunktion einen Doppelzweck als Anschlag 65.
Weiteres Ziehen an der Außenkappe 30 in
Richtung des Pfeils 50 überwindet
die Rastkraft der Rastnasen 80 aus den Rastvorsprüngen 82 und
bewirkt somit deren Auslösen
und damit ein Lösen
der gesamten Kappe 6 vom Schaft 4 bzw. Schaftabschnitt 14.
Die an der Außenkappe 30 aufgewendete
Kraft überwindet
hierbei zwar die Rastkraft, jedoch nicht die höhere Anschlagkraft der Nasen 62 am
Anschlag 65. 4 bzw. 5 zeigt
also den Kanal 72 bzw. die gesamte Kappe 6 in
der nunmehr erreichten Dichtstellung 49.
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6 zeigt
die vollständig
gelöste
Kappe 6. In 6 ist nochmals deutlich zu erkennen,
dass der Speicheraum 40 durch die Ringdichtung 84 in
Zusammenwirkung mit dem Dichtelement 52 der Innenkappe 32 dicht
gegenüber
dem nun mit der Umgebung kommunizierenden Hohlraum 22 bzw.
den Spalt 58 abgeschlossen ist, um ein unnötiges Ausdampfen
der Opferflüssigkeit 44 zu
verhindern. An der Öffnung 24 bildet
der Endabschnitt der Innenhülse 32 eine
Schürze 86.
Diese schiebt sich beim Lösen
der Kappe 6 durch die Relativbewegung von Außenhülse 30 und
Innenhülse 32 über die
Innenseite des Abschnitts 70 der Außenhülse 30. So ist das Schraubgewinde
z. B. vor Kontakt mit der Applikatorspitze 16 und damit
vor Verschmutzung z. B. mit dem Auftragsfluid 12 geschützt.
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7 zeigt
nochmals im Detail VII den Anschlag der Nase 62 an der
Ringdichtung 64.
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8 zeigt
einen Querschnitt durch die Kappe 6 und insbesondere das
konzentrische Einliegen des Speicherelementes 42 in den
Klemmstegen 46 der Außenkappe 30.
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9 zeigt
bei entgegen der Richtung des Pfeils 50 herausgezogener
Innenkappe 32 aus der Außenkappe 30 deren
dichtendes Einliegen im Verschlusselement 84.
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10 zeigt
die über
den Umfang der Innenkappe 32 verteilten Nasen 62,
welche zum Hintergreifen der Ringdichtung 64 dienen.
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Beim
Aufsetzen der Kappe 6 auf den Schaft 4 gelangt
zunächst
der Schaftabschnitt 14 in Berührung mit der Innenkappe 32 und übt auf diese
eine Kraft in Richtung des Pfeils 50 aus, weshalb in dieser Richtung
eine Relativbewegung zwischen Innenkappe 32 und Außenkappe 30 stattfindet.
Das Dichtelement 52 gleitet vom Verschlusselement 84 ab
und gibt den Ringspalt 56 bzw. den Kanal 72 frei.
Die Relativbewegung wird solange fortgesetzt, bis das nun von der
Schürze 86 wieder
freigegebene Gewinde im Abschnitt 70 in Eingriff tritt.
Durch das Aufschrauben der Kappe 6 auf den Schaft 4 gleitet
schließlich
die Innenkappe 32 weiter in die Außenkappe 30, bis sie mit
ihren Boden 38 die Enden 48 der Klemmstege 46 erreicht
und dort anschlägt.
Zuletzt rasten dann die Rastnasen 80 hinter die Rastvorsprüngen 82,
wobei gleichzeitig die Kappe 6 mit Hilfe des Schraubgewindes
endgültig
und unter Eingriff sämtlicher
Dichtungen 64, 66 und 68 dichtend auf
den Schaft 4 gelangt.
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Da
das Mitnehmerelement 39 der Innenhülse 32 sowohl die
beim Abziehvorgang benutzten Rastnasen 62 als auch die
Rastvorsprünge 82 trägt, verursacht
dieses die Bewegung des Bodens 38.
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11 zeigt
einen Ausschnitt aus einer alternativen Kappe 6. Anstelle
des Speicherelements 42 ist mit Hilfe der Klemmstege 46 eine
Kartusche 90 am Boden 36 im Speicherraum 40 eingeklemmt.
Die Kartusche 90 umschließt mit einer diffusionsdichten Wand 94 ein
Reservoir 92 für
Opferflüssigkeit 44.
An der dem Boden 36 abgewandten Seite ist das Reservoir 92 von
einer Membran 96 – oder
alternativ einer gesinterten Scheibe – verschlossen. Diese erlaubt das
Durchtreten von Opferlösemittel 45,
hält jedoch die
Opferflüssigkeit 44 zurück. Die
Membran bzw. gesinterte Scheibe ist z. B. mit der Wand 94 dichtend verschweißt. Bei
der Montage des Stiftes 2 wird die Kartusche in Richtung
des Pfeils 50 in die Kappe 6 eingeführt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
einer Kappe 6 enthält
diese keine Kartusche 90. Der Speicherraum 40 ist
dann alleine mit Opferflüssigkeit 44 gefüllt. Bei
dieser Ausführungsform ist
die Innenkappe 32 fest, also nicht verschiebbar in der
Außenkappe 30 angeordnet.
Dies ist z. B. durch eine geeignete, nicht dargestellte Klemmvorrichtung
zwischen beiden Teilkappen bewerkstelligt. Der Kanal 72 übt dann auf
die Opferflüssigkeit 44 eine
Kapillarkraft aus und verjüngt
sich in Richtung des Pfeils 50. Hierdurch ist ein Austreten
von Opferflüssigkeit 44 aus
dem Speicherraum 40 verhindert, deren Verdunstung jedoch sichergestellt.
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12 zeigt
eine alternative Ausführungsform
einer Kartusche 90, bei welcher die Wand 94 einstückig mit
der Innenkappe 32 bzw. deren Boden 38 ausgeführt ist.
Die Membran 96 ist entgegen 11 hier
dem Boden 36 zugewandt. Da wie in 11 auch
in 12 die Kartusche 90 den Speicherraum 40 nicht
vollständig
ausfüllt,
kann wiederum Opferlösemittel 45 durch
den Kanal 72 in bekannter Weise in den Hohlraum 22 gelangen.
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Auch
gemäß 12 ist
eine alternative Ausführungsform
der Kappe 6 denkbar, bei welcher die Innenkappe 32 fest,
also nicht verschiebbar in der Außenkappe 30 gelagert.
Hier sind jedoch – im
Gegensatz zur entsprechenden Ausführungsform gemäß 11 – beide
Teilkappen im Bereich des Dichtelements 52 gegeneinander
abgedichtet. Dort kann also kein Opferlösemittel 45 bzw. keine
Opferflüssigkeit 44 durchtreten.
Ein Kanal 72 ist dort nicht länger vorhanden. Anstelle dessen
ist in den Boden 38 ein kapillarer Kanal 106 eingelassen,
der den Kanal 72 für
die Diffusion von Opferlösemittel 45 bzw.
Opferflüssigkeit 44 bildet.
Diese gelangt dann durch den Kanal 106 direkt vom Speicherraum 40 in
den Hohlraum 22. In dieser Ausführungsform ist die nicht weiter
benötigte
Membran 96 durch einen dichtenden Wandabschnitt 108 ersetzt.
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13 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
einer Kartusche 90. Hier ist der Boden 38 der
Kappe 6 mit einer Durchbrechung 98 versehen, welche
jedoch durch die Kartusche 90 wieder verschlossen ist.
Die Kartusche 90 wird hier bei der Montage des Stiftes 2 entgegen
der Richtung des Pfeils 50 in die Außenkappe 30 eingepresst,
bis sie mit einem Vorsprung 100 an einem Anschlag 102 dichtend
anschlägt.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist die Wand 94 im Bereich des Bodens 38 aufgebrochen und
an dieser Stelle ein durchsichtiges Fenster 104 eingesetzt.
Dieses erlaubt eine optische Füllstandskontrolle
der Kartusche 90 bezüglich
der Opferflüssigkeit 44.
Denkbar ist auch, den gesamten Behälter, also insbesondere die
gesamte Wand 94 durchsichtig zu gestalten.
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14 zeigt
eine alternative Ausgestaltung der Kartusche 90 zu 13,
wobei hier lediglich Vorsprung 100 und Anschlag 102 in
entgegengesetzter Richtung ausgeführt sind, so dass bei der Montage des
Stiftes 2 die Kartusche 90 in Richtung des Pfeils 50 in
die Außenkappe 3 eingesetzt
wird.