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Die
vorliegende Erfindung betrifft das oberbegrifflich Beanspruchte
und befasst demgemäß mit Schmuckstücken.
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Schmuckstücke
von besonderem Wert erfordern nicht nur die Verwendung teuerer Materialien, sondern
sollen auch in ästhetisch ansprechender Weise verarbeitet
sein. Es ist hierbei wünschenswert, eine hochwertige Verarbeitung
auch durch die Möglichkeit, Teile des Schmuckstückes
gegeneinander zu bewegen, demonstrieren zu können. Dies
erfordert jedoch, dass die Verarbeitung hinreichend robust ist und
durch die Bewegung keine Schäden verursacht werden können.
Dies erfordert auch bei filigranen Schmuckstücken eine
hinreichend robuste und dauerhafte Mechanik.
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Wenn
mehrteilige Schmuckstücke verwendet werden, ist es wünschenswert,
die Beweglichkeit nutzen zu können, um dem Schmuckstück
ein abhängig von der Relativlage der beweglichen Teile
zueinander jeweils unterschiedliches Aussehen zu verleihen.
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Es
ist bekannt, Schmuckstücke mit gegeneinander schwenkbaren
Elementen, wie beispielsweise bei einem Medaillon mit Deckel, vorzusehen. Dabei
ist auch bekannt, einen Deckel aufspringen zu lassen, wenn ein Verschluss
entriegelt wird.
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Wenn
ein solches Schmuckstück entriegelt wird, liegt das Innere
jedoch offen und das Schmuckstück kann in dieser Form im
Regelfall nicht getragen werden, ohne dass die Gefahr von Beschädigung
besteht.
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Es
ist wünschenswert, eine Möglichkeit zu schaffen,
ein mit gegeneinander schwenkbaren Teilen versehenes Schmuckstück
so auszubilden, dass es problemfrei getragen werden kann und insbesondere
nicht die Gefahr eines durch unkontrollierte Bewegung bedingten
Verlusts oder einer Zerstörung gegeben ist oder ein unästhetisches
Aussehen erhalten wird.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Neues für
die gewerbliche Anwendung bereitzustellen.
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Die
Lösung dieser Aufgabe wird in unabhängiger Form
beansprucht.
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Die
vorliegende Erfindung schlägt somit in einem ersten Grundgedanken
ein Schmuckstück mit einem Innenteil und wenigstens zwei
darum gegeneinander schwenkbaren Außenteilen vor, wobei
vorgesehen ist, dass – bevorzugt zwischen Innen- und Außenteil – ein
Mittel angeordnet ist, um die Außenteile in mehr als einer
Schwenklage zu stabilisieren.
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Wenn,
was möglich und in einer Ausführung bevorzugt
ist, ein Federmittel verwendet wird, welches mindestens zwei stabile,
typisch minimal komprimierte Lagen einnehmen kann, wird erreicht,
dass die Außenteile in diesen Federmittel-Lagen in ihrer Schwenkposition
stabilisiert sind. Damit wird eine unerwünschte Hin- und
Herbewegung der Außenteile vermieden; statt dessen wird
ein Hin- und Herklappen erreicht.
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Indem
das multistabile Federmittel hinreichend starr gemacht wird, das
heißt die Steife der Feder geeignet bestimmt wird, kann
die Stabilisierung der Außenteile in der Schwenklage so
gewählt werden, dass ein ungewolltes Verschwenken vermieden wird,
die Außenteile sich aber noch gut verstellen lassen. Damit
ist ohne weiteres eine Sicherheit bei der Benutzung gegeben.
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Die
Außenteile werden typisch paarweise aufeinanderzuweisende
Randkanten besitzen, mit welchen sie in den stabilen Schwenklagen
aneinander anliegen. Auf diese Weise kann ein Innenteilbereich vollständig
durch die Außenteile abgedeckt werden. Dies ist besonders
dann vorteilhaft, wenn das Innenteil so gestaltet ist, dass eine
besonders kostbare, etwa schmucksteinbesetzte Seite und eine schlichter
gestaltete Seite gezeigt werden kann. Das Schmuckstück
kann dadurch auch für unterschiedliche Gelegenheiten ohne
weiteres angepasst werden. Bevorzugt ist daher weiter, wenn die
Außenteile in mehr als einer stabilen Schwenkposition Randkanten
besitzen, die aneinander anliegen.
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Bei
der Verwendung von nur zwei Außenteilen werden die Außenteile
bevorzugt in zwei stabilen Schwenkpositionen aneinander anliegen.
Dies ermöglicht es, einen von zwei möglichen Bereichen
des Innenteils für die Aufsicht freizugeben. Das Außenteil kann
dabei, was bevorzugt ist, mehr als ein Viertel der Oberfläche
des Innenteils überdecken. Bevorzugt entspricht das Innenteil
zumindest in jenen Bereichen, die in einer der Schwenkpositionen
freiliegen, einem Rotationskörper und wird in der Rotationskörperkontur
der Außenkantenkontur des beziehungsweise der schwenkbaren
Außenteile entsprechen. Damit kann die Randkante des Außenteils dicht über
die Oberfläche des Innenteils geführt werden und
so ein Dazwischeneindringen von Fremdgegenständen vermieden
werden.
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Das
Schmuckstück kann bevorzugt an einer Kette oder dergleichen
befestigt werden und insbesondere ein Kettenschloss sein. Dies ist
eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung. Hier bietet sich
der erhebliche Vorteil, dass stabile und sichere Kettenverschlüsse
wie die Bajonettverschlüsse aus dem Haus der Anmelderin,
vergleiche beispielsweise
DE
197 41 406 A1 ,
De-Gbm
76 01 893 ,
DE
199 56 140 A1 oder
DE 103 27 087 A1 , verwendet werden können.
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Ermöglicht
wird dies insbesondere dadurch, dass das Außenteil eine
Aufnahme zur Schmuckstückbefestigung aufweist und das Innenteil
gegenüberliegend der Aufnahme ausgenommen, beispielsweise
durchbrochen oder eingetieft, ist. Die Eintiefung wird dabei typisch
groß genug sein, um bei achsferner Anordnung der Kettenverschlusselemente
ein vollständiges Schwenken des Außenteils zu
ermöglichen; alternativ wäre denkbar, die Aufnahme nur
so groß zu gestalten, dass ein gewollter An schlag definiert
wird. Die beschriebene Ausbildung mit einer in den Innenteilbereich
eindringenden Aufnahme, erlaubt es, sehr robuste und sichere Ankoppelmechanismen
an Ketten und dergleichen zu schaffen. Es sei im übrigen
erwähnt, dass alternativ und/oder zusätzlich eine
Aufnahme zur Schmuckstückbefestigung auch an der Achse
möglich wäre.
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Das
Innenteil kann in allen stabilen Schwenkpositionen wenigstens einen
offenliegenden Bereich aufweisen, wobei diese jeweils offenliegenden
Bereiche, wie aus dem Vorstehenden bereits ersichtlich, von stabiler
Schwenkposition zu stabiler Schwenkposition bevorzugt völlig
disjunkt sein werden, wobei im übrigen ihre Gestaltung
ebenfalls jeweils völlig unterschiedlich sein kann.
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Zugleich
wird wenigstens ein Bereich, bevorzugt werden wenigstens zwei diametral
gegenüberliegende Bereiche dauerhaft von den Außenteilen verdeckt
bleiben. Dies gewährleistet, dass die Federmechanik und
dergleichen nicht sichtbar oder zugänglich wird. Die Federmittel
können dabei wie bevorzugt zwischen den Außenteilen,
das heißt zwischen Hülle und Innenteil, aufgenommen
werden, wozu Aussparungen beziehungsweise Ausnehmungen oder Durchbrüche
vorgesehen sein können, und zwar wahlweise im Innenteil,
in wenigstens einem der Außenteile oder in beiden.
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Die
Außenteile sind bevorzugt mit einer Verbindungsachse versehen,
die auch durch das Innenteil dringt und sich bevorzugt bis zur diametral
gegenüberliegenden Seite erstreckt. Dies vereinfacht den mechanischen
Aufbau bei gleichzeitiger mechanischer Stabilisierung des Schmuckstücks.
Alternativ kann eine Bajonettsteckerbuchse oder ähnliches
als Achse dienen.
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Die
Federmittel können aus gekrümmten Federblechen
oder dergleichen gebildet sein. Diese können sich an am
Innen- und/oder am Außenteil vorgesehenen Ansätzen
oder dergleichen abstützen. Dazu kann das gekrümmte
beziehungsweise gebogene Federblech entsprechende Ansätze
aufweisen.
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Die
Innen- beziehungsweise Außenteile können im Bereich
der Federbleche verdünnt oder ausgenommen sein. Dies ist
bevorzugt, weil einerseits das Aussehen der Schmuckstücke
nicht beeinträchtigt wird und andererseits die Federmittel
in den Ausnehmungen sicher angeordnet sind und eine Verklemmung,
ein Bruch oder dergleichen nicht zu befürchten sind.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das Schwenklagenstabilisierungsmittel
keinesfalls nur als Feder ausgebildet werden muss. Vielmehr sind
andere Varianten möglich. Insbesondere ist es möglich, eine
Mehrzahl zusammenwirkender Magnete am Schmuckstück der
Erfindung vorzusehen, die die Aussenteile in bestimmten Schwenklagen
stabilisieren. Dabei wird die Stabilisierung im Regelfall und bevorzugt
durch die Anziehung des Nordpols an einem Magneten durch den Südpol
an einem anderen Magneten bewirkt; weniger bevorzugt ist es, eine
abstossungsbedingte Verdrängung zur Stabilisierung zu verwenden.
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Eine
Schwenklagenstabilisierung mittels Magneten kann bevorzugt erreicht
werden, indem die Magnete an den einander zugewandten Rändern
der Außenteile so angeordnet sind, dass sich die in den Rändern
darin angeordneten Magnete aneinander angrenzender Außenteile
wechselseitig anziehen, was die Aussenteile in einer Schwenklage
aneinander stabilisiert. Die Magnete können dabei in den
Außenteilen unsichtbar eingearbeitet sein; die bei Schmuckstücken
wie Kettenschlössern typischen Materialdicken reichen aus,
um Magnete hinreichender Stärke aufzunehmen. Es sei darauf
hingewiesen, dass die Magnete bevorzugt eingelassen, eingefasst, eingeklebt
oder auf andere Weise unverlierbar gehalten werden, ohne dass eine
Verlötung erforderlich ist, die die Magnete evtl. beschädigen
könnte.
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Eine
weitere Möglichkeit ist es, dass zumindest ein an einem
Außenteil angeordneter Magnet wenigstens in einer Schwenklage
einem im Schmuckstückinnenteil angeordneten Magneten gegenüberliegt,
wobei die Magnete typisch so gepaart sind, dass sich eine wechselseitige
Anziehung und damit eine entsprechende Stabilisierung ergibt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnung
beschrieben. In dieser ist dargestellt durch
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1a eine
Explosionszeichnung eines erfindungsgemäßen Schmuckstücks,
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1b die
Darstellung von 1a als gerasterte Fotografie,
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2 eine
Ansicht eines zu Veranschaulichungszwecken teilmontierten Schmuckstückes,
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2b ein
schematischer Teil von 2,
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3 das
montierte Schmuckstück von 1,
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4a das Schmuckstück von 1 während des Umklappens der
Außenteile,
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4b die gegenüberliegende Seite
von 3 nach dem Umklappen,
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4c eine axiale Aufsicht auf das Schmuckstück
bei Stellung der Außenteile von 4b,
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5 eine
Variante des Schmuckstückes in Explosionsansicht,
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6 eine
Variante eines Innenteils bei einem Schmuckstück mit drei
stabilen Stellungen,
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7 eine
weitere Variante einer Federmechanik.
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8 eine
weitere Variante mit Magneten.
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Nach 1a umfasst
ein allgemein mit 1 bezeichnetes Schmuckstück
ein Innenteil 2 und zwei darum gegeneinander schwenkbare
Außenteile 3a, 3b, wobei an Innen- und/oder
Außenteilen ein multistabiles Federmittel 4a, 4b angeordnet
ist, um die Außenteile 3a, 3b in mehr
als einer Schwenklage um eine Schwenkachse 5 zu stabilisieren.
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Das
Schmuckstück 1 ist im vorliegenden Fall als Schloss
für eine Kette ausgebildet und dementsprechend mit einer
Schließe versehen, von welcher nur die Aufnahmeöffnung 3a1 im
Außenteil 3a beziehungsweise 3b1 im Außenteil 3b dargestellt
ist. Die Schließe kann beispielsweise als Bajonettbuchse
für Bajonettkopfstecker, wie von der Anmelderin bekannt,
ausgebildet sein.
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Das
Schmuckstück 1 wird typisch in seinen wesentlichen,
für den Betrachter sichtbaren Elementen, also den Außenteilen 3a, 3b und
dem Innenteil 2 mit Edelmetallen wie Gold oder Platin gebildet
sein und kann edelsteinbesetzt sein, wie in 1a durch den Edelsteinbesatz 2a angedeutet.
Das Innenteil 2a weist diametral gegenüberliegend
zwei disjunkte Bereiche auf, von denen in 1a nur einer,
vergleiche 2b1, gezeigt ist. Eine beispielhafte Gestaltung
des diametral gegenüberliegenden, disjunkten anderen Bereiches,
der bei Verschwenken der Außenteile sichtbar ist, ist in 4b als 2b2 zu erkennen.
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Das
Innenteil 2 kann massiv gebildet sein und weist dann eine
Durchgangsbohrung, angedeutet bei 2c, auf, durch welche
die Verbindungsachse 5 geschoben werden kann. Alternativ
kann das Innenelement, wie in 2 ersichtlich,
partiell hohl gebildet sein.
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Das
Innenteil 2 weist zwei Ansätze 2d1, 2d2 auf,
die sich vom Inneren allgemein radial weg erstrecken und welche
zur Auflagerung eines entsprechend gebogenen Bereiches des Federmittels 4a, vergleiche
den gebogenen Bereich 4a1 beziehungsweise den gebogenen
Bereich 4b2 des Federmittels 4b, dimensioniert
sind. Die Auflager 2d1, 2d2 sind dabei im Kontaktbereich
allgemein abgerundet, so dass beispielsweise der gebogene Bereich 4a1 der Feder 4a um
den Ansatz 2d1 entsprechend herumgeschwenkt werden kann,
wie dies durch Pfeil 6 beziehungsweise 7 angedeutet
ist.
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Das
Innenteil 2 ist weiter mit einer Ausnehmung, die besonders
gut in 2 erkennbar ist, vergleiche Ausnehmung 2e,
versehen, in welcher sich die Aufnahme 3a1 des Außenteils
bei der Außenteilschwenkbewegung hin und her bewegen kann.
Es ist einsichtig, dass bei zwei Außenteilen, die mit Schließenaufnahmebuchsen
versehen sind, entsprechend zwei Ausnehmungen im Innenteil 2 vorgesehen
sein werden, wie dies bei 2e1 und 2e2 angedeutet
ist.
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Das
Außenteil 3 weist eine entsprechend dem gewollten
Aussehen des Schmuckstückes ausgeführte Außenseite
aus, im dargestellten Ausführungsbeispiel etwa mit Edelsteinbesatz.
Die äußere Erscheinung ist weiter geprägt
durch den Rand der Außenteilhüllsegemente, vergleiche 3a2 beziehungsweise 3b2.
Der Rand wird typisch so gestaltet sein, dass in den stabilen Schwenklagen
jeweils Randbereiche der unterschiedlichen Außenteile aneinander
anliegen. Dies ist in 4c bei Bezugszahl 7 zu
erkennen. Es sei darauf hingewiesen, dass es möglich ist,
den Rand mit Edelsteinen zu besetzen oder ihn auf andere Weise zu
gestalten. Durch das Auf- oder Zuklappen können dann allein
durch die unterschiedliche Randgestaltung unterschiedliche optische
Eindrücke entstehen, auch wenn das Innenteil in den disjunkten,
in den unterschiedlichen Klappstellungen jeweils sichtbaren Bereichen
identisch gestaltet sein sollte.
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Wie
insbesondere aus den 3 und 4 ersichtlich,
ist das Außenteil so konturiert, dass es über
den sichtbaren, beziehungsweise bei Verschwenken verdeckten Bereich
des Innenteil herübergleiten kann, ohne dass aber eine
Berührung oder ein Verhaken zu befürchten ist.
Der Abstandsspalt zwischen Innenteil und Außenteil wird
jeweils so gewählt sein, dass eine ungehinderte Bewegung
ohne die Gefahr möglich ist, dass sich Fremdkörper
zwischen Innen- und Außenteil verfangen oder gar verhaken
können.
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Im
Rand sind nun Lager 3a3, 3a3 beziehungsweise 3b3, 3b3' vorgesehen,
die zur Durchdringung mit der Verbindungsachse 5 eine Durchgangsöffnung 3a4, 3a4' beziehungsweise 3b4, 3b4' aufweisen.
Die Verbindungsachslager 3a, 3b sind dabei auf
den unterschiedlichen Außenteile so angeordnet, dass die
beiden Außenteile zusammengefügt werden können;
es liegt also beispielsweise wie in 1a gezeigt,
die Aufnahme 3b3 am Hüllteil 3b auf dem äußeren
Bereich des Randes, während am Hüllteil 3a die
Aufnahme 3a3 am inneren Randbereich vorgesehen ist. Die
Aufnahmen sind, was bevorzugt ist, halb so breit wie der Rand, so
dass an den Schwenkgelenken kein klobiges, sondern ein filigranes
Aussehen erhalten wird, ohne die Stabilität zu beeinträchtigen.
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Im
Inneren der Außenteile sind neben den Buchsenaufnahmen 3a1, 3b1 noch
Ansätze 3a5, 3b5 vorgesehen, die sich
allgemein radial nach innen erstrecken, und wie die Ansätze 2d1, 2d2 des
Innenteils 2 eine gerundete Außenkontur haben,
um wiederum mit einer Biegung 4a2 beziehungsweise 4b2 zusammenwirken
können, das heißt ein Hin- und Herschwenken des
Federbügels 4a beziehungsweise 4b darum
herum zu ermöglichen. Die Stabilität der Ansätze 3a5 beziehungsweise 3b5 ist
wiederum so, dass die von den Federn ausgeübten Druckkräfte keine
Abscherung oder signifikante Deformation bewirken.
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Das
Federmittel besteht hier neben den Auflagerungen aus zwei insoweit
identischen Federbügeln 4a, 4b, die aus
hinreichend festem Federstahl, beispielsweise Edelstahl oder dergleichen,
gebildet sein können und die dazu ausgebildet sind, sich
auf den jeweiligen Ansätzen der Innen- und Außenteile abzustützen
und dazwischen zu erstrecken. Die Dimensionierung der Federteile
ist so, dass im montierten Zustand von Innen- und Außenteilen
die Federbügel jeweils an den zwischen den Rundungen, mit welchen
sich die Federbügel an den Ansätzen abstützen,
erstreckenden Bogenbereichen 4a3 beziehungsweise 4b3 so
stark gekrümmt werden, dass sich die gegen die Krümmung
wirkenden Rückstellkräfte noch bei Verschwenken
der Außenteile mit den Fingern überwinden lassen,
aber die Kräfte ausreichen, um die Außenteile
in den gewünschten Lagen stabil zu halten.
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Es
sei erwähnt, dass das Innenteil 2 bei jedem Federbügel
eine Ausnehmung hat, in welcher dieser Federbügel sich
beim Hin- und Herschwenken bewegen kann. Die Kontur des Innenbereiches
ist dabei so gewählt, dass der Federbügel 4 zwischen
2 Positionen hin und her geschwenkt werden kann, ohne an den Rändern
anzuschlagen. Die entsprechende Ausnehmung kann konturiert sein
wie in 2b angedeutet. Der Federbügel
wird nicht nur in einer Ebene zwischen den Auflagerenden gekrümmt sein,
sondern so, dass er entlang der gegebenenfalls gleichfalls rotationskörperartig
gekrümmten Kontur des Innenteils beziehungsweise der Ausnehmung des
Innenteils entlanggleiten kann. Dazu wird der Federbügel
im Regelfall in zwei Ebenen gekrümmt sein.
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Die
Kontur der Ausnehmung für den Federbügel, vergleiche
Bezugszahl 8, ist dabei so gewählt, dass der Federbügel
in den Zwischenlagen stärker gekrümmt ist als
in den Endpositionen, bei welchen ein Anschlag des Federmittels
am Rand gegeben ist und/oder bei welchem die Außenteilränder
aneinander anschlagen. Damit sind die Anschlagspositionen stabile
Positionen, während die Zwischenpositionen für
den Federbügel instabil sind.
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Das
Schmuckstück wird montiert, indem zunächst der
erste Federbügel in das erste Außenteil gesetzt
wird, und zwar unter Abstützung am nach innen weisenden
Ansatz. Dann wird das Innenteil eingesetzt, und zwar so, dass der
Innenteilansatz mit der Feder an deren Biegung in Eingriff tritt.
Danach wird auf der gegenüberliegenden Seite der Federbügel
auf das Innenteil gelegt und das zweite Hüllteil wiederum
auf die Anordnung gesetzt wird, und zwar jeweils so, dass der zweite
Federbügel auch am Ansatz der zweiten Hülle abgestützt
ist und im übrigen die Achslager der Außenteile übereinander
liegen. Die Verbindungsachse 5, die insbesondere aus Edelmetall
gefertigt sein kann, aber nicht muss, wird dann durch die Achsöffnungen 3b4, 3a4, 2c, 3a4' sowie 3b4' geschoben
und fixiert, beispielsweise durch Verlöten.
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Das
Schmuckstück kann nun getragen werden, wobei es möglich
ist, die beiden Außenteile unter temporärer Kompression
der Federbügel von einer stabilen Position in die zweite
stabile Position zu schwenken. Dabei wird der Federbügel
sich um die Ansätze herumbewegen und eine jeweils stabile
Position einnehmen. Nach dem Verschwenken der Außenteile
werden unterschiedliche, disjunkte Bereiche des Innenteils freigegeben,
was in den 3 und 4b, die
ein und dasselbe Schmuckstück zeigen, angedeutet ist.
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Es
sei erwähnt, dass Variationen möglich sind, insbesondere
hinsichtlich des Federmechanismus. So zeigt 5 einen
anders geformten Federbügel 9, der aber gleichfalls
an zwei Stellen 9a, 9b an entsprechenden Innenansätzen,
vergleiche 3a5II am rechts dargestellten Außenteil
abgestützt sind. Überdies ist erkennbar, dass
die Randkontur der Außenteile nicht gerade sein muss, sondern
einer geschwungenen, beispielsweise s-förmigen Linie folgen
kann.
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Eine
weitere Möglichkeit, das Federmittel multistabil auszugestalten,
ist in 6 zu erkennen. Dort ist ein Innenteil dargestellt,
in welchem eine Ausnehmung für den Buchsenkörper
einen Schließmechanismus besitzt, wobei der Buchsenkörper
wie zuvor am Außenteil vorzusehen ist. In die Ausnehmung dringen
hier Federstahlbügel, die zum Inneren hin eine bogenförmige
Kontur aufweisen. Die Federstahlbügel 4IIIa bis 4IIIc sind
dabei in in das Innenteil eingefräste Schlitze eingebracht
und darin fixiert. Die Ausnehmung und die Federbügel sind
so gestaltet, dass die Buchse in den beiden extremen Randpositi onen
sowie in der Mittellage stabil liegt, dazwischen jedoch instabil
ist, weil sie an den Federstahlbügeln 4IIIa, 4IIIb, 4IIIc, 4IIId in
eine der drei stabilen Lagen A, B oder C gleiten wird. Auf diese
Weise lassen sich Schmuckstücke realisieren, die drei stabile
Schwenklagen besitzen.
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Eine
zusätzliche Variante ist in 7 beschrieben.
Dort ergibt sich eine Stabilisierung der Schwenklagen, indem an
einer der beiden an den Außenteilen vorgesehenen Schließelementbuchsen ein
Ansatz 3aIV, 3bIV ein Ansatz 10 vorgesehen
ist, der aus Federstahl gebildet ist und entlang des Randes der
gegenüberlegenden Schließelementbuchse gleitet.
Dadurch wird er während der Bewegung unterschiedlich stark
gebogen, und zwar so, dass in den jeweiligen Endlagen, in denen
die entsprechenden Randteile der Außenteile aneinanderstoßen,
eine besonders geringe Krümmung gegeben ist, was diese Schwenklagen
stabilisiert.
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Noch
eine weitere Variante ist in 8 dargestellt.
Dabei sind nur die relevanten Elemente der Aussenteile in verschiedenen
Schwenkpositionen A bzw. B und aus verschiedenen Richtungen teiltransparent
dargestellt. Bezugszahl 10a,10b zeigt die Aussenteile
mit den Buchsenaufnahmen 11a, 11b. Die Aussenteile
sind um die durch die Gelenke 12a, 12b definierte
Schwenkachse beweglich.
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In
die Ränder der Aussenteile 10a, 10b sind nun
Paare von Magneten in von außen nicht sichtbarer und damit
das Erscheinungsbild des Schmuckstücks nicht beeinträchtigender
Weise eingearbeitet und zwar in Ausstenteil 10a der Magnet 13a1 an
einem Rand und der Magnet 13a2 am anderen Rand, während
entsprechend Magnete 13b1 und 13b2 an den Rändern
des Außenteils 10b vorgesehen sind. Die Magnete 13a1 und 13b1 können
dabei in einer Schwenklage (Mitte von 8) in Annäherung
gebracht werden, die Magnete 13a2 und 13b2 in
einer zweiten Schwenklage. Die Ausrichtung der Magnete ist so, dass
sich die Magnetpaare 13a1 und 13b1 anziehen und
ebenso 13a2 und 13b2. Dies ist unter „I” dargestellt
durch die Angabe der Polungen.
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Damit
dienen die Magnete als Schwenklagenstabilisierungsmittel, das für
den Betrachter verdeckt eingearbeitet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19741406
A1 [0014]
- - DE 7601893 [0014]
- - DE 19956140 A1 [0014]
- - DE 10327087 A1 [0014]