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Die
Erfindung betrifft ein beheizbares Gebäude mit einer Außenwand,
mit einer an einer Außenseite
der Außenwand
angeordneten Dämmschicht,
mit einer Heizungsanlage und mit einer Abgasleitung zum Abführen der
Abgase der Heizungsanlage.
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Beheizbare
Gebäude
weisen oftmals eine Heizungsanlage auf, bei der durch Verbrennung
eines Energieträgers
wie beispielsweise Heizöl,
Erdgas, Holz oder anderer fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe
Wärmeenergie
zum Beheizen des Gebäudes
erzeugt wird. Die bei der Verbrennung entstehenden Abgase werden
mittels einer geeigneten Abgasleitung von der Heizungsanlage und
aus dem beheizbaren Gebäude
abgeführt.
Um eine effektive Abführung
der Abgase gewährleisten
zu können muss
die Abgasleitung üblicherweise
einen im Wesentlichen senkrecht verlaufenden, an einem der Heizungsanlage
abgewandten Ende ins Freie mündenden
Leitungsabschnitt aufweisen. Der Begriff Abgasleitung soll in diesem
Zusammenhang alle Leitungen, Schächte,
Kamine, Kanäle
oder Gebilde umfassen, die zur Führung,
bzw. Abführung
von Abgasen geeignet sind und verwendet werden können.
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Die
Abgasleitung wird in vielen Fällen
durch einen in dem Gebäude
befindlichen Schacht geführt, der
sich ausgehend von einem in der Nähe der Feuerstätte angeordneten
unteren Ende im Wesentlichen senkrecht durch das beheizbare Gebäude erstreckt
und nach einer Dachdurchführung
ins Freie mündet.
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Im
Rahmen einer Renovierung oder Sanierung von beheizbaren Gebäuden müssen oftmals zwischenzeitlich
verschärfte
Vorschriften bezüglich der
Energieeinsparung und Wärmedämmung beachtet
und berücksichtigt
werden, so dass in vielen Fällen
eine Erneuerung oder Anpassung einer alten Heizungsanlage sowie
eine verbesserte Wärmedämmung des
beheizbaren Gebäudes
erforderlich werden. Wenn ein bereits bestehender Schacht nicht
für die
Verlegung einer neuen Abgasleitung genutzt werden kann oder größere Veränderungen
an dem Schacht erforderlich werden, so ist dies regelmäßig mit
größeren Baumaßnahmen
auch in den angrenzenden Räumlichkeiten
verbunden, so dass mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand
gerechnet werden muss. Selbst wenn die neue Abgasleitung in dem
bereits bestehenden und weitgehend unverändert weiterhin nutzbaren Schacht
verlegt werden kann, so ist auch diese Baumaßnahme mit einem merklichen
Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
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Es
ist aus der Praxis bekannt, zur Vermeidung größerer Baumaßnahmen innerhalb des Gebäudes die
Abgasleitung zunächst
im Wesentlichen horizontal aus dem Gebäude herauszuführen und außerhalb
des Gebäudes
nach oben zu führen
und in die nach Erreichen der für
die Heizungsanlage notwendigen oder vorteilhaften Höhendifferenz
ins Freie münden
zu lassen. Allerdings wird eine außerhalb des Gebäudes verlaufende
Abgasleitung oftmals als störend
empfunden und beeinträchtigt
den ästhetischen
Gesamteindruck des Gebäudes.
Zudem kann die Abwärme
der Abgase bei einer außerhalb
des Gebäudes
verlegten Abgasleitung nicht oder nur in einem sehr geringen Maße energetisch
genutzt werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es demzufolge, ein beheizbares Gebäude mit
einer Abgasleitung so auszugestalten, dass die Abgasleitung mit
einem möglichst
geringen Zeit- und Kostenaufwand verlegt, beziehungsweise installiert
werden kann und der ästhetische
Gesamteindruck des Gebäudes
nicht nachteilig beeinträchtigt
wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Abgasleitung mindestens abschnittsweise längs der
Außenwand
mindestens teilumfangsweise in der Dämmschicht angeordnet ist. Die
Abgasleitung kann ab der Stelle, an der die Abgasleitung aus dem
Inneren des Gebäudes
durch die Außenwand
geführt
wird, im Wesentlichen vollständig
längs der
Außenwand
in der Dämmschicht
angeordnet sein und verlaufen.
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Die
Abgasleitung wird in vorteilhafter Weise vollständig innerhalb der Dämmschicht
angeordnet, bzw. zumindest seitlich von der Dämmschicht umgeben sein. Wenn
die Dämmschicht
eine ausreichende Dicke aufweist, beziehungsweise die Abgasleitung eine
ausreichend geringe Querschnittsfläche, beziehungsweise Dicke
aufweist, kann eine der Außenwand
abgewandte Oberfläche
der Dämmschicht
im Bereich der Abgasleitung eine im Wesentlichen ebene Fläche bilden.
Die Abgasleitung verläuft
dann von außen
unsichtbar innerhalb der Dämmschicht.
Der Gesamteindruck und die ästhetische
Wirkung des Gebäudes
werden dabei nicht verändert
oder beeinträchtigt.
Wird die Außenwand,
beziehungsweise die Dämmschicht
von einem Außenputz verdeckt,
so sind weder die Abgasleitung noch Spuren der für deren Verlegung erforderlichen
Baumaßnahmen
von außen
sichtbar.
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Sollte
die Dämmschicht
keine ausreichende Dicke aufweisen, so dass ein Durchmesser der
Abgasleitung größer als
die Dicke der Dämmschicht
ist, so kann die Abgasleitung so weit als möglich innerhalb der Dämmschicht
angeordnet sein, so dass lediglich ein geringer Anteil der Abgasleitung
nicht innerhalb der Dämmschicht
angeordnet ist.
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Einer
Ausgestaltung des Erfindungsgedankens zufolge ist vorgesehen, dass
die Abgasleitung auf einer der Außenwand abgewandten Seite von
der Dämmschicht
bedeckt ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Abgasleitung
in die Dämmschicht
eingebettet, bzw. allseitig von der Dämmschicht umgeben ist. Durch
die Bedeckung, beziehungsweise die Ummantelung der Abgasleitung
durch die Dämmschicht
wird eine zusätzliche
thermische Wärmedämmung der
Abgasleitung bewirkt. Energieverluste durch die aus dem Gebäude herausgeführten erwärmten Abgase
können
auf diese Weise verringert und weitgehend reduziert werden.
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Um
eine in vielen Fällen
erforderliche Zuführung
von frischer Verbrennungluft zu der Heizungsanlage zu ermöglichen
ist optional vorgesehen, dass die Abgasleitung ein Innenrohr zum
Abführen
der Abgase und ein das Innenrohr umgebendes Schachtrohr zum Zuführen von
Verbrennungsluft aufweist. In diesem Zusammenhang kann ein Rohr
jede beliebige Querschnittsfläche
aufweisen, so dass neben kreisrunden Ausgestaltungen auch elliptische,
rechteckige oder quadratische Querschnittsflächen von Rohren möglich sind.
Insbesondere in der kalten Jahreszeit umströmt die angesaugte kühle Verbrennungsluft
das Innenrohr, das die erwärmten
Abgase abführt
und sich dabei selbst erwärmt.
Das erwärmte Innenrohr
heizt die zugeführte
frische Verbrennungsluft auf, so dass die mit der erwärmten Abluft
abgeführte
Wärmeenergie
zumindest teilweise auf die zugeführte frische Verbrennungsluft übertragen
und der Heizungsanlage zugeführt
wird. Durch die die Abgasleitung umgebende Dämmschicht werden eine Wärmeabstrahlung
der Abgasleitung und ein damit einhergehender Energieverlust erheblich
verringert.
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Die
Abgasleitung kann in einen Kunststoffschaum eingebettet sein. Auf
diese Weise kann mit einfachen und kostengünstigen Mitteln eine zusätzliche
thermische Wärmedämmung der
Abgasleitung und eine verbesserte mechanische Abschirmung, beziehungsweise
Belastbarkeit erreicht werden. Weitgehend unabhängig von der Formgebung und Querschnittsgestaltung
der Abgasleitung können
die Formgebung und die Abmessungen einer Ummantelung der Abgasleitung
mit einem Kunststoffschaum vorgegeben und variiert werden. So kann
der die Abgasleitung umgebende Kunststoffschaum beispielsweise eine
rechteckige Formgebung aufweisen, während die darin eingebettete
Abgasleitung, beziehungsweise ein darin eingebettetes Schachtrohr
einen runden, beziehungsweise kreisrunden Querschnitt aufweisen.
Die Herstellung der Abgasleitung kann auf diese Weise einfach und
kostengünstig
erfolgen. Eine Einbettung der Abgasleitung in die Dämmschicht
und eine Befestigung der Abgasleitung an der Außenwand können bei einer geeigneten Formgebung
des umgebenden Kunststoffschaums vereinfacht werden. Anstelle des
Kunststoffschaums können
auch andere geeignete Dämmmaterialien wie
beispielsweise Mineralwolle, Silikonplatten oder dergleichen als
zusätzliche
Isolierung oder feuerhemmende Ummantelung der Abgasleitung vorgesehen
sein.
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Die
Abgasleitung und eine gegebenenfalls vorgesehene Ummantelung müssen nicht
notwendigerweise aus einem feuerhemmenden Material bestehen. Es
kann jedoch zweckmäßig sein,
beispielsweise in der Nähe
von Fensteröffnungen,
Rettungswegen oder ab einer vorgegebenen Gebäudehöhe die Abgasleitung und eine
Ummantelung aus einem feuerhemmenden oder nichtbrennbaren Material
herzustellen.
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Um
eine einfache und gleichzeitig zuverlässige Festlegung der Abgasleitung
an der Außenwand,
bzw. in der Dämmschicht
zu erleichtern ist vorgesehen, dass die Abgasleitung durch Halterungen an
der Außenwand
befestigbar ist. Die Halterungen können beispielsweise aus mehrfach
abgewinkelten Blechstreifen bestehen, die die Abgasleitung umgreifen
oder formschlüssig,
beziehungsweise kraftschlüssig
mit der Abgasleitung verbindbar sind und an der Außenwand
beispielsweise durch Verbiegen oder Verkleben befestigbar sind.
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Einer
vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgedankens zufolge ist
vorgesehen, dass die Abgasleitung durch eine in der Dämmschicht
angeordnete Revisionsöffnung
von außerhalb
des Gebäudes
zugänglich
ist. Auf diese Weise werden die Überprüfung und
Wartung der Abgasleitung erleichtert, da die Revisionsöffnung von
außen
zugänglich
ist und ein Betreten des Gebäudes
nicht zum Überprüfen und
zur Reinigung der Abgasleitung nicht mehr erforderlich ist.
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Eine
Verschmutzung des Gebäudes
durch Verunreinigungen während
der Wartungs- und Reinigungsarbeiten können vermieden, beziehungsweise vollständig ausgeschlossen
werden.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele des
Erfindungsgedankens näher
erläutert,
die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
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1 eine
schematische Schnittansicht eines beheizbaren Gebäudes mit
einer Heizungsanlage und einer Abgasleitung, die in einer Dämmschicht verläuft, die
an einer Außenseite
einer Außenwand des
Gebäudes
angeordnet ist.
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2 eine
schematische Schnittansicht längs
der Linie II-II
in vergrößerter Darstellung,
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3 eine
schematische Schnittansicht gemäß 2 wobei
die Dämmschicht
abweichende Abmessungen aufweist,
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4 eine
Schnittansicht gemäß den 2 und 3,
wobei die Abgasleitung eine abweichende Anordnung innerhalb der
Dämmschicht
aufweist und
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5 eine
schematische Darstellung einer Halterung zur Befestigung der Abgasleitung
an der Außenwand.
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In 1 ist
schematisch ein Teil eines beheizbaren Gebäudes 1 im Bereich
einer Außenwand 2 des
beheizbaren Gebäudes 1 dargestellt.
Die Außenwand 2 des
Gebäudes 1 ist
mit einer an einer Außenseite 3 der
Außenwand 2 angeordneten
Dämmschicht 4 bedeckt.
Die Dämmschicht 4 dient insbesondere
einer thermischen Wärmedämmung des Gebäudes 1 und
besteht üblicherweise
aus einem hierfür
geeigneten Dämmmaterial
oder einem gegebenenfalls aus mehreren Materialien bestehenden Wärmedämmverbundsystem.
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In
dem beheizbaren Gebäude 1 befindet
sich eine Heizungsanlage 5 mit einem mit einer Feuerstätte 6.
Die Feuerstätte 6 ist
an eine Abgasleitung 7 angeschlossen, durch die bei der
Verbrennung von Energieträgern
wie beispielsweise Heizöl
oder Erdgas entstehende Abgase nach außen abgeführt werden.
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Die
Abgasleitung 7 weist einen horizontal verlaufenden Verbindungsabschnitt 8 auf,
der ausgehend von der Feuerstätte 6 durch
die Außenwand 2 hindurch
führt und
in ein Umlenkstück 9 mündet, das in
der Dämmschicht 4 angeordnet
ist. Die Abgasleitung 7 erstreckt sich ausgehend von dem
Umlenkstück 9 längs der
Außenwand 2 vertikal
in der Dämmschicht 4,
bis die Abgasleitung 7 in eine in 1 nicht näher dargestellte
Austrittsöffnung
mündet.
Die Austrittsöffnung
kann entweder nach einer Dachdurchführung ins Freie münden oder
aber einen seitlichen Austritt der Abgase aus der Dämmschicht 4 heraus ermöglichen.
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Im
Bereich des Umlenkstücks 9 ist
eine von außerhalb
des Gebäudes 1 zugängliche
Revisionsöffnung 10 angeordnet.
Die Revisionsöffnung 10 ermöglicht ausgehend
von dem Umlenkstück 9 eine Überprüfung sowohl
des horizontalen Verbindungsabschnitts 8 als auch des senkrecht
in der Dämmschicht 4 verlaufenden
Abschnitts der Abgasleitung 7.
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Etwas
oberhalb des Umlenkstücks 9 ist
eine an der Außenwand 2 befestigte
Konsole 11 angeordnet. Die in der Dämmschicht 4 verlaufende
Abgasleitung 7 stützt
sich im Wesentlichen auf dieser Konsole 11 ab und wird
durch seitliche Halterungen im weiteren Verlauf lediglich geführt, bzw.
in der vorgegebenen Ausrichtung gehalten. Es können auch mehrere in Abständen übereinander
angeordnete Konsolen 11 vorgesehen sein.
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Bei
dem in 2 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die in der Dämmschicht 4 angeordnete
Abgasleitung 7 allseitig von der Dämmschicht 4 umgeben.
Die Dämmschicht 4 kann
dabei aus unterschiedlichen Dämmmaterialien
bestehen, wie es in 2 angedeutet ist.
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Die
Abgasleitung 7 weist ein beispielsweise aus einem verzinkten
Blech bestehendes Innenrohr 12 für die Abführung von Abgasen und ein das
Innenrohr 12 umgebendes Schachtrohr 13 zum Zuführen von
frischer Verbrennungsluft zu der Heizungsanlage 5 auf.
Das Schachtrohr 13 weist eine kreisrunde Außengeometrie
auf. Das Innenrohr 12 kann aus schwer-entflammbarem Polypropylen
bestehen. Das Schachtrohr 13 kann beispielsweise aus einer Schaumkeramik
bestehen.
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Bei
dem in 3 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Dämmschicht 4 eine geringere
Dicke auf. Die Abmessungen der Abgasleitung 7 sind an die
Abmessungen der Dämmschicht 4 angepasst.
Die Abgasleitung 7 weist ein rechteckiges Innenrohr 12 und
ein rechteckiges Schachtrohr 13 auf und ist bei diesem
Ausführungsbeispiel
lediglich an zwei gegenüber
liegenden Seitenwänden 14 von dem
Dämmmaterial
der Dämmschicht 4 bedeckt.
Um dennoch eine vorteilhafte thermische Wärmedämmung der Abgasleitung 7 zu
ermöglichen
kann das Schachtrohr 13 aus einem geeigneten wärmedämmenden
Material hergestellt sein oder ein lediglich eine äußerst geringe
Wandstärke
aufweisendes Schachtrohr 13 in ein geeignetes Material
wie beispielsweise in eine Kunststoffschaum, beziehungsweise in
einen Polyurethan-Schaum
eingebettet sein.
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Bei
dem in 4 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Dämmschicht 4 eine dem
in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel entsprechende
Dicke auf. Die Abgasleitung 7 weist ein kreisrundes Innenrohr 12 und
ein rechteckiges Schachtrohr 13 auf, was eine Anordnung
und Einbettung der Abgasleitung 7 in der Dämmschicht 4 sowie eine
Befestigung der Abgasleitung 7 an der Außenwand 2 des
Gebäudes 1 erleichtert
Die Abgasleitung 7, bzw. das rechteckige Schachtrohr 13 ist
jedoch nicht allseitig von der Dämmschicht 4 umgeben,
sondern eng anliegend an der Außenseite 3 der
Außenwand 2 des
Gebäudes 1 angeordnet
und dort festgelegt.
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In
allen drei unterschiedlichen Ausführungsbeispielen ist die Dämmschicht 4 an
einer der Außenwand 2 abgewandten
Oberfläche 15 in
einem Bereich um die Abgasleitung 7 ebenflächig ausgestaltet und
von einem Außenputz 16 bedeckt.
Die in der Dämmschicht 4 verlaufende
Abgasleitung 7 ist von außen nicht sichtbar.
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Eine
in 5 dargestellte Halterung 17 kann zur
Befestigung einzelner Abgasleitungselemente, beziehungsweise zur
Befestigung der Abgasleitung 7 an der Außenwand 2 des
Gebäudes 1 verwendet werden.
Die Halterung 17 weist zu diesem Zweck eine seitlich abstehende
Befestigungslasche 18 mit einer Bohrung 19 auf,
mittels derer die Befestigungslasche 18 an der Außenwand 2 durch
geeignete Dübel
oder Befestigungsanker festgelegt werden kann. Die Befestigungslasche 18 ist über einen
rechtwinklig angeformten Mittelsteg 20 mit einem parallel
zu der Befestigungslasche 18 angeordneten Befestigungsschenkel 21 verbunden.
Die Abmessung des Mittelstegs 20 sind an eine Wandstärke der
Abgasleitung 7, beziehungsweise des Schachtrohrs 13 angepasst. Die
Halterung 17 umgreift im Bereich des Befestigungsschenkels 21 die
Abgasleitung 7 und ermöglicht
eine formschlüssige
Festlegung der Abgasleitung 7 an der Außenwand 2. Die Breite
des Befestigungsschenkels 21 ist an die Innenraum-Abmessungen
des Schachtrohrs 13 angepasst. Die Halterung 17 kann
kostengünstig
einstückig
durch Stanzen und Abkanten aus einem geeigneten Material wie beispielsweise
aus verzinktem Blech mit einer Materialwandstärke von etwa 0,6 mm hergestellt
werden.