DE202008006744U1 - Wanddurchführung zum Durchführen eines Kaminrohrs durch brennbare Bauteile - Google Patents
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Abstract
Wanddurchführung aus
wärmeisolierendem
Material zum Durchführen
eines Kaminrohres durch brennbare Bauteile
mit einer Öffnung zum Durchführen des Kaminrohres, wobei die Öffnung einen an den Außendurchmesser des Kaminrohres angepassten Innendurchmesser aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Außendurchmesser der Wanddurchführung rund ist.
mit einer Öffnung zum Durchführen des Kaminrohres, wobei die Öffnung einen an den Außendurchmesser des Kaminrohres angepassten Innendurchmesser aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Außendurchmesser der Wanddurchführung rund ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Wanddurchführung aus wärmeisolierendem Material zum Durchführen eines Kaminrohrs durch brennbare Bauteile mit einer inneren Öffnung zum Durchführen des Kaminrohrs, wobei die Öffnung einen an den Außendurchmesser des Kaminrohrs angepassten Innendurchmesser aufweist.
- Mit der zunehmenden Beliebtheit von Kaminen bzw. Festbrennstoffkaminen ergeben sich zahlreiche Probleme, wenn die Kamindurchführung durch brennbare Holzwände, insbesondere beim Fertighausbau mit Holzrahmenbauweise, wegen des Hitzstaus in der aus Holz erstellten Wand. In Einzelbauweise wird das Problem dadurch gelöst, dass ein größeres Loch in der brennbaren Wand gelassen wird, Porenbetonsteine mit einem Loch eingeschoben werden und der Kamin durch das Loch nach außen geführt wird. Anschließend werden stirnseitig Blechmanschetten mit Airstop aufgesetzt. Der Einbau erfordert daher Planungsaufwand und die Porenbetonsteine müssen aufwändig an das Kaminrohr angepasst werden. Daher bieten mehrere Hersteller typisierte Wanddurchführungen durch brennbare Wände bzw. Decken an: Ignis Protect von Schiedel ist eine Wanddurchführung aus spezieller Mineralwolle und geeignet für ein- und doppelwandige Kaminrohre. Das rechteckige Bauteil weist ein Außenmaß von 565 × 700 mm auf. Das DWD-Schott von Stocker ist ein vergleichbares rechteckiges kompaktes Modulsystem aus Silikatplatten, bei welchen der Abstand vom Abgas führenden Rohr bis zum brennbaren Bauteil auf 14 cm reduziert werden kann, bei Kaminrohren mit 30 mm Isolierung bis zu 11 cm. Im letzteren Fall hat die Wanddurchführung somit eine minimale Breite von 200 + 2 × 30 + 2 × 110 mm = 480 mm, Die oben genannten Systeme haben den Nachteil, dass der Wanddurchbruch aufwändig ist, viel Volumen beansprucht, eine geeignete Stelle gesucht werden muss, um kein Tragwerk zu durchstoßen und der Wanddurchbruch anschließend neu verputzt werden muss.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Wanddurchführung mit den Merkmalen des Oberbegriffs der Hauptansprüche zu schaffen, Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Erfindungsgemäß ist zunächst vorgesehen, dass der Außendurchmesser der Wanddurchführung rund ist und somit der Wanddurchbruch besonders klein bleibt und mit einfachen Mitteln sehr genau zu fertigen ist. Es kann eine Blende stirnseitig vorgesetzt werden und es sind keine Putzarbeiten nötig. Die bisher auf dem Markt befindlichen typisierten Wanddurchführungen erfordern dagegen größere, rechteckige Wanddurchbrüche mit den entsprechenden Nacharbeiten.
- In einer weiteren Ausgestaltung bzw. alternativen Ausführungsform ist als Dämmmaterial der Wanddurchführung mikroporöses Dämmmaterial vorgesehen. Mikroporöses Dämmmaterial zeichnet sich durch einen extrem geringen Wärmeleitwert aus und ist temperaturbeständig bis zu 1.050°C. Die Eigenschaften des Materials ermöglichen eine weitere Reduzierung des Abstands vom abgasführenden Rohr bis zum brennbaren Bauteil. Bei Kaminrohren mit 30 mm Isolierung und einer 50 mm dicken Wärme isolierenden Schicht der Kamindurchführung aus mikroporösem Dämmmaterial werden die folgenden maßgeblichen TÜV-Anforderungen eingehalten: Dabei darf die Temperatur an der Außenseite der Wanddurchführung lediglich folgende Werte bei einer Bezugstemperatur von 20°C betragen:
- a)
100°C bei
1.000°C
Abgastemperatur über
30 Minuten und - b) 85°C bei 500°C Abgastemperatur über 6 Stunden
- Der Außendurchmesser der oben genannten Ausführung beträgt somit nur noch 200 + 2 × 30 + 2 × 50 = 360 mm. Der Herstellungsaufwand des Durchbruchs ist somit wesentlich kleiner und man ist auch freier in der Wahl des Durchbruchs, da man sich leichter von Tragwerk freihalten kann. Dies gilt insbesondere, wenn der Außendurchmesser der Wanddurchführung rund ist.
- Das hoch Wärme isolierende Material, zum Beispiel das mikroporöse Dämmmaterial kann besonders günstig verarbeitet werden, wenn es in Lagen aus nicht brennbarem Material eingenäht ist. Es werden Risse, Abplatzungen oder Undichtigkeiten verhindert und das Material ist gut formbar.
- Bei der Wärmeisolierung wurde überraschenderweise festgestellt, dass durch einen zweischichtigen Aufbau preiswerter vergleichbar gute Wärme isolierende Eigenschaften erreicht werden können ohne dabei die Schichtdicke und somit den Durchmesser besonders stark erhöhen zu müssen. Dabei kommt es darauf an, dass die Wärme isolierenden Materialien von innen nach außen eine zunehmende Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass innen das mikroporöse Dämmmaterial und nach außen einfache, preiswerte Mineralwolle, zum Beispiel Rockwool vorgesehen ist. In einem konkreten Ausführungsbeispiel, welches den oben geschilderten TÜV-Anforderungen genügt, wurde die Schichtdicke der mikroporösen Dämmung von 50 auf 30 mm reduziert und außen eine Lage Rockwool mit einer Schichtdicke von 40 mm aufgebracht. Somit erhöht sich die Wanddicke der Wärmeisolierung lediglich von 50 auf 70 mm, so dass der Außendurchmesser lediglich 400 mm beträgt. Auf die anspruchsgemäß benannten Materialeigenschaften, wie Wärmeleitfähigkeit, Produkte und Wandstärken wird hiermit Bezug genommen. Letztere stellen einen vorteilhaften Kompromiss zwischen Kompaktheit und Kosten dar, da die mikroporöse Dämmung vergleichsweise teuer ist.
- Innenseitig kann das Wärme isolierende Material mit einer hitzefesten Schicht, zum Beispiel einem mineralischen Vlies, ausgekleidet sein, um gegebenenfalls den Raum zwischen Innendurchmesser und Kaminrohr zu füllen, Luftzirkulation zu vermeiden oder Spannungen auf das Dämmmaterial zu verhindern. Bei entsprechender Auslegung ist das Vlies nicht zwingend nötig. Die Ausgestaltung des wärmeisolierenden Material als Halbschalen erleichtert die Montierbarkeit.
- Die Erfindung stellt somit ein kompaktes, industriell gefertigtes System für den schnellen und einfachen Einbau bereit, bei dem wegen der industriellen Fertigung eine gleichbleibende Brandschutzqualität gewährleistet ist. Die Länge ist einfach vor Ort kürzbar.
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsbeispiele sind nicht abschließend zu verstehen und haben beispielhaften Charakter.
-
1 zeigt ein doppelwandiges Edelstahlkaminrohr1 , bei dem zwischen den beiden Rohren11 ca. 30 mm Rockwool A1-Dämmung12 eingebracht ist. Das Rohr1 wird durch eine Wand3 aus brennbarem Material durchgeführt, wobei eine kreisrunde Bohrung vorgesehen ist. Im Bereich der Wand3 wird das Kaminrohr1 von der erfindungsgemäßen Wanddurchführung gehalten, die zugleich eine Wärmeisolierung ist. Die Wärmedämmung2 ist hülsenförmig aufgebaut und weist im Ausführungsbeispiel drei Schichten23 ,21, 22 auf. Die innere Schicht bildet ca. 6 mm mineralisches Vlies. Darum befindet sich eine ca. 30 mm dicke Schicht aus mikroporöser Dämmung21 . Die äußere, ca. 40 mm dicke Schicht22 besteht aus Rockwool. - Die Schicht aus mikroporöser Dämmung
21 besteht aus einer fleixiblen Matte. Die äußere Schicht22 besteht aus in Form gepresstem Rockwool. - Stirnseitig ist eine Blechmanschette
25 derart vorgesehen, dass sie einen Hitzestau an der stirnseitigen Anschlussstelle zwischen Rohr1, Manschette25 und mikroporöser Dämmung21 verhindert. Dazu ist das Abdeckblech25 flach, erstreckt sich also senkrecht vom Rohr1 weg und liegt ohn Einschluss von Luft an der Wärmedeämmung2 an. Stirnseitig ist ferner ein Ring24 aus einer Isolierplatte, beispielsweise Vermeculit mit ca. 20 mm Stärke vorgesehen, der teilweise die äußere Rockwool-Schicht22 abdeckt und außerdem die Innenwand31 der Brennbaren Wand3 , die beispielsweise verputzt ist, abdeckt. Die Isolierplatte24 wird nach außen hin stirnseitig teilweise von dem Abdeckblech überdeckt. Die dargestellte Ausgestaltung trennt somit das Abdeckblech25 von der Innenwand31 des Gebäudes. Dadurch, dass die Isolierplatte24 erst im äußeren Bereich der Isolierung angreift2 , wird ein Hitzestau und eine übermäßige Erwärmung der Isolierplatte25 verhindert.
Claims (11)
- Wanddurchführung aus wärmeisolierendem Material zum Durchführen eines Kaminrohres durch brennbare Bauteile mit einer Öffnung zum Durchführen des Kaminrohres, wobei die Öffnung einen an den Außendurchmesser des Kaminrohres angepassten Innendurchmesser aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser der Wanddurchführung rund ist.
- Wanddurchführung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein mikroporöses Dämmmaterial als wärmeisolierendes Material vorgesehen ist.
- Wanddurchführung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von wärmeisolierenden Materialien vorgesehen sind, die von Innen nach Außen eine zunehmende Wärmeleitfähigkeit aufweisen.
- Wanddurchführung mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 2 und 3.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als inneres wärmeisolierendes Material ein Material mit einem Wärmeleitwert (bei 200°C) von 0,05–0,01 W/mK, vorzugsweise 0,025–0,015 W/mK, beispielsweise Microtherm®, vorgesehen ist.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das innere wärmeisolierende Material in Lagen aus nichtbrennbarem Material, z. B. Microtherm quilted Panel oder Microtherm slatted board, eingenäht ist.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als äußeres wärmeisolierendes Material ein Material mit einem Wärmeleitwert (bei 200°C) von 0,07–0,04 W/mK, vorzugsweise 0,055–0,045 W/mK, beispielsweise Rockwool® oder Keramikfaser, vorgesehen ist.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das innere wärmeisolierende Material innenseitig mit einer hitzefesten Schicht, beispielsweise ein mineralisches Vlies, ausgekleidet ist, zum Ausfüllen des Raums zwischen wärmeisolierendem Material und Kaminrohr, um Luftzirkulation zu vermeiden und/oder um Spannungen auf das wärmeisolierende Material zu verhindern.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die minimale Wandstärke des wärmeisolierenden Materials zum Durchführen eines Kaminrohres maximal 91 mm, vorzugsweise maximal 81, insbesondere vorzugsweise 71 mm beträgt, gegebenenfalls zuzüglich der optionalen innenseitigen Schicht mit einer Schichtstärke vom max. 10 mm, vorzugsweise maximal 7 mm.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das innere wärmeisolierende Material eine Schichtstärke von 20–40 mm, vorzugsweise 25–35 mm aufweist und/oder das äußere wärmeisolierende Material eine Schichtstärke von 30–60 mm, vorzugsweise 35–45 mm aufweist.
- Wanddurchführung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wärmeisolierende Material als Halbschalen ausgebildet ist
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Cited By (3)
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-
2008
- 2008-05-19 DE DE202008006744U patent/DE202008006744U1/de not_active Expired - Lifetime
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