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Die Erfindung bezieht sich auf eine wärmedämmende Außenverkleidung für Gebäude, bestehend aus entflamm- oder brennbaren Dämmplatten, insbesondere Dämmplatten aus thermoplastischen Dämmstoffen, wie etwa Polystyrol, die an der Gebäudewand befestigt sind, insbesondere nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Solche wärmedämmenden Verkleidungen sind bekannt. Die Problematik der Verwendung „entflammbarer”, d. h. nur bei direkter Flammeneinwirkung zu brennen beginnender bzw. „brennbarer”, d. h. bei entsprechender Temperatureinwirkung von selbst brennenden, Materialien hat dazu geführt, dass gemäß vorgeschriebenen Standards, wie etwa der Musterbauordnung bzw. der diese in den Ländern umsetzenden Landesbauordnungen in Deutschland ab einer Bauhöhe von 7 m bis hin zu einer Bauhöhe von 22 m (Gebäudeklassen 4 und 5) für das Brandverhalten von Fassadensystemen die Anforderung „schwerentflammbar” gestellt wird. Um diese Anforderung „schwerentflammbar” zu erfüllen, werden üblicherweise Brandriegel aus einem nicht-brennbaren Material in bestimmten Anordnungen und/oder Abständen in die Dämmschicht eingebracht. In der Praxis üblich sind insbesondere durchlaufende oder umlaufende Lagen aus Brandriegeln, weiterhin ist das Anbringen von Brandriegeln über jeder Öffnung in der Fassade, d. h. Türen, Fenstern etc. Stand der Technik. Bei einer Anordnung über den Öffnungen wird ein Brandriegel auch als Sturzsicherung bezeichnet. Ein bevorzugtes Material für derartige Brandriegel bzw. Sturzsicherungen ist Mineralwolle, insbesondere Steinwolle, daneben sind auch Brandriegel aus einem unter Wärmeeinwirkung formstabil bleibenden Material wie PUR, beschichteten Phenolharzschaum oder PIR bekannt. Nur beispielhaft wird hier auf die
DE 25 51 121 oder auf die
DE 20 2008 001 750 U1 verwiesen.
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Diese Brandriegel bilden nach Aufbringen des Putzes, der üblicherweise aus einem Putzträger mit Grundputz und einem Außenputz, ggf. unter Einsatz von Haftvermittlern, besteht, eine nicht-brennbare Sperrschicht zwischen der Gebäudewand und dem Putz aus. Damit wird die Dämmschicht aus entflammbaren bzw. brennbaren Dämmplatten in vertikaler Richtung in einzelne Abschnitte unterbrochen und eine Brandausbreitung wirkungsvoll behindert. Das Gesamtsystem aus Dämmschicht, ggf. Brandriegel und aufgebrachtem Putz wird als Wärmdämmverbundsystem bezeichnet. Ausführliche technische Informationen, die auch in die Regelungen der Musterbauordnung bzw. der Landesbauordnungen eingeflossen sind, sind der Technischen Systeminfo 6 „WDV-Systeme zum Thema Brandschutz” des Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V. zu entnehmen.
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Solche Wärmdämmverbundsysteme unterliegen einer Zulassung, in deren Rahmen der jeweilige Systemanbieter neben weiteren Systemeigenschaften auch die Einhaltung bestimmter Brandschutzanforderungen für das komplette System nachweisen muss. Die erteilten Zulassungen für verschiedene Systemanbieter zeigen, dass nicht-brennbare Brandriegel die an sie gestellten Aufgaben im Brandfall der verputzten Fassade erfüllen und ein Überspringen des Brandes verzögern bzw. verhindern.
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Aus dem Gebrauchsmuster
DE 20 2005 000 129 ist ein in eine Polystyrolhartschaumplatte vollständig eingebetteter, insbesondere darin eingeschäumter Brandriegel bekannt. Die Stirnseite des eingebetteten Brandriegels ist zur Gebäudewand derart geneigt, dass in einem Brandfall ein Sammelbecken für geschmolzenes Dämmmaterial gebildet ist. Dieses System hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt, weil es zu teuer ist und vor allem der Brandschutz unzureichend ist, da im Brandfalle Schmelze der Schaumplatte an der Vorderseite nach unten abströmt und die unterhalb des Brandriegels angeordneten Dämmplatten entzünden kann.
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In der Verarbeitungspraxis auf Baustellen wird üblicherweise zuerst die dämmende Verkleidung mit den Brandriegeln vollflächig durch ein Montageteam auf die Gebäudewand angebracht und dort befestigt, etwa durch Kleben und/oder Dübeln. Anschließend wird der Putz separat durch ein Putzteam aufgebracht. Zwischen dem Dämmen der Gebäudewand und dem Verputzen kann ein Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen vergehen. In dieser Zeit sind die entflammbaren bzw. brennbaren Dämmplatten dann nicht abgedeckt, sondern liegen offen.
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In einem Brandfall an einer solch offenen Verkleidung kann der Brand vergleichsweise leicht von einem Abschnitt in den darüberliegenden Abschnitt überspringen. Der Brandriegel kann in einem solchen Fall wegen des noch nicht aufgebrachten Putzes quasi auf der Vorderseite umgangen werden.
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Ausgehend von diesem Sachverhalt stellt sich die Erfindung die Aufgabe, ein System bereitzustellen, welches im Brandfall an einer offenen, noch nicht verputzten dämmenden Verkleidung aus brennbaren bzw. entflammbaren Dämmstoffen eine Brandweiterleitung behindert sowie einfach in der Herstellung und in der Anbringung ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Weiterentwicklungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 13. Ein geeignetes Verfahren sowie ein geeigneter Brandriegel ergeben sich aus den Ansprüchen 14 und 15.
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Die Erfindung geht davon aus, dass mehrere Faktoren für einen wirksamen Brandschutz einer mit Dämmplatten aus insbesondere thermoplastischen Dämmstoffen gebildeten Gebäudefassade vor Aufbringung des Putzes von Bedeutung sind. Dies ist einmal die Sicherung im Sinne einer Halte- und Sammelfunktion für im Brandfalle gebildete Schmelze aus den Dämmstoffplatten, um weitgehend ein Abströmen der Schmelze über die Brandriegel nach unten möglichst zu verhindern, und zum anderen durch geeignete Maßnahmen einen Dochteffekt zu verhindern, welcher beim Eindringen der Schmelze in den Brandriegel entstehen kann. Erreicht wird dies nach Maßgabe der Erfindung dadurch, dass entweder die obere Stirnseite des Brandriegels horizontal, das heißt senkrecht zur Vorderseite des Brandriegels verläuft und/oder diese Stirnseite mit einer Schrägfläche versehen ist, die in Richtung der Gebäudewand nach unten geneigt ist. Die horizontale Stirnseite des Brandriegels gewährleistet eine ausreichende Haltefunktion für die Ansammlung der Schmelze, da im Brandfalle es vor allem darauf ankommt, das Ausbreiten des Brandes hinauszuzögern, insbesondere die Schmelze am Brandriegel möglichst lange zu halten bis die Feuerwehr im Brandfalle vor Ort ist und geeignete Maßnahmen zur Branddämmung bzw. Löschung durchführen kann. Hierfür ist auch eine Schrägfläche geeignet, entweder in Verbindung mit der senkrecht zur Vorderseite verlaufenden Stirnseite des Brandriegels oder als Alternative hierzu, wobei durch die in Richtung der Gebäudewand geneigte Schrägfläche sozusagen eine Sammelkammer gebildet wird, in welcher im Brandfalle die Schmelze aus den darüber angeordneten Dämpfstoffplatten gefangen werden kann. Dieser Sicherungseffekt durch eine Haltefunktion wird noch dadurch verstärkt, wenn die obere Stirnseite des Brandriegels, die der darüber befindlichen Dämmplattenlage zugewandt ist, geeignet beschichtet ist und zwar durch ein Brandschutzmittel. Das Aufbringen einer Schicht aus einem Brandschutzmittel wirkt vorteilhaft dem Dochteffekt entgegen und kann je nach Stärke der Brandentwicklung zu einem allmählichen Löschen des Brandes beitragen.
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Hierbei ist es auch besonders vorteilhaft, zugleich auch die Vorderseite des Brandriegels mit Brandschutzmittel mit einer entsprechenden Schicht versehen ist, da auch hierdurch wiederum der Dochteffekt reduziert und damit eine Brandeinwirkung in Richtung des Inneren des Brandriegels und auch ein Sogeffekt verhindert wird. Alle drei Faktoren zusammen sind besonders geeignet für eine solche vorsorgliche Brandschutzmaßnahme vor dem Aufbringen des Putzes und gewährleisten eine geeignete Sicherung derartiger Fassaden für den Brandfall.
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Dies sind wirkungsvolle Maßnahmen eingedenk des Umstands, dass bei der Erstellung von Gebäuden in der Regel von Gewerk zu Gewerk gearbeitet wird, d. h. zu erst einmal die Dämmplatten für die Fassadenverkleidung aufgebracht werden, bevor dann in einem nachfolgenden Schritt insgesamt das Verputzen der Dämmplatten erfolgt, was insbesondere bei großen Gebäuden in der Regel erst nach einigen Tagen, häufig mitunter aber erst nach einigen Wochen erfolgt. Innerhalb dieser Zeitspanne würde nach den konventionellen Brandschutzmaßnahmen die hierfür vorgesehenen Brandriegel nicht wirkungsvoll das Ausbreiten eines Feuers verhindern. Nach Maßgabe der Erfindung ergibt sich somit ein ganz erheblicher Sicherheitseffekt.
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In einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die horizontale, d. h. rechtwinklige Ausbildung der Stirnfläche zur Vorderfläche bzw. die Schrägfläche über die gesamte Stirnfläche des Brandriegels, also von der Gebäudewand bis zur Außenfläche der Verkleidung.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist die Schrägfläche nur über eine Teildicke des Brandriegels vorgesehen und läuft insbesondere am oberen und/oder unteren Ende über eine Schulter in die Seitenflächen des Brandriegels aus. Dadurch werden in zweckmäßiger Weise eine bzw. mehrere Anschlag- bzw. Aufstandsfläche(n) für darüber angeordnete Dämmplatten gebildet.
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Zweckmäßiger Weise sind die Brandriegel aus Mineralwolle gebildet, wobei Rohdichten von 60 kg/m3–160 kg/m3 bevorzugt sind. Besonders bevorzugt ist als Mineralwolle eine Steinwolle mit einem Schmelzpunkt größer 1000°C gemäß DIN 4102-17.
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Materialmäßig kommen nicht brennbare oder schwer entflammbare Schichten in Betracht.
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Vorzugsweise ist die Beschichtung durch eine Schicht aus einem nicht brennbaren oder schwer entflammbaren vorgefertigten Material gebildet, welche somit als Schicht per se auf den Brandriegel stirnseitig und gegebenenfalls auch an dessen Vorderseite aufgebracht wird. Insoweit ist der Terminus Beschichtung breit zu verstehen und umfasst auch Fertigschichten bzw. vorgefertigte Schichten. In vorteilhafter Weise ist die Schicht aus einem Vlies, Gelege, Metallblech, Metallfolie oder einer anorganischen Platte, insbesondere einer Gipsplatte, einer Gipsfaserplatte oder einer Zementfaserplatte, gebildet.
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Zweckmäßigerweise ist die Schicht vollflächig oder teilflächig mit dem Brandriegel verbunden. Geeignet ist hierbei insbesondere ein Klebeverbund und zwar vorzugsweise unter Verwendung eines schwer entflammbaren organischen oder anorganischen Klebers. Insbesondere in dem Falle, wo die Schicht durch ein Metallblech oder eine Metallfolie gebildet ist, kann ergänzend oder alternativ zum Klebeverbund ein formschlüssiger Verbund bewerkstelligt werden. Hierzu eignet sich insbesondere eine oder mehrere Abkantungen dessen Metallblechs oder der Metallfolie, wobei die Abkantung oder die Abkantungen in eine vorgefertigte Nut am Brandriegel klipsartig eingreifen kann bzw. können oder, was bevorzugt ist, die Festlegung des Metallblechs oder der Metallfolie durch Einhaken der Abkantung oder der Abkantungen in den Brandriegel unmittelbar erfolgt, das heißt unmittelbar in das Material des Brandriegels in Art eines klauenartigen Eingriffs erfolgt.
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In besonders vorteilhafter Weise ist die Beschichtung durch eine geschlossene Schicht gebildet.
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Diese Maßnahmen wirken sich positiv dahingehend aus, ein eventuelles Eindringen der Schmelze in den porösen Brandriegel zu unterbinden, was ansonsten zu einem Dochteffekt im Brandfall führen kann.
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Vorteilhaft für die Sammelfunktion des Brandriegels ist die Ausbildung der Stirnseite unter einem Winkel < 70°, vorzugsweise in einem Bereich von 30° bis 60° und zwar insbesondere bevorzugt ein Winkel von 40 bis 50°.
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In einer zweckmäßigen Ausführung sind die an dem Brandriegel anschließenden Dämmplatten an ihrer unteren Seite entsprechend konfiguriert, nämlich an die obere Stirnseite der Brandriegel angepasst, insbesondere mit einer entsprechenden Schrägfläche ausgebildet, die ein- oder beidseitig bedarfsweise mit Schultern, gegebenenfalls auch mit Zwischenschultern, versehen ist.
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In einer weiteren alternativen Ausführungsform, die ebenfalls zweckmäßig ist, sind Zwickelelemente vorgesehen, die an die obere Stirnseite des Brandriegels anschließen und als Überbrückungsglied zwischen Brandriegel und unmittelbar darüberliegenden Dämmplatten dienen. Dadurch können im Übrigen Dämmplatten herkömmlicher Art, also mit plattenförmiger Quaderstruktur, verwendet werden, die also nicht entsprechend an die Brandriegel konfiguriert werden müssen.
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Ein solches Zwickelelement ist zweckmäßigerweise aus dem Material der Dämmplatten ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass die konventionelle Dämmplatte, so sie an den Brandriegel anschließt, nicht entsprechend des Brandriegels bzw. dessen obere Stirnseite des Brandriegels konfiguriert werden muss. Die Zwickelelemente ergänzen den Brandriegel in zweckmäßiger Weise zu einem Quader, so dass dann im Anschluss darüber übliche quaderförmige Platten aus dem Dämmstoffmaterial verwendet werden können. Es ist insbesondere auch möglich, die Brandschutzriegel bereits werkseitig mit dem Zwickelelement zu konfektionieren, beispielsweise miteinander zu verkleben, so dass auf der Baustelle vorteilhaft ein quaderförmiges Bauteil verarbeitet werden kann.
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Schließlich sieht die Erfindung einen entsprechend den Maßnahmen nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13 gestalteten Brandriegel vor, welcher eine geeignete Haltefunktion für die Schmelze ermöglicht.
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Die Erfindung beansprucht somit ein System für den Brandschutz mit Brandriegeln, ein Verfahren zur Montage einer entsprechenden Dämmung, eine Fassadenverkleidung mit Dämmstoffplatten unter Verwendung derartige Brandriegel und einen Brandriegel als solchen.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung rein schematisch anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen
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1 einen Vertikalteilschnitt einer Fassadenverkleidung für den Brandschutz an einer Gebäudewand mit einem Brandriegel,
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2 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Brandriegels,
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3 bis 16 verschiedene weitere alternative Ausführungsformen, dargestellt im Rahmen eines Vertikalschnitts und einer perspektivischen Darstellung eines Brandriegels.
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17 eine Ausführungsform eines Brandriegels mit einer Schicht aus einem Metallblech
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Bei der Ausführungsform nach 1 ist rein schematisch mit dem Bezugszeichen 1 die Gebäudewand und mit 2 die Fassadenverkleidung der Gebäudewand bezeichnet, die für den Brandschutz gerüstet ist. Hierzu sind im Falle einzeln stehender Gebäude umlaufende Lagen aus Brandriegel vorgesehen, die je nach Gebäudehöhe in mehreren beabstandeten Lagen vorgesehen sein können. Bei Gebäuden, die in eine Lücke zwischen zwei Gebäuden hochgezogen sind, sind in der Fassadendämmung entsprechende durchgehende Lagen aus Brandriegeln vorgesehen. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit einem Brandriegel 3, der die aus Dämmplatten bestehende Dämmschicht unterbricht und eine Brandausbreitung behindert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Fassadenverkleidung 2 aus Hartschaumplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) gebildet, die in üblicher Weise an der Gebäudewand 1 befestigt sind, etwa durch Kleben und/oder Dübeln. Gemäß 1 ist der Brandriegel 3 zwischen einer unteren Dämmplatte 4 aus EPS und einer oberen Dämmplatte 5 aus EPS angeordnet, wobei oberhalb der Dämmplatte 5 eine weitere EPS-Dämmplatte 6 ersichtlich ist. Die Dämmplatten einschließlich Brandriegel 3 sitzen bündig aufeinander ohne die Bildung von Lücken zwischen diesen Dämmplatten. Auch der Brandriegel 3 ist in der üblichen Weise an der Fassadenwand 1 befestigt, also durch Kleben und/oder Dübeln, Annageln und dergleichen.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Brandriegel 3 aus Mineralwolle gebildet und mit einer allgemein mit 7 bezeichneten Halte- bzw. Sammlungseinrichtung gerüstet und zwar dergestalt, dass im Brandfalle, also etwa bei einem Brand der oberen Dämmplatten 5 und 6 der geschmolzene Dämmstoff zumindest über eine geeignete Zeit gehalten, aufgefangen oder gesammelt wird und möglichst ein Abströmen von der Gebäudewand 1 weg nach außen zur Außenfläche 8' des Brandriegels 3 und damit ein Abtropfen nach unten unterbunden wird. Durch diese Maßnahme eines kontrollierten Haltens bzw. Auffangens der Dämmstoffschmelze im Brandfall wird auch ohne aufgebrachten Putz, also in einem Zwischenzustand des gedämmten Gebäudes, wirkungsvoll ein Brandüberschlag durch die Brandriegel 3 behindert.
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Im Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 ist die Halteeinrichtung 7 durch eine Schrägfläche 9 gebildet, die von oben nach unten schräg nach innen zur Gebäudewand 1 verläuft. Dies ist vorteilhaft für die Sammel- und Auffangfunktion und den Kerngedanken, wonach der geschmolzene Dämmstoff an der oberen Stirnseite des Brandriegels möglichst lange gehalten oder gesammelt wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α der Schrägfläche 9 zur Horizontalen 45°, Je steiler der Winkel der Schrägfläche 9 ist, desto größer ist sozusagen das Auffangbecken für die Schmelze, je größer der Schrägwinkel ist, desto spitzer wird der Brandriegel 3, was im Ergebnis die Gefahr von Beschädigungen bei Transport und Lagerung der Brandriegel an den spitzen Kanten mit sich bringen kann, weswegen der Winkelbereich zwischen 30° und 50° für die Schrägflächen 9 bevorzugt ist.
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1 zeigt auch eine zweite alternative Ausführungsform eines Brandschutzriegels, bei dem die obere Stirnseite rechtwinklig zur Vorder- bzw. Außenfläche 8 verläuft, wie mit dem Bezugszeichen 9' gekennzeichnet ist. Dadurch erhält der Brandriegel 3 eine quaderförmige Gestaltung.
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Für beide Alternativen ist es für die Brandschutzsicherung von besonderem Vorteil, dass zumindest die obere Stirnfläche 9, 9', zweckmäßigerweise aber auch die Vorderseite 8' geeignet beschichtet sind und zwar mit einem Brandschutzmittel. Hierfür eignet sich insbesondere eine Schicht aus vorgefertigtem Material, insbesondere aus einem Vlies, Gewebe, Gelege, Metallblech, Metallfolie oder einer Platte aus einem anorganischen Material. Als Vlies eignet sich insbesondere ein Glasfaservlies, besonderes bevorzugt sind beschichtete Glasvliese. Als Gewebe eignen sich insbesondere Glasgewebe. Als Gelege eignen sich insbesondere solche Gelege, wie sie zur Verstärkung von Faserverbundwerkstoffen eingesetzt werden, insbesondere Gelege aus Faserrovings. Besonders bevorzugt sind Faserrovings auf Basis mineralischer Fasern, bzw. aus E-Glas. Derartige geeignete Vliese, Gelege und Gewebe sind für sich bekannt und sind in breiter Gesamtheit geeignet einsetzbar, so sie nicht-brennbar oder schwer entflammbar sind. Bekannt sind insbesondere mit einer Metallfolie beschichtete Vliese, Gelege und Gewebe, wobei die Metallfolie üblicherweise aus einem Aluminiummaterial besteht. Geeignet sind aber auch Metallbleche oder Metallfolien und zwar vorzugsweise aus rostfreien Materialien wie etwa Stahlbleche. Weiterhin geeignet sind Platten aus einem anorganischen Material, insbesondere Gipsplatten, Gipsfaserplatten oder Zementfaserplatten. Solange diese Platten weiterhin nicht-brennbar bzw. schwer entflammbar sind, können sie einen Anteil organischer Beimengungen aufweisen. Die Befestigung der Schicht auf dem Brandriegel erfolgt insbesondere durch einen Klebeverbund und zwar entweder vollflächig oder teilflächig. Als Kleber ereignet sich insbesondere ein schwer entflammbarer organischer oder anorganischer Kleber.
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Im Falle eines Metallbleches oder einer Metallfolie oder eines anderen geeigneten vorgefertigten Materials eignet sich ergänzend oder alternativ zum Klebeverbund ein formschlüssiger Verbund. Hierzu kann das Metallblech oder die Metallfolie oder das vorgefertigte Material randseitig mit einer Abkantung, Haken oder dergleichen versehen sein, die in eine Nut des Brandriegels eingreift und damit für eine Verankerung sorgt oder über die das Metallblech oder die Metallfolie unmittelbar in den Brandriegel einhakbar ist. Dies kann einseitig oder auch beidseitig der Bleche oder der Folie erfolgen, wobei die Befestigung vor dem Aufbringen des Brandriegels oder nach dem Aufbringen des Brandriegels an der Wand möglich ist, Bevorzugt ist jedoch eine Konfektionierung des Brandriegels mit dieser Schicht in werkseitiger Ausführung.
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17 zeigt einen Brandriegel 3 mit einer aufgebrachten Schicht 30 aus einem Metallblech, welches vollflächig auf der Stirnfläche 9 des Brandriegels 3 angeordnet und befestigt ist. Das Metallblech 30 weist an einer Randseite eine Abkantung 31 auf, die so ausgeformt ist, dass das Metallblech 30 mit der Stirnfläche 9 und der Vorder- bzw. Außenfläche 8' formschlüssig ist. Zur Befestigung des Metallblechs 30 ist ein Klebeverbund entweder vollflächig oder teilflächig mit dem Brandriegel möglich und geeignet. Weniger bevorzugt ist ein simples Auflegen des ausgeformten Blechs 30 auf den Brandriegel 3.
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Entsprechend der strichlierten Darstellung kann sich das Metallblech 30 auch über die gesamte Vorderseite oder über einen Teil der Vorderseite erstrecken und ist mit der weiteren Abkantung 32 dann mit dem Brandriegel verhakt bzw. verbunden. Die Abkantung 32 ist in Form eines Hakens ausgebildet und kann sich über die gesamte Länge des Metallblechs oder aber über Teilabschnitte erstrecken, wodurch ein kraftformschlüssiger Verbund des Metallblechs mit dem Brandriegel 3 erreicht wird. Bedarfsweise kann eine derartige Abkantung, bzw. derartige Abkantungen auch auf der gegenüberliegenden Randseite des Metallblechs 30 bei 33 vorgesehen sein. Die Abkantung 32 kann im wesentlichen in beliebigem Abstand zur Abkantung 31 angeordnet werden.
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Durch diese Beschichtung wird ein Eindringen von Schmelze in den Brandriegel verhindert, so dass das Auftreten eines Dochteffekts verhindert wird. Dies ist insbesondere vorteilhaft für die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Brandschutzsicherung vor Aufbringen des Putzes.
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Bei der durch die Schrägfläche 9 oder die horizontale Fläche 9' gebildeten Sammeleinrichtung 7, welche die obere Stirnfläche des Brandriegels 3 bildet, schließt im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Dämmplatte 5 an, deren untere Stirnseite komplementär zur oberen Stirnseite des Brandriegels ausgebildet ist, hier also beispielsweise mit einer entsprechenden Schräge. Diese erstreckt sich ebenso wie die Schrägfläche 9 des Brandriegels 3 von der der Gebäudewand 1 zugewandten Seite durchgehend zur Außenseite der Dämmplatte 5.
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Gemäß 1 ist die Seitenfläche bzw. vertikale Schnittfläche des Brandriegels 3 durch ein Trapez gebildet, ebenso wie die bezüglich der unteren Stirnseite komplementär ausgebildete Dämmplatte 5 für den Anschluss an den Brandriegel 3, was natürlich nur für die Alternative mit der Schrägfläche zutrifft. Die Mineralwolle des Brandriegels 3 im dargestellten Ausführungsbeispiel hat eine Rohdichte von 120 kg/m3, wobei Rohdichtewerte von 60 bis 160 kg/m3 Anwendung finden. Je nach Ausführung des Brandriegels 3 beträgt die Dicke des Brandriegels, das ist hier die Abmessung senkrecht zur Gebäudewand 1 100 bis 400 mm und die Höhe der äußeren Seitenfläche 8' 200 mm bis zu 1000 mm, ohne hierbei begrenzend zu sein. Der Brandriegel 3 kann durch eine Lamellenplatte gebildet sein mit hauptsächlicher Ausrichtung der Mineralfasern normal zur Gebäudewand oder aber in klassischer laminarer Ausbildung mit einem Faserverlauf im wesentlichen parallel zur Gebäudewand 1. Die aus 2 ersichtliche Länge des Brandriegels entspricht der üblichen Länge derartiger Brandriegel, die nach den Abmessungen der verwendeten Dämmplatten gewählt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Länge des Brandriegels beispielsweise 625 mm, wobei Abmessungen bis 1200 mm für derartige Brandriegel üblich sind. In der Montage werden die Brandriegel 3 mit ihren Seitenflächen, hier etwa mit der Seitenfläche 12 bündig an die benachbarten Brandriegel 3 gesetzt und bilden dadurch eine durchgehende Lage, welche als Barriere gegen Brandüberschlag die Schicht aus den übereinander angeordneten Dämmplatten unterbricht.
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Bei den in den 3ff dargestellten Ausführungsformen ist nur zum Zwecke der Verdeutlichung ein Abstand zwischen dem Brandriegel 3 und dem darüber befindlichen Bauelement, etwa Dämmplatte 5 dargestellt, um die stirnseitigen Konturen sowohl des Brandriegels 3 wie auch des darüber befindlichen Bauelements klarer darzustellen, was durch beidseitige Doppellinien dargestellt ist. Real liegt bei Ausbildung der Fassadenverkleidung natürlich das obere Bauelement, etwa die Dämmplatte 5, auf dem darunter liegenden Brandriegel 3.
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Die Ausführungsform der 3 und 4 unterscheidet sich von der vorherigen Ausführungsform nur in der Ausbildung der oberen Stirnseite 9. Diese wird hier wiederum durch eine Schrägfläche 9a gebildet, die sich über den größten Teil der Dicke des Brandriegels 3 erstreckt, jedoch an den Enden abgeflacht ist, so dass Schultern 14a und 14b im Bereich der beiden Seitenflächen des Brandriegels 3 ausgebildet werden, über die die Schrägfläche 9a in die beiden gegenüberliegenden Außenflächen des Brandriegels 3 einmündet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel verlaufen die Schultern 14a und 14b normal zu den Seitenflächen des Brandriegels 3 und damit zur Gebäudewand 1. Die Dickenerstreckung L (4) der Schultern bewegt sich bei einer Dicke d des Brandriegels 3 von 100 bis 400 mm im Bereich von 10 bis 20 mm, bevorzugt 10 bis 15 mm, ohne dass dies als beschränkend anzusehen ist.
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Die Dämmplatte 5 ist bezüglich ihrer unteren Stirnseite, mit der sie auf dem Brandriegel 3 aufliegt, wiederum komplementär ausgebildet, wie deutlich aus 3 hervorgeht, also ebenfalls mit einer Schrägfläche 11a und Schultern 15a und 15b. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α der Schrägfläche 30°.
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Im Ausführungsbeispiel der 5 und 6 ist die Halte- bzw. Sammeleinrichtung 7 des Brandriegels 3 wiederum durch eine Schrägfläche 9b gebildet, die sich von der Vorderseite des Brandriegels nach unten erstreckt und in einer Schulter 14b ausläuft, die analog zur Schulter 14b des vorherigen Ausführungsbeispiels geformt ist.
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Die Schulter 14b dient ebenso wie die beiden Schultern 14a und 14b der Ausführungsform nach den 3 und 4 als Anschlag bzw. als Aufstandsfläche für das darüberliegende Hartschaumelement 5, welches, wie deutlich aus den 5 und 6 hervorgeht, komplementär zur Stirnseite des Brandriegels 3 konturiert ist, also ebenfalls eine entsprechende Schrägfläche 11b mit einer auslaufenden Schulter 15b aufweist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α 60°, was sowohl die Schrägfläche 9b wie auch die Schrägfläche 11b anbelangt. Auch die Dickenabmessungen der Schultern 14b und 15b sind entsprechend.
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Die Ausführungsform nach den 7 und 8 zeigt eine Einrichtung 7, bei der die Schulter 14a nur an der der Außenseite der Verkleidung zugewandten Seitenfläche 17 des Brandriegels 3 vorgesehen ist, wobei die Halteeinrichtung im Übrigen wiederum durch eine Schrägfläche 9c gebildet ist, die sich bis zur Gebäudewand des Brandriegels erstreckt. Der Winkel α bei dieser Ausführungsform beträgt 45°. Auch die von oben aufgesetzte Dämmplatte 5 ist an ihrer unteren Stirnseite entsprechend komplementär konfiguriert, weist also eine Schulter 15a und eine Schrägfläche 11c auf.
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Bei der Ausführungsform nach den 9 und 10 ist die Einrichtung 7 analog der Ausführungsform nach 1 ausgebildet, also durch eine komplette, d. h. über die gesamte Stirnfläche durchgehende Schrägfläche 9, die hier wiederum rein beispielshalber in einem Winkel α von 45° dargestellt ist.
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Diese Ausführungsform nach den 9 und 10 unterscheidet sich von den vorherigen Ausführungsformen dadurch, dass nunmehr nicht eigens an die Einrichtung 7 des Brandriegels 3 zu konfigurierende Dämmplatten für den oberen Anschluss an die Brandriegel 3 erforderlich sind, vielmehr die Dämmplatten in der üblichen quaderförmigen Plattenstruktur verwendet werden können, also eine spezielle Bearbeitung der Anschluss-Hartschaumplatten an dem Brandriegel 3 nicht mehr erforderlich ist. Erreicht wird dies dadurch, dass ein Zwickelelement 20 verwendet wird, welches aus dem Material der Fassadenverkleidung 2, hier EPS, gebildet ist und welches hier im Schnitt eine Dreiecksform aufweist, wobei die dem Brandriegel 3 zugewandte Stirnseite des Zwickelelements 20 in Anpassung an die Einrichtung 7 konfiguriert ist, hier also mit einer entsprechenden Schrägfläche 21, die analog durchgehend über die Dicke ausgebildet ist. Die Anschlussfläche 22 des Zwickelelements 20 verläuft in Montagestellung, wie sie in 9 ersichtlich ist, normal zur Gebäudewand 1, so dass übliche Dämmplatten ohne spezielle Konfigurierung anschließen können, hier die Dämmplatte 5.
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Die Brandriegel aus Mineralwolle werden üblicherweise aus einem quaderförmigen Element mit an sich bekannten Techniken zugeschnitten.
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Die Ausführungsform nach 11 und 12 ähnelt der vorhergehenden Ausführungsform nur mit dem Umstand, dass die Einrichtung 7 analog der Ausführungsform nach den 3 und 4 ausgebildet ist, wobei jedoch hier der Winkel α 45° beträgt. Insoweit ist die Sammeleinrichtung 7 nach 11 mit einer Schrägfläche 9a und Endschultern 14a und 14b versehen.
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Das Zwickelelement 20, hier wiederum aus EPS, ist mit einer Schrägfläche 21a versehen, an die jedoch nur im unteren Bereich eine Anschlagschulter 15b anschließt, wohingegen die Schrägfläche 21a im oberen Bereich spitzwinklig in die obere Stirnfläche 22 des Zwickelelements 20 einläuft, wie recht deutlich auch für das Zwickelement 20 aus 12 ersichtlich ist. In montierter Stellung des Zwickelements 20 schließt dessen obere Spitze 23 bzw. obere Kante 23 an die Schulter 14a an, so dass die obere Stirnfläche 22 des Zwickelelements 20 und die Schulter 14a bündig miteinander sind. Dadurch ergänzen sich die oberen Stirnflächen des Zwickelements 20 und des Brandriegels 3 zu einem Quader, auf den dann die obere Dämmplatte 5 aufgesetzt ist.
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Die Ausführungsform nach den 13 und 14 ähnelt, was den Aufbau des Brandriegels 3 anbelangt in der Sammeleinrichtung 7 der Ausführungsform nach den 5 und 6, das heißt die Einrichtung 7 weist eine Schrägfläche 9b und eine Anschlagschulter 14b zur Rückseite 8 hin auf und in montierter Stellung liegt das Zwickelelement 20 mit seiner Schrägfläche 21b an der Schrägfläche 9b so an, dass dann die obere Stirnfläche 22 die Aufstands- bzw. Anschlagfläche für die obere Dämmplatte 5 aus Styropor bildet. Beide Schrägflächen stehen unter einem Winkel α von 45° im dargestellten Ausführungsbeispiel.
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Die Ausführungsform nach den 15 und 16 ähnelt, was den Brandriegel 3 anbelangt der Ausführungsform nach den 7 und 8, das heißt die Einrichtung 7 ist gebildet durch eine Schrägfläche 9c, die sich bis zur Rückseite 8 des Brandriegels 3 erstreckt und im oberen Bereich eine Anschlagschulter 14a aufweist. Entsprechend ist auch in 16 der Brandriegel 3 dargestellt, wobei das Zwickelelement 20 einen entsprechend dreieckförmigen Querschnitt aufweist und sich mit dem Brandriegel 8 in montierter Stellung zu einem Quader ergänzt, auf den dann die Dämmstoffplatte 5 aufgesetzt wird. Die Schrägfläche 21c ist also bezüglich des Zwickelelements 20 durchgehend, also ohne Schulter.
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Die Ausführungsformen nach den 9 bis 16 ähneln sich also in der zusätzlichen Anordnung eines Zwickelelements 20, welches sich mit dem Brandriegel 3 zu einem Quader ergänzt, so dass nicht speziell konfigurierte Dämmplatten für den Anschluss an den Brandriegel 3 verwendet werden können.
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Wie im Übrigen der Figurendarstellungen ohne weiteres entnommen werden kann, ist in vorteilhafter Weise die freiliegende Vorderseite 8' des Brandriegels 3 bündig mit der Außenfläche der Dämmungsplatte, was für die nachträgliche Verputzung von Vorteil ist. Die Brandschutzmaßnahme verändert damit nicht die Außengestaltung durch die Dämmungsplatten. Da die Zeichnungen im wesentlichen schematisch sind, sind die vergleichsweise dünnen Beschichtungen an den Stirnseiten 9, 9' und an den Vorderseiten 8' der Brandriegel zeichnerisch nur in 17 dargestellt.
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Die Erfindung lässt darüber hinaus weitere Gestaltungsoptionen zu.
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So kann beispielweise die Schrägfläche neben einer bevorzugten planen auch eine konvexe und/oder konkave Kontur aufweisen.
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Der Brandschutzregel kann mit dem Zwickelelement verklebt sein, wobei ein geeigneter Brandschutzkleber verwendbar ist.
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Im Fall der Ausgestaltung der Stirnseite des Brandschutzriegels rechtwinklig zu dessen Vorderseite kann die Stirnseite auch in Form eines Stufenprofil oder Nut-Feder-Profils ausgeführt sein. Bevorzugt sind die zur Vorderseite parallel ausgerichteten Stufenflächen ebenfalls mit einer Beschichtung versehen. Besonders bevorzugt ist die Anordnung eines Brandschutzriegels mit einem Stufenprofil derart, dass die Nase in der Fassadenverkleidung von der Gebäudewand entfernt angeordnet ist, so dass sich eine quaderförmige Sammelkammer ausbildet.
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Bei Brandschutzriegeln, die mit einer Seitenfläche nicht unmittelbar an einen Brandschutzriegel anstoßen, etwa im Fall einer Laibungsöffnung, ist es bevorzugt, diese Seitenfläche mit dem Brandschutzmittel zu beschichten, was auf der Baustelle vor Ort erfolgen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2551121 [0002]
- DE 202008001750 U1 [0002]
- DE 202005000129 U [0005]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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