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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufwickeln einer Fadenspule
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 11 sowie eine Fadenspule gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 16.
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Bei
der Herstellung, Weiterbehandlung und Endverarbeitung von textilen
Fäden in mehreren Prozessen ist es bekannt, dass die Fäden
zwischen den Prozessen zum Zwecke der Speicherung zu Fadenspulen
gewickelt werden. Die in einem vorhergehenden Prozess gewickelten
Fadenspulen werden sodann als Vorlagespulen im Folgeprozess vorgelegt. Hierzu
ist es erforderlich, dass derartige Fadenspulen bestimmte Anforderungen
für den Folgeprozess genügen, die beispielsweise
eine Qualitätsstufe oder eine Mindestfadenmenge pro Fadenspule
beinhalten könnte. Um bereits nach dem Wickeln derartiger
Fadenspulen eine Sortierung vornehmen zu können, ist es
bekannt, an den Fadenspulen eine Markierwicklung zur Kennzeichnung
der Fadenspulen anzubringen.
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So
geht beispielsweise aus der
EP
1 225 259 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung hervor,
bei welcher am Umfang einer Fadenspule nach Erreichen eines Solldurchmessers
eine Markierwicklung zur Kennzeichnung der Fadenspule erzeugt wird.
Die Markierwicklung wird durch eine Mehrzahl im Abstand zueinander
angeordnete parallele Windungen des Fadens am Umfang der Fadenspule
erzeugt, so dass sich am Umfang der Fadenspule ein Fadenwulst ergibt.
Auf Grund der parallel erzeugten Fadenwindungen besitzen derartige
Fadenwülste eine geringe Stabilität, so dass derartige
Markierwicklungen vor dem Wechseln der Spulen nur kurzeitig gewickelt werden.
Derartige Verfahren und Vorrichtungen erfordern somit nach Erreichen
eines Solldurchmessers der Fadenspule einen relativ schnell ausgeführten
Spulenwechsel, damit eine Instabilität der Markierwicklung
nicht zu einer Prozessunterbrechung führt. So ist zum Aufwickeln
eines Fadens die Einhaltung einer Mindestaufwickelspannung zwingend
erforderlich, um Fadenver schlappungen und daraus resultierende Fadenwickel
an den vorgeordneten Prozessaggregaten wie z. B. Lieferwerken zu
vermeiden.
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Aus
der
WO 2007/062439
A2 ist ein weiteres Verfahren und eine weitere Vorrichtung
bekannt, bei welcher die Markierwicklung als eine Kreuzwicklung mit
einem veränderten Kreuzungswinkel am Umfang der Fadenspule
abgelegt wird. Hierbei erfolgt die Kennzeichnung durch die Änderung
des Kreuzungswinkels bei Ablage des Fadens am Umfang der Fadenspule.
Derartige Markierwicklungen sind zwar mit ausreichender Stabilität
am Umfang der Fadenspule auch über längere Zeit
zu erzeugen, jedoch besitzen sie grundsätzlich den Nachteil,
dass die Kennzeichnung der Fadenspule nicht von außen sichtbar
ist. Die Änderung des Kreuzungswinkels bei Ablage des Fadens
am Umfang der Spule lässt sich erst nach Abzug des Fadens
von der Spule erkennen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Aufwickeln einer
Fadenspule gemäß der eingangsgenannten Art sowie
eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen,
bei welchem bzw. bei welcher eine Markierwicklung am Umfang der
Fadenspule unabhängig von einem Wickelende erzeugbar ist.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung liegt darin, eine Fadenspule sowie ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Fadenspule bereitzustellen,
die insbesondere für manuelle Spulenwechsel der fertig
gewickelten Spulen geeignet sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren
mit dem Merkmal nach Anspruch 1, durch eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens mit dem Merkmal nach Anspruch 11 sowie durch eine
Fadenspule mit dem Merkmal nach Anspruch 18 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale und Merkmalskombinationen
der jeweiligen Unteransprüche definiert.
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Die
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Markierwicklung am
Umfang der Fadenspule unabhängig von einem Spulenwechsel
am Umfang der Fadenspule erzeugt werden kann. Hierzu wird nach Bildung
der Markierwicklung der Faden erfindungsgemäß zur
Bildung einer Abfallwicklung am Umfang der Fadenspule abgelegt und
weiter hin- und hergeführt. Somit lässt sich das
Aufwickeln der Fadenspule mit dem wesentlichen unveränderten
Bedingungen insbesondere im Hinblick auf eine erforderliche Mindestaufwickelspannung
in dem Faden fortführen. Derartige Zustände träten
besonders bei teilautomatischen Textilmaschinen auf, bei welchem eine
Vielzahl von Wickelstellen durch eine Bedienperson zum Spulenwechsel
bedient werden müssen. So lässt sich bei derartigen
Maschinen der Zeitpunkt des Spulenwechsels nach Erreichen eines
Solldurchmessers der Fadenspule nicht vorherbestimmen, sondern ist
im Wesentlichen von einer Bedienperson abhängig. Das erfindungsgemäße
Verfahren ermöglicht somit eine Kennzeichnung der Fadenspulen auch
bei nicht automatisierten Spulenwechseln.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Führungsmittel
zur Erzeugung einer Markierwicklung derart ausgebildet und steuerbar,
dass nach dem Wickeln der Markierwicklung der Faden zur Bildung
einer Abfallwicklung am Umfang der Fadenspule abgelegt und hin-
und hergeführt wird. Damit lässt sich der Faden
ohne Unterbrechung kontinuierlich am Umfang der Fadenspule aufwickeln.
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Die
erfindungsgemäße Fadenspule besitzt den besonderen
Vorteil, dass die nach Erreichen eines Solldurchmessers der Fadenspule
zusätzlich aufgewickelte Fadenmenge erkennbar ist und bei Vorbereitung
eines Folgeprozess berücksichtigt oder entfernt werden
kann. Damit lassen sich in einem Folgeprozess die vorgelegten Fadenspulen
jeweils mit der durch den Solldurchmesser der Fadenspule bestimmten
Fadenmenge vorlegen. Natürlich kann hierbei die Markierwicklung
am Umfang der Fadenspule dazu genutzt werden, um gleichzeitig mehrere charakteristische
Größen der Fadenspule zu kennzeichnen. So lässt
sich beispielsweise durch die Lage der Markierwicklung ein Solldurchmesser
der Fadenspule und damit eine Fadenlänge innerhalb der
Fadenspule kennzeichnen. Die Größe oder die Anzahl
der Markierwicklungen am Umfang der Fadenspule könnte beispiels weise
ein Maß für die jeweilige Fadenqualität
darstellen. Unabhängig hiervon zeigt die Abfallwicklung
am Umfang im Verhältnis zur Markierwicklung eine größere
Breite in axialer Richtung auf, um nach Bildung der Markierwicklung
einer möglichst gleiche und konstante Fortführung
des Wickelprozess zu erhalten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt in der
Weiterbildung ausgeführt, bei welcher der Faden die Abfallwicklung
am Umfang der Spule bis zum Zeitpunkt eines Spulenwechsels zur Abnahme
der Fadenspule vom Wickelträger bewickelt. So ist sichergestellt,
dass die Aufwicklung des Fadens nur für eine kurze Zeitspanne,
in welcher die Fadenspule gewechselt wird, zu unterbrechen ist.
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Die
erfindungsgemäße Verfahrensvariante, bei der Faden
die Abfallwicklung am Umfang der Spule bis zum Zeitpunkt eines Fadenschnitts
bewickelt, ist besonders vorteilhaft, um beim Ausbleiben des Spulenwechsels
eine Begrenzung des Spulendurchmessers der gewickelten Fadenspule
zu erhalten. Vor Erreichen eines maximalen Spulendurchmessers wird
ein Fadenschnitt ausgelöst.
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Um
die gesamte Spulenbreite der Fadenspule zur Erzeugung der Abfallwicklung
nutzten zu können, ist die Verfahrenvariante besonders
vorteilhaft, bei welcher der Faden zum Wickeln der Abfallwicklung
entlang der Spulenbreite hin- und hergeführt wird und wobei
die Abfallwicklung die Markierwicklung am Umfang der Fadenspule überdeckt.
Diese Verfahrensvariante ist insbesondere bei geformten und gegenüber
dem Solldurchmesser der Fadenspule erhabenen Markierwicklungen vorteilhaft
anwendbar. Die Form der Markierwicklung kann jedoch auch als Stufe
ausgebildet sein, so dass nach dem Überwickeln der Fadenspule
die Markierung am Umfang der Fadenspule sichtbar bleibt.
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Die
Abfallwicklung lässt sich hierbei bevorzugt mit einer Changierfrequenz
des Fadens erzeugt, die gleich groß der zu Bildung der
Kreuzwicklung eingestellten Changierfrequenz ist. Damit wird die
Abfallwicklung auch als Kreuzwicklung gewickelt und bildet einen
sehr stabilen Schutzmantel gegenüber den Solldurchmesser
der Fadenspule dar. Zudem bleibt die Fadenqualität des
gewickelten Fa dens gleich, so dass die Fadenmenge innerhalb der
Abfallwicklung zur Weiterbehandlung in einem Weiterbearbeitungsprozess
genutzt werden kann.
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Der
Zeitpunkt zum Wickeln der Abfallwicklung lässt sich gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorteilhaft durch eine
Wickelzeit oder eine gewickelte Fadenlänge seit Beginn
der Markierwicklung am Umfang der Fadenspule bestimmen.
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Der
Zeitpunkt zum Wickeln der Markierwicklung lässt sich durch
Wickelpatameter vorzugsweise derart festlegen, so dass beispielsweise
eine gewünschte Fadenlänge der Fadenspule bestimmbar ist.
So lässt sich eine Wickelzeit oder ein Solldurchmesser
der Fadenspule oder eine gewickelte Fadenlänge vorgeben,
die ab Beginn der Wicklung der Fadenspule einen Beginn der Markierwicklung
definiert. In den Fällen, bei welchem die Aufwickelgeschwindigkeit
zur Bildung der Fadenspule im Wesentlichen konstant ist, wird die
Vorgabe von Wickelzeiten zur Bestimmung von maximalen Fadenlängen
bevorzugt angewendet. Somit ist die Wickelzeit bevorzugt auch als
Vorgabe für die Umstellung zwischen der Markierwicklung
und der Abfallwicklung genutzt.
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Um
trotz der Abfallwicklung eine sichere Kennzeichnung der Fadenspule
durch die Markierwicklung zu erhalten, wird die Markierwicklung
vorzugsweise in Form eines Wulstes oder in Form einer Stufe am Umfang
der Fadenspule gewickelt.
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Um
möglichst eine geringe Fadenlänge in die Abfallwicklung
zu wickeln, ist die Verfahrensvariante bevorzugt angewendet, bei
welcher bei Erreichen eines Solldurchmessers und/oder bei Beginn
der Markierwicklung ein Steuersignal zum Einleiten eines Wechsels
der Fadenspule erzeugt wird.
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Die
Abfallwicklung am Umfang der Fadenspule wird bevorzugt mit dem Changiermittel
gebildet. Insoweit ist die Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Ver fahrens bevorzugt verwendet, bei welcher am Ende der Markierwicklung
ein zweites Steuersignal zur Steuerung des Wickelvorgangs erzeugt
wird.
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Um
insbesondere die Steuerbefehle gegenüber einer Bedienperson
anzuzeigen, ist die Verfahrensvariante besonders vorteilhaft, bei
welcher das Steuersignal ein visuelles Leuchtmittel aktiviert, wobei
das Leuchtmittel dem Steuerbefehl eine farbige Leuchtdiode zuordnet.
Somit lässt sich sowohl der Solldurchmesser der Fadenspule,
der üblicherweise das Ende einer Aufwicklung darstellt,
und der Beginn der Abfallwicklung durch unterschiedlich farbige Leuchtdioden
gegenüber einer Bedienperson anzeigen. Damit lassen sich
vorteilhaft die in den Abfallwicklungen gewickelten Fadenlängen
auf ein Minimum reduzieren.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann das Führungsmittel
zur Bildung der Abfallwicklung grundsätzlich durch einen
beweglichen Fadenführer gebildet sein, welcher in den Zwischenraum zwischen
dem Changiermittel und der Fadenspule positionierbar ist. Diese
Vorrichtungsvariante ist insbesondere bei mechanischen Changiermitteln
eingesetzt.
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Für
den Fall, dass das Changiermittel einen elektromotorisch angetriebenen
Changierfadenführer aufweist, lässt sich das Führungsmittel
vorzugsweise durch den Changierfadenführer bilden. Die Lage
des Changierfadenführers lässt sich beispielsweise
durch einen Schrittmotor beliebig verändern, so dass die
Markierwicklungen und die Abfallwicklung mit großer Flexibilität
erzeugt werden können.
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Grundsätzlich
ist aber auch bei Changiermittel mit einem mechanischen Hubsteuergetriebe
der Changierfadenführer als Führungsmittel einsetzbar. Hierzu
weist das Hubsteuergetriebe ein steuerbares Verstellglied auf, so
dass durch eine beidseitige mechanisch eingeleitete Hubverkürzung
eine Markierwicklung und unmittelbar anschließend die Abfallwicklung
erzeugt werden.
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Unabhängig
von der Ausbildung des Führungsmittels wird durch die Steuereinrichtung
das Aufwickeln des Fadens überwacht, so dass bei Bereichen
eines Solldurchmessers der Fadenspule, der beispielsweise durch
eine Drehzahl des Wickelträger bestimmbar ist, das Führungsmittel
aktiviert bzw. zum Einleiten eines Spulenwechsel deaktiviert. Hierbei
ist es besonders vorteilhaft, wenn die Steuereinrichtung mit einem
Leuchtmittel gekoppelt ist, welches zumindest eine farbige Leuchtdiode
aufweist. Damit können bei teilautomatischen Aufwicklungen mit
manuellen Spulenwechseln die Zustände der Fadenspule gegenüber
einer Bedienperson angezeigt werden. So lässt sich beispielsweise
das Erreichen des Solldurchmessers der Fadenspule durch eine Leuchtdiode
in gelb und der Beginn der Abfallwicklung mit einer Leuchtdiode
in rot signalisieren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand
einiger Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen
Vorrichtung unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen
näher erläutert.
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Es
stellen dar:
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1 schematisch
ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
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2 schematisch
eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Fadenspule,
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3 schematisch
eine Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Fadenspule,
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4 schematisch
ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens und
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5 schematisch
ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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In 1 ist
schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens darge stellt. Hierbei sind nur die zur Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens relevanten Bauteile
der Vorrichtung gezeigt.
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An
einem Wickelträger 3 ist eine Spulhülse 2 gehalten,
an deren Umfang eine Fadenspule 1 gewickelt wird. Der Wickelträger 3 ist
als eine angetriebene Spindel 4 dargestellt. Dabei weist
die Spindel 4 am Umfang eine Klemmeinrichtung (hier nicht
dargestellt) auf, um die auf die Spindel 4 aufgesteckte Spulhülse 2 zu
fixieren. Der Antrieb der Spindel 4 ist hier ebenfalls
nicht dargestellt.
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Der
Spindel 4 ist dem Fadenlauf eine drehbar gelagerte Andrückwalze 5 vorgeordnet.
Die Andrückwalze 5 oder die Spindel 4 sind
beweglich gehalten, um während des Aufwickelns eines Fadens 16 das
Anwachsen der Fadenspule 1 zu ermöglichen. Die
Andrückwalze 5 liegt während des Wickelvorgangs
am Umfang der Fadenspule an. Dem Fadenlauf ist der Andrückwalze 5 ein
Changiermittel 6 vorgeordnet. Das Changiermittel 6 weist
zumindest einen Changierfadenführer 7 auf, der über
ein Antriebsmittel 21 innerhalb eines Changierhubes angetrieben
wird. Seitlich neben der Fadenspule 1 ist in dem Zwischenraum
zwischen den Changierfadenführer 7 und der Fadenspule 1 ein
Führungsmittel 8 angeordnet. Das Führungsmittel 8 wird
durch einen beweglichen Fadenanschlag 9 und einen den Fadenanschlag 9 antreibenden
Aktor 10 gebildet. Der Aktor 10 ist mit einer
Steuereinrichtung 11 gekoppelt. Zur Erfassung der Spindeldrehzahl
der Spindel 4 ist ein Sensor 12 vorgesehen, der
ebenfalls mit der Steuereinrichtung 11 verbunden ist.
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Bei
der in 1 dargestellten Vorrichtung wird ein zulaufender
Faden 16 kontinuierlich zu einer Fadenspule 1 aufgewickelt.
Dabei wird der Faden 16 durch den Changierfadenführer 7 innerhalb
eines Changierhubes entlang der Fadenspule hin- und hergeführt,
so dass eine Fadenspule mit einer Kreuzwicklung entsteht. Die Fadenspule 1 weist
eine zylindrische Form mit geraden Stirnflächen auf. Die
Ablage des Fadens 16 erfolgt dabei über die am
Umfang der Fadenspule 1 anliegende Andrückwalze 5.
Die Spindel 4 wird zum Aufwickeln des Fadens 16 derart angetrieben,
dass die Umfangsgeschwindigkeit der Fadenspule 1 während
des gesamten Wickelvorgangs konstant bleibt.
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Während
des Wickelvorgangs wird die Drehzahl der Spindel 4 durch
den Sensor 12 erfasst und der Steuereinrichtung 11 aufgegeben.
Da die Spindeldrehzahl sich in Abhängigkeit vom Zuwachs
der Fadenspule 1 verändert, lassen sich hieraus
unmittelbar die Istparameter der Fadenspule wie beispielweise Wickelzeit,
Spulendurchmesser oder Fadenlänge ableiten und in der Steuereinrichtung 11 weiterverarbeiten.
Die Steuereinrichtung 11 könnte hierzu einen Komparator
aufweisen, der mit einem Datenspeicher verknüpft ist. Der
Datenspeicher könnte durch eine Dateneingabe verbunden
sein, durch welche die Steuereinrichtung 11 Sollparameter
der Fadenspule 1 aufgegeben werden. Die der Steuereinrichtung 11 über
die Dateneingabe zugeführten Sollparameter der Fadenspule
definieren dabei den Zeitpunkt zum Wickeln einer Markierwicklung
am Umfang der Fadenspule 1. Als Sollparameter können hierbei
eine Wickelzeit, ein Spulendurchmesser oder eine Fadenlänge
vorgegeben werden. So ließe sich beispielsweise durch den
Komparator innerhalb der Steuereinrichtung 11 ein ständiger
Ist/-Sollvergleich durchführen.
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Sobald
ein Parametervergleich einen Solldurchmesser der Fadenspule 1 ermittelt,
wird über die Steuereinrichtung 11 ein erstes
Streusignal ausgelöst und gleichzeitig der Aktor 10 zur
Betätigung des Führungsmittels 8 aktiviert.
Das Führungsmittel 8, dass in diesem Ausführungsbeispiel
durch den Fadenanschlag 9 gebildet ist, wird in Richtung
zur Spulenmitte hingeführt, so dass der durch den Changierfadenführer 7 hin-
und hergeführt Faden in seinem Changierhub einseitig blockiert
ist. Dankt wird nun beim Wickeln der Markierwicklung am Umfang der Fadenspule
der Changierhub einseitig verkürzt, so dass sich an der
Stirnseite der Fadenspule eine Markierstufe 17 ausbildet.
So lässt sich das Erreichen eines Solldurchmessers der
Fadenspule 1 durch die Markierstufe 17 an der
Stirnseite der Fadenspule 1 kennzeichnen. Zur Ausprägung
der Markierstufe 17 an der Stirnseite der Fadenspule 1 wird
die Markierwicklung nur mit wenigen Fadenlagen am Umfang der Fadenspule 1 gewickelt.
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Nach
Erreichen des Solldurchmessers der Fadenspule 1 wird das
durch die Steuereinrichtung 11 erzeugte Steuersignal parallel
einem Leuchtmittel 22 zugeführt. Das Leuchtmittel 22 enthält
mehrere Leuchtdioden 23.1 und 23.2, die in unterschiedlichen Farben
ausgeführt sind. Durch das Steuersignal wird in dem Leuchtmittel 22 eine
erste Leuchtdiode 23.1 aktiviert. Somit lässt
sich an einer Wickelstation anzeigen, dass die Fadenspule 1 ein
Solldurchmesser erreicht hat und somit einen Spulenwechsel der Fadenspule 1 eingeleitet
werden kann, dass insbesondere zur Durchführung eines manuellen
Spulenwechsels besonders vorteilhaft ist.
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Nachdem
wenige Fadenlagen am Umfang der Fadenspule 1 gewickelt
sind, so dass die Markierstufe 17 sichtbar ist, erzeugt
die Steuereinrichtung ein zweites Steuersignal, um den Wickelvorgang
zu ändern. Das zweite Steuersignal wird ebenfalls im Leuchtmittel 22 zugeführt,
um eine zweite Leuchtdiode 23.2 zu aktivieren. Damit wird
gegenüber einer Bedienperson angezeigt, dass der Wickelstation
die Fadenspule 1 mit einem Abfallwickel bewickelt wird.
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Der
Zeitpunkt zur Umstellung zwischen der Markierwicklung und der Abfallwicklung
am Umfang der Fadenspule wird durch eine Wickelzeit oder eine Fadenlänge
bestimmt, die als Markierwicklung am Umfang der Fadenspule abgelegt
werden soll.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird
die Markierwicklung am Umfang der Fadenspule 1 eine Kreuzwicklung
erzeugt, so dass der Faden 16 entlang der Spule hin- und
hergeführt wird. Am Ende der Markierwicklung lässt
sich somit die Abfallwicklung ohne weitere Umstellung am Umfang
der Fadenspule ablegen, wobei die Markierwicklung überwickelt
wird. Die Abfallwicklung am Umfang der Fadenspule 1 enthält
nun die Fadenlänge, die auf Grund einer Zeitverzögerung
beim Spulenwechsel anfällt und kontinuierlich bis zum Spulenwechsel
aufgewickelt wird. Das Führungsmittel 8 bleibt
in diesem Ausführungsbeispiel in seiner ausgelenkten Position stehen,
so dass auch die Abfallwicklung am Umfang der Fadenspule 1 mit
einseitig verkürztem Changierhub gewickelt wird.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
das Führungsmittel 8 derart ausgebildet, dass
sowohl die Spulenwicklung, die Markierwicklung und die Abfallwicklung
jeweils als eine Kreuzwicklung gewickelt wird, bei welcher der Faden 16 durch
den Changierfadenführer 7 geführt ist.
Grundsätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit,
dass Führungsmittel 8 derart auszubilden, dass
der Faden zur Bildung der Markierwicklung aus dem Changierfadenführer 7 herausgehoben
wird und durch das Führungsmittel geführt wird.
Am Ende der Markierwicklung könnte dann beispielsweise
der Faden zurück in den Changierfadenführer geführt
werden, so dass die Abfallwicklung und die Spulenwicklung jeweils
als Kreuzwicklung durch den Changierfadenführer 7 gewickelt
werden.
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In 2 ist
eine Ansicht der in dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
gewickelten Fadenspule 1 gezeigt. Die Fadenspule 1 ist
in einer Spulhülse 2 gehalten. Die Fadenspule 1 besteht
aus einem in einer Kreuzwicklung aufgewickelten Faden. Die Fadenspule 1 ist
zylindrisch gewickelt und weist zu beiden Stirnseiten gerade Stirnflächen
auf. Die Fadenspule am Umfang der Spulhülse 2 ist
durch eine Spulenwicklung 18, eine Markierwicklung 14 und
eine Abfallwicklung 15 gebildet. Die Spulenwicklung 18 enthält
eine Fadensolllänge und bildet somit einen Solldurchmesser
der Fadenspule 1, wie sie beispielsweise zur Weiterverarbeitung
in einem Folgeprozess benötigt wird. Die unmittelbar sich
anschließende Markierwicklung 14 ist in diesem
Ausführungsbeispiel ebenfalls als eine Kreuzwicklung gewickelt,
wobei der Changierhub gegenüber der Spulenwicklung einseitig
verkürzt ist. Somit ergibt sich an einer der Stirnseiten
eine Markierstufe 17, die durch die Markierwicklung 14 gebildet
ist. Die Markierwicklung 14 erfordert nur wenige Fadenlagen,
um die Kennzeichnung am Umfang der Spule durch die Markierstufe 17 deutlich
zu machen. Da diese Fadenspule erst nach Ablauf einer Wickelzeit
zum Aufwickeln der Markierwicklung 14 gewechselt wurde,
erfolgt eine Umstellung von der Markierwicklung auf die Abfallwicklung 15.
Die Abfallwicklung 15 ist hier ebenfalls als Kreuzwicklung
gewickelt und überdeckt die Markierwicklung 14 vollständig.
Die innerhalb der Abfallwicklung 15 gewickelte Fadenlänge
ist von Fadenspule zu Fadenspule unterschiedlich groß.
Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Fadenspule 1 durch
einen manuellen Spulenwechsel aus der Wickelstation genommen wurde,
ergeben sich unterschiedliche Größen der Abfallwicklung 15.
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Die
Spulenwicklung 18, die Markierwicklung 14 und
die Abfallwicklung 15 können hierbei mit gleichem
Kreuzungswinkel des Fadens gewickelt sein, so dass der Faden mit
unveränderter Changierfrequenz gewickelt werden kann.
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Bei
dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel weist
die Fadenspule 1 an einer der Stirnseiten auf der Spulhülse 2 eine
Fadenreservewicklung 13 auf, die den Beginn des Wickelvorgangs
der Fadenspule 1 kennzeichnet. Die Fadenreservewicklung 13 enthält
das Fadenende der Fadenspule 1. Die Markierwicklung 14 am
Umfang der Fadenspule 1 enthält einen Fadenanfang,
der nach Abnahme der Abfallwicklung 15 gebildet wird.
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Grundsätzlich
besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Spulenwicklung 18,
die Markierwicklung 14 und die Abfallwicklung 15 der
Fadenspule 1 mit unterschiedlichen Wicklungsarten zu erzeugen.
So ist in 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Fadenspule gezeigt, die
im Wesentlichen identisch zu dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
ist, so dass zu der vorgenannten Beschreibung Bezug genommen wird
und anschließend nur die Unterschiede erläutert
werden. Bei der in 3 dargestellten Fadenspule 1 ist
zunächst die Spulenwicklung 18 am Umfang der Spuldüse 2 gewickelt
und bildet einen Solldurchmesser der Fadenspule 1. An einem
Stirnseitigen Ende der Fadenspule 1 ist am Umfang der Fadenspule 1 oberhalb
der Spulenwicklung die Markierwicklung 14 gewickelt. Die Markierwicklung 14 ist
als Wulst 28 ausgebildet, wobei der Faden 16 innerhalb
des Wulstes 28 durch eine Parallelwicklung erzeugt ist.
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Seitlich
neben der Markierwicklung 14 ist am Umfang der Fadenspule
die Abfallwicklung 15 gewickelt. Die Abfallwicklung 15 geht
unmittelbar auf der Spulenwicklung 18 auf und ist ebenfalls
als Kreuzwicklung gewickelt.
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Die
in 3 dargestellte Fadenspule lässt sich
beispielsweise durch das in 4 gezeigte
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung herstellen. Das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung nach 4 weist einen Wickelträger 3 auf,
der durch zwei sich gegenüberliegende Zentrierteller 19.1 und 19.2 gebildet
ist. Zwischen den Zentriertellern 19.1 und 19.2 ist
eine Spulhülse 2 gehalten, an deren Umfang an
Fadenspule 1 gewickelt wird. Die Zentrierteller 19.1 und 19.2 sind drehbar
gelagert. Am Umfang der Fadenspule 1 liegt eine Treibwalze 20 an,
die durch einen Walzenantrieb 24 mit konstanter Umfangsgeschwindigkeit
angetrieben wird, so dass die Fadenspule 1 sich auf Grund
der Friktion mit der Treibwalze 20 dreht.
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Der
Treibwalze
20 ist im Fadenlauf ein Changiermittel
6 vorgeordnet.
Das Changiermittel
6 weist einen Changierfadenführer
7 auf,
der über das Antriebsmittel
21 angetrieben ist.
Das Changiermittel
6 könnte hierbei beispielsweise
als eine Riemenchangierung ausgebildet sein, wie sie aus der
EP 0 999 992 B1 bekannt
ist. Insoweit wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug
zu der zitierten Druckschrift genommen.
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Die
Riemenchangierung 26 wird in diesem Fall durch einen Schrittmotor 25 angetrieben,
so dass der Changierfadenführer 7 innerhalb eines
Changierhubes hin- und hergeführt wird. Der Schrittmotor 25 ist
mit einer Wegsteuerung 27 gekoppelt, die mit der Steuereinrichtung 11 verbunden
ist. Die Steuereinrichtung 11 ist zur Erfassung der Hülsendrehzahl
der Spulhülse 2 mit einem Sensor 12 verbunden,
um anhand der jeweiligen Hülsendrehzahl eine Auswertung der
Parameter der Fadenspule 1 vornehmen zu können.
Hiezu ist die Steuereinrichtung 11 entsprechenden Ausführungsbeispiel
nach 1 ausgeführt. So ist die Steuereinrichtung 11 mit
einem Leuchtmittel 22 gekoppelt, dass zumindest zwei Leuchtdioden 23.1 und 23.2 verfügt.
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Sobald über
die Steuereinrichtung 11 ein Zustand erreicht ist, bei
welcher eine Umstellung der Spulenwicklung in die Markierwicklung
notwendig ist, wird über die Wegsteuerung 27 der
Schrittmotor 25 derart gesteuert, dass der Changierfadenführer 7 eine
bestimmte Stellung innerhalb des Changierhubes einnimmt. Insoweit
erfüllt der Changierfadenführer 7 eine
Doppelfunktion und bildet gleichzeitig das Führungsmittel 8 zur
Bildung der Markierwicklung. Somit lassen sich alle drei Wicklungen 18, 14 und 15 der
Fadenspule 1 nacheinander vorteilhaft durch den motorisch
angetriebenen Changierfadenführer 7 und der Wegsteuerung 27 ausführen.
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In 4 ist
die Betriebssituation dargestellt, bei welcher der Changierfadenführer 7 die
Abfallwicklung 15 am Umfang der Fadenspule 1 wickelt. Zuvor
wurde in einem Bereich neben der Abfallwicklung 15 die
Markierwicklung 14 mit einer Parallelwicklung am Umfang
der Fadenspule 1 gewickelt. Die Abfallwicklung 15 ist
dabei im Verhältnis zur Markierwicklung 14 wesentlich
breiter am Umfang der Fadenspule 1 ausgebildet, um möglichst
während der Wartezeit auf einen Spulenwechsel einen möglichst geringen
Spulenzuwachs zu erhalten.
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In
der 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens schematisch dargestellt.
Bei diesen Ausführungsbeispiel wird der Changierfadenführer 33 ebenfalls
als Führungsmittel 8 genutzt, um nach der Spulenwicklung die
Markierwicklung und die Abfallwicklung zu bilden.
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Das
Antriebsmittel
11 ist hierzu aus einer angetriebenen Kehrgewindewelle
29 und
einem Hubsteuergetriebe
31 gebildet. Derartige Antriebsmittel sind
im Stand der Technik bereits lange bekannt und beispielsweise in
der
DE 19 16 580 beschrieben.
Insoweit wird im nachfolgenden die konstruktive Ausführung
nur in groben Zügen dargelegt.
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Am
Umfang der Kehrgewindewelle 29 ist in einer Nut ein Koppelglied 34 geführt,
das zur Hin- und Herführung des Changierfadenführers 33 mit
dem Changierfadenführer verbunden ist. Die Kehrgewindewelle 29 wird
hierzu über einen Antrieb 30 angetrieben. Das
ebenfalls an den Changierfadenführer 33 angreifende
Hubsteuergetriebe 31 ermöglicht eine Verstellung
des Changierfadenführers zur Änderung des Changierhubes.
Hierzu ist dem Hubsteuergetriebe 31 ein Verstellglied 32 zugeordnet,
durch welches eine Hubeinstellung des Changierhubes erfolgt. Das
Verstellglied 32 ist vorzugsweise mechanisch mit einem
als Wickelträger 3 ausgebildeten Spulenhalter
verbunden. Damit lässt sich die durch die anwachsende Fadenspule
erzeugte Ausweichbewegung des Spulenhalters unmittelbar bei mechanischer
Kopplung mit dem Verstellglied nutzen, um bei Erreichung eines Solldurchmessers
der Fadenspule eine sprunghafte Hubänderung des Changierhubes einzuleiten.
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Grundsätzlich
besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Verstellglied 32 derart
auszubilden, dass über elektrische Ansteuerungen eine entsprechende Hubänderung über
das Hubsteuergetriebe eingeleitet wird.
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Die
Fadenspule 1 wird an einer Spulhülse 2 gewickelt,
die an dem Spulenhalter 3 zwischen zwei Zentriertellern 19.1 und 19.2 gehalten
ist. Der Antrieb der Fadenspule 1 zum Aufwickeln des Fadens
erfolgt über eine Treibwalze 20, die mit einem
Antrieb 24 verbunden ist.
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Bei
der in 5 dargestellten Betriebssituation ist an dem Changierfadenführer 33 ein
reduzierter Changierhub eingestellt, um am Umfang der Fadenspule 1 eine
Abfallwicklung 15 zu wickeln. Die Einleitung der Changierhubänderung
könnte dabei durch mechanische Kopplung zwischen dem Verstellglied 32 und
dem Spulenhalter 3 oder durch eine elektrische Ansteuerung
des Verstellgliedes 32 erfolgen. Bei einer mechanischen
Kopplung zwischen dem Spulenhalter 3 und dem Verstellglied 32 wird
die Verkürzung des Changierhubes nach Erreichen des Solldurchmessers
der Spulenwicklung 18 selbsttätig ausgeführt.
Dabei ergeben sich zu beiden Enden der Fadenspule 1 jeweils
zwei Markierstufen 17.1 und 17.2. Die Markierstufen 17.1 und 17.2 kennzeichnen somit
am Umfang der Fadenspule den erreichten Solldurchmesser der Fadenspule 1.
Anschließend wird die Abfallwicklung 15 in dem
Bereich zwischen den Markierstufen 17.1 und 17.2 gewickelt.
Die durch die Kehrgewindewelle 29 erzeugte Changierfrequenz bleibt
dabei unverändert, so dass sowohl die Spulenwicklung 18 als
auch die Abfallwicklung 15 mit gleicher Changiergeschwindigkeit
gewickelt werden.
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Um
zusätzliche Kennzeichnungen an der Fadenspule vornehmen
zu können, besteht auch die Möglichkeit, die mechanische
Kopplung zwischen dem Spulenhalter 3 und dem Verstellglied 32 derart auszubilden,
dass bei Erreichung eines weiteren Durchmessers der Fadenspule eine
weitere Stufe am Umfang der Fadenspule gewickelt wird. So werden mehrere
sprungartige Changierhubverkürzungen am Umfang der Spule
sichtbar.
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Es
besteht jedoch auch die Möglichkeit, zwischen dem Spulehalter 3 und
dem Verstellglied 32 eine konstante mechanische Kopplung
einzustellen, die eine kontinuierliche Changierhubveränderung zum
Wickeln einer bikonischen Spule ermöglicht. So lässt
sich beispielsweise die Veränderung des Changierhubes über
eine Kurvenbahn kontinuierlich steuern. In diesen Fällen
wird vorzugsweise ein Aktor verwendet, um beispielsweise die Lage
eines an der Kurvenbahn geführten Nockens zu verändern.
Somit können überlagert sprunghafte Verkleinerungen
des Changierhubes mit dem Hubsteuergetriebe ausgeführt
werden.
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Die
in 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Vorrichtung und der erfindungsgemäßen
Fadenspule sind in ihrem Aufbau und Ausbau beispielhaft. Wesentlich hierbei
ist, dass neben einer Markierung der Fadenspule eine Abfallwicklung
am Umfang der Fadenspule erzeugbar ist, mit welcher eine Wartezeit
bis zu einem Wickelende der Fadenspule überbrückt
werden kann. Das erfindungsgemäße Verfahren ist
insbesondere geeignet, um den Faden mit gleichbleibender Qualität
in den Abfallwickel zu wickeln. Somit lässt sich die Fadenlänge
des Abfallwickels unmittelbar einem Weiterbehandlungsprozess zuführen.
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- 1
- Fadenspule
- 2
- Spulhülse
- 3
- Wickelträger
- 4
- Spindel
- 5
- Andrückwalze
- 6
- Changiermittel
- 7
- Changierfadenführer
- 8
- Führungsmittel
- 9
- Fadenanschlag
- 10
- Aktor
- 11
- Steuereinrichtung
- 12
- Sensor
- 13
- Fadenreservewicklung
- 14
- Markierwicklung
- 15
- Abfallwicklung
- 16
- Faden
- 17,
17.1, 17.2
- Markierstufe
- 18
- Spulenwicklung
- 19.1,
19.2
- Zentrierteller
- 20
- Treibwalze
- 21
- Antriebsmittel
- 22
- Leuchtmittel
- 23.1,
23.2
- Leuchtdiode
- 24
- Walzenantrieb
- 25
- Schrittmotor
- 26
- Riemenchangierung
- 27
- Wegsteuerung
- 28
- Wulst
- 29
- Kehrgewindewelle
- 30
- Wellenantrieb
- 31
- Hubsteuergetriebe
- 32
- Verstellglied
- 33
- Changierfadenführer
- 34
- Koppelglied
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1225259
A1 [0003]
- - WO 2007/062439 A2 [0004]
- - EP 0999992 B1 [0050]
- - DE 1916580 [0055]