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DE102008047247A1 - Kontaktsystem für ein Schaltgerät mit einem Schaltwellensegment drehbar gelagerten Kontaktglied und mit einer axial dazwischen angeordneten Rasteinrichtung - Google Patents

Kontaktsystem für ein Schaltgerät mit einem Schaltwellensegment drehbar gelagerten Kontaktglied und mit einer axial dazwischen angeordneten Rasteinrichtung Download PDF

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DE102008047247A1
DE102008047247A1 DE102008047247A DE102008047247A DE102008047247A1 DE 102008047247 A1 DE102008047247 A1 DE 102008047247A1 DE 102008047247 A DE102008047247 A DE 102008047247A DE 102008047247 A DE102008047247 A DE 102008047247A DE 102008047247 A1 DE102008047247 A1 DE 102008047247A1
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DE
Germany
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contact
switching
shaft segment
switching shaft
contact member
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008047247A
Other languages
English (en)
Inventor
Marc Dipl.-Ing. Liebetruth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
Priority to DE102008047247A priority Critical patent/DE102008047247A1/de
Publication of DE102008047247A1 publication Critical patent/DE102008047247A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Es wird ein Kontaktsystem (1; 101) für ein Schaltgerät (10; 110) mit einem in einem Schaltwellensegment (5; 105) drehbar gelagerten Kontaktglied (3; 103) mit zumindest einem Kontaktarm (31; 131, 32; 132) vorgeschlagen. Das Schaltwellensegment (5; 105) ist zum Verdrehen des Kontaktgliedes (3; 103) in eine Ein- oder Ausschaltstellung um eine Drehachse (A) drehbar gelagert. Das Kontaktglied (3; 103) weist zumindest einen Kontaktarm (31; 131, 32; 132) mit jeweils einem beweglichen Kontakt (21; 121) auf. Das Kontaktsystem (1; 101) weist zudem zumindest eine Rasteinrichtung (7; 107) zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktglieds (3; 103) in Abhängigkeit von kontaktabhebenden Kräften auf, welche auf das Kontaktglied (3; 103) einwirken. Erfindungsgemäß weist das Schaltwellensegment (5; 105) zwei zueinander axial bewegliche und drehfest zueinander angeordnete Schaltwellensegmenthälften (51; 151, 52; 152) auf, zwischen denen eine vorgespannte, axial wirkende Zugfeder (6; 106) aufgenommen ist. Die Rasteinrichtung (7; 107) ist ringförmig um die Drehachse (A) zwischen Kontaktglied (3; 103) und den beiden Schaltwellensegmenthälften (51; 151, 52; 152) angeordnet. Letztere sind derart angeordnet und ausgestaltet, dass die von der Zugfeder (6; 106) auf die jeweilige Schaltwellensegmenthälfte (51; 151, 52; 152) ausgeübte Federkraft über die Rasteinrichtung (7; 107) auf das Kontaktglied (3; 103) zur Fixierung oder Freigabe dieser übertragbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kontaktsystem für ein Schaltgerät, insbesondere für ein Leistungsschaltgerät, mit einem in einem Schaltwellensegment drehbar gelagerten Kontaktglied. Das Schaltwellensegment ist zum Verdrehen des Kontaktgliedes in eine Ein- oder Ausschaltstellung um eine Drehachse drehbar gelagert. Das Kontaktglied weist zumindest einen Kontaktarm mit jeweils einem beweglichen Kontakt auf. Das Kontaktsystem weist zumindest eine Rasteinrichtung zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktglied in Abhängigkeit von kontaktabhebenden Kräften auf, welche insbesondere in einem Überstrom- oder Kurzschlussfall auf das Kontaktglied einwirken.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin Schaltgeräte mit einem eingangs- und ausgangsseitigen elektrischen Anschluss, mit einem mit einem Kontaktsystem verbundenen Betätigungsschalter zum Ein- und Ausschalten des Schaltgerätes und mit einem vorzugsweise an einer senkrecht zur Drehachse verlaufenden Schnittebene 128 geteilt ausgeführten Gehäuse aus einem Isolierstoff.
  • Die eingangsgenannten Schaltgeräte sind allgemein bekannt. Mit derartigen Schaltgeräten, insbesondere Niederspannungsschaltgeräten, lassen sich die Strombahnen zwischen einer elektrischen Versorgungseinrichtung und Verbrauchern und damit deren Betriebsströme schalten. Das heißt, indem von dem Schaltgerät Strombahnen geöffnet und geschlossen werden, lassen sich die angeschlossenen Verbraucher sicher ein- und ausschalten.
  • Aus der deutschen Patentanmeldung 10 2007 011 451.8 ist eine Kontakthebelbewegungseinrichtung zur Bewegung mindestens eines Kontakthebels eines Leistungsschalters für die Kontaktschließung und zur Realisation der Kontaktöffnung bei Überschreitung einer bestimmten kontaktabhebenden Kraft als Stand der Technik gemäß §3 Abs. 2 PatG bekannt. Die Einrichtung weist mindestens ein ein Kontaktelement aufweisenden drehbeweglichen Kontakthebel und mindestens eine in Abhängigkeit von auf den Kontakthebel wirkenden kontaktabhebenden Kräften die Fixierung oder Freigabe des Kontakthebels bewirkende Rasteinrichtung auf.
  • Ausgehend von allgemein bekannten Kontaktsystemen ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein konstruktiv besonders einfaches Kontaktsystem für ein Schaltgerät anzugeben.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein geeignetes Schaltgerät mit einem derartigen Kontaktsystem anzugeben.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird mit einem Kontaktsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Kontaktsystems sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 10 genannt. Im Anspruch 11 ist ein Schaltgerät mit einem doppelt unterbrechenden derartigen Kontaktsystem angegeben. Im Anspruch 13 ist ein Schaltgerät mit einem einfach unterbrechenden derartigen Kontaktsystem genannt. In den davon abhängigen Ansprüchen 12 und 14 bis 16 sind vorteilhafte Ausführungsformen dieser Schaltgeräte angegeben.
  • Erfindungsgemäß weist das Schaltwellensegment zwei zueinander axial bewegliche und drehfest zueinander angeordnete Schaltwellensegmenthälften auf, zwischen denen zumindest eine vorgespannte, axial wirkende Zugfeder aufgenommen ist. Die zu mindest eine Rasteinrichtung ist ringförmig um die Drehachse zwischen dem Kontaktglied und zumindest einer der beiden Schaltwellensegmenthälften angeordnet. Weiterhin sind die zumindest eine Rasteinrichtung und das Kontaktglied derart angeordnet und ausgestaltet, dass die von der zumindest einen Zugfeder auf die jeweilige Schaltwellensegmenthälfte ausgeübte Federkraft über die Rasteinrichtung auf das Kontaktglied zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktgliedes übertragbar ist.
  • Mit „axial” sind Richtungen bezeichnet, die entlang der Drehachse oder mit Abstand parallel zur Drehachse verlaufen. Mit „radial” sind Richtungen bezeichnet, die in einer senkrecht zur Drehachse verlaufenden Ebene durch die Drehachse verlaufen. Mit „tangential” sind Richtungen bezeichnet, die in einer senkrecht zur Drehachse verlaufenden Ebene mit Abstand zur Drehachse verlaufen.
  • Dadurch ist eine konstruktiv besonders einfache Fixierung und Freigabe des Kontaktgliedes mit der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte möglich. Die axial gefederte Lagerung der beiden Schaltwellensegmenthälften erlaubt eine sichere und verschleißarme tangentiale Fixierung des Kontaktgliedes in der Einschaltstellung sowie eine sehr schnelle Freigabe des Kontaktgliedes in einem Überstrom- oder Kurzschlussfall. Dabei bewegt das Kontaktglied die jeweilige Schaltwellensegmenthälfte axial nach außen. Nach Erreichen eines bestimmten Verdrehwinkels schnappt diese Schaltwellensegmenthälfte wieder axial zurück, wobei dann das Kontaktglied mit der Schaltwellensegmenthälfte im Sinne eines Widerlagers verrastet. Je nachdem, ob auf einer oder auf beiden axialen Seiten des Kontaktgliedes eine Rasteinrichtung angeordnet ist, werden nur eine oder auch beide Schaltwellensegmenthälften axial nach außen ausgelenkt.
  • Die Rasteinrichtung kann als eine zwischen der axialen Innenseite der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte und der axialen Außenseite des Kontaktgliedes geometrisch aufeinander abgestimmte, tangential verlaufende Kontur realisiert sein. Eine derartige Kontur ist z. B. in der eingangs genannten Patentanmeldung 10 2007 011 451.8 der Anmelderin gezeigt. Je nach Wahl der Steigungen der dort ausgeprägten, tangential verlaufenden Teilstücke der Rasteinrichtung kann das Kontaktsystem eine eher schnellauslösende, öffnende Charakteristik oder eine eher wiederschließende Charakteristik aufweisen. Je nach Anwendung oder Einsatzgebiet des Kontaktsystems bzw. eines Schaltgerätes mit einem derartigen Kontaktsystem können unterschiedliche Drehmomentverläufe in Abhängigkeit des Verdrehwinkels zwischen dem Kontaktglied und den beiden Schaltwellensegmenthälften eingestellt werden.
  • Bei den beiden Schaltwellensegmenthälften handelt es sich vorzugsweise um spiegelbildliche, insbesondere um identische Komponenten aus einem Isolierstoff, wie z. B. aus Kunststoff. Insbesondere handelt es sich bei den Schaltwellensegmenthälften um Press-Präge- oder Spritzgussteile aus isolierendem Material insbesondere aus Kunststoff. Die zuvor beschriebene Kontur zur Realisierung der Rasteinrichtung kann bei der Formgebung mit berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt auch für die Formgebung der vorzugsweise mittels eines Urformverfahrens – insbesondere mittels eines Metallguss- oder Schmiede- oder Warmpressverfahrens – hergestellten Kontaktglied.
  • Weiterhin sind in beiden Schaltwellensegmenthälften jeweils zwei axial verlaufende und sich radial gegenüberliegende Segmentstege ausgeformt. Axial zusammengesetzt entsteht zwischen den beiden Schaltwellensegmenthälften eine querverlaufende Aussparung, in der sich das Kontaktglied drehen kann. Die beiden Segmentstege bilden zugleich jeweils einen Tangentialanschlag zum manuellen Ausschalten und zum Einschalten des Kontaktsystems, indem die Segmentstege bei einer Drehbetätigung des Schaltwellensegmentes tangential an den Kontaktarm oder an die Kontaktarme des Kontaktgliedes angreifen.
  • Weiterhin kann das Kontaktglied derart im Schaltwellensegment gelagert sein, dass es um die Drehachse des Kontaktsystems drehbar ist. Es kann alternativ um eine virtuelle Schwenkachse spielbehaftet im Schaltwellensegment gelagert sein, um vorteilhaft eine gleichmäßige Kontaktkraftverteilung bei einem ungleichen Abbrand der Kontakte zu ermöglichen.
  • Die Strombahnen des Kontaktsystems sind vorzugsweise im Bereich der festen Kontakte gebogen ausgeführt. Dadurch wird das Kontaktglied durch das in einem Überstrom- oder Kurzschlussfall auf das Kontaktglied einwirkende Drehmoment in Richtung Ausschaltstellung gedreht. Maßgeblich sind hier elektrodynamische Kräfte, die durch sich abstoßende, in den Strombahnen und in dem Kontaktglied hindurch fließende Ströme verursacht werden.
  • Nach einer Ausführungsform weist die Rasteinrichtung ein an einem radial außen liegenden Ende der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte angeordnetes erstes Rastelement auf, welches zur Fixierung oder Freigabe mit einem am jeweiligen Kontaktarm angeordneten, axial gegenüberliegenden zweiten Rastelement zusammenwirkt. Durch diese Anordnung wird die von der zumindest einen Zugfeder ausgeübte Federkraft in ein hohes schließendes Drehmoment zum Gewährleisten einer hohen Kontaktkraft in der Einschaltstellung umgesetzt. Es können eine oder mehrere zusammenwirkende Rasteinrichtungen in Umfangrichtung verteilt angeordnet sein. Sie können auf beiden axi alen Seiten zwischen dem Kontaktglied und der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte angeordnet sein.
  • Im Besonderen weist der jeweilige Kontaktarm ein Kontaktschließrastelement als zweites Rastelement auf, welches den jeweiligen Kontaktarm zur Aufbringung der Kontaktkraft in der Einschaltstellung des Kontaktsystems fixiert.
  • Weiterhin kann der jeweilige Kontaktarm ein dem Kontaktschließrastelement tangential gegenüberliegendes Ausgelöstrastelement als zweites Rastelement aufweisen, welches den jeweiligen Kontaktarm nach Freigabe der Kontaktglied in der Ausgelöststellung des Kontaktsystems fixiert.
  • Vorzugsweise weisen das erste und zweite Rastelement jeweils zumindest ein parallel zueinander ausgerichtetes rampenartiges Segment zum axialen Auslenken der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte auf. Dadurch wird die jeweilige Schaltwellensegmenthälfte besonders sanft und schonend ausgelenkt.
  • Einer weiteren Ausführungsform zufolge ist die Zugfeder eine entlang der Drehachse in den beiden Schaltwellensegmenthälften angeordnete Zylinder- oder Schraubenfeder ist. Alternativ können zwei parallel zueinander und im gleichen Abstand zur Drehachse angeordnete Zugfedern verwendet werden.
  • Weiterhin kann das Kontaktsystem nach einer weiteren Ausführungsform zusätzlich eine um die Drehachse angeordnete Tangential- oder Spiralfeder zur Aufbringung einer tangential wirkenden Kontaktkraft aufweisen, wobei dann die beiden Federenden mit zumindest einer der Schaltwellensegmenthälften und mit der Kontaktglied verbunden sind. In diesem Fall kann die Zugfeder zur Aufbringung der axialen Federkraft koaxial innenliegend angeordnet sein
  • Es kann auch eine gemeinsame Tangential- oder Spiralfeder zur Aufbringung der tangentialen Kontaktkraft und zugleich der axialen Federkraft vorgesehen sein. Dadurch vereinfacht sich der Aufbau des erfindungsgemäßen Kontaktsystems nochmals.
  • Nach einer dazu alternativen Ausführungsform kann das Kontaktsystem zusätzlich eine parallel zur Längserstreckung der Kontaktglied und radial zur Drehachse versetzt angeordnete Zylinder- oder Schraubenfeder zur Aufbringung einer tangential wirkenden Kontaktkraft aufweisen, wobei die beiden Federenden mit zumindest einer der Schaltwellensegmenthälften und mit dem Kontaktglied verbunden sind. Eine derartige Federanordnung erlaubt für den Fall, dass das Kontaktglied für Bewegungen um die Drehachse nicht zwangsgeführt ist, eine „schwimmende”, spielbehaftete Lagerung um eine virtuelle Drehachse herum. Dadurch ist vorteilhaft eine gleichmäßige Kontaktkraftverteilung auch bei einem ungleichen Abbrand der Kontakte möglich. Die Lebensdauer eines derartigen Kontaktsystems wird erhöht. Eine derartige Federanordnung ist z. B. aus der EP 889 498 A2 oder aus der WO 2005/059941 A1 bekannt.
  • Weisen die beiden Schaltwellensegmenthälften nach einer Ausführungsform zwei sich radial gegenüberliegende, axial verlaufende Durchgangsöffnungen auf, so können dort zwei parallel zueinander angeordnete, axial verschiebbare Schaltwellenstäbe als Schaltwelle zur Drehbetätigung des Schaltwellensegmentes aufgenommen werden.
  • Alternativ können die beiden Schaltwellensegmenthälften und gegebenenfalls das Kontaktglied eine mit der Drehachse fluchtende Durchgangsöffnung aufweisen, um eine Schaltwelle zur Drehbetätigung des Schaltwellensegmentes aufzunehmen. Dadurch können vorteilhaft mehrere Kontaktsysteme axial nebeneinander angeordnet im Schaltgerät angeordnet werden. Die jeweiligen Kontaktsysteme können dann über eine gemeinsame Betätigungseinrichtung, wie z. B. einem Betätigungsschalter, die mit der gemeinsamen Schaltwelle zur Drehbetätigung verbunden ist, gemeinsam ein- und ausgeschaltet werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein geeignetes Schaltgerät gelöst, welches erfindungsgemäß ein derartiges doppelt unterbrechendes Kontaktsystem mit einem Kontaktglied mit zwei Kontaktarmen aufweist.
  • Vorzugsweise ist dieses Kontaktsystem bis auf die beiden radial außenliegenden beweglichen Kontakte in einer im Gehäuse ausgeformten Schaltwellensegmentkammer radial fixiert aufgenommen. Die beiden mit den radial außenliegenden beweglichen Kontakten versehenen Enden des Kontaktgliedes ragen jeweils durch eine Wandaussparung in einer axial verlaufenden Gehäusetrennwand hindurch. Letztere trennt die Schaltwellensegmentkammer von einer Kontaktkammer, die jeweils dazu radial außenliegend angeordnet ist. Die Schaltwellensegmentkammer und die Kontaktkammer(n) können auch als Polschalengehäuse bezeichnet werden.
  • Durch die räumliche Trennung wird eine Verunreinigung des Kontaktsystems in der Schaltwellensegmentkammer durch Ruß- oder Abriebpartikel im Bereich der Kontakte verhindert. Zum Löschen der beim Öffnen der Kontakte auftretenden Lichtbögen ist vorzugsweise jeweils ein Lichtbogenlöschpaket in der Kontaktkammer aufgenommen. Eine solche Kontaktkammer kann auch als Lichtbogenlöschkammer betrachtet werden.
  • Alternativ kann das Schaltgerät ein einfach unterbrechendes Kontaktsystem mit einem Kontaktglied mit nur einem Kontaktarm aufweisen. In entsprechender Weise ist dann das Kontaktsystem bis auf den radial außenliegenden beweglichen Kontakt in einer im Gehäuse ausgeformten Schaltwellensegmentkammer radial fixiert aufgenommen. Das mit dem radial außenliegenden beweglichen Kontakt versehene Ende des Kontaktgliedes ragt durch eine Wandaussparung in einer axial verlaufenden Trennwand hindurchragt. Letztere trennt die Schaltwellensegmentkammer von einer im Gehäuse ausgeformten Kontaktkammer, die radial dazu außenliegend angeordnet.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die im Gehäuse ausgesparte Wandaussparung zur axialen Fixierung des jeweiligen hindurchgeführten Kontaktarms vorgesehen. Dadurch vereinfacht sich der Aufbau des erfindungsgemäßen Schaltgerätes nochmals.
  • Nach einer Ausführungsform ist das Schaltgerät mehrpolig, insbesondere dreipolig, ausgeführt. Das Schaltgerät weist je Pol vorzugsweise ein Polschalengehäuse mit jeweils einer Schaltwellensegmentkammer und mit jeweils einer bzw. zwei Kontaktkammern auf.
  • Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden im Weiteren anhand der nachfolgenden Figuren näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 eine axiale und radiale Darstellung eines beispielhaften Kontaktsystems mit zwei Rasteinrichtungen gemäß der Erfindung in einer Einschaltstellung,
  • 2 das Kontaktsystem gemäß 1 mit abgehobener Kontaktglied,
  • 3 das Kontaktsystem gemäß 1 in einer Ausgelöststellung,
  • 4 eine perspektivische Ansicht zweier Rasteinrichtungen gemäß der Erfindung,
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines Kontaktsystems mit zwei axial hindurchgeführten Schaltwellenstäben als Schaltwelle gemäß der Erfindung,
  • 6 eine axiale Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes und
  • 7 eine vergrößerte radiale Schnittdarstellung des Schaltgerätes gemäß 6.
  • 1 zeigt eine axiale und radiale Darstellung eines beispielhaften Kontaktsystems 1 mit zwei Rasteinrichtungen 7 gemäß der Erfindung in einer Einschaltstellung.
  • Das gezeigte Kontaktsystem 1 ist für ein Schaltgerät, insbesondere für ein Leistungsschaltgerät, zum Unterbrechen einer Strombahn 4 vorgesehen. Das Kontaktsystem 1 weist ein in einem Schaltwellensegment 5 drehbar gelagertes starres Kontaktglied 3 in Form eines Kontakthebels auf. Das Schaltwellensegment 5 ist zum Verdrehen des Kontaktgliedes 3 in eine Ein- oder Ausschaltstellung drehbar um eine Drehachse A gelagert. Die Lagerung kann dabei spielfrei oder spielbehaftet, das heißt schwimmend um diese Drehachse A des Kontaktsystems 1, erfolgen.
  • Weiterhin weist das Kontaktglied 3 zwei Kontaktarme 31, 32 mit jeweils einem beweglichen Kontakt 21 auf, welcher mit einem jeweiligen gegenüberliegenden festen Kontakt 22 zusammenwirkt. Die Kontakte 21, 22, durch die der Stromkreis geöffnet oder geschlossen wird, werden unter Fachleuten oft auch als Kontaktstücke oder Schaltstücke bezeichnet. Der gestrichelte zweite Kontaktarm 32 kann bei einem einfach unterbrechenden Kontaktsystem 1 entfallen. In diesem Fall ist dann anstelle des zweiten Kontaktarms 32 ein im Bereich des Schaltwellensegmentes 5 angeordneter Stromseilanschluss vorhanden. An letzterem kann ein flexibles Stromseil zum elektrischen Ver binden des Kontaktgliedes 3 mit einem elektrischen Anschluss des Schaltgerätes angeschlossen sein. Des Weiteren ist das Kontaktsystem 1 derart ausgeführt ist, dass das Kontaktglied 3 in einem Überstrom- oder Kurzschlussfall von der Einschaltstellung in Richtung Ausschaltstellung gedreht wird.
  • Gemäß der Erfindung weist das Schaltwellensegment 5 zwei zueinander axial bewegliche und drehfest zueinander angeordnete Schaltwellensegmenthälften 51, 52 auf, zwischen denen eine vorgespannte Zugfeder 6 zum Aufbringen einer axial wirkenden Federkraft angeordnet ist. Das Schaltwellensegment 5 ist typischerweise aus einem isolierenden Kunststoff hergestellt. Die axial bewegliche und drehfeste Verbindung der beiden Schaltwellensegmenthälften 51, 52 wird durch eine entsprechend ausgebildete Kupplung 8 erreicht. Diese setzt sich gemäß dem Beispiel der 1 aus zwei sich jeweils axial gegenüberliegenden und an der axialen Innenseite der beiden Schaltwellensegmenthälften 51, 52 angeformten Ringstegen 81, 82 zusammen. Zudem sind die beiden Ringstegpaare 81, 82 zum axialen Ineinandergreifen jeweils zueinander tangential versetzt angeordnet.
  • Weiterhin sind zwei Rasteinrichtungen 7 gemäß der Erfindung ringförmig um die Drehachse A zwischen dem Kontaktglied 3 und den beiden Schaltwellensegmenthälften 51, 52 angeordnet. Die beiden Rasteinrichtungen 7 und die Kontaktglieder 3 sind dabei derart angeordnet und ausgestaltet, dass die von der Zugfeder 6 auf die beiden Schaltwellensegmenthälften 51, 52 ausgeübte Federkraft über die beiden Rasteinrichtungen 7 auf das Kontaktglied 3 zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktgliedes übertragbar ist.
  • Im vorliegenden Beispiel bestehen die beiden Rasteinrichtungen 7 jeweils aus zumindest zwei Paaren korrespondierender Rastelemente, die auf einer Ringfläche um die Drehachse A angeordnet sind. Mit dem Bezugszeichen 71 ist ein jeweiliges, an einer axialen Innenseite der Schaltwellensegmenthälfte 51, 52 fest angeordnetes erstes Rastelement bezeichnet. Mit dem Bezugszeichen 72 ist ein jeweiliges, an einer axialen Außenseite der Kontaktarme 31, 32 fest angeordnetes zweites Rastelement 71 bezeichnet. Beide Rastelemente 71, 72 sind zur Erhöhung des rastenden Drehmoments möglichst weit radial außen angeordnet.
  • Im Schaltwellensegment 5 kann zusätzlich zumindest ein in dieser Darstellung nicht sichtbares Federelement zur Aufbringung der in der gezeigten Einschaltstellung wirkenden tangentialen Kontaktkraft F aufgenommen sein. Das Federelement kann eine um die Drehachse A angeordnete Tangential- oder Spiralfeder oder eine parallel zur Längserstreckung des Kontaktgliedes 3 und radial zur Drehachse A versetzt angeordnete Zylinder- oder Schraubenfeder sein.
  • 2 zeigt das Kontaktsystem 1 gemäß 1 mit abgehobenem Kontaktglied 3. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der durch das Kontaktsystem 1 fließende und zu unterbrechende Strom einen vorgegebenen Stromwert überschreitet. In der gezeigten Drehstellung reichen die kontaktabhebenden Kräfte jedoch nicht aus, um eine Freigabe des Kontaktgliedes 3 durch die Rasteinrichtung 7 entgegen der über die beiden Schaltwellensegmenthälften 51, 52 übertragenen, axial wirkenden Federkraft der Zugfeder 6 zu bewirken. Gehen die kontaktabhebenden Kräfte dann wieder zurück, wie z. B. nach dem Ende eines kurzzeitigen Überstromfalls, so schließen sich die Kontakte 2 des Kontaktsystems 1 wieder.
  • 3 zeigt das Kontaktsystem 1 gemäß 1 in einer Ausgelöststellung. In diesem Fall sind die kontaktabhebenden Kräf te so groß, dass das Kontaktglied 3 durch die Rasteinrichtung 7 freigegeben wird und diese durch die Wirkung der kontaktabhebenden Kräfte in die gezeigte Ausgelöststellung gedreht wird. Dort verbleibt das Kontaktglied 3 sicher.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht von Rasteinrichtungen 107 eines Kontaktsystems 101 gemäß der Erfindung. Die Rasteinrichtungen 107 liegen zwischen dem Kontaktarm 131 und den beiden Schaltwellensegmenthälften des Schaltwellensegmentes 105, von denen nur die rechte Segmenthälfte 152. Die linke Schaltwellensegmenthälfte 151, die in 5 zu sehen ist, ist zur besseren Darstellung hier nicht gezeigt. Das erste Rastelement 171 ist beispielhaft keilförmig ausgebildet. Es weist ein dreieckiges, sich in radialer Richtung erstreckendes Profil mit jeweils einem rampenartigen Segment 124 an beiden tangentialen Enden auf, wobei die rampenartigen Segmente 124 bezüglich der Rotationsebene des Kontaktgliedes 103 schief bzw. schräg ausgerichtet sind.
  • Im Beispiel der 4 weist der gezeigte Kontaktarm 131 ein Kontaktschließrastelement 172A als zweites Rastelement 172 auf, welches den Kontaktarm 131 zur Aufbringung der Kontaktkraft in der Einschaltstellung des Kontaktsystems 101 fixiert. Weiterhin weist der Kontaktarm 131 ein dem Kontaktschließrastelement 172A tangential gegenüberliegendes Ausgelöstrastelement 172B als zweites Rastelement 172 auf, welches den Kontaktarm 131 nach Freigabe der Kontaktglied 103 in der Ausgelöststellung des Kontaktsystems 101 fixiert. Mit TE1 und TE2 sind ein erstes und zweites tangentiales Ende des Kontaktarms 131 bezeichnet. Bei dem zweiten Rastelement 172 handelt es sich um Abfasungen oder Aussparungen. Diese können beispielsweise durch Einprägen nachträglich im Kontaktarm 131 eingebracht sein oder für den Fall, dass der Kontaktarm 131 mittels eines Metallguss- oder Schmiede- oder Warmpressver fahren hergestellt ist, bereits in der Urform ausgespart sein. Die beiden zweiten Rastelemente 172A, 172B wirken dabei mit einem ersten Rastelement 171 an der axialen Innenseite der beiden Schaltwellensegmenthälften zusammen.
  • Im Beispiel der 4 bewegt sich der gezeigte Kontaktarm 131 im Falle eines Kurzschluss- oder Überstroms im Uhrzeigersinn. Dabei gleiten die beiden, parallel zueinander ausgerichteten rampenartigen Segmente 124 des Kontaktschließrastelementes 172A und des ersten Rastelementes 171 aneinander entlang, wobei die rechte Schaltwellensegmenthälfte 152 zunehmend sanft und gleichmäßig axial nach außen gelenkt wird. Bei weiterer Verdrehung werden die beiden Schaltwellensegmenthälften maximal ausgelenkt, wobei nun das weitere rampenartiges Segment 124 des Ausgelöstrastelementes 172B das dazu parallele rechte rampenartige Segment 124 des ersten Rastelementes 171 erreicht. Die axial vorgespannte Schaltwellensegmenthälfte fährt nun aufgrund der negativen Steigung wieder axial zurück. Dabei sorgt die Federkraft dafür, dass der Kontaktarm 131 dort verrastet bleibt. Die beiden parallel zueinander angeordneten rampenartigen Segmente 124 des Ausgelöstrastelementes 172B und des ersten Rastelementes 171 liegen fest aneinander.
  • Um ein Entrasten des Kontaktgliedes 103 aus dieser fixierten Rastdrehstellung zu ermöglichen, ist das Schaltwellensegment 105 wieder manuell in die Einschaltstellung zu verdrehen. Dadurch wird das erste Rastelement 171 und somit die zugehörige Schaltwellensegmenthälfte 152 über das rampenartiges Segment 124 des Ausgelöstrastelementes 172B axial nach außen gelenkt, um letztendlich das Kontaktglied 3 zum Schließen der Kontakte 121, 122 wieder freizugeben. In diesem Fall liegen dann wieder die Kontaktschließrastelemente 172A an dem jeweiligen ersten Rastelement 171 an, um die über die Schaltwellenseg menthälften auf die Kontaktschließrastelemente 172A übertragene axiale Federkraft der Zugfeder 106 in die Kontaktkraft umzusetzen, welche die Kontakte 121, 122 sicher geschlossen hält.
  • 4 zeigt schließlich eine mit der Drehachse A fluchtende Durchführungsöffnung 127. Durch diese kann z. B. die axial vorgespannte Zugfeder 106 im Schaltwellensegment 105 hindurchgeführt werden.
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht des Kontaktsystems 101 mit zwei axial hindurchgeführten Schaltwellenstäben 191, 192 als Schaltwelle 109 gemäß der Erfindung. Hierzu weisen die beiden Schaltwellensegmenthälften 151, 152 zwei sich radial gegenüberliegende, axial verlaufende Durchgangsöffnungen 125 auf. Dadurch ist die in 4 gezeigte axiale, mit der Drehachse A fluchtende Anordnung der Zugfeder 106 im Schaltwellensegment 105 möglich. Mit dem Bezugszeichen 161 ist ein fest in den beiden Schaltwellensegmenthälften 151, 152 anbringbarer Federaufnahmebolzen bezeichnet, welcher das jeweilige Längsende der Zugfeder 106 aufnimmt. In dem Schaltwellensegment 105 kann zusätzlich zur Aufbringung der tangentialen Kontaktkraft F eine Tangential- oder Spiralfeder oder eine parallel zur Längserstreckung der Kontaktglied 103 und radial zur Drehachse A versetzt angeordnete Zylinder- oder Schraubenfeder aufgenommen sein. Diese Federn selbst sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
  • Alternativ können die beiden Schaltwellensegmenthälften und gegebenenfalls das Kontaktglied eine mit der Drehachse fluchtende Durchgangsöffnung aufweisen, um eine dort drehfeste und axial verschiebbare Schaltwelle zur Drehbetätigung des Schaltwellensegmentes aufzunehmen.
  • 6 zeigt eine axiale Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes 110. Ein derartiges Schaltgerät 110 weist typischerweise einen eingangs- und ausgangsseitigen elektrischen Anschluss auf. Es weist eine mit dem erfindungsgemäßen, hier beispielhaft doppelt unterbrechenden Kontaktsystem 101 verbundene Betätigungseinrichtung, wie z. B. kein Kippschalter oder ein Schaltschloss, zum Ein- und Ausschalten des Schaltgerätes 110 auf. Die beiden elektrischen Anschlüsse selbst sind in dieser Darstellung nicht zu sehen. Sie sind typischerweise aus einem als Polgehäuse ausgeführten Gehäuse 111 des Schaltgerätes 110 zum externen Anschließen herausgeführt und mit einer durch das Kontaktglied 103 zu unterbrechenden Strombahn 104 verbunden. Weiterhin ist das Gehäuse 111 des Schaltgerätes 110 zweiteilig ausgeführt. Es ist an einer senkrecht zur Drehachse A verlaufenden Schnittebene 128 des Kontaktsystems 1 geteilt ausgeführt und besteht aus einem Isolierstoff. Vorzugsweise ist das Gehäuse 111 aus zwei spiegelbildlich ausgeführten Gehäusehälften bzw. Gehäuseschalen 112 zusammengesetzt.
  • Die beiden Gehäusehälften 112 formen nach axialem Zusammenbau eine in Bezug auf die Drehachse A mittige, zentrale Schaltwellensegmentkammer 114 sowie zwei sich radial nach außen anschließende, gegenüberliegende und jeweils durch eine Gehäusetrennwand 115 abgetrennte Kontaktkammer 113 aus. Die Schaltwellensegmentkammer 114 ist bis auf die beiden radial außenliegenden beweglichen Kontakte 121 zur Aufnahme des Kontaktsystems 101 vorgesehen, wobei das Schaltwellensegment 105 des Kontaktsystems 101 gänzlich in der Schaltwellensegmentkammer 114 liegt. Zur radialen Lagerung des Kontaktsystems 101 können in beiden Gehäusehälften 112 zwei sich axial außen- und gegenüberliegende und mit der Drehachse A fluchtende, vorzugsweise kreisförmige Radialaussparungen 117 ausgespart sein. Durch diese Radialaussparungen 117 ragt jeweils ein auf deren Querschnitt abgestimmtes axiales Verlängerungsstück 153 der beiden Schaltwellensegmenthälften 151, 152.
  • Weiterhin ist in den beiden axial verlaufenden Gehäusetrennwänden 115 jeweils eine Wandaussparung 126 ausgeformt, durch die radial außenliegenden Teile der Kontaktarme 131, 132 mit dem beweglichen Kontakt 121 hindurchragen. Die Wandaussparungen 126 erstrecken sich in tangentialer Richtung derart, dass sich die beiden Kontaktarme 131, 132 gerade noch frei drehend bewegen können. Im Beispiel der 6 sind die beiden im Gehäuse 111 ausgesparten Wandaussparungen 126 zugleich zur axialen Fixierung der beiden hindurchgeführten Kontaktarme 131, 132 und somit des gesamten Kontaktsystems 101 vorgesehen.
  • In den beiden Kontaktkammern 113 ist jeweils ein Lichtbogenlöschpaket 116 angeordnet. Ein solches Paket 116 weist eine Vielzahl von im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Löschblechen auf. Sie weisen vorzugsweise eine nicht weiter bezeichnete Ausnehmung auf, durch die der jeweilige Kontaktarm 131, 132 sich hindurchbewegen kann.
  • Im Beispiel der 6 ist gemäß der Erfindung eine axial mit der Drehachse A fluchtende Zugfeder 106 zum Aufbringen einer axial wirkenden Federkraft zu sehen, welche axial über zwei Federaufnahmebolzen 161 fest in den beiden Schaltwellensegmenthälften 151, 152 vorgespannt ist. Es sind beispielhaft zwei sich axial und tangential gegenüberliegende der Rasteinrichtungen 107 zwischen den beiden Schaltwellensegmenthälften 151, 152 und zwischen den jeweils gegenüberliegenden Kontaktgliedern 3 angeordnet. Mit dem Bezugszeichen A1 ist eine minimale axiale Abmessung und mit A2 eine maximale axiale Abmessung der beiden Schaltwellensegmenten 151, 152 bezeichnet. Mit dA ist die axiale Auslenkung der beiden Schaltwellensegmenthälften 151, 152 bezeichnet. Die minimale axiale Abmes sung A2 liegt dann vor, wenn die Kontaktglied 103 in der Einschaltstellung oder in der Ausgelöststellung fixiert ist.
  • Das vorliegende Schaltgerät 110 weist als Schaltwelle 109 zwei Schaltwellenstäbe zur Drehbetätigung des Kontaktsystems 101 auf. Sie sind radial zur Drehachse A gegenüberliegend angeordnet. Sie können weiterhin durch axial aneinandergereihte Kontaktsysteme 101 eines mehrpolig ausgeführten Schaltgerätes 110 zur gemeinsamen Drehbetätigung hindurchgeführt sein. Vorzugsweise sind an den beiden axialen Außenseiten des Gehäuses 111 zwei teilweise tangential verlaufende Langlöcher 118 vorhanden, durch welche die beiden Schaltwellenstäbe hindurch geführt sind und sich in ihnen entlang bewegen können.
  • 7 zeigt eine vergrößerte radiale Schnittdarstellung des Schaltgerätes 110 gemäß 6. Im oberen Teil der 7 ist einer der beiden elektrischen Anschlüsse 141 zu sehen. Die mit dem Anschluss 141 verbundene Strombahn 104 ist im Bereich des festen Kontaktes 122 zurückgebogen. Diese Ausgestaltung ermöglicht im Falle eines Kurzschluss- oder Überstroms, dass sich das Kontaktglied 3 aufgrund der dann wirkenden hohen elektromagnetischen Kräfte in Richtung Ausschaltstellung dreht.
  • Weiterhin sind in der vorliegenden Darstellung besonders gut die beiden Langlöcher 118 zur Durchführung der beiden Schaltwellenstäbe 191, 192 sowie zwei der Rasteinrichtungen 107 mit den jeweils zwei zugehörigen ersten und zweiten Rastelementen 171, 172 zu sehen.
  • Obwohl die Erfindung im Detail durch die Ausführungsbeispiele näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und ande re Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
  • Zusammenfassend wird ein Kontaktsystem 1; 101 für ein Schaltgerät 110, insbesondere für ein Leistungsschaltgerät, mit einer in einem Schaltwellensegment 5; 105 drehbar gelagerten Kontaktglied 3; 103 vorgeschlagen. Das Schaltwellensegment 5; 105 ist zum Verdrehen des Kontaktgliedes 3; 103 in eine Ein- oder Ausschaltstellung um eine Drehachse A drehbar gelagert. Das Kontaktglied 3; 103 weist zumindest einen Kontaktarm 31; 131, 32; 132 mit jeweils einem beweglichen Kontakt 21; 121 auf. Weiterhin weist das Kontaktsystem 1; 101 zumindest eine Rasteinrichtung 7; 107 zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktgliedes 3; 103 in Abhängigkeit von kontaktabhebenden Kräften auf, welche insbesondere in einem Überstrom- oder Kurzschlussfall auf das Kontaktglied 3; 103 einwirken. Erfindungsgemäß weist das Schaltwellensegment 5; 105 zwei zueinander axial bewegliche und drehfest zueinander angeordnete Schaltwellensegmenthälften 51; 151, 52; 152 auf, zwischen den zumindest eine vorgespannte, axial wirkende Zugfeder 6; 106 aufgenommen ist. Die Rasteinrichtung 7; 107 ist ringförmig um die Drehachse A zwischen der Kontaktglied 3; 103 und zumindest einer der beiden Schaltwellensegmenthälften 51; 151, 52; 152 angeordnet. Die Rasteinrichtung 7; 107 und das Kontaktglied 3; 103 sind derart angeordnet und ausgestaltet, dass die von der zumindest einen Zugfeder 6; 106 auf die jeweilige Schaltwellensegmenthälfte 51; 151, 52; 152 ausgeübte Federkraft über die Rasteinrichtung 7; 107 auf das Kontaktglied 3; 103 zur Fixierung oder Freigabe dieser übertragbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - EP 889498 A2 [0023]
    • - WO 2005/059941 A1 [0023]

Claims (16)

  1. Kontaktsystem (1; 101) für ein Schaltgerät (110), insbesondere für ein Leistungsschaltgerät, mit einem in einem Schaltwellensegment (5; 105) drehbar gelagerten Kontaktglied (3; 103), wobei das Schaltwellensegment (5; 105) zum Verdrehen des Kontaktgliedes (3; 103) in eine Ein- oder Ausschaltstellung um eine Drehachse (A) drehbar gelagert ist und wobei das Kontaktglied (3; 103) zumindest einen Kontaktarm (31; 131, 32; 132) mit jeweils einem beweglichen Kontakt (21; 121) aufweist, und mit zumindest einer Rasteinrichtung (7; 107) zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktgliedes (3; 103) in Abhängigkeit von kontaktabhebenden Kräften, welche insbesondere in einem Überstrom- oder Kurzschlussfall auf das Kontaktglied (3; 103) einwirken, dadurch gekennzeichnet, dass – das Schaltwellensegment (5; 105) zwei zueinander axial bewegliche und drehfest zueinander angeordnete Schaltwellensegmenthälften (51; 151, 52; 152) aufweist, zwischen denen zumindest eine vorgespannte, axial wirkende Zugfeder (6; 106) aufgenommen ist, – die Rasteinrichtung (7; 107) ringförmig um die Drehachse (A) zwischen dem Kontaktglied (3; 103) und zumindest einer der beiden Schaltwellensegmenthälften (5; 151, 52; 152) angeordnet ist und – die Rasteinrichtung (7; 107) und das Kontaktglied (3; 103) derart angeordnet und ausgestaltet sind, dass die von der zumindest einen Zugfeder (6; 106) auf die jeweilige Schaltwellensegmenthälfte (51; 151, 52; 152) ausgeübte Federkraft über die Rasteinrichtung (7; 107) auf das Kontaktglied (3; 103) zur Fixierung oder Freigabe des Kontaktgliedes (3; 103) übertragbar ist.
  2. Kontaktsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung (7; 107) ein an einem radial außen liegenden Ende der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte (51; 151, 52; 152) angeordnetes erstes Rastelement (71; 171) aufweist, welches zur Fixierung oder Freigabe mit einem am jeweiligen Kontaktarm (31; 131, 32; 132) angeordneten, axial gegenüberliegenden zweiten Rastelement (72; 172) zusammenwirkt.
  3. Kontaktsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Kontaktarm (131, 132) ein Kontaktschließrastelement (172A) als zweites Rastelement (172) aufweist, welches den jeweiligen Kontaktarm (131, 132) zur Aufbringung der Kontaktkraft (F) in der Einschaltstellung des Kontaktsystems fixiert.
  4. Kontaktsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Kontaktarm (131, 132) ein dem Kontaktschließrastelement (172A) tangential gegenüberliegendes Ausgelöstrastelement (172B) als zweites Rastelement (172) aufweist, welches den jeweiligen Kontaktarm (131, 132) nach Freigabe des Kontaktgliedes (103) in der Ausgelöststellung des Kontaktsystems fixiert.
  5. Kontaktsystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dass das erste und zweite Rastelement (171, 172) jeweils zumindest ein parallel zueinander ausgerichtetes rampenartiges Segment (124) zum axialen Auslenken der jeweiligen Schaltwellensegmenthälfte (151, 152) aufweisen.
  6. Kontaktsystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugfeder (6; 106) eine entlang der Drehachse (A) in den beiden Schaltwellensegmenthälften (51; 151, 52; 152) angeordnete Zylinder- oder Schraubenfeder ist.
  7. Kontaktsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktsystem zusätzlich eine um die Drehachse (A) angeordnete Tangential- oder Spiralfeder zur Aufbringung einer tangential wirkenden Kontaktkraft (F) aufweist, wobei die beiden Federenden mit zumindest einer der Schaltwellensegmenthälften (51; 151, 52; 152) und mit dem Kontaktglied (3; 103) verbunden sind.
  8. Kontaktsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktsystem zusätzlich eine parallel zur Längserstreckung des Kontaktgliedes (3; 103) und radial zur Drehachse (A) versetzt angeordnete Zylinder- oder Schraubenfeder zur Aufbringung einer tangential wirkenden Kontaktkraft (F) aufweist, wobei die beiden Federenden mit zumindest einer der Schaltwellensegmenthälften (51; 151, 52; 152) und mit dem Kontaktglied (3; 103) verbunden sind.
  9. Kontaktsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schaltwellensegmenthälften (151, 152) zwei sich radial gegenüberliegende, axial verlaufende Durchgangsöffnungen (125) aufweisen, um dort zwei parallel zueinander angeordnete, axial verschiebbare Schaltwellenstäbe (191, 192) als Schaltwelle (109) zur Drehbetätigung des Schaltwellensegmentes (105) aufzunehmen.
  10. Kontaktsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schaltwellensegmenthälften (51, 52) und gegebenenfalls das Kontaktglied (3) eine mit der Drehachse (A) fluchtende Durchgangsöffnung aufweisen, um eine Schaltwelle zur Drehbetätigung des Schaltwellensegmentes (5) aufzunehmen.
  11. Schaltgerät (110) mit einem eingangs- und ausgangsseitigen elektrischen Anschluss, mit einer mit einem Kontaktsystem (101) verbundenen Betätigungseinrichtung zum Ein- und Ausschalten des Schaltgerätes und mit einem vorzugsweise an einer senkrecht zur Drehachse (A) verlaufenden Schnittebene 128 geteilt ausgeführten Gehäuse (111) aus einem Isolierstoff, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltgerät ein doppelt unterbrechendes Kontaktsystem (101) mit einem Kontaktglied (103) mit zwei Kontaktarmen (131, 132) nach einem der vorangegangenen Ansprüche aufweist.
  12. Schaltgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktsystem (101) bis auf die beiden radial außenliegenden beweglichen Kontakte (121) in einer im Gehäuse (111) ausgeformten Schaltwellensegmentkammer (114) radial fixiert aufgenommen ist und dass die beiden mit den radial außenliegenden beweglichen Kontakten (121) versehenen Enden des Kontaktgliedes jeweils durch eine Wandaussparung (126) in einer axial verlaufenden Gehäusetrennwand (115) hindurchragen, welche die Schaltwellensegmentkammer (114) jeweils von einer Kontaktkammer (113) trennt, die jeweils dazu radial außenliegend angeordnet ist.
  13. Schaltgerät mit einem eingangs- und ausgangsseitigen elektrischen Anschluss, mit einer mit einem Kontaktsystem (1) verbundenen Betätigungseinrichtung zum Ein- und Ausschalten des Schaltgerätes und mit einem vorzugsweise an einer senkrecht zur Drehachse (A) verlaufenden Schnittebene 128 geteilt ausgeführten Gehäuse aus einem Isolierstoff, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltgerät ein einfach unterbrechendes Kontaktsystem (1) mit einem Kontaktglied (3) mit einem Kontaktarm (31) nach einem der vorangegangenen Ansprüche aufweist.
  14. Schaltgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktsystem (1) bis auf den radial außenliegenden beweglichen Kontakt (21) in einer im Gehäuse ausgeformten Schaltwellensegmentkammer radial fixiert aufgenommen ist und dass das mit dem radial außenliegenden beweglichen Kontakt (21) versehene Ende des Kontaktgliedes durch eine Wandaussparung in einer axial verlaufenden Trennwand hindurchragt, welche die Schaltwellensegmentkammer von einer im Gehäuse ausgeformten Kontaktkammer trennt, die radial dazu außenliegend angeordnet ist.
  15. Schaltgerät nach Anspruch 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die im Gehäuse (111) ausgesparte Wandaussparung (126) zur axialen Fixierung des jeweiligen hindurchgeführten Kontaktarms (31; 131, 132) vorgesehen ist.
  16. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltgerät mehrpolig, insbesondere dreipolig, ausgeführt ist, und dass das Schaltgerät je Pol ein Polschalengehäuse (111) mit jeweils einer Schaltwellensegmentkammer (114) und mit jeweils einer bzw. zwei Kontaktkammern (113) aufweist.
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