DE102008038409A1 - Kabinentürschürze (Einroll-Mechanismus) - Google Patents
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Abstract
Description
- 2. Kurzzusammenfassung
- 2.1 Technisches Problem der Erfindung
- Die bekannten Kabinentürschürzen sind manuell zu befestigen, klappbar, einfach faltbar oder mehrfach teleskopierbar und bestehen in der Regel aus Kantblechen. Bei manuell zu befestigenden Systemen muss die Kabinentürschürze an einem Ort in dem Gebäude, in welchem der Aufzug installiert ist, hinterlegt werden. Dieser Ort kann nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Ortes sein, an dem die Personenbefreiung durchgeführt wird, wo also der Aufzug stecken geblieben ist. Die klappbaren Systeme hingegen sind mit der Aufzugsanlage fest verbunden. Der Nachteil hierbei ist jedoch gerade die im eingeklappten Zustand zur Schachtmitte hin aufbauende Konstruktion unterhalb des Kabinenbodens. Diese erlaubt weder die Ausführung von kleinen Kabinentiefen (Kollision mit den Aufsetzpuffern der Kabine) noch die Übereckanordnung von Kabinenzugängen (Kollision der Klappschürzen untereinander). Bei den teleskopierbaren Systemen ist es dergestalt, dass bei mehr als 3 Teleskopstufen das System jedoch zunehmend instabil wird; eine weiter wesentliche Reduzierung der Schachtgrubentiefe kann nicht mehr erreicht werden.
- 2.2 Lösung der technischen Aufgabe
- Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es nun möglich, durch die geringe Bauhöhe, die geringer als 100 mm ist, Schachtgrubentiefen kleiner 250 mm auszuführen. Es lassen sich aber auch Kabinentürschürzen mit einer ausgefahrenen Länge größer als 785 mm, und damit über die geforderte Mindesthöhe hinaus, ohne Mehraufwand ausführen. Damit wird gerade bei größeren Türhöhen ein besseres Sicherheitsniveau erzielt. Mit der vorliegenden Erfindung gibt es keine Einschränkungen bei der möglichen Anzahl oder der möglichen Anordnung von Kabinenzugängen. Durch das automatische Ein- und Ausrollen der Kabinentürschürze lässt sich ein hohes Sicherheitsniveau erzielen, wobei die vorliegende Erfindung über eine ausreichende Festigkeit verfügt. Fehlbedienungen sind weitestgehend ausgeschlossen. Eine optisch ansprechende ebene Unterverkleidung der Aufzugskabine – ohne sichtbare Konstruktionen – ist ebenfalls realisierbar. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Einklemmens oder Abquetschens von Gliedmaßen der Evakuierenden, weil die Kabinentürschürze in vertikaler Richtung einfahrbar und nicht feststehend ist.
- Das Ausrollen der Kabinentürschürze erfolgt von Hand. In diesem Fall halten Permanentmagnete (Pos.
1 ) die Kabinentürschürze im eingerollten Zustand (Pos.2 ). Die eingewiesene Person, welche die Evakuierung vornimmt, muss dann die Kabinentürschürze vor der Personenbefreiung auf die erforderliche Höhe ausziehen (Pos.3 ). Das Einrollen erfolgt auf die gleiche Weise. Alternativ wird die Schürze bei der Kabineneinfahrt in die unterste Haltstelle durch Berührung mit dem Schachtgrubenboden eingerollt. - Beschreibung
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine in Vertikalrichtung einrollbare Kabinentürschürze für Personen-, Lasten – und Güteraufzüge, die eine Ausführung von reduzierten Schachtgrubentiefen ermöglicht, aus Textilien, Gewebe oder Materialien ähnlicher Eigenschaft besteht und die manuell beziehungsweise automatisch ein- oder ausgerollt werden kann. Die Anwendungsmöglichkeiten sind weder vom Antriebssystem noch von der Größe der Aufzugskabinen oder der Anzahl der Kabinenzugänge abhängig.
- Aufzugsanlagen verfügen am unteren Ende des Aufzugsschachtes über eine so genannte Schachtgrube. Die Schachtgrubentiefe wird gemessen von Oberkante Fertigfußboden (OKFF) der untersten Haltestelle bis OKFF Schachtgrubenboden. Durch die Schachtgrube werden Schutzräume hergestellt, die es Personen erlaubt, Wartungsarbeiten oder sicherheitstechnische Überprüfungen an Aufzugskomponenten in diesem Bereich durchzuführen. Diese Schutzräume sind insbesondere dann erforderlich, wenn die Aufzugskabine eine unkontrollierte Abwärtsbewegung durchführt und auf die in der Schachtgrube angeordneten Aufsetzpuffer auffährt. Oftmals werden Aufzugsanlagen in bestehenden – also bereits fertig gestellten – Gebäuden nachgerüstet. Hier ist die Ausführung einer ausreichenden Schachtgrubentiefe – diese beträgt je nach Aufzugsart in der Regel zwischen 1,2 und 1,6 m – in vielen Fällen nicht möglich, weil hierfür Gebäudefundamente durchbrochen werden müssten. Ein Durchbrechen der Gebäudefundamente kann dabei aus statischen Gründen nicht möglich sein. Das spätere Abdichten einer nachträglich erstellten Schachtgrube führt zu weiteren Problemen. Auch im Neubau kann es Gründe dafür geben, dass ausreichende Schachtgrubentiefen nicht hergestellt werden können. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein erhöhter Grundwasserspiegel. Es können sich auch Räumlichkeiten unter der Schachtgrube befinden, die entweder nicht angetastet oder deren Durchgangshöhe nicht reduziert werden dürfen.
- Es bietet sich daher an, reduzierte Schachtgrubentiefen auszuführen. Hierbei reicht es aus, den Fußbodenbelag an der untersten Haltestelle wegzustemmen und den Zugang anzurampen oder es wird ein Austrittspodest hergestellt bzw. der Fußbodenbelag wird im ganzen Geschoß angehoben. Bei diesen Maßnahmen wird das Gebäudefundament nicht angetastet. Damit bei reduzierten Schachtgruben ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erzielt wird, kommen Ersatzmaßnahmen zur Ausführung. Diese Ersatzmaßnahmen können beispielsweise manuell oder automatisch aufstellbare verlängerte Pufferstützen sein, die im aufgestellten Zustand einen temporären Schutzraum gewährleisten. Eine sicherheitstechnische Bewertung der Ersatzmaßnahmen erstellt der Errichter, die Überprüfung erfolgt durch zugelassene Stellen.
- Weiterhin muss bei Aufzugsanlagen unterhalb jeder Fahrkorbtürschwelle eine so genannte Kabinentürschürze vorhanden sein. Diese wird üblicherweise aus bearbeitetem Stahlblech hergestellt und muss in der Breite mindestens der Türbreite entsprechen. Der senkrechte Teil der Kabinentürschürze muss eine Mindesthöhe von 750 mm aufweisen. Hinzu kommt eine Abschrägung am unteren Ende der Kabinentürschürze. Die gesamte Bauhöhe inkl. der Abschrägung beträgt damit mindestens 785 mm. Zu dieser Bauhöhe hinzugerechnet werden müssen ein Pufferhub und ein Sicherheitsabstand (Quetschabstand) unter halb der Kabinentürschürze. Damit all diese Forderungen erfüllt werden, ist eine Schachtgrubentiefe größer 1,0 m konstruktiv üblicherweise anzusetzen. Die Kabinentürschürze darf im normalen Betriebszustand nicht mit dem Boden der Schachtgrube kollidieren und muss im Evakuierungsfall manuell befestigt beziehungsweise manuell oder automatisch ausgefahren werden.
- Die Kabinentürschürze soll verhindern, dass bei einer Evakuierung der Aufzugskabine eine zu befreiende Person rückwärts in den Aufzugsschacht fällt. Hierzu kann es nämlich kommen, wenn der Aufzug oberhalb einer Zugangsebene festsitzt und eine Personenbefreiung von außen durchgeführt wird. In diesem Fall würde ohne Kabinentürschürze ein ungeschützter Raum zum Aufzugsschacht hin unterhalb des Zugangs entstehen. Eine Person, die dann aus der Aufzugskabine evakuiert wird, kann das Gleichgewicht verlieren und rückwärts ohne Absicherung in den Aufzugsschacht stürzen. Die vorliegende Erfindung verfügt über eine ausreichende Festigkeit und verhindert somit die oben beschriebene Absturzgefahr.
- Darüber hinaus muss einer Kabinentürschürze eine technische Lösung inne wohnen, die ein Abklemmen oder Abscheren von Gliedmaßen verhindert. Die Gefahr eines solchen Abklemmens oder Abscherens besteht dann, wenn der Aufzug bei geöffneter Schachttür unkontrolliert nach unten fährt und sich dabei Gliedmaßen der evakuierenden oder der befreienden Person unterhalb der Kabinentürschürze innerhalb des Quetschabstandes befinden.
- Üblicherweise sind die bislang existierenden Kabinentürschürzen so konzipiert, dass diese manuell zu befestigen, einfach klappbar oder mehrfach teleskopierbar sind.
- Bei manuell zu befestigenden Systemen muss die Kabinentürschürze an einem Ort in dem Gebäude, in welchem der Aufzug installiert ist, hinterlegt werden. Dieser Ort kann nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Ortes sein, an dem die Personenbefreiung tatsächlich durchgeführt wird, wo also der Aufzug stecken geblieben ist. Es besteht daher die Gefahr, dass die manuelle zu befestigende – und damit nicht mit der Aufzugsanlage fest verbundene – Kabinentürschürze gar nicht zur Anwendung kommt. Sollten sich Personen darüber hinaus selbst befreien – dies ist bei bestimmten Aufzugsanlagen durch gewaltsames Öffnen der Kabinenschiebetüre möglich – ist kein Schutz des zu Evakuierenden vor einem Absturz in den Aufzugsschacht gegeben.
- Die klappbaren Systeme hingegen sind mit der Aufzugsanlage fest verbunden. Bei den klappbaren Systemen ist es dergestalt, dass die Kabinentürschürze aus einem Kantblech – hier ist aus dem Markt das System der Firma LM Liftmaterial GmbH bekannt – oder aus Stoff – hier ist aus dem Markt das System der Firma ThyssenKrupp AG bekannt – besteht, die sich in nicht ausgeklappten Zustand unterhalb des Kabinenbodens befindet. Die klappbaren Systeme können zwar geringere Schachtgrubentiefen erzielen (Schachtgrube kleiner 350 mm). Der Nachteil hierbei ist jedoch gerade die im eingeklappten Zustand zur Schachtmitte hin aufbauende Konstruktion unterhalb des Kabinenbodens. Diese erlaubt weder die Ausführung von kleinen Kabinentiefen (Kollision mit den Aufsetzpuffern der Kabine) noch die Übereckanordnung von Kabinenzugängen (Kollision der Klappschürzen untereinander).
- Ein teleskopierbares System ist aus dem Markt von der Firma Wittur AG bekannt. Es besteht aus zwei ineinander greifenden Kantblechen, die ausgefahren werden können. Teleskopierbare Systeme lassen sich aber nur bis zu einer minimalen Schachtgrubentiefe von 350 mm (3-fach Teleskop) ausführen. Bei mehr als 3 Teleskopstufen wird das System jedoch zunehmend instabil; eine weitere wesentliche Reduzierung der Schachtgrubentiefe kann nicht mehr erreicht werden.
- Weiterhin ist anzumerken, dass sowohl die klappbaren als auch die teleskopierbaren Systeme keine optisch ansprechenden Ausführungen darstellen. Eine Verkleidung von technischen Konstruktionen, wie sie beispielsweise bei repräsentativen Aufzügen in Glasschächten gefordert wird, ist nicht möglich.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Kabinentürschürze der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem reduzierte Schachtgrubentiefen ausgeführt werden können, die Kabinentürschürze eine geringe Bauhöhe aufweist und diese aufgrund ihrer Funktionalität trotzdem über eine hohe Stabilität verfügt.
- Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Kabinentürschürze der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches.
- Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es nun möglich, durch die geringe Bauhöhe, die geringer als 100 mm ist, Schachtgrubentiefen kleiner 250 mm auszuführen. Es lassen sich aber auch Kabinentürschürzen mit einer ausgefahrenen Länge größer als 785 mm, und damit über die geforderte Mindesthöhe hinaus, ohne Mehraufwand ausführen. Damit wird gerade bei größeren Türhöhen ein besseres Sicherheitsniveau erzielt. Mit der vorliegenden Erfindung gibt es keine Einschränkungen bei der möglichen Anzahl oder der möglichen Anordnung von Kabinenzugängen. Durch das automatische Ein- und Ausrollen der Kabinentürschürze lässt sich ein hohes Sicherheitsniveau erzielen, wobei die vorliegende Erfindung über eine ausreichende Festigkeit verfügt. Fehlbedienungen sind weitestgehend ausgeschlossen. Eine optisch ansprechende ebene Unterverkleidung der Aufzugskabine – ohne sichtbare Konstruktionen – ist ebenfalls realisierbar. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Einklemmens oder Abquetschens von Gliedmaßen der Evakuierenden, weil die Kabinentürschürze in vertikaler Richtung einfahrbar und nicht feststehend ist.
- Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende(n) Zeichnung(en) näher beschrieben. Dabei zeigen
-
1 eine Seitenansicht eines beispielhaften Aufzugs gemäß der Erfindung im ein- und ausgerollten Zustand -
2 eine Vorderansicht eines beispielhaften Aufzugs gemäß der Erfindung im ein- und ausgerollten Zustand - Es wird auf die
1 Bezug genommen, die einen beispielhaften Aufzug gemäß der Erfindung in der Seitenansicht zeigt. Das Ausrollen der Kabinentürschürze erfolgt von Hand. In diesem Fall halten Permanentmagnete (Pos.1 ) die Kabinentürschürze im eingerollten Zustand (Pos.2 ). Die eingewiesene Person, welche die Evakuierung vornimmt, muss dann die Kabinentürschürze vor der Personenbefreiung auf die erforderliche Höhe ausziehen (Pos.3 ). Das Einrollen erfolgt auf die gleiche Weise. Alternativ wird die Schürze bei der Kabineneinfahrt in die unterste Haltstelle durch Berührung mit dem Schachtgrubenboden eingerollt. - Das Material der Kabinentürschürze (Pos.
4 ) wird oben durch eine Welle (Pos.5 ) und unten durch zwei seitlich angeordnete Stempel (Pos.6 ) gehalten. Diese Stempel werden durch Lagerungssysteme (Pos.7 ) geführt. Das Gesamtsystem verfügt über eine ausreichende Stabilität, um Personen im Notfall vor einem Absturz zu sichern. - Die Unterverkleidung der Aufzugskabine kann direkt an die Kabinentürschürzenkonstruktion anschließen (Pos.
8 ), so dass eine optisch ansprechende Ebene – ohne sichtbare Konstruktionen – entsteht. - Vorzugsweise soll das Ausrollen der Türschürze automatisch erfolgen. In diesem Fall treten Elektromagnete an die Stelle der Permanentmagnete (Pos.
1 ). Den Befehl zur Freigabe der Kabinentürschürze erhält der Elektromagnet von den Türkontaktschaltern. Diese geben bei der Entriegelung einer Schachttüre von außen die Information an die Hubmagnete zum Spannungsabfall. Der Spannungsabfall tritt auch bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein. Die Kabinentürschürze rollt bei einem Spannungsabfall des Elektromagneten automatisch aus. Das Einrollen der Kabinentürschürze erfolgt dann wie bereits oben beschrieben.
Claims (1)
- In Vertikalrichtung einrollbare Kabinentürschürze für Aufzugsanlagen, die eine Ausführung von reduzierten Schachtgrubentiefen ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabinentürschürze aus Textilien, Gewebe oder Materialien ähnlicher Eigenschaft besteht und sie manuell oder automatisch ein- oder ausgerollt werden kann.
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