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DE202006007666U1 - Dreiteilige Teleskop-Fahrkorbschürze - Google Patents

Dreiteilige Teleskop-Fahrkorbschürze Download PDF

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DE202006007666U1
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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B13/00Doors, gates, or other apparatus controlling access to, or exit from, cages or lift well landings
    • B66B13/24Safety devices in passenger lifts, not otherwise provided for, for preventing trapping of passengers
    • B66B13/28Safety devices in passenger lifts, not otherwise provided for, for preventing trapping of passengers between car or cage and wells
    • B66B13/285Toe guards or apron devices

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  • Maintenance And Inspection Apparatuses For Elevators (AREA)

Abstract

Dreiteilige Teleskop-Fahrkorbschürze (1) für einen Aufzugsfahrkorb, mit drei im Wesentlichen plattenförmigen Teleskopelementen (10, 11, 12), welche aus einem eingefahrenen Zustand in einen ausgefahrenen Zustand überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine manuelle Verriegelungsvorrichtung aufweist, welche die Fahrkorbschürze im eingefahrenen Zustand gegen ein Ausfahren verriegelt, und dass sie ein Dämpfungselement (4) aufweist, welches die Bewegung vom eingefahrenen in den ausgefahrenen Zustand bremst.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrkorbschürze mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Fahrkorbschürzen in Aufzuganlagen haben die Funktion, zu verhindern, dass Personen im Falle eines zwischen zwei Etagen stehen gebliebenen Aufzugs in den Aufzugsschacht fallen und dabei Schaden nehmen, wenn zur Befreiung von Personen die Aufzugstür geöffnet wird. Aus diesem Grund wird an der Unterseite des Fahrkorbs eine Schürze angebracht. Dies wird beispielsweise in der DIN EN 81-1, 8.4:1998 mit einer Schürzen-Mindesthöhe von 750 mm gefordert. Es existieren verschiedene Ausführungen von Fahrkorbschürzen. Wie in der DIN-EN 81-21 vom Mai 2003 beschrieben, gibt es starr mit dem Fahrkorb verbundene Fahrkorbschürzen, welche den Nachteil mit sich bringen, dass der Aufzug eine entsprechend tiefe Schachtgrube aufweisen muss, wenn sich der Fahrkorb in der untersten Haltestellung befindet.
  • Eine Verbesserung wird mit verschwenkbaren Fahrkorbschürzen erreicht, welche zwischen einer Position parallel zum Fahrkorbboden in eine Position senkrecht zum Fahrkorbboden verschwenkbar sind. Eine motorisch verschwenkbare Fahrkorbschürze wird beispielsweise in der DE 103 57 035 A1 beschrieben. Es sind ferner Ausführungen von verschwenkbaren Fahrkorbschürzen bekannt, welche mittels eines Elektromagneten in der Position parallel zum Fahrkorb gehalten werden. Weiterhin sind faltbare Fahrkorbschürzen bekannt. Eine Fahrkorbschürze nach Art eines Scherengitters ist in der DE 203 13 911 U1 beschrieben. Der Entwurf der DIN EN 81-21 sieht vor, dass faltbare Fahrkorbschürzen in der gefalteten Stellung verriegelt sein müssen.
  • In dem Entwurf der DIN EN 81-21 sind weiterhin einziehbare bzw. teleskopierbare Fahrkorbschürzen behandelt, welche aus mehreren ineinander verschiebbaren plattenförmigen Teleskopelementen bestehen. Die Teleskopschürze befindet sich im Regelfall im ausgefahrenen Zustand. Wenn der Fahrkorb die unterste Etage erreicht, setzt die Teleskopschürze auf dem Boden auf und wird durch die Bewegung des Fahrkorbs in den eingefahrenen Zustand zusammengeschoben. Durch die geringe Höhe der eingefahrenen Schürze ist es den Aufzugfirmen und Architekten möglich, bei Neuanlagen die Schachtgrubentiefe wesentlich zu verringern. Ebenso ist eine Nachrüstung zur Erhöhung der Sicherheit bei bestehenden Aufzuganlagen mit geringer Schachtgrubentiefe möglich.
  • Bei diesen bekannten Teleskopschürzen ist jedoch nachteilig, dass zum Einen durch den Aufprall auf den Schachtboden und das Zusammenschieben eine Lärmbelästigung für die Fahrgäste entsteht und zum Anderen, dass bei jedem Zusammenschieben ein Verschleiß der mechanischen Komponenten der teleskopierbaren Schürze auftritt, welcher bei häufiger Nutzung des Aufzug beispielsweise in einem Kaufhaus oder Bürogebäude zu einem Defekt führen kann. Dies führt in ebenfalls nachteiliger Weise zu entsprechend kurzen Wartungsintervallen.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, die beschriebenen Nachteile bei dreiteiligen Teleskop-Fahrkorbschürzen zu verbessern. Die Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Bestandteil der abhängigen Ansprüche.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung ist, die dreiteilige Teleskop-Fahrkorbschürze derart auszugestalten, dass die im Normalfall eingezogene Schürze nur im Bedarfsfall manuell ausgefahren wird. D.h. im Fall eines Stehenbleibens des Aufzuges und nicht bündiger Stellung des Fahrkorbausstiegs mit der Haltestelle ist die Schürze eingefahren. Aus diesem Grund weist die Fahrkorbschürze eine Verriegelungsvorrichtung auf, welche die Fahrkorbschürze im eingefahrenen Zustand gegen ein Ausfahren verriegelt. Im Bedarfsfall kann die Schürze von einem fachkundigen Bediener, welcher die eingeschlossenen Fahrgäste befreit, heruntergelassen werden, so dass sie in den ausgefahrenen Zustand übergeht. Anschließend können die Fahrgäste den Fahrkorb gefahrlos verlassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Bediener durch die Ausfahrbewegung der Schürzenelemente nicht zu Schaden kommt. Es könnte nämlich der Fall eintreten, dass der Bediener eine Verletzung am Fuß erleidet, wenn er seinen Fuß unachtsam in den Fahrstuhlschacht hereinragen lässt und gleichzeitig die Schürze herunterlässt. Um dies zu vermeiden, weist die erfindungsgemäße Fahrkorbschürze ein Dämpfungselement auf, welches die Bewegung vom eingefahrenen in den ausgefahrenen Zustand bremst und damit eine schnelle und gefährdende Ausfahrbewegung verhindert.
  • Vorzugsweise ist das an dem Aufzugsfahrkorb befestigbare obere Teleskopelement ein nicht verschiebbares Basiselement, welches im eingefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze das andere bzw. die anderen verschiebbar zum Basiselement angeordneten Teleskopelemente im Wesentlichen überdeckt. Somit kann eine geringe Gesamtbaugröße der eingefahrenen Schürze erreicht werden. Das Restrisiko, dass eingeschlossene Personen bei nicht bündig stehendem Fahrkorb versuchen, sich selbst zu befreien, kann ferner durch entsprechende mehrsprachige und durch Piktogramme unterstützte Warnhinweise, welche an der Innenseite aller Schachtüren in unmittelbarer Nähe der Schachtürentriegelung und an der Fahrkorbschürze gut sichtbar angeordnet werden, erheblich minimiert werden.
  • Das Dämpfungselement sollte vorzugsweise mit dem Basiselement und dem untersten Teleskopelement verbunden sein, damit die gesamte Ausfahrbewegung gebremst wird. Es ist auch denkbar, dass die Dämpfungselemente zwischen den einzelnen Teleskopelementen angeordnet sind. Das Dämpfungselement ist vorteilhafterweise mit dem Basiselement oder dem untersten Teleskopelement verschwenkbar verbunden, insbesondere wenn das Dämpfungselement nicht parallel zur Ausfahrrichtung angeordnet ist. In bevorzugten Ausführungen umfasst das Dämpfungselement einen Hydraulik- oder Pneumatikzylinder.
  • Die Verriegelungsvorrichtung kann mindestens ein Verriegelungselement, welches an dem Basiselement angeordnet ist, und mindestens ein Verriegelungsorgan umfassen, welches an einem verschiebbaren Teleskopelement, insbesondere am untersten Teleskopelement, angeordnet ist und mit dem Verriegelungselement im verriegelten Zustand der Fahrkorbschürze im Eingriff ist. Bevorzugt weist das Verriegelungselement einen Haken auf, welcher im verriegelten Zustand mit einem Zapfen des Verriegelungsorgans zusammenwirkt.
  • Damit die Fahrkorbschürze im Bedarfsfall entriegelbar ist, kann sie mindestens ein Entriegelungselement für die Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung aufweisen. Das Entriegelungselement kann insbesondere am Basiselement angeordnet sein, da dieses im Regelfall im eingefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze die anderen Teleskopelemente verdeckt. Zur manuellen Entriegelung kann das Entriegelungselement mittels eines Mehrkantschlüssels, insbesondere eines normgerechten Dreikantschlüssels für Aufzugschachttüren, betätigbar sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind das Entriegelungselement und das Verriegelungselement in einem insbesondere federbelasteten Mehrkantschloss, insbesondere Dreikantschloss, zusammengeführt.
  • Bevorzugt weist die Fahrkorbschürze mindestens zwei Entriegelungselemente auf, welche über eine mechanische Verbindung, insbesondere über ein Gestänge, derart mit der Verriegelungsvorrichtung zusammenwirken, dass bereits durch die Betätigung nur eines Entriegelungselements die Verriegelungsvorrichtung entriegelt wird, wobei die Entriegelungselemente am Basiselement senkrecht zur Ausfahrrichtung im Abstand voneinander angeordnet sein können. Dies ist vorteilhaft, um dem Bediener die Arbeit dahingehend zu erleichtern, dass er nur das ihm am nächsten liegende Entriegelungselement betätigen muss, um die Verriegelungsvorrichtung zu entriegeln. Er braucht die Schachttüre nur minimal zu öffnen, beispielsweise nur um einen Spalt von ca. 15 cm Breite, weil es auf Grund der Anordnung der Entriegelungselemente unerheblich ist, ob es sich um eine links-, recht- oder zentralschließende Schachtüre handelt. Vorzugsweise wird folglich ein Entriegelungselement im linken, eines im rechten und eines im mittleren Bereich des Basiselements angeordnet. Die Gefahr eines Sturzes des Bedieners in den Schacht wird somit minimiert.
  • Jedes Teleskopelement kann über zwei, vorzugsweise seitlich angeordnete Teleskopschiene mit jeweils dem unteren Teleskopelement verbunden sein. Durch diese Teleskopschienen, welche beispielsweise nach Art bekannter Schubladenauszüge gestaltet sein können, wird eine sichere Führung der Teleskopelemente erreicht. Es ist auch denkbar, dass das Dämpfungselement in den Schienen integriert ist.
  • Damit im ausgefahrenen Zustand nicht die gesamte Gewichtslast der Teleskopelemente auf den Schienen liegt, kann jedes Teleskopelement mindestens einen Anschlag aufweisen, welcher im ausgefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze gegen einen Anschlag des jeweils darunter liegenden Teleskopelements anschlägt.
  • Um eine Bewegung des Fahrkorbes bei nicht eingefahrener Fahrkorbschürze und eingeschalteter Aufzuganlage zu verhindern, ist an der Schürze eine elektrische Überwachung montiert, und zwar vorzugsweise in Form eines am Basiselement in einer solchen Höhe angeordneten Schalters, dass dieser im eingefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze von dem untersten Teleskopelement betätigbar ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner einen Aufzugsfahrkorb, der mit einer erfindungsgemäßen Fahrkorbschürze ausgerüstet ist. Der Aufzugsfahrkorb kann zur Verhinderung eines Verschwenkens der Schürze und zur Stabilisierung mindestens eine Stützstrebe aufweisen, die mit ihrem einen Ende an der Unterseite oder Seitenwand des Aufzugsfahrkorbs befestigt ist und deren anderes Ende an dem Basiselement befestigt ist.
  • Ein mögliches bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den 1 bis 4 beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Fahrkorbschürze in der Vorderansicht im eingefahrenen Zustand
  • 2 die Fahrkorbschürze gemäß 1 im ausgefahrenen Zustand
  • 3 die Fahrkorbschürze gemäß 1 in der Rückansicht
  • 4 die Fahrkorbschürze gemäß 3 im ausgefahrenen Zustand
  • Die 1 bis 4 zeigen eine Fahrkorbschürze 1 in perspektivischer Darstellung. Die Fahrkorbschürze 1 weist ein plattenförmiges, bevorzugt aus Blech bestehendes Basiselement 10 sowie zwei weitere aus einem Metallblech hergestellte Teleskopelemente 11 und 12 auf.
  • Im eingefahrenen Zustand (1) überdeckt das Basiselement 10 weitgehend die Teleskopelemente 11 und 12. Das Basiselement 10 ist mittels der Befestigungsvorrichtungen 17 sowie der Stützstrebe 14, welche ein Verschwenken der Schürze 1 verhindert und eine Stabilisierung bewirkt, an dem Aufzugsfahrkorb 2 befestigt.
  • Im eingefahrenen Zustand greifen zwei am Basiselement 10 angeordnete und als Schwenkhaken ausgebildete Verriegelungselemente 3a und 3c in zwei am untersten Teleskopelement 12 angeordnete und als Zapfen ausgebildete Verriegelungsorgane 5a und 5c ein, wodurch der eingefahrene Zustand verriegelt ist. Zum Entriegeln der Verriegelung sind drei nur schematisch angedeutete Entriegelungselemente 16a, 16b und 16c vorgesehen. Die Entriegelungselemente 16a, 16b und 16c weisen ein Dreikantprofil auf und können mittels eines Dreikantschlüssels gegen die Kraft einer nicht dargestellten Feder von außen manuell betätigt werden. Durch drehende Betätigung der Entriegelungselemente 16a, 16b oder 16c werden die Schwenkhaken 3a und 3c verschwenkt und geben die Verriegelungsorgane 5a und 5c und somit die Teleskopelemente 11 und 12 frei. Das Entriegelungselement 16a und das Verriegelungselement 3a sowie das Entriegelungselement 16c und das Verriegelungselement 3c sind somit in jeweils einem federbelasteten Dreikantschloss zusammengeführt, wobei die Feder innerhalb des Dreikantschlosses angeordnet ist.
  • Die Verriegelungselemente 3a und 3c sind durch ein Gestänge 6 miteinander verbunden. Somit ist es möglich, dass nur eines der Entriegelungselemente 16a, 16b und 16c betätigt werden muss, um die Verriegelungsvorrichtung zu entriegeln. Das Entriegelungselement 16b ist über den Mitnehmer 19 mit dem Gestänge 6 mechanisch verbunden.
  • Wenn die Teleskopelemente 11 und 12 freigegeben sind, können sie sich durch die Schwerkraft nach unten bewegen. Sie werden hierbei durch schematisch angedeutete Teleskopschienen 15, welche sich an beiden Seiten der Teleskopelemente 10, 11 und 12 befinden, geführt. Damit die Ausfahrbewegung nicht zu schnell erfolgt, wird sie mittels eines als Dämpfungselement wirkenden Pneumatik- oder Hydraulikzylinders 4 gebremst. Dieser ist schwenkbar an dem untersten Teleskopelement 12 und mittels des Schwenklager 18 an dem Basiselement 10 ausgelenkt. Das unterste Teleskopelement 12 weist eine horizontal zur Ausfahrrichtung liegende Abschlussfläche 13 auf.
  • Die Teleskopelemente 11 und 12 fahren solange aus, bis die Anschläge 8a und 8b des Basiselements 10 und des Teleskopelements 11 gegen die Anschläge 9a und 9b der Teleskopelemente 11 und 12 zur Anlage kommen.
  • Um eine Bewegung des Fahrkorbes 2 bei nicht eingefahrener Fahrkorbschürze 1 und eingeschalteter Aufzuganlage zu verhindern, ist an der Fahrkorbschürze 1 eine elektrische Überwachung montiert. Hierzu dient ein am Basiselement 10 angeordnetes elektrisches Schaltelement 7, welches bei eingefahrener Fahrkorbschürze 1 durch das untere Teleskopelement 12 betätigt wird.
  • Die Verriegelungselemente 3a und 3c weisen jeweils eine Anschrägung 20a und 20c auf, welche es ermöglichen, dass beim manuellen Zurückbewegen der Teleskopelemente 11 und 12 die Verriegelungsorgane 5a und 5c wieder in die federbelasteten Dreikantschlösser automatisch einrasten können.

Claims (20)

  1. Dreiteilige Teleskop-Fahrkorbschürze (1) für einen Aufzugsfahrkorb, mit drei im Wesentlichen plattenförmigen Teleskopelementen (10, 11, 12), welche aus einem eingefahrenen Zustand in einen ausgefahrenen Zustand überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine manuelle Verriegelungsvorrichtung aufweist, welche die Fahrkorbschürze im eingefahrenen Zustand gegen ein Ausfahren verriegelt, und dass sie ein Dämpfungselement (4) aufweist, welches die Bewegung vom eingefahrenen in den ausgefahrenen Zustand bremst.
  2. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein an dem Aufzugsfahrkorb (2) befestigbares oberes Teleskopelement ein nicht verschiebbares Basiselement (10) ist, welches im eingefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze. die anderen verschiebbar zum Basiselement angeordneten Teleskopelemente (11, 12) im Wesentlichen überdeckt.
  3. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (4) mit dem Basiselement (10) und dem untersten Teleskopelement (12) verbunden ist.
  4. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (4) mit dem Basiselement (10) oder dem untersten Teleskopelement (12) verschwenkbar verbunden ist.
  5. Fahrkorbschürze (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (4) einen Hydraulik- oder einen Pneumatikzylinder umfasst.
  6. Fahrkorbschürze (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung mindestens ein Verriegelungselement (3a bzw. 3c), welches an dem Basiselement (10) angeordnet ist und mindestens ein Verriegelungsorgan (5a bzw. 5c) umfasst, welches an einem verschiebbaren Teleskopelement (11, 12), insbesondere am untersten Teleskopelement (12), angeordnet ist und mit dem Verriegelungselement im verriegelten Zustand der Fahrkorbschürze im Eingriff ist.
  7. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (3a bzw. 3c) als Haken ausgeführt ist, welche im verriegelten Zustand mit einem Zapfen des Verriegelungsorgans (5a bzw. 5c) zusammenwirkt.
  8. Fahrkorbschürze (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Entriegelungselement (16) für die Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung aufweist.
  9. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (16) am Basiselement (10) angeordnet ist.
  10. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (16) manuell betätigbar ist.
  11. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (16) mittels eines Mehrkantschlüssels, insbesondere Dreikantschlüssels, betätigbar ist, der gleichzeitig zum Öffnen von Aufzugschachttüren geeigent ist.
  12. Fahrkorbschürze (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (16) und das Verriegelungselement (3a bzw. 3c) in einem insbesondere federbelasteten Mehrkantschloss, insbesondere Dreikantschloss, zusammengeführt sind.
  13. Fahrkorbschürze (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei Entriegelungselemente (16) aufweist, welche über eine mechanische Verbindung (6) derart mit der Verriegelungsvorrichtung zusammenwirken, dass durch Betätigung eines Entriegelungselements die Verriegelungsvorrichtung entriegelt wird.
  14. Fahrkorbschürze (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungselemente (16) am Basiselement (10) senkrecht zur Ausfahrrichtung im Abstand voneinander angeordnet sind.
  15. Fahrkorbschürze (1) nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Teleskopelement (10, 11) über zwei, vorzugsweise seitlich angeordnete Teleskopschiene (15) mit jeweils dem unteren Teleskopelement (11, 12) verbunden ist.
  16. Fahrkorbschürze (1) nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das unterste Teleskopelement (12) eine horizontal zur Ausfahrrichtung liegende Abschlussfläche (13) aufweist.
  17. Fahrkorbschürze (1) nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Teleskopelement (10, 11) mindestens einen Anschlag (8) aufweist, welcher im ausgefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze (1) gegen einen Anschlag (9) des jeweils darunter liegenden Teleskopelements (11, 12) anschlägt.
  18. Fahrkorbschürze (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen am Basiselement (10) in einer solchen Höhe angeordneten elektrischen Schaltelements (7), dass dieses im eingefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze (1) von dem untersten Teleskopelement (12) betätigbar ist.
  19. Aufzugsfahrkorb (2), dadurch gekennzeichnet, dass er mit einer Fahrkorbschürze (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche ausgerüstet ist.
  20. Aufzugsfahrkorb (2) nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch eine an seiner Unterseite mit ihrem einen Ende befestigten Stützstrebe (14), deren anderes Ende an dem Basiselement (10) befestigt ist.
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