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Die
Erfindung betrifft eine Fahrkorbschürze mit den Merkmalen aus dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
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Fahrkorbschürzen in
Aufzuganlagen haben die Funktion, zu verhindern, dass Personen im
Falle eines zwischen zwei Etagen stehen gebliebenen Aufzugs in den
Aufzugsschacht fallen und dabei Schaden nehmen, wenn zur Befreiung
von Personen die Aufzugstür
geöffnet
wird. Aus diesem Grund wird an der Unterseite des Fahrkorbs eine
Schürze
angebracht. Dies wird beispielsweise in der DIN EN 81-1, 8.4:1998
mit einer Schürzen-Mindesthöhe von 750 mm
gefordert. Es existieren verschiedene Ausführungen von Fahrkorbschürzen. Wie
in der DIN-EN 81-21
vom Mai 2003 beschrieben, gibt es starr mit dem Fahrkorb verbundene
Fahrkorbschürzen,
welche den Nachteil mit sich bringen, dass der Aufzug eine entsprechend
tiefe Schachtgrube aufweisen muss, wenn sich der Fahrkorb in der
untersten Haltestellung befindet.
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Eine
Verbesserung wird mit verschwenkbaren Fahrkorbschürzen erreicht,
welche zwischen einer Position parallel zum Fahrkorbboden in eine
Position senkrecht zum Fahrkorbboden verschwenkbar sind. Eine motorisch
verschwenkbare Fahrkorbschürze
wird beispielsweise in der
DE
103 57 035 A1 beschrieben. Es sind ferner Ausführungen
von verschwenkbaren Fahrkorbschürzen
bekannt, welche mittels eines Elektromagneten in der Position parallel zum
Fahrkorb gehalten werden. Weiterhin sind faltbare Fahrkorbschürzen bekannt.
Eine Fahrkorbschürze
nach Art eines Scherengitters ist in der
DE 203 13 911 U1 beschrieben.
Der Entwurf der DIN EN 81-21 sieht vor, dass faltbare Fahrkorbschürzen in der
gefalteten Stellung verriegelt sein müssen.
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In
dem Entwurf der DIN EN 81-21 sind weiterhin einziehbare bzw. teleskopierbare
Fahrkorbschürzen
behandelt, welche aus mehreren ineinander verschiebbaren plattenförmigen Teleskopelementen
bestehen. Die Teleskopschürze
befindet sich im Regelfall im ausgefahrenen Zustand. Wenn der Fahrkorb
die unterste Etage erreicht, setzt die Teleskopschürze auf
dem Boden auf und wird durch die Bewegung des Fahrkorbs in den eingefahrenen
Zustand zusammengeschoben. Durch die geringe Höhe der eingefahrenen Schürze ist
es den Aufzugfirmen und Architekten möglich, bei Neuanlagen die Schachtgrubentiefe
wesentlich zu verringern. Ebenso ist eine Nachrüstung zur Erhöhung der
Sicherheit bei bestehenden Aufzuganlagen mit geringer Schachtgrubentiefe
möglich.
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Bei
diesen bekannten Teleskopschürzen
ist jedoch nachteilig, dass zum Einen durch den Aufprall auf den
Schachtboden und das Zusammenschieben eine Lärmbelästigung für die Fahrgäste entsteht und zum Anderen,
dass bei jedem Zusammenschieben ein Verschleiß der mechanischen Komponenten
der teleskopierbaren Schürze
auftritt, welcher bei häufiger
Nutzung des Aufzug beispielsweise in einem Kaufhaus oder Bürogebäude zu einem
Defekt führen kann.
Dies führt
in ebenfalls nachteiliger Weise zu entsprechend kurzen Wartungsintervallen.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, die beschriebenen Nachteile bei dreiteiligen
Teleskop-Fahrkorbschürzen zu
verbessern. Die Erfindung löst
die Aufgabe mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs
1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Bestandteil der abhängigen Ansprüche.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung ist, die dreiteilige Teleskop-Fahrkorbschürze derart
auszugestalten, dass die im Normalfall eingezogene Schürze nur
im Bedarfsfall manuell ausgefahren wird. D.h. im Fall eines Stehenbleibens
des Aufzuges und nicht bündiger
Stellung des Fahrkorbausstiegs mit der Haltestelle ist die Schürze eingefahren.
Aus diesem Grund weist die Fahrkorbschürze eine Verriegelungsvorrichtung
auf, welche die Fahrkorbschürze
im eingefahrenen Zustand gegen ein Ausfahren verriegelt. Im Bedarfsfall
kann die Schürze
von einem fachkundigen Bediener, welcher die eingeschlossenen Fahrgäste befreit,
heruntergelassen werden, so dass sie in den ausgefahrenen Zustand übergeht.
Anschließend
können
die Fahrgäste
den Fahrkorb gefahrlos verlassen. Es muss jedoch sichergestellt sein,
dass der Bediener durch die Ausfahrbewegung der Schürzenelemente
nicht zu Schaden kommt. Es könnte
nämlich
der Fall eintreten, dass der Bediener eine Verletzung am Fuß erleidet,
wenn er seinen Fuß unachtsam
in den Fahrstuhlschacht hereinragen lässt und gleichzeitig die Schürze herunterlässt. Um dies
zu vermeiden, weist die erfindungsgemäße Fahrkorbschürze ein
Dämpfungselement
auf, welches die Bewegung vom eingefahrenen in den ausgefahrenen
Zustand bremst und damit eine schnelle und gefährdende Ausfahrbewegung verhindert.
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Vorzugsweise
ist das an dem Aufzugsfahrkorb befestigbare obere Teleskopelement
ein nicht verschiebbares Basiselement, welches im eingefahrenen
Zustand der Fahrkorbschürze
das andere bzw. die anderen verschiebbar zum Basiselement angeordneten
Teleskopelemente im Wesentlichen überdeckt. Somit kann eine geringe
Gesamtbaugröße der eingefahrenen
Schürze
erreicht werden. Das Restrisiko, dass eingeschlossene Personen bei
nicht bündig
stehendem Fahrkorb versuchen, sich selbst zu befreien, kann ferner
durch entsprechende mehrsprachige und durch Piktogramme unterstützte Warnhinweise,
welche an der Innenseite aller Schachtüren in unmittelbarer Nähe der Schachtürentriegelung
und an der Fahrkorbschürze
gut sichtbar angeordnet werden, erheblich minimiert werden.
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Das
Dämpfungselement
sollte vorzugsweise mit dem Basiselement und dem untersten Teleskopelement
verbunden sein, damit die gesamte Ausfahrbewegung gebremst wird.
Es ist auch denkbar, dass die Dämpfungselemente
zwischen den einzelnen Teleskopelementen angeordnet sind. Das Dämpfungselement
ist vorteilhafterweise mit dem Basiselement oder dem untersten Teleskopelement
verschwenkbar verbunden, insbesondere wenn das Dämpfungselement nicht parallel
zur Ausfahrrichtung angeordnet ist. In bevorzugten Ausführungen
umfasst das Dämpfungselement
einen Hydraulik- oder Pneumatikzylinder.
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Die
Verriegelungsvorrichtung kann mindestens ein Verriegelungselement,
welches an dem Basiselement angeordnet ist, und mindestens ein Verriegelungsorgan
umfassen, welches an einem verschiebbaren Teleskopelement, insbesondere
am untersten Teleskopelement, angeordnet ist und mit dem Verriegelungselement
im verriegelten Zustand der Fahrkorbschürze im Eingriff ist. Bevorzugt
weist das Verriegelungselement einen Haken auf, welcher im verriegelten
Zustand mit einem Zapfen des Verriegelungsorgans zusammenwirkt.
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Damit
die Fahrkorbschürze
im Bedarfsfall entriegelbar ist, kann sie mindestens ein Entriegelungselement
für die
Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung aufweisen. Das Entriegelungselement kann
insbesondere am Basiselement angeordnet sein, da dieses im Regelfall
im eingefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze die anderen Teleskopelemente
verdeckt. Zur manuellen Entriegelung kann das Entriegelungselement
mittels eines Mehrkantschlüssels,
insbesondere eines normgerechten Dreikantschlüssels für Aufzugschachttüren, betätigbar sein.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind das Entriegelungselement
und das Verriegelungselement in einem insbesondere federbelasteten
Mehrkantschloss, insbesondere Dreikantschloss, zusammengeführt.
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Bevorzugt
weist die Fahrkorbschürze
mindestens zwei Entriegelungselemente auf, welche über eine
mechanische Verbindung, insbesondere über ein Gestänge, derart
mit der Verriegelungsvorrichtung zusammenwirken, dass bereits durch
die Betätigung
nur eines Entriegelungselements die Verriegelungsvorrichtung entriegelt
wird, wobei die Entriegelungselemente am Basiselement senkrecht
zur Ausfahrrichtung im Abstand voneinander angeordnet sein können. Dies
ist vorteilhaft, um dem Bediener die Arbeit dahingehend zu erleichtern,
dass er nur das ihm am nächsten
liegende Entriegelungselement betätigen muss, um die Verriegelungsvorrichtung
zu entriegeln. Er braucht die Schachttüre nur minimal zu öffnen, beispielsweise
nur um einen Spalt von ca. 15 cm Breite, weil es auf Grund der Anordnung
der Entriegelungselemente unerheblich ist, ob es sich um eine links-,
recht- oder zentralschließende
Schachtüre
handelt. Vorzugsweise wird folglich ein Entriegelungselement im
linken, eines im rechten und eines im mittleren Bereich des Basiselements
angeordnet. Die Gefahr eines Sturzes des Bedieners in den Schacht
wird somit minimiert.
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Jedes
Teleskopelement kann über
zwei, vorzugsweise seitlich angeordnete Teleskopschiene mit jeweils
dem unteren Teleskopelement verbunden sein. Durch diese Teleskopschienen,
welche beispielsweise nach Art bekannter Schubladenauszüge gestaltet
sein können,
wird eine sichere Führung
der Teleskopelemente erreicht. Es ist auch denkbar, dass das Dämpfungselement
in den Schienen integriert ist.
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Damit
im ausgefahrenen Zustand nicht die gesamte Gewichtslast der Teleskopelemente
auf den Schienen liegt, kann jedes Teleskopelement mindestens einen
Anschlag aufweisen, welcher im ausgefahrenen Zustand der Fahrkorbschürze gegen
einen Anschlag des jeweils darunter liegenden Teleskopelements anschlägt.
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Um
eine Bewegung des Fahrkorbes bei nicht eingefahrener Fahrkorbschürze und
eingeschalteter Aufzuganlage zu verhindern, ist an der Schürze eine elektrische Überwachung
montiert, und zwar vorzugsweise in Form eines am Basiselement in
einer solchen Höhe
angeordneten Schalters, dass dieser im eingefahrenen Zustand der
Fahrkorbschürze
von dem untersten Teleskopelement betätigbar ist.
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Die
Erfindung betrifft ferner einen Aufzugsfahrkorb, der mit einer erfindungsgemäßen Fahrkorbschürze ausgerüstet ist.
Der Aufzugsfahrkorb kann zur Verhinderung eines Verschwenkens der
Schürze und
zur Stabilisierung mindestens eine Stützstrebe aufweisen, die mit
ihrem einen Ende an der Unterseite oder Seitenwand des Aufzugsfahrkorbs
befestigt ist und deren anderes Ende an dem Basiselement befestigt
ist.
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Ein
mögliches
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den 1 bis 4 beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
Fahrkorbschürze
in der Vorderansicht im eingefahrenen Zustand
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2 die
Fahrkorbschürze
gemäß 1 im ausgefahrenen
Zustand
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3 die
Fahrkorbschürze
gemäß 1 in der
Rückansicht
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4 die
Fahrkorbschürze
gemäß 3 im ausgefahrenen
Zustand
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Die 1 bis 4 zeigen
eine Fahrkorbschürze 1 in
perspektivischer Darstellung. Die Fahrkorbschürze 1 weist ein plattenförmiges,
bevorzugt aus Blech bestehendes Basiselement 10 sowie zwei weitere
aus einem Metallblech hergestellte Teleskopelemente 11 und 12 auf.
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Im
eingefahrenen Zustand (1) überdeckt das Basiselement 10 weitgehend
die Teleskopelemente 11 und 12. Das Basiselement 10 ist
mittels der Befestigungsvorrichtungen 17 sowie der Stützstrebe 14,
welche ein Verschwenken der Schürze 1 verhindert
und eine Stabilisierung bewirkt, an dem Aufzugsfahrkorb 2 befestigt.
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Im
eingefahrenen Zustand greifen zwei am Basiselement 10 angeordnete
und als Schwenkhaken ausgebildete Verriegelungselemente 3a und 3c in
zwei am untersten Teleskopelement 12 angeordnete und als
Zapfen ausgebildete Verriegelungsorgane 5a und 5c ein,
wodurch der eingefahrene Zustand verriegelt ist. Zum Entriegeln
der Verriegelung sind drei nur schematisch angedeutete Entriegelungselemente 16a, 16b und 16c vorgesehen.
Die Entriegelungselemente 16a, 16b und 16c weisen
ein Dreikantprofil auf und können
mittels eines Dreikantschlüssels
gegen die Kraft einer nicht dargestellten Feder von außen manuell
betätigt
werden. Durch drehende Betätigung
der Entriegelungselemente 16a, 16b oder 16c werden
die Schwenkhaken 3a und 3c verschwenkt und geben
die Verriegelungsorgane 5a und 5c und somit die
Teleskopelemente 11 und 12 frei. Das Entriegelungselement 16a und
das Verriegelungselement 3a sowie das Entriegelungselement 16c und
das Verriegelungselement 3c sind somit in jeweils einem
federbelasteten Dreikantschloss zusammengeführt, wobei die Feder innerhalb
des Dreikantschlosses angeordnet ist.
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Die
Verriegelungselemente 3a und 3c sind durch ein
Gestänge 6 miteinander
verbunden. Somit ist es möglich,
dass nur eines der Entriegelungselemente 16a, 16b und 16c betätigt werden
muss, um die Verriegelungsvorrichtung zu entriegeln. Das Entriegelungselement 16b ist über den
Mitnehmer 19 mit dem Gestänge 6 mechanisch verbunden.
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Wenn
die Teleskopelemente 11 und 12 freigegeben sind,
können
sie sich durch die Schwerkraft nach unten bewegen. Sie werden hierbei
durch schematisch angedeutete Teleskopschienen 15, welche sich
an beiden Seiten der Teleskopelemente 10, 11 und 12 befinden,
geführt.
Damit die Ausfahrbewegung nicht zu schnell erfolgt, wird sie mittels
eines als Dämpfungselement
wirkenden Pneumatik- oder Hydraulikzylinders 4 gebremst.
Dieser ist schwenkbar an dem untersten Teleskopelement 12 und
mittels des Schwenklager 18 an dem Basiselement 10 ausgelenkt.
Das unterste Teleskopelement 12 weist eine horizontal zur
Ausfahrrichtung liegende Abschlussfläche 13 auf.
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Die
Teleskopelemente 11 und 12 fahren solange aus,
bis die Anschläge 8a und 8b des
Basiselements 10 und des Teleskopelements 11 gegen
die Anschläge 9a und 9b der
Teleskopelemente 11 und 12 zur Anlage kommen.
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Um
eine Bewegung des Fahrkorbes 2 bei nicht eingefahrener
Fahrkorbschürze 1 und
eingeschalteter Aufzuganlage zu verhindern, ist an der Fahrkorbschürze 1 eine
elektrische Überwachung montiert.
Hierzu dient ein am Basiselement 10 angeordnetes elektrisches
Schaltelement 7, welches bei eingefahrener Fahrkorbschürze 1 durch
das untere Teleskopelement 12 betätigt wird.
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Die
Verriegelungselemente 3a und 3c weisen jeweils
eine Anschrägung 20a und 20c auf,
welche es ermöglichen,
dass beim manuellen Zurückbewegen
der Teleskopelemente 11 und 12 die Verriegelungsorgane 5a und 5c wieder
in die federbelasteten Dreikantschlösser automatisch einrasten
können.