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2.1 Technisches Problem der Erfindung
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Die
bekannten Kabinentürschürzen sind
manuell zu befestigen, klappbar, einfach faltbar oder mehrfach teleskopierbar
und bestehen in der Regel aus Kantblechen. Bei manuell zu befestigenden
Systemen muss die Kabinentürschürze an einem
Ort in dem Gebäude,
in welchem der Aufzug installiert ist, hinterlegt werden. Dieser
Ort kann nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Ortes sein, an dem die
Personenbefreiung durchgeführt
wird, wo also der Aufzug stecken geblieben ist. Die klappbaren Systeme hingegen
sind mit der Aufzugsanlage fest verbunden. Der Nachteil hierbei
ist jedoch gerade die im eingeklappten Zustand zur Schachtmitte
hin aufbauende Konstruktion unterhalb des Kabinenbodens. Diese erlaubt
weder die Ausführung
von kleinen Kabinentiefen (Kollision mit den Aufsetzpuffern der
Kabine) noch die Übereckanordnung
von Kabinenzugängen (Kollision
der Klappschürzen
untereinander). Bei den teleskopierbaren Systemen ist es dergestalt,
dass bei mehr als 3 Teleskopstufen das System jedoch zunehmend instabil
wird; eine weiter wesentliche Reduzierung der Schachtgrubentiefe
kann nicht mehr erreicht werden.
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2.2 Lösung
der technischen Aufgabe
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung ist
es nun möglich,
durch die geringe Bauhöhe,
die geringer als 100 mm ist, Schachtgrubentiefen kleiner 250 mm
auszuführen.
Es lassen sich aber auch Kabinentürschürzen mit einer ausgefahrenen
Länge größer als
785 mm, und damit über
die geforderte Mindesthöhe
hinaus, ohne Mehraufwand ausführen.
Damit wird gerade bei größeren Türhöhen ein
besseres Sicherheitsniveau erzielt. Mit der vorliegenden Erfindung
gibt es keine Einschränkungen
bei der möglichen
Anzahl oder der möglichen
Anordnung von Kabinenzugängen.
Durch das automatische Ein- und Ausfalten der Kabinentürschürze lässt sich
ein hohes Sicherheitsniveau erzielen, wobei die vorliegende Erfindung über eine
ausreichende Festigkeit verfügt. Fehlbedienungen
sind weitestgehend ausgeschlossen. Eine optisch ansprechende ebene
Unterverkleidung der Aufzugskabine – ohne sichtbare Konstruktionen – ist ebenfalls
realisierbar. Darüber
hinaus besteht keine Gefahr eines Einklemmens oder Abquetschens
von Gliedmaßen
der Evakuierenden, weil die Kabinentürschürze in vertikaler Richtung
einfahrbar und nicht feststehend ist.
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Das
Ausfalten der Kabinentürschürze erfolgt von
Hand. In diesem Fall halten Permanentmagnete (Pos. 1) die
Kabinentürschürze im eingefalteten
Zustand (Pos. 2). Die eingewiesene Person, welche die Evakuierung
vornimmt, muss dann die Kabinentürschürze vor
der Personenbefreiung auf die erforderliche Höhe ausziehen (Pos. 3).
Das Einfahren erfolgt auf die gleiche Weise. Alternativ wird die
Schürze
bei der Kabineneinfahrt in die unterste Haltstelle durch Berührung mit
dem Schachtgrubenboden eingefaltet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine in Vertikalrichtung einfaltbare
Kabinentürschürze für Personen-,
Lasten- und Güteraufzüge, die
eine Ausführung
von reduzierten Schachtgrubentiefen ermöglicht, die aus Textilien,
Gewebe oder Materialien ähnlicher
Eigenschaft besteht und die manuell beziehungsweise automatisch
mehrfach ein- oder ausgefaltet werden kann. Die Anwendungsmöglichkeiten sind
weder vom Antriebssystem noch von der Größe der Aufzugskabinen oder
der Anzahl der Kabinenzugänge
abhängig.
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Aufzugsanlagen
verfügen
am unteren Ende des Aufzugsschachtes über eine so genannte Schachtgrube.
Die Schachtgrubentiefe wird gemessen von Oberkante Fertigfußboden (OKFF)
der untersten Haltestelle bis OKFF Schachtgrubenboden. Durch die
Schachtgrube werden Schutzräume
hergestellt, die es Personen erlaubt, Wartungsarbeiten oder sicherheitstechnische Überprüfungen an
Aufzugskomponenten in diesem Bereich durchzuführen. Diese Schutzräume sind
insbesondere dann erforderlich, wenn die Aufzugskabine eine unkontrollierte Abwärtsbewegung
durchführt
und auf die in der Schachtgrube angeordneten Aufsetzpuffer auffährt. Oftmals
werden Aufzugsanlagen in bestehenden – also bereits fertig gestellten – Gebäuden nachgerüstet. Hier
ist die Ausführung
einer ausreichenden Schachtgrubentiefe – diese beträgt je nach
Aufzugsart in der Regel zwischen 1,2 und 1,6 m – in vielen Fällen nicht
möglich,
weil hierfür
Gebäudefundamente
durchbrochen werden müssten.
Ein Durchbrechen der Gebäudefundamente
kann dabei aus statischen Gründen
nicht möglich
sein. Das spätere
Abdichten einer nachträglich
erstellten Schachtgrube führt
zu weiteren Problemen. Auch im Neubau kann es Gründe dafür geben, dass ausreichende
Schachtgrubentiefen nicht hergestellt werden können. Ein solcher Grund ist
beispielsweise ein erhöhter
Grundwasserspiegel. Es können
sich auch Räumlichkeiten
unter der Schachtgrube befinden, die entweder nicht angetastet oder
deren Durchgangshöhe
nicht reduziert werden dürfen.
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Es
bietet sich daher an, reduzierte Schachtgrubentiefen auszuführen. Hierbei
reicht es aus, den Fußbodenbelag
an der untersten Haltestelle wegzustemmen und den Zugang anzurampen
oder es wird ein Austrittspodest hergestellt bzw. der Fußbodenbelag
wird im ganzen Geschoß angehoben.
Bei diesen Maßnahmen
wird das Gebäudefundament
nicht angetastet. Damit bei reduzierten Schachtgruben ein gleichwertiges
Sicherheitsniveau erzielt wird, kommen Ersatzmaßnahmen zur Ausführung. Diese
Ersatzmaßnahmen
können
beispielsweise manuell oder automatisch aufstellbare verlängerte Pufferstützen sein,
die im aufgestellten Zustand einen temporären Schutzraum gewährleisten.
Eine sicherheitstechnische Bewertung der Ersatzmaßnahmen
erstellt der Errichter, die Überprüfung erfolgt
durch zugelassene Stellen.
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Weiterhin
muss bei Aufzugsanlagen unterhalb jeder Fahrkorbtürschwelle
eine so genannte Kabinentürschürze vorhanden
sein. Diese wird üblicherweise
aus bearbeitetem Stahlblech hergestellt und muss in der Breite mindestens
der Türbreite
entsprechen. Der senkrechte Teil der Kabinentürschürze muss eine Mindesthöhe von 750
mm aufweisen. Hinzu kommt eine Abschrägung am unteren Ende der Kabinentürschürze. Die
gesamte Bauhöhe
inkl. der Abschrägung
beträgt
damit mindestens 785 mm. Zu dieser Bauhöhe hinzugerechnet werden müssen ein Pufferhub
und ein Sicherheitsabstand (Quetschabstand) unter halb der Kabinentürschürze. Damit
all diese Forderungen erfüllt
werden, ist eine Schachtgrubentiefe größer 1,0 m konstruktiv üblicherweise anzusetzen.
Die Kabinentürschürze darf
im normalen Betriebszustand nicht mit dem Boden der Schachtgrube
kollidieren und muss im Evakuierungsfall manuell befestigt beziehungsweise
manuell oder automatisch ausgefahren werden.
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Die
Kabinentürschürze soll
verhindern, dass bei einer Evakuierung der Aufzugskabine eine zu
befreiende Person rückwärts in den
Aufzugsschacht fällt.
Hierzu kann es nämlich
kommen, wenn der Aufzug oberhalb einer Zugangsebene festsitzt und
eine Personenbefreiung von außen
durchgeführt
wird. In diesem Fall würde
ohne Kabinentürschürze ein
ungeschützter
Raum zum Aufzugsschacht hin unterhalb des Zugangs entstehen. Eine
Person, die dann aus der Aufzugskabine evakuiert wird, kann das Gleichgewicht
verlieren und rückwärts ohne
Absicherung in den Aufzugsschacht stürzen. Die vorliegende Erfindung
verfügt über eine
ausreichende Festigkeit und verhindert somit die oben beschriebene
Absturzgefahr.
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Darüber hinaus
muss einer Kabinentürschürze eine
technische Lösung
inne wohnen, die ein Abklemmen oder Abscheren von Gliedmaßen verhindert.
Die Gefahr eines solchen Abklemmens oder Abscherens besteht dann,
wenn der Aufzug bei geöffneter
Schachttür
unkontrolliert nach unten fährt
und sich dabei Gliedmaßen
der evakuierenden oder der befreienden Person unterhalb der Kabinentürschürze innerhalb
des Quetschabstandes befinden.
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Üblicherweise
sind die bislang existierenden Kabinentürschürzen so konzipiert, dass diese
manuell zu befestigen, einfach klappbar oder mehrfach teleskopierbar
sind.
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Bei
manuell zu befestigenden Systemen muss die Kabinentürschürze an einem
Ort in dem Gebäude,
in welchem der Aufzug installiert ist, hinterlegt werden. Dieser
Ort kann nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Ortes sein, an dem die
Personenbefreiung tatsächlich
durchgeführt
wird, wo also der Aufzug stecken geblieben ist. Es besteht daher die
Gefahr, dass die manuelle zu befestigende – und damit nicht mit der Aufzugsanlage
fest verbundene – Kabinentürschürze gar
nicht zur Anwendung kommt. Sollten sich Personen darüber hinaus
selbst befreien – dies
ist bei bestimmten Aufzugsanlagen durch gewaltsames Öffnen der
Kabinenschiebetüre
möglich – ist kein
Schutz des zu Evakuierenden vor einem Absturz in den Aufzugsschacht
gegeben.
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Die
klappbaren Systeme hingegen sind mit der Aufzugsanlage fest verbunden.
Bei den klappbaren Systemen ist es dergestalt, dass die Kabinentürschürze aus
einem Kantblech – hier
ist aus dem Markt das System der Firma LM Liftmaterial GmbH bekannt – oder aus
Stoff – hier
ist aus dem Markt das System der Firma ThyssenKrupp AG bekannt – besteht,
die sich in nicht ausgeklappten Zustand unterhalb des Kabinenbodens
befindet. Die klappbaren Systeme können zwar geringere Schachtgrubentiefen
erzielen (Schachtgrube kleiner 350 mm). Der Nachteil hierbei ist
jedoch gerade die im eingeklappten Zustand zur Schachtmitte hin
aufbauende Konstruktion unterhalb des Kabinenbodens. Diese erlaubt
weder die Ausführung
von kleinen Kabinentiefen (Kollision mit den Aufsetzpuffern der
Kabine) noch die Übereckanordnung
von Kabinenzugängen (Kollision
der Klappschürzen
untereinander).
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Ein
teleskopierbares System ist aus dem Markt von der Firma Wittur AG
bekannt. Es besteht aus zwei ineinander greifenden Kantblechen,
die ausgefahren werden können.
Teleskopierbare Systeme lassen sich aber nur bis zu einer minimalen Schachtgrubentiefe
von 350 mm (3-fach Teleskop) ausführen. Bei mehr als 3 Teleskopstufen
wird das System jedoch zunehmend instabil; eine weitere wesentliche
Reduzierung der Schachtgrubentiefe kann nicht mehr erreicht werden.
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Weiterhin
ist anzumerken, dass sowohl die klappbaren als auch die teleskopierbaren
Systeme keine optisch ansprechenden Ausführungen darstellen. Eine Verkleidung
von technischen Konstruktionen, wie sie beispielsweise bei repräsentativen
Aufzügen
in Glasschächten
gefordert wird, ist nicht möglich.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Kabinentürschürze der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem reduzierte Schachtgrubentiefen
ausgeführt
werden können,
die Kabinentürschürze eine
geringe Bauhöhe
aufweist und diese aufgrund ihrer Funktionalität trotzdem über eine hohe Stabilität verfügt.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Kabinentürschürze der eingangs genannten
Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches.
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung ist
es nun möglich,
durch die geringe Bauhöhe,
die geringer als 100 mm ist, Schachtgrubentiefen kleiner 250 mm
auszuführen.
Es lassen sich aber auch Kabinentürschürzen mit einer ausgefahrenen
Länge größer als
785 mm, und damit über
die geforderte Mindesthöhe
hinaus, ohne Mehraufwand ausführen.
Damit wird gerade bei größeren Türhöhen ein
besseres Sicherheitsniveau erzielt. Mit der vorliegenden Erfindung
gibt es keine Einschränkungen
bei der möglichen
Anzahl oder der möglichen
Anordnung von Kabinenzugängen.
Durch das automatische Ein- und Ausfalten der Kabinentürschürze lässt sich
ein hohes Sicherheitsniveau erzielen, wobei die vorliegende Erfindung über eine
ausreichende Festigkeit verfügt. Fehlbedienungen
sind weitestgehend ausgeschlossen. Eine optisch ansprechende ebene
Unterverkleidung der Aufzugskabine – ohne sichtbare Konstruktionen – ist ebenfalls
realisierbar. Darüber
hinaus besteht keine Gefahr eines Einklemmens oder Abquetschens
von Gliedmaßen
der Evakuierenden, weil die Kabinentürschürze in vertikaler Richtung
einfahrbar und nicht feststehend ist.
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegende(n) Zeichnung(en) näher beschrieben.
Dabei zeigen
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1 eine
Seitenansicht eines beispielhaften Aufzugs gemäß der Erfindung im ein- und ausgefalteten
Zustand,
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2 eine
Vorderansicht eines beispielhaften Aufzugs gemäß der Erfindung im ein- und ausgefalteten
Zustand.
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Es
wird auf die 1 Bezug genommen, die einen beispielhaften
Aufzug gemäß der Erfindung
in der Seitenansicht zeigt. Das Ausfalten der Kabinentürschürze erfolgt
von Hand. In diesem Fall halten Permanentmagnete (Pos. 1)
die Kabinentürschürze im eingefalteten
Zustand (Pos. 2). Die eingewiesene Person, welche die Evakuierung
vornimmt, muss dann die Kabinentürschürze vor
der Personenbefreiung auf die erforderliche Höhe ausziehen (Pos. 3). Das
Einfalten erfolgt auf die gleiche Weise. Alternativ wird die Schürze bei
der Kabineneinfahrt in die unterste Haltstelle durch Berührung mit
dem Schachtgrubenboden eingefaltet.
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Das
Material der Kabinentürschürze (Pos. 4) wird
oben durch eine Querstrebe (Pos. 5) und unten durch zwei
seitlich angeordnete Stempel (Pos. 6) gehalten. Diese Stempel
werden durch Lagerungssysteme (Pos. 7) geführt. Das
Gesamtsystem verfügt über eine
ausreichende Stabilität,
um Personen im Notfall vor einem Absturz zu sichern.
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Die
Unterverkleidung der Aufzugskabine kann direkt an die Kabinentürschürzenkonstruktion anschließen (Pos. 8),
so dass eine optisch ansprechende Ebene – ohne sichtbare Konstruktionen – entsteht.
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Vorzugsweise
soll das Ausfalten der Türschürze automatisch
erfolgen. In diesem Fall treten Elektromagnete an die Stelle der
Permanentmagnete (Pos. 1). Den Befehl zur Freigabe der
Kabinentürschürze erhält der Elektromagnet
von den Türkontaktschaltern.
Diese geben bei der Entriegelung einer Schachttüre von außen die Information an die
Hubmagnete zum Spannungsabfall. Der Spannungsabfall tritt auch bei
einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein. Die Kabinentürschürze faltet sich
bei einem Spannungsabfall des Elektromagneten automatisch aus. Das
Einfalten der Kabinentürschürze erfolgt
dann wie bereits oben beschrieben.