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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung der Schachtzugänge von Aufzugsanlagen, insbesondere mit reduzierter Schachtgrubentiefe, mit Hilfe einer verstellbaren, in ihrer Bauhöhe veränderbaren Kabinentürschürze zur Vermeidung von Abstürzen in einen Aufzugsschacht, die im Bereich des Schachtzugangs der Aufzugsanlage, im Bereich eines Bodens einer Aufzugskabine, vorgesehen ist, wobei zwei seitlich angeordnete Stempel durch Lagerungssysteme geführt werden.
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Aus der
DE 100 52 459 A1 ist eine Schutzraumvorrichtung für maschinenraumlose Aufzüge mit reduziertem Schacht bekannt. Mit der Erfindung werden durch eine elektromechanisch ausfahrbare Kabinenschürze Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt, die ein sicheres Arbeiten unter oder auf der Kabine ermöglichen. Die Kabinenschürze besteht aus zwischen Rahmenteilen geführten Lamellen, die miteinander über ein elastisches Material verbunden sind. Lamellen können aber nur geringe Lasten aufnehmen und werden bei Belastung leicht beschädigt oder verbogen, sodass sie nach längerem Einsatz nicht mehr brauchbar sind. Eine derartige Anordnung ist ferner aufwändig und teuer.
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Ferner ist aus der
DE 203 13 911 U1 eine ein- und ausfahrbare Schürze bekannt, die aus horizontal verlaufenden Querstreben besteht, die über ein Scherengitter miteinander verbunden sind. Eine derartige Vorrichtung ist aufwändig und teuer und weist auch in eingefahrenem Zustand eine große Bauhöhe auf.
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Ferner zeigt die ältere
DE 10 2006 045 499 A1 ein klappbares Sicherungssystem für Aufzugsanlagen mit einer Aufzugssteuerung, einer Steuereinrichtung CPU, einem Sensor, insbesondere einem Türöffnungssensor, einem Sicherheitsschalter
38, einem Aktuator, einer Bewegungsvorrichtung
40 und einer Arretierung
41 sowie einer Alarmeinrichtung
42, einer Etagenwahltasterleiste
43 und einer Totmannschaltung
44.
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Wird ein Sicherheitsschalter, der vorzugsweise als Schlüsselschalter und insbesondere als Öffner ausgebildet ist, betätigt oder wird mittels des Sensors zumindest eine Person im Schacht erkannt, schaltet die Steuereinrichtung CPU in einen Sicherheitsbetrieb, in dem die Etagenwahltasterleiste deaktiviert wird und der Aufzug nur noch mittels der Totmannschaltung bewegt werden kann. Weiterhin kann die Steuereinrichtung CPU veranlassen, dass mittels des Aktuators eine Bewegungsvorrichtung bewegt wird, wobei die Bewegungsvorrichtung beispielsweise ein Seilzug ist. Durch die Betätigung der Bewegungsvorrichtung wird insbesondere die Schutzvorrichtung in eine aktive Stellung bewegt. Weiterhin kann mittels der durch die Steuereinrichtung CPU betätigten Arretierung 41 die Schutzvorrichtung in der aktiven Stellung arretiert werden. Die Alarmeinrichtung 42, die als akustischer, optischer und/oder haptischer Alarm ausgeführt werden kann, signalisiert eine Bewegung der Schutzvorrichtung, eine Person im Schacht und/oder eine Fehlfunktion der Aufzugssteuerung. Wird beispielsweise durch die Betätigung des Sicherheitsschalters die Aufzugsanlage in einen Normalbetrieb umgestellt, wird insbesondere die Arretierung 41 gelöst. Das klappbare Sicherungssystem und die hierzu eingesetzte Steuereinrichtung sind aufwändig und teuer.
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Die bekannten Kabinentürschürzen sind manuell zu befestigen, klappbar, einfach faltbar oder mehrfach teleskopierbar und bestehen in der Regel aus Kantblechen. Bei manuell zu befestigenden Systemen muss die Kabinentürschürze an einem Ort in dem Gebäude, in welchem der Aufzug installiert ist, hinterlegt werden. Dieser Ort kann nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Ortes sein, an dem die Personenbefreiung durchgeführt wird, wo also der Aufzug stecken geblieben ist. Die klappbaren Systeme hingegen sind mit der Aufzugsanlage fest verbunden. Der Nachteil hierbei ist jedoch gerade die im eingeklappten Zustand zur Schachtmitte hin aufbauende Konstruktion unterhalb des Kabinenbodens. Diese erlaubt weder die Ausführung von kleinen Kabinentiefen (Kollision mit den Aufsetzpuffern der Kabine) noch die Übereckanordnung von Kabinenzugängen (Kollision der Klappschürzen untereinander). Bei den teleskopierbaren Systemen ist es dergestalt, dass bei mehr als 3 Teleskopstufen das System zunehmend instabil wird; eine weitere wesentliche Reduzierung der Schachtgrubentiefe kann nicht mehr erreicht werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kabinentürschürze derart auszubilden und anzuordnen, dass sie unter Beibehaltung hoher Stabilität auf einfache und kostengünstige Weise sehr schnell unterschiedlich großen Schachtgrubentiefen angepasst und auch auf kleinstem Raum untergebracht werden kann.
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Die Aufgabe wird mit folgenden Merkmalen gelöst.
- a) Die Kabinentürschürze ist ein- und ausrollbar ausgebildet;
- b) die Kabinentürschürze wird oben durch eine Welle und unten von zwei seitlich angeordneten Stempeln gehalten;
- c) das Ausrollen der Kabinentürschürze erfolgt automatisch;
- d) es sind Elektromagnete vorgesehen, wobei bei Spannungsabfall der Elektromagnete oder Stromausfall die Kabinentürschürze automatisch ausgerollt wird.
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Die vorliegende Erfindung mit einer Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 kann automatisch ausgerollt werden. Die Anwendungsmöglichkeiten sind weder vom Antriebssystem noch von der Größe der Aufzugskabinen oder der Anzahl der Kabinenzugänge abhängig.
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Aufzugsanlagen verfügen am unteren Ende des Aufzugsschachts über eine so genannte Schachtgrube. Die Schachtgrubentiefe wird gemessen von Oberkante Fertigfußboden (OKFF) der untersten Haltstelle bis OKFF Schachtgrubenboden. Durch die Schachtgrube werden Schutzräume hergestellt, die es Personen erlauben, Wartungsarbeiten oder sicherheitstechnische Überprüfungen an Aufzugskomponenten in diesem Bereich durchzuführen. Diese Schutzräume sind insbesondere dann erforderlich, wenn die Aufzugskabine eine unkontrollierte Abwärtsbewegung durchführt und auf die in der Schachtgrube angeordneten Aufsetzpuffer fährt. Oftmals werden Aufzugsanlagen in bestehenden – also bereits fertig gestellten – Gebäuden nachgerüstet. Hier ist die Ausführung einer ausreichenden Schachtgrubentiefe – diese beträgt je nach Aufzugsart in der Regel zwischen 1,2 und 1,6 m – in vielen Fällen nicht möglich, weil hierfür Gebäudefundamente durchbrochen werden müssten. Ein Durchbrechen der Gebäudefundamente kann dabei aus statischen Gründen nicht möglich sein. Das spätere Abdichten einer nachträglich erstellten Schachtgrube führt zu weiteren Problemen. Auch im Neubau kann es Gründe dafür geben, dass ausreichende Schachtgrubentiefen nicht hergestellt werden können. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein erhöhter Grundwasserspiegel. Es können sich auch Räumlichkeiten unter der Schachtgrube befinden, die entweder nicht angetastet oder deren Durchgangshöhe nicht reduziert werden dürfen.
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Es bietet sich daher an, reduzierte Schachtgrubentiefen auszuführen. Hierbei reicht es aus, den Fußbodenbelag an der untersten Haltstelle weg zu stemmen und den Zugang an zu rampen, oder es wird ein Austrittspodest hergestellt bzw. der Fußbodenbelag wird im ganzen Geschoss angehoben. Bei diesen Maßnahmen wird das Gebäudefundament nicht angetastet. Damit bei reduzierten Schachtgruben ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erzielt wird, kommen Ersatzmaßnahmen zur Ausführung. Diese Ersatzmaßnahmen können beispielsweise manuell oder automatisch aufstellbare verlängerte Pufferstützen sein, die im aufgestellten Zustand einen temporären Schutzraum gewährleisten. Eine sicherheitstechnische Bewertung der Ersatzmaßnahmen erstellt der Errichter, die Überprüfung erfolgt durch zugelassene Stellen.
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Weiterhin muss bei Aufzugsanlagen unterhalb jeder Fahrkorbtürschwelle eine so genannte Kabinentürschürze vorhanden sein. Diese wird üblicherweise aus bearbeitetem Stahlblech hergestellt und muss in der Breite mindestens der Türbreite entsprechen. Der senkrechte Teil der Kabinentürschürze muss eine Mindesthöhe von 750 mm aufweisen. Hinzu kommt eine Abschrägung am unteren Ende der Kabinentürschürze. Die gesamte Bauhöhe inkl. der Abschrägung beträgt damit mindestens 785 mm. Zu dieser Bauhöhe hinzugerechnet werden müssen ein Pufferhub und ein Sicherheitsabstand (Quetschabstand) unterhalb der Kabinentürschürze. Damit all diese Forderungen erfüllt werden, ist eine Schachtgrubentiefe größer als 1,0 m konstruktiv üblicherweise anzusetzen. Die Kabinentürschürze darf im normalen Betriebszustand nicht mit dem Boden der Schachtgrube kollidieren und muss im Evakuierungsfall manuell befestigt beziehungsweise manuell oder automatisch ausgefahren werden.
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Die Kabinentürschürze soll verhindern, dass bei einer Evakuierung der Aufzugskabine eine zu befreiende Person rückwärts in den Aufzugsschacht fällt. Hierzu kann es nämlich kommen, wenn der Aufzug oberhalb einer Zugangsebene festsitzt und eine Personenbefreiung von außen durchgeführt wird. In diesem Fall würde ohne Kabinentürschürze ein ungeschützter Raum zum Aufzugsschacht hin unterhalb des Zugangs entstehen. Eine Person, die dann aus der Aufzugskabine evakuiert wird, kann das Gleichgewicht verlieren und rückwärts ohne Absicherung in den Aufzugsschacht stürzen. Die vorliegende Erfindung verfügt über eine ausreichende Festigkeit und verhindert somit die oben beschriebene Absturzgefahr.
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Darüber hinaus muss einer Kabinentürschürze eine technische Lösung inne wohnen, die ein Abklemmen oder Abscheren von Gliedmaßen verhindert. Die Gefahr eines solchen Abklemmens oder Abscherens besteht dann, wenn der Aufzug bei geöffneter Schachttür unkontrolliert nach unten fährt und sich dabei Gliedmaßen der zu evakuierenden oder der zu befreienden Person unterhalb der Kabinentürschürze innerhalb des Quetschabstandes befinden.
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Üblicherweise sind die bislang existierenden Kabinentürschürzen so konzipiert, dass diese manuell zu befestigen, einfach klappbar oder mehrfach teleskopierbar sind.
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Wie bereits erwähnt, muss bei manuell zu befestigenden Systemen die Kabinentürschürze an einem Ort in dem Gebäude, in welchem der Aufzug installiert ist, hinterlegt werden. Dieser Ort kann nicht immer in der unmittelbaren Nähe des Ortes sein, an dem die Personenbefreiung tatsächlich durchgeführt wird, wo also der Aufzug stecken geblieben ist. Es besteht daher die Gefahr, dass die manuell zu befestigende – und damit nicht mit der Aufzugsanlage fest verbundene – Kabinentürschürze gar nicht zur Anwendung kommt. Sollten sich Personen darüber hinaus selbst befreien – dies ist bei bestimmten Aufzugsanlagen durch gewaltsames Öffnen der Kabinenschiebetür möglich – ist kein Schutz des zu Evakuierenden vor einem Absturz in den Aufzugsschacht gegeben.
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Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es nun möglich, durch die geringe Bauhöhe, die geringer als 100 mm ist, Schachtgrubentiefen kleiner als 250 mm auszuführen. Es lassen sich aber auch Kabinentürschürzen mit einer ausgefahrenen Länge größer als 785 mm, und damit über die geforderte Mindesthöhe hinaus, ohne Mehraufwand ausführen. Damit wird gerade bei größeren Türhöhen ein besseres Sicherheitsniveau erzielt. Mit der vorliegenden Erfindung gibt es keine Einschränkungen bei der möglichen Anzahl oder der möglichen Anordnung von Kabinenzugängen.
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Durch das automatische Ein- und Ausrollen der Kabinentürschürze lässt sich ein hohes Sicherheitsniveau erzielen, wobei die vorliegende Erfindung über eine ausreichende Festigkeit verfügt. Fehlbedienungen sind weitestgehend ausgeschlossen. Eine optisch ansprechende ebene Unterverkleidung der Aufzugskabine – ohne sichtbare Konstruktionen – ist ebenfalls realisierbar. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Einklemmens oder Abquetschens von Gliedmaßen der Evakuierenden, weil die Kabinentürschürze in vertikaler Richtung einfahrbar und nicht feststehend ist.
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Das Ausrollen der Kabinentürschürze erfolgt von Hand. In diesem Fall halten Permanentmagnete (Pos. 1) die Kabinentürschürze im eingerollten Zustand (Pos. 2). Die eingewiesene Person, welche die Evakuierung vornimmt, muss die Kabinentürschürze vor der Personenbefreiung auf die erforderliche Höhe ausziehen (Pos. 3). Das Einrollen erfolgt auf die gleiche Weise. Alternativ wird die Schürze bei der Kabineneinfahrt in die unterste Haltstelle durch Berührung mit dem Schachtgrubenboden eingerollt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt.
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Dabei zeigen:
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1 eine Seitenansicht eines Aufzugs mit einer Kabinentürschürze in eingerolltem Zustand;
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2 eine Teilansicht des Aufzugs gemäß 1 mit ausgerollter Kabinentürschürze;
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3 eine Vorderansicht des Aufzugs mit Kabinentürschürze, wobei gemäß 1 auf der linken Seite die Kabinentürschürze eingerollt und auf der rechten Seite gemäß 2 ausgerollt dargestellt ist.
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Es wird auf die 1 Bezug genommen, die einen Aufzug gemäß der Erfindung in der Seitenansicht zeigt. Das Ausrollen einer Kabinentürschürze 4 erfolgt von Hand. In diesem Fall halten Permanentmagnete 1 die Kabinentürschürze 4 im eingerollten Zustand 2. Die eingewiesene Person, welche die Evakuierung vornimmt, muss dann die Kabinentürschürze 4 vor der Personenbefreiung auf eine erforderliche Höhe 3 ausziehen. Das Einrollen erfolgt auf die gleiche Weise. Alternativ wird die Kabinentürschürze 4 bei der Kabineneinfahrt in die unterste Haltstelle durch Berührung mit dem Schachtgrubenboden eingerollt.
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Das Material der Kabinentürschürze 4 wird oben durch eine Welle 5 und unten durch zwei seitlich angeordnete Stempel 6 gehalten. Diese Stempel 6 werden durch Lagerungssysteme 7 geführt. Das Gesamtsystem verfügt über eine ausreichende Stabilität, um Personen im Notfall vor einem Absturz zu sichern.
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Die Unterverkleidung der Aufzugskabine kann direkt an die Kabinentürschürzenkonstruktion anschließen, so dass eine optisch ansprechende Ebene – ohne sichtbare Konstruktionen – entsteht.
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Vorzugsweise soll das Ausrollen der Türschürze automatisch erfolgen. In diesem Fall treten Elektromagnete an die Stelle der Permanentmagnete 1. Den Befehl zur Freigabe der Kabinentürschürze erhält der Elektromagnet von den Türkontaktschaltern. Diese geben bei der Entriegelung einer Schachttür von außen die Information an die Hubmagnete zum Spannungsabfall. Der Spannungsabfall tritt auch bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein. Die Kabinentürschürze rollt bei einem Spannungsabfall des Elektromagneten automatisch aus. Das Einrollen der Kabinentürschürze erfolgt dann wie bereits oben beschrieben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Permanentmagnet, Elektromagnet
- 2
- Zustand, ein- oder ausgerollt
- 3
- Höhe
- 4
- Kabinentürschürze
- 5
- Welle
- 6
- Stempel
- 7
- Lagerungssystem