-
Die Erfindung betrifft einen Cremetiegel mit einem Gehäuse, aufweisend eine Standfläche und einer dieser abgewandten, von einem Deckel verschlossenen Öffnung einer Cremeaufnahmekammer, wobei die Standfläche eine von einem Boden verschlossene Bodenhöhlung aufweist.
-
Cremetiegel der eingangs genannten Art sind im Stand der Technik bekannt.
-
Cremetiegel mit einer davon abweichenden Gehäusegestalt werden von der
DE 20 2005 003 825 U1 oder der
DE 10 2006 030 959 A1 beschrieben. Die dort beschriebenen Gehäuse besitzen eine Cremeaufnahmeöffnung, die von einem Deckel verschlossen ist. Gegenüberliegend zur Cremeaufnahmekammeröffnung besitzt der kegelstumpfförmig oder zylindrische Cremetiegel eine Standfläche, mit der er auf einer Horizontalfläche abgestellt werden kann. Die von dem oben zitierten Stand der Technik ausgebildeten Cremetiegel besitzen einen Boden, der materialeinheitlich mit dem Gehäuse verbunden ist. Bei einem gattungsgemäßen Cremetiegel besitzt der Boden jedoch eine Bodenhöhlung. Diese Bodenhöhlung wird begrenzt von der Innenseite der Seitenwand des Gehäuses und dem Boden der Cremeaufnahmekammer. Um diese Bodenhöhlung zu verschließen, ist ein Bodenstück vorgesehen, welches beispielsweise die Form einer Kreisscheibe aufweisen kann. Bei dem Boden handelt es sich um einen dünnwandigen Kunststoffkörper, der in die Bodenhöhlung eingesetzt ist und dort zufolge einer Gipsverbindung hält.
-
Ist ein derartiger Cremetiegel mit Creme gefüllt, liegt ihr Schwerpunkt zufolge der leeren Bodenhöhlung relativ hoch. Dies kann zu einer Instabilität des Cremetiegels führen.
-
Die
US 3,726,429 beschreibt eine Getränkeflasche zur Aufnahme einer unter Druck stehenden Flüssigkeit. Der Boden der Getränkeflasche ist gewölbt und ist in ein eine Standfläche ausbildendes Bodenteil eingeklipst. Eine ähnliche Anordnung wird von der
WO 84/02508 beschrieben.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Standfestigkeit eines gattungsgemäßen Cremetiegels zu erhöhen.
-
Gelöst wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen dar.
-
Zufolge der erfindungsgemäßen Weiterbildung des Standes der Technik wurde der Schwerpunkt des Gehäuses nach unten verlagert. Der in der Bodenhöhlung einliegende Ballastkörper besteht bevorzugt aus einem dickwandigen Kunststoff. Das Gehäuse, der Deckel und der Boden bestehen aus einem dünnwandigen, leicht spritzbaren Kunststoff. Zufolge der Dünnwandigkeit von Gehäuse, Deckel und Boden erstarren diese Kunststoff teile nach dem Entformen aus dem Spritzgusswerkzeug schnell und ohne eine Beeinträchtigung der Oberfläche, beispielsweise durch Einfallen. Der Ballastkörper besteht aus einem dickwandigen Kunststoff und erkaltet demzufolge langsamer als die anderen Bestandteile des Cremetiegels. Da der Ballastkörper innerhalb einer geschlossenen Bodenhöhlung liegt, hat dessen Oberflächengüte keinen Einfluss auf das optische Erscheinungsbild des Cremetiegels. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Ballastkörper einstückig mit dem Boden verbunden. Der Boden und der Ballastkörper können als einstückiges Spritzgussteil gefertigt werden. Um sicherzustellen, dass der den Boden ausbildende Abschnitt dieses Spritzgussteiles schneller abkühlt als der dickwandige Ballastkörper, ist der Ballastkörper lediglich mittels einem Verbindungssteg mit dem Boden verbunden. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Verbindungssteg im Zentrum eines rotationssymmetrischen Körpers angeordnet. Das Gehäuse muss aber nicht notwendigerweise rotationssymmetrisch sein. Es kann auch einen eckigen Grundriss aufweisen. Sowohl in diesem Falle als auch im Falle der Rotationssymmetrie kann vorgesehen sein, dass die Standfläche größer ist als die Öffnungsfläche, so dass das Gehäuse die Form eines Pyramidenstumpfes oder Kegelstumpfes aufweist. Es ist aber auch vorgesehen, dass Standfläche und Öffnungsfläche im Wesentlichen gleich groß sind, so dass das Gehäuse die Form eines Zylinders bzw. Prismas aufweist. Der zentrale, bevorzugt ringförmige Verbindungssteg wird von einem Ringspalt umgeben, dessen eine Spaltwandung die nach innen weisende Seite des Bodens und dessen andere Spaltwandung der Ballastkörper ausbildet. Dieser Ringspalt bildet somit eine thermische Trennung zwischen Ballastkörper und Boden, so dass sich der Ballastkörper langsamer abkühlen kann als der Boden. Die Außenkontur des Ballastkörpers entspricht im wesentlichen der Innenkontur der Bodenhöhlung. In einer bevorzugten Ausgestaltung besitzt die Cremeaufnahmekammer eine Kalottenform. Ihr Boden wird von einer kuppelförmigen Kammerwand ausgebildet. Eine Stirnseite des Ballastkörpers bildet eine der Kuppelaußenfläche formangepasste Mulde aus. Die Außenwandung des Ballastkörpers wird von einer Kegel- oder Zylindermantelfläche gebildet, die der Innenwandung der Seitenwand folgt. Verläuft die Innenwandung der Seitenwand auf einer anders gestalteten Fläche, so besitzt die Außenwand des Ballastkörpers eine dieser folgenden Fläche, also beispielsweise eine Prismenform. Die Verbindung des Bodens mit dem Gehäuse erfolgt über eine randseitige Einfassung in Form einer Ringstufe und einer zentralen Verclipsung. Dem Scheitel der kuppelförmigen Kammerwand entspringt ein Clipszapfen, der in eine entsprechende Clipsausnehmung des Bodens eingreift. Die Clipsausnehmung bildet Rastzungen aus, die sich reibschlüssig an den Clipszapfen anlegen. Der Ringverbindungssteg umgibt die Clipsausnehmung.
-
Das zuvor beschriebene Gehäuse kann sowohl mit einem einen Ballastkörper aufweisenden Boden als auch mit einem Boden gemäß Stand der Technik kombiniert werden. Erfindungsgemäß ist somit ein Bausatz gegeben.
-
Indem der Ballastkörper die Bodenhöhlung ausfüllt, hat sich die Gesamtmasse des Cremetiegels erhöht, ohne dass die Gehäusewände dickwandig gestaltet sind. Indem der Ballastkörper zudem in der Bodenhöhlung einliegt, besitzt der Cremetiegel einen näher an der Standfläche liegenden Schwerpunkt.
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 einen geöffneten Cremetiegel in perspektivischer Darstellung;
- 2 eine Seitenansicht des in 1 dargestellten Cremetiegels;
- 3 eine Unteransicht des Cremetiegels;
- 4 einen Schnitt gemäß der Linie IV - IV in 3;
- 5 eine Darstellung gemäß 4, jedoch ohne Deckel und ohne Boden;
- 6 den in 4 dargestellten Boden mit Ballastkörper und
- 7 eine Darstellung gemäß 4, jedoch mit einem Boden ohne Ballastkörper.
-
Der Cremetiegel besteht aus einem Kunststoffgehäuse 1, welcher dünne Wände 14, 15 aufweist. Die Materialstärke der Wände beträgt weniger als 2 mm. Das Gehäuse 1 besitzt eine Rotationssymmetrie. Die Seitenwand 15 verläuft auf einer Kegelstumpfmantelfläche und bildet mit ihrem Rand 12 eine Standfläche. Der Rand 12 der Seitenwand 15, welcher zur durchmessergrößten Stirnfläche gewandt ist, umgibt eine Bodenhöhlung 6. Der Boden der Bodenhöhlung 6 wird von einer kuppelförmigen Kammerwand 14 ausgebildet. Vom Scheitelpunkt der kuppelförmigen Kammerwand 14 ragt ein Clipszapfen 9 in die Bodenhöhlung 6.
-
Die zur Standfläche 12 abgewandte Seite des Gehäuses 1 bildet eine Cremeaufnahmekammer 5 aus. Die Öffnung 5' der Cremeaufnahmekammer 5 wird von einem Rand der Seitenwand 15 umgeben, welcher mit einem Außengewinde versehen ist. Dieses Außengewinde bildet eine Gewindeverbindung 11 zu einem Deckel 2 aus, mit dem die Öffnung 5' der Cremeaufnahmekammer 5 verschließbar ist.
-
Die Innenfläche der Cremeaufnahmekammer 5 wird von einer kalottenförmigen Innenseite der kuppelförmigen Kammerwand 14 ausgebildet. Die zur Cremeaufnahmekammer 5 weisende Innenseite der Kammerwand 14 besitzt keine Stufen. Die Bodenhöhlung 6 des Gehäuses 1 ist von einem die Form eines Flachzylinders aufweisenden Boden 3 bzw. 17 verschlossen. Der Boden 3, 17, besitzt in seinem Zentrum eine Clipsausnehmung 10 mit Rastzungen 16, in die ein Clipszapfen 9 der Kammerwand 14 eintritt. Der Rand 3" des Bodens 3 steckt in einer eine Stufe 13 bildenden Randaussparung des Randes 12 der Seitenwand 15. Der Boden 3, 17 wird mit Hilfe der Clipsverbindung zwischen den Clipszapfen 9 und den Rastzungen 16 am Gehäuse 1 gehalten. Der Boden 3 und insbesondere dessen Rand 3" kann eine Materialstärke aufweisen, die geringer ist als die Höhe der Stufe 13, so dass der Cremetiegel ausschließlich auf dem Rand 12 der Seitenwand 15 steht Es ist aber auch möglich, dass der Boden 3 und insbesondere dessen Rand 3" eine Materialstärke besitzt, die größer ist als die Höhe der Stufe 13. Dann wird die Auflagefläche, mit der der Cremetiegel auf einer Horizontalfläche aufliegt, nicht vom Rand 12 der Seitenwand 15 ausgebildet, sondern vom Boden 3 selbst bzw. dessen Rand 3". In jedem Falle weist die Standfläche aber eine vom Boden 3 verschlossene Bodenhöhlung 6 auf, in der sich der Ballastkörper 4 befindet.
-
Das Gehäuse 1 kann wahlweise mit einem Boden 3 oder mit einem Boden 17 verschlossen werden. Sowohl der Boden 3 als auch der Boden 17 besitzen im Wesentlichen die Form einer Kreisscheibe.
-
Der Boden 3 unterscheidet sich vom Boden 17 durch einen materialeinheitlich mit dem Boden 3 verbundenen Ballastkörper 4, der den größten Teil des Volumens der Bodenhöhlung 6 ausfüllt. Hierzu besitzt der Ballastkörper 4 im wesentlichen eine Negativform der Bodenhöhlung 6. Der Ballastkörper 4 bildet somit eine kalottenförmige Mulde 18 aus, die der Kontur der kuppelförmigen Kammerwand 14 folgt. Die Umfangsseite des Ballastkörpers 4 entspricht einer Kegelstumpfmantelfläche und folgt somit der Innenseite der Seitenwand 15. Der Ballastkörper 4 besteht aus einem dickwandigen Kunststoffkörper, der einstückig und lediglich im Bereich des Zentrums mit dem Boden 3 verbunden ist. Die Verbindung zwischen Ballastkörper 4 und Boden 3 erfolgt über einen ringförmigen Verbindungssteg 8, der die Clipsverbindung 9, 10 umgibt. Der den Verbindungssteg 8 umgebende Zwischenraum 7 zwischen einer ersten vom Boden 3 gebildeten Spaltwand 7' und einer zweiten vom Ballastkörper 4 gebildeten Spaltwand 7" dient zur thermischen Trennung des Bodens 3 vom Ballastkörper 4. Im Ausführungsbeispiel weitet sich der Ringspalt 7 nach radial außen hin auf.
-
Die drei Teile Gehäuse 1, Deckel 2 und Boden 3 werden im Kunststoffspritzgussverfahren gefertigt. Da das Gehäuse 1 nur dünnwandige Wände 14, 15 aufweist, erstarrt der Spritzling sehr schnell nach dem Entformen. Es findet somit kein Einfallen der sichtbaren Oberflächen statt. Selbiges gilt für den Deckel 2.
-
Der Boden 3 mit dem angeformten Ballastkörper 4 wird ebenfalls im Spritzgussverfahren gefertigt. Da der Boden 3 nicht zuletzt infolge einer Standflächenaussparung 3' dünnwandig ist und eine Materialstärke von weniger als 2 mm aufweist, erstarrt auch der Boden 3 schnell und ohne dass die sichtbare Oberfläche einfällt.
-
Der zufolge des Ringspaltes 7 vom Boden 3 getrennte aber über den Verbindungssteg 8 materialeinheitlich mit dem Boden 3 verbundene Ballastkörper ist dickwandig und erstarrt langsamer und kühlt insbesondere wesentlich langsamer aus als der Boden 3 bzw. das Gehäuse 1 oder der Deckel 2. Demzufolge können die Oberflächen des dickwandigen Ballastkörpers 4 beim Erkalten einfallen. Diese optische Beeinträchtigung der Außenoberflächen 7", 19 und 18 des Ballastkörpers 4 können aber in Kauf genommen werden, da der Ballastkörper 4 beim zusammengesetzten Cremetiegel von außen nicht sichtbar ist. Er dient lediglich dazu, den Schwerpunkt des Gehäuses 1 nach unten zu verlagern, um seine Standfestigkeit zu erhöhen.
-
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.