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DE202005003825U1 - Transparenter Creme-Tiegel - Google Patents

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DE202005003825U1 DE200520003825 DE202005003825U DE202005003825U1 DE 202005003825 U1 DE202005003825 U1 DE 202005003825U1 DE 200520003825 DE200520003825 DE 200520003825 DE 202005003825 U DE202005003825 U DE 202005003825U DE 202005003825 U1 DE202005003825 U1 DE 202005003825U1
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Abstract

Creme-Tiegel mit einem äußeren Gehäuse (1) aus einem transparenten Material, in dem ein becherförmiger Einsatz (2) steckt, dessen Rand (2') ein Außengewinde aufweist, auf welches das Innengewinde (18) eines Randflansches (4) einer den Einsatz (2) verschließenden Verschlusskappe (3) aufgeschraubt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (3) in einer Aussparung (5) eines aus einem transparenten Material bestehenden Deckels (6) einliegt, wobei ein zentraler Fortsatz (8) der Verschlusskappe (3) eine zentrale Öffnung (7) des Deckels (6) durchragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Creme-Tiegel mit einem äußeren Gehäuse aus einem transparenten Material, in dem ein becherförmiger Einsatz steckt, dessen Rand ein Außengewinde aufweist, auf welches das Innengewinde eines Randflansches einer den Einsatz verschließenden Verschlusskappe aufgeschraubt ist.
  • Ein gattungsgemäßer Creme-Tiegel wird insbesondere von der DE 202004011 963 beschrieben; dort steckt ein becherförmiger Einsatz, in welchem die Creme aufbewahrt wird in einem äußeren Gehäuse, welches aus einem transparenten Material besteht. Der becherförmige Einsatz hat am Rand ein Außengewinde, auf welches ein Deckel aufgeschraubt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Creme-Tiegel ansprechender zu gestalten.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei grundsätzlich jeder Anspruch eine eigenständige Lösung darstellt und mit jedem anderen Anspruch kombinierbar ist.
  • Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass die Verschlusskappe in einer Aussparung eines aus einem transparenten Material bestehenden Deckels einliegt, wobei ein zentraler Fortsatz der Verschlusskappe eine zentrale Öffnung des Deckels durchragt. In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Unterseite des Deckels im geschlossenen Zustande des Creme-Tiegels auf einer Stirnfläche des äußeren Gehäuses flächig aufliegt. Ferner kann es von Vorteil sein, wenn die Außenwandung des äußeren Gehäuses eine Kegelstumpfform aufweist, wobei der Durchmesser der Basis des Kegelstumpfes dem Durchmesser des flachzylindrischen Deckels entspricht. Der Deckel besitzt dann einen gewissen Überstand. Dies erleichtert das Öffnen und das Schließen des Creme-Tiegels, da zufolge des größeren Durchmessers des Deckels ein erhöhtes Drehmoment aufgebracht werden kann. Die Kegelstumpfform des Gehäuses fördert darüber hinaus die Standfestigkeit des Creme-Tiegels. In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Grundriss des Deckels und der Grundriss des Gehäuses identisch sind. Der Deckel kann ebenso wie das Gehäuse aus einem transparenten Material bestehen. Vorzugsweise ist von außen nur der den Deckel durchragende Fortsatz der Verschlusskappe sichtbar. Dieser kann aus einem nichttransparenten Material bestehen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung, die grundsätzlich auch eigenständigen Charakter besitzt, ist vorgesehen, dass der sich an die Stirnfläche des Gehäuses unmittelbar anschließende Innenwandabschnitt des Gehäuses eine Seitenwandung einer Ringnut ist, in welche der Randflansch der Verschlusskappe einschraubbar ist. Zufolge dieser Ringnut liegt der Deckel im Wesentlichen unmittelbar auf der ringförmigen Stirnkante des Außengehäuses auf. Der becherförmige Einsatz tritt bei dieser Ausgestaltung nach außen hin nur durch das transparente Gehäuse bzw. den transparenten Deckel in Erscheinung. Der Boden der Nut kann dabei von einer Stufe der Seitenwandung des Einsatzes gebildet sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass der Boden der Gehäuseöffnung einen ringförmigen Haltesteg aufweist. Dieser ist mit Haltefortsätzen versehen, die mit Gegenhaltefortsätzen eines ringförmigen Gegenhaltesteges zusammenwirken. Der Gegenhaltesteg, der dem becherförmigen Einsatz zugeordnet ist, kann dabei in einer Mulde auf der Unterseite des Einsatzes angeordnet sein. Hierdurch ist eine Klippsverbindung zwischen becherförmigem Einsatz und Gehäuse möglich. Des Weiteren kann dem Boden der Aussparung des Gehäuses ein Drehsicherungsmittel zugeordnet sein. Dieses besitzt insbesondere die Form eines verzahnten Steges. Die Zähne des Steges können mit entsprechenden Gegendrehsicherungsmitteln, die einer Ringnut des Einsatzes zugeordnet sind, zusammenwirken. Auch die Verschlusskappe kann mit dem Deckel verklippst sein. Dabei kann die Ver schlusskappe in einer Aussparung des Deckels einliegen. Bevorzugt ist die Verschlusskappe auch gegenüber dem Deckel drehgesichert. Hierzu kann die Aussparungswand Zähne ausbilden, welche mit Abstand zum Boden der Aussparung mit dem äußeren Rande der Verschlusskappe zusammenwirken. Auf dem Boden der Verschlusskappe kann eine Dichtscheibe aufliegen, deren Rand auf der Stirn des Randes des Einsatzes aufliegt. In einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Drehsicherung zwischen Einsatz und Gehäuse dem ringförmigen Haltesteg zugeordnet ist. Dieser kann eine Unterbrechung aufweisen, in die ein Vorsprung hineinragt. Vorzugsweise ist der Vorsprung dem Boden des Einsatzes zugeordnet. Bevorzugt sind zwei sich diametral gegenüberliegende Vorsprünge vorgesehen, die in zwei sich diametral gegenüberliegende Durchbrechungen des ringförmigen Haltesteges eingreifen. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Stirnfläche des zentralen Fortsatzes mit der Oberseite des Deckels fluchtet. Der Stirnseite des zentralen Fortsatzes können radial abragende Zähne angeformt sein. Diese können nicht nur eine Drehsicherung der Verschlusskappe gegenüber dem Deckel bewirken. Sie können auch dazu dienen, die Verschlusskappe im Deckel zu haltern. Der zentrale Fortsatz kann dann klippsartig in die zentrale Öffnung hineingesteckt werden. Die Zähne können in entsprechende Ausnehmungen des Randes der zentralen Öffnung eintreten. Die dem zentralen Fortsatz zugeordneten Zähne können von rinnenförmigen, in Achsrichtung des Fortsatzes sich erstreckenden Einfräsungen gebildet sein. In diese Einfräsungen treten Radialvorsprünge der zentralen Öffnung des transparenten Deckels ein. Diese Vorsprünge des transparenten Deckels belassen zwischen sich Zahnlücken. Die Vorsprünge ragen nicht bis zur oberen Stirnseite des Deckels, sondern enden vorher unter Ausbildung einer ringsum laufenden Stufe. Diese Stufe wird von einem Rastvorsprung des zentralen Fortsatzes überfangen. Diese Rastvorsprünge sind gleichsam Verschlüsse jeder die Zahnlücken zwischen den die Zähne ausbildenden Rillen.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus einen Deckel für einen Creme-Tiegel oder dergleichen. Der Deckel besitzt einen kreisringförmigen Körper in Scheibenform, der aus einem transparenten Material gefertigt ist. Der transparente Körper besitzt eine zentrale Öffnung, in die ein zentraler Fortsatz eines nichttransparenten zweiten Körpers eingesteckt ist. Der zentrale Körper kann über die äußere Stirnfläche des transparenten Körpers hinausragen. Bevorzugt wird der nichttransparente Körper mit dem transparenten Körper über den zentralen Fortsatz verklippst.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 den Creme-Tiegel des Ausführungsbeispiels in perspektivischer Darstellung,
  • 2 einen Längsschnitt durch das Ausführungsbeispiel,
  • 3 eine Draufsicht auf den Creme-Tiegel gemäß Pfeil III in 2,
  • 4 eine vergrößerte Schnittdarstellung gemäß Pfeil IV in 2,
  • 5 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung gemäß Pfeil V in 2,
  • 6 ein vergrößerter Ausschnitt gemäß der Linie VI-VI in 4,
  • 7 ein vergrößerter Ausschnitt gemäß der Linie VII-VII in 5,
  • 8 eine Darstellung gemäß 2 eines zweiten Ausführungsbeispiels gemäß der Schnittlinie XIII-XIII in 10,
  • 9 eine Darstellung gemäß 8, jedoch geschnitten entlang der in 10 mit IX-IX bezeichneten Schnittlinie,
  • 10 die Draufsicht auf das zweite Ausführungsbeispiel,
  • 11 ein vergrößertes Detail gemäß XI in 8,
  • 12 einen Schnitt gemäß der Linie XII-XII in 9,
  • 13 eine Draufsicht auf das Gehäuse bei entferntem Einsatz,
  • 14 die Unterseite des Einsatzes,
  • 15 einen Schnitt durch den Deckel gemäß der Schnittlinie XV-XV in 16,
  • 16 den Deckel bei entfernter Verschlusskappe,
  • 17 einen vergrößerten Ausschnitt aus 15 gemäß XVII,
  • 18 einen vergrößerten Ausschnitt aus 16 gemäß XVIII und
  • 19 eine Darstellung gemäß 8 eines dritten Ausführungsbeispiels.
  • Der nachfolgend anhand eines Creme-Tiegels erörterte und in den zuvor genannten Zeichnungen dargestellte Deckel besteht aus einem transparenten Körper 6, der die Gestalt einer Kreisscheibe aufweist. Der transparente Körper 6 besitzt eine zentrale Öffnung 7, in welcher ein zentraler Fortsatz 8 eines nichttransparenten Körpers einsteckt. Dieser nichttransparente Körper 8 besitzt einen tellerförmigen Abschnitt, der auf der Innenseite des Deckels am transpa renten Körper 6 anliegen kann. In der nachfolgenden detaillierten Beschreibung wird der transparente Körper mit Deckel 6 und der nichttransparente Körper mit Verschlusskappe 3 bezeichnet.
  • Der in den Figuren dargestellte Creme-Tiegel besitzt ein Außengehäuse 1, welches eine Rotationssymmetrie besitzt und aus einem durchsichtigen Material (Plexiglas) besteht. Die Außenwandung 19 des Gehäuses 1 verläuft auf einer Kegelmantelfläche. Das Gehäuse 1 besitzt eine topfartige Höhlung, in die ein Einsatz 2 aus einem nichttransparenten Material eingelassen ist. Der Einsatz besteht bevorzugt aus Polypropylen. Die Außenwandung des Einsatzes 2 liegt an der Innenwandung der topfförmigen Aussparung des Gehäuses 1 an.
  • Im Zentrum des Bodens 14 der topfförmigen Aussparung des Gehäuses 1 befindet sich ein ringförmiger Haltesteg 9 mit nach radial außen weisendem Fortsatz. Dieser Fortsatz wird von einem Gegenfortsatz 10' hintergriffen, der einem ringförmigen Gegenhaltesteg 10 zugeordnet ist. Sowohl der Fortsatz 9' als auch der Fortsatz 10' bilden schräg verlaufende Auflaufschrägen aus, so dass der Gegenhaltesteg 10 dem ringformigen Haltesteg 9 klippszugeordnet werden kann.
  • Der ringförmige Gegenhaltesteg 10 liegt in einer Mulde des Bodens des becherförmigen Einsatzes 2 ein. Der Rand des Bodens des becherförmigen Einsatzes 2 liegt mit nur geringem Abstand zum Boden 14. Er kann auch auf dem Boden aufliegen.
  • Der Einsatz 2 steckt drehgesichert in der topfförmigen Ausnehmung des Gehäuses 1 ein. Hierzu dienen Drehsicherungsmittel. Beim Ausführungsbeispiel besitzt der Boden einen verzahnten Steg 11, der randnah ringförmig angeordnet ist. Dieser verzahnte Steg 11 greift in eine Nut 12, die sich unterhalb der Seitenwandung des Einsatzes 2 befindet, ein. Die Zähne 11' des Steges 11 werden von seitlich abragenden Vorsprüngen gebildet, die in klemmendem Kontakt zu den Wänden der Nut 12 treten. Der Steg 11 hat eine Kreisform.
  • Der Einsatz 2 besitzt im Bereich seines Randes 2' eine Stufe 13. Der sich jenseits der Stufe 13 fortsetzende Rand 2' des Einsatzes 2 besitzt ein Außengewinde. Auf dieses Außengewinde ist ein Innengewinde eines Randflansches 4 einer Verschlusskappe 3 aufgeschraubt. Die Randwandung des Gehäuses 1 erstreckt sich über die Stufe 13 hinaus, so dass die Stirnfläche 1' des Gehäuses 1 im Wesentlichen mit der Stirnfläche des Randes 2' des Einsatzes 2 fluchtet. Hierdurch wird eine Nut 15 gebildet, deren eine Wand 15' vom Rand des Gehäuses 1 und deren andere Wand vom Außengewinde des Randes 2' gebildet ist. Der Boden der Nut 15 wird von der Stufe 13 gebildet. Der Durchmesser des das Innengewinde aufweisenden Randflansches ist so gewählt, dass der Randflansch 4 in die Nut 15 hineinschraubbar ist. Wird der Einsatz 2 derart mit der Verschlusskappe 3 verschlossen, so legt sich auf die Stirnfläche des Randes 2' der Randbereich einer in der Verschlusskappe 3 angeordneten Weichkunststoffdichtung 17.
  • Die aus einem nichttransparenten Polypropylen bestehende Verschlusskappe 3 liegt in einer Aussparung 5 eines aus transparentem Material (Plexiglas) bestehenden Deckel 6 ein. Der Deckel 6 besitzt eine im Wesentlichen kreisscheibenförmige Gestalt mit einer zentralen Öffnung, die von einem zentralen Fortsatz 8 der Verschlusskappe 3 durchdrungen ist, so dass ein Abschnitt des zentralen Fortsatzes 8 jenseits der Unterseite 6' des Deckels 6 herausragt. Die ringförmige Unterseite 6' des Deckels 6 liegt auf der Stirnfläche 1' des Gehäuses 1 auf. Der Durchmesser des Deckels 6 entspricht dem Durchmesser der Basisfläche, also der Standfläche des kegelstumpfförmigen Gehäuses 1.
  • Die Verschlusskappe 3 liegt drehgesichert in der Aussparung 5. Hierzu bildet die Randwandung der Aussparung radial einwärts ragende Zähne 16 aus, die in der Außenseitenwandung der Verschlusskappe 3 einliegen.
  • Durch das transparente Gehäuse 1 ist eine Aufschrift auf der Außenwandung des Einsatzes 2 lesbar. Grundsätzlich wäre auch eine auf der Oberseite der Verschlusskappe 3 angeordnete Aufschrift durch den Deckel 6 hindurch sichtbar. Im geschlossenen Zustande des Creme-Tiegels ist als nichttransparenter Teil lediglich der durch die zentrale Öffnung 7 ragende zentrale Fortsatz 8 unmittelbar sichtbar bzw. anfassbar.
  • Das in den 8 bis 18 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich betreffend das äußere Erscheinungsbild vom ersten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen dadurch, dass die Stirnseite des zentralen Fortsatzes 8 nicht über den Deckel 6 herausragt, sondern mit der Oberfläche des Deckels 6 fluchtet. Beide Stirnseiten gehen bündig ineinander über.
  • Ferner ist die Verbindung zwischen Deckel 6 und Verschlusskappe 3 gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel modifiziert. Der zentrale Fortsatz 8 besitzt im Bereich unterhalb seiner Stirnfläche radial nach außen ragende voneinander beabstandete Zähne 22. Die Zähne 22 werden von rinnenförmigen, in Achsrichtung sich erstreckenden Einfräsungen gebildet. Diese rinnenförmigen Einfräsungen beginnen unter Belassen einer Rast 25 etwas unterhalb der Stirnseite des zentralen Fortsatzes 8 und erstrecken sich bis zur Oberseite der Verschlusskappe 3. Die so ausgebildeten Zähne greifen in Zahnlücken 24 der zentralen Öffnung 7. Die Zahnlücken 24 werden von in den Zwischenräumen angeordneten Vorsprüngen gebildet, die sich bis kurz unter den oberen Rand der zentralen Öffnung 7 erstrecken und dort eine kreisringförmige Stufe belassen, auf die sich die Rast 25 legen kann. Der radiale Vorsprung der Rast 25 ist so bemessen, dass er unter elastischer Verformung durch den verzahnten Bereich der zentralen Öffnung 7 treten kann, um sich dann auf die besagte Stufe legen zu können. Damit ist eine Drehsicherung der Verschlusskappe 3 gegenüber dem Deckel 6 verwirklicht. Außerdem bewirkt die Rast, dass die Verschlusskappe 3 innerhalb der Aussparung 5 des Deckels 6 gehalten ist.
  • Wie aus den 13 und 14 zu entnehmen ist, bildet der dem Boden 14 zugeordnete ringförmige Haltesteg 9 zwei sich diametral gegenüberliegende Öffnungen 20 aus. Der Haltesteg 9 besteht dort aus zwei sich spiegelsymmetrisch gegenüberliegenden halbkreisförmigen Stegen. Die Stege können auch eine Viertelkreisform aufweisen. In die Öffnung zwischen diesen Stegen 9 ragen Vorsprünge 21 der Unterseiten des Einsatzes 2 ein. Hierdurch ist eine Drehsicherung gegeben.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel braucht der Steg 11 nicht verzahnt sein. Auch die Nut 12, in welche der Steg 11 hineinragt, braucht keine Zahneingriffsöffnungen aufzuweisen.
  • Zufolge der drehsichernden Halterung der Verschlusskappe 3 im Deckel 6 zufolge der Zähne 22 kann die äußere Randkante der Verschlusskappe gerundet verlaufen. In diesem Bereich sind keine Rast- oder Haltemittel notwendig.
  • Bei dem in der 19 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel besitzt der zentrale Fortsatz 8 einen Abschnitt, der über die Stirnseite des transparenten Deckels hinausragt. Dieser Absatz ist kegelstumpfförmig gestaltet. Der obere Durchmesser dieses kegelstumpfförmigen Fortsatzes entspricht der lichten Weite zwischen den Zahnvorsprüngen der Zahnlücken 24 des transparenten Deckels 6. Ansonsten erfolgt hier die Verrastung der Verschlusskappe 3 im transparenten Deckel 6 in der Weise wie es unter Bezugnahme auf die 10 bis 18 zuvor erörtert wurde.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehö rigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (19)

  1. Creme-Tiegel mit einem äußeren Gehäuse (1) aus einem transparenten Material, in dem ein becherförmiger Einsatz (2) steckt, dessen Rand (2') ein Außengewinde aufweist, auf welches das Innengewinde (18) eines Randflansches (4) einer den Einsatz (2) verschließenden Verschlusskappe (3) aufgeschraubt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (3) in einer Aussparung (5) eines aus einem transparenten Material bestehenden Deckels (6) einliegt, wobei ein zentraler Fortsatz (8) der Verschlusskappe (3) eine zentrale Öffnung (7) des Deckels (6) durchragt.
  2. Creme-Tiegel nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (6') des Deckels (6) im geschlossenen Zustande des Creme-Tiegels auf einer Stirnfläche (1') des äußeren Gehäuses (1) flächig aufliegt.
  3. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwandung (19) des äußeren Gehäuses (1) eine Kegelstumpfform aufweist, wobei der Durchmesser der Basis des Kegelstumpfes dem Durchmesser des flachzylindrischen Deckels (6) entspricht.
  4. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundriss des Deckels (6) und der Grundriss des Gehäuses (1) identisch sind.
  5. Creme-Tiegel mit einem äußeren Gehäuse (1) aus einem transparenten Material, in dem ein becherförmiger Einsatz (2) steckt, dessen Rand (2') ein Außengewinde aufweist, auf welches das Innengewinde (18) eines Randflansches (4) einer den Einsatz (2) verschließenden Verschlusskappe (3) aufgeschraubt ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich der sich an die Stirnfläche (1') des Gehäuses (1) unmittelbar anschließende Innenwandabschnitt (15') des Gehäuses (1) eine Seitenwandung einer Ringnut (15) ist, in welche der Randflansch (4) der Verschlusskappe (3) einschraubbar ist.
  6. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden der Nut (15) von einer Stufe (13) der Seitenwandung des Einsatzes (2) gebildet ist.
  7. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen auf dem Boden (14) der Gehäusesöffnung angeordneten ringförmigen Haltesteg (9), der mit Haltefortsätzen (9') Gegenhaltefortsätze (10') eines ringförmigen Gegenhaltesteges (10) hintergreift, welcher Gegenhaltesteg (10) in einer Mulde auf der Unterseite des Einsatzes (2) angeordnet ist.
  8. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch dem Boden der Aussparung des Gehäuses (1) zugeordnete Drehsicherungsmittel.
  9. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehsicherungsmittel von einem verzahnten Steg (11) und die Gegendrehsicherungsmittel von einer Ringnut (12) des Einsatzes (2) ausgebildet sind.
  10. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltesteg (9) aus zwei voneinander beabstandeten halbkreisförmigen oder viertelkreisförmigen Stegen besteht, wobei in den Zwischenraum der beiden halbkreisförmigen oder viertelkreisförmigen Stege Vorsprünge (21) des Bodens des Einsatzes (2) zur Drehsicherung ragen.
  11. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (3) in die Aussparung (5) des Deckels (6) eingeklippst ist.
  12. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch der Aussparungswand angeformte Zähne (16), welche mit Abstand zum Boden der Aussparung (5) mit dem äußeren Rande der Verschlusskappe (3) zusammenwirken.
  13. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite des zentralen Fortsatzes (8) bündig mit der Oberseite des Deckels (6) abschließt.
  14. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch dem zentralen Fortsatz (8) zugeordnete Zähne (22).
  15. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen den Zähnen (22) angeordneten Zahnlücken sich rinnenartig zwischen der Oberseite der Verschlusskappe (3) und einem in der Zahnlücke liegenden Rastvorsprung (25) erstrecken und drehsichernd die Verschlusskappe (3) im Deckel (6) haltern.
  16. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (22) in Zahnlücken (24) des Deckels (6) eingreifen, die im Bereich der oberen Stirnseite des Deckels (6) in eine ringsumlaufende Stufe münden, in welcher die Rast (25) liegt.
  17. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen sich jenseits der Rast (25) mit geringfügiger Kegelstumpfneigung fortsetzenden über die Stirnseite des Deckels (6) ragenden Abschnitt des zentralen Fortsatzes (8).
  18. Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine auf dem Boden der Verschlusskappe (3) aufliegende Dichtscheibe (17), deren Rand auf der Stirn des Randes (2') des Einsatzes (2) aufliegt.
  19. Deckel (6), insbesondere für einen Creme-Tiegel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, mit einem kreisringscheibenförmigen transparenten Körper (6), der eine Aussparung (5) aufweist zur Aufnahme eines nichttransparenten scheibenförmigen Körpers (3), welcher einen zentralen Fortsatz (8) aufweist, der durch die zentrale Öffnung (7) des transparenten Körpers (6) zumindest bis in eine oberflächenbündige Stellung ragt und eine axial- und drehfeste Verbindung zwischen dem nichttransparenten Körper (3) und dem transparenten Körper (6) ausbildet.
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