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Die
Erfindung betrifft einen Creme-Tiegel mit einem äußeren Gehäuse aus einem transparenten Material,
in dem ein becherförmiger
Einsatz steckt, dessen Rand ein Außengewinde aufweist, auf welches
das Innengewinde eines Randflansches einer den Einsatz verschließenden Verschlusskappe
aufgeschraubt ist.
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Ein
gattungsgemäßer Creme-Tiegel
wird insbesondere von der
DE
202004011 963 beschrieben; dort steckt ein becherförmiger Einsatz,
in welchem die Creme aufbewahrt wird in einem äußeren Gehäuse, welches aus einem transparenten
Material besteht. Der becherförmige
Einsatz hat am Rand ein Außengewinde,
auf welches ein Deckel aufgeschraubt ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Creme-Tiegel ansprechender zu
gestalten.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung,
wobei grundsätzlich
jeder Anspruch eine eigenständige
Lösung
darstellt und mit jedem anderen Anspruch kombinierbar ist.
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Der
Anspruch 1 sieht zunächst
und im Wesentlichen vor, dass die Verschlusskappe in einer Aussparung
eines aus einem transparenten Material bestehenden Deckels einliegt,
wobei ein zentraler Fortsatz der Verschlusskappe eine zentrale Öffnung des
Deckels durchragt. In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die
Unterseite des Deckels im geschlossenen Zustande des Creme-Tiegels
auf einer Stirnfläche
des äußeren Gehäuses flächig aufliegt. Ferner
kann es von Vorteil sein, wenn die Außenwandung des äußeren Gehäuses eine
Kegelstumpfform aufweist, wobei der Durchmesser der Basis des Kegelstumpfes
dem Durchmesser des flachzylindrischen Deckels entspricht. Der Deckel
besitzt dann einen gewissen Überstand.
Dies erleichtert das Öffnen und
das Schließen des
Creme-Tiegels, da zufolge des größeren Durchmessers
des Deckels ein erhöhtes
Drehmoment aufgebracht werden kann. Die Kegelstumpfform des Gehäuses fördert darüber hinaus die
Standfestigkeit des Creme-Tiegels. In einer Weiterbildung ist vorgesehen,
dass der Grundriss des Deckels und der Grundriss des Gehäuses identisch sind.
Der Deckel kann ebenso wie das Gehäuse aus einem transparenten
Material bestehen. Vorzugsweise ist von außen nur der den Deckel durchragende Fortsatz
der Verschlusskappe sichtbar. Dieser kann aus einem nichttransparenten
Material bestehen.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung, die grundsätzlich auch eigenständigen Charakter
besitzt, ist vorgesehen, dass der sich an die Stirnfläche des Gehäuses unmittelbar
anschließende
Innenwandabschnitt des Gehäuses
eine Seitenwandung einer Ringnut ist, in welche der Randflansch
der Verschlusskappe einschraubbar ist. Zufolge dieser Ringnut liegt
der Deckel im Wesentlichen unmittelbar auf der ringförmigen Stirnkante
des Außengehäuses auf. Der
becherförmige
Einsatz tritt bei dieser Ausgestaltung nach außen hin nur durch das transparente
Gehäuse
bzw. den transparenten Deckel in Erscheinung. Der Boden der Nut
kann dabei von einer Stufe der Seitenwandung des Einsatzes gebildet
sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ferner
vorgesehen, dass der Boden der Gehäuseöffnung einen ringförmigen Haltesteg
aufweist. Dieser ist mit Haltefortsätzen versehen, die mit Gegenhaltefortsätzen eines
ringförmigen
Gegenhaltesteges zusammenwirken. Der Gegenhaltesteg, der dem becherförmigen Einsatz
zugeordnet ist, kann dabei in einer Mulde auf der Unterseite des
Einsatzes angeordnet sein. Hierdurch ist eine Klippsverbindung zwischen
becherförmigem
Einsatz und Gehäuse
möglich.
Des Weiteren kann dem Boden der Aussparung des Gehäuses ein
Drehsicherungsmittel zugeordnet sein. Dieses besitzt insbesondere
die Form eines verzahnten Steges. Die Zähne des Steges können mit
entsprechenden Gegendrehsicherungsmitteln, die einer Ringnut des
Einsatzes zugeordnet sind, zusammenwirken. Auch die Verschlusskappe
kann mit dem Deckel verklippst sein. Dabei kann die Ver schlusskappe
in einer Aussparung des Deckels einliegen. Bevorzugt ist die Verschlusskappe
auch gegenüber
dem Deckel drehgesichert. Hierzu kann die Aussparungswand Zähne ausbilden,
welche mit Abstand zum Boden der Aussparung mit dem äußeren Rande
der Verschlusskappe zusammenwirken. Auf dem Boden der Verschlusskappe
kann eine Dichtscheibe aufliegen, deren Rand auf der Stirn des Randes
des Einsatzes aufliegt. In einer bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen,
dass die Drehsicherung zwischen Einsatz und Gehäuse dem ringförmigen Haltesteg
zugeordnet ist. Dieser kann eine Unterbrechung aufweisen, in die
ein Vorsprung hineinragt. Vorzugsweise ist der Vorsprung dem Boden
des Einsatzes zugeordnet. Bevorzugt sind zwei sich diametral gegenüberliegende
Vorsprünge
vorgesehen, die in zwei sich diametral gegenüberliegende Durchbrechungen
des ringförmigen
Haltesteges eingreifen. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Stirnfläche des
zentralen Fortsatzes mit der Oberseite des Deckels fluchtet. Der
Stirnseite des zentralen Fortsatzes können radial abragende Zähne angeformt
sein. Diese können
nicht nur eine Drehsicherung der Verschlusskappe gegenüber dem
Deckel bewirken. Sie können
auch dazu dienen, die Verschlusskappe im Deckel zu haltern. Der
zentrale Fortsatz kann dann klippsartig in die zentrale Öffnung hineingesteckt werden.
Die Zähne
können
in entsprechende Ausnehmungen des Randes der zentralen Öffnung eintreten.
Die dem zentralen Fortsatz zugeordneten Zähne können von rinnenförmigen,
in Achsrichtung des Fortsatzes sich erstreckenden Einfräsungen gebildet
sein. In diese Einfräsungen
treten Radialvorsprünge
der zentralen Öffnung
des transparenten Deckels ein. Diese Vorsprünge des transparenten Deckels
belassen zwischen sich Zahnlücken.
Die Vorsprünge
ragen nicht bis zur oberen Stirnseite des Deckels, sondern enden
vorher unter Ausbildung einer ringsum laufenden Stufe. Diese Stufe
wird von einem Rastvorsprung des zentralen Fortsatzes überfangen.
Diese Rastvorsprünge
sind gleichsam Verschlüsse
jeder die Zahnlücken
zwischen den die Zähne
ausbildenden Rillen.
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Die
Erfindung betrifft darüber
hinaus einen Deckel für
einen Creme-Tiegel oder dergleichen. Der Deckel besitzt einen kreisringförmigen Körper in Scheibenform,
der aus einem transparenten Material gefertigt ist. Der transparente
Körper
besitzt eine zentrale Öffnung,
in die ein zentraler Fortsatz eines nichttransparenten zweiten Körpers eingesteckt
ist. Der zentrale Körper
kann über
die äußere Stirnfläche des
transparenten Körpers
hinausragen. Bevorzugt wird der nichttransparente Körper mit
dem transparenten Körper über den
zentralen Fortsatz verklippst.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1 den
Creme-Tiegel des Ausführungsbeispiels
in perspektivischer Darstellung,
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2 einen
Längsschnitt
durch das Ausführungsbeispiel,
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3 eine
Draufsicht auf den Creme-Tiegel gemäß Pfeil III in 2,
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4 eine
vergrößerte Schnittdarstellung gemäß Pfeil
IV in 2,
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5 eine
vergrößerte Ausschnittsdarstellung
gemäß Pfeil
V in 2,
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6 ein
vergrößerter Ausschnitt
gemäß der Linie
VI-VI in 4,
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7 ein
vergrößerter Ausschnitt
gemäß der Linie
VII-VII in 5,
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8 eine
Darstellung gemäß 2 eines zweiten
Ausführungsbeispiels
gemäß der Schnittlinie XIII-XIII
in 10,
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9 eine
Darstellung gemäß 8,
jedoch geschnitten entlang der in 10 mit
IX-IX bezeichneten Schnittlinie,
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10 die
Draufsicht auf das zweite Ausführungsbeispiel,
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11 ein
vergrößertes Detail
gemäß XI in 8,
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12 einen
Schnitt gemäß der Linie
XII-XII in 9,
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13 eine
Draufsicht auf das Gehäuse
bei entferntem Einsatz,
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14 die
Unterseite des Einsatzes,
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15 einen
Schnitt durch den Deckel gemäß der Schnittlinie
XV-XV in 16,
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16 den
Deckel bei entfernter Verschlusskappe,
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17 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 15 gemäß XVII,
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18 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 16 gemäß XVIII
und
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19 eine
Darstellung gemäß 8 eines dritten
Ausführungsbeispiels.
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Der
nachfolgend anhand eines Creme-Tiegels erörterte und in den zuvor genannten
Zeichnungen dargestellte Deckel besteht aus einem transparenten
Körper 6,
der die Gestalt einer Kreisscheibe aufweist. Der transparente Körper 6 besitzt
eine zentrale Öffnung 7,
in welcher ein zentraler Fortsatz 8 eines nichttransparenten
Körpers
einsteckt. Dieser nichttransparente Körper 8 besitzt einen
tellerförmigen
Abschnitt, der auf der Innenseite des Deckels am transpa renten Körper 6 anliegen
kann. In der nachfolgenden detaillierten Beschreibung wird der transparente
Körper
mit Deckel 6 und der nichttransparente Körper mit
Verschlusskappe 3 bezeichnet.
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Der
in den Figuren dargestellte Creme-Tiegel besitzt ein Außengehäuse 1,
welches eine Rotationssymmetrie besitzt und aus einem durchsichtigen Material
(Plexiglas) besteht. Die Außenwandung 19 des
Gehäuses 1 verläuft auf
einer Kegelmantelfläche.
Das Gehäuse 1 besitzt
eine topfartige Höhlung, in
die ein Einsatz 2 aus einem nichttransparenten Material
eingelassen ist. Der Einsatz besteht bevorzugt aus Polypropylen.
Die Außenwandung
des Einsatzes 2 liegt an der Innenwandung der topfförmigen Aussparung
des Gehäuses 1 an.
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Im
Zentrum des Bodens 14 der topfförmigen Aussparung des Gehäuses 1 befindet
sich ein ringförmiger
Haltesteg 9 mit nach radial außen weisendem Fortsatz. Dieser
Fortsatz wird von einem Gegenfortsatz 10' hintergriffen, der einem ringförmigen Gegenhaltesteg 10 zugeordnet
ist. Sowohl der Fortsatz 9' als
auch der Fortsatz 10' bilden
schräg
verlaufende Auflaufschrägen
aus, so dass der Gegenhaltesteg 10 dem ringformigen Haltesteg 9 klippszugeordnet
werden kann.
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Der
ringförmige
Gegenhaltesteg 10 liegt in einer Mulde des Bodens des becherförmigen Einsatzes 2 ein.
Der Rand des Bodens des becherförmigen Einsatzes 2 liegt
mit nur geringem Abstand zum Boden 14. Er kann auch auf
dem Boden aufliegen.
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Der
Einsatz 2 steckt drehgesichert in der topfförmigen Ausnehmung
des Gehäuses 1 ein.
Hierzu dienen Drehsicherungsmittel. Beim Ausführungsbeispiel besitzt der
Boden einen verzahnten Steg 11, der randnah ringförmig angeordnet
ist. Dieser verzahnte Steg 11 greift in eine Nut 12,
die sich unterhalb der Seitenwandung des Einsatzes 2 befindet, ein.
Die Zähne 11' des Steges 11 werden von
seitlich abragenden Vorsprüngen
gebildet, die in klemmendem Kontakt zu den Wänden der Nut 12 treten.
Der Steg 11 hat eine Kreisform.
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Der
Einsatz 2 besitzt im Bereich seines Randes 2' eine Stufe 13.
Der sich jenseits der Stufe 13 fortsetzende Rand 2' des Einsatzes 2 besitzt
ein Außengewinde.
Auf dieses Außengewinde
ist ein Innengewinde eines Randflansches 4 einer Verschlusskappe 3 aufgeschraubt.
Die Randwandung des Gehäuses 1 erstreckt
sich über
die Stufe 13 hinaus, so dass die Stirnfläche 1' des Gehäuses 1 im
Wesentlichen mit der Stirnfläche
des Randes 2' des
Einsatzes 2 fluchtet. Hierdurch wird eine Nut 15 gebildet,
deren eine Wand 15' vom
Rand des Gehäuses 1 und
deren andere Wand vom Außengewinde
des Randes 2' gebildet
ist. Der Boden der Nut 15 wird von der Stufe 13 gebildet.
Der Durchmesser des das Innengewinde aufweisenden Randflansches
ist so gewählt,
dass der Randflansch 4 in die Nut 15 hineinschraubbar
ist. Wird der Einsatz 2 derart mit der Verschlusskappe 3 verschlossen,
so legt sich auf die Stirnfläche
des Randes 2' der
Randbereich einer in der Verschlusskappe 3 angeordneten
Weichkunststoffdichtung 17.
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Die
aus einem nichttransparenten Polypropylen bestehende Verschlusskappe 3 liegt
in einer Aussparung 5 eines aus transparentem Material (Plexiglas)
bestehenden Deckel 6 ein. Der Deckel 6 besitzt
eine im Wesentlichen kreisscheibenförmige Gestalt mit einer zentralen Öffnung,
die von einem zentralen Fortsatz 8 der Verschlusskappe 3 durchdrungen
ist, so dass ein Abschnitt des zentralen Fortsatzes 8 jenseits
der Unterseite 6' des
Deckels 6 herausragt. Die ringförmige Unterseite 6' des Deckels 6 liegt
auf der Stirnfläche 1' des Gehäuses 1 auf.
Der Durchmesser des Deckels 6 entspricht dem Durchmesser
der Basisfläche,
also der Standfläche
des kegelstumpfförmigen
Gehäuses 1.
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Die
Verschlusskappe 3 liegt drehgesichert in der Aussparung 5.
Hierzu bildet die Randwandung der Aussparung radial einwärts ragende
Zähne 16 aus,
die in der Außenseitenwandung
der Verschlusskappe 3 einliegen.
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Durch
das transparente Gehäuse 1 ist
eine Aufschrift auf der Außenwandung
des Einsatzes 2 lesbar. Grundsätzlich wäre auch eine auf der Oberseite
der Verschlusskappe 3 angeordnete Aufschrift durch den
Deckel 6 hindurch sichtbar. Im geschlossenen Zustande des
Creme-Tiegels ist als nichttransparenter Teil lediglich der durch
die zentrale Öffnung 7 ragende
zentrale Fortsatz 8 unmittelbar sichtbar bzw. anfassbar.
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Das
in den 8 bis 18 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich betreffend das äußere Erscheinungsbild vom ersten Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen dadurch, dass die Stirnseite des zentralen Fortsatzes 8 nicht über den
Deckel 6 herausragt, sondern mit der Oberfläche des
Deckels 6 fluchtet. Beide Stirnseiten gehen bündig ineinander über.
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Ferner
ist die Verbindung zwischen Deckel 6 und Verschlusskappe 3 gegenüber dem
ersten Ausführungsbeispiel
modifiziert. Der zentrale Fortsatz 8 besitzt im Bereich
unterhalb seiner Stirnfläche
radial nach außen
ragende voneinander beabstandete Zähne 22. Die Zähne 22 werden
von rinnenförmigen, in
Achsrichtung sich erstreckenden Einfräsungen gebildet. Diese rinnenförmigen Einfräsungen beginnen unter
Belassen einer Rast 25 etwas unterhalb der Stirnseite des
zentralen Fortsatzes 8 und erstrecken sich bis zur Oberseite
der Verschlusskappe 3. Die so ausgebildeten Zähne greifen
in Zahnlücken 24 der zentralen Öffnung 7.
Die Zahnlücken 24 werden
von in den Zwischenräumen
angeordneten Vorsprüngen gebildet,
die sich bis kurz unter den oberen Rand der zentralen Öffnung 7 erstrecken
und dort eine kreisringförmige
Stufe belassen, auf die sich die Rast 25 legen kann. Der
radiale Vorsprung der Rast 25 ist so bemessen, dass er
unter elastischer Verformung durch den verzahnten Bereich der zentralen Öffnung 7 treten
kann, um sich dann auf die besagte Stufe legen zu können. Damit
ist eine Drehsicherung der Verschlusskappe 3 gegenüber dem
Deckel 6 verwirklicht. Außerdem bewirkt die Rast, dass
die Verschlusskappe 3 innerhalb der Aussparung 5 des
Deckels 6 gehalten ist.
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Wie
aus den 13 und 14 zu
entnehmen ist, bildet der dem Boden 14 zugeordnete ringförmige Haltesteg 9 zwei
sich diametral gegenüberliegende Öffnungen 20 aus.
Der Haltesteg 9 besteht dort aus zwei sich spiegelsymmetrisch
gegenüberliegenden
halbkreisförmigen
Stegen. Die Stege können auch
eine Viertelkreisform aufweisen. In die Öffnung zwischen diesen Stegen 9 ragen
Vorsprünge 21 der Unterseiten
des Einsatzes 2 ein. Hierdurch ist eine Drehsicherung gegeben.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
braucht der Steg 11 nicht verzahnt sein. Auch die Nut 12,
in welche der Steg 11 hineinragt, braucht keine Zahneingriffsöffnungen
aufzuweisen.
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Zufolge
der drehsichernden Halterung der Verschlusskappe 3 im Deckel 6 zufolge
der Zähne 22 kann
die äußere Randkante
der Verschlusskappe gerundet verlaufen. In diesem Bereich sind keine
Rast- oder Haltemittel notwendig.
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Bei
dem in der 19 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel
besitzt der zentrale Fortsatz 8 einen Abschnitt, der über die
Stirnseite des transparenten Deckels hinausragt. Dieser Absatz ist
kegelstumpfförmig
gestaltet. Der obere Durchmesser dieses kegelstumpfförmigen Fortsatzes
entspricht der lichten Weite zwischen den Zahnvorsprüngen der Zahnlücken 24 des
transparenten Deckels 6. Ansonsten erfolgt hier die Verrastung
der Verschlusskappe 3 im transparenten Deckel 6 in
der Weise wie es unter Bezugnahme auf die 10 bis 18 zuvor
erörtert
wurde.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehö rigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.