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DE60313259T2 - Behälter - Google Patents

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DE60313259T2
DE60313259T2 DE60313259T DE60313259T DE60313259T2 DE 60313259 T2 DE60313259 T2 DE 60313259T2 DE 60313259 T DE60313259 T DE 60313259T DE 60313259 T DE60313259 T DE 60313259T DE 60313259 T2 DE60313259 T2 DE 60313259T2
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DE
Germany
Prior art keywords
neck
container
container according
recess
depression
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60313259T
Other languages
English (en)
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DE60313259D1 (de
Inventor
Pascal Balzeau
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from FR0210806A external-priority patent/FR2843947B1/fr
Priority claimed from FR0210807A external-priority patent/FR2843948B1/fr
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Publication of DE60313259T2 publication Critical patent/DE60313259T2/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Behälter, insbesondere diejenigen, die dazu bestimmt sind, ein kosmetisches oder Pflegeprodukt zu enthalten.
  • Unter "kosmetisches Produkt" versteht man im Sinne der vorliegenden Erfindung ein Produkt, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG vom 14. Juni 1993 in Änderung der Richtlinie 76/768/EWG definiert ist.
  • Man kennt aus FR 686 063 eine Glasflasche mit einem Körper von abgerundeter Form, in dem eine Öffnung ohne Hals für den Austritt des Produkts vorgesehen ist, wobei diese Öffnung durch einen an dem Behälter angebrachten Stopfen C geschlossen ist.
  • Das Patent US 4 768 688 betrifft einen Behälter in Armbandform aus Polymermaterial, der dazu bestimmt ist, eine Sonnenlotion zu enthalten.
  • Es besteht ein Bedarf daran, über Behälter zu verfügen, die bequem beispielsweise in einer Handtasche transportierbar sind und ein Fassungsvermögen bieten, das den Anforderungen der Verbraucher entspricht.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es gemäß einem ihrer Aspekte, diese Anforderung zu erfüllen.
  • Sie erreicht dies mit Hilfe eines Behälters, umfassend:
    • – einen Körper aus Glas oder aus Keramik, der eine Vertiefung aufweist,
    • – einen Hals mit der Achse X, der sich zwischen einem ersten Ende, das axial auf Höhe einer die Vertiefung begrenzenden Wand gelegen ist, und einem zweiten Ende erstreckt, wobei der Hals sich im Wesentlichen auf seiner ganzen Höhe im Inneren der Vertiefung erstreckt,
    wobei der Hals und der Körper aus einem einzigen Stück hergestellt sind.
  • Unter "im Wesentlichen auf seiner ganzen Höhe" versteht man mindestens 50 % seiner Höhe, vorzugsweise 75 % und noch bevorzugter 90 %.
  • Der Hals kann sich vollständig im Inneren der Vertiefung erstrecken.
  • Der Hals kann sich von dem Boden der Vertiefung aus erstrecken.
  • Gemäß einer Abwandlung kann der Hals sich von einem Bereich der Vertiefung aus erstrecken, der nicht dem Boden der Vertiefung entspricht.
  • Die Erfindung gestattet es, die gemäß der Achse des Halses gemessene Abmessung des Behälter im Vergleich zu einem Behälter zu reduzieren, wie er beispielsweise in dem Patent US 6 227 392 offenbart wird.
  • Außerdem erhöht die Erfindung auf ästhetischer Ebene die Möglichkeit der Herstellung von originellen Formen.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung erstreckt sich die Vertiefung gemäß einer zur Achse des Halses quer verlaufenden, beispielsweise zur Achse des Halses senkrechten Achse. Die Vertiefung kann eine zylindrische Fläche mit einer zur Achse des Halses im Wesentlichen senkrechten Erzeugenden mit einer kreisförmigen oder nicht kreisförmigen Leitlinie aufweisen. Eine solche Ausbildung der Vertiefung erleichtert die Entformung des Halses bei der Herstellung des Behälters durch Blasen.
  • Die Vertiefung kann auch eine nicht zylindrische Fläche aufweisen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Vertiefung eine Schalenform aufweist.
  • Die Tiefe der Vertiefung des Behälters kann größer als 2 mm oder auch größer als 5 oder 10 mm sein.
  • Der Behälter kann ein kosmetisches oder Pflegeprodukt enthalten.
  • Der Behälter kann ein Verschlussorgan umfassen, das ausgebildet ist, um den Behälter dicht zu verschließen, beispielsweise einen Stopfen. Ein solches Verschlussorgan kann auf dem Hals auf verschiedene Weisen befestigt werden, und zwar beispielsweise durch Verschrauben, und der Hals kann hierbei ein Außengewinde umfassen.
  • Der Behälter kann auch ein Abgabeorgan, wie eine Pumpe oder ein Ventil, umfassen.
  • Der Behälterkörper kann mit einer einzigen Öffnung versehen sein.
  • Das Verschluss- oder Abgabeorgan kann sich über der Vertiefung erstrecken. Es kann jedoch wünschenswert sein, um die Abmessung zu verringern und die Ästhetik zu verbessern, dass das Verschluss- oder Abgabeorgan sich vollständig im Inneren der Vertiefung erstreckt.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner gemäß einem anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zur Herstellung eines Behälters aus Glas oder aus Keramik, umfassend die folgenden Schritten:
    • – eine Vorform mit einer Form herstellen, die zwei Teile umfasst, die ausgebildet sind, um den Hals des Behälters zu bilden,
    • – die Form blasen, um den Körper des Behälters zu formen, wobei dieser Körper eine Vertiefung umfasst, die ausgebildet ist, um die Entformung des Halses durch Entfernung der beiden Teile voneinander zu gestatten.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung dient die folgende ausführliche Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen der Erfindung und die beiliegende Zeichnung. In dieser zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Behälters gemäß einem Behälterbeispiel, das dazu bestimmt ist, ein kosmetisches oder Pflegeprodukt zu enthalten,
  • 2 eine Darstellung des Behälters von 1 nach Abnahme des auf dem Hals montierten Abgabeorgans,
  • 3 eine Draufsicht des Behälters gemäß dem Pfeil III von 2,
  • 4 einen schematischen axialen Schnitt gemäß IV-IV von 3,
  • 5 eine schematische perspektivische Darstellung einer Abwandlung des Behälters von 2, die mit einem Verschlussorgan ausgerüstet ist,
  • 6 eine Darstellung einer anderen Abwandlung des Behälters,
  • 7 eine Darstellung des Behälters von 6 nach Abnahme des Abgabeorgans,
  • 8 einen schematischen axialen Schnitt des Behälters von 7,
  • 9 und 11 schematische perspektivische Darstellungen von anderen Behälterabwandlungen,
  • 10 und 12 Darstellungen der Behälter der 9 bzw. 11 im axialen Schnitt,
  • 13 eine schematische Darstellung eines Behälters gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 14 einen schematischen axialen Schnitt gemäß XIV-XIV von 13,
  • 15 eine schematische perspektivische Darstellung des Behälters von 13 sowie der für seine Herstellung verwendeten Formelemente,
  • 16 eine schematische Darstellung einer Abwandlung des Behälters von 13 und
  • 17, 18 und 19 schematische Darstellungen von Abwandlungen der Behälter der 8, 10 und 12 im axialen Schnitt.
  • In den 1 bis 4 ist ein Behälter 10 dargestellt, der einen Körper 11 und einen Hals 12 umfasst, der mit einem Durchgang 13 für den Austritt des in dem Körper 11 enthaltenen Produkts, beispielsweise eines Parfums, versehen ist.
  • Der Körper ist aus einem einzigen Stück durch Formung von Werkstoff hergestellt, und zwar einem mineralischen Werkstoff, wie z.B. bei dem betrachteten Beispiel Quarzglas oder Kristall. Es können auch andere Werkstoffe zur Herstellung des Körpers 11 verwendet werden, beispielsweise Porzellan oder Steingut oder auch ein organisches Material, beispielsweise ein thermoplastisches Material.
  • Der Körper 11 ist mit einer Öffnung 14 versehen, die beispielsweise kreisförmig sein kann.
  • Der Körper 11 ist ferner mit einer Vertiefung 17 ausgeführt, die sich zwischen zwei angehobenen Teilen 18 des Körpers 11 erstreckt, deren jeder in der Lage ist, Produkt zu enthalten.
  • Bei dem betrachteten Beispiel ist die Öffnung 14 im Boden der Vertiefung 17 gelegen, wobei der Mittelpunkt der Öffnung in einer Mittelebene M des Behälters gelegen ist, wobei diese Mittelebene M zur Längsachse Z der Vertiefung 17 senkrecht ist.
  • Bei dem betrachteten Beispiel besitzt die Vertiefung 17 eine Oberfläche, die zylindrisch mit einer zur Achse Z parallelen Erzeugenden mit einer kreisförmigen oder nicht kreisförmigen Leitlinie ist. Die Tiefe d der Vertiefung 17, gemessen zwischen der Boden und einer Ebene W, die zur Achse X senkrecht ist und zum Körper 11 tangential ist, ist beispielsweise größer als oder gleich 10 mm und der Abstand y des freien Endes des Halses 12 von dieser Ebene W, ebenfalls in der Achse X gemessen, ist beispielsweise größer als oder gleich 5 mm.
  • Der Hals 12 ist von einem Einsatz 20 gebildet, der in der Öffnung 14 befestigt ist. Dieser Einsatz 20 kann aus demselben Werkstoff wie der Körper 11 des Behälters oder gemäß einer Abwandlung aus einem anderen Werkstoff hergestellt sein. Der Einsatz 20 kann insbesondere aus einem Kunststoff hergestellt sein, wenn der Körper 11 des Behälters aus Glas oder Keramik besteht.
  • Bei dem betrachteten Beispiel weist der Einsatz 20 eine Schulter 21 auf, die an der die Öffnung 14 säumenden Wand des Körpers 11 zur Auflage kommt. Der Einsatz 20 kann an dem Körper 11 auf verschiedene Weisen befestigt sein, und kann insbesondere durch Einpressen oder durch Verkleben oder Verschweißen befestigt sein, wobei die Befestigungsart gegebenenfalls in Abhängigkeit von der Natur des Produkts gewählt wird, mit dem der Behälter befüllt werden soll.
  • Ein Abgabeorgan 30 kann in der Vertiefung 17 angebracht und auf dem Hals 12 befestigt sein, wie man in 1 sieht.
  • Dieses Abgabeorgan 30 kann eine Kappe 35 umfassen, die mit einer Abgabeöffnung 31 und einem Druckknopf 32 versehen ist, der bezüglich der Kappe 35 beweglich ist, um einen nicht sichtbaren Mechanismus, wie beispielsweise einen Pumpenmechanismus, zu betätigen. Der Benutzer kann auf diese Weise bei jedem Eindrücken des Druckknopfs 32 den Produktaustritt über die Abgabeöffnung 31 bewirken.
  • Man kann auch in der Öffnung 14 des Behälters 11 einen Einsatz 20 befestigen, der eine so große Länge besitzt, dass der Hals die Vertiefung 17 überragt, wie in 5 dargestellt.
  • Der Einsatz 20 kann ein Außengewinde 41 aufweisen, das beispielsweise die Verschraubung eines Verschlussorgans 50 wie eines Stopfens gestattet. Dieses kann, wie dargestellt, eine Dichtungslippe 51 aufweisen, die dafür ausgebildet ist, sich an die Innenfläche des Halses anzulegen.
  • Man kann den Körper des Behälters natürlich auch mit anderen Formen ausführen, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt.
  • In den 6 bis 8 ist ein Behälter dargestellt, der eine im Wesentlichen kubische allgemeine Form besitzt.
  • Der Körper 11 des Behälters umfasst, wie man in den 7 und 8 sehen kann, eine Vertiefung 17, die in einem Schnitt in einer zu ihrer Längsachse Z senkrechten Ebene eine recht eckige allgemeine Form aufweist, wobei im Boden der Vertiefung 17 zwei entgegengesetzte Längsnuten 61 vorgesehen sind.
  • 7 zeigt, dass der Körper 11 auf jeder seiner Seiten 65, auf denen die Vertiefung 17 in der Längsrichtung ausmündet, einen Absatz 62 aufweist, dessen Tiefe der Dicke einer Wand 69 der Kappe 35 entspricht.
  • Die Nuten 61 dienen zum Einhaken von nicht dargestellten Befestigungslappen des Abgabeorgans 30 durch Einklinken.
  • Der Körper 11 des in den 9 bis 10 dargestellten Behälters weist einen abgeflachten Boden 68 auf, der nach oben durch eine Seitenwand 66 in Form eines im oberen Teil abgestumpften Kugelabschnitts verlängert ist.
  • Die Vertiefung 17 weist bei diesem Ausführungsbeispiel eine allgemeine Schalenform auf und ist durch eine nach oben konkave Wand 67 begrenzt, die in ihrem Boden mit einer Öffnung 14 versehen ist, die einen mit Gewinde versehenen Einsatz 20 aufnimmt, der dazu bestimmt ist, den Hals des Behälters zu bilden, auf den man ein Verschlussorgan 50 aufschrauben kann.
  • Bei dem Beispiel der 9 und 10 ist die Höhe des Halses 12 kleiner als die Tiefe der Vertiefung 17.
  • Bei allen beschriebenen Beispielen ist die Achse X des Halses 12 vertikal, wenn der Behälter auf einer horizontalen ebenen Fläche steht.
  • Als Beispiel ist in den 11 und 12 ein Behälter mit einer Vertiefung 17 dargestellt, dessen Boden sich parallel zu einer Längsachse Z erstreckt, die nicht horizontal ist und die zur Achse X des Halses 12 senkrecht ist.
  • Bei dem betrachteten Beispiel erstreckt sich die Vertiefung 17 an einem Ende auf der Oberseite 78 des Körpers 11 des Behälters und am entgegengesetzten Ende auf seiner Vorderfläche 79.
  • Der Hals 12 kann einen ringförmigen Wulst 75 aufweisen, der die Befestigung beispielsweise durch Verfalzung eines Ventils oder einer Pumpe 70 gestattet, das bzw. die einen Druckknopf 71 umfasst, der mit einer nicht sichtbaren Abgabeöffnung und einem Tauchrohr 72 versehen ist.
  • Bei den Ausführungsbeispielen der 1 bis 2 wird der Hals des Behälters von einem angebrachten und in der Öffnung 14 befestigten Einsatz gebildet.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung, wie in den 13 und 14 dargestellt, sind der Hals 12 und der Körper 11 des Behälters aus einem einzigen Stück hergestellt.
  • Bei diesem Beispiel begrenzt eine Wand 9 des Körpers 11 die Vertiefung 17.
  • Der Hals 12 erstreckt sich gemäß einer bei dem betrachteten Beispiel vertikalen Achse X zwischen einem ersten Ende 7, das auf Höhe der Wand 9 gelegen ist, und einem zweiten freien Ende 8.
  • Bei dem betrachteten Beispiel erstreckt sich der Hals 12 vom Boden der Vertiefung 17 aus, wobei der Mittelpunkt der Öffnung 14 in einer Mittelebene M des Behälters gelegen ist, wobei diese Mittelebene M zur Achse eines anderen Bereichs der Wand 9 der Vertiefung senkrecht ist.
  • Bei dem betrachteten Beispiel weist die Vertiefung 17 ferner eine Fläche auf, die zylindrisch ist, mit einer zur Achse Z parallelen Erzeugenden. Der Abstand D der Wand 9 von der Ebene W, die zur Achse X senkrecht ist und zum Körper 11 tangential ist, gemessen gemäß der Achse X, ist beispielsweise größer als oder gleich 5 mm, und die gemäß der Achse X gemessene Höhe H des Halses zwischen den Enden 7 und 8 des Halses ist beispielsweise kleiner als 5 mm. Der Hals 12 erstreckt sich bei dieser Ausführungsform vollständig im Inneren der Vertiefung.
  • Zur Herstellung des Behälters der 13 und 14 kann man zunächst, wie in 15 dargestellt, eine Vorform mit einer Ringform formen, die zwei Teile 23 und 24 umfasst, die man zusammenfügt, um den Hals 12 des Behälters herzustellen. Diese Form umfasst ferner einen Stempel 25, der ausgebildet ist, um den Durchgang 13 des Halses 12 zu formen.
  • Die Vorform wird dann in eine zwei Teile 26 und 27 umfassende Endbearbeitungsform eingebracht, in der sie geblasen wird, um den Körper 11 des Behälters zu formen.
  • Der Hals 12 wird durch Entfernung der Teile 24 und 25 der Ringform voneinander entformt.
  • Das Vorhandensein der Vertiefung 17 gestattet es, die Teile 23 und 24 voneinander zu entfernen.
  • Der mit dem Körper 11 aus einem Stück hergestellte Hals 12 kann bei einer in 16 dargestellten Abwandlung sich über der Vertiefung 17 über eine Höhe h erstrecken, die gemäß der Achse X zwischen der Ebene W und dem freien Ende 8 des Halses gemessen wird. Dabei wird die Gesamthöhe H des Halses zwischen den Enden 7 und 8 des Halses 12 gemäß der Achse X gemessen. Das Verhältnis h/H ist kleiner als oder gleich 0,5, was bedeutet, dass mindestens 50 % der Höhe des Halses 12 sich innerhalb der Vertiefung erstreckt.
  • Die Behälter der 8, 10 und 12 umfassen jeweils einen Einsatz 20, der in der Öffnung 14 des Körpers 11 befestigt ist.
  • In den 17, 18 und 19 sind die Behälter der 8, 10 bzw. 12 dargestellt, die jeweils einen Hals 12, der mit dem Körper 11 des Behälters einstückig ausgeführt ist, und nicht einen Einsatz umfassen. Diese Behälter werden beispielsweise gemäß der mit 15 veranschaulichten Herstellungsweise hergestellt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt.
  • Insbesondere kann der Körper des Behälters auch noch andere Formen aufweisen, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt, desgleichen die Vertiefung und der in die Öffnung des Behälters eingeführte Einsatz.
  • Dieser Einsatz kann gegebenenfalls mit einem Element eines Abgabemechanismus einstückig ausgeführt sein.
  • Die Verschluss- und/oder Abgabeorgane können auch noch andere Formen als die dargestellten aufweisen.
  • In der gesamten Beschreibung, einschließlich der Ansprüche, muss der Ausdruck "umfassend ein" verstanden werden als Synonym von "umfassend mindestens ein", außer wenn das Gegenteil angegeben wird.

Claims (17)

  1. Behälter (10), umfassend: – einen aus Glas oder aus Keramik hergestellten Körper (11) mit einer Vertiefung (17), dadurch gekennzeichnet, dass dieser Behälter auch umfasst: – einen Hals (12) mit der Achse (X), der sich zwischen einem ersten Ende (7), das axial auf Höhe einer die Vertiefung (17) begrenzenden Wand (9) gelegen ist, und einem zweiten Ende (8) erstreckt, wobei der Hals (12) sich im Wesentlichen auf seiner ganzen Höhe im Inneren der Vertiefung (17) erstreckt, wobei der Hals und der Körper aus einem einzigen Stück hergestellt sind.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (11) mit einer einzigen Öffnung (14) versehen ist.
  3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (11) einen Boden umfasst, auf dem der Behälter stehen kann.
  4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hals (12) sich vollständig im Inneren der Vertiefung (17) erstreckt.
  5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hals (12) sich vom Boden der Vertiefung (17) aus erstreckt.
  6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (17) sich gemäß einer zur Achse (X) des Halses quer verlaufenden Achse (Z) erstreckt.
  7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (17) eine zylindrische Fläche mit einer zur Achse (X) des Halses im Wesentlichen senkrechten Erzeugenden aufweist.
  8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (17) eine nicht zylindrische Fläche aufweist.
  9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (17) eine Schalenform aufweist.
  10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe (d) der Vertiefung größer als 2 mm, vorzugsweise 5 mm ist.
  11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe (d) der Vertiefung größer als 10 mm ist.
  12. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein kosmetisches oder Pflegeprodukt enthält.
  13. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Verschlussorgan (50) umfasst, das ausgebildet ist, um den Behälter dicht zu verschließen.
  14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hals (12) ein Außengewinde (41) umfasst.
  15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Abgabeorgan (30; 70) wie eine Pumpe oder ein Ventil umfasst.
  16. Behälter nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschluss- oder Abgabeorgan sich vollständig im Inneren der Vertiefung (17) erstreckt.
  17. Verfahren zur Herstellung eines Behälters aus Glas oder aus Keramik nach einem der Ansprüche 1 bis 16, umfassend die folgenden Schritte: – eine Vorform mit einer Form herstellen, die zwei Teile (23, 24) umfasst, die ausgebildet sind, um den Hals (12) des Behälters zu bilden, wobei dieser Hals eine Achse umfasst und sich zwischen einem ersten Ende (7), das axial auf Höhe einer die Vertiefung (17) begrenzenden Wand (9) gelegen ist, und einem zweiten Ende (8) erstreckt, wobei der Hals (12) sich im Wesentlichen auf seiner ganzen Höhe im Inneren der Vertiefung (17) erstreckt, wobei der Hals und der Körper aus einem einzigen Stück hergestellt sind, – die Vorform blasen, um den Körper (11) des Behälters zu formen, wobei dieser Körper eine Vertiefung (17) umfasst, die ausgebildet ist, um die Entformung des Halses (12) durch Entfernung der beiden Teile (23, 24) voneinander zu gestatten.
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