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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Haftverschlussteil zum Herstellen
eines Haftverschlusses gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Haftverschlussteils gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 14.
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Bei
dem Haftverschlussteil handelt es sich um den einen Teil einer Haftverschlusseinrichtung. Die
Haftverschlusseinrichtung wird komplettiert durch ein weiteres Haftverschlussteil,
welches eine Vielzahl von Fasern in nicht orientierter Anordnung aufweist,
die an den Verhakungsmitteln des ersten Haftverschlussteils eingreifen
und eine Verbindung der Haftverschlusseinrichtung gewährleisten.
Mit zunehmender Zeit werden aus Kostengründen Haftverschlussteile
mit geringerem Faseranteil eingesetzt. Daraus resultiert die Notwendigkeit,
die komplementären Haftverschlussteile effektiver zu gestalten.
Eine Möglichkeit der Steigerung der Effizienz besteht darin,
die Größe der Verhakungsmittel zu verkleinern, um
so eine größere Anzahl von Verhakungsmitteln pro
Quadratzentimeter zu ermöglichen. Dies führt jedoch
zu einer Erschwerung des Ausformens der Verhakungsmittel, insbesondere
bei komplizierteren Formen derselben. Darüber hinaus ist
eine zu hohe Anzahl von Verhakungsmitteln pro Flächeneinheit
nachteilig, da sie zu einer abstoßenden Wirkung für
das Gegen-Haftverschlussteil führt.
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Ein
gattungsgemäßes Haftverschlussteil ist bereits
aus der
EP 1 309 257
B1 bekannt. Das Haftverschlussteil umfasst einen Stängel
sowie ein Kopfteil mit jeweils rotationssymmetrischer Form in der Form
eines Hyperboloids. Nach dem Entformen des Haftverschlussteils kann
der Kopfbereich in einem nachgelagerten Kalandrierverfahren nachgeformt werden.
Die Haltewirkung des Verhakungsmittels ist entlang des gesamten
Umfangs des Kopfteils bei dem gattungsgemäßen
Haftverschlussteil gleich.
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Aus
der
DE 698 27 297
T2 ist ein Verfahren zur Herstellung von Haftverschlussteilen
mit Verhakungsmitteln bekannt, bei dem Verhakungsmittel beispielsweise
auch mit kreuzförmigem Stängel auf einem Träger
geformt werden und der Kopfbereich eines jeden Verhakungsmittels
in einem nachgelagerten Kalandriervorgang mittels einer jedem Verhakungsmittel
zugeordneten Gegenform im Bereich der Kalandrierwalze mit einer
dachförmigen Form versehen wird. Hierbei wird die besondere
Hakenbildung des Verhakungsmittels dadurch erreicht, dass durch die
Gegenform eine besondere Konturierung des außen umlaufenden
Randes erzielt wird. Dieses Verfahren ist in Anbetracht der Notwendigkeit
von Verhakungsmitteln/zugeordneten Gegenformen im Bereich der Kalandrierwalze
konstruktiv sehr aufwändig.
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Die
DE 1 610 318 offenbart einen
trennbaren Verschluss, dessen Elemente aus einer Vielzahl von mit
Köpfen versehenen Stiften in einer flexiblen Grundplatte
bestehen, zur Verwendung auf Kleidungsstücken und dergleichen.
Eine Vielzahl von Stiften ist auf einer Oberfläche einer
Platte angeordnet. Jeder Stift weist die Form eines Umdrehungskörpers
auf und besteht aus einem Stab, der von einem vergrößerten
Kopf überragt wird. Die Stifte sind in versetzten Reihen
angeordnet.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein neuartiges
Haftverschlussteil der gattungsgemäßen Art zur
Verfügung zu stellen, welches zum einen eine Erhöhung
der Verhakungseffektivität gewährleistet sowie
zum anderen mittels einer vergleichsweise einfachen verfahrenstechnischen
Einrichtung hergestellt werden kann.
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Die
vorliegende Aufgabe wird bei dem gattungsgemäßen
Haftverschlussteil dadurch gelöst, dass das Kopfteil im
Bereich seiner Stirnseite im Wesentlichen abgeflacht ausgebildet
ist, das Kopfteil randseitig einen zum Träger hin orientierten
Randvorsprung aufweist, der umfängliche Verlauf des Randvorsprungs
in Draufsicht auf das Kopfteil nicht rotationssymmetrisch ist und
die Erstreckung des Randvorsprungs hin zum Träger entlang
des Umfangs des Kopfteils ungleichmäßig ist. Aufgrund
der ungleichmäßigen Verteilung der Erstreckung
des Randvorsprungs ergibt sich eine umfangspositionsabhängig
gesteigerte Hakenwirkung. Die Fasern erhalten somit abhängig
von der Umfangsposition am Verhakungsmittel zusätzliche
Angriffspositionen, d. h. Haltepositionen, wodurch verbesserte Abzugswerte
erzielt werden können. Dadurch, dass das Kopfteil im Bereich
seiner Stirnseite im Wesentlichen abgeflacht ausgebildet ist, ist
es nicht notwendig, für die Ausbildung des Kopfteils eine
dem jeweiligen Kopfteil individuell zugeordnete Gegenform im Bereich
der Nachbearbeitungswalze vorzusehen. Vielmehr kann das Haftverschlussteil
mit einer gemeinsamen Walze, beispielsweise Kalandrierwalze oder
dergleichen, nachbehandelt werden. Durch die nicht rotationssymmetrische
Form zumindest des Kopfteils, vorzugsweise des Kopfteils und des
Stängels, ergibt sich bei der Nachbehandlung mittels Wärme
ein nicht entlang des Umfangs gleichmäßig verteiltes
Fließverhalten, wodurch sich die unregelmäßige
Erstreckung des Randvorsprungs zum Träger hin sowie eine
verstärkte Hakenwirkung in einer bestimmten Richtung einstellt.
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Insbesondere
können die Bereiche des Randvorsprungs, die sich mehr zum
Träger hin erstrecken, kreuzförmig im Bereich
des Kopfteils angeordnet sein.
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Wenn
sowohl der Stängel als auch das Kopfteil, im Querschnitt
gesehen, beide im Wesentlichen kreuzförmig ausgebildet
sind, wird eine gute Entformbarkeit gewährleistet. Außerdem
gewährleistet die vorgenannte Ausgestaltung eine hohe mechanische Festigkeit
des Fußbereichs des Stängels.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das Kopfteil vier nach außen
weisende Bereiche aufweisen, von denen mindestens ein Bereich in
Draufsicht eine andere Länge aufweist als die anderen Bereiche,
so dass sich eine nicht rotationssymmetrische Form einstellt. Dies
gilt insbesondere für die oben beschriebene Kreuzform von
Stängel und Kopfteil. Die vier Bereiche können
demnach in Draufsicht im Wesentlichen kreuzförmig zueinander
angeordnet sein. Durch die unterschiedliche Länge mindestens
eines Bereichs in zumindest einer Richtung resultiert eine entsprechend
gerichtete Haltekraft. Diese ermöglicht eine entsprechende
Anpassung an das gegenüberliegende Haftverschlussteil (z.
B. Velours). Das Haftverschlussteil mit derartigen Verhakungsmitteln
ermöglicht somit auch eine Anpassung an die Anforderungen
der jeweiligen Haftverschlusseinrichtung. Gleichzeitig gewährleistet
die spezielle Ausrichtung der Verhakungsmittel ein leichteres Eindringen
in die Fasern des gegenüberliegenden Haftverschlussteils in
einer bestimmten Vorzugsrichtung. Mit einer zueinander identischen
Ausrichtung der Orientierung aller Verhakungsmittel auf einem Träger
kann eine gerichtete Haltekraft der gesamten Haftverschlusseinrichtung
erzielt werden, die z. B. bei der Anordnung auf einer Babywindel
von besonderem Vorteil sein kann, indem bei einer bestimmten Abzugsrichtung
höhere Abzugswerte erzielt werden als in einer anderen Richtung.
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Vorteilhafterweise
kann genau ein Bereich in Draufsicht langer sein als die anderen
Bereiche, wodurch sich bei entsprechender Anordnung einer Mehrzahl
von Verhakungsmitteln auf einem Träger eine gerichtete
Haltekraft einstellt. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass genau
zwei gegenüberliegende Bereiche unterschiedlich länger
sind als die anderen beiden Bereiche mit der Folge, dass sich sowohl in
der einen als auch in der entgegengesetzten Abzugsrichtung unterschiedliche
Abzugswerte einstellen lassen.
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Mit
besonderem Vorteil kann der mindestens eine Bereich, der länger
ist als die anderen Bereiche, einen sich mehr zum Träger
hin erstreckenden Randvorsprung aufweisen als die anderen Bereiche.
Insbesondere führt der sich mehr zum Träger hin
erstreckende Randvorsprung zu einer verstärkten Verhakung
mit dem gegenüberliegenden eingreifenden Haftverschlussteil,
woraus wiederum eine gerichtete Haltekraft in einer bestimmten Vorzugsrichtung
resultiert.
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Weiterhin
kann es vorgesehen sein, dass zumindest zwei der vier Bereiche zueinander
in Draufsicht in einem spitzen Winkel angeordnet sind. Dadurch kann
z. B. das gesamte Haftverschlussteil zumindest in Draufsicht vollkommen
unsymmetrisch ausgebildet sein. Die Abzugskraft in eine bestimmte Richtung
kann damit aber individuell eingestellt werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann das
Verhakungsmittel im Querschnitt gesehen im Wesentlichen die Form
eines ungleichschenkligen Dreiecks aufweisen. Auch diese Form ist nicht
rotationssymmetrisch und gewährleistet dadurch in unterschiedlichen
Abzugsrichtungen auch unterschiedliche Abzugswerte.
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Insbesondere
kann jeweils im Querschnitt gesehen der Stängel und/oder
das Kopfteil im Wesentlichen die Form eines ungleichschenkligen
Dreiecks aufweisen. Die Querschnittsform entspricht dabei nicht
exakt der eines ungleichschenkligen Dreiecks, da besonders die Eckbereiche
abgerundet sind und fließend in die Seitenbereiche übergehen.
Die Form eines ungleichschenkligen Dreiecks kann dabei auch im Wesentlichen
nur in grober Form wiedergegeben sein.
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Die
Bereiche des Randvorsprungs, die sich mehr zum Träger hin
erstrecken, sind insbesondere an den Eckbereichen des Kopfteils,
welches im Wesentlichen die Form eines ungleichmäßigen
Dreiecks aufweist, angeordnet. Gerade an den Eckbereichen werden
verstärkt nach unten weisende Randvorsprünge gebildet,
welche zu der oben bereits beschriebenen verstärkten Hakenwirkung
fuhren.
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Aufgrund
der Nachbehandlung gehen die Übergänge zwischen
den Bereichen, in denen der Randvorsprung sich mehr zum Träger
hin erstreckt und den Bereichen, in denen der Randvorsprung sich weniger
zum Träger hin erstreckt, fließend ineinander über.
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Insbesondere
kann der Stängel zumindest in einer Richtung seitlich versetzt
am Kopfteil angeformt sein. Beispielsweise kann der Stängel
im Schnittbereich der vier Bereiche des Kopfteils oder im Schwerpunkt
des ungleichschenkligen Dreiecks angeformt sein, wodurch sich eine
besonders stabile Verbindung einstellt. Dementsprechend kann der
mindestens eine Bereich, der länger ist als die anderen
Bereiche, mehr gegenüber dem Stängel herausragen als
die anderen Bereiche. Die Hakenwirkung des längeren Bereichs
kann damit voll ausgenutzt werden.
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Des
Weiteren umfasst die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Haftverschlussteils gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 14. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass
Sacklöcher mit nicht rotationssymmetrischer Querschnittsform
verwendet werden, so dass während des Formgebungsvorgangs
ein Vorformling eines Verhakungsmittels hergestellt wird, dessen
Stängel und/oder Kopfteil eine nicht rotationssymmetrische
Querschnittsform aufweist, der Vorformling des Verhakungsmittels
zusammen mit dem Träger entformt wird, in einem nachgelagerten
Bearbeitungsschritt die Oberseite des Vorformlings zumindest im Bereich
des Kopfteils einer Wärmebehandlung unterzogen wird, so
dass sich das Fließverhalten bzw. der thermoplastische
Zustand zumindest im Randbereich des Kopfteils ändert.
Das erfindungsgemäße Verfahren lässt
sich ohne Notwendigkeit einer für jeden Kopfteil individuellen
Gegenform durchführen und ist daher vorrichtungstechnisch
vergleichsweise einfach zu realisieren. Gleichzeitig ermöglicht
es die Herstellung von Haftverschlussteilen mit gesteigerter Effizienz
sowie einer bestimmten Abzugsrichtung mit höheren Abzugswerten.
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Die
Sacklöcher bzw. die gesamte Form in welcher sich die Sacklöcher
befinden, weisen eine Schicht aus Nanopartikeln auf. Als Materialien
für die Nanopartikel sind Elastomere, Polymere, Harze,
z. B. Silanharze, oder duroplastische Kunststoffe vorgesehen. Die
Nanopartikelschicht kann insbesondere u. a. aus Polytetrafluorethylen
(PTFE) bestehen. Eine derartige Nanopartikelbeschichtung hat einen
antiadhäsiven Effekt und stellt somit eine selbstreinigende Oberfläche
zur Verfügung.
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Zeckmäßigerweise
wird in dem nachgelagerten Bearbeitungsschritt ein für
sämtliche auf dem Träger befindliche Verhakungsmittel
gemeinsames Andruckwerkzeug, insbesondere eine temperierte Andruckwalze,
verwendet. Hierdurch kann auf bereits vorhandene Technik zurückgegriffen
werden. Zudem wird hierdurch eine gesteigerte Produktionsgeschwindigkeit
ermöglicht.
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Als
Andruckwalze kann insbesondere eine beheizte Kalandrierwalze oder
eine Rollsonotrode vorgesehen sein.
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Alternativ
kann auch eine so genannte Luftrakel eingesetzt werden. Hierbei
wird der die einzelnen Verhakungsmittel aufweisende Träger
mit Heißluft beaufschlagt.
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Eine
zweckmäßige Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
wird anhand der Zeichnungsfiguren nachstehend näher erläutert.
Wiederkehrende Merkmale werden der Übersichtlichkeit halber
lediglich mit einer einzigen Bezugsziffer versehen. Es zeigen:
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1:
Querschnittsdarstellung einer Ausführungsvariante eines
Sacklochs;
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2:
Draufsicht auf das Sackloch gemäß Schnittlinie
II-II in 1;
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3:
Draufsicht auf eine Ausführungsform eines kreuzförmigen
Verhakungsmittels;
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4:
Seitenansicht des Verhakungsmittels gemäß 3;
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5:
Querschnittsdarstellung einer weiteren Ausführungsvariante
eines Sacklochs;
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6:
Draufsicht auf das Sackloch gemäß Schnittlinie
VI-VI in 5;
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7:
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines Verhakungsmittels
mit einer im Wesentlichen ungleichschenkligen Dreiecksform;
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8:
Seitenansicht des Verhakungsmittels gemäß 7 in
Blickrichtung VIII sowie;
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9:
schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung von Haftverschlussteilen.
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Einen
Ausschnitt von zwei unterschiedlichen Ausführungsvarianten
eines erfindungsgemäßen Haftverschlussteils zeigen
insbesondere die 3, 4 sowie 7 und 8.
Das Haftverschlussteil 21 weist einen Träger 5 sowie
eine Vielzahl von einstückig auf dem Träger 5 angeordnete
Verhakungsmittel 14 auf, wobei jedes Verhakungsmittel 14 einen Stängel 15,
der mit dem Träger 5 verbunden ist, sowie ein
an dem äußeren Ende des Stängels 15 befindliches,
verbreitertes Kopfteil 13 aufweist. In den 3, 4, 7 und 8 ist
jeweils nur ein Verhakungsmittel 14 dargestellt. Dabei
ist das Kopfteil 13 im Bereich seiner Stirnseite im Wesentlichen
abgeflacht ausgebildet und weist randseitig einen zum Träger 5 hin
orientierten Randvorsprung 16, 16' auf. Der umfängliche
Verlauf des Randvorsprungs 16, 16' in Draufsicht
auf das Kopfteil 13 ist nicht rotationssymmetrisch. Das
Kopfteil 13 weist in der in den 3 und 4 dargestellten
Ausführungsform vier kreuzförmig angeordnete Bereiche 17, 17' auf,
von denen der Bereich 17' in Draufsicht länger
ist als die anderen Bereiche 17. Wie insbesondere aus 4, die
das Haftverschlussteil in Seitendarstellung zeigt, hervorgeht, weist
der Bereich 17', der länger ist als die anderen
Bereiche 17, einen sich mehr zum Träger 5 hin
erstreckenden Randvorsprung 16' auf als die anderen Bereiche 17.
Dieser stärker gerichtete Haken am verlängerten
Kreuzteil bewirkt eine gerichtete Haltekraft. Dies bedeutet gleichzeitig,
dass die Abzugskraft in dieser Richtung höher ist als in
einer anderen Richtung. Je nach Einsatzbereich des Haftverschlussteils
können somit individuelle Abzugskräfte in unterschiedlichen
Richtungen eingestellt werden.
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Jeweils
im Querschnitt gesehen ist auch der Stängel 15 wie
auch das Kopfteil 13 im Wesentlichen kreuzförmig
ausgebildet. Durch diese Kreuzform werden in vier verschiedenen
Richtungen hakenartige Randvorsprünge 16, 16' erzielt.
Außerdem hat die Kreuzform den Vorteil, dass der Stängel 15 eine
hohe mechanische Festigkeit aufweist.
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Zumindest
zwei der vier Bereiche 17, 17' können
zueinander in Draufsicht in einem spitzen Winkel angeordnet sein,
wodurch die Haltekraft in der entsprechenden Richtung wiederum verändert
werden kann. Diese Ausführungsvariante ist allerdings in den
Zeichnungsfiguren nicht dargestellt.
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Eine
weitere Ausführungsvariante eines nicht rotationssymmetrischen
Verhakungsmittels 14 ist in den 7 und 8 dargestellt.
Das Verhakungsmittel 14 weist dort im Querschnitt gesehen
im Wesentlichen die Form eines ungleichschenkligen Dreiecks auf.
Dabei weist jeweils im Querschnitt gesehen sowohl der Stängel 15 als
auch das Kopfteil 13 im Wesentlichen die Form eines ungleichschenkligen Dreiecks
auf. Wie aus den Zeichnungsfiguren hervorgeht, bedeutet „im
Wesentlichen”, dass z. B. die Eckbereiche nicht spitz,
sondern abgerundet ausgebildet sind, oder dass auch die Seitenbereiche
nicht absolut geradlinig verlaufen müssen.
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Bei
der Ausführungsvariante gemäß den 7 und 8 sind
die Bereiche des Randvorsprungs 16', die sich mehr zum
Träger 5 hin erstrecken, an den Eckbereichen des
Kopfteils 13 angeordnet. Vor allem an dem Eckbereich 17',
der sich in die Länge erstreckt, bildet sich ein mehr zum
Träger hin erstreckender Randvorsprung 16' aus.
Auch diese unregelmäßige Ausbildung der Randvorsprünge 16, 16' bewirken
unterschiedliche Abzugskräfte in den jeweiligen Richtungen.
Vor allem der starke Randvorsprung 16' ermöglicht
eine starke Verhakung und bewirkt damit eine entsprechend hohe Abzugskraft.
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Die Übergänge
zwischen den Bereichen, in denen der Randvorsprung 16, 16' sich
mehr zum Träger 5 hin erstreckt, und den Bereichen,
in denen der Randvorsprung 16 sich weniger zum Träger 5 hin
erstreckt, gehen ineinander fließend über. Dieser
fließende Übergang ist durch die Herstellung des
Verhakungsmittels 14 bedingt. Der fließende Übergang
hat den Vorteil, dass sich trotz guter Verhakung der Randvorsprünge 16, 16' mit
den Fasern einerseits sich die Verhakung andererseits auch wieder
gut lösen lässt, wenn die beiden Haftverschlussteile
auseinander gezogen werden, was für einen Haftverschluss
ebenso notwendig ist wie eine sichere Verbindung.
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Der
Stängel 15 kann zumindest in einer Richtung (vgl. 4 und 8)
seitlich versetzt am Kopfteil 13 an diesem angeformt sein.
Bei dem Verhakungsmittel 14 gemäß 4 ist
der Stängel 15 im Wesentlichen an den Schnittbereich
der vier Bereiche 17, 17' angeformt, um so das
Kopfteil 13 in stabiler Weise zu halten, insbesondere wenn
das Kopfteil 13 vom gegenüberliegenden Haftverschlussteil
abgezogen wird. Außerdem wird die Asymmetrie und damit
die gerichtete Haltekraft des Verhakungsmittels 14 dadurch
noch verstärkt.
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Im
Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Haftverschlussteils beschrieben, wozu vor
allem auf 9 Bezug genommen wird. Das dabei
hergestellte Haftverschlussteil 21 ist mit einer Vielzahl
mit einem Träger 5 verbundenen Verhakungsmitteln 14 ausgestattet, wobei
jedes Verhakungsmittel 14 einen Stängel 15 aufweist,
der mit dem Träger 5 verbunden ist (siehe 4 und 8).
An dem äußeren Ende des Stängels 15 befindet
sich ein verbreitertes Kopfteil 13. Bei dem Verfahren wird
ein formbarer Werkstoff in eine Formgebungszone zwischen einer Anpresswalze 6 und
einer Formwalze 3 zugeführt, wobei diese derart angetrieben
werden, dass der Träger 5 in der Formgebungszone
gebildet und in eine Transportrichtung gefördert wird.
Außerdem werden am Formwerkzeug 7 vorgesehene
Sacklöcher 4 verwendet. Die jeweilige Drehrichtung
der Walzen ist mit Pfeilen 8, 9 und 10 veranschaulicht.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren werden Sacklöcher 4 mit
nicht rotationssymmetrischer Querschnittsform verwendet, so dass
während des Formgebungsvorgangs ein Vorformling 19 eines
Verhakungsmittels 14 hergestellt wird, dessen Stängel 15 und
Kopfteil 13 eine nicht rotationssymmetrische Querschnittsform
aufweisen. Ein entsprechendes Sackloch ist in den 1, 2 sowie 5 und 6 dargestellt.
Das in den 1 und 2 dargestellte
Sackloch 4 weist vier nach außen weisende Bereiche 18, 18' auf,
von denen der Bereich 18' länger ist als die anderen
Bereiche 18. Mittels eines solchen Sackloches 4 kann
ein Verhakungsmittel 14, wie es in den 3 und 4 dargestellt
ist, vorgeformt werden. Der Vorformling 19 des Verhakungsmittels
wird zusammen mit dem Träger 5 entformt, in einem
nachgelagerten Bearbeitungsschritt wird die Oberseite des Vorformlings 19 zumindest
in dem Bereich des Kopfteils 13 einer Wärmebehandlung
unterzogen, so dass sich das Fließverhalten bzw. der thermoplastische
Zustand im Randbereich des Kopfteils 13 ändert,
ein sich durch Änderung des Fließverhaltens bzw.
des thermoplastischen Zustands umfänglicher Randvorsprung 16, 16' bildet
sich am Kopfteil 13, der zum Träger 5 hin
orientiert ist und die Ersteckung des Randvorsprungs 16, 16' hin
zum Träger 5 entlang des Umfangs des Kopfteils 13 ist
ungleichmäßig. Der Randvorsprung 16' ist
aufgrund der längeren Ausbildung des Bereiches 17' auch
stärker zum Träger 5 hin orientiert als
die anderen Randvorsprünge 16. Mittels dieses
Verfahrens können die oben beschriebenen Haftverschlussteile
mit den vorteilhaften Verhakungsmitteln in vergleichsweise einfacher
und kostengünstiger Weise hergestellt werden.
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In
dem nachgelagerten Bearbeitungsschritt wird für sämtliche
auf dem Träger 5 befindliche Verhakungsmittel 14 eine
beheizte Andruckwalze 20 verwendet. Die Andruckwalze 20 sorgt
dafür, dass gleichzeitig der Kopfbereich von nebeneinander
angeordneten Vorformlingen 19 in einem thermoplastischen
Zustand bzw. geschmolzenen Zustand versetzt wird und sich damit
die bevorzugten Randbereiche bilden.
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Das
in den 5 und 6 dargestellte Sackloch 4 hat
im Querschnitt im Wesentlichen die Form eines ungleichschenkligen
Dreiecks. Ein in einem solchen Sackloch 4 geformtes Verhakungsmittel,
welches noch mit den oben geschilderten Bearbeitungsschritten nachbehandelt
wurde, ist in den 7 und 8 dargestellt.
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Es
versteht sich, dass die oben beschriebenen Ausführungsvarianten
der Sacklöcher 4 als auch die sich damit gebildeten
Formen der Verhakungsmittel 14 nur besondere Ausführungsvarianten
von nicht rotationssymmetrischen Querschnittsformen sind.
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- 1
- Breitschlitzdüse
- 2
- Folienbahn
- 3
- Formwalze
- 4
- Sackloch
- 5
- Träger
- 6
- Anpresswalze
- 7
- Formwerkzeug
- 8
- Drehrichtung
- 9
- Drehrichtung
- 10
- Drehrichtung
- 13
- Kopfteil
- 14
- Verhakungsmittel
- 15
- Stängel
- 16,
16'
- Randvorsprung
- 17,
17'
- Bereich
- 18,
18'
- Bereich
- 19
- Vorformling
- 20
- Andruckwalze
- 21
- Haftverschlussteil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1309257
B1 [0003]
- - DE 69827297 T2 [0004]
- - DE 1610318 [0005]