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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen gegossenen Kunstharz-Flächenhaftverschluss, der aus
einer Trägermaterialbahn
mit einer Vielzahl von auf der Trägermaterialbahn befindlichen
Eingreifelementen besteht und mittels Extrudieren, kontinuierlichem Spritzgießen (Bandformen)
oder mittels Spritzgießen hergestellt
wird, sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Fertigung des
gegossenen Flächenhaftverschlusses.
Insbesondere betrifft die Erfindung einen gegossenen Flächenhaftverschluss,
der sehr kleine Eingreifelemente für einen zuverlässigen Eingriff
mit sehr kleinen Schlingen aufweist, der eine gesicherte adäquate Eingreiffestigkeit,
adäquaten
Abschälwiderstand
und eine hohe Eingreifrate bietet, und der gute Dauerhaftigkeit
für wiederholten
Gebrauch aufweist und für
eine Verwendung in Papierwindeln oder ähnlichen Waren geeignet ist.
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2. Beschreibung der verwandten
Technik
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Integral
gegossene Flächenhaftverschlüsse, bei
denen eine Trägermaterialbahn
und eine Anzahl von Haken in integraler und kontinuierlicher Weise unter
Verwendung von thermoplastischem Harz gegossen werden, sind beispielsweise
in den US-Patenten
Nr.
4 984 339 und
5 441 687 offenbart. In
den vergangen Jahren ist eine Anwendung dieser Art von Flächenhaftverschlüssen als
Verbindungseinrichtungen für
industrielle Materialien, Fahrzeug- oder Innenraum-Verzierungen
und Artikel des täglichen
Bedarfs, sowie verschiedene Arten von Sanitärartikeln wie beispielsweise
Papierwindeln auf dem Vormarsch. Demzufolge müssen verschiedene Größen und Formen
von auf der Oberfläche
der Trägermaterialbahn
ausgebildeten Eingreifelementen die zuvor erwähnten verschiedenen Anwendungen
bewerkstelligen.
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Jedoch
ist es, wie aus den oben erwähnten US-Patentbeschreibungen
hervorgeht, allgemein bekannt, dass es mit der herkömmlichen
Formgießvorrichtung
für kontinuierlich
und integral gegossene Flächenhaftverschlüsse schwierig
ist, einen akzeptablen gegossenen Flächenhaftverschluss zu erzielen,
der fein und von hervorragendem Kontaktgefühl ist, und zwar im Hinblick
auf technische Schwierigkeiten beim Formgießprozess. Bei der Annahme eines Formgießens von
sehr kleinen Eingreifelementen konnte lediglich ein sehr geringer
Festigkeitsgrad erzielt werden, so dass der entstehende gegossene Flächenhaftverschluss
von geringem praktischen Gebrauchswert war. Weiter weist bei der
zuvor erwähnten
integral gegossenen hakenförmigen
Struktur der Stängel
eine einfache Querschnittform auf und kann in Quer- oder Längsrichtung
der Eingreifelementreihe von seinem Basisende her viel leichter gebogen
werden, wenn die Eingreifelemente geringere Größe aufweisen. Außerdem konnte
bei der einfachen Form und der äußerst großen Nachgiebigkeit der
hakenförmigen
Eingreifelemente keine adäquate Eingreiffestigkeit
gewährleistet
werden, so dass die Eingreifelemente unschwierig von den Gegenstück-Schlingen
entfernt werden konnten. Demzufolge verlieren die Eingreifelemente
nach wiederholtem Gebrauch allmählich
die Fähigkeit,
ihre ursprüngliche Stellung
einzunehmen, wodurch die Eingreifrate mit den Schlingen in kurzer
Zeit verringert wurde. Weiter wiesen die wie zuvor beschrieben gegossenen
hakenförmigen
Eingreifköpfe
einen geringen Grad an Eingreiffestigkeit auf, bedingt durch ihre
einfache Form und äußerst große Nachgiebigkeit,
so dass sie sich leicht außer
Eingriff bringen ließen.
Daher wurde es, um adäquate
Steifigkeit und adäquate
Eingreiffestigkeit zu erzielen, als notwendig erachtet, die Größe der einzelnen
hakenförmigen
Eingreifelemente zu erhöhen,
was die entstehenden Eingreifelemente zu starr machte und die Anzahl
der Haken pro Flächeneinheit
(Hakendichte) verringerte. Demzufolge verlor der gegossene Flächenhaftverschluss
seine Fähigkeit,
mit sehr kleinen Gegenstück-Schlingen in
Eingriff zu kommen.
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Um
die zuvor beschriebenen Probleme zu überwinden, wurden integral
gegossene Flächenhaftverschlüsse mit
sehr kleinen Eingreifelementen vorgeschlagen, z. B. in der internationalen
Veröffentlichung
Nr.
WO 94/23610 , US-Patent
Nr.
5 077 870 und den
japanischen Patentoffenlegungsschriften Nr. Hei 2-5947 (US-Patent
Nr.
4 894 060 ).
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Die
in der internationalen Veröffentlichung Nr.
WO 94/23610 und dem US-Patent
Nr.
5 077 870 offenbarten
Eingreifelemente des gegossenen Flächenhaftverschlusses haben
eine Pilzform anstelle einer Hakenform. Im Vergleich zu den hakenförmigen Eingreifelementen
des Standes der Technik können die
pilzförmigen
Eingreifelemente einen gewünschten
Grad an Eingreiffestigkeit mit den Gegenstück-Schlingen gewährleisten,
auch wenn sie auf eine sehr kleine Größe verkleinert sind. Daher
ist der Flächenhaftverschluss
vom Pilztyp für
Verwendungen geeignet, die eine adäquate Nachgiebigkeit erfordern.
Jedoch verheddert sich bei dem eine derartige Struktur aufweisenden
Eingreifelemente der Halsabschnitt, welcher den Stängel und
dessen Eingreifkopf verbindet, zum Zeitpunkt des Eingreifens mit
den Gegenstück-Schlingen in einer
Mehrzahl von Schlingen, hat die Tendenz, dass er am Halsabschnitt
bricht und hält
daher einer wiederholten Verwendung nicht stand.
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Der
gegossene Flächenhaftverschluss,
der in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 2-5947
offenbart ist, weist eine gewöhnliche
Struktur vom Hakentyp bekannter Technik auf, der eine Vielzahl von
Eingreifelementen von im Wesentlichen J-förmigen oder palmenförmigen Eingreifelementen auf
der Trägermaterialbahn
steht. Jedoch kann dieser gegossene Flächenhaftverschluss billig gefertigt werden
und mit einem aus Textilvlies bestehenden Gegenstück-Flächenhaftverschluss
verwendet werden, welcher im Vergleich zu einem gewöhnlichen Faserflor-Gewebe
kostengünstig
gefertigt werden kann. Daher ist dieser gegossene Flächenhaftverschluss
insbesondere geeignet zur Verwendung bei verschiedener Einweg-Unterwäsche und
Papierwindeln. Beim gegossenen Flächenhaftverschluss ist, berücksichtigt
man, dass ein adäquater
Abschälwiderstand
bezüglich
den Florfasern eines Textilvlieses nicht durch das Einzelkopf-Eingreifelement
sehr ge ringer Größe erzielt
werden können,
die Dichte der Eingreifelemente auf einen relativ großen Wert
festgelegt, damit so für
eine Gesamt-Eingreif- und Abschälfestigkeit
bezüglich
den sehr kleinen Florfasern gesorgt wird.
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Wie
bei dem in der zuvor beschriebenen Veröffentlichung offenbarten Eingreifelement
lässt sich, indem
man lediglich dem Eingreifelement sehr geringe Größe und große Dichte
verleiht oder lediglich die Form der Eingreifelemente in eine einfache
Form ändert,
nicht die erforderliche Scherfestigkeit und die Abschälfestigkeit
während
des Eingriffs mit dem Gegenstück-Textilvlies
gewährleisten.
So drücken,
sogar wenn die Dichte der hakenförmigen
Eingreifelemente extrem groß ist,
die Eingreifköpfe
die sehr nahe beieinander und regellos angeordneten weichen Faserschlingen
des Gegenstück-Textilvlieses nach
unten oder fallen selber um, wenn versucht wird, die hakenförmigen Eingreifköpfe zum
Eingreifen in die dichten Faserschlingen zu bringen. Demzufolge
sind die Eingreifelemente nicht mehr in der Lage, in die Faserschlingen
einzudringen, so dass sich eine im Vergleich zum gewöhnlichen
Flächenhaftverschluss
verringere Eingreifrate nicht vermeiden lässt.
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Aus
den zuvor beschriebenen Gründen
würde sich
beim gegossenen Flächenhaftverschluss, welcher
die zuvor erwähnten
Eingreifelemente sehr geringer Größe aufweist, notwendigerweise
eine Beschränkung
entweder bei der Verringerung der Größe der Eingreifelemente oder
bei der Erhöhung
der Dichte der Eingreifelemente ergeben. Die Offenbarung der japanischen
Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 2-5947 schweigt sich über kritische
Werte vollständig
aus, auch wenn bevorzugte Parameter von verschiedenen Abschnitten
des Eingreifelementes definiert werden, nach denen die Dichte der
Eingreifelemente vorzugsweise 70–100 cm2,
die Höhe
der Eingreifelemente 0,8–1,1
mm beträgt,
die Dicke des Stängels
und die Breite des Eingreifkopfes (horizontale Breite senkrecht
zur Längsrichtung
des Eingreifkopfes) vorzugsweise 0,46 mm beträgt, die Breite des Stängels (Dicke
in Längsrichtung
des Eingreifkopfes) 0,18–0,30
mm, und die Länge
des über
den Stängel
vorstehenden Eingreifkopfes vorzugsweise 0,25–0,37 mm oder weniger als 1
mm beträgt.
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Diese
numerischen Werte wurden festgelegt, um für eine integrierte Festigkeit
sowohl in Abscherrichtung als auch in Abschälrichtung zu sorgen, da das
Eingreifelement eine gewöhnliche
Form aufweist, bei der keine besondere Form für eine sehr geringe Größe in Betracht
gezogen wird, basierend auf einer Erkenntnis, dass die Abscherfestigkeit
und die Abschälfestigkeit
während
des Eingriffs extrem niedrig sind.
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Nimmt
man an, dass das Eingreifelement eine gewöhnliche J-Form hat, ist es
erforderlich, den Abstand zwischen der Unterseite des distalen Endes des
Eingreifkopfes und dem obersten Punkt des Eingreifkopfes so klein
wie möglich
festzulegen, und sowohl den Abstand zwischen der Unterseite des
distalen Endes des Eingreifkopfes und der Vorderfläche der
Trägermaterialbahn
als auch den Abstand zwischen benachbarten Eingreifhaken zumindest
mehrfach größer als
die tatsächliche
Größe der Gegenstück-Schlingen
festzulegen. Demzufolge sind die Parameter des herkömmlichen
Eingreifelementes in Relation zur Größe der Gegenstück-Schlingen
festgelegt. Beispielsweise ist es, sogar wenn die sehr nachgiebigen
und sehr geringe Größe aufweisenden Eingreifelemente,
die zur Verwendung bei Papierwindeln geeignet sind, gegossen werden,
unvermeidlich, die Krümmung
des Eingreifkopfes auf einen großen Wert festzulegen, um für die erforderliche
Eingreiffestigkeit zu sorgen, und der minimale erforderliche Abstand
zwischen der Unterseite des distalen Endes des Eingreifkopfes und
der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn,
damit die Schlinge eintreten kann, ist eindeutig festgelegt.
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Dies
bedeutet, dass, wenn man eine vorbestimmte Eingreifrate gewährleistet,
entweder die Höhe
oder die Dichte des Eingreifelementes eindeutig bestimmt ist, so
dass die Höhe
nicht auf einen geringeren Wert festgelegt werden kann. Daher ist
es, unter der Annahme, dass entweder das Hakenmaterial oder das
Hakengewicht konstant ist, schwierig, die Festigkeit sowohl in Abscherrichtung
als auch in Abschälrichtung
während
des Eingriffs zu verbessern, es sei denn die Struktur des Eingreifelementes wird
verbessert. Auch da der oberste Abschnitt des Eingreifkopfes des
Eingreif elementes, das direkt von der Vorderseite der Trägermaterialbahn
ansteigt, gekrümmt
ist, ist es unmöglich,
das Kontaktgefühl
der eingriffseitigen Fläche
des Flächenhaftverschlusses weicher
zu machen, und diese gekrümmte
Form der Oberseite würde
einen Grund für
eine Erhöhung
der Größe der Gegenstück-Schlinge
darstellen und würde
das Einführen
des Eingreifkopfes in die Schlinge behindern, wenn die Schlingen
kleiner sein müssen. Weiter
würde,
sogar wenn man lediglich die Größe des gesamten
Eingreifelementes auf einen sehr geringen Wert verringert, der gesamte
hakenförmige Eingreifkopf
unvermeidlich beim Herunterdrücken nach
vorn oder zur Seite gebogen werden, so dass der Eingreifkopf weiter
seine Fähigkeit
verliert, mit den Gegenstück-Schlingen
in Eingriff zu kommen, wodurch die Eingreifrate des gesamten Flächenhaftverschlusses
beträchtlich
verringert wird.
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Im
Allgemeinen muss, wenn man die Größe der Eingreifelemente wie
zuvor erwähnt
auf einen sehr geringen Wert bringt, um eine adäquate Nachgiebigkeit des gesamten
Flächenhaftverschlusses
zu gewährleisten,
die Dicke der Trägermaterialbahn
verringert werden. Wenn jedoch die Dicke der Trägermaterialbahn sehr gering
ist, hat sie die Tendenz, dass ihr Verlauf nicht einheitlich ist,
oder dass sie leicht ausreißt,
wenn die Eingreifelemente des gegossenen Flächenhaftverschlusses während des kontinuierlichen
Formgießens
vom Formwerkzeug getrennt werden, wodurch ein instabiles Formgießen verursacht
wird. Doch auch wenn das eigentliche Formgießen ohne Probleme abgeschlossen
werden kann, würde
die gegossene Trägermaterialbahn
wellig werden oder Falten bilden, wodurch der formgegossene Flächenhaftverschluss
seine Haltbarkeit für die
praktische Verwendung verliert.
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EP-A-0 709 038 offenbart
eine Hakenstruktur für
einen gegossenen Flächenhaftverschluss,
dessen Eingreifkopf ein Paar Ausstülpungen aufweist, die sich
in horizontaler Richtung von entgegengesetzten Seitenflächen des
Eingreifkopfes in horizontaler Richtung vorwölben. Die Ausstülpungen
wölben sich
bei unteren Teilen der gegenüberliegenden
Flächen
des Eingreifkopfes vor. Weiter sind diese Ausstülpungen vom Eingreifkopf bis
herunter zur Trägermaterialbahn über einen
Stängel
kontinuierlich.
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INHALT DER
ERFINDUNG
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Daher
ist es ein Ziel der Erfindung, einen gegossenen Flächenhaftverschluss
bereitzustellen, welcher sogar mit sehr kleinen dichten Schlingen
eines Faserflors, beispielsweise eines Textilvlieses, zuverlässig in
Eingriff kommen kann, welcher eine adäquate Abscher- und Abschälfestigkeit
der einzelnen Eingreifelemente während
des Eingriffs gewährleisten
kann, welcher das Kontaktgefühl
der eingriffseitigen Fläche
verbessern kann, bei welchem die Höhe der Eingreifelemente über die
Oberfläche
der Trägermaterialbahn
im Vergleich zum herkömmlichen
Flächenhaftverschluss
verringert wird, ein extremes Biegen der Eingreifköpfe zur
Seite und nach vorne verhindern kann, eine hohe Eingreifrate mit
den Schlingen des Gegenstück-Flächenhaftverschlusses
gewährleisten
kann, über
adäquate
Haltbarkeit gegen wiederholte Beanspruchung verfügt und welcher eine gewünschte Nachgiebigkeit
und Abschälfestigkeit der
Trägermaterialbahn
gewährleisten
kann.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung werden diese Ziele durch einen gegossenen
Flächenhaftverschluss
erzielt, welcher aufweist: eine Trägermaterialbahn; und eine Vielzahl
von Eingreifelementen, die ein Hauptmerkmal der erfindungsgemäßen Trägermaterialbahn
bilden und auf einer einzigen Oberfläche der Trägermaterialbahn stehen, wobei
jedes der Eingreifelemente aus einem von der einen Oberfläche der
Trägermaterialbahn
ansteigenden Stängel
besteht und ein Eingreifkopf von einem oberen Ende des Stängels vorsteht,
um mit einer Gegenstück-Schlinge
lösbar
in Eingriff zu kommen; und zwar erstreckt sich der Eingreifkopf
vom Stengel, so dass er sich biegen lässt und weist ein Paar von
Ausstülpungen
auf, die in entgegengesetzten Richtungen von entgegengesetzten Seitenkanten
des Oberteils des Eingreifkopfes senkrecht zur Längsrichtung des Eingreifkopfes
horizontal vorstehen.
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Bei
Vorhandensein dieser Ausstülpungen
ist es als erstes möglich,
die Oberseiten der Eingreifköpfe
im Wesentlichen eben zu machen, um ein kratziges Griffgefühl zu verhindern,
und zweitens die Länge
der einen Oberfläche
der Trägermaterialbahn zum obersten
Punkt des Eingreifkopfes relativ zu verringern, ohne die Länge der
einen Oberfläche
der Trägermaterialbahn
zur Unterseite des Eingreifkopfes zu verändern, wenn die gleiche Harzmenge
für das Oberteil
des Eingreifkopfes einschließlich
der Ausstülpungen
verwendet wird.
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Eine
dritte Funktion dieser Ausstülpungen besteht,
anders als beim herkömmlichen
Eingreifkopf mit im Wesentlichen einheitlicher Größe, bei
welchem eine Gegenstück-Schlinge
lediglich mit dem hakenartig gekrümmten Eingreifkopf gefasst
wird, darin, dass die einzelne Schlinge des Gegenstück-Flächenhaftverschlusses
um das Halsstück zwischen
dem Stängel
und den Ausstülpungen
herumgewunden wird, so dass sie nicht ohne Weiteres vom Eingreifkopf
entfernt wird, wodurch die Eingreiffestigkeit stark vergrößert wird.
Da diese Ausstülpungen,
anders als das herkömmliche
Eingreifelemente vom Pilztyp, welches einen schirmförmigen Eingreifkopf
aufweist, der sich vom oberen Ende des Stängels in alle Richtungen erstreckt,
lediglich an einem Teil des sich in einer einzigen Richtung des
Stängels erstreckenden
Eingreifkopfes vorhanden sind und erlauben, dass sich die Schlinge
mit geringem Reibungswiderstand leichtgängig um die Ausstülpungen herum
bewegt, was eine größere Trennkraft
als beim herkömmlichen
gewöhnlichen
hakenförmigen
Eingreifkopf erfordert und eine geringere Trennkraft als beim herkömmlichen
schirmförmigen
Eingreifkopf da sich der Eingreifkopf elastisch verformt, um sich
aufzurichten, wenn eine Abschälkraft
auf den Flächenhaftverschluss
ausgeübt
wird. Demzufolge ist es möglich,
einen erforderlichen Grad an Eingreiffestigkeit zu gewährleisten,
trotz der sehr geringen Größe der Eingreifköpfe, ohne
irgendeine Beschädigung weder
der Eingreifelemente noch der Schlingen zu verursachen.
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Weiter
ist es bei Vorhandensein der Ausstülpungen möglich, die Form des Eingreifkopfes
zu modifizieren. Und zwar ist es, da die Vorsprünge einen erhöhten Grad
an Eingreiffestigkeit mit den Schlingen wie zuvor beschrieben verursachen,
möglich,
das gesamte Eingreifelement zu einer im Wesentlichen umgekehrten
L-Form zu biegen, wobei sich der Eingreifkopf im Wesentlichen geradlinig
erstreckt, ohne sich in der Art des herkömmlichen hakenförmigen Eingreifkopfes
in Richtung der Träger materialbahn
nach unten zu krümmen.
Dies erleichtert das Einführen des
Eingreifkopfes sogar durch die Schlingen sehr geringer Größe hindurch,
beispielsweise einen aus kurzen und sehr kleinen einzelnen Fasern
bestehenden Flor als Teil eines gewöhnlichen Textilvlieses.
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Für den aus
sehr kleinen Einzelfasern bestehenden Flor ist es zu bevorzugen,
dass der Eingreifkopf um einen Winkel θ bezüglich der Horizontalebene geneigt
ist, wobei der Winkel θ einer
Beziehung –5° ≤ θ ≤ +45° genügt, und
dass die Unterseite des Eingreikopfes um einen Winkel θ' bezüglich der
horizontalen Ebene geneigt ist, wobei der Winkel θ' einer Beziehung
0° < θ' ≤ +60° genügt. Sogar wenn das herkömmliche
J-förmige
oder lediglich umgekehrt L-förmige
Eingreifelement die zuvor beschriebene geneigte Stellung einnimmt,
kann eine adäquate
Eingreiffestigkeit mit den Gegenstück-Schlingen nicht realisiert
werden.
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Vorzugsweise
weist das Oberteil des Eingreifkopfes eine im Wesentlichen ebene
Oberseite auf, von der aus die Ausstülpungen in horizontaler Richtung
vorgewölbt
sind, so dass die eingriffseitige Oberfläche des Flächenhaftverschlusses verbessert ist,
so dass ein weniger kratziges Kontaktgefühl vorgewiesen wird. Ebenfalls
weist der Eingreifkopf vorzugsweise einen höheren Grad an Steifigkeit als
der Stängel
auf, so dass eine adäquate
Eingreifrate mit den Gegenstück-Schlingen
und ein adäquater
Grad an Abschälbeständigkeit
gewährleistet
werden kann.
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Auch
wenn im Allgemeinen der Stängel
aufrecht steht, kann zumindest ein Teil der Umfangsfläche des
Stängels
bezüglich
der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn
geneigt sein. Weiter kann jedes Eingreifelement eine Einzelkopfstruktur
haben, die einen einzelnen Eingreifkopf aufweist, der sich vom Stängel in
einer einzigen Richtung erstreckt, oder kann eine Doppelkopfstruktur
sein, welche zwei Eingreifköpfe
aufweist, die sich vom oberen Ende des Stängels in einer Richtung senkrecht
zur Längsrichtung des
Eingreifkopfes verzweigen, wobei sich die zwei Eingreifköpfe in zwei
parallelen vertikalen Ebenen jeweils in entgegengesetzten Richtungen
erstrekken. Der Stängel
kann eine Breite haben, d. h. senkrecht bezüglich der Längsrich tung des Eingreifkopfes,
die teilweise größer ist
als die Breite des Eingreifkopfes. In diesem Fall kann der oberste
Punkt des Teils großer
Breite des Stängels
bei einer Ebene angeordnet sein, die tiefer oder höher als
ein Verlaufsanfangspunkt der Unterseite des Eingreifkopfes angeordnet ist.
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Ebenfalls
weist der Stängel
auf seinen entgegengesetzten Seitenflächen vorzugsweise ein Paar von
Verstärkungsrippen
auf, die von der einen Oberfläche
der Trägermaterialbahn
ansteigen. Jede der Verstärkungsrippen
verbindet die Stängel
eines benachbarten Paares von Eingreifelementen, die einander in
Richtung senkrecht zur Längsrichtung
des Eingreifkopfes gegenüberliegen.
Weiter weist die Trägermaterialbahn
bei einer vorbestimmten Anzahl von Positionen auf ihrer einen Oberfläche eine
vorbestimmte Anzahl von Vertiefungen auf, auf deren Bodenflächen die
Eingreifelemente stehen, und jede der Vertiefungen weist eine Breite
auf, die zur Aufnahme der Gegenstück-Schlinge ausreicht. Selbstverständlich ist
dies, auch wenn das Vorhandensein der Vertiefungen ermöglicht,
dass die Eingreifelemente sehr klein sind, nicht erforderlich.
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Auch
wenn diese formgegossenen Flächenhaftverschlüsse mittels
einer gewöhnlichen
Spritzgießmaschine
formgegossen sein können,
ist es zu bevorzugen, dass sie mittels des folgenden Verfahrens
auf der folgenden Vorrichtung kontinuierlich gefertigt werden.
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Gemäß der Erfindung
weist eine Vorrichtung zur Fertigung eines formgegossenen Flächenhaftverschlusses
mit einer Trägermaterialbahn
und einer Vielzahl von Eingreifelementen, die auf einer einzigen
Oberfläche
der Trägermaterialbahn
stehen, wobei jedes der Eingreifelemente aus einem von der einen
Oberfläche
der Trägermaterialbahn
ansteigenden Stängel
besteht und ein Eingreifkopf von einem oberen Ende des Stängels vorsteht,
um mit einer Gegenstück-Schlinge
lösbar
in Eingriff zu kommen, auf: ein Matrizenrad, das geeignet ist, für eine Rotation
in einer einzigen Richtung angetrieben zu werden, und das in seiner
Umfangsfläche
eine Vielzahl von Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen aufweist;
eine Harzschmelzen- Zuführeinrichtung
zum Zuführen
von geschmolzenem Harz in einen vorbestimmten Spalt zwischen der
Harzschmelzen-Zuführeinrichtung
und der Umfangsfläche
des Matrizenrades während
sich dieses dreht; eine Kühleinrichtung
zum Zwangskühlen
eines Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses,
der an der Umfangsfläche
des Matrizenrades anhaftet und sich der Drehung des Matrizenrades
folgend bogenförmig
bewegt; und Abzieheinrichtungen zum kontinuierlichen Ziehen des
Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses,
der sich verfestigt während
er sich der Drehung des Matrizenrades folgend bewegt; und eine Heiz-
und Presseinrichtung, die in Transportrichtung hinter der Zieheinrichtungen
angeordnet ist, so dass sie einem Laufweg des Oberteils des Eingreifkopfes
des Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
gegenüberliegt,
wobei das Oberteil des Eingreifkopfes von seiner Oberseite her aufgeheizt
und zu gepresst wird, um ein Paar von Ausstülpungen zu bilden, die sich vom
Oberteil des Eingreifkopfes in Richtung quer zum Laufweg des Oberteils
vorwölben.
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Jeder
Eingreifelement-Ausbildungshohlraum weist einen Stängel-Ausbildungshohlraum
auf, der zur Umfangsfläche
des Matrizenrades offen ist und sich in radialer Richtung im Wesentlichen
in Richtung zur Achse des Matrizenrades hin erstreckt, sowie einen
Eingreifkopf-Ausbildungshohlraum, der sich in Umfangsrichtung von
einem oberen Ende des Stängel-Ausbildungshohlraums
erstreckt. Die Kühleinrichtung
beinhaltet einen innerhalb des Matrizenrades angeordneten Kühlwassermantel
und ein außerhalb
des Matrizenrades angeordnetes Kühlwasserbad,
um einen Teil der Umfangsfläche
des Matrizenrades und des gegossenen Flächenhaftverschlusses, der auf
der Umfangsfläche
des Matrizenrades getragen wird und sich mit der Rotation des Matrizenrades
bewegt, von der Außenseite
her zwangszukühlen.
Weiter kann es sich bei der Heiz- und Presseinrichtung um eine Walze
mit horizontaler Achse oder eine sich senkrecht zum Laufweg des
Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
erstreckende Platte handeln, und kann eine Temperaturjustiereinrichtung
und eine Drucksteuereinrichtung beinhalten.
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Um
einen die zuvor beschriebene Struktur aufweisenden gegossenen Flächenhaftverschluss mittels
der Vorrichtung in kontinuierlicher Weise zu fertigen, wird geschmolzenes
Harz auf die Umfangsfläche
eines rotierenden Matrizenrades aus einer Düse für kontinuierliches Einspritzen
unter einem vorbestimmten Harzdruck kontinuierlich eingespritzt, so
dass ein Teil des geschmolzenen Harzes in die Elementausbildungshohlräume des
Matrizenrades eingespritzt wird, und entlang der Umfangsfläche des Matrizenrades
auch zu einer Trägermaterialbahn
geformt wird, um eine Vielzahl von mit einer Trägermaterialbahn integralen
Eingreifelementen auszubilden. Als Ergebnis wird ein gegossener
Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
in kontinuierlicher Weise formgegossen.
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Während dieser
Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
entlang im Wesentlichen einer Hälfte
der Umfangsfläche
des Matrizenrades bewegt wird, wird er durch den im Matrizenrad
angebrachten Kühlwassermantel
zwangsgekühlt
und gleichzeitig im und durch das Kühlwasserbad, in dem Kühlwasser
niedriger Temperatur zirkuliert, hindurch bewegt, und wird dadurch
schnell abgekühlt,
um eine Verfestigung zu erleichtern. Da der gegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
durch dieses schnelle Abkühlen
verfestigt wird, bevor die Kristallisation des gegossenen Flächenhaftverschlusses
beginnt, ist es möglich,
der gesamten Trägermaterialbahn
und allen Eingreifelementen eine adäquate Nachgiebigkeit zu verleihen.
Demgemäß ist der
gegossene Flächenhaftverschluss
für eine
Verwendung in Unterwäsche
und Papierwindeln, welche einen adäquaten Nachgiebigkeitsgrad
erfordern, besser geeignet.
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Wenn
die verfestigte Trägermaterialbahn von
der Umfangsfläche
des Matrizenrades durch ein Paar Abzugswalzen getrennt wird, werden
die einzelnen abgekühlten
und verfestigten Eingreifelemente sukzessive leichtgängig aus
den Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen herausgezogen
und werden dabei elastisch zu einer geraden Form verformt. Zu diesem
Zeitpunkt kehrt jedes der Eingreifelemente nicht in perfekter Weise
wieder in seine ursprüngliche
Form zurück
und nimmt eine hakenför mige
Stellung ein, bei welcher der Eingreifkopf im Vergleich zum Eingreifkopf-Ausbildungshohlraum
geringfügig
ansteigt.
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Insbesondere
wenn sich die Eingreifköpfe
in Richtung nach vorne und hinten bezüglich der Rotationsrichtung
des Matrizenrades erstrecken, nimmt der vorwärts weisende Eingreifkopf eine
höher aufgerichtete
Stellung als der rückwärts weisende
Eingreifkopf ein, aufgrund der unterschiedlichen Zugrichtung. Bezüglich der
Stellung, in welcher die Gestalt des vom Matrizenrad abgezogenen
Eingreifelementes bleibt, bevor das Oberteil mit dem anschließenden Heiz-
und Pressprozess bearbeitet wird, wird der Unterschied der Biegewinkel
der vorwärts
und rückwärts gerichteten
Eingreifköpfe
bezüglich
des Stängels
direkt in der Differenz der Abschälfestigkeit reflektiert. Jedoch
wäre nach
dem Heiz- und Pressprozess die Differenz des Biegewinkels gering,
hingegen würde
die Abschälfestigkeit
des vorwärts
gerichteten Eingreifkopfes im Vergleich zum rückwärtigen Eingreifkopf stark erhöht.
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Und
zwar nimmt bei dem im Wesentlichen umgekehrt L-förmigen Eingreifelement, bei
welchem der vorwärts
gerichtete Eingreifkopf stärker
deformiert ist, die Abschälfestigkeit
nach der Ausbildung der Ausstülpungen
beträchtlich
zu, verglichen mit dem Eingreifelement, bei welchem der rückwärtige Eingreifkopf
von seinem Biegewinkel her weniger deformiert ist. In Anbetracht
dieser physischen Eigenschaftsänderung
ist es, wenn der Biegewinkel des Ausbildungshohlraums für den rückwärts gerichteten Eingreifkopf
in der Umfangsfläche
des Matrizenrades zuvor auf einen größeren Wert festgelegt wird
als der Ausbildungshohlraum für
den vorwärts
gerichteten Eingreifkopf, möglich,
im Wesentlichen die gleiche Abschälfestigkeit sowohl für das Eingreifelement
mit dem vorwärts
gerichteten Eingreifkopf als auch für das Eingreifelement mit dem
rückwärtigen Eingreifkopf
zu gewährleisten.
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Wenn
ein Unterschied beim Biegewinkel des Ausbildungshohlraums für den vorwärts gerichteten Eingreifkopf
und den Ausbildungshohlraum für
den rückwärts gerichteten
Eingreifkopf vorab gegeben sein muss, wird der Biegewinkel des Ausbildungshohlraums
für den
vorwärts
gerichteten Eingreifkopf auf einen geringeren Wert festgelegt als
der Hohlraum zur Ausbildung des rückwärts gerichteten Eingreifkopfes,
so dass die vorwärts
und rückwärts gerichteten
Eingreifköpfe,
die vom Matrizenrad abgezogen wurden, im Wesentlichen den gleichen
Neigungswinkel bezüglich
der Trägermaterialbahn
annehmen. Vorzugsweise beträgt
der Biegewinkel des Hohlraums zur Ausbildung des vorwärts gerichteten Eingreifkopfes –5°~80°, hingegen
beträgt
der Biegewinkel des Ausbildurgshohlraums für nach den rückwärts gerichteten
Eingreifkopf 10°~90°.
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Damit
kein Unterschied bei der Form der vorwärts und rückwärts gerichteten Eingreifköpfe nach dem
Heiz- und Pressprozess entsteht, ist es ebenfalls zu bevorzugen,
zwischen der Öffnung
des Stängelausbildungshohlraums
auf der Umfangsfläche des
Matrizenrades und einem Biegeanfangspunkt des Eingreifkopf-Ausbildungshohlraums
bezüglich der
sich in radialer Richtung erstreckenden Stängelausbildungshohlräume unterschiedliche
Längen
bei den Ausbildungshohlräumen
für die
vorwärts
gerichteten Eingreifköpfe
und bei denen der rückwärts gerichteten
Eingreifköpfe
vorzusehen, zusätzlich
zur Festlegung der zuvor erwähnten
Biegewinkel. Das Verhältnis
des Abstands zwischen der Öffnung
des Stängelausbildungshohlraums
auf der Umfangsfläche
des Matrizenrades und dem Biege-Anfangspunkt des Eingreifkopf-Ausbildungshohlraums,
der sich vom Stängelausbildungshohlraum
in Rotationsrichtung des Matrizenrades erstreckt, zum Abstand zwischen
der Öffnung
des Stängelausbildungshohlraums
auf der Umfangsfläche
des Matrizenrades und dem Biege-Anfangspunkt des Eingreifkopf-Ausbildungshohlraums,
der sich vom Stängelausbildungshohlraum
umgekehrt zur Rotationsrichtung des Matrizenrades erstreckt, beträgt vorzugsweise
1 : 1,01~1,50, stärker
bevorzugt 1 : 1,15.
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Nachdem
seine gegenüberliegenden
Seitenkanten durch eine Zurichteeinheit beschnitten wurden, wird
somit dieser Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
durch und zwischen den oberen und unteren Walzen hindurch bewegt,
die als Heiz- und
Presseinrichtung dienen. Während
dieser Zeit wird das Oberteil des Eingreifkopfes durch die obere Heizwalze
beheizt und gedrückt,
wodurch das Oberteil des Eingreifkopfes verformt wird, um den Eingreifkopf
in Transportrichtung von seiner Spitze zu seinem distalen Ende hin
geringfügig
zu biegen und eine im Wesentlichen ebene Oberseite und ein Paar von
in Querrichtung verlaufenden Ausstülpungen auszubilden, die in
entgegengesetzten Richtungen von entgegengesetzten Seiten der ebenen
Oberseite vorstehen. Als Ergebnis wird der gegossene Flächenhaftverschluss
erzielt, welcher auf der Trägermaterialbahn
eine Vielzahl von Eingreifelementen der zuvor beschriebenen Form
aufweist.
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Der
gegossene Flächenhaftverschluss,
der die Heiz- und Presseinrichtung passiert hat, wird bei normaler
Umgebungstemperatur langsam abgekühlt, ohne dass er durch eine
unabhängige
Kühleinrichtung
zwangsgekühlt
wird, woraufhin der abgekühlte Flächenhaftverschluss
in einer Rolle aufgewickelt wird, um die Fertigung zu beenden. Wenn
das erwärmte
und deformierte Oberteil des Eingreifkopfes langsam abgekühlt wird,
um verfestigt zu werden, schreitet die Kristallisation im erwärmten Abschnitt fort,
so dass der Eingreifkopf im Vergleich zum Stängel an Steifigkeit zunimmt.
Genauer gesagt ist es, da die Eingreifköpfe einen erhöhten Grad
an Steifigkeit im Vergleich zu der Trägermaterialbahn und den Eingreifelementen
aufweisen, welche schnell abgekühlt werden,
um die Kristallisation zu verzögern
und um somit hervorragende Nachgiebigkeit zu erzielen, möglich, eine
adäquate
Steifigkeit der Eingreifköpfe zu
gewährleisten,
auch wenn die Eingreifelemente sehr geringe Größe und sehr große Nachgiebigkeit aufweisen,
wodurch ein erforderlicher Grad an Festigkeit in Abschälrichtung
gewährleistet
wird, sogar mit einem Einzelkopfstruktur-Eingreifelement.
-
KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist eine fragmentarische
Seitenansicht eines gegossenen Flächenhaflverschlusses gemäß einem
ersten Strukturbeispiel dieser Erfindung;
-
2 ist eine Draufsicht des
gegossenen Flächenhaftverschlusses
des ersten Strukturbeispiels;
-
3 ist eine Vorderansicht
des gegossenen Flächenhaftverschlusses
des ersten Strukturbeispiels;
-
4A, 4B sind fragmentarische Seiten- und Vorderansichten
einer Modifikation des gegossenen Flächenhaftverschlusses des ersten
Strukturbeispiels;
-
5 ist eine fragmentarische
Seitenansicht eines gegossenen Flächenhaftverschlusses gemäß einem
zweiten Strukturbeispiel der Erfindung;
-
6 ist eine Draufsicht des
gegossenen Flächenhaftverschlusses
des zweiten Strukturbeispiels;
-
7 ist eine Vorderansicht
des gegossenen Flächenhaftverschlusses
des zweiten Strukturbeispiels;
-
8A, 8B sind fragmentarische Seiten- und Vorderansichten
einer Modifikation des gegossenen Flächenhaftverschlusses des zweiten
Strukturbeispiels;
-
9 ist eine Seitenansicht
einer weiteren Modifikation des gegossenen Flächenhaftverschlusses des zweiten
Strukturbeispiels;
-
10 ist eine Vorderansicht
des als letztes erwähnten
modifizierten gegossenen Flächenhaftverschlusses
des zweiten Strukturbeispiels;
-
11 ist eine teilweise im
Querschnitt dargestellte perspektivische Ansicht eines Spritzgießwerkzeugs
zur Verwendung bei der Fertigung des gegossenen Flächenhaftverschlusses;
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12 ist eine fragmentarische
explodierte perspektivische Ansicht, welche in vergrößertem Maßstab ein
Beispiel der Innengestaltung eines Eingreifelement-Ausbildungshohlraums
zeigt;
-
13 ist eine Gesamtansicht,
welche eine schematische Struktur einer Vorrichtung zur kontinuierlichen
Fertigung des gegossenen Flächenhaftverschlusses
unter Verwendung einer Einspritzdüse zeigt;
-
14 ist eine vergrößerte Querschnittansicht,
welche schematisch eine Formgießstation
der Vorrichtung für
einen Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
zeigt;
-
15 ist eine explodierte
perspektivische Ansicht, welche ein Beispiel von Hohlräumen eines
in der Vorrichtung verwendeten Matrizenrades zeigt;
-
16 zeigt die Art und Weise,
auf welche ein Eingreifkopf durch eine Heiz- und Presseinrichtung
bearbeitet wird, was einen kennzeichnenden Teil der Erfindung darstellt;
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17A und 17B sind fragmentarische Seitenansichten,
welche die jeweiligen Gestalten von Beispielen von vorwärts und
rückwärts gerichteten Eingreifelementen
zeigen, und zwar vor dem Heiz- und Pressprozess, wobei sie einen
vorwärts
gerichteten Eingreifkopf der sich in Rotationsrichtung des Matrizenrades
erstreckt, und einen rückwärts gerichteten
Eingreifkopf aufweisen, der sich bezüglich der Rotationsrichtung
des Matrizenrades nach hinten erstreckt;
-
18A und 18B sind fragmentarische Seitenansichten,
welche die jeweiligen Gestalten von Beispielen von vorwärts und
rückwärts gerichteten Eingreifelementen
nach dem Heiz- und Pressprozess zeigen;
-
19 ist ein Graph, welcher
die Ergebnisse von Abschälfestigkeitstests
des gegossenen Flächenhaftverschlusses
vor und nach dem Heiz- und Pressprozess
zeigt;
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20 ist eine perspektivische
Ansicht, welche ein bevorzugtes Beispiel der Form eines Eingreifelement-Ausbildungshohlraums
zeigt;
-
21 ist eine Ansicht, welche
eine schematische Struktur einer Vorrichtung zur kontinuierlichen
Fertigung des gegossenen Flächenhaftverschlusses
unter Verwendung einer Ausstülpungs-Ausbildungsstation
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Vorrichtung der Erfindung zeigt; und
-
22 ist eine Ansicht, welche
eine schematische Struktur einer Vorrichtung zur kontinuierlichen
Fertigung des gegossenen Flächenhaflverschlusses
unter Verwendung einer modifizierten Ausstülpungsausbildungsstation gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Vorrichtung zeigt.
-
DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden nachfolgend detailliert mit Bezug auf die anliegenden
Zeichnungen beschrieben. 1 ist eine
fragmentarische Seitenansicht eines gegossenen Flächenhaftverschlusses,
welcher ein erstes Strukturbeispiel von Eingreifelementen aufweist,
das für
diese Erfindung typisch ist, 2 ist
eine Draufsicht des gegossenen Flächenhaftverschlusses des ersten
Strukturbeispiels und 3 ist
eine Vorderansicht des gegossenen Flächenhaftverschlusses des ersten
Strukturbeispiels.
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Wie
in den 1 bis 3 dargestellt, beinhaltet der
gegossene Flächenhaftverschluss
eine Trägermaterialbahn 1 und
eine Vielzahl von umgekehrt L-förmigen
Eingeifelementen 2, die auf einer Vorderseite der Trägermaterialbahn 1 stehen.
Im dargestellten Beispiel erstrecken sich Eingreifköpfe 22 von
in derselben Reihe befindlichen Eingreifelementen 2 in der
gleichen Richtung, hingegen erstrecken sich Eingreifköpfe 22 der
Eingreifelemente 2 in jeweils benachbarten Reihenpaaren
in entgegengesetzten Richtungen. Die einzelnen Eingreifelemente 2 einer jeden
Reihe sind in der Struktur identisch, und die Trägermaterialbahn 1 weist
die gleiche Struktur in allen Reihen der Eingreifelemente 2 auf;
daher ist die folgende Beschreibung des Flächenhaftverschlusses SF auf
dessen partielle Struktur beschränkt.
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Die
Trägermaterialbahn 1 weist
auf der Vorderfläche
eine vorbestimmte Anzahl von ununterbrochenen geraden Vertiefungen 1a auf,
auf deren Bodenflächen
eine Vielzahl von Eingreifelementen 2 mit vorbestimmtem
Teilungsabstand steht, wobei sich ihr Eingreifkopf 22 in
der gleichen Richtung erstreckt. Jedes der Eingreifelemente 2 weist
einen Stängel 21 auf,
der auf der Bodenfläche
einer jeden Vertiefung 1a steht, und der Eingreifkopf 22 ist
gebogen und steht von einem oberen Ende des Stängels 21 in einer
Eingreifelementreihenrichtung vor. Weiter erstrecken sich gemäß dem dargestellten
Beispiel die Eingreifköpfe 22 in
jedem benachbarten Reihenpaar der Eingreifelemente 2 in
entgegengesetzten Richtungen. Die Vertiefung 1a ist nicht
auf die zuvor erwähnte
Form eingeschränkt,
sondern alternativ können
die Vertiefungen 1a entlang jeder Eingreifelementreihe vollkommen
unabhängig
voneinander angeordnet sein. Bei einer weiteren alternativen Form
kann die einzelne Vertiefung 1a entlang jedem benachbarten Paar
von Eingreifelementreihen in einem Zickzack-Muster auf der Vorderfläche der
Trägermaterialbahn 1 angeordnet
sein; in einem derartigen Fall ist es, wenn eine (später beschriebene)
Verstärkungsrippe 23,
die von der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 vorsteht,
auf einer Seite eines Zwischenabschnittes zwischen jedem Paar von
vorderen und hinteren Eingeifelementen 2 in einer einzigen
Reihe weggelassen wird, trotz einer Verbesserung der Nachgiebigkeit
der Trägermaterialbahn
möglich,
einen gewünschten
Grad an Reißfestigkeit
zu gewährleisten.
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Beim
Flächenhaftverschluss
SF dieser Ausführungsform,
welcher eine solche Basisstruktur aufweist, ist, auch wenn der Abstand
H zwischen der Unterseite des distalen Endes des Eingreifkopfes 22 und
dem Basisende (Unterseite der Vertiefung 1a) des Stängels 21 der
gleiche ist wie im herkömmlichen Fall,
der Abstand H' zwischen
der Unterseite des distalen Endes des Eingreifkopfes 22 und
der vertiefungsfreien Zone der Vorderfläche der Trägermaterialbahn 1 genauso
groß wie
die Differenz zwischen dem Abstand H, welcher auf die tatsächliche
Höhe des
Eingreifelementes 2 bezogen ist, und der Tiefe der Vertiefung 1a.
Dies bedeutet, dass, auch wenn die tatsächliche Höhe H des auf der Trägermaterialbahn 1 stehenden
Eingreifelementes 2 die gleiche ist wie im herkömmlichen
Fall, die scheinbare Höhe
H' des Eingreifelementes 2 über der
Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 kürzer ist
als die tatsächliche Höhe H, und
zwar um die Tiefe der Vertiefung 1a. Dadurch, dass die
Trägermaterialbahn 1 diese
Vertiefungen 1a in ihrer Vorderfläche aufweist, kann sie beträchtlich
in ihrer Nachgiebigkeit verbessert werden, auch wenn ihre scheinbare
Dicke die gleiche wie im herkömmlichen
Fall ist. Ebenso kann bei dieser Trägermaterialbahn 1 eine übermäßige Dehnung
oder ein Reißen
verhindert werden, wenn der Flächenhaftverschluss
SF nach dem Formgießen
vom Formwerkzeug abgeschält
wird. Als Ergebnis lässt
sich ein Produkt hoher Qualität
erzielen, bei dem in der Trägermaterialbahn 1 keine
Faltenbildung auftritt und das eine adäquate Haltbarkeit für eine praktische Verwendung
aufweist.
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Wenn
weiter das Eingreifelement 2 des Flächenhaftverschlusses SF dieser
Ausführungsform mit
der zuvor beschriebenen Struktur in Eingriff mit der Gegenstück-Schlinge 3 kommt,
kommt das distale Ende der Schlinge 3 unter den Eingreifkopf 22,
gelenkt durch die Vertiefung 1a, um das Basisende des Stängels 21 des
Eingreifelementes 2 zu erreichen, so dass der Eingreifkopf 22 leichtgängig durch
die Schlinge 3 eingeführt
wird.
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Im
Hinblick auf die Parameter des dargestellten Beispiels beträgt die Tiefe
der einzelnen Vertiefungen 1a der Trägermaterialbahn 1 ca.
0,05 mm und deren Breite entspricht derjenigen des Stängels 21. Demgemäß ist das
Basisende des Eingreifelementes 2 auf der Bodenfläche der
einzelnen Vertiefung 1a angeordnet, und der obere Abschnitt
des Eingreifelementes 2 ragt von einem 0,05 mm hohen Punkt
des Stängels 21 zum
Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 über die
Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 hervor.
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In
dieser Ausführungsform
beträgt
die tatsächliche
Höhe H
des Eingreifelementes 2 oberhalb der Bodenfläche der
Vertiefung 1a ca. 0,35 mm, hingegen beträgt die scheinbare
Höhe H' des Eingreifelementes 2 oberhalb
der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 0,30
mm. Die Breite des Stängels 21 in einer
Richtung senkrecht zur Eingreifelementreihe beträgt 0,15 mm, was der Breite
des Eingreifkopfes 22 in der gleichen Richtung entspricht.
Weiter beträgt die
Dicke der Trägermaterialbahn 1 0,30
mm, und auf der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 sind
die Eingreifelemente 2 in einem Teilungsabstand von 0,8 mm
entlang jeder Eingreifelementreihe angeordnet und sind mit einem
Abstand von 0,45 mm von denen der benachbarten Eingreifelementreihen
angeordnet. Diese Werte, welche lediglich als ein optimales Beispiel
dargestellt sind, verstehen sich als keinesfalls auf das dargestellte
Beispiel eingeschränkt
und können
in Relation zu den Gegenstück-Schlingen
nach Wunsch in vielfältiger
Weise verändert
werden.
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Als
ein charakteristisches Merkmal des Eingreifelementes 2 gemäß der Erfindung
definiert ein gesamtes Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 eine
im Wesentlichen ovale ebene Fläche
mit einem Paar von Ausstülpungen 22a', die in entgegengesetzten Richtungen
aus gegenüberliegenden
Seiten des Eingreifkopfes 22 in horizontaler Richtung ausgebaucht sind,
gesehen von der Oberseite in 2 her.
Ein größerer Durchmesser
des Ovals erstreckt sich in Längsrichtung
des Eingreifkopfes 22, hingegen erstreckt sich ein kürzerer Durchmesser
in Querrichtung des Eingreifkopfes 22. In dieser Ausführungsform
beträgt
die Länge
einer jeden Ausstülpung 22a' ca. 0,005 mm,
und die Gesamtbreite des Oberteils 22a des Eingreifkopfes 22 in
Querrichtung der Eingreifelementreihe beträgt 0,25, was 0,10 mm größer ist
als die Breite entweder des verbleibenden Teils des Eingreifkopfes 22 oder
des Stängels 21.
Das Vorhandensein der Ausstülpungen 22a' bewirkt die
folgenden verschiedenen nützlichen
Funktionen, welche man von den herkömmlichen Eingreifköpfen nicht
erwarten konnte.
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Für eine erste
Funktion ist es möglich,
eine im Wesentlichen ebene Fläche
auf dem Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 zu
definieren, was dem Flächenhaftverschluss
ein weniger kratziges Kontaktgefühl
oder weicheres Griffgefühl
verleiht. Als zweite Funktion ist es, unter der Annahme, dass die
Harzmenge für
das Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 einschließlich der
Ausstülpungen 22a' die gleiche
ist wie im herkömmlichen
Fall, möglich,
die scheinbare Höhe
des Eingreifkopfes 22 von der Oberseite der Trägermaterialbahn 1 zu
einem obersten Punkt von diesem relativ kürzer zu machen, ohne die Höhe des Eingreifkopfes 22 oberhalb
der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 zu
verändern.
Daher ist es nicht nur möglich,
die Eingreifelemente 2 sehr klein zu machen, sondern auch,
dass die Vorderfläche
der Trägermate rialbahn 1 im
Wesentlichen eben bleiben kann, wie dargestellt in den 4A und 4B, ohne irgendwelche Vertiefungen der 1 bis 3 auszubilden.
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Als
dritte Funktion haben diese Ausstülpungen 22a' nicht nur die
Funktion, lediglich in die Schlingen mit dem herkömmlichen
Eingreifkopf von im Wesentlichen einheitlicher Größe einzugreifen,
sondern auch die Funktion, dass die einzelne Schlinge 3 des Gegenstück-Flächenhaftverschlusses
von den hinteren Enden 22a'-1 der
Ausstülpungen 22a' gefasst werden
kann, so dass sie nicht leicht vom Eingreifkopf 22 entfernt
werden kann, wodurch die Eingreiffestigkeit stark verbessert wird.
Da diese Ausstülpungen 22a', anders als
das herkömmliche
Eingreifelement vom Pilztyp, das einen schirmförmigen Eingreifkopf aufweist,
der sich ausgehend vom oberen Ende des Stängels 21 in alle Richtungen
erstreckt, lediglich an einem Teil des Eingreifkopfes 22 vorhanden
sind, sich in einer einzigen Richtung des Stängels 21 erstrecken
und ermöglichen,
dass sich die Schlinge 3 leichtgängig um die Ausstülpungen 22a' bewegt, wird,
auch wenn die Schlinge 3 von den hinteren Enden 22a-1' der gegenüberliegenden
Ausstülpungen 22a' des Eingreifkopfes 22 gefasst
wird, der sich wie zuvor erwähnt
im Wesentlichen in einer geraden Linie erstreckt, wenn sich der
Eingreifkopf 22 elastisch deformiert, um sich aufzurichten,
wenn eine Abschälkraft
auf den Flächenhaftverschluss
ausgeübt
wird, somit eine leichtgängige
Trennung erzielt. So kann die Trennung mittels einer Trennkraft
erzielt werden, die größer ist
als beim gewöhnlichen
herkömmlichen pilzförmigen Eingreifkopf
und kleiner als die des herkömmlichen
schirmförmigen
Eingreifkopfes. Als Ergebnis ist es möglich, einen gewünschten
Grad an Eingreiffestigkeit zu gewährleisten, trotz der sehr geringen
Größe der Eingreifköpfe 22,
ohne irgendeine Beschädigung
weder der Eingreifelemente 2 noch der Schlingen 3 zu
bewirken, trotz einer derartigen sehr geringen Größe.
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Weiter
ist bei Vorhandensein der Ausstülpungen 22a' möglich, die
Form des Eingreifkopfes 22 zu modifizieren. Und zwar ist
es, da die Ausstülpungen 22a' einen erhöhten Grad
an Eingreiffestigkeit mit den Schlingen, wie zuvor erwähnt, bewirken,
möglich,
das gesamte Eingreifelement 2 in eine im Wesentlichen umgekehrt
L förmige
Gestalt zu biegen, wobei sich der Eingreifkopf 22 im Wesentlichen
geradlinig erstreckt, ohne sich in der Art des herkömmlichen
hakenförmigen
Eingreifkopfes nach unten in Richtung der Trägermaterialbahn 1 zu
krümmen. Dies
erleichtert das Einführen
des Eingreifkopfes 22 in die Gegenstück-Schlinge, welche sogar von
sehr kleiner Größe ist,
wie beispielsweise ein kurzer und sehr kleiner Einzelfaserflor als
Teil eines gewöhnlichen
Textilvlieses.
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Selbstverständlich beinhaltet
diese Erfindung weitere Formen, wobei die Gesamtform des Eingreifkopfes
22 der
gewöhnlichen
Gestalt mit gekrümmter
Form sehr ähnlich
ist, darin dass das distale Ende geringfügig zur Vorderfläche der
Trägermaterialbahn
hin gekrümmt
ist. Jedoch ist es für
den sehr kleinen und einzelne Fasern aufweisenden Flor, in dem Fall,
dass die vertikale Dicke des Eingreifkopfes
22 einheitlich
ist, zu bevorzugen, dass die Form des Oberteils des Eingreifkopfes
22 geradlinig
ist, und dass der Eingreifkopf
22 bezüglich einer zur Vorderfläche der
Trägermaterialbahn
1 parallelen
Ebene, d. h. der Horizontalebene um einen Winkel θ von –5°~+45°, vorzugsweise
um einen Winkel θ von +10°~+30° geneigt
ist. Weiter ist die Unterseite des Eingreifkopfes
22 um
einen Winkel θ' von 0°~+60° bezüglich der
Vorderfläche
der Trägermaterialbahn
1 geneigt,
um das Einführen
des Eingreifkopfes
22 in den aus sehr kleinen und einzelnen
Fasern bestehenden Flor zu erleichtern. Auch mit einer derartigen Struktur
ist es unmöglich,
eine adäquate
Eingreiffestigkeit bezüglich
den Gegenstück-Schlingen
3 zu
erzielen. Mit den herkömmlichen
J-förmigen
oder lediglich umgekehrt L-förmigen
Eingreifkopf konnte, sofern es sich um einen einzelnen Kopf handelt,
eine derartige adäquate
Eingreiffestigkeit nicht erwartet werden, was beispielsweise aus
der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 2-5847 (US-Patent
Nr.
4 884 060 ) hervorgeht.
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Ebenso
weist vorzugsweise der Stängel 21 auf
seinen entgegengesetzten Seitenflächen ein Paar Verstärkungsrippen 23 auf,
die von der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1 vorstehen,
und die eine Linie senkrecht zur Richtung der Eingreifelementreihen
bilden. Jede der Verstärkungsrippen 23 verbindet
Seitenflächen
der Stängel 21 eines
benachbarten Paars Eingreifelemente 2. Selbstverständlich kann
jede Ver stärkungsrippe 23 von
der Seitenfläche
des Stängels 21 eines
jeden Eingreifelementes 2 unabhängig voneinander vorstehen.
Weiter kann die Form der Verstärkungsrippe 23,
deren Höhe
oberhalb der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1,
sowie deren Breite in Richtung der Eingreifelementreihe nach Wunsch
festgelegt werden. Wenn beispielsweise mindestens eine der vorderen
und hinteren Flächen
des Stängels 21 bezüglich der
vertikalen Ebene geneigt ist, kann die Verstärkungsrippe 23 über die
geneigte Fläche
parallel zur Mittellinie des Stängels 21 ansteigen
und in einem Scheitelpunkt enden, dessen Höhe im Wesentlichen dem obersten
Punkt des Eingreifkopfes 22 entspricht oder der unterhalb
des obersten Punktes des Eingreifkopfes 22 entlang einer
Achse des Eingreifelementes 2 endet. Die Verstärkungsrippen 23 dienen
dazu, eine Unterstützung
bei der Erhöhung
der Steifigkeit besonders des Stängels 21 sehr
geringer Größe zu bieten.
Wenn weiter jedes benachbarte Paar der Eingreifelemente 2 der
Eingreifelementreihen durch die Verstärkungsrippe 23 wie
bei dieser Ausführungsform
verbunden sind, ist es möglich,
in effektiver Weise zu verhindern, dass die Trägermaterialbahn 1 entweder
in Längsrichtung
oder in Querrichtung der Eingreifelementreihen reißt.
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5 bis 7 zeigen modifizierte Eingreifelemente 2 gemäß einem
zweiten Strukturbeispiel der Erfindung. Gemäß dem zweiten Strukturbeispiel
ist jedes zueinander entgegensetzt ausgerichtete Paar von Eingreifelementen 2 in
einem benachbarten Paar von Eingreifelementreihen bei der ersten
Ausführungsform
miteinander bei ihren einander zugewandten Seitenflächen in
einer Komposit- oder Doppelkopf-Struktur
verbunden. Dieses Komposit-Eingreifelement 2 weist zwei
Eingreifköpfe 22 auf
einem einzelnen Stängel 21 auf.
Bei dieser Doppelkopf-Struktur sind die zwei sich geradlinig erstreckenden
Eingreifköpfe 22,
welche jeweils die gleiche Form wie bei der ersten Ausführungsform
aufweisen, in entgegensetzten Richtungen ausgehend vom oberen Ende des
einzelnen Stängels 21 entlang
der Eingreifelementreihen verzweigt, und zwar indem das obere Ende
des Stängels 21 in
Querrichtung der Eingreifelementreihen verzweigt ist.
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Demgemäß erstrecken
sich bei dieser Ausführungsform,
wenn die gleiche Menge an Harz wie bei der ersten Ausführungsform
für die
Eingreifelemente 2 verwendet wird, die zwei Eingreifköpfe 22, deren
Breite jeweils denen der ersten Ausführungsform entspricht, in entgegengesetzten
Richtungen vom oberen Ende des einzelnen Stängels 21 und erstrecken
sich in zwei parallelen vertikalen Ebenen. Daher wurde mit der Doppelkopf-Struktur
entdeckt, dass es möglich
war, die Dichte der Eingreifköpfe 22 im
Vergleich zur ersten Ausführungsform
im Wesentlichen auf das Doppelte zu vergrößern, ohne die Dichte der Eingreifelemente 2 zu
erhöhen,
so dass die Eingreifrate mit den Gegenstück-Schlingen 3 ebenfalls
notwendigerweise erhöht
wird.
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Weiter
beinhaltet in diesem Fall jedes Komposit-Eingreifelement 2 einen
Abschnitt großer
Breite 21a, der von der Basis des Stängels 21 kontinuierlich zu
jedem Eingreifkopf 22 ansteigt und im Vergleich zum Eingreifkopf 22 die
doppelte Dicke aufweist. Dies bedeutet, dass, wenn die Menge an
Harz für
jeden unterteilten Eingreifkopf 22 der Harzmenge für den einzelnen
Eingreifkopf 22 der ersten Ausführungsform entspricht, d. h.
jeder der unterteilten Eingreifköpfe
eine identische Form mit gleichen Parametern wie bei den in den 1 bis 3 dargestellten aufweist, im Vergleich
zum einzelnen Eingreifkopf 22 der ersten Ausführungsform
die doppelte Harzmenge für
einen Stängelteil 21 verwendet
wird, wodurch ein erhöhter
Steifigkeitsgrad des Abschnitts großer Breite 21a des
Stängels 21 bewirkt
wird. Wenn weiter das Doppelkopf-Eingreifelement 2 dieser
Ausführungsform
ein Paar Verstärkungsrippen 23 aufweist,
die in integraler Weise auf entgegengesetzten Seitenflächen des
Stängels 21 ausgebildet
sind, ist es möglich,
die Umfallrate der Eingreifelemente 2 beträchtlich
zu verringern, um dadurch ein zuverlässiges in Eingriff bringen
mit den Gegenstück-Schlingen 3 und ein
Trennen von diesen zu realisieren.
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Bei
dem in den 5 bis 7 dargestellten zweiten Strukturbeispiel
des Eingreifelementes 2 ist der Divergenzpunkt der zwei
Eingreifköpfe 22,
was sich von einer Seite des Eingreifelementes 2 her zeigen
lasst, auf einer höheren
Ebene angeordnet als die Unterseite des Eingreifkopfes 22 angeordnet.
Die Höhe
des Divergenzpunk tes kann nach Wunsch festgelegt werden; beispielsweise
können
sich die zwei Eingreifköpfe 22 auf
der Hälfte
des Stängels 21,
wie dargestellt in den 8A und 8B, bei einer Position unterhalb
der Unterseite des Eingreifkopfes 22 verzweigen.
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9 und 10 zeigen eine Modifikation des Doppelkopf-Eingreifelementes 2 des
zweiten Strukturbeispiels. Diese Modifikation unterscheidet sich von
dem zweiten Strukturbeispiel durch einen im Wesentlichen trapezförmigen Abschnitt 21a großer Dicke,
der sich über
die gesamte Breite erstreckt und von der Vorderfläche der
Trägermaterialbahn 1 zum Divergenzpunkt
der zwei Eingreifköpfe 22 ansteigt. Mit
diesem trapezförmigen
Abschnitt großer
Dicke ist es möglich,
einen erhöhten
Grad an Steifigkeit beim Basis- oder unteren Abschnitt des Stängels 21 zu
gewährleisten,
ohne die Nachgiebigkeit am oberen Abschnitt des Stängels 21 zu
beeinträchtigen,
so dass ein leicht auftretendes Biegen beim Basisabschnitt des Stängels 21 verhindert
werden kann, wodurch eine adäquate
Eingreifrate mit den Gegenstück-Schlingen 3 gewährleistet
werden kann.
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Auch
wenn dies in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, kann sich ein
Paar von Eingreifköpfen 22,
deren Breite jeweils der Breite des einzelnen Stängels 22 entspricht,
in einer gemeinsamen Vertikalebene in entgegengesetzten Richtungen
erstrecken, sofern der einzelne Stängel 21 selber über adäquate Steifigkeit
verfügt.
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Der
gegossene Flächenhaftverschluss
SF dieser Erfindung, welcher eine derartige Struktur aufweist, kann
entweder diskontinuierlich unter Verwendung einer gewöhnlichen
Spritzgießmaschine
oder kontinuierlich unter Verwendung der beispielsweise in den US-Patenten
Nr.
4 984 339 und
5 441 687 offenbarten Vorrichtung
gefertigt werden.
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11 zeigt schematisch ein
Spritzgießformwerkzeug
für den
Flächenhaftverschluss
SF, und 12 zeigt in
vergrößertem Maßstab ein
Beispiel der Innenraumgestalt des Formgießhohlraums für das einzelne
Eingreifelement. Die verbleibenden Teile der Spritzgießmaschine
sind identisch mit denen der herkömmlichen Spritz gießmaschine
des gleichen Typs, und daher beschränkt sich die folgende Beschreibung
auf das Formgießwerkzeug
und die Eingreifelement-Ausbildungshohlräume.
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In 11 bezeichnet Bezugszeichen 4 eine Spritzgießform, die
aus einem beweglichen Formwerkzeug 41 und einem feststehenden
Formwerkzeug 42 besteht. Wenn die Gießform 4 geschlossen wird,
wird die Umfangsteilungsfläche
des beweglichen Formwerkzeugs 41 in Kontakt mit der Umfangsteilungsfläche des
feststehenden Formwerkzeugs 42 gebracht, und gleichzeitig
wird ein Eingreifelement-Ausbildungsmuster 43 des
beweglichen Formwerkzeugs 41 im feststehenden Teil des
Formwerkzeugs 42 angeordnet, um einen Trägermaterialbahn-Ausbildungsspalt
zwischen der ebenen Hohlraumfläche
des feststehenden Formwerkzeugs 42 und dem Eingreifelement-Ausbildungsmuster 43 des beweglichen
Formwerkzeugs 41 zu definieren. Das Eingreifelement-Ausbildungsmuster 43 besteht
aus einer Anzahl unterschiedlicher Platten 43a–43c,
die in engem Kontakt übereinander
angeordnet sind, um eine Vielzahl Eingreifelement-Ausbildungshohlräume 44 zu
definieren. Mit den in engem Kontakt zueinander angeordneten Platten 43a–43c wird
das bewegliche Formwerkzeug 41 zum feststehenden Formwerkzeug 42 hin
und von diesem weg bewegt, um die Gussform 4 zu öffnen und
zu schließen;
wenn die Form 4 geöffnet
ist, können
die einzelnen Platten 43a–43c voneinander getrennt
werden.
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Von
den Platten 43a–43c weist
die zentrale Platte 43b eine Vielzahl von Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen 44b jeweils
zur Ausbildung des Stängels 21 und
des Eingreifkopfes 22 des Eingreifelementes 2 auf,
hingegen weist jede der benachbarten zwei Platten 43a, 43c einen
Ausstülpungsausbildungshohlraum 44a zur
Ausbildung einer jeweiligen der zwei Ausstülpungen 22a' auf, die einen
Teil des Oberteils 22a des Eingreifkopfes 22 bilden,
sowie einen Verstärkungsrippen-Ausbildungshohlraum 44c zur
Ausbildung einer jeweiligen der zwei Verstärkungsrippen 23. Gemäß dem dargestellten
Beispiel ist der Ausstülpungs-Ausbildungshohlraum 44a eine Vertiefung,
deren Umriss eine Hälfte
eines Ovals ist, das entlang des langen Durchmessers in Hälften unterteilt
ist. Wenn diese drei Platten 43a–43c in engem Kontakt übereinander
angeordnet werden, sind eine Vielzahl von Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen 44 im
Eingreifelement-Ausbildungsmuster 43 des
beweglichen Formwerkzeugs 41 definiert, woraufhin aus einer
Spritzdüse 45 geschmolzenes
Harz 60 in die Hohlräume 44 eingespritzt
wird. Somit wird ein gegossener Flächenhaftverschluss SF, der
eine Vielzahl von Eingreifelementen 2 aufweist, wie in
den 4A und 4B dargestellt, auf einer
Trägermaterialbahn 1 formgegossen.
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13 zeigt schematisch eine
Gesamtstruktur einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Formgießen des
Flächenhaftverschlusses
SF dieser Erfindung, und 14 zeigt
in vergrößertem Maßstab eine
Formgießstation
der Vorrichtung. In den 13 und 14 ist Bezugszeichen 6 eine
Einspritzdüse,
deren Spitze eine bogenförmige
Oberfläche
aufweist, welche ein Gegenstück
zur Umfangsfläche
des (später
beschriebenen) Matrizenrades 5 bildet, um geschmolzenes
Harz aus einer Öffnung 6a kontinuierlich
einzuspritzen. Die Spritzdüse 6 ist
ein Formwerkzeug vom T-Typ, das in zugewandter Beziehung zur Umfangsfläche des
Matrizenrades 5 mit einem zur Dicke der Trägermaterialbahn 1 korrespondierenden Spalt
angeordnet ist, und eine konstante Menge geschmolzenen Harzes 60 wird
in Bahnform aus der Öffnung 6a unter
einem vorbestimmten Harzdruck in kontinuierlicher Weise eingespritzt.
In dieser Ausführungsform
weist die Einspritzdüse 6 einen
einzelnen zentralen Kanal 6b auf. Bei dem geschmolzenen Kunstharz 60 handelt
es sich beispielsweise um Polypropylen, Polyethylen niederer Dichte
(LDPE), ein Polyester-Elastomer oder Nylon.
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Eine
Umfangsfläche
des Matrizenrades 5 dient als Formgießfläche zum Formgießen des
Flächenhaftverschlusses
SF. Wie zuvor beschrieben ist der Spalt zwischen der oberen bogenförmigen Fläche der
Einspritzdüse 6 und
dem Matrizenrad 5 vorgesehen, wobei die Achse des Matrizenrades 5 parallel
zur Öffnung 6a ist.
Beim Matrizenrad 5 handelt es sich um eine hohle Trommel,
welche im Inneren einen Wasserkühlmantel 7a aufweist
und aus einer Vielzahl von nicht dargestellten ringförmigen Platten besteht,
die entlang ihrer Achse in übereinander
geschichteter Form in feststehender Weise übereinander angeordnet sind,
wie in 14 dargestellt.
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In
dieser Ausführungsform
wie dargestellt in 14 weist
das Matrizenrad 5 eine Vielzahl von Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen 51 auf,
die sich in Reihen um seine Umfangsfläche herum erstrecken und mit
vorbestimmten Teilungsabständen in
einer Richtung parallel zur Rotationsachse des Matrizenrades 5 angeordnet
sind. Zwischen jedem benachbarten Paar von Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen 51 gibt
es eine ringförmige
Vertiefung 51d, welche um die Umfangsfläche des Matrizenrades 5 ausgebildet
ist, und eine Tiefe Dh und eine Vielzahl von im Wesentlichen dreieckigen
Verstärkungsrippen-Ausbildungshohlräumen 51c aufweist,
deren Tiefe größer ist
als die der Vertiefung 51d und die fluchtend mit den Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen 51c in
einer Richtung parallel zur Rotationsachse des Matrizenrades 5 angeordnet
sind. Die ringförmige
Vertiefung 51d definiert einen Hohlraum zur Ausbildung
eines Teils der Vorderfläche
der Trägermaterialbahn 1.
Jeder der Eingreifelement-Ausbildungshohlräume 51 besteht aus
einem Stängel-Ausbildungshohlraum 51a,
der sich von der Umfangsfläche
des Matrizenrades 5 erstreckt, einem Eingreifkopf-Ausbildungshohlraum 51b,
der sich geradlinig von einem Ende des Stängel-Ausbildungshohlraums 51a erstreckt
und um einen Winkel von 85° bezüglich dem
Stängel-Ausbildungshohlraum 51a geneigt
ist.
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Das
eine derartige Struktur aufweisende Matrizenrad 5 wird
durch eine nicht dargestellte bekannte Antriebseinheit für eine Rotation
in Richtung eines in 14 dargestellten
Pfeils angetrieben. Der Biegewinkel des Eingreifkopf-Ausbildungshohlraums 51b bezüglich dem
Stängel-Ausbildungshohlraum 51a wird
unter Abschätzung
der Verformung des Eingreifkopfes 22 festgelegt, wenn das
Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 von der Oberseite
her durch die (später
noch beschriebene) Heiz- und Presseinrichtung 8 erwärmt und
heruntergedrückt
wird.
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Auch
in dieser Ausführungsform
ist ein im Wesentlichen unterer Teil des Matrizenrades 5 in
ein unterhalb des Matrizenrades 5 angeordnetes Kühlwasserbad 7b eingetaucht.
Ein Paar Abzugwalzen 10, 11 ist in Transportrichtung
hinter dem Kühlwasserbad 7b und
diagonal oberhalb von diesem angeordnet. Ebenso ist eine Beschnei dungseinheit 12 in Transportrichtung
noch weiter hinter den Abzugswalzen 10, 11 angeordnet,
um Kanten eines gegossenen Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses SF', bei dem es sich
um den Rohling eines gegossenen Endprodukt-Flächenhaftverschlusses
SF handelt, zu beschneiden. Weiter in Transportrichtung hinter der
Beschneidungseinheit 12 ist ein vertikales Paar aus einer
Heiz- und Presswalze 8a, 8b, das eine Heiz- und
Presseinrichtung bildet und das wichtigste Kennzeichen der Erfindung
darstellt, zur Ausbildung der Ausstülpungen 22a' des Eingreifkopfes 22 vorgesehen.
Bei einer Position zwischen der Beschneidungseinheit 12 und
den Heiz- und Presswalzen 8a, 8b ist eine Spannungssteuereinheit 13 zur Anpassung
der Spannung des gegossenen Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
SF' vorgesehen.
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Im
Inneren der oberen Walze 8a ist eine nicht dargestellte
Heizquelle so angeordnet, dass die Oberflächentemperatur der Walze 8a auf
eine Harzerweichungstemperatur eingestellt wird. Weiter ist das
untere Ende der Umfangsfläche
der oberen Walze 8a auf einer Ebene geringfügig unterhalb
einer horizontalen Ebene angeordnet, die den Eingreifkopf 22' des gegossenen
Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
SF' passiert, wie
in 16 in vergrößertem Maßstab dargestellt.
Die Einstellposition der oberen Walze 8a wird gemäß einer
gewünschten
Größe der Ausstülpungen 22a' festgelegt,
die sich vom Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 des
Eingreifelementes 2 gemäß der Erfindung
vorwölben. Andererseits
ist die Oberseite der unteren Walze 8b in einer horizontalen
Ebene angeordnet, in welcher die rückwärtige Fläche der Trägermaterialbahn 1 des Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses SF' verläuft. In
diesem Fall, wie dargestellt in 13, kann
die Vertikalposition der oberen Walze 8a durch eine bekannte
Walzenpegel-Justiereinrichtung 6a (13) justiert werden, und die Erwärmungstemperatur
der oberen Walze 8a kann nach Wunsch gemäß der Art
des Harzes durch eine bekannte Temperatursteuereinheit 9b (13) justiert werden. Auch
wenn es möglich
ist, dass sowohl die oberen als auch die unteren Walzen 8a, 8b für eine miteinander
synchrone Rotation angetrieben werden, ist zumindest die obere Walze 8a funktionsmäßig mit
einer Antriebsquelle wie beispielsweise einem nicht dargestellten Elektromotor
für eine
Rotation funktionsmäßig verbunden.
Die untere Walze 8b kann durch einen Tisch ersetzt werden,
welcher eine reibungsverminderte ebene Oberseite aufweist.
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Die
unter der Führung
der Erfinder der vorliegenden Erfindung ausgeführten Experimente zeigten,
dass, wenn die einzelnen gekühlten
und verfestigten Eingreifelemente 2 sukzessive aus den
im Wesentlichen umgekehrt L-förmigen
Eingreifelement-Ausbildungshohlräumen 50 herausgezogen werden,
wobei sich die einzelnen Eingreifkopf-Ausbildungshohlräume 51a ausgehend
von den zugehörigen
Stängel-Ausbildungshohlräumen 51b in
Drehrichtung des Matrizenrades 5 oder in umgekehrter Richtung
erstrecken, der Verformungsgrad der Eingreifelemente, die aus den
in Drehrichtung des Rades verlaufenden Hohlräumen 51 herausgezogen wurden,
und diejenigen, die aus den in umgekehrter Richtung verlaufenden
Hohlräumen
herausgezogen wurden, sich stark unterscheiden.
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17A und 17B zeigen die Differenzen der Verformungsgrade,
wobei die Pfeile die Drehrichtung des Matrizenrades 5 anzeigen.
Wie in den 17A und 17B gezeigt, nimmt der sich
in Drehrichtung des Matrizenrades 5 erstreckende Eingreifkopf 22' (nachfolgend
als vorwärts
gerichteter Eingreifkopf bezeichnet) eine Aufrichtestellung ein,
die höher
ist als der Eingreifkopf 22',
der sich in umgekehrter Drehrichtung des Matrizenrades 5 erstreckt
(nachfolgend als rückwärts gerichteter
Eingreifkopf bezeichnet), und nimmt nach seinem Herausziehen aus
dem Hohlraum 51 nicht wieder in ausreichendem Maße seine ursprüngliche
Gestalt an, so dass der Grad seines Biegens bezüglich des Stängels 21' zu gering ist
und sein Biegewinkel notwendigerweise groß ist. Demzufolge ist es, um
den Biegewinkel des vorwärts
gerichteten Eingreifkopfes 22' an den des rückwärts gerichteten Eingreifkopfes 22' anzupassen,
erforderlich, vorab den Biegewinkel des vorwärts gerichteten Eingreifelement-Ausbildungshohlraums 51 unterschiedlich
von dem des rückwärts gerichteten
Eingreifelement-Ausbildungshohlraums 51 in der Umfangsfläche des
Matrizenrades 5 festzulegen.
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Zum
Formgießen
des Flächenhaftverschlusses
SF dieser Erfindung durch die Vorrichtung zur Herstellung des Flächenhaftverschlusses
mit der zuvor erwähnten
Struktur wird geschmolzenes Harz 60 in kontinuierlicher
Weise aus der Spritzgießdüse 6 in den
Spalt eingespritzt, der zwischen dem sich drehenden Matrizenrad 5 und
der Öffnung 6a definiert ist,
und zwar unter einem vorbestimmten Harzdruck, ein Teil des geschmolzenen
Harzes 60 füllt
den Spalt an, um die Trägermaterialbahn 1' formzugießen, und gleichzeitig
füllt der
verbleibende Teil des geschmolzenen Harzes 60 sukzessive
die Eingreifelement-Ausbildungshohlräume 51 an, welche
in der Umfangsfläche
des Matrizenrades 5 ausgebildet sind, um eine Vielzahl
von Eingreifelement-Rohlingen 2' in integraler Weise mit der Vorderfläche der Trägermaterialbahn 1' im Verlauf
der Drehung des Matrizenrades 5 auszubilden. Somit wird
der gegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' in kontinuierlicher
Weise formgegossen.
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Während der
gegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF', bei dem es
sich um den Rohling des Flächenhaftverschlusses
SF der Erfindung handelt, entlang im Wesentlichen der Hälfte der
Umfangsfläche
des Matrizenrades 5 bewegt wird, wird dieser Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' durch den im
Matrizenrad 5 angebrachten Kühlwassermantel 7a zwangsgekühlt und gleichzeitig
wird der Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' in und durch
das Kühlwasserbad 7b bewegt,
in welchem Kühlwasser
niedriger Temperatur (ca. 15°C)
zirkuliert, und wird dadurch schnell gekühlt, um eine Verfestigung zu
erleichtern. Da der gegossene Prmmärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' durch dieses
schnelle Abkühlen
verfestigt wird, bevor eine Kristallisation des gegossenen Flächenhaftverschlusses
SF' einsetzt, ist
es möglich,
der gesamten Trägermaterialbahn 1 und
allen Eingreifelementen 2 eine adäquate Nachgiebigkeit zu verleihen.
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Wenn
die verfestigte Trägermaterialbahn 1' von der Umfangsfläche des
Matrizenrades 5 durch die Abzugswalzen 10, 11 getrennt
wird, werden die einzelnen gekühlten
und verfestigten Eingreifelemente 2' sukzessive und leichtgängig aus
den Eingreifelement-Formgießhohlräumen 51 herausgezogen
und verformen sich dabei elastisch zu einer geradlinigen Gestalt.
Dabei besteht bei den Eingreifelementen 2' die Tendenz, wieder ihre ursprüngliche Gestalt
anzunehmen, jedoch tun sie dies nicht vollständig, und ein einzelner Eingreifkopf 22' weist eine derartige
Form auf, dass der Eingreifkopf 22' unter einem im Vergleich zur erfindungsgemäßen L-Form der
Eingreifelement-Ausbildungshohlräume 51 geringfügig nach
oben vorsteht.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird der Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' vom Matrizenrad 5 unter
Verwendung der oberen und unteren Abzugswalzen 10, 11 getrennt,
die sich synchron miteinander in entgegengesetzten Richtungen drehen.
Auch wenn die Umfangsflächen
der Abzugswalzen 10, 11 glatt sein können, ist
es zu bevorzugen, jede von diesen auf einem Umfangsabschnitt, auf
dem sich die Eingreifelementreihe fortbewegt, mit einer ringförmigen Nut
zu versehen, damit die Eingreifelemente 2 nicht beschädigt werden.
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Der
gegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' wird durch die
Beschneidungseinheit 12 bewegt, in welcher gegenüberliegende
Seitenkanten des gegossenen Flächenhaftverschlusses
SF' abgeschnitten
werden, und dann durch und zwischen den oberen und unteren Walzen 8a, 8b hindurch,
welche eine Heiz- und Presseinrichtung 8 bilden. Während des
Durchlaufens der Heiz- und Presseinrichtung 8 wird der
obere Abschnitt der Eingreifköpfe 22' des Eingreifelementes 2' durch die obere
Heizwalze 8a erwärmt
und gepresst, so dass sich der einzelne Eingreifkopf 22' von seinem
Basisende zu seinen distalen Enden geringfügig vorwärts neigt, wie durch die durchgezogene
Linie angegeben, und sich bei Erweichung von seinem Oberteil her
verformt, wie in 16 dargestellt.
Demzufolge wird das (mit gestrichelten Linien in 1 angegebene) Oberteil 22a des
Eingreifkopfes 22' so
gestaltet, dass es eine im Wesentlichen ebene Oberseite P und ein
Paar von (mit durchgezogenen Linien in den 1 bis 3 angegebenen)
Ausstülpungen 22a' aufweist. Die
ebene Oberseite P kann in ihrer zentralen Zone bedingt durch das
anschließende
Abkühlen
in Abhängigkeit
von den Formgießbedingungen
geringfügig
eingedrückt
sein.
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Bei
dieser Erfindung wird der gegossene Flächenhaftverschluss SF, welcher
die Heizeinrichtung 8 passiert hat, bei normaler Temperatur
ohne Verwendung separater Kühleinrichtungen
langsam abgekühlt,
woraufhin der gegossene Flächenhaftverschluss
SF in einer Rolle aufgewickelt wird, um die Herstellung abzuschließen. Bei
dieser Erfindung ist es wichtig, das Oberteil des Eingreifelementes 2 zu erwärmen und
zu pressen, und das Oberteil 22a einschließlich der
Ausstülpungen 22a' langsam abzukühlen. Und
zwar erfolgt, während
das erwärmte Oberteil 22a des
Eingreifkopfes 22, das durch Erwärmen erweicht und durch Pressen
verformt wurde, langsam abgekühlt
wird, eine Kristallisation des erwärmten Abschnittes, damit er
im Vergleich zum Stängel 21 einen
erhöhten
Grad an Steifigkeit aufweist.
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Da
im Vergleich zur Trägermaterialbahn 1' und zu der
Mehrzahl der Eingreifelemente 2' lediglich der Eingreifkopf 22' einen erhöhten Grad
an Steifigkeit aufweist, ist es möglich, einen adäquaten Widerstand
gegen ein Abschälen
von den Gegenstück-Schlingen
zu gewährleisten,
auch wenn die Eingreifelemente 2 von sehr geringer Größe und sehr großer Nachgiebigkeit
sind, da die Steifigkeit der Eingreifelemente 22 gewährleistet
ist. Da andererseits eine Festigkeit einer Scherrichtung der Trägermaterialbahn 1 in
dem Fall gewährleistet
werden kann, dass der Stängel 21 ein
Paar Verstärkungsrippen 23 auf
seinen entgegengesetzten Flächen
aufweist, sogar wenn das Eingreifelement 2 wie bei dieser
Erfindung einen einzelnen Kopf aufweist, ist der entstehende gegossene
Flächenhaftverschluss
SF ein Produkt hoher Qualität,
das ein weniger kratziges Kontaktgefühl auf seiner Eingreiffläche und
einen adäquaten
Grad an Eingreiffestigkeit, jedoch hervorragende Nachgiebigkeit
und sehr geringe Größe aufweist,
aber beim Eingreifkopf 22 starr ist, was eine gute Haltbarkeit
für wiederholte
Verwendung garantiert. 19 ist
ein Graph, bei welchem die Abschälfestigkeit
des Eingreifelementes 2, das mit dem Heiz- und Pressprozess
verarbeitet wurde, mit der des unbearbeiteten Eingreifelementes 2' verglichen
wird, direkt nachdem es vom Matrizenrad 5 abgezogen wurde
und bevor es mit dem Heiz- und
Pressprozess bearbeitet wurde. Nach erfolgtem Erwärmen und
Pressen des Oberteils 22a des Eingreifkopfes 22 lässt sich
aus diesem Graph entnehmen, dass das Eingreifelement 2 einen
stark erhöhten
Grad an Abschälfestigkeit
im Vergleich zum unbearbeiteten Eingreifelement 2' aufweist.
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Gemäß den Ausführungsformen
der Erfindung, bei welchen das Eingreifelement 2 eine im
Wesentlichen umgekehrt L-förmige
Form aufweist, nimmt das vom Matrizenrad 5 abgezogene Eingreifelement 2' nicht wieder
seine ursprüngliche
Form ein, d. h. die des einzelnen L-förmigen Eingreifelement-Ausbildungshohlraums 51,
und nimmt einen vergrößerten Biegewinkel
im Vergleich zum Eingreifelement-Ausbildungshohlraum 51 ein,
wie in den 17A und 17B dargestellt. Weiter weist
der vorwärts
gerichtete Eingreifkopf 22' von 17B, aufgrund seines größeren Widerstands
beim Herausziehen aus dem zugehörigen
Hohlraum 51, einen größeren Biegewinkel
als der rückwärts gerichtete
Eingreifkopf 22' von 17A auf.
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Bei
den Versuchen der Erfinder der vorliegenden Erfindung wurde die
Entdeckung gemacht, dass der Unterschied beim Wiedereinnehmen der Gestalt
nach dem Abziehen vom Matrizenrad 5 sich in vorteilhafter
Weise in den physikalischen Eigenschaften des Eingreifelementes 2 nach
dessen Bearbeitung widerspiegelt, um die Ausstülpungen 22a' auszubilden,
wie in 19 dargestellt.
Gemäß dem Graph
von 19 spiegelt sich
bei der Gestalt des Eingreifelementes 2' vor dem Erwärmungs- und Pressprozess, wie dargestellt in
den 17A und 17B, die Biegewinkeldifferenz
zwischen den vorwärts und
rückwärts gerichteten
Eingreifköpfen 22' direkt in der
Abschälfestigkeitsdifferenz
zwischen den vorwärts
und rückwärts gerichteten
Eingreifköpfen 22' wider. Beim
Eingreifelement 2 wird nach dem Erwärmungs- und Pressprozess wie
dargestellt in den 18A und 18B die Biegewinkeldifferenz
zwischen den vorwärts
und rückwärts gerichteten
Eingreifköpfen 22 verringert,
und die Abschälfestigkeit
des vorwärts
gerichteten Eingreifkopfes 22 wird im Vergleich zu dem
des rückwärts gerichteten
Eingreifkopfes 22 stark vergrößert.
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Und
zwar nimmt bei dem im Wesentlichen umgekehrt L-förmigen Eingreifelement 2,
bei welchem der vorwärts
gerichtete Eingreifkopf 22' stärker verformt
wird, die Abschälfestigkeit
stark zu, nachdem die Ausstülpungen 22a' ausgebildet
wurden, im Vergleich zum Eingreifelement 2, bei welchem
der rückwärts gerichtete
Eingreifkopf 22' in
seinem Biegewinkel weniger stark verformt wird. In Anbetracht dieser Änderung
der physikalischen Eigenschaft ist es, wenn der Biegewinkel des
einzelnen Hohlraums 51 zur Ausbildung des rückwärts gerichteten
Eingreifkopfes in der Umfangsfläche
des Matrizenrades 5 vorab auf einen größeren Wert festgelegt wird
als der Hohlraum 51 zur Ausbildung eines einzelnen vorwärts gerichteten
Eingreifkopfes, möglich,
im Wesentlichen die gleiche Abschälfestigkeit sowohl für das den
vorwärts
gerichteten Eingreifkopf 22' aufweisende
Eingreifelement 2 als auch das den rückwärts gerichteten Eingreifkopf 22' aufweisende
Eingreifelement 2 zu gewährleisten.
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20 zeigt schematisch in
der gleichen Platte eine bevorzugte Gestalt des Eingreifelement-Ausbildungshohlraums 51,
bei welchem zwischen dem Biegewinkel α1 des Hohlraums 51b zur Ausbildung
des vorwärts
gerichteten Eingreifkopfes und dem Biegewinkel α2 des Hohlraums 51b zur Ausbildung
des rückwärts gerichteten
Eingreifkopfes eine Differenz vorab festgelegt wurde. Damit keine Differenz
bei der Gestalt zwischen den Oberteilen 22a der vorwärts und
rückwärts gerichteten
Eingreifköpfe 22 nach
dem Erwärmungs-
und Pressprozess bewirkt wird, ist es zu bevorzugen, dass zusätzlich zur
Festlegung der unterschiedlichen Biegewinkel α1 und α2 eine Differenz zwischen einer
Tiefe h1 des Biegeanfangspunktes O des Hohlraums 51b zur Ausbildung
des vorwärts
gerichteten Eingreifkopfes bezüglich
des zugehörigen
Stängel-Ausbildungshohlraums 51a,
der von der Öffnung
der Umfangsfläche
des Matrizenrades 5 in dessen Radiusrichtung vorsteht,
und einer Tiefe h2 des Biegestartpunktes O des Hohlraums 51b zur
Ausbildung des rückwärts gerichteten
Eingreifkopfes bezüglich
des zugehörigen
Stängel-Ausbildungshohlraums 51a erteilt
wird. Vorzugsweise beträgt
der Biegewinkel α1
des Hohlraums 51b zur Ausbildung des vorwärts gerichteten Eingreifkopfes –5°~+80°, hingegen
beträgt
der Biegewinkel α2
des Hohlraums 51b zur Ausbildung des rückwärts gerichteten Eingreifkopfes
+10°~–+90°. Das Verhältnis der
Tiefe h1 zur Tiefe h2 beträgt
vorzugsweise ca. 1 : 1,01 bis 1 : 1,50. Selbstverständlich hängen diese
Biegewinkel und Tiefenverhältnisse vom
zu verwendenden Harzmaterial ab und sollten daher keinesfalls auf
spezi elle numerische Werte eingeschränkt sein, jedoch haben sie
von der Tendenz näherungsweise
die dargestellten numerischen Werte.
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Bei
den dargestellten numerischen Beispielen hat der Biegewinkel α1 des Hohlraums 51 zur Ausbildung
des vorwärts
gerichteten Eingreifelementes den Wert 10°, die Tiefe h1 des Stängel-Ausbildungshohlraums 51a des
Hohlraums 51 zur Ausbildung des vorwärts gerichteten Eingreifelementes
beträgt
0,20 mm, der Biegewinkel α2
des Hohlraums 51 zur Ausbildung des rückwärts gerichteten Eingreifelementes
beträgt
27° und
die Tiefe h2 des Stängel-Ausbildungshohlraums 51a des
Hohlraums 51 zur Ausbildung des rückwärts gerichteten Eingreifelementes
beträgt
0,23 mm.
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21 ist ein vertikaler Querschnitt
einer Vorrichtung zur kontinuierlichen Fertigung des gegossenen
Flächenhaflverschlusses
unter Verwendung einer modifizierten Form der Erwärmungs-
und Presseinrichtung 8. Diese Ausführungsform ist von der gesamten
Konstruktion her im Wesentlichen identisch mit der vorhergehenden
Ausführungsform, abgesehen
von der Ausstülpungs-Ausbildungsstation
BP. In diesem dargestellten Beispiel werden obere und untere Platten 8c, 8d als
Erwärmungs-
und Presseinrichtung 8 verwendet. Die obere Platte 8c weist eine
nicht dargestellte Heizeinrichtung auf und kann dadurch auf eine
Harzerweichungstemperatur erwärmt
werden, und die Vertikalposition der oberen Platte 8c kann
durch eine nicht dargestellte Vertikalpositions-Justiereinrichtung
angepasst werden. Die untere Platte 8d ist derart befestigt,
dass ihre Oberseite fluchtend mit dem Laufweg des Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
SF' positioniert
ist. Die obere Platte 8c ist auf einem Niveau geringfügig unterhalb
des Niveaus angeordnet, auf welchem sich der Eingreifkopf 22' des Eingreifelementes 2' des Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
SF' bewegt. Diese
Einrichteposition ist durch eine abgeschätzte Länge der gegenüberliegenden
Ausstülpungen 22a' bestimmt, die
vom Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22 des Eingreifelementes 2 gemäß der Erfindung
vorstehen.
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Gemäß dieser
die zuvor beschriebene Struktur aufweisenden Ausführungsform
wird der auf einem sich drehenden, nicht dargestellten Matrizenrad kontinuierlich
formgegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF', nachdem er
bogenförmig
mit der Drehung des Matrizenrades bewegt wurde, in kontinuierlicher
Weise von der Umfangsfläche
des Matrizenrades getrennt und dabei mittels Abzugswalzen 10, 11 zwangsweise
abgezogen. Während
dieser Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' bogenförmig mit
dem Matrizenrad bewegt wird, wird er durch einen im Matrizenrad
angebrachten (nicht dargestellten) Kühlwassermantel und ein unterhalb
des Matrizenrades angeordnetes, nicht dargestelltes Kühlwasserbad
schnell abgekühlt.
Diese schnelle Verfestigung verleiht dem Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' große Nachgiebigkeit.
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Nachdem
gegenüberliegende
Kanten des Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses SF' durch eine nicht
dargestellte Beschneidungseinheit abgeschnitten wurden, wird der
auf diese Weise gegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' durch und zwischen
den als Erwärmungs-
und Presseinrichtung dienenden oberen und unteren Platten 8c, 8d hindurchbewegt.
Während dieser
Zeit wird das Oberteil 22a des Eingreifkopfes 22,
das durch punktierte Linien in 8 angezeigt
ist, durch die obere Erwärmungsplatte 8c erwärmt und gepresst,
und das Eingreifelement 2 wird verformt, um sich von seiner
Linie zum distalen Ende geringfügig
in Transportrichtung nach hinten zu biegen, wie durch durchgezogene
Linien in 8 angezeigt. Weiter
wird das Oberteil 22a, das von seinem oberen Punkt her
erweicht wurde, verformt, um ein Paar von in Querrichtung verlaufenden
Ausstülpungen 22a' zu bilden,
die von gegenüberliegenden
Seiten der ebenen Oberseite in entgegengesetzten Richtungen vorstehen,
und wird wie bei der vorhergehenden Ausführungsform langsam abgekühlt und
verfestigt, und demzufolge nimmt die Steifigkeit der Ausstülpungen 22a' und deren Umfangsabschnitte
zu, so dass ideale Eingreifelemente von gleicher Gestalt und Funktion
wie bei dem ersten Strukturbeispiel erzielt werden.
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22 ist eine Gesamtansicht,
welche schematisch eine Struktur einer weiteren Vorrichtung zur kontinuierlichen
Fertigung des gegossenen Flächenhafverschlusses
unter Verwendung einer modifizierten Ausstülpungs-Ausbildungsstation zeigt.
Diese Ausführungsform
unterscheidet sich von der ersten und zweiten Ausführungsform
darin, dass sich der einzelne Eingreifelement-Ausbildungshohlraum 510 im
Wesentlichen lediglich geradlinig erstreckt und bezüglich einer
Radialrichtung des Matrizenrades 5 geringfügig geneigt
ist, und er keine im Wesentlichen umgekehrt Lförmige Gestalt annimmt. Die
Basisstruktur der verbleibenden Einheiten oder Einrichtungen der
Ausführungsform
ist identisch zur zweiten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass eine obere Heizplatte 80c und ein
unterer Wassertank 80d als Erwärmungs- und Presseinrichtung 80 verwendet werden.
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Da
jedes der einzelnen Eingreifelemente 2', die in geneigter Stellung auf
der Trägermaterialbahn 1' des Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschlusses
SF' stehen, im Wesentlichen
lediglich geradlinig ist, ist die Höhe des Einlassendes des in Transportrichtung
vorderen Teils 80c-1 der oberen Platte 80c auf
die gleiche Ebene wie das obere Ende des Eingreifelementes 2' eingestellt.
Weiter ist der Abstand zwischen der Unterseite der oberen Platte 80c und
dem Wasserpegel im unteren Wasserbad 80d so, dass er in
Richtung einer mittigen Position der oberen Platte 80c entlang
des Laufweges des Flächenhaflverschlusses
SF' allmählich abnimmt
und entlang des in Transportrichtung hinteren Teils 80c-2 einheitlich
ist. Wenn sich der Eingreifkopf 22' entlang des in Transportrichtung
vorderen Teils 80c-1 der oberen Platte 80c bewegt,
wird der im Wesentlichen geradlinige Eingreifkopf 22' durch die obere
Platte 80c gebogen; wenn er sich dann entlang des in Transportrichtung
hinteren Teils 80c-2 der oberen Platte 80c bewegt,
wird das Oberteil 22a des gebogenen Eingreifkopfes 22' mittels der
oberen Platte 80c allmählich
erwärmt
und gepresst, um ein Paar von Ausstülpungen zu bilden, die von
gegenüberliegenden
Seitenkanten des Oberteils 22a in entgegengesetzten Richtungen
ausgebaucht sind. Auch wenn notwendigerweise eine Beheizung der
oberen Platte 80c erfolgt, würde der Eingreifkopf 22' zu schnell
gebogen werden und auch seine Qualität beeinträchtigt werden, falls eine Erwärmung des
in Transportrichtung vordere Teils 80c-1 auf eine hohe
Temperatur erfolgt. Um das Überheizen
zu vermeiden, ist die Temperatur des in Transportrichtung vorderen
Teils 80c-1 auf einen vorbestimmten Gradienten eingestellt,
bis das Biegen des Eingreifkopfes 22' beim in Transportrichtung vorderen
Teil 80c-1 abgeschlossen ist, während der in Transportrichtung
hintere Teil 80c-2 auf eine Harzerweichungstemperatur erwärmt ist,
in ähnlicher
Weise wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen.
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Bei
dieser eine derartige Struktur aufweisenden Ausführungsform werden, wenn der
durch das Matrizenrad 5 gegossene Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF' bei einer Position zwischen
der oberen Platte 80c und dem unteren Wasserbad 80d ankommt,
die im Wesentlichen geradlinige Trägermaterialbahn 1' und der Stängel 21' in dem im unteren
Wasserbad 80d befindlichen Kühlwasser über Führungswalzen bewegt, und währenddessen
wird eine Verzweigung des Eingreifkopfes 22' durch das in Transportrichtung
vordere Teil 80c-1 der oberen Platte 80c auf eine
Temperatur unterhalb einer Harzerweichungstemperatur erwärmt und
allmählich
in eine im Wesentlichen umgekehrt L-förmige Gestalt gebogen. Als
Ergebnis werden die einzelnen Eingreifköpfe 22' bezüglich den zugehörigen Stängeln 21' in einheitlicher
Weise bei einem gemeinsamen vorbestimmten Biegeanfangspunkt gebogen.
Speziell tritt bei der Trägermaterialbahn 1' und den Stängeln 21', da sie sich
unter Kühlung
befinden, keine durch die beheizte obere Platte 80c bedingte
Erweichung ein, so dass lediglich die oberhalb eines vorbestimmten
Niveaus befindlichen Eingreifköpfe 22' zu einer einheitlichen
Gestalt gebogen werden können.
Dieses Wasserkühlungsverfahren
ist lediglich ein illustrierendes Beispiel, und zum Erzielen des
gleichen Zweckes kann das Eingreifelement 2' einen leicht zu biegenden Abschnitt
aufweisen.
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Das
im Wesentlichen L-förmig
gebogene Eingreifelement 2' wird
dann bei einer Erweichungstemperatur erweicht und verformt, und
wird dabei durch den in Transportrichtung hinteren Teil 80c-2 der
erwärmten
oberen Platte 80c gepresst, um die Ausstülpungen 22a' zu bilden,
was ein kennzeichnender Teil dieser Erfindung ist. Der gegossene
Flächenhaftverschluss
SF, der den in Transportrichtung hinteren Teil 80c-2 passiert
hat, wird dann durch einen Langsamabkühlungsabschnitt hindurch bewegt, welcher
sich auf normaler Temperatur befindet, so dass der Eingreifkopf 22 im
Vergleich zu den übrigen Abschnitten
des Flächenhaftverschlusses
SF einen erhöhten
Grad an Steifigkeit aufweist, wie zuvor beschrieben.
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Wie
aus der vorhergehenden Beschreibung klar wird, ist es gemäß der Vorrichtung
der Erfindung möglich,
in effizienter Weise einen gegossenen Flächenhafverschluss SF zu fertigen,
der aus einer Vielzahl von auf einer Trägermaterialbahn 1 stehenden einzigartigen
umgekehrt L-förmigen
Eingreifelementen 2 besteht, die jeweils ein Paar von Ausstülpungen 22a' aufweisen,
die von gegenüberliegenden
Seitenkanten einer im Wesentlichen ebenen Oberseite P ausgebaucht
sind, ohne dass ein komplexer Prozess erforderlich ist. Mit einer
derartigen Form eines jeden Eingreifelementes 2 weist,
zum Teil da sich der Eingreifkopf 22 im Wesentlichen geradlinig
vom oberen Ende des Stängels 21 erstreckt,
der Eingreifkopf 22 ein weniger kratziges Kontaktgefühl auf.
Da weiter der Eingreifkopf 22 um einen Winkel von mehr
als 85° bezüglich des
Stängels 21 geneigt
sein kann, bestünde
beim Eingreifkopf 22 die Tendenz, in die Gegenstück-Schlinge 3 zu
gelangen. Und weiter ist es aufgrund der gegenüberliegenden seitlichen Ausstülpungen 22a' des Eingreifkopfes 22 möglich, eine
adäquate
Eingreiffestigkeit zu gewährleisten.
Als Ergebnis kann sogar mit den Gegenstück-Schlingen 3 sehr
geringer Größe ein zuverlässiger Eingriff
beibehalten werden, und die Ausstülpungen 22a' dienen dazu,
die Schlingen 3 entgegen einer während des Eingreifens ausgeübten Abschälkraft in
sicherem Eingriff zu halten. Bei Fortsetzen des Abschälvorgangs
biegt sich der Eingreifkopf 22a', so dass der Stängel 21 in
Abschälrichtung
umbiegt und es ermöglicht
wird, dass sich die Schlingen 3 entlang den Kanten der
Ausstülpungen 22a' mit adäquater Reibung
leichtgängig
in Entfernungsrichtung bewegen, wodurch eine Entfernung der Schlingen 3 aus
dem Eingreifkopf 22 erleichtert wird.
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Gemäß der einzigartigen
Form des Eingreifelementes 2, das die sich von dem Oberteil 22a ausbauchenden
Ausstülpungen 22a' aufweist, ist
es möglich,
der Oberseite des Eingreifkopfes 22 ein weniger kratziges
Kontaktgefühl
zu verleihen und ein ad äquates
zuverlässiges
Eingreifen sogar mit sehr geringe Größe aufweisenden Gegenstück-Schlingen 3 zu
gewährleisten.
Weiter ist es, anders als beim herkömmlichen Eingreifelement vom
Pilztyp, der einen in alle Richtungen vom oberen des Stängels vorstehenden
schirmförmigen
Eingreifkopf aufweist, möglich,
einen gewünschten
Grad an Abschälfestigkeit
und ein leichtgängiges
Trennen zu gewährleisten,
und zwar trotz der sehr geringen Größe der Eingreifköpfe und
ohne dass ein Auftreten eines sogenannten Hängephänomens bewirkt wird, bei welchem
sich das Halsstück
zwischen dem Stängel
und dem Eingreifkopf in den Schlingen verheddert und somit Beschädigungen
entweder der Eingreifelemente 2 oder der Schlingen 3 hervorruft,
so dass ein verbesserter Haltbarkeitsgrad erzielt werden kann.
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Wenn
der Primärzwischenprodukt-Flächenhaftverschluss
SF durch schnelles Abkühlen
formgegossen und verfestigt wird, jedoch der Eingreifkopf, der erwärmt und
gepresst wurde, um ein Paar von Ausstülpungen auszubilden, durch
langsames Kühlen
verfestigt wird, ist es möglich,
für den
gesamten gegossenen Flächenhaftverschluss
einen adäquaten Nachgiebigkeitsgrad
zu gewährleisten
und die Steifigkeit des Eingreifkopfes im Vergleich zu den übrigen Teilen
des Flächenhaftverschlusses
zu vergrößern, wodurch
ein hervorragender Grad an Abschälbeständigkeit
bewirkt wird und eine adäquate
Formstabilität garantiert
wird.